Rechtsprechung
| EuGH, 21.03.2024 - C-61/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Landeshauptstadt Wiesbaden
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2019/1157 - Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen der Bürger der Europäischen Union - Gültigkeit - Rechtsgrundlage - Art. 21 Abs. 2 AEUV - Art. 77 Abs. 3 AEUV - Verordnung (EU) 2019/1157 - Art. 3 Abs. 5 - Verpflichtung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2019/1157 - Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen der Bürger der Europäischen Union - Gültigkeit - Rechtsgrundlage - Art. 21 Abs. 2 AEUV - Art. 77 Abs. 3 AEUV - Verordnung (EU) 2019/1157 - Art. 3 Abs. 5 - Verpflichtung ...
Kurzfassungen/Presse (10)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit Grundrechten vereinbar
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Erfassung und Speicherung des Fingerabdrucks auf dem Personalausweis ist mit der DSGVO sowie Art. 7 und 8 der EU-Grundrechte-Charta vereinbar
- lto.de (Kurzinformation)
Personalausweise: EU-Bürger müssen Fingerabdrücke nehmen lassen
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Fingerabdrücke dürfen in den Personalausweis - Fingerabdrücke dürfen in den Personalausweis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Fingerabdrücke im Perso
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit dem Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zwang zu Fingerabdrücken in Personalausweis rechtmäßig, aber falsche Rechtsgrundlage
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Speicherpflicht von Fingerabdrücken in Personalausweis rechtmäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fingerabdrücke im Personalausweis sind rechtmäßig - Kampf gegen Kriminalität
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Landeshauptstadt Wiesbaden
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Landeshauptstadt Wiesbaden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2235
- EuZW 2024, 619
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 17.10.2013 - C-291/12
Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe ist rechtens
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Zum anderen habe der Gerichtshof im Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz (C-291/12, EU:C:2013:670), entschieden, dass die Verordnung Nr. 2252/2004, soweit sie Normen für biometrische Daten in Pässen festlege, wirksam auf Art. 62 Nr. 2 Buchst. a EG (nunmehr Art. 77 Abs. 3 AEUV) gestützt worden sei.Zwar habe der Gerichtshof im Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz (C-291/12, EU:C:2013:670), anerkannt, dass die Bekämpfung der illegalen Einreise von Drittstaatsangehörigen in das Gebiet der Union ein vom Unionsrecht anerkanntes Ziel sei.
Die vom Gerichtshof im Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz (C-291/12, EU:C:2013:670), getroffene Entscheidung lasse sich nämlich nicht auf die Verordnung 2019/1157 übertragen, da sie Reisepässe betroffen habe, deren Besitz im Gegensatz zu Personalausweisen in Deutschland freiwillig sei und deren Nutzung ein anderes Ziel verfolge.
Rn. 44 Der erste vom vorlegenden Gericht angeführte Ungültigkeitsgrund betrifft die Frage, ob, insbesondere angesichts der ausdrücklichen Bezugnahme auf Personalausweise in Art. 77 Abs. 3 AEUV sowie der Entscheidung im Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz (C-291/12, EU:C:2013:670), die Verordnung 2019/1157 auf der Grundlage von Art. 77 Abs. 3 AEUV und gemäß dem darin vorgesehenen besonderen Gesetzgebungsverfahren und nicht, wie erfolgt, auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 2 AEUV hätte erlassen werden müssen.
Aus diesen Bestimmungen ergibt sich insgesamt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte grundsätzlich einen Eingriff in diese Rechte darstellen kann (Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz, C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 25).
Rn. 87 Der Gerichtshof hat bereits zur Ausstellung von Pässen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz, C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 36 bis 38) sowie zur Erstellung einer Datei zur Identifizierung von Drittstaatsangehörigen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a., C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung) entschieden, dass die Bekämpfung von Dokumentenbetrug, die u. a. die Bekämpfung der Herstellung gefälschter Personalausweise und des Identitätsdiebstahls umfasst, eine von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung ist.
