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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 09.03.2023 | Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 09.03.2023 - C-682/20 P   

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https://dejure.org/2023,4017
EuGH, 09.03.2023 - C-682/20 P (https://dejure.org/2023,4017)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - C-682/20 P (https://dejure.org/2023,4017)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - C-682/20 P (https://dejure.org/2023,4017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Les Mousquetaires und ITM Entreprises/ Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Nachprüfung angeordnet wird - Rechtsbehelfe gegen den Ablauf der Nachprüfung - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Nachprüfung angeordnet wird - Rechtsbehelfe gegen den Ablauf der Nachprüfung - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - The Court sets aside in part the judgments of the General Court and, consequently, annuls the decisions of the Commission ordering inspections at the premises of a number of French undertakings in the distribution sector on account of suspicions of ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Rn. 87 Als Erstes ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 selbst, dass diese Bestimmung auf jedes Gespräch anwendbar sein soll, das die Einholung von Informationen zum Gegenstand einer Untersuchung bezweckt (Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 84).

    Rn. 89 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass für die Kommission nach Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 und Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 773/2004 eine Pflicht besteht, jede Befragung, die sie nach Art. 19 der Verordnung Nr. 1/2003 durchführt, um Informationen einzuholen, die sich auf den Gegenstand ihrer Untersuchung beziehen, in der von ihr gewählten Form aufzuzeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn 90 und 91).

    Rn. 103 Als Drittes schließlich geht in Bezug auf den Zweck der Verordnung Nr. 1/2003 aus dem 25. Erwägungsgrund dieser Verordnung hervor, dass die Aufdeckung von Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln zunehmend schwieriger wird und dass Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 die Ermittlungsbefugnisse der Kommission dadurch ergänzen soll, dass sie es dieser insbesondere ermöglicht, alle Personen, die eventuell über sachdienliche Informationen verfügen, zu befragen und deren Aussagen zu Protokoll zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 85).

    Rn. 116 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 773/2004, der klarstellt, dass "[d]ie Kommission … die Aussagen des Befragten auf einen beliebigen Träger aufzeichnen [kann]", bedeutet, dass die Kommission, wenn sie sich mit der Zustimmung des Befragten dafür entscheidet, eine Befragung auf der Grundlage von Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 vorzunehmen, verpflichtet ist, die Befragung in vollem Umfang aufzuzeichnen, unbeschadet der ihr überlassenen Wahl der Form dieser Aufzeichnung (Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 90).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Der Gerichtshof habe nämlich in den Rn. 65 bis 69 des Urteils vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission (C-99/17 P, EU:C:2018:773), darauf hingewiesen, dass im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gelte, aus dem folge, dass das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Beweiskraft ordnungsgemäß vorgelegter Beweise deren Glaubhaftigkeit sei.

    Rn. 122 Diese Feststellung kann durch die Rn. 65 bis 69 des Urteils vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission (C-99/17 P, EU:C:2018:773), nicht entkräftet werden.

    Rn. 123 Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt, aus dem folgt, dass für die Beurteilung des Beweiswerts von ordnungsgemäß vorgelegten Beweisen allein deren Glaubhaftigkeit maßgeblich ist und dass der Beweiswert eines Beweises einer Gesamtwürdigung zu unterziehen ist, so dass bloße, nicht substantiierte Zweifel an der Authentizität eines Beweises nicht genügen, um dessen Glaubhaftigkeit zu beeinträchtigen (Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission, C-99/17 P, EU:C:2018:773, Rn. 65 bis 69).

  • EuG, 05.10.2020 - T-255/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Les Mousquetaires SAS und die ITM Entreprises SAS (im Folgenden: Intermarché) die teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (T-255/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:460), mit dem das Gericht ihre Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2017) 1057 final der Kommission vom 9. Februar 2017, mit dem Intermarché sowie allen unmittelbar oder mittelbar von ihr kontrollierten Gesellschaften aufgegeben wird, eine Nachprüfung gemäß Art. 20 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates zu dulden (Sache AT.40466 - Tute 1) (im Folgenden: erster streitiger Beschluss), sowie des Beschlusses C(2017) 1361 final der Kommission vom 21. Februar 2017, mit dem Les Mousquetaires sowie allen unmittelbar oder mittelbar von ihr kontrollierten Gesellschaften aufgegeben wird, eine Nachprüfung gemäß Art. 20 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates zu dulden (Sache AT.40466 - Tute 1) (im Folgenden: zweiter streitiger Beschluss und zusammen mit dem ersten streitigen Beschluss: streitige Beschlüsse), teilweise abgewiesen hat.

