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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.2021 - C-852/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45307
EuGH, 11.11.2021 - C-852/19 (https://dejure.org/2021,45307)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.2021 - C-852/19 (https://dejure.org/2021,45307)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 2021 - C-852/19 (https://dejure.org/2021,45307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gavanozov II

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen - Art. 14 - Rechtsbehelfe - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Fehlen von Rechtsbehelfen im ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gavanozov II

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen - Art. 14 - Rechtsbehelfe - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Fehlen von Rechtsbehelfen im ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Richtlinie 2014/41/EU; Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Art. 14; Rechtsbehelfe; Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 47; Fehlen von Rechtsbehelfen im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen - Art. 14 - Rechtsbehelfe - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Fehlen von Rechtsbehelfen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Rn. 29 Da das Verfahren des Erlasses und der Vollstreckung einer EEA durch die Richtlinie 2014/41 geregelt wird, stellt es eine solche Durchführung des Rechts der Union im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta dar, die zur Anwendbarkeit von Art. 47 der Charta führt (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar (Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.12.2020 - C-584/19

    Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Rn. 26 Zwar sieht diese Bestimmung im Licht des 22. Erwägungsgrundes dieser Richtlinie die allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, dafür zu sorgen, dass gegen die in der EEA genannten Ermittlungsmaßnahmen Rechtsbehelfe eingelegt werden können, die zumindest den Rechtsbehelfen gleichwertig sind, die in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall zur Verfügung stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 60), sie verlangt von den Mitgliedstaaten aber nicht, weitere Rechtsbehelfe zusätzlich zu jenen vorzusehen, die in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall zur Verfügung stehen.

    Dieser Grundsatz, der den "Eckstein" der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen bildet, beruht seinerseits auf dem gegenseitigen Vertrauen sowie auf der widerlegbaren Vermutung, dass andere Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die Grundrechte einhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien [Gefälschte Überweisungsaufträge], C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 40).

  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Rn. 57 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es den Mitgliedstaaten nach dem in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 EUV niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit obliegt, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet insbesondere für die Anwendung und die Wahrung des Unionsrechts zu sorgen und zu diesem Zweck alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen zu ergreifen, die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Unionsorgane ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-245/19

    Richtlinie 2011/16/EU - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Rn. 46 Der Gerichtshof hat klargestellt, dass dieser Schutz von jeder Person als durch das Recht der Union garantiertes Recht im Sinne von Art. 47 Abs. 1 der Charta geltend gemacht werden kann, um einen sie beschwerenden Rechtsakt wie eine Anordnung zur Übermittlung von Informationen oder eine wegen Nichtbeachtung dieser Anordnung verhängte Sanktion gerichtlich anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Luxemburger Staat [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.01.2018 - C-367/16

    Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Rn. 55 Im Rahmen eines Verfahrens im Zusammenhang mit einer EEA ist jedoch für die Gewährleistung dieser Rechte somit in erster Linie der Anordnungsmitgliedstaat verantwortlich, von dem angenommen werden kann, dass er das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachtet (vgl. entsprechend Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 50).
  • EuGH, 15.04.2021 - C-194/19

    Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Rn. 28 Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts zu gewährleisten haben, dass das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gewahrt ist, das in Art. 47 Abs. 1 der Charta verankert ist, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt (Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände]), C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH - C-246/19 (anhängig)

    État du Grand-duché de Luxembourg

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Rn. 46 Der Gerichtshof hat klargestellt, dass dieser Schutz von jeder Person als durch das Recht der Union garantiertes Recht im Sinne von Art. 47 Abs. 1 der Charta geltend gemacht werden kann, um einen sie beschwerenden Rechtsakt wie eine Anordnung zur Übermittlung von Informationen oder eine wegen Nichtbeachtung dieser Anordnung verhängte Sanktion gerichtlich anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Luxemburger Staat [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 22.05.2008 - 65755/01

