Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2019 - C-70/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32216
EuGH, 03.10.2019 - C-70/18 (https://dejure.org/2019,32216)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2019 - C-70/18 (https://dejure.org/2019,32216)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2019 - C-70/18 (https://dejure.org/2019,32216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    A u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 2/76 - Art. 7 - Beschluss Nr. 1/80 - Art. 13 - Stillhalteklauseln - Neue Beschränkung - Erhebung, Speicherung und Aufbewahrung biometrischer Daten türkischer Staatsangehöriger in einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 2/76 - Art. 7 - Beschluss Nr. 1/80 - Art. 13 - Stillhalteklauseln - Neue Beschränkung - Erhebung, Speicherung und Aufbewahrung biometrischer Daten türkischer Staatsangehöriger in einer ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1066
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
    Zum anderen stellt die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung von Fingerabdrücken und des Gesichtsbilds von Drittstaatsangehörigen in einer zentralen Datei eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 8 der Charta dar (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens auf Unionsebene, dass sich die Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten auf das absolut Notwendige beschränken (Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was fünftens und letztens die Dauer der Aufbewahrung personenbezogener Daten betrifft, muss die betreffende nationale Regelung stets objektiven Kriterien genügen, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden personenbezogenen Daten und dem verfolgten Ziel herstellen (Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 191).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-291/12

    Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe ist rechtens

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
    Zweitens hat der Gerichtshof ebenfalls entschieden, dass mit der Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Rahmen der Erteilung von Reisepässen, um zu verhindern, dass diese gefälscht und betrügerisch verwendet werden, ein von der Europäischen Union anerkanntes, dem Gemeinwohl dienendes Ziel verfolgt wird, nämlich die Verhinderung der illegalen Einreise von Personen in das Unionsgebiet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz, C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 36 bis 38).

    So fallen zum einen die Fingerabdrücke und das Gesichtsbild einer natürlichen Person unter diesen Begriff, da sie objektiv unverwechselbare Informationen über natürliche Personen enthalten und deren genaue Identifizierung ermöglichen (Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz, C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 27).

    Die Erhebung dieser Daten - abgesehen davon, dass sie es ermöglicht, den Betroffenen zuverlässig zu identifizieren - ist kein Vorgang intimer Natur und für den Betroffenen auch nicht mit besonderen körperlichen oder psychischen Unannehmlichkeiten verbunden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz, C-291/12, EU:C:2013:670" Rn. 48).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-123/17

    Yön - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sowohl Art. 7 des Beschlusses Nr. 2/76 als auch Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 Stillhalteklauseln enthalten, die allgemein die Einführung jeder neuen innerstaatlichen Maßnahme verbieten, die bezweckt oder bewirkt, dass die Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Beschlüsse in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (Urteil vom 7. August 2018, Yön, C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 39).

    Der Gerichtshof hat zum einen bereits festgestellt, dass Art. 7 des Beschlusses Nr. 2/76 in zeitlicher Hinsicht auf nationale Maßnahmen anwendbar ist, die in der Zeit vom 20. Dezember 1976 bis zum 30. November 1980 eingeführt wurden, und dass zum anderen Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 in zeitlicher Hinsicht auf nationale Maßnahmen anwendbar ist, die ab dem 1. Dezember 1980, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, eingeführt wurden (Urteil vom 7. August 2018, Yön, C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 48).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine solche Beschränkung verboten, es sei denn, sie gehört zu den in Art. 14 dieses Beschlusses aufgeführten Beschränkungen oder ist durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sowie geeignet, die Verwirklichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und geht nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinaus (Urteil vom 7. August 2018, Yön, C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
    Da die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Daten eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 95/46 darstelle und diese Daten zu einer besonderen Datenkategorie im Sinne von Art. 8 Abs. 1 dieser Richtlinie gehörten, müssten sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs nach dem Urteil vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u. a. (C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970, Rn. 96), auf das absolut Notwendige beschränken.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Rechtfertigung für ein Vorabentscheidungsersuchen nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin liegt, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits über das Unionsrecht erforderlich ist (Urteil vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u. a., C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
    Der Gerichtshof hat auch anerkannt, dass dieser Artikel der Einführung neuer Beschränkungen der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in das Recht eines Mitgliedstaats einschließlich solcher Beschränkungen, die die materiell- und/oder verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die erstmalige Aufnahme türkischer Staatsangehöriger im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats betreffen, die dort von dieser Freiheit Gebrauch machen wollen, von dem Zeitpunkt an entgegensteht, zu dem der Beschluss Nr. 1/80 in dem betreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist (Urteil vom 7. November 2013, Demir, C-225/12, EU:C:2013:725, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was als Erstes die Frage anbelangt, ob das mit der im Ausgangsverfahren fraglichen nationalen Regelung verfolgte Ziel, d. h. die Verhütung und Bekämpfung von Identitäts- und Dokumentenbetrug, ein zwingender Grund des Allgemeininteresses sein kann, mit dem sich eine "neue Beschränkung" im Sinne von Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 rechtfertigen lässt, ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das Ziel, die rechtswidrige Einreise und den rechtswidrigen Aufenthalt zu verhindern, einen solchen zwingenden Grund darstellt (Urteil vom 7. November 2013, Demir, C-225/12, EU:C:2013:725, Rn. 41).