    Nr. 2 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (T-255/17, EU:T:2020:460), wird aufgehoben, soweit damit die Klage der Rechtsmittelführerinnen gegen den Beschluss C(2017) 1057 final der Kommission vom 9. Februar 2017, mit der Intermarché sowie allen unmittelbar oder mittelbar von ihr kontrollierten Gesellschaften aufgegeben wird, eine Nachprüfung gemäß Art. 20 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates zu dulden (Sache AT.40466 - Tute 1), sowie gegen den Beschluss C(2017) 1361 final der Kommission vom 21. Februar 2017, mit dem Les Mousquetaires und allen unmittelbar oder mittelbar von ihr kontrollierten Gesellschaften aufgegeben wird, eine Nachprüfung gemäß Art. 20 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates zu dulden (Sache AT.40466 - Tute 1), im Übrigen abgewiesen worden ist..

    Nr. 3 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (T-255/17, EU:T:2020:460), wird aufgehoben, soweit damit über die Kosten entschieden worden ist..

  • EGMR, 02.10.2014 - 97/11

    DELTA PEKÁRNY A.S. c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Sie weisen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 2. Oktober 2014, Delta Pekárny a.s./Tschechische Republik (CE:ECHR:2014:1002JUD000009711), entschieden habe, dass die Vereinbarkeit eines Eingriffs, wie er durch eine Nachprüfung verursacht werde, mit der EMRK u. a. einen wirksamen Rechtsbehelf voraussetze, mit dem nicht nur die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, sondern auch die Umstände des Ablaufs einer von dem Unternehmen zu duldenden Nachprüfung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht beanstandet werden könnten.

    Wenn eine für rechtswidrig befundene Handlung bereits stattgefunden hat, müssen der oder die verfügbaren Rechtsbehelfe dem Betroffenen eine angemessene Wiedergutmachung verschaffen können (EGMR, 2. Oktober 2014, Delta Pekárny a.s./Tschechische Republik, CE:ECHR:2014:1002JUD000009711, §§ 86 und 87 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Rn. 52 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 52 Abs. 3 der Charta klarstellt, dass in der Charta enthaltene Rechte, die den durch die EMRK garantierten Rechten entsprechen, die gleiche Bedeutung und Tragweite haben, wie sie ihnen in der EMRK verliehen werden (Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 116).

    Rn. 53 Wie aus den Erläuterungen zu Art. 47 der Charta, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta bei deren Auslegung zu berücksichtigen sind, hervorgeht, entsprechen die Abs. 1 und 2 von Art. 47 der Charta Art. 13 bzw. Art. 6 Abs. 1 der EMRK (Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 117).

