Rechtsprechung
| EuGH, 19.01.1993 - C-89/91 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Judicialis
Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 13
- EU-Kommission
Shearson Lehman Hutton / TVB
Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 14, in der Fassung des Beitrittsübereinkommens von 1978
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; Zuständigkeit für Verbrauchersachen; Begriff des "Verbrauchers"; Kläger, der in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Zessionar der Ansprüche einer ...
- EU-Kommission
Shearson Lehman Hutton / TVB
- Wolters Kluwer
Auslegung von Art. 13 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Begriff des Verbrauchers; Ausdehnung der im Übereinkommen vorgesehenen besonderen Zuständigkeitsregeln auf dieses ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Handelsgesellschaft als Zessionarin der Ansprüche einer Privatperson kein »Verbraucher« i. S. des Art. 13 Abs. 1 und 2 EuGVÜ
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Begriff des "Verbrauchers" - Kläger, der in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Zessionar der Ansprüche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absätze 1 und 2 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Begriff des Verbrauchers - Klage einer Gesellschaft als Zessionarin der Ansprüche einer Privatperson.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1251
- ZIP 1993, 826
- BB 1993, 420
- DB 1993, 933
Wird zitiert von ... (90) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 21.06.1978 - 150/77
Ott
Auszug aus EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
13 Zur Beantwortung dieser Frage ist auf den in der Rechtsprechung (vgl. unter anderem die Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.16 Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln einer Auslegung nicht zugänglich, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (vgl. Urteil Bertrand, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil Handte, a. a. O., Randnr. 14).
22 Diese Vorschriften beziehen sich nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck nur auf den nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden privaten Endverbraucher (vgl. in diesem Sinne auch das Urteil Bertrand, a. a. O., Randnr. 21, und den anläßlich des Beitritts des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu dem Übereinkommen erstellten Sachverständigenbericht, ABl. 1979, C 59, S. 71, Nr. 153), der einen der in Artikel 13 aufgeführten Verträge abgeschlossen hat und gemäß Artikel 14 Partei in einem Rechtsstreit ist.
- EuGH, 17.06.1992 - C-26/91
Handte / TMCS
Auszug aus EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
14 bis 16 und 19, und vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 10) aufgestellten Grundsatz hinzuweisen, daß die im Übereinkommen verwendeten Begriffe ° die nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten eine unterschiedliche Bedeutung haben können °, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten, autonom auszulegen sind, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen.16 Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln einer Auslegung nicht zugänglich, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (…vgl. Urteil Bertrand, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil Handte, a. a. O., Randnr. 14).
- EuGH, 11.01.1990 - 220/88
Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.
Auszug aus EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
Mit Ausnahme der ausdrücklich vorgesehenen Fälle lehnt das Übereinkommen eine Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers nämlich eindeutig ab (vgl. Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez, Slg. 1990, I-49, Randnrn.
- EuGH, 25.01.2018 - C-498/16
Keine Sammelklage gegen Facebook mit abgetretenen Ansprüche durch Maximilian …
Daher kann der Verbrauchergerichtsstand einem Kläger, der selbst nicht an dem betreffenden Verbrauchervertrag beteiligt ist, nicht zugutekommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 1993, Shearson Lehman Hutton, C-89/91, EU:C:1993:15, Rn. 18, 23 und 24). - EuGH, 20.01.2005 - C-464/01
Gruber
14 bis 16, vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13, vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 12, vom 27. April 1999 in der Rechtssache C-99/96, Mietz, Slg. 1999, I-2277, Randnr. 26, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-96/00, Gabriel, Slg. 2002, I-6367, Randnr. 37). - EuGH, 03.10.2013 - C-59/12
Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für …
Rn. 33 Darüber hinaus sind der Sinn und die Bedeutung des Begriffs "Gewerbetreibender", wie er in der Richtlinie verwendet wird, im Hinblick auf den Wortlaut der Definitionen in ihrem Art. 2 Buchst. a und b anhand des korrelativen, aber antinomischen Begriffs "Verbraucher" zu bestimmen, der jeden nicht gewerblich oder beruflich Tätigen bezeichnet (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Januar 1993, Shearson Lehman Hutton, C-89/91, Slg. 1993, I-139, Randnr. 22).Rn. 35 Dieses mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verfolgte Ziel, das darin besteht, die Verbraucher umfassend vor derartigen Praktiken zu schützen, beruht auf dem Umstand, dass sich ein Verbraucher im Vergleich zu einem Gewerbetreibenden in einer unterlegenen Position befindet, da er als wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als sein Vertragspartner angesehen werden muss (vgl. entsprechend Urteil Shearson Lehman Hutton, Randnr. 18).
- EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Benincasa
14 bis 16 und 19, und vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehmann Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13) sind die im Übereinkommen verwendeten Begriffe - die nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten eine unterschiedliche Bedeutung haben können - autonom auszulegen, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten; dabei müssen in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden.Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln einer Auslegung nicht zugänglich, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (Urteil Shearson Lehmann Hutton, a. a. O., Randnrn.
16 und 19, und Urteil Shearson Lehmann Hutton, a. a. O., Randnr. 17).
Nach ständiger Rechtsprechung bezieht sich diese Vorschrift nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck nur auf den nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden privaten Endverbraucher (Urteil Shearson Lehmann Hutton, a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 20.01.2005 - C-27/02
Engler
14 bis 16, vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13, vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 12, vom 27. April 1999 in der Rechtssache C-99/96, Mietz, Slg. 1999, I-2277, Randnr. 26, und Gabriel, Randnr. 37).43 Folglich müssen die besonderen Zuständigkeitsvorschriften in den Artikeln 13 bis 15 des Brüsseler Übereinkommens nach ständiger Rechtsprechung eine enge Auslegung erfahren, die nicht über die vom Übereinkommen ausdrücklich in Betracht gezogenen Fälle hinausgehen darf (vgl. u. a. Urteile Bertrand, Randnr. 17, Shearson Lehman Hutton, Randnrn.
- EuGH, 17.09.2009 - C-347/08
Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 …
Rn. 37 Somit stellt die Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat - unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit -, in der Systematik dieser Verordnung den in ihrem Art. 2 Abs. 1 verankerten allgemeinen Grundsatz dar (Urteile vom 19. Januar 1993, Shearson Lehman Hutton, C-89/91, Slg. 1993, I-139, Randnr. 14, vom 5. Februar 2004, Frahuil, C-265/02, Slg. 2004, I-1543, Randnr. 23, vom 13. Juli 2006, Reisch Montage, C-103/05, Slg. 2006, I-6827, Randnr. 22, und vom 11. Oktober 2007, Freeport, C-98/06, Slg. 2007, I-8319, Randnr. 34).Rn. 39 Folglich können diese vom allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln nicht zu einer über die in der Verordnung Nr. 44/2001 explizit vorgesehenen Fälle hinausgehenden Auslegung führen (vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 1978, Bertrand, 150/77, Slg. 1978, 1431, Randnr. 17, vom 17. Juni 1992, Handte, C-26/91, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 14, Shearson Lehman Hutton, Randnr. 16, vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 49, und Freeport, Randnr. 35).
Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass einem Legalzessionar, der in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit die aus einem Verbrauchervertrag stammende Forderung des Zedenten einklagt, nicht die besonderen Zuständigkeitsregeln bei Verbraucherverträgen zugutekommen, da diese den Schutz der wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Partei bezwecken (Urteil Shearson Lehman Hutton, Randnrn.