  • EuGH, 29.03.2017 - C-652/15

    Tekdemir - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen zwischen der

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
    Wie in Rn. 33 des vorliegenden Urteils ausgeführt, verbietet die in Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 enthaltene Stillhalteklausel allgemein die Einführung neuer innerstaatlicher Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (Urteil vom 29. März 2017, Tekdemir, C-652/15, EU:C:2017:239, Rn. 25).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich außerdem, dass eine nationale Regelung, die die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung von sich rechtmäßig im betreffenden Mitgliedstaat aufhaltenden türkischen Arbeitnehmern im Vergleich zu denjenigen verschärft, die in diesem Mitgliedstaat galten, als der Beschluss Nr. 1/80 in Kraft trat, eine neue Beschränkung im Sinne von Art. 13 dieses Beschlusses der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch diese türkischen Arbeitnehmer in diesem Mitgliedstaat darstellt (Urteil vom 29. März 2017, Tekdemir, C-652/15, EU:C:2017:239, Rn. 31).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-70/18
    Die in den Art. 7 und 8 der Charta anerkannte Achtung des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten erstreckt sich auf jede Information, die eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person betrifft (Urteil vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 52).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Eine Regelung, die eine Vorratsspeicherung personenbezogener Daten vorsieht, muss daher stets objektiven Kriterien genügen, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 191 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a., C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 63).
  • EuGH, 21.03.2024 - C-61/22

    Landeshauptstadt Wiesbaden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU)

    Der Gerichtshof hat bereits zur Ausstellung von Pässen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz, C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 36 bis 38) sowie zur Erstellung einer Datei zur Identifizierung von Drittstaatsangehörigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a., C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung) entschieden, dass die Bekämpfung von Dokumentenbetrug, die u. a. die Bekämpfung der Herstellung gefälschter Personalausweise und des Identitätsdiebstahls umfasst, eine von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung ist.
  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

    Eine Regelung, die eine Vorratsspeicherung personenbezogener Daten vorsieht, muss daher stets objektiven Kriterien genügen, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 191 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteile vom 3. Oktober 2019, A u. a., C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 63, und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 133).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-61/22

    Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist die obligatorische Erfassung und

    42 Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19

    Generalanwalt Pitruzzella: Übermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose

    198 Vgl. entsprechend Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-245/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott müssen der Adressat, der betroffene

    19 Urteile vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 54), vom 16. Januar 2019, Deutsche Post (C-496/17, EU:C:2019:26, Rn. 54), vom 17. Oktober 2013, Schwarz (C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 26), vom 24. November 2011, Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito (C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 42), und vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 52).

    36 Urteile vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 54), vom 16. Januar 2019, Deutsche Post (C-496/17, EU:C:2019:26, Rn. 54), vom 17. Oktober 2013, Schwarz (C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 26), vom 24. November 2011, Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito (C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 42), und vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über

    Vgl. auch Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 29), zu Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. 1995, L 281, S. 31), dem Art. 9 Abs. 1 DSGVO entspricht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung

    14 Vgl. jüngst das Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2022 - C-102/21

    Autonome Provinz Bozen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    In Bezug auf Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtfertigung für ein Vorabentscheidungsersuchen nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin liegt, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits über das Unionsrecht erforderlich ist (Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a., C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-497/20

    Randstad Italia

    61 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, A u. a. (C-70/18, EU:C:2019:823, Rn. 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-540/22

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Détachement de travailleurs de pays

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10870
Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18 (https://dejure.org/2019,10870)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.05.2019 - C-70/18 (https://dejure.org/2019,10870)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - C-70/18 (https://dejure.org/2019,10870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    A u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Stillhalteklauseln - Beschluss Nr. 1/80 - Art. 13 - Neue Beschränkungen - Verbot - Biometrische Daten türkischer Staatsangehöriger - Weitergabe dieser Daten an Dritte - ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Stillhalteklauseln - Beschluss Nr. 1/80 - Art. 13 - Neue Beschränkungen - Verbot - Biometrische Daten türkischer Staatsangehöriger - Weitergabe dieser Daten an Dritte - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 07.08.2018 - C-123/17

    Yön - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    17 Vgl. Urteil vom 7. August 2018, Yön (C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    18 Vgl. Urteil vom 7. August 2018, Yön (C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    19 Vgl. Urteil vom 7. August 2018, Yön (C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 40 bis 48).