  • EGMR, 20.03.2008 - 15339/02

    BUDAYEVA AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Rn. 55 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Rechtsprechung des EGMR ergibt, dass der durch Art. 13 EMRK gewährte Schutz nicht so weit geht, dass eine bestimmte Form der Klage verlangt wird (EGMR, 20. März 2008, Boudaïeva u. a./Russland, CE:ECHR:2008:0320JUD001533902, § 190), und dass selbst dann, wenn keiner der vom innerstaatlichen Recht gebotenen Rechtsbehelfe für sich genommen die Anforderungen von Art. 13 EMRK erfüllt, die Gesamtheit dieser Rechtsschutzmöglichkeiten ihnen genügen kann (EGMR, 10. Juli 2020, Mugemangango/Belgien, CE:ECHR:2020:0710JUD000031015, § 131 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Rn. 100 Zwar trifft es zu, dass der Gerichtshof in den Rechtssachen, in denen die in Rn. 194 des angefochtenen Urteils angeführten Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 182), und vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission (…C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 38), ergangen sind, als Beginn der von der Kommission im Bereich des Wettbewerbs durchgeführten Voruntersuchung den Zeitpunkt bestimmt hat, zu dem dieses Organ in Ausübung der ihm vom Unionsgesetzgeber übertragenen Befugnisse Maßnahmen trifft, die mit dem Vorwurf verbunden sind, eine Zuwiderhandlung begangen zu haben, und erhebliche Auswirkungen auf die Situation der unter Verdacht stehenden Unternehmen haben.
  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Rn. 94 Gleichwohl hängt die Einstufung als Indiz oder als Beweis nicht von einem bestimmten Abschnitt des Verfahrens ab, sondern vom Beweiswert der betreffenden Informationen, wobei auch hinreichend ernsthafte und übereinstimmende Indizien, die zusammen ein "Bündel" bilden, eine Zuwiderhandlung beweisen und in der auf der Grundlage von Art. 101 AEUV erlassenen Endentscheidung der Kommission verwendet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 47).
  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Feststellung einer Unregelmäßigkeit bei der Erhebung von Indizien im Hinblick auf Art. 19 der Verordnung Nr. 1/2003 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 773/2004 dazu führt, dass es der Kommission nicht möglich ist, diese Indizien im weiteren Verlauf des Verfahrens zu verwenden (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission, C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-105/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-682/20
    Rn. 100 Zwar trifft es zu, dass der Gerichtshof in den Rechtssachen, in denen die in Rn. 194 des angefochtenen Urteils angeführten Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (…C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 182), und vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission (C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 38), ergangen sind, als Beginn der von der Kommission im Bereich des Wettbewerbs durchgeführten Voruntersuchung den Zeitpunkt bestimmt hat, zu dem dieses Organ in Ausübung der ihm vom Unionsgesetzgeber übertragenen Befugnisse Maßnahmen trifft, die mit dem Vorwurf verbunden sind, eine Zuwiderhandlung begangen zu haben, und erhebliche Auswirkungen auf die Situation der unter Verdacht stehenden Unternehmen haben.
  • EGMR, 10.07.2020 - 310/15

    Mugemangango v. Belgium

  • EuGH, 26.09.2018 - C-175/17

    Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage …

  • EuGH, 01.08.2022 - C-352/20

    Niederlassungsfreiheit

  • EGMR, 19.01.2017 - 63638/14

    POSEVINI v. BULGARIA

  • EuG, 17.09.2007 - T-125/03

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN, DIE FÜR DEN SCHUTZ DER VERTRAULICHKEIT DER …

  • EuGH, 25.03.2021 - C-152/19

    Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile …

  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von …

  • EGMR, 15.03.2022 - 43572/18

    GRZĘDA v. POLAND

  • EGMR, 21.12.2010 - 29408/08

    [FRE]

  • EuGH, 28.01.2016 - C-415/14

    Quimitécnica.com und de Mello / Kommission

  • EuGH, 27.06.2024 - C-176/19

    Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …

    Rn. 267 Zu der vierten Rüge des zweiten Teils des vierten Rechtsmittelgrundes, mit der ein Begründungsmangel gerügt wird, ist festzustellen, dass aus der Begründung eines Urteils nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen müssen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollfunktion ausüben kann (Urteil vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission, C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.07.2025 - T-1103/23

    Unionsmarken: Das Gericht hebt die Entscheidungen auf, mit denen die Wortmarke …

    Rn. 64 Nach ständiger Rechtsprechung stellt eine fehlende oder unzureichende Begründung eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 AEUV dar und ist ein Gesichtspunkt zwingenden Rechts, den der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann und muss (…Urteile vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 34, und vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission, C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-258/23

    Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist für die Wahrung des Rechts auf Schutz …

    {FN:82} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (…C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 32 bis 35), sowie vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.09.2024 - T-671/19

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Das Gericht bestätigt weitgehend …

    Daraus folgt, dass für die Kommission eine Pflicht besteht, jede Befragung, die sie nach dem genannten Artikel durchführt, um Informationen einzuholen, die sich auf den Gegenstand ihrer Untersuchung beziehen, in der von ihr gewählten Form aufzuzeichnen (…Urteile vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 90 und 91, sowie vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission, C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 89).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-258/23

    Imagens Médicas Integradas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuwiderhandlung …

    {FN:55} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (…C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 29 bis 36); vgl. auch Urteil vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (…T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404, Rn. 74 bis 100); zur Möglichkeit, dass das Fehlen einer vorherigen gerichtlichen Kontrolle durch die Gesamtheit aller gegen die Nachprüfungsmaßnahmen der Kommission eröffneten Rechtsbehelfe ausgeglichen werden kann, vgl. auch Urteil vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 57 ff.).
  • EuGH, 27.04.2023 - C-682/20

    Les Mousquetaires und ITM Entreprises/ Kommission

    Rn. 1 Le 9 mars 2023, 1a Cour (première chambre) a rendu l'arrêt Les Mousquetaires et ITM Entreprises/Commission (C-682/20 P, EU:C:2023:170).