- EuGH, 01.10.2002 - C-167/00
Henkel - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer …
Wie der Gerichtshof nämlich im Urteil vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91 (Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139) festgestellt hat, kann eine juristische Person, die als Zessionarin der Rechte eines privaten Endverbrauchers auftritt, ohne selbst an einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einer Privatperson beteiligt zu sein, nicht als Verbraucherin im Sinne des Brüsseler Übereinkommens angesehen werden und folglich auch nicht die Artikel 13 bis 15 dieses Übereinkommens in Anspruch nehmen. - EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Group Josi - "Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin …
Überdies sind nach ständiger Rechtsprechung die Zuständigkeitsregeln, die vom allgemeinen Grundsatz des Artikels 2 Absatz 1 des Übereinkommens abweichen, daß die Gerichte des Vertragsstaats des Wohnsitzes oder Sitzes des Beklagten zuständig sind, keiner Auslegung zugänglich, die über die in dem Übereinkommen ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinausginge (vgl. insbesondere Urteil Handte, Randnr. 14, und Urteile vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnrn.Hinzu kommt, wie bereits aus Artikel 3 Absatz 2 des Übereinkommens hervorgeht, wonach der Kläger gegen den in einem Vertragsstaat ansässigen Beklagten keine nationalen Zuständigkeitsvorschriften geltend machen kann, die auf den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Klägers abstellen, daß das Übereinkommen einer Zuständigkeit der Gerichte des Wohnsitzes des Klägers eindeutig ablehnend gegenübersteht (vgl. Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba,Slg. 1990, I-49, Randnr. 16, und Shearson Lehman Hutton, Randnr. 17).
Aus dem Zweck dieser Vorschriften, den Vertragsteil zu schützen, der als wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als sein Vertragspartner anzusehen ist, ergibt sich, daß die im Übereinkommen hierfür vorgesehenenbesonderen Zuständigkeitsregeln nicht auf Personen erstreckt werden dürfen, die dieses Schutzes nicht bedürfen (siehe analog für die Artikel 13 ff. des Übereinkommens über die Zuständigkeit für Verbrauchersachen Urteil Shearson Lehman Hutton, Randnr. 19).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-440/23
European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten - Vorlage zur …
{FN:70} Vgl. Urteil vom 19. Januar 1993, Shearson Lehman Hutton (C-89/91, EU:C:1993:15, Rn. 23 bis 25). - EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
Blijdenstein
24 Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Übereinkommen autonom unter Berücksichtigung seiner Systematik und seiner Zielsetzungen auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13, vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-295/95, Farrell, Slg. 1997, I-1683, Randnrn.25 Außerdem ist daran zu erinnern, dass nach der Systematik des Übereinkommens die Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, den allgemeinen Grundsatz darstellt und dass die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln keiner Auslegung zugänglich sind, die über die in dem Übereinkommen ausdrücklich vorgesehenen Fälle hinausgeht (vgl. u. a. Urteile Shearson Lehman Hutton, Randnrn.
Denn außer in den ausdrücklich vorgesehenen Fällen steht das Übereinkommen der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers ablehnend gegenüber (in diesem Sinne Urteile Shearson Lehman Hutton, Randnr. 17, Benincasa, Randnr. 14, und Group Josi, Randnr. 50).
Diese letztgenannte Vorschrift stellt nämlich für Verträge, die von Verbrauchern geschlossen wurden, nach Maßgabe der Eigenschaft der Verbraucher im Verfahren besondere Zuständigkeitsregeln auf, was den Gerichtshof zu der Feststellung veranlasst hat, dass diese Regeln den Verbraucher nur so weit schützen, wie er persönlich Kläger oder Beklagter in einem Verfahren ist (Urteil Shearson Lehman Hutton, Randnr. 23).
- BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der zuständigkeitsbegründenden …
- BGH, 13.10.2016 - IX ZB 9/16
Vollstreckbarerklärung eines finnischen Titels in Deutschland: Internationale …
- OLG Köln, 29.01.2021 - 9 U 184/20
Auskunftsanspruch auf Offenlegung von Steuern und Gebühren für nicht angetretene …
- EuGH, 11.07.2002 - C-96/00
Gabriel - "Brüsseler Übereinkommen - Ersuchen um Auslegung von Artikel 5 Nummern …
- EuGH, 14.03.2013 - C-419/11
Česká spořitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche …
- EuGH, 31.01.2018 - C-106/17
Hofsoe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- BGH, 17.09.2008 - III ZR 71/08
Begriff des Ausrichtens der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
- EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …
- OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …
- EuGH, 18.06.2026 - C-232/25
Der Gerichtshof präzisiert die Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der …
- BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler …
- EuGH, 27.04.1999 - C-99/96
Mietz - Brüsseler Übereinkommen - Begriff der einstweiligen Maßnahmen - Bau und …
- BGH, 17.10.2007 - XII ZR 146/05
Begriff der Unterhaltssache; Ersatz der durch begrenztes Realsplitting …
- BGH, 26.09.2001 - XII ZR 89/99
Zulässigkeit der Berufung auf den Gerichtsstand der Unterhaltssachen bei …
- OLG Stuttgart, 21.04.2023 - 5 U 348/21
Stornierung von Flugbuchungen: Schätzung der Rückerstattungshöhe bei im Flugpreis …
- EuGH, 05.12.2013 - C-508/12
Vapenik - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06
Ilsinger - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1994 - C-68/93
Fiona Shevill, Ixora Trading Inc., Chequepoint SARL und Chequepoint International …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-102/15
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- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-51/97
Réunion européenne SA u. a. gegen Spliethoff's Bevrachtingskantoor BV und Kapitän …
- OLG Köln, 05.11.2003 - 13 U 12/03
Prozessualer Schutz des Art. 13 EuGVÜ; Luxemburger Auslegungsprotokoll - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-604/20
ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- OLG München, 07.11.2024 - 14 U 2342/24
Nichtzulassungsbeschwerde, Vorabentscheidungsersuchen, Rückforderungsansprüche, …
- OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-288/92
Custom Made Commercial Ltd gegen Stawa Metallbau GmbH. - Brüsseler Übereinkommen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-297/14
Hobohm - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-29/10
Koelzsch - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse …
- OLG Köln, 24.04.2026 - 19 U 134/25
Rückzahlung von Glücksspielverlusten aus Online-Casinospielen; Autonome Auslegung …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-613/21
Parlament/ Carbajo Ferrero - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
- OLG Dresden, 20.06.2007 - 8 U 328/07
Internat. Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Lugano-Übereinkommen - …
- OLG München, 16.04.2026 - 14 U 2842/25
Online-Glücksspiel, Schadensersatz, Schutzgesetzverletzung, Verjährung, …
- EuGH, 06.10.2015 - C-489/14
A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02
Owusu
- LG Frankfurt/Main, 19.01.2023 - 24 S 74/22
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-154/11
Mahamdia - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2009 - C-533/07
Falco Privatstiftung und Rabitsch - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 - …
- OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03
Ladung des im Ausland weilenden Verfügungsbeklagten zur Verhandlung über den …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und …
- OLG Hamm, 21.11.2019 - 34 U 175/18
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2018 - C-579/17
Gradbeništvo Korana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- OLG Brandenburg, 06.02.2006 - 1 AR 77/05
Örtliche Zuständigkeit Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-340/16
MMA IARD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in …
- LG Saarbrücken, 27.04.2012 - 5 S 68/12
Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO und damit der internationalen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-570/21
YYY. (Notion de consommateur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-110/14
Costea - Verbraucherschutz - Begriff des Verbrauchers im Sinne von Art. 2 Buchst. …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-464/01
Gruber
- OLG Nürnberg, 28.08.2002 - 4 U 641/02
Gerichtsstand bei Klage auf Anspruch aus Gewinnversprechen
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-334/00
Tacconi
- OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer Bank aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-27/02
Engler
- KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11
Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage eines Zessionars des …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-218/12
Emrek - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 39/25
Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an nicht in Deutschland lizenzierten …
- OLG Brandenburg, 15.10.2025 - 12 U 39/25
- OLG Köln, 05.09.2019 - 24 U 34/19
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-190/11
Mühlleitner - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - …
- OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 4 U 72/08
Bestimmtheit eines Klageantrags: Auskunft durch Vorlage von Jahresabschlüssen …
- LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03
Anspruch auf Erstattung von Geldbeträgen im Zusammenhang mit Verlustgeschäften …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-8/98
Dansommer
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1998 - C-159/97
Trasporti Castelletti Spedizioni Internazionali SpA gegen Hugo Trumpy SpA.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-96/00
Gabriel
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-420/97
Leathertex
- LG Düsseldorf, 03.11.2014 - 15 O 1/13
Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts i.R.e. …
- LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 10 O 1374/09
Verbrauchergerichtsstand für Klage eines Verbrauchers aus abgetretenem Recht
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-433/01
Blijdenstein
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1997 - C-99/96
Hans-Hermann Mietz gegen Intership Yachting Sneek BV. - Brüsseler Übereinkommen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-419/11
Česká spořitelna - Zuständigkeit - Vertrag oder Ansprüche aus …
- LG Karlsruhe, 08.12.2004 - 9 O 188/03
Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Art 66 …
- LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 147/03
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für Klage gegen in USA …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-541/99
Cape
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93
Danværn Production A/S gegen Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co.
