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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 17.03.2010 | EuGH, 15.07.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.2010 - C-368/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,667
EuGH, 15.07.2010 - C-368/09 (https://dejure.org/2010,667)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-368/09 (https://dejure.org/2010,667)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-368/09 (https://dejure.org/2010,667)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die eine falsche Angabe auf der Rechnung mit dem Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug ahndet

  • Europäischer Gerichtshof

    Pannon Gép Centrum

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die eine falsche Angabe auf der Rechnung mit dem Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug ahndet

  • EU-Kommission PDF

    Pannon Gép Centrum

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die eine falsche Angabe auf der Rechnung mit dem Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug ahndet

  • EU-Kommission

    Pannon Gép Centrum

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die eine falsche Angabe auf der Rechnung mit dem Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug ahndet“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrige innerstaatliche Regelung über die Versagung des Vorsteuerabzugs bei materiell-rechtlicher Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage einer berichtigten Rechnung; Pannon Gép Centrum kft gegen APEH Központi Hivatal Hatósági Foosztály Dél-dunántúli ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswidrige innerstaatliche Regelung über die Versagung des Vorsteuerabzugs bei materiell-rechtlicher Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage einer berichtigten Rechnung; Pannon Gép Centrum kft gegen APEH Központi Hivatal Hatósági Foosztály Dél-dunántúli ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Pannon Gép Centrum

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die eine falsche Angabe auf der Rechnung mit dem Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug ahndet

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug: EuGH zeigt Betriebsprüfern die Grenzen auf

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug bei unzutreffenden Rechnungsangaben

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    DStV: Zum Vorsteuerabzug bei Rechnungskorrekturen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    DStV: Zum Vorsteuerabzug bei Rechnungskorrekturen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug ist trotz nicht fortlaufender Rechnungsnummer möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vorsteuerabzug

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung für den Vorsteuerabzug

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Baranya Megyei Bíróság (Ungarn), eingereicht am 14. September 2009 - Pannon Gép Centrum Kft./ APEH Központi Hivatal Hatósági Föosztály Dél-dunántúli Kihelyezett Hatósági Osztály

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 2001/115/ EG Art 2 B uchst b, RL 77/388/EWG Art 17 Abs 1, RL 77/388/EWG Art 18 Abs 1 Buchst a, RL 77/388/EWG Art 22 Abs 3 Buchst b
    Fehler; Mangel; Rechnung; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Baranya Megyei Bíróság - Auslegung von Art. 17 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 3 Buchst. a und b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die ...

Papierfundstellen

  • BB 2011, 25
  • DB 2010, 1571
 
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Wird zitiert von ... (101)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
    Dieses Recht kann für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden (vgl. u. a. Urteile vom 6. Juli 1995, BP Soupergaz, C-62/93, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18, vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a., C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 43, und vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 47).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
    Rn. 33 Der Umstand, dass das nationale Gericht die Vorlagefragen ihrer Form nach allein unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie formuliert hat, hindert den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2009, ČEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 81, und vom 12. Januar 2010, Petersen, C-341/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa u.a. - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne von Artikel 177 …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
    Dieses Recht kann für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden (vgl. u. a. Urteile vom 6. Juli 1995, BP Soupergaz, C-62/93, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18, vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a., C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 43, und vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 47).
  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
    Rn. 29 Der Gerichtshof hat daher in der vorliegenden Rechtssache seine Prüfung auf die Bestimmungen des Unionsrechts zu beschränken und dieses in einer für das vorlegende Gericht sachdienlichen Weise auszulegen; diesem obliegt es, im Hinblick auf die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits die Vereinbarkeit der nationalen Regelung oder Praxis mit dem Unionsrecht zu beurteilen (vgl. entsprechend Urteil vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 51).
  • EuGH, 26.01.2010 - C-118/08

    Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
    Rn. 28 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass es zwar nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Vereinbarkeit nationalen Rechts oder einer nationalen Praxis mit dem Unionsrecht zu beurteilen, dass der Gerichtshof jedoch wiederholt entschieden hat, dass er befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden (vgl. Urteil vom 26. Januar 2010, Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
    Dieses Recht kann für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden (vgl. u. a. Urteile vom 6. Juli 1995, BP Soupergaz, C-62/93, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18, vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a., C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 43, und vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 47).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Ist die vom Gerichtshof im Urteil vom 29. April 2004, Terra Baubedarf-Handel (C-152/02, EU:C:2004:268), festgestellte Ex-nunc-Wirkung einer erstmaligen Rechnungserstellung für den - hier vorliegenden - Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung durch die Urteile vom 15. Juli 2010, Pannon Gép Centrum (C-368/09, EU:C:2010:441), und vom 8. Mai 2013, Petroma Transports u. a. (C-271/12, EU:C:2013:297), insoweit relativiert, als der Gerichtshof in einem solchen Fall im Ergebnis eine Rückwirkung zulassen wollte?.