    1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 9 mars 2023, Les Mousquetaires et ITM Entreprises/Commission (C-682/20 P, EU:C:2023:170), la mention relative aux représentants des parties requérantes doit être rectifiée comme suit :.

  • EuG, 25.09.2024 - T-482/21

    Stromübertragung: Das Gericht erklärt die Entscheidung des Beschwerdeausschusses …

    Rn. 179 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine fehlende oder unzureichende Begründung eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 AEUV darstellt und ein Gesichtspunkt zwingenden Rechts ist, den der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann und muss (vgl. Urteil vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission, C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-73/22

    Grupa Azoty u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Leitlinien …

    Rn. 36 Was die Begründungspflicht betrifft, die dem Gericht nach Art. 36 und Art. 53 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union obliegt, müssen nach ständiger Rechtsprechung aus der Entscheidung des Gerichts die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollfunktion ausüben kann (…vgl. u. a. Urteile vom 13. Januar 2022, Deutschland u. a./Kommission, C-177/19 P bis C-179/19 P, EU:C:2022:10, Rn. 37, und vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission, C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-505/24

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutscher Luftverkehrsmarkt - Von der …

    {FN:33} Vgl. Urteil vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.11.2023 - T-484/22

    QN/ eu-LISA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Neueinstufung - …

    Rn. 31 In diesem Zusammenhang ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, sowie die Zwecke und Ziele, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 15. März 2022, Autorité des marchés financiers, C-302/20, EU:C:2022:190, Rn. 63, vgl. auch Urteile vom 9. März 2023, Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission, C-682/20 P, EU:C:2023:170, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 31).
  • EGMR, 18.03.2025 - 38798/13

    BRD - GROUPE SOCIETE GENERALE S.A. v. ROMANIA

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Rechtsprechung
   EuGH, 09.03.2023 - C-690/20 P   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Casino, Guichard-Perrachon und Achats Marchandises Casino/ Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Nachprüfung angeordnet wird - Rechtsbehelfe gegen den Ablauf der Nachprüfung - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Wettbewerb; Kartelle; Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Nachprüfung angeordnet wird; Rechtsbehelfe gegen den Ablauf der Nachprüfung; Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Nachprüfung angeordnet wird - Rechtsbehelfe gegen den Ablauf der Nachprüfung - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - The Court sets aside in part the judgments of the General Court and, consequently, annuls the decisions of the Commission ordering inspections at the premises of a number of French undertakings in the distribution sector on account of suspicions of ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Casino, Guichard-Perrachon und Achats Marchandises Casino/ Kommission und Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Casino, Guichard-Perrachon und Achats Marchandises Casino/ Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Der Gerichtshof habe nämlich die Möglichkeit, dass die Kommission "informelle" Gespräche führe, mit denen sie sich ihren durch die Verordnung Nr. 1/2003 und die Verordnung Nr. 773/2004 auferlegten verfahrensrechtlichen Verpflichtungen entziehen könne, kategorisch abgelehnt (Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 88).

    Rn. 74 Zweitens habe der Gerichtshof in den Rn. 99 bis 101 des Urteils vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission (C-413/14 P, EU:C:2017:632), festgestellt, dass im Fall fehlender Aufzeichnung ein von der Kommission erstellter interner Aktenvermerk den Inhalt der Erörterungen, die hätten aufgezeichnet werden müssen, belegen könne und es dem Gerichtshof ermögliche, eine wirksame gerichtliche Kontrolle auszuüben.

    Rn. 79 Viertens sei die vom Gericht getroffene Unterscheidung zwischen der Phase vor der ersten Ausübung der Untersuchungsbefugnisse der Kommission und der Phase nach dieser Ausübung nicht mit der Unterscheidung zwischen förmlichen Befragungen und informellen Gesprächen vergleichbar, die der Gerichtshof im Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission (C-413/14 P, EU:C:2017:632), zurückgewiesen habe.

