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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.2021 - C-911/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21363
EuGH, 15.07.2021 - C-911/19 (https://dejure.org/2021,21363)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2021 - C-911/19 (https://dejure.org/2021,21363)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - C-911/19 (https://dejure.org/2021,21363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    FBF

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 263 und 267 AEUV - Rechtlich nicht verbindliche Handlung der Union - Gerichtliche Überprüfung - Von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebene Leitlinien - Überwachung und Governance von Bankprodukten im ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 263 und 267 AEUV - Rechtlich nicht verbindliche Handlung der Union - Gerichtliche Überprüfung - Von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebene Leitlinien - Überwachung und Governance von Bankprodukten im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 263 und 267 AEUV - Rechtlich nicht verbindliche Handlung der Union - Gerichtliche Überprüfung - Von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebene Leitlinien - Überwachung und Governance von Bankprodukten im ...

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 287
  • WM 2021, 2030
  • NZG 2021, 1254
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 20.02.2018 - C-16/16

    Belgien/ Kommission - Rechtsmittel - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind mit der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV alle von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erlassenen Bestimmungen - unabhängig von ihrer Form - anfechtbar, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 31, …und vom 26. März 2019, Kommission/Italien, C-621/16 P, EU:C:2019:251, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Umgekehrt sind alle Handlungen der Union, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, von der in Art. 263 AEUV vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, EU:C:2006:541, Rn. 55, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 27).

    Rn. 38 Um festzustellen, ob eine Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auf ihr Wesen abzustellen und sind ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des Organs, der Einrichtung oder der sonstigen Stelle der Union, das bzw. die die Handlung vornimmt, zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Rumänien/Kommission, C-599/15 P, EU:C:2017:801, Rn. 48, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 32).

    Rn. 42 Was als Zweites den Zusammenhang, in den sich die streitigen Leitlinien einfügen, sowie die Befugnisse der Stelle, die sie herausgegeben hat, anbelangt, ist zunächst festzustellen, dass die von der EBA herausgegebenen Leitlinien gemäß der Verordnung Nr. 1093/2010 derselben rechtlichen Regelung unterliegen wie die von ihr herausgegebenen "Empfehlungen", die gemäß Art. 288 Abs. 5 AEUV für ihre Adressaten nicht verbindlich und daher grundsätzlich unverbindlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 30).

    Rn. 48 Es zeigt sich daher, dass der Unionsgesetzgeber mit der Ermächtigung der EBA, Leitlinien und Empfehlungen herauszugeben, dieser Behörde die Befugnis verliehen hat, Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, die sich von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheidet (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 26).

    Rn. 53 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sehen Art. 19 Abs. 3 Buchst. b EUV und Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV vor, dass der Gerichtshof befugt ist, im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung des Unionsrechts und die Gültigkeit von Handlungen der Unionsorgane ohne jede Ausnahme zu entscheiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8, und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).

    Rn. 54 Auch wenn Art. 263 AEUV die Überprüfung von Handlungen, die keine verbindlichen Rechtswirkungen haben, durch den Gerichtshof ausschließt, kann dieser daher nach Art. 267 AEUV die Gültigkeit solcher Handlungen beurteilen, wenn er im Wege der Vorabentscheidung entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 60 Zudem ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der AEU-Vertrag mit seinen Art. 263 und 277 einerseits und mit Art. 267 andererseits ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen hat, das die Rechtmäßigkeitskontrolle der Unionshandlungen gewährleisten soll, mit der der Unionsrichter betraut wird (Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 61 Hinzuzufügen ist, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, mit dem die Einhaltung des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 Mangels einer einschlägigen Regelung der Union ist es daher Sache des innerstaatlichen Rechts jedes Mitgliedstaats, unter Beachtung des in der vorstehenden Randnummer angeführten Erfordernisses sowie der Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Wenn den Betroffenen auf dieser Grundlage im Rahmen eines nationalen Verfahrens das Recht gewährleistet werden muss, die Rechtmäßigkeit nationaler Entscheidungen oder jeder anderen nationalen Handlung, mit der eine Handlung der Union mit allgemeiner Geltung auf sie angewandt wird, gerichtlich anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung), so folgt aus Art. 267 AEUV keineswegs, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die es den Einzelnen erlaubt, sich auf die Ungültigkeit einer Handlung der Union mit allgemeiner Geltung im Wege einer Einrede vor einem nationalen Gericht außerhalb eines Rechtsstreits über die Anwendung einer solchen Handlung ihnen gegenüber zu berufen.