    Rn. 34 Des Weiteren hat der Gerichtshof zwar in Rn. 43 des Urteils vom 15. Juli 2010, Pannon Gép Centrum (C-368/09, EU:C:2010:441), sowie in Rn. 34 des Urteils vom 8. Mai 2013, Petroma Transports u. a. (C-271/12, EU:C:2013:297), bestätigt, dass die Richtlinie 2006/112 es nicht verbietet, fehlerhafte Rechnungen zu berichtigen.

  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen …

    Rn. 17 c) Wenn der Senat im Übrigen im Besitz der Rechnung eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug sieht (Senatsurteil vom 16. Januar 2014 V R 28/13, BFHE 244, 126, BStBl II 2014, 867, Rz 18), widerspricht er nicht der unionsrechtlichen Systematik, die zwischen der Entstehung und der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug unterscheidet (vgl. Art. 167 MwStSystRL einerseits, Art. 178 MwStSystRL; EuGH-Urteile Pannon Gep Centrum vom 15. Juli 2010 C-368/09, EU:C:2010:441, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 994, Rz 38 f.; Petroma Transports SA vom 8. Mai 2013 C-271/12, EU:C:2013:297, HFR 2013, 656, Rz 24 f.).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur …

    Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nicht nach eigenem Gutdünken von der Erfüllung von Voraussetzungen betreffend den Inhalt der Rechnungen abhängig machen können, die in den Bestimmungen der Richtlinie 2006/112 nicht ausdrücklich vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Pannon Gép Centrum, C-368/09, EU:C:2010:441, Rn. 40 und 41).
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Rechtsprechung
   BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1604
BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07 (https://dejure.org/2010,1604)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - IV R 54/07 (https://dejure.org/2010,1604)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - IV R 54/07 (https://dejure.org/2010,1604)
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  • lexetius.com

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung - Zeitpunkt des Eintritts der Ablaufhemmung

  • openjur.de

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung; Zeitpunkt des Eintritts der Ablaufhemmung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 171 Abs 4 S 1, AO § 171 Abs 8 S 2, AO § 171 Abs 10, AO § 181 Abs 1 S 1, AO § 171 Abs 4 S 2
    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung - Zeitpunkt des Eintritts der Ablaufhemmung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung - Zeitpunkt des Eintritts der Ablaufhemmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171 Abs 4 S 1 AO, § 171 Abs 8 S 2 AO, § 171 Abs 10 AO, § 181 Abs 1 S 1 AO, § 171 Abs 4 S 2 AO
    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung - Zeitpunkt des Eintritts der Ablaufhemmung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung - Zeitpunkt des Eintritts der Ablaufhemmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AO § 171 Abs. 4 S. 1 Alt. 2; AO § 171 Abs. 8
    Auswirkung eines Antrags auf befristetes Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 Abgabenordnung ( AO )

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Leitsatz)

    Befristete Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkung eines Antrags auf befristetes Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 Abgabenordnung (AO)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verjährung trotz Hinausschiebung einer Betriebsprüfung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Prüfungsbeginns

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Prüfungsbeginns

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Festsetzungsverjährung
    Dauer der Festsetzungsfrist
    Ablaufhemmung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 171 Abs 4, AO § 181 Abs 1, AO § 197 Abs 2
    Ablaufhemmung; Antrag; Betriebsprüfung; Feststellungsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 20
  • NJW 2010, 3056 (Ls.)
  • BB 2010, 1757
  • DB 2010, 1571
  • BStBl II 2011, 7
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1999 - I B 139/98

    Ablaufhemmung: Verlegung des Prüfungsbeginns

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07
    Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. März 1999 I B 139/98 (BFHE 188, 131) vertrat die Klägerin die Auffassung, das FA sei wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht zum Erlass der angefochtenen Feststellungsbescheide berechtigt gewesen.