    ILIYA STEFANOV v. BULGARIA

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Aus der Rechtsprechung des EGMR ergibt sich nämlich, dass nach Art. 13 EMRK, der im Wesentlichen Art. 47 Abs. 1 der Charta entspricht, Personen, die von Durchsuchungen und Beschlagnahmen betroffen sind, Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, die Ordnungsmäßigkeit und die Erforderlichkeit der Durchsuchungen und Beschlagnahmen anzufechten und eine angemessene Wiedergutmachung zu erlangen, wenn diese Maßnahmen rechtswidrig angeordnet oder durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne EGMR, 22. Mai 2008, 11iya Stefanov/Bulgarien, CE:ECHR:2008:0522JUD006575501, § 59, EGMR, 31. März 2016, Stoyanov u. a./Bulgarien, CE:ECHR:2016:0331JUD005538810, §§ 152 bis 154, und EGMR, 19. Januar 2017, Posevini/Bulgarien, CE:ECHR:2017:0119JUD006363814, §§ 84 bis 86).
  • EGMR, 19.01.2017 - 63638/14

    POSEVINI v. BULGARIA

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Aus der Rechtsprechung des EGMR ergibt sich nämlich, dass nach Art. 13 EMRK, der im Wesentlichen Art. 47 Abs. 1 der Charta entspricht, Personen, die von Durchsuchungen und Beschlagnahmen betroffen sind, Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, die Ordnungsmäßigkeit und die Erforderlichkeit der Durchsuchungen und Beschlagnahmen anzufechten und eine angemessene Wiedergutmachung zu erlangen, wenn diese Maßnahmen rechtswidrig angeordnet oder durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne EGMR, 22. Mai 2008, 11iya Stefanov/Bulgarien, CE:ECHR:2008:0522JUD006575501, § 59, EGMR, 31. März 2016, Stoyanov u. a./Bulgarien, CE:ECHR:2016:0331JUD005538810, §§ 152 bis 154, und EGMR, 19. Januar 2017, Posevini/Bulgarien, CE:ECHR:2017:0119JUD006363814, §§ 84 bis 86).
  • EGMR, 31.03.2016 - 55388/10

    STOYANOV ET AUTRES c. BULGARIE

    Auszug aus EuGH, 11.11.2021 - C-852/19
    Aus der Rechtsprechung des EGMR ergibt sich nämlich, dass nach Art. 13 EMRK, der im Wesentlichen Art. 47 Abs. 1 der Charta entspricht, Personen, die von Durchsuchungen und Beschlagnahmen betroffen sind, Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, die Ordnungsmäßigkeit und die Erforderlichkeit der Durchsuchungen und Beschlagnahmen anzufechten und eine angemessene Wiedergutmachung zu erlangen, wenn diese Maßnahmen rechtswidrig angeordnet oder durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne EGMR, 22. Mai 2008, 11iya Stefanov/Bulgarien, CE:ECHR:2008:0522JUD006575501, § 59, EGMR, 31. März 2016, Stoyanov u. a./Bulgarien, CE:ECHR:2016:0331JUD005538810, §§ 152 bis 154, und EGMR, 19. Januar 2017, Posevini/Bulgarien, CE:ECHR:2017:0119JUD006363814, §§ 84 bis 86).
  • EuGH, 24.10.2019 - C-324/17

    Gavanozov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EGMR, 24.09.2024 - 44715/20

    A.L. und E.J. ./. Frankreich - Encrochat-Menschenrechtsbeschwerde unzulässig …

    Dans son arrêt Gavanozov II du 11 novembre 2021 (affaire C-852/19, EU:C:2021:902), la CJUE a jugé que les États membres sont tenus d'assurer le respect du droit à un recours effectif consacré à l'article 47 de la Charte dans le cadre de la procédure d'émission et d'exécution d'une DEE, qui constitue une mise en œuvre du droit de l'Union (points 28 à 30).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-281/22

    Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gerichtshof erläutert die Ausübung …

    Rn. 74 Die in den Rn. 71 und 72 des vorliegenden Urteils beschriebene Aufteilung der Zuständigkeiten lässt somit die Anforderungen hinsichtlich der Achtung der Grundrechte bei der Anordnung von zugewiesenen Ermittlungsmaßnahmen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden unberührt, die Eingriffe in das in Art. 7 der Charta garantierte Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation und in das in Art. 17 der Charta verankerte Eigentumsrecht darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II, C-852/19, C:2021:902, Rn. 31).
  • EuGH, 31.01.2023 - C-158/21