    Rn. 83 Als Erstes ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 selbst, dass diese Bestimmung auf jedes Gespräch anwendbar sein soll, das die Einholung von Informationen zum Gegenstand einer Untersuchung bezweckt (Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 84).

    Rn. 85 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass für die Kommission nach Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 und Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 773/2004 eine Pflicht besteht, jede Befragung, die sie nach Art. 19 der Verordnung Nr. 1/2003 durchführt, um Informationen einzuholen, die sich auf den Gegenstand ihrer Untersuchung beziehen, in der von ihr gewählten Form aufzuzeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 90 und 91).

    Rn. 99 Drittens schließlich geht in Bezug auf den Zweck der Verordnung Nr. 1/2003 aus dem 25. Erwägungsgrund dieser Verordnung hervor, dass die Aufdeckung von Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln zunehmend schwieriger wird und dass Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 die Ermittlungsbefugnisse der Kommission dadurch ergänzen soll, dass er es dieser insbesondere ermöglicht, alle Personen, die eventuell über sachdienliche Informationen verfügen, zu befragen und deren Aussagen zu Protokoll zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 85).

    Rn. 112 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 773/2004, der klarstellt, dass "[d]ie Kommission … die Aussagen des Befragten auf einen beliebigen Träger aufzeichnen [kann]", bedeutet, dass die Kommission, wenn sie sich mit der Zustimmung des Befragten dafür entscheidet, eine Befragung auf der Grundlage von Art. 19 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 vorzunehmen, verpflichtet ist, die Befragung in vollem Umfang aufzuzeichnen, unbeschadet der ihr überlassenen Wahl der Form dieser Aufzeichnung (Urteil vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 90).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-682/20

    Les Mousquetaires und ITM Entreprises/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Rn. 40 Da die Rechtsmittelführerinnen zudem mit einer Einrede die Rechtswidrigkeit von Art. 20 der Verordnung Nr. 1/2003 geltend gemacht hatten, war das Gericht, wie der Generalanwalt in Nr. 51 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (C-682/20 P, EU:C:2022:578) ausgeführt hat, bei der Entscheidung über diese Einrede verpflichtet, eine allgemeine Würdigung des Systems der gerichtlichen Kontrolle der im Rahmen der Nachprüfungen ergriffenen Maßnahmen vorzunehmen, die über die besonderen Umstände der in Rede stehenden Rechtssache hinausgeht.

    Rn. 91 Daher kann die Pflicht zur Aufzeichnung der Befragungen, wie der Generalanwalt in Nr. 141 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (C-682/20 P, EU:C:2022:578) ausgeführt hat, nicht von der Einstufung der erlangten Informationen als Indizien oder Beweise abhängen, weil die Kommission den Beweiswert dieser Informationen erst nach Durchführung dieser Befragungen im Verlauf der folgenden Verfahrensabschnitte beurteilen kann.

    Wie der Generalanwalt in Nr. 150 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (C-682/20 P, EU:C:2022:578) ausgeführt hat, kann ein Unternehmen nämlich von den Erklärungen Dritter, die bei solchen Befragungen eingeholt werden, betroffen sein, ohne davon Kenntnis zu haben.

    Rn. 103 Wie der Generalanwalt in Nr. 155 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (C-682/20 P, EU:C:2022:578) ausgeführt hat, genügt insoweit der Hinweis, dass die Kommission, wenn sie Befragungen durchführt, deren Gegenstand im Voraus festgelegt ist und als deren Ziel offen die Erlangung von Informationen über das Geschehen auf einem bestimmten Markt und das Verhalten der betreffenden Marktteilnehmer genannt wird, um etwaige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen aufzudecken oder ihren Verdacht hinsichtlich solcher Verhaltensweisen zu bestärken, ihre Befugnis zur Einholung von Erklärungen gemäß Art. 19 der Verordnung Nr. 1/2003 ausübt.