    Rn. 17 aa) Soweit § 171 Abs. 4 Satz 1 AO in seiner 2. Alternative dem Antrag des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung die gleiche Rechtsfolge (Hemmung des Ablaufs der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist) wie dem Beginn der Außenprüfung zuordnet, gilt dies nur, soweit ein entsprechender Antrag auch ursächlich für das Hinausschieben des Prüfungsbeginns ist (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 188, 131; FG Münster, Urteil vom 19. März 1996 15 K 5602/94 U, EFG 1996, 630, m.w.N.; Frotscher in Schwarz, AO, § 171 Rz 37; Hartmann in Beermann/Gosch, AO § 171 Rz 41;… Pahlke/Koenig/Cöster, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 171 Rz 77).

    Wird der Beginn der Außenprüfung nicht maßgeblich aufgrund des Antrags, sondern aufgrund der eigenen Belange der Finanzbehörde bzw. aus innerhalb deren Sphäre liegenden Gründen hinausgeschoben, so läuft die Frist ungeachtet des Antrags ab (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 188, 131;… Frotscher in Schwarz, a.a.O., § 171 Rz 37; Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung 1999, 192;… Klein/ Rüsken, AO, 10. Aufl., § 171 Rz 66;… Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 AO Rz 41;… Pahlke/Koenig/Cöster, a.a.O., § 171 Rz 77); dabei ist auch die beantragte Zeitdauer des Verschiebens bedeutungslos (…vgl. Klein/Rüsken, a.a.O., § 171 Rz 66).

    Danach tritt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO nicht ein, wenn eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat; diese Rechtsfolge wird --im Ergebnis gleich-- auch damit umschrieben, dass die Ablaufhemmung rückwirkend entfällt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BFHE 186, 485, BStBl II 1999, 4; BFH-Beschluss in BFHE 188, 131;… Klein/ Rüsken, a.a.O., § 171 Rz 68;… Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 AO Rz 47).

    Eine sog. "überholende Kausalität", wie sie der I. Senat des BFH erwogen hat (BFH-Beschluss in BFHE 188, 131), scheidet regelmäßig schon deshalb aus, weil nach den zuvor genannten Maßstäben bereits im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegende, in der Sphäre der Finanzverwaltung liegende maßgebliche Gründe für den Prüfungsaufschub den Eintritt der Ablaufhemmung meist schon von vorneherein --d.h. bereits im Zeitpunkt der Antragstellung-- ausschließen.

    Entfaltet auch ein befristeter Antrag hinsichtlich des Eintritts der Ablaufhemmung uneingeschränkte Wirkung, so bedarf es keiner Entscheidung, ob bzw. inwieweit der Steuerpflichtige nach Ablauf der von ihm beantragten Aufschubfrist auf den Beginn der Außenprüfung zu drängen hat (vgl. --ohne generelle Festlegung-- BFH-Beschluss in BFHE 188, 131, unter II.2.b cc der Gründe;… für ein Drängen als allgemeine Voraussetzung für das Entfallen der Ablaufhemmung Klein/ Rüsken, a.a.O., § 171 Rz 66;… Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 AO Rz 43;… kritisch dazu Frotscher in Schwarz, AO, § 171 Rz. 39).

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07
    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) hält es der Senat gleichwohl für zweckmäßig, durch Gerichtsbescheid zu erkennen (§§ 121, 90a FGO; vgl. z.B. auch BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 17.06.1998 - IX R 65/95

    Ablaufhemmung nach Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07
    Danach tritt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO nicht ein, wenn eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat; diese Rechtsfolge wird --im Ergebnis gleich-- auch damit umschrieben, dass die Ablaufhemmung rückwirkend entfällt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BFHE 186, 485, BStBl II 1999, 4; BFH-Beschluss in BFHE 188, 131;… Klein/ Rüsken, a.a.O., § 171 Rz 68;… Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 AO Rz 47).
  • FG Niedersachsen, 17.07.2007 - 15 K 443/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Jahre …