    Eine vollstreckende Justizbehörde darf die Vollstreckung eines Europäischen …

    Rn. 55 Dem Vorbringen von Frau Ponsatí Obiols, von dieser Möglichkeit dürfe kein Gebrauch gemacht werden, um zu ermitteln, unter welchen Voraussetzungen eine vollstreckende Justizbehörde, um die Einhaltung von Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) zu gewährleisten, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls ablehnen müsse, kann nicht gefolgt werden, da die ausstellende Justizbehörde, um den Grundsätzen des gegenseitigen Vertrauens und der loyalen Zusammenarbeit nachzukommen, keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen oder aufrechterhalten darf, dessen Vollstreckung insbesondere deshalb abgelehnt werden müsste, um einen Verstoß gegen diesen Art. 47 Abs. 2 zu vermeiden (vgl. entsprechend Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II, C-852/19, EU:C:2021:902, Rn. 60).

    Rn. 142 Allerdings geht zum einen aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass der Erlass eines Europäischen Haftbefehls, dessen Vollstreckung zu einem Verstoß gegen Art. 47 der Charta führen würde und die unter den in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs dargestellten Voraussetzungen von der vollstreckenden Justizbehörde abgelehnt werden müsste, nicht mit den Grundsätzen des gegenseitigen Vertrauens und der loyalen Zusammenarbeit vereinbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II, C-852/19, EU:C:2021:902, Rn. 60).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-8/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

    {FN:49} Vgl. Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II (C-852/19, EU:C:2021:902).

    Vgl. ferner Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II (C-852/19, EU:C:2021:902, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:73} Im Gegensatz dazu hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II (C-852/19, EU:C:2021:902), hervorgehoben, dass es eine Verletzung des in Art. 47 der Charta verankerten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf darstellt, die dazu führen kann, dass die gegenseitige Anerkennung nicht erfolgen und dem Anordnungsmitgliedstaat nicht zugutekommen kann, wenn es unmöglich ist, in diesem Mitgliedstaat die Erforderlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit einer Europäischen Ermittlungsanordnung, welche die Durchführung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen sowie einer Zeugenvernehmung per Videokonferenz zum Gegenstand hat, anzufechten (…Rn. 56).

  • EuGH, 17.05.2023 - C-626/21

    Funke - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften - …

    Rn. 76 Da das RAPEX-Meldeverfahren durch das Unionsrecht geregelt wird, stellt eine von einem Mitgliedstaat nach Art. 22 der Verordnung Nr. 765/2008 erstattete Meldung eine Durchführung des Rechts der Union im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta dar, die zur Anwendbarkeit von Art. 47 der Charta führt (vgl. entsprechend Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II, C-852/19, EU:C:2021:902, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-281/22

    Grenzüberschreitende Ermittlungen durch die Europäische Staatsanwaltschaft …

    Dies wurde auch im Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II (C-852/19, EU:C:2021:902, Rn. 40) betont.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-53/23

    Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" (Associations de …

    {FN:37} Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II (C-852/19, EU:C:2021:902, Rn. 45 und 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2025 - C-635/23

    WBS GmbH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/41/EU - Justizielle …

    {FN:9} Vgl. insbesondere Erwägungsgründe 2, 6 und 19 der Richtlinie 2014/41 sowie Urteile Staatsanwaltschaft Wien (…Rn. 40), vom 11. November 2021, Gavanozov II (C-852/19, im Folgenden: Urteil Gavanozov II, EU:C:2021:902, Rn. 54), und EncroChat (…Rn. 99).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-325/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

    {FN:34} Der Gerichtshof hat z. B. entscheiden, dass das "Fehlen jeglichen Rechtsbehelfs" zur Anfechtung einer EEA im Anordnungsmitgliedstaat eine Verletzung des in Art. 47 der Charta verankerten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf darstellt, die eine Vollstreckung dieser Anordnung durch den Vollstreckungsmitgliedstaat ausschließt (vgl. Urteil vom 11. November 2021, Gavanozov II, C-852/19, EU:C:2021:902, Rn. 56 bis 62).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10733
Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19 (https://dejure.org/2021,10733)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.04.2021 - C-852/19 (https://dejure.org/2021,10733)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. April 2021 - C-852/19 (https://dejure.org/2021,10733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gavanozov II

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung - Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume einer Person und Beschlagnahme bestimmter Gegenstände - Vernehmung dieser Person als Zeuge - ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung - Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume einer Person und Beschlagnahme bestimmter Gegenstände - Vernehmung dieser Person als Zeuge - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (24)

  • EGMR, 19.01.2017 - 63638/14

    POSEVINI v. BULGARIA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    {FN:23} EGMR Urteil vom 19. Januar 2017, Posevini/Bulgarien (CE:ECHR:2017:0119JUD006363814, §§ 83 bis 87).