- EuGH, 22.11.2022 - C-37/20
Geldwäscherichtlinie: Die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Daher ist die Möglichkeit, eine Einschränkung der durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Grundrechte zu rechtfertigen, zu beurteilen, indem die Schwere des mit einer solchen Einschränkung verbundenen Eingriffs bestimmt und geprüft wird, ob die mit ihr verfolgte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht (Urteil vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 84 Folglich ist, um zu prüfen, ob im vorliegenden Fall die Eingriffe in die durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Rechte, die sich aus der in Art. 3 Abs. 5 der Verordnung 2019/1157 vorgesehenen Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken in das Speichermedium von Personalausweisen ergeben, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit achten, erstens zu prüfen, ob diese Maßnahme eine oder mehrere von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen verfolgt und tatsächlich geeignet ist, diese zu erreichen, zweitens, ob die sich daraus ergebenden Eingriffe in dem Sinne auf das absolut Notwendige beschränkt sind, dass diese Zielsetzungen vernünftigerweise nicht ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden können, die diese Grundrechte der betroffenen Personen weniger beeinträchtigen, und drittens, ob diese Eingriffe nicht außer Verhältnis zu diesen Zielsetzungen stehen, was insbesondere eine Gewichtung der Zielsetzungen und der Schwere der Eingriffe impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 66, …und vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 42).
- EuGH, 21.06.2022 - C-817/19
Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Zum anderen kann der Gerichtshof gegebenenfalls die konkrete Tragweite der Einschränkung im Wege der Auslegung präzisieren, und zwar anhand sowohl des Wortlauts als auch der Systematik und der Ziele der fraglichen Unionsregelung, wie sie im Licht der durch die Charta garantierten Grundrechte auszulegen sind (Urteil vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains, C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 114).Rn. 81 Unter diesen Umständen berührt die Einschränkung, die die in Art. 3 Abs. 5 der Verordnung 2019/1157 vorgesehene Verpflichtung, zwei Fingerabdrücke in das Speichermedium der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Personalausweise aufzunehmen, mit sich bringt, nicht den Wesensgehalt der in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Grundrechte (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains, C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 120).
- EuGH, 20.09.2022 - C-793/19
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Rn. 75 Nach ständiger Rechtsprechung können die in Art. 7 bzw. Art. 8 der Charta garantierten Rechte auf Achtung des Privatlebens bzw. auf Schutz personenbezogener Daten keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen, sondern müssen im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2022, SpaceNet und Telekom Deutschland, C-793/19 und C-794/19, EU:C:2022:702, Rn. 63). - EuGH, 16.02.2022 - C-156/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Kriterien beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile vom 16. Februar 2022, Ungarn/Parlament und Rat, C-156/21, EU:C:2022:97, Rn. 107, …sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 121). - EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Rn. 84 Folglich ist, um zu prüfen, ob im vorliegenden Fall die Eingriffe in die durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Rechte, die sich aus der in Art. 3 Abs. 5 der Verordnung 2019/1157 vorgesehenen Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken in das Speichermedium von Personalausweisen ergeben, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit achten, erstens zu prüfen, ob diese Maßnahme eine oder mehrere von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen verfolgt und tatsächlich geeignet ist, diese zu erreichen, zweitens, ob die sich daraus ergebenden Eingriffe in dem Sinne auf das absolut Notwendige beschränkt sind, dass diese Zielsetzungen vernünftigerweise nicht ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden können, die diese Grundrechte der betroffenen Personen weniger beeinträchtigen, und drittens, ob diese Eingriffe nicht außer Verhältnis zu diesen Zielsetzungen stehen, was insbesondere eine Gewichtung der Zielsetzungen und der Schwere der Eingriffe impliziert (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 66, und vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 42). - EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Kriterien beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (…Urteile vom 16. Februar 2022, Ungarn/Parlament und Rat, C-156/21, EU:C:2022:97, Rn. 107, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 121). - EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Pillbox 38 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Rn. 102 Folglich ist der Umstand, dass der Unionsgesetzgeber eine andere, gegebenenfalls belastendere Maßnahme als die nach der Folgenabschätzung empfohlene getroffen hat, für sich genommen kein geeigneter Beweis dafür, dass er die Grenzen dessen überschritten hat, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 65). - EuGH, 05.12.2023 - C-128/22
Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Rn. 94 Zwar sind Rechtsvorschriften nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, es zu erreichen, und wenn sie in kohärenter und systematischer Weise durchgeführt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 2023, Nordic Info, C-128/22, EU:C:2023:951, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.06.2018 - C-5/16
Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2015/1814 - …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Somit sind das Parlament und der Rat, auch wenn sie verpflichtet sind, die Folgenabschätzungen der Kommission zu berücksichtigen, gleichwohl nicht an deren Inhalt gebunden, insbesondere was die darin enthaltenen Beurteilungen betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat, C-5/16, EU:C:2018:483, Rn. 159 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.12.2020 - C-626/18
Der Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklagen Ungarns und Polens gegen die …
- EuGH, 17.03.2016 - C-286/14
Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Änderung" …
- EuGH, 20.11.2018 - C-626/15
Beschlüsse im Rahmen der internationalen Übereinkommen zum Schutz der lebenden …
- EuGH, 06.09.2012 - C-490/10
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - …
- EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
A u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- EuGH - C-659/16 (anhängig)
Kommission / Rat
- EuGH, 18.06.2026 - C-484/24
NTH Haustechnik - Rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten dürfen als …
Daher ist die Möglichkeit, eine Einschränkung der durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Grundrechte zu rechtfertigen, zu beurteilen, indem die Schwere des mit einer solchen Einschränkung verbundenen Eingriffs bestimmt und geprüft wird, ob die mit ihr verfolgte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht (Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 93 Folglich verlangt die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, dass Einschränkungen der durch die Charta garantierten Grundrechte nur vorgenommen werden können, wenn erstens die in Rede stehende Maßnahme eine oder mehrere von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen verfolgt und tatsächlich geeignet ist, diese Ziele zu erreichen, zweitens die sich daraus ergebenden Eingriffe in dem Sinne auf das absolut Notwendige beschränkt sind, dass diese Zielsetzungen vernünftigerweise nicht ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden können, die diese Grundrechte der betroffenen Personen weniger beeinträchtigen, und drittens diese Eingriffe nicht außer Verhältnis zu diesen Zielsetzungen stehen, was insbesondere eine Gewichtung der Zielsetzungen und der Schwere der Eingriffe impliziert (Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.07.2026 - C-199/24
DSGVO: Die bloße Online-Veröffentlichung von strafrechtlichen Verurteilungen …
Rn. 70 Zwar sind die Art der von einer Verarbeitung betroffenen personenbezogenen Daten, insbesondere ihr möglicherweise sensibler Charakter, sowie die Art und die konkreten Modalitäten der Verarbeitung, insbesondere die Zahl der Personen, die Zugang zu diesen Daten haben, und die Modalitäten des Zugangs zu diesen Daten, zu berücksichtigen, um zu beurteilen, ob der Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, insbesondere der Schutz, den Journalisten genießen, eine Abweichung von bestimmten Vorschriften der DSGVO rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 106), insbesondere von Art. 10 DSGVO, der einen besonderen Schutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten vorsieht. - Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-43/24
Generalanwalt Richard de la Tour: Der Herkunftsmitgliedstaat einer transsexuellen …
Sie ersetzt die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (…ABl. 2019, L 188, S. 67), deren Wirkungen der Gerichtshof in seinem Urteil, mit dem sie für ungültig erklärt wurde, unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten hat (vgl. Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 128).Vgl. auch zur Aufnahme biometrischer Daten, nämlich zweier Fingerabdrücke und eines Gesichtsbilds, in die Personalausweise, wobei die Fingerabdrücke das Gesichtsbild ergänzen, Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden (C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 91, 98 und 99).
{FN:37} Vgl. Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden (C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 51).
{FN:62} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden (C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 91).