- OLG Hamm, 14.01.2004 - 25 U 23/03
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-267/97
Eric Coursier gegen Fortis Bank und Martine Bellami, verheiratete Coursier.
- LG Flensburg, 24.06.2015 - 2 O 133/13
Rückabwicklung einer finanzierten Beteiligung an einem Medienfonds nach Widerruf …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-541/99
Cape und Idealservice MN RE
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1994 - C-318/93
Wolfgang Brenner und Peter Noller gegen Dean Witter Reynolds Inc.
- AG Stuttgart, 21.05.2024 - 18 C 3625/23
- ArbG Frankfurt/Oder, 12.06.2015 - 2 Ca 417/15
- OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 12 W 193/01
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Shearson Lehmann Hutton Inc. gegen TVB Treuhandgesellschaft für Vermögensverwaltung und Beteiligungen mbH.
Verfahrensgang
- LG München I, 20.12.1988 - 32 O 4943/88
- OLG München, 20.09.1989 - 15 U 1886/89
- BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
- EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
- BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 22.11.1978 - 33/78
Somafer SA / Saar-Ferngas AG
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
Noch deutlicher haben Sie im Urteil Somafer/Saar-Ferngas(23) entschieden, daß.(15) ° Vgl. das Urteil vom 22. Dezember 1978 in der Rechtssache 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183, Randnrn. 7 und 8 letzter Satz).
(28) ° Der Ausdruck stammt von A. Hüt, Journal du droit international, 1979, Nr. 3, S. 681 (Anmerkung zum Urteil Somafer).
- EuGH, 21.06.1978 - 150/77
Ott
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
In Anlehnung an das Urteil Bertrand/Ott(13) gilt der neue vierte Abschnitt also nur für Endverbraucher(14).(8) ° Urteil vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77 (Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn. 12 bis 19); siehe auch Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht, 1991, S. 149.
(11) ° Urteil Bertrand/Ott, a. a. O., Randnr. 21 (Hervorhebungen durch den Verfasser).
- EuGH, 27.09.1988 - 189/87
Kalfelis / Schröder u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
(57) ° Urteil in der Rechtssache 189/87 (Slg. 1988, 5565).
- EuGH, 22.03.1983 - 34/82
Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
(49) ° Rechtssache 34/82, Slg. 1983, 987. - EuGH, 08.03.1988 - 9/87
Arcado / Haviland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
(51) ° Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 9/87 (Slg. 1988, 1539). - EuGH, 06.10.1976 - 14/76
De Bloos / Bouyer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
(16) ° Rechtssache 14/76, Slg. 1976, 1497. - EuGH, 09.12.1987 - 218/86
SAR Schotte / Parfums Rothschild
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
(20) ° Rechtssache 218/86, Slg. 1987, 4905. - EuGH, 18.03.1981 - 139/80
Blankaert & Willems / Trost
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91
(19) ° Vgl. auch Randnr. 12 des Urteils vom 18. März 1981 in der Rechtssache 139/80 (Blanckärt & Willems, Slg. 1981, 819).
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10
Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher …
Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I über den Wortlaut hinaus auf die Fälle, in denen der Unternehmer dem Verbraucher von sich aus ein Angebot übermittelt hat, stände im Widerspruch zu dem mit der Vorschrift verfolgten Ziel, dem Verbraucher als dem gegenüber seinem beruflich oder gewerblich handelnden Kontrahenten wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Vertragspartner einen angemessenen Schutz zu sichern (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 27. Oktober 1992, Rs. C-89/91, Slg. 1993 I-00139, Shearson Lehmann Hutton, Rn. 83 ff.;… EuGH, Urteile vom 11. Juli 2002, aaO, Gabriel, Rn. 39;… vom 20. Januar 2005, aaO, Engler, Rn. 39).Auf das Bestehen oder Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon, Rs. C-89/91, Slg. 1993 I-139, Shearson Lehmann Hutton, Rn. 77;… Senff, aaO, S. 259 f.).
