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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.1992 - C-65/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1587
EuGH, 16.07.1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,1587)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,1587)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,1587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

  • Wolters Kluwer

    Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr; Verfahren des Zustandekommens von Verordnungen; Anhörung des Parlaments; Erneute Anhörung im Falle einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen Vorschlags; Zulassung von nichtansässigen Verkehrsunternehmen zum ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulassung nichtansässiger Verkehrsunternehmen zum innerstaatlichen Güterverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Klagerecht des Parlaments - Zulässigkeitsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 1238
  • BB 1994, 982
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    Die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments in den durch den Vertrag vorgesehenen Fällen ist aber eine der Möglichkeiten, die dem Parlament die wirksame Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft erlauben (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, "Isoglukose", Slg. 1980, 3333, Randnr. 33) und in der Rechtssache 139/79, Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    16 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen das Erfordernis einer erneuten Anhörung immer dann ein, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245).
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    Nach zwischenzeitlichem Bekanntwerden des Zwischenurteils vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, "Post-Tschernobyl-Verordnung", Slg. 1990, I-2041) hat er sich in einer mit Zustimmung des Gerichtshofes eingereichten ergänzenden Stellungnahme und in der Sitzung auf Argumente berufen, die dem letztgenannten Urteil entnommen sind.
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    Die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments in den durch den Vertrag vorgesehenen Fällen ist aber eine der Möglichkeiten, die dem Parlament die wirksame Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft erlauben (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, "Isoglukose", Slg. 1980, 3333, Randnr. 33) und in der Rechtssache 139/79, Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393, Randnr. 34).
  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    11 Zur Begründung dieser Einrede hat sich der Rat zunächst auf die im Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 (Parlament/Rat, "Ausschußwesen", Slg. 1988, 5615) entwickelten Grundsätze berufen.
  • EuGH, 04.02.1982 - 817/79

    Buyl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-65/90
    16 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt das Erfordernis der Anhörung des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen das Erfordernis einer erneuten Anhörung immer dann ein, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    38 Um die Begründetheit des Arguments, es habe keine zweite Anhörung des Europäischen Parlaments stattgefunden, zu beurteilen, ist daran zu erinnern, daß eine erneute Anhörung des Europäischen Parlaments immer dann erforderlich ist, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, Randnr. 16, und vom 5. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-13/92 bis C-16/92, Drießen u. a., Slg. 1993, I-4751, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …

    {FN:243} Urteil vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (C-65/90, EU:C:1992:325).

    {FN:244} Urteil vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (C-65/90, EU:C:1992:325).

    {FN:253} Urteil vom 16. Juli 1992 (C-65/90, EU:C:1992:325).

    {FN:544} Urteil vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (C-65/90, EU:C:1992:325).

    {FN:545} Urteil vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (C-65/90, EU:C:1992:325).

    {FN:552} Urteil vom 16. Juli 1992 (C-65/90, EU:C:1992:325).

  • EuGH, 04.10.2024 - C-541/20

    Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets

    Er habe entschieden, dass das Erfordernis der Anhörung des Parlaments die Durchführung einer erneuten Anhörung immer dann einschließe, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweiche, zu dem das Parlament bereits angehört worden sei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat, C-65/90, EU:C:1992:325, Rn. 16).

    Rn. 900 Die Republik Bulgarien macht jedoch geltend, die Pflicht zur Anhörung des EWSA und des AdR ergebe sich im vorliegenden Fall aus der entsprechenden Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus dem Urteil vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (C-65/90, EU:C:1992:325), in dem die Bedeutung der beratenden Rolle, die das Parlament damals im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wahrgenommen habe, präzisiert worden sei.