    {FN:26} Vgl. EGMR, Urteil vom 19. Januar 2017, Posevini/Bulgarien (CE:ECHR:2017:0119JUD006363814, § 84).

    {FN:27} Vgl. EGMR, Urteil vom 19. Januar 2017, Posevini/Bulgarien (CE:ECHR:2017:0119JUD006363814, § 85).

    {FN:43} EGMR, Urteil vom 19. Januar 2017, Posevini/Bulgarien (CE:ECHR:2017:0119JUD006363814).

    {FN:45} Vgl. EGMR, Urteil vom 19. Januar 2017, Posevini/Bulgarien (CE:ECHR:2017:0119JUD006363814, § 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-324/17

    Gavanozov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    Wie die tschechische und die französische Regierung ausführen, scheint der Gerichtshof diese Auffassung bereits im Urteil Gavanozov vertreten zu haben, wie man der wiederholten Verwendung des Ausdrucks "falls vorhanden", wenn er sich auf das Vorhandensein von Rechtsbehelfen im Anordnungsstaat bezog, entnehmen kann{FN-VERWEIS:22}.

    {FN:3} Urteil vom 24. Oktober 2019 (C-324/17, EU:C:2019:892).

    {FN:4} Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Gavanozov (C-324/17, EU:C:2019:312).

    {FN:22} Urteil vom 24. Oktober 2019, Gavanozov (C-324/17, EU:C:2019:892, Rn. 25, 29, 30, 32, 33, 37, 38 und Tenor des Urteils).

    {FN:34} Ich stimme in dieser Hinsicht mit der von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Gavanozov vertretenen Auffassung überein, dass eine solche Lösung nicht nur gegen den allgemeinen Zweck der Richtlinie 2014/41 verstoßen würde, sondern auch mit dem Begriff des gegenseitigen Vertrauens in Widerspruch geriete (C-324/17, EU:C:2019:312, Nrn. 84 bis 87).

  • EuGH, 08.12.2020 - C-584/19

    Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    {FN:11} Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien (Verfälschung von Überweisungsaufträgen) (C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 39).

    {FN:14} Vgl. auch Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien (Verfälschung von Überweisungsaufträgen) (C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 60).

    {FN:20} Urteil vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien (Verfälschung von Überweisungsaufträgen) (C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 69).

    {FN:29} Vgl. als aktuelle Beispiele die Urteile vom 8. Dezember 2020, Staatsanwaltschaft Wien (Verfälschung von Überweisungsaufträgen) (C-584/19, EU:C:2020:1002, Rn. 40), oder vom 10. März 2021, PI (…C-648/20 PPU, EU:C:2021:187, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    {FN:38} Urteile vom 21. Dezember 2011, N.S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865); vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198); und vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586).

    {FN:39} Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 58 bis 62).

    {FN:42} Notwendig ist dies bei dem "Zwei-Stufen-Test", der verlangt, sowohl strukturelle (systemische und allgemeine) als auch individuelle, auf den Einzelfall bezogene Erwägungen zu berücksichtigen - Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 61 und 68), und bestätigt im Urteil vom 17. Dezember 2020, 0penbaar Ministerie (Unabhängigkeit der ausstellenden Justizbehörde) (…C-354/20 PPU und C-412/20 PPU, EU:C:2020:1033, Rn. 54 und 55).

  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    Vgl. auch Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:31} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    {FN:38} Urteile vom 21. Dezember 2011, N.S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865); vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198); und vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586).

    {FN:40} Fälle, in denen ein Versagen im Hinblick auf bestimmte streitige Fragen festgestellt wird, wie etwa die Voraussetzungen für Personen, die internationalen Schutz suchen - Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 89 und 90, 94, 106), oder Haftbedingungen - Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (…C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89 bis 94), ohne dass für eines dieser Szenarien davon ausgegangen würde, dass das gesamte Rechtssystem eines bestimmten Mitgliedstaats durch diese Versäumnisse in Mitleidenschaft gezogen wäre.