- EuGH, 04.10.2024 - C-541/20
Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets
Somit sind das Parlament und der Rat, auch wenn sie verpflichtet sind, die Folgenabschätzungen der Kommission zu berücksichtigen, gleichwohl nicht an deren Inhalt gebunden, insbesondere was die darin enthaltenen Beurteilungen betrifft (Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 223 Daher ist der Umstand, dass der Unionsgesetzgeber eine andere, gegebenenfalls belastendere Maßnahme als die nach der Folgenabschätzung empfohlene getroffen hat, für sich genommen kein geeigneter Beweis dafür, dass er die Grenzen dessen überschritten hat, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich war (Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- VG Wiesbaden, 18.12.2024 - 6 K 1563/21
Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen rechtmäßig
Mit Urteil vom 21.03.2024 - C-61/22 - hat der EuGH entschieden, dass die Verordnung wegen der Durchführung eines ungeeigneten Gesetzgebungsverfahrens ungültig ist.Der EuGH hat in seinem Urteil vom 21.03.2024 - C-61/22 - entschieden, dass die in Art. 3 Abs. 5 der VO (EU) 2019/1157 vorgesehene Verpflichtung, zwei Fingerabdrücke in das Speichermedium von Personalausweisen aufzunehmen, eine Einschränkung sowohl des Rechts auf Achtung des Privatlebens nach Art. 7 GrCh als auch des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten nach Art. 8 GrCh darstellt.
- EuGH, 26.03.2026 - C-696/23
Krieg in der Ukraine: Der Gerichtshof bestätigt das Einfrieren von Geldern von …
Rn. 206 Das in Art. 7 der Charta verankerte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation sowie das in Art. 17 der Charta verankerte Eigentumsrecht gelten nicht uneingeschränkt, und ihre Ausübung kann Einschränkungen unterworfen werden, die durch im Allgemeininteresse liegende Ziele der Union gerechtfertigt sind, sofern die Einschränkungen tatsächlich diesen im Allgemeininteresse liegenden Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antasten würde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 148, und vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 75).Rn. 208 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Erfordernis, dass solche Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sein müssen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit), bedeutet, dass der Rechtsakt, der den Eingriff in die Grundrechte ermöglicht, den Umfang der Einschränkung der Ausübung des betreffenden Rechts selbst festlegen muss, wobei dieses Erfordernis aber zum einen nicht ausschließt, dass die fragliche Einschränkung hinreichend offen formuliert ist, um Anpassungen an verschiedene Fallgruppen und an Änderungen der Lage zu erlauben, und zum anderen der Gerichtshof gegebenenfalls die konkrete Tragweite der Einschränkung im Wege der Auslegung präzisieren kann, und zwar anhand sowohl des Wortlauts als auch der Systematik und der Ziele der fraglichen Unionsregelung, wie sie im Licht der durch die Charta garantierten Grundrechte auszulegen sind (Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 19.11.2025 - T-367/23
Digitale Dienste - Verordnung (EU) 2022/2065 - Benennung einer sehr großen …
Unter diesen Umständen ist nicht ersichtlich, dass die Offenlegung der bloßen Identität eines Werbetreibenden den Wesensgehalt der Rechte nach Art. 7 Charta beeinträchtigen kann (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Gutachten 1/15, [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 150 und 151;… Urteile vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 50 bis 52, und vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 80 und 81). - EuGH, 18.12.2025 - C-417/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder …
Rn. 161 Was die Eignung einer Maßnahme angeht, zu gewährleisten, dass ein zwingendes Ziel des Allgemeininteresses erreicht wird, so ist nach ständiger Rechtsprechung eine Regelung nur dann geeignet, die Erreichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn die darin vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, dieses Ziel zu erreichen, und wenn sie in kohärenter und systematischer Weise durchgeführt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 2023, Commune d'Ans, C-148/22, EU:C:2023:924, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.02.2025 - C-632/24
Institutionelles Recht
Rn. 33 In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus dem Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden (C-61/22, EU:C:2024:251), ergebe, dass die Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten beantrage, nachweisen müsse, dass deren Übermittlung unter den in Betracht kommenden anderen Maßnahmen die geeignetste Maßnahme zur Erreichung des verfolgten Zwecks sei, worauf das Gericht in Rn. 60 des angefochtenen Urteils im Übrigen hingewiesen habe.Gegebenenfalls ist auch zu berücksichtigen, dass Maßnahmen getroffen wurden, um der Gefahr vorzubeugen, dass die Daten in missbräuchlicher Weise verarbeitet werden (Urteil vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden, C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 106).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-205/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