    Rn. 901 Nach dieser Rechtsprechung schließt die Pflicht zur Anhörung des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen das Erfordernis einer erneuten Anhörung dieses Organs immer dann ein, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden war, es sei denn, die Änderungen entsprechen im Wesentlichen einem vom Parlament selbst geäußerten Wunsch (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat, C-65/90, EU:C:1992:325, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Er habe entschieden, dass das Erfordernis der Anhörung des Parlaments die Durchführung einer erneuten Anhörung immer dann einschließe, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweiche, zu dem das Parlament bereits angehört worden sei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat, C-65/90, EU:C:1992:325, Rn. 16).

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   Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90   

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https://dejure.org/1992,22907
Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,22907)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.02.1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,22907)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - C-65/90 (https://dejure.org/1992,22907)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Zulassung von nichtansässigen Verkehrsunternehmen zum innerstaatlichen Güterkraftverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (14) - Urteil vom 14. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 178).

    (23) - Urteil in der Rechtssache 41/69, a. a. O., Randnr. 178.

    (24) - Urteil in der Rechtssache 41/69, a. a. O., Randnr. 178 und 179.

    (32) - Urteil in der Rechtssache 41/69, a. a. O., Randnr. 178.

  • EuGH, 04.02.1982 - 1253/79

    Battaglia / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (15) - Urteile vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 1253/79 (Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 297, Randnr. 24), in der Rechtssache 817/79 (Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23) und in der Rechtssache 828/79 (Adam/Kommission, Slg. 1982, 269).

    (25) - Urteile in den Rechtssachen 1253/79, 817/79 und 828/79, a. a. O.

    (26) - Z. B. Urteil in der Rechtssache 1253/79, a. a. O., Randnr. 24.

  • EuGH, 04.02.1982 - 828/79

    Adam / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (15) - Urteile vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 1253/79 (Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 297, Randnr. 24), in der Rechtssache 817/79 (Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23) und in der Rechtssache 828/79 (Adam/Kommission, Slg. 1982, 269).

    (25) - Urteile in den Rechtssachen 1253/79, 817/79 und 828/79, a. a. O.

  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (2) - Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041).

    (12) - In Ihrem Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529) haben Sie zwei Klagegründe für unzulässig erklärt, die jeweils darauf gestützt worden waren, daß der Rat eine Verordnung statt einer Richtlinie erlassen und es versäumt hatte, der Kommission Durchführungsbefugnisse zu übertragen (Randnr. 19 und 20).

  • EuGH, 07.06.1988 - 20/85

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (17) - Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 20/85 (Slg. 1988, 2805).

    (18) - Schlussanträge, Slg. 1988, 2805, 2828.

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (30) - Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70 (Köster, Slg. 1970, 1161).
  • EuGH, 24.10.1989 - 16/88

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (31) - Urteil vom 24. Oktober 1989 in der Rechtssache 16/88 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457).
  • EuGH, 07.11.1991 - C-17/90

    Pinaud Wieger / Bundesanstalt für den Güterfernverkehr

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (33) - Urteil vom 7. November 1991 in der Rechtssache C-17/90 (Slg. 1991, I-5253).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (13) - Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333, Randnr. 33) und in der Rechtssache 139/79 (Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393).
  • EuGH, 04.10.1991 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90
    (12) - In Ihrem Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529) haben Sie zwei Klagegründe für unzulässig erklärt, die jeweils darauf gestützt worden waren, daß der Rat eine Verordnung statt einer Richtlinie erlassen und es versäumt hatte, der Kommission Durchführungsbefugnisse zu übertragen (Randnr. 19 und 20).
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

  • EuGH, 04.02.1982 - 817/79

    Buyl u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-295/90

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Richtlinie …

    Jedenfalls ist der Standpunkt des Rates ° wie Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen vom 26. Februar 1992 zu der Rechtssache C-65/90 (Parlament/Rat), in der eine ähnliche Ansicht vertreten wurde, ausgeführt hat ° unvereinbar mit dem "grundlegenden Interesse an der Aufrechterhaltung und Wahrung des von den Verträgen ... festgelegten institutionellen Gleichgewichts", auf dem das Urteil in der Rechtssache C-70/88 beruht.
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