  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 53 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sehen Art. 19 Abs. 3 Buchst. b EUV und Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV vor, dass der Gerichtshof befugt ist, im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung des Unionsrechts und die Gültigkeit von Handlungen der Unionsorgane ohne jede Ausnahme zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 8, …und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 44).

    Rn. 71 Die nationalen Gerichte müssen die EBA-Leitlinien bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten ebenfalls berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie, wie die streitigen Leitlinien, verbindliche Vorschriften der Europäischen Union ergänzen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18, …und vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka, C-501/18, EU:C:2021:249, Rn. 80).

  • EuGH, 25.03.2021 - C-501/18

    Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 56 Der Gerichtshof konnte im Übrigen bereits seine Zuständigkeit für eine Vorabentscheidung über die Gültigkeit einer Empfehlung der EBA, die keine verbindlichen Rechtswirkungen hat, bejahen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka, C-501/18, EU:C:2021:249, Rn. 83).

    Rn. 71 Die nationalen Gerichte müssen die EBA-Leitlinien bei der Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten ebenfalls berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie, wie die streitigen Leitlinien, verbindliche Vorschriften der Europäischen Union ergänzen sollen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 18, und vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka, C-501/18, EU:C:2021:249, Rn. 80).

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 64 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich vielmehr, dass ein Vorabentscheidungsersuchen zur Beurteilung der Gültigkeit einer Handlung als zulässig anzusehen ist, wenn es in einem tatsächlichen Rechtsstreit gestellt worden ist, in dem sich inzident eine Frage nach der Gültigkeit einer Handlung der Union stellt, auch wenn diese Handlung gegenüber dem vom Ausgangsverfahren betroffenen Einzelnen in keiner Form Gegenstand einer Durchführungsmaßnahme war (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 33 und 34, vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29, …und vom 7. Februar 2018, American Express, C-643/16, EU:C:2018:67, Rn. 30).
  • EuGH, 22.01.2014 - C-270/12

    Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 67 Da sich aus der Verordnung Nr. 1093/2010 ergibt, dass der Unionsgesetzgeber die Befugnis der EBA zur Herausgabe von Leitlinien auf der Grundlage objektiver Kriterien genau eingegrenzt hat, muss die Ausübung dieser Befugnis Gegenstand einer strengen gerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf diese objektiven Kriterien sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2014, Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 41 und 53).
  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 64 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich vielmehr, dass ein Vorabentscheidungsersuchen zur Beurteilung der Gültigkeit einer Handlung als zulässig anzusehen ist, wenn es in einem tatsächlichen Rechtsstreit gestellt worden ist, in dem sich inzident eine Frage nach der Gültigkeit einer Handlung der Union stellt, auch wenn diese Handlung gegenüber dem vom Ausgangsverfahren betroffenen Einzelnen in keiner Form Gegenstand einer Durchführungsmaßnahme war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 33 und 34…, vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29, …und vom 7. Februar 2018, American Express, C-643/16, EU:C:2018:67, Rn. 30).
  • EuGH, 07.02.2018 - C-643/16

    American Express - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/2366 - …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 64 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich vielmehr, dass ein Vorabentscheidungsersuchen zur Beurteilung der Gültigkeit einer Handlung als zulässig anzusehen ist, wenn es in einem tatsächlichen Rechtsstreit gestellt worden ist, in dem sich inzident eine Frage nach der Gültigkeit einer Handlung der Union stellt, auch wenn diese Handlung gegenüber dem vom Ausgangsverfahren betroffenen Einzelnen in keiner Form Gegenstand einer Durchführungsmaßnahme war (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 33 und 34…, vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-643/16, EU:C:2018:67, Rn. 30).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 37 Umgekehrt sind alle Handlungen der Union, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, von der in Art. 263 AEUV vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, EU:C:2006:541, Rn. 55, …und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission, C-16/16 P, EU:C:2018:79, Rn. 27).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-28/15