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    {FN:38} Urteile vom 21. Dezember 2011, N.S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865); vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198); und vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586).

    {FN:40} Fälle, in denen ein Versagen im Hinblick auf bestimmte streitige Fragen festgestellt wird, wie etwa die Voraussetzungen für Personen, die internationalen Schutz suchen - Urteil vom 21. Dezember 2011, N.S. u. a. (…C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 89 und 90, 94, 106), oder Haftbedingungen - Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 89 bis 94), ohne dass für eines dieser Szenarien davon ausgegangen würde, dass das gesamte Rechtssystem eines bestimmten Mitgliedstaats durch diese Versäumnisse in Mitleidenschaft gezogen wäre.

  • EuGH, 17.12.2020 - C-354/20

    The existence of evidence of systemic or generalised deficiencies concerning …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    {FN:41} In jüngster Zeit durch den Gerichtshof bestätigt im Urteil vom 17. Dezember 2020, 0penbaar Ministerie (Unabhängigkeit der ausstellenden Justizbehörde) (C-354/20 PPU und C-412/20 PPU, EU:C:2020:1033), und in der Folge angewandt durch die Rechtbank Amsterdam (Bezirksgericht Amsterdam, Niederlande) im Urteil vom 10. Februar 2021, Rechtssache No RK 20/771 13/751021-20, NL:RBAMS:2021:420.

    {FN:42} Notwendig ist dies bei dem "Zwei-Stufen-Test", der verlangt, sowohl strukturelle (systemische und allgemeine) als auch individuelle, auf den Einzelfall bezogene Erwägungen zu berücksichtigen - Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (…C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 61 und 68), und bestätigt im Urteil vom 17. Dezember 2020, 0penbaar Ministerie (Unabhängigkeit der ausstellenden Justizbehörde) (C-354/20 PPU und C-412/20 PPU, EU:C:2020:1033, Rn. 54 und 55).

  • EuGH, 13.12.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    {FN:28} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659, Nrn. 116 und 117 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. im Umkehrschluss auch die Urteile vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 39 bis 41), und vom 10. März 2021, Konsul Rzeczypospolitej Polskiej w N. (…C-949/19, EU:C:2021:186, Rn. 45 und 46).

  • EuGH, 24.10.2019 - C-324/17

    Gavanozov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
    {FN:3} Urteil vom 24. Oktober 2019 (C-324/17, EU:C:2019:892).

    {FN:22} Urteil vom 24. Oktober 2019, Gavanozov (C-324/17, EU:C:2019:892, Rn. 25, 29, 30, 32, 33, 37, 38 und Tenor des Urteils).

  • EGMR, 22.05.2008 - 65755/01

    ILIYA STEFANOV v. BULGARIA

  • EGMR, 16.02.2016 - 34957/12

    GOVEDARSKI c. BULGARIE

  • EGMR, 30.09.2014 - 8429/05

    [ENG]

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

  • EGMR, 23.05.2016 - 17502/07

    AVOTINS v. LATVIA

  • EuGH, 23.01.2018 - C-367/16

    Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …

  • EGMR, 15.10.2013 - 34529/10

    [FRE]

  • EGMR, 26.07.2007 - 64209/01

    PEEV c. BULGARIE

  • EGMR, 25.03.2021 - 40324/16

    BIVOLARU c. FRANCE

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • EuGH, 10.03.2021 - C-648/20

    Svishtov Regional Prosecutor's Office - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 10.03.2021 - C-949/19

    Konsul Rzeczypospolitej Polskiej w N. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EGMR, 31.03.2016 - 55388/10

    STOYANOV ET AUTRES c. BULGARIE

  • EGMR, 09.06.2016 - 39651/11

    POPOVI c. BULGARIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-261/22

    Generalanwältin Capeta ist der Ansicht, dass die Vollstreckung eines gegen eine …

    {FN:7} Zu den Begriffen bedarf es eines Hinweises: Der Begriff "Zwei-Stufen-Test" wurde in den Schlussanträgen des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Gavanozov (C-852/19, EU:C:2021:346, Fn. 42) verwendet.
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