    24 Vgl. Urteil vom 7. November 2013, Demir (C-225/12, EU:C:2013:725, Rn. 41), bzw. Urteile vom 29. März 2017, Tekdemir (C-652/15, EU:C:2017:239, Rn. 39), und vom 7. August 2018, Yön (C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 77).

    Zum Zusammenhang zwischen der Niederlassungsfreiheit türkischer Arbeitnehmer und den Voraussetzungen einer Familienzusammenführung vgl. Urteile vom 10. Juli 2014, Dogan (C-138/13, EU:C:2014:2066, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Rn. 35), und vom 7. August 2018, Yön (C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    Das vorlegende Gericht und die niederländische Regierung haben sich insbesondere auf das Urteil Graf(39) gestützt.

    39 Urteil vom 27. Januar 2000 (C-190/98, EU:C:2000:49).

    40 Vgl. Urteil vom 27. Januar 2000, Graf (C-190/98, EU:C:2000:49, Rn. 23 bis 25).

    41 Vgl. entsprechend Urteil vom 27. Januar 2000, Graf (C-190/98, EU:C:2000:49, Rn. 24).

  • EuGH, 12.04.2016 - C-561/14

    Genc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    Unter Berufung u. a. auf das Urteil Genc(15), wonach eine neue Beschränkung verboten ist, es sei denn, sie ist durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt, geeignet, die Erreichung des verfolgten legitimen Ziels zu gewährleisten, und geht nicht über das zu ihrer Erreichung Erforderliche hinaus, möchte dieses Gericht im Wesentlichen wissen, ob die Erfassung und Verarbeitung der biometrischen Daten erforderlich und verhältnismäßig sind.

    15 Urteil vom 12. April 2016 (C-561/14, EU:C:2016:247, Rn. 51).

    37 Vgl. Urteile vom 12. April 2016, Genc (C-561/14, EU:C:2016:247, Rn. 39 und 40), und vom 29. März 2017, Tekdemir (C-652/15, EU:C:2017:239, Rn. 31).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-291/12

    Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe ist rechtens

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    27 Vgl. Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz (C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 27).

    31 Siehe Urteil vom 17. Oktober 2013, Schwarz (C-291/12, EU:C:2013:670, Rn. 25).

  • EuGH, 29.03.2017 - C-652/15

    Tekdemir - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen zwischen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    24 Vgl. Urteil vom 7. November 2013, Demir (C-225/12, EU:C:2013:725, Rn. 41), bzw. Urteile vom 29. März 2017, Tekdemir (C-652/15, EU:C:2017:239, Rn. 39), und vom 7. August 2018, Yön (C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 77).

    37 Vgl. Urteile vom 12. April 2016, Genc (C-561/14, EU:C:2016:247, Rn. 39 und 40), und vom 29. März 2017, Tekdemir (C-652/15, EU:C:2017:239, Rn. 31).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    22 Siehe Urteile vom 29. April 2010, Kommission/Niederlande (C-92/07, EU:C:2010:228, Rn. 49), und vom 7. November 2013, Demir (C-225/12, EU:C:2013:725, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    24 Vgl. Urteil vom 7. November 2013, Demir (C-225/12, EU:C:2013:725, Rn. 41), bzw. Urteile vom 29. März 2017, Tekdemir (C-652/15, EU:C:2017:239, Rn. 39), und vom 7. August 2018, Yön (C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 77).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    32 Urteil vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u. a. (C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970, Rn. 96).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    Zum Zusammenhang zwischen der Niederlassungsfreiheit türkischer Arbeitnehmer und den Voraussetzungen einer Familienzusammenführung vgl. Urteile vom 10. Juli 2014, Dogan (C-138/13, EU:C:2014:2066, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Rn. 35), und vom 7. August 2018, Yön (C-123/17, EU:C:2018:632, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    35 Siehe Gutachten 1/15 (PNR-Abkommen EU-Kanada) vom 26. Juli 2017 (EU:C:2017:592, Rn. 191 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-70/18
    38 Vgl. Urteile vom 6. Juni 1995, Bozkurt (C-434/93, EU:C:1995:168, Rn. 20), vom 10. Februar 2000, Nazli (C-340/97, EU:C:2000:77, Rn. 50 und 54), vom 19. November 2002, Kurz (C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. Dezember 2011, Ziebell (C-371/08, EU:C:2011:809, Rn. 52, 58 und 66).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-508/15

    Ucar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

  • EuGH, 13.03.2019 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

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