    Koninklijke KPN u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Rechtsrahmen …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
    Rn. 45 Die von der EBA herausgegebenen Leitlinien können daher nicht so angesehen werden, als erzeugten sie verbindliche Rechtswirkungen gegenüber den zuständigen Behörden (vgl. entsprechend Urteil vom 15. September 2016, Koninklijke KPN u. a., C-28/15, EU:C:2016:692, Rn. 34 und 35).
  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Allgemeine …

  • EuGH, 25.10.2017 - C-599/15

    Rumänien/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16

    Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der Europäischen …

  • EuG, 08.01.2025 - T-354/22

    Das Gericht verurteilt die Kommission, einem Besucher der Website der Konferenz …

    Rn. 25 Um festzustellen, ob eine Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auf ihr Wesen abzustellen und sind ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Kontext, in dem die Handlung vorgenommen wird, und die Befugnisse des Organs, der Einrichtung oder der sonstigen Stelle der Union, das bzw. die die Handlung vornimmt, zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.01.2025 - T-70/23

    Data Protection Commission/ Europäischer Datenschutzausschuss - Schutz …

    Im Urteil vom 15. Juli 2021, FBF (C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 67 und 75), betreffend die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) habe der Gerichtshof klargestellt, dass eine Befugnis einer Einrichtung der Union ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen und die gerichtliche Kontrolle dieser Befugnis streng sein müsse.

    Im Urteil vom 15. Juli 2021, FBF (C-911/19, EU:C:2021:599), zur EBA betrafen die Leitlinien dieser Behörde, für deren Erlass ihre Zuständigkeit in Frage gestellt wurde, die "Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft".

    Rn. 74 Eine solche Art der gerichtlichen Kontrolle ist "streng" im Sinne des Urteils vom 15. Juli 2021, FBF (C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 67).

  • EuGH, 17.05.2023 - C-626/21

    Funke - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften - …

    Rn. 78 Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einer Regelung der Union gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2017, 0nline Games u. a., C-685/15, EU:C:2017:452, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 62 und 63).
  • EuG, 23.05.2025 - T-179/24

    Nichtigkeitsklage - Europäisches Finanzaufsichtssystem - Untersuchung wegen …

    Rn. 19 Folglich sind mit der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV alle von den Organen, den Einrichtungen oder den sonstigen Stellen der Union erlassenen Maßnahmen oder Bestimmungen - unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form - anfechtbar, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 39 und 42, vgl. auch Urteil vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 20 Umgekehrt sind alle Handlungen der Union, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, von der in Art. 263 AEUV vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen (vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 23 Um festzustellen, ob eine Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen und sind ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des Organs, der Einrichtung oder der sonstigen Stelle der Union, das bzw. die die Handlung vornimmt, zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.05.2025 - T-204/24

    Nichtigkeitsklage - Europäisches Finanzaufsichtssystem - Untersuchung wegen …

    Rn. 18 Folglich sind mit der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV alle von den Organen, den Einrichtungen oder den sonstigen Stellen der Union erlassenen Maßnahmen oder Bestimmungen - unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form - anfechtbar, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 39 und 42, vgl. auch Urteil vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 19 Umgekehrt sind alle Handlungen der Union, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, von der in Art. 263 AEUV vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen (vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Um festzustellen, ob eine Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, ist auf ihr Wesen abzustellen und sind ihre Wirkungen anhand objektiver Kriterien wie z. B. des Inhalts der Handlung zu beurteilen, wobei gegebenenfalls der Zusammenhang ihres Erlasses und die Befugnisse des Organs, der Einrichtung oder der sonstigen Stelle der Union, das bzw. die die Handlung vornimmt, zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.04.2025 - T-319/24

    Nichtigkeitsklage - Schutz personenbezogener Daten - Stellungnahme des …

    Denn auch wenn Art. 263 AEUV es ausschließt, dass der Gerichtshof Handlungen, die keine verbindlichen Rechtswirkungen haben, im Rahmen einer Nichtigkeitsklage überprüft, kann er nach Art. 267 AEUV die Gültigkeit solcher Handlungen beurteilen, wenn er im Wege der Vorabentscheidung entscheidet (vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-376/20