    Rn. 122 Da im vorliegenden Fall, wie der Generalanwalt in Nr. 208 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Les Mousquetaires und ITM Entreprises/Kommission (C-682/20 P, EU:C:2022:578) ausgeführt hat, die aus den Befragungen der Lieferanten hervorgegangenen Informationen den wesentlichen Teil der dem streitigen Beschluss zugrunde liegenden Indizien darstellen und dieser Beschluss aufgrund der Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflicht nach Art. 3 der Verordnung Nr. 773/2004 mit einem Formfehler behaftet ist, ist festzustellen, dass die Kommission zum Zeitpunkt des Erlasses des streitigen Beschlusses nicht über hinreichend ernsthafte Anhaltspunkte verfügte, die sie hätte verwenden dürfen und die die in Art. 1 Buchst. a dieses Beschlusses aufgestellten Vermutungen hätten rechtfertigen können.

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Casino, Guichard-Perrachon SA (im Folgenden: Casino) und die Achats Marchandises Casino SAS (AMC) die teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, Casino, Guichard-Perrachon und AMC/Kommission (T-249/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:458), mit dem das Gericht ihre Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2017) 1054 final der Kommission vom 9. Februar 2017, mit dem Casino sowie allen unmittelbar oder mittelbar von ihr kontrollierten Gesellschaften aufgegeben wird, eine Nachprüfung gemäß Art. 20 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates zu dulden (Sache AT.40466 - Tute 1) (im Folgenden: streitiger Beschluss), teilweise abgewiesen hat.

    Nr. 2 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, Casino, Guichard-Perrachon und AMC/Kommission (T-249/17, EU:T:2020:458), wird aufgehoben..

    Nr. 3 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, Casino, Guichard-Perrachon und AMC/Kommission (T-249/17, EU:T:2020:458), wird aufgehoben, soweit damit über die Kosten entschieden worden ist..

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Rn. 118 Diese Feststellung kann durch die Rn. 65 bis 69 des Urteils vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission (C-99/17 P, EU:C:2018:773), auf das sich die Kommission in der mündlichen Verhandlung berufen hat, nicht entkräftet werden.

    Rn. 119 Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt, aus dem folgt, dass für die Beurteilung des Beweiswerts von ordnungsgemäß vorgelegten Beweisen allein deren Glaubhaftigkeit maßgeblich ist und dass der Beweiswert eines Beweises einer Gesamtwürdigung zu unterziehen ist, so dass bloße, nicht substantiierte Zweifel an der Authentizität eines Beweises nicht genügen, um dessen Glaubhaftigkeit zu beeinträchtigen (Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission, C-99/17 P, EU:C:2018:773, Rn. 65 bis 69).

  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Rn. 33 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 52 Abs. 3 der Charta klarstellt, dass in der Charta enthaltene Rechte, die den durch die EMRK garantierten Rechten entsprechen, die gleiche Bedeutung und Tragweite haben, wie sie ihnen in der EMRK verliehen werden (Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 116).

    Rn. 34 Wie aus den Erläuterungen zu Art. 47 der Charta, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta bei deren Auslegung zu berücksichtigen sind, hervorgeht, entsprechen die Abs. 1 und 2 von Art. 47 der Charta Art. 13 bzw. Art. 6 Abs. 1 der EMRK (Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 117).

  • EGMR, 21.12.2010 - 29408/08

    [FRE]

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Sie machen nämlich geltend, dass die Verordnung Nr. 1/2003, die in ihrem Art. 20 Abs. 4 nur eine Klage gegen den Nachprüfungsbeschluss selbst vorsehe, entgegen den Anforderungen, die sich insbesondere aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21. Februar 2008, Ravon u. a./Frankreich (CE:ECHR:2008:0221JUD001849703, § 28), vom 21. Dezember 2010, Compagnie des gaz de pétrole Primagaz/Frankreich (CE:ECHR:2010:1221JUD002961308, § 36 ff.), und vom 21. Dezember 2010, Société Canal Plus u. a./Frankreich (CE:ECHR:2010:1221JUD002940808, § 24 ff.), ergäben, keinen eigenständigen und sofortigen Rechtsbehelf gegen diese Maßnahmen zulasse.

    Einen solchen Rechtsbehelf habe der EGMR jedoch in seinen Urteilen vom 21. Dezember 2010, Compagnie des gaz de pétrole Primagaz/Frankreich (CE:ECHR:2010:1221JUD002961308, § 28), und vom 21. Dezember 2010, Société Canal Plus u. a./Frankreich (CE:ECHR:2010:1221JUD002940808, § 40), als unzureichend angesehen.