Dies steht jedoch einer Qualifikation des abgeschlossenen Kontoführungs- und Depotvertrags und des damit in engem Zusammenhang stehenden Kreditvertrags als Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung mit besonderem Inlandsbezug im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I nicht entgegen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon Rs. C-89/91, aaO, Shearson Lehmann Hutton, Rn. 75 ff.;… Kroppholler/von Hein, aaO Art. 15 EuGVO Rn. 20).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der …
{FN:20} Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache Shearson Lehman Hutton (C-89/91, EU:C:1992:410, Nr. 26 und Fn. 9), zu Art. 14 des Brüsseler Übereinkommens.{FN:24} Der Kläger verweist konkret auf vier Entscheidungen des Gerichtshofs, und zwar auf die Urteile vom 19. Januar 1993, Shearson Lehman Hutton (C-89/91, EU:C:1993:15), vom 1. Oktober 2002, Henkel (C-167/00, EU:C:2002:555), vom 15. Januar 2004, Blijdenstein (C-433/01, EU:C:2004:21), und vom 17. September 2009, Vorarlberger Gebietskrankenkasse (C-347/08, EU:C:2009:561).
{FN:25} Urteile vom 19. Januar 1993, Shearson Lehman Hutton (C-89/91, EU:C:1993:15, Rn. 23), und vom 1. Oktober 2002, Henkel (…C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 33 und 38).
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10
Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei …
Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I über den Wortlaut hinaus auf die Fälle, in denen der Unternehmer dem Verbraucher von sich aus ein Angebot übermittelt hat, stände im Widerspruch zu dem mit der Vorschrift verfolgten Ziel, dem Verbraucher als dem gegenüber seinem beruflich oder gewerblich handelnden Kontrahenten wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Vertragspartner einen angemessenen Schutz zu sichern (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 27. Oktober 1992, Rs. C-89/91, Slg. 1993 S. 1-139, Shearson Lehmann Hutton, Rn. 83 ff.;… EuGH, Urteile vom 11. Juli 2002, aaO, Gabriel, Rn. 39;… vom 20. Januar 2005, aaO, Engler, Rn. 39).Dies entspricht auch dem Zweck der Bestimmung, wonach der Verbraucher als der wirtschaftlich schwächere und rechtlich weniger erfahrene Vertragspartner geschützt werden soll und ihm der Entschluss zur gerichtlichen Wahrnehmung seiner Rechte nicht dadurch erschwert werden darf, dass er bei den Gerichten des Staates klagen muss, in dessen Hoheitsgebiet sein Vertragspartner seine Niederlassung hat (vgl. zum Brüsseler Abkommen EuGH, Urteil vom 19. Januar 1993 - Rs. 89/91 - Slg. 1993 S. 1-139, Shearson Lehmann Hutton, Rn. 18).
Auf das Bestehen oder Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon, Rs. C-89/91, Slg. 1993 S. 1-139, Shearson Lehmann Hutton, Rn. 77;… Senff, aaO, S. 259 f.).
Dies steht jedoch einer Qualifikation des abgeschlossenen Kontoführungs- und Depotvertrags und des damit in engem Zusammenhang stehenden Kreditvertrags als Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung mit besonderem Inlandsbezug im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I nicht entgegen (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Darmon Rs. C-89/91, aaO, Shearson Lehmann Hutton, Rn. 75 ff.;… Kroppholler/von Hein, aaO Art. 15 EuGVO Rn. 20).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20
HRVATSKE ŠUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Vgl. im Gegensatz dazu Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache Shearson Lehman Hutton (C-89/91, nicht veröffentlicht, EU:C:1992:410, Nr. 102). - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-102/15
Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
{FN:42} - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache Shearson Lehman Hutton (C-89/91, EU:C:1992:410, Nr. 102).
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