    Kontrolle von Zusammenschlüssen: Generalanwältin Kokott präzisiert die …

    {FN:39} Vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, FBF (C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 53 bis 56), und meine Schlussanträge in der Rechtssache Expedia (C-226/11, EU:C:2012:544, Nr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.01.2026 - C-423/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie (EU) …

    Rn. 26 Sofern die belgische Regierung die Vorlagefragen zum Teil insoweit für unzulässig hält, als sie auf die Auslegung von Erwägungsgründen von Rechtsakten der Union gerichtet sind, die keine verbindliche Rechtswirkung entfalten, genügt im Übrigen der Hinweis, dass dies allein nicht geeignet ist, die geltend gemachte Unzulässigkeit darzutun (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Grimaldi, C-322/88, EU:C:1989:646, Rn. 7 und 8, und vom 15. Juli 2021, FBF, C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 53 und 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-731/23

    Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit - Richtlinie 2014/40/EU - Delegierte …

    {FN:65} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (…294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23) (im Folgenden: Urteil Les Verts), Inuit (…Rn. 92), sowie vom 15. Juli 2021, FBF (C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-333/22

    Generalanwältin Medina: Eine betroffene Person muss über einen gerichtlichen …

    Diese Gesichtspunkte sind auch im Rahmen der Prüfung maßgebend, ob eine Handlung der Union verbindliche Rechtswirkungen erzeugt und daher Gegenstand einer Klage nach Art. 263 AEUV sein kann, vgl. Urteil vom 15. Juli 2021, FBF (C-911/19, EU:C:2021:599, Rn. 38).
  • EuG, 19.11.2025 - T-366/23

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Richtlinie …

  • EuG, 10.06.2026 - T-99/25

    Institutionelles Recht - Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) …

  • EuG, 10.12.2025 - T-653/22

    Silex/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-121/23

    Swissgrid/ Kommission - Rechtsmittel - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) …

  • EuG, 05.07.2023 - T-115/20

    Die Klage von Herrn Carles Puigdemont i Casamajó, Herrn Antoni Comín i Oliveres …

  • EuG, 05.05.2025 - T-248/24

    Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Mitglied des Parlaments - Vorrechte …

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Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-911/19 (https://dejure.org/2021,8303)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - C-911/19 (https://dejure.org/2021,8303)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - C-911/19 (https://dejure.org/2021,8303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    FBF

    (Vorlage zur Vorabentscheidung - Bankrecht - Von der European Banking Authority herausgegebene Leitlinien für Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft - Soft Law - Nicht verbindliche EU-Maßnahmen mit Rechtswirkungen - Umsetzung durch die ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bankrecht - Von der European Banking Authority herausgegebene Leitlinien für Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft - Soft Law - Nicht verbindliche EU-Maßnahmen mit Rechtswirkungen - Umsetzung durch die ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Institutionelles Recht - Advocate General Bobek: The Court should declare the European Banking Authority Guidelines on Product Oversight and Governance Arrangements for Retail Banking Products invalid

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (47)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16

    Belgien/ Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-911/19
    Rn. 4 Die weitaus schwierigeren Fragen ergeben sich erst später: Welche Folgen soll eine solche Feststellung fehlender Zuständigkeit für den Erlass einer nicht verbindlichen Maßnahme (oder von Soft Law) im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens haben? Kann der Gerichtshof eine nicht verbindliche Maßnahme für ungültig erklären? Kann es - systematisch gesehen - eine völlige Trennung zwischen den Verfahren nach Art. 263 AEUV und nach 267 AEUV hinsichtlich nicht verbindlicher Maßnahmen geben? Wie lassen sich die Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen Grimaldi{FN-VERWEIS:4}, Foto-Frost{FN-VERWEIS:5} und Belgien/Kommission{FN-VERWEIS:6} miteinander in Einklang bringen, soweit es um echte Soft-Law-Instrumente geht? Unterliegen nicht verbindliche Maßnahmen der Union der Kontrolle durch den Gerichtshof nach Art. 267 AEUV, wie aus dem Urteil Grimaldi folgt, während ihre (unmittelbare) gerichtliche Überprüfung nach Art. 263 AEUV nicht möglich ist, wie vor Kurzem im Urteil Belgien/Kommission bestätigt worden ist?.