  • EGMR, 21.12.2010 - 29613/08

    [FRE]

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Sie machen nämlich geltend, dass die Verordnung Nr. 1/2003, die in ihrem Art. 20 Abs. 4 nur eine Klage gegen den Nachprüfungsbeschluss selbst vorsehe, entgegen den Anforderungen, die sich insbesondere aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21. Februar 2008, Ravon u. a./Frankreich (CE:ECHR:2008:0221JUD001849703, § 28), vom 21. Dezember 2010, Compagnie des gaz de pétrole Primagaz/Frankreich (CE:ECHR:2010:1221JUD002961308, § 36 ff.), und vom 21. Dezember 2010, Société Canal Plus u. a./Frankreich (CE:ECHR:2010:1221JUD002940808, § 24 ff.), ergäben, keinen eigenständigen und sofortigen Rechtsbehelf gegen diese Maßnahmen zulasse.

    Einen solchen Rechtsbehelf habe der EGMR jedoch in seinen Urteilen vom 21. Dezember 2010, Compagnie des gaz de pétrole Primagaz/Frankreich (CE:ECHR:2010:1221JUD002961308, § 28), und vom 21. Dezember 2010, Société Canal Plus u. a./Frankreich (CE:ECHR:2010:1221JUD002940808, § 40), als unzureichend angesehen.

  • EGMR, 20.03.2008 - 15339/02

    BUDAYEVA AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Rn. 36 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Rechtsprechung des EGMR ergibt, dass der durch Art. 13 EMRK gewährte Schutz nicht so weit geht, dass eine bestimmte Form der Klage verlangt wird (EGMR, 20. März 2008, Boudaïeva u. a./Russland, CE:ECHR:2008:0320JUD001533902, § 190), und dass selbst dann, wenn keiner der vom innerstaatlichen Recht gebotenen Rechtsbehelfe für sich genommen die Anforderungen von Art. 13 EMRK erfüllt, die Gesamtheit dieser Rechtsschutzmöglichkeiten ihnen genügen kann (EGMR, 10. Juli 2020, Mugemangango/Belgien, CE:ECHR:2020:0710JUD000031015, § 131 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Rn. 96 Zwar trifft es zu, dass der Gerichtshof in den Rechtssachen, in denen die in Rn. 187 des angefochtenen Urteils angeführten Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 182), und vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission (…C-105/04 P, EU:C:2006:592, Rn. 38), ergangen sind, als Beginn der von der Kommission im Bereich des Wettbewerbs durchgeführten Voruntersuchung den Zeitpunkt bestimmt hat, zu dem dieses Organ in Ausübung der ihm vom Unionsgesetzgeber übertragenen Befugnisse Maßnahmen trifft, die mit dem Vorwurf verbunden sind, eine Zuwiderhandlung begangen zu haben, und erhebliche Auswirkungen auf die Situation der unter Verdacht stehenden Unternehmen haben.
  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …

    Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-690/20
    Rn. 90 Gleichwohl hängt die Einstufung als Indiz oder als Beweis nicht von einem bestimmten Abschnitt des Verfahrens ab, sondern vom Beweiswert der betreffenden Informationen, wobei auch hinreichend ernsthafte und übereinstimmende Indizien, die zusammen ein "Bündel" bilden, eine Zuwiderhandlung beweisen und in der auf der Grundlage von Art. 101 AEUV erlassenen Endentscheidung der Kommission verwendet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 47).
  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer …

  • EuGH, 21.09.2006 - C-105/04

    CEF City Electrical Factors und CEF Holdings / Nederlandse Federatieve Vereniging …

  • EGMR, 10.07.2020 - 310/15

    Mugemangango v. Belgium

  • EGMR, 02.10.2014 - 97/11

    DELTA PEKÁRNY A.S. c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE

  • EuGH, 01.08.2022 - C-352/20

    Niederlassungsfreiheit

  • EGMR, 19.01.2017 - 63638/14

    POSEVINI v. BULGARIA

  • EGMR, 15.03.2022 - 43572/18

    GRZĘDA v. POLAND

  • EuGH, 26.09.2018 - C-175/17

    Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage …

  • EGMR, 21.02.2008 - 18497/03

    RAVON ET AUTRES c. FRANCE

  • EuGH, 16.07.2026 - C-258/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    Wenn eine für rechtswidrig befundene Handlung bereits stattgefunden hat, müssen der oder die verfügbaren Rechtsbehelfe dem Betroffenen eine angemessene Wiedergutmachung verschaffen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2023, Casino, Guichard-Perrachon und AMC/Kommission, C-690/20 P, EU:C:2023:171, Rn. 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
  • EGMR, 07.09.2023 - 59031/19