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07
    Rn. 9 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1567 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Münster, 19.03.1996 - 15 K 5602/94
    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07
    Rn. 17 aa) Soweit § 171 Abs. 4 Satz 1 AO in seiner 2. Alternative dem Antrag des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung die gleiche Rechtsfolge (Hemmung des Ablaufs der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist) wie dem Beginn der Außenprüfung zuordnet, gilt dies nur, soweit ein entsprechender Antrag auch ursächlich für das Hinausschieben des Prüfungsbeginns ist (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 188, 131; FG Münster, Urteil vom 19. März 1996 15 K 5602/94 U, EFG 1996, 630, m.w.N.; Frotscher in Schwarz, AO, § 171 Rz 37; Hartmann in Beermann/Gosch, AO § 171 Rz 41;… Pahlke/Koenig/Cöster, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 171 Rz 77).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der …

    Rn. 28 Dies setzt allerdings nach der neueren --im Zeitpunkt der Entscheidung des FG noch nicht veröffentlichten-- Rechtsprechung des BFH voraus, dass die Finanzbehörde vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Verschiebungsantrags mit der Außenprüfung beginnt (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).

    Rn. 32 Im gegenwärtigen Verfahrensstadium kann der Senat offenlassen, ob jeder weitere Verschiebungsantrag dazu führt, dass eine bereits teilweise abgelaufene Zwei-Jahres-Frist vollständig neu beginnt (ohne abschließende Entscheidung dieser Frage auch BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7, unter II.2.b).

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 3 K 3289/08

    Rückwirkender Wegfall der Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 4 AO, wenn mit der …

    Rn. 16 Nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 2010 IV R 54/07 (BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7) bringt die Klägerin ergänzend vor, nach den dort wiedergegebenen Rechtsgrundsätzen habe im Streitfall --selbst bei Annahme einer von der Klägerin verneinten-- Ablaufhemmung diese jedenfalls spätestens nach zwei Jahren geendet.

    Rn. 21 Das BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7 sei im Streitfall nicht anwendbar; denn nach Auffassung des BMF (Nr. 3 AEAO zu § 171 AO i.d.F. des BMF-Schreibens vom 21. Dezember 2010, BStBl I 2011, 2), an die das FA gebunden sei, entfalle die Ablaufhemmung nicht, wenn der Steuerpflichtige --wie hier die Klägerin-- einen unbefristeten oder zeitlich unbestimmten Antrag gestellt habe, also z.B. beantragt habe, wegen einer noch andauernden Vor-Bp zunächst deren Abschluss abzuwarten.

    Dies gilt insbesondere für in der Sphäre der Finanzverwaltung liegende Umstände, die nach Antragstellung neu entstanden sind (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).

    Eine sog. "überholende Kausalität", wie sie der I. Senat des BFH erwogen hat (BFH-Beschluss in BFHE 188, 131), scheidet nach Auffassung des IV. Senats des BFH (BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7) regelmäßig schon deshalb aus, weil bereits im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegende, in der Sphäre des FA liegende Gründe für den Prüfungsaufschub den Eintritt der Ablaufhemmung von vorneherein --d.h. bereits im Zeitpunkt der Antragstellung- ausschließen.

    Rn. 39 3. Jedoch ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7) die Ablaufhemmung Ende 1998 rückwirkend wieder entfallen.

    Rn. 45 bb) Weitere Anforderungen an den Wegfall der Ablaufhemmung --wie etwa das zusätzliche Erfordernis, dass nicht (…wie übrigens im Streitfall, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 2195) zusätzlich ein Grund in der Sphäre des Steuerpflichtigen vorliegt, der nach der Rechtsprechung des BFH sogar die Unterbrechung einer begonnenen Prüfung rechtfertigen würde-- hat der BFH in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7 nicht aufgestellt.

    Der BFH hat zwar im Fall eines befristeten Antrags entschieden; er wollte aber befristeten Antrag und unbefristeten Antrag insoweit gleich behandelt wissen bzw. gleichstellen (BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7, unter II.2.a.cc; siehe auch Bode, Der Betrieb 2010, 1572; Wendt, BFH-PR 2010, 344).

    Davon geht der Senat aus, da es sich bei Nr. 3 AEAO zu § 171 AO i.d.F. des BMF-Schreibens vom 21. Dezember 2010 (BStBl I 2011, 2) wohl um einen teilweisen Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7 handelt.

  • BFH, 19.05.2016 - X R 14/15

    Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung

    Die Ablaufhemmung, die durch die Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung eintritt, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7) 24 27 .

    Es genügt nicht, wenn der --vom Steuerpflichtigen tatsächlich gestellte-- Antrag hierfür keine Rolle spielt, sondern die Behörde den Prüfungsbeginn aus Gründen hinausschiebt, die in ihrer Sphäre liegen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7