    Wie jedoch das Urteil Belgien/Kommission kürzlich gezeigt hat, bleibt der Gerichtshof auf den Rechtsakt und dessen Urheber fokussiert, losgelöst vom realen Leben des Rechtsakts und seiner Adressaten, und bewegt sich so im Kreis, indem die Natur des Rechtsakt anhand der Absicht seines Urhebers bestimmt wird und umgekehrt.

    Rn. 90 Fünftens schließlich haben wir es mit dem Problem zu tun, dass der Gerichtshof dieser Logik offensichtlich nicht gefolgt ist, wie durch das Urteil Belgien/Kommission vor Kurzem bestätigt worden ist.

    Während im Urteil Belgien/Kommission einem privilegierten Kläger (einem Mitgliedstaat) die Möglichkeit verwehrt wurde, eine nicht verbindliche Unionsmaßnahme mit dem Klagegrund fehlender Zuständigkeit der Union für den Erlass dieser Maßnahme anzufechten{FN-VERWEIS:83}, stünde dieselbe Rüge dagegen dann jedem individuellen Kläger auf dem Weg über Art. 267 AEUV offen, ohne dass er eine unmittelbare und individuelle Betroffenheit darzutun brauchte.

    Damit würde das Urteil Grimaldi aufrechterhalten und übertragen, indirekt aber das Urteil Belgien/Kommission überdacht.

    {FN:6} Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2018:79; im Folgenden: Urteil Belgien/Kommission).

    {FN:27} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 76 bis 79).

    {FN:32} In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959).

    {FN:47} C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 93 bis 95.

    {FN:50} Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Nrn. 144 bis 171).

    {FN:51} Urteil Belgien/Kommission (…Rn. 29 und 32).

    Vgl. für Beispiele aus anderen nationalen Rechtsordnungen meine Schlussanträge in der Rechtssache Belgien/Kommission (C-16/16 P, EU:C:2017:959, Rn. 84 und 85).

    {FN:83} Vgl. insbesondere den ersten Rechtsmittelgrund (Urteil Belgien/Kommission, Rn. 39).

  • EuGH, 25.03.2021 - C-501/18

    Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-911/19
    Vgl. auch, im Kontext von Empfehlungen der EBA, Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Balgarska Narodna Banka (C-501/18, EU:C:2020:729, Nrn. 95 bis 102).

    {FN:53} Im Urteil vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka (C-501/18, EU:C:2021:249), in dem der Gerichtshof eine Empfehlung der EBA für ungültig erklärt hat.

    {FN:57} Vgl. z. B. zu einem Merkblatt der Kommission über Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen Urteil vom 8. April 1992, Wagner (…C-94/91, EU:C:1992:181, Rn. 16 und 17), und zu den Ergebnissen eines Zollkodex-Ausschusses, obwohl diese Ergebnisse von den Mitgliedstaaten "zu berücksichtigen" waren, Urteil vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods (…C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 40 und 41), in Verbindung mit Nr. 24 der Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in dieser Rechtssache (EU:C:2006:78): "Nur eine Bestimmung mit rechtlich bindender Wirkung kann einer Rechtmäßigkeitskontrolle unterworfen werden." Vgl. aber wiederum die jüngst erfolgte Abkehr von dieser Linie im Urteil vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka (C-501/18, EU:C:2021:249, Rn. 79, 82 und 83).

    {FN:86} Vgl. aber wiederum Urteil vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka (C-501/18, EU:C:2021:249, Rn. 83).

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-911/19
    {FN:70} Urteile Foto-Frost (…Rn. 14 bis 20), vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli (…C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 54 bis 56), vom 6. Oktober 2015, Schrems (…C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 62), und vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 78).

    {FN:77} Vgl. z. B. Urteile vom 23. April 1986, Les Vers/Parlament (…294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23), vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (…C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 92), und vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 66).

    {FN:81} Vgl. z. B. Urteil vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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