{FN:31} Vgl. Urteile vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (…C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 172), vom 12. Januar 2023, Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten) (…C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 47), und vom 21. März 2024, Landeshauptstadt Wiesbaden (C-61/22, EU:C:2024:251, Rn. 75). - EuGH, 13.03.2025 - C-271/24
Krieg in der Ukraine: der Gerichtshof bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-631/24
Generalanwalt Rantos: Die Kommission hat der Öffentlichkeit keinen ausreichend …
- EuG, 03.06.2026 - T-1119/23
- EuG, 03.06.2026 - T-1097/23
- VG Köln, 13.08.2024 - 10 K 5478/21
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-194/24
Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Fischereipolitik - Kontrolle der …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Landeshauptstadt Wiesbaden
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2019/1157 - Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen der Bürger der Europäischen Union - Gültigkeit - Rechtsgrundlage - Art. 21 Abs. 2 AEUV - Art. 77 Abs. 3 AEUV - Verordnung (EU) 2019/1157 - Art. 3 Abs. 5 - Verpflichtung ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2019/1157 - Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen der Bürger der Europäischen Union - Gültigkeit - Rechtsgrundlage - Art. 21 Abs. 2 AEUV - Art. 77 Abs. 3 AEUV - Verordnung (EU) 2019/1157 - Art. 3 Abs. 5 - Verpflichtung ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist die obligatorische Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen gültig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwältin - Personalausweise mit Fingerabdrücken sind erlaubt
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 13.01.2022 - 6 K 1563/21
- VG Wiesbaden, 28.01.2022 - 6 K 1563/21
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22
- EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
- VG Wiesbaden, 18.12.2024 - 6 K 1563/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 08.04.2014 - C-293/12
Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22
{FN:41} Vgl. Urteil Schwarz (…Rn. 25) und Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 29).Vgl. auch Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 38).
{FN:54} Vgl. Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:76} Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 54 ff.).
- EGMR, 04.12.2008 - 30562/04
Britische DNA-Datenbanken verstoßen gegen die Europäische …
- EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
A u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22
{FN:42} Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 58).
- EGMR, 04.12.2008 - 30566/04
- EuGH, 17.10.2013 - C-291/12
Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe ist rechtens
- EuGH, 03.12.2019 - C-482/17
Der Gerichtshof weist die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22
{FN:12} Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat (C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12
Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón ist die Richtlinie über die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22
Demgegenüber Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in den verbundenen Rechtssachen Digital Rights Ireland u. a. (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2013:845, Nr. 64), in denen er die Auffassung vertreten hat, dass im Falle personenbezogener Daten, die nicht das Privatleben betreffen, nur Art. 8 der Charta zur Anwendung komme. - EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
Oulane
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22
{FN:21} Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 22). - EuGH, 29.06.2010 - C-28/08
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes personenbezogener Daten beim …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22
{FN:86} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Juni 2012, Kommission/Editions Odile Jacob (…C-404/10 P, EU:C:2012:393, Rn. 110), und vom 29. Juni 2010, Kommission/Bayern Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 56). - Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20
Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …
- EuGH, 22.06.2017 - C-549/15
E.ON Biofor Sverige - Vorlage zur Vorabentscheidung - Förderung von Energie aus …
- EuGH, 28.06.2012 - C-404/10
Lagardère / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der …
- EuGH, 20.11.2018 - C-626/15
Beschlüsse im Rahmen der internationalen Übereinkommen zum Schutz der lebenden …
- EuGH, 18.12.2014 - C-81/13
Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Koordinierung der Systeme der …
- EuGH, 20.05.2010 - C-56/09
Zanotti - Freier Dienstleistungsverkehr - Unionsbürgerschaft - Art. 18 EG und 49 …
- EuGH, 11.06.2014 - C-377/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU des Rates über die …
- EuGH, 16.04.2015 - C-446/12
Willems u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- EuGH, 07.05.2024 - C-280/22
Kinderrechtencoalitie Vlaanderen und Liga voor Mensenrechten
- EuGH - C-659/16 (anhängig)
Kommission / Rat
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