    SA CASINO, GUICHARD-PERRACHON ET SAS A.M.C. c. FRANCE

    [4] Casino, Guichard-Perrachon et Achats Marchandises Casino / Commission, C-690/20 P, EU:C:2023:171.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17517
Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20 P (https://dejure.org/2022,17517)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.07.2022 - C-690/20 P (https://dejure.org/2022,17517)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - C-690/20 P (https://dejure.org/2022,17517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Casino, Guichard-Perrachon und Achats Marchandises Casino/ Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Verwaltungsverfahren - Nachprüfungsbeschluss der Kommission - Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Angebliches Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs gegen den Ablauf der Nachprüfung - ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Verwaltungsverfahren - Nachprüfungsbeschluss der Kommission - Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Angebliches Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs gegen den Ablauf der Nachprüfung - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • EuG, 25.10.2011 - T-349/08

    Uralita, SA gegen Europäische Kommission.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:18} T-349/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:622, Rn. 36.

    {FN:19} T-349/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:622, Rn. 36.

  • EuG, 06.09.2013 - T-289/11

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Beschluss, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:10} In Rn. 134 des angefochtenen Urteils erwähnt das Gericht die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (T-135/09, EU:T:2012:596), und vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404), ergangen sind.

    {FN:14} Vgl. Urteil Deutsche Bahn, Rn. 28, sowie Urteil vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404, Rn. 74).

  • EuG - T-290/11 (anhängig)

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:10} In Rn. 134 des angefochtenen Urteils erwähnt das Gericht die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (T-135/09, EU:T:2012:596), und vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404), ergangen sind.

    {FN:14} Vgl. Urteil Deutsche Bahn, Rn. 28, sowie Urteil vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404, Rn. 74).

  • EuG - T-521/11 (anhängig)

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:10} In Rn. 134 des angefochtenen Urteils erwähnt das Gericht die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (T-135/09, EU:T:2012:596), und vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404), ergangen sind.

    {FN:14} Vgl. Urteil Deutsche Bahn, Rn. 28, sowie Urteil vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404, Rn. 74).

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:20} Vgl. Urteil vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission (43/82 und 63/82, EU:C:1984:9, Rn. 40).
  • EuGH, 31.03.1982 - 63/82
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:20} Vgl. Urteil vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission (43/82 und 63/82, EU:C:1984:9, Rn. 40).
  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:13} Vgl. in diesem Sinne zur Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrags (ABl. 1962, 13, S. 204/62), Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 26).
  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:11} C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 20.
  • BVerfG, 16.04.2015 - 2 BvR 440/14

    Durchsuchung bei einer GmbH wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:9} Bundesverfassungsgericht, 16. April 2015, 2 BvR 440/14, NJW 2015, S. 2870.
  • EuG, 14.11.2012 - T-135/09

    Nexans France und Nexans / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20
    {FN:10} In Rn. 134 des angefochtenen Urteils erwähnt das Gericht die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (T-135/09, EU:T:2012:596), und vom 6. September 2013, Deutsche Bahn u. a./Kommission (T-289/11, T-290/11 und T-521/11, EU:T:2013:404), ergangen sind.
  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …

  • EuGH, 30.01.2020 - C-538/18

    České dráhy/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung (EG) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-247/14

    HeidelbergCement / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte …

  • EGMR, 21.12.2010 - 29408/08

    [FRE]

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-829/24

    Generalanwältin Kokott: Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz der nationalen …

    {FN:122} Zu Hausbesuchen in den Geschäftsräumen von Unternehmen vgl. Urteil vom 18. Juni 2015, Deutsche Bahn u. a./Kommission (…C-583/13 P, EU:C:2015:404, Rn. 20); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Casino, Guichard-Perrachon und AMC/Kommission (C-690/20 P, EU:C:2022:579, Nrn. 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und der Generalanwältin Medina in den verbundenen Rechtssachen Imagens Médicas Integradas u. a. (C-258/23 bis C-260/23, EU:C:2024:537, Nrn. 31 und 41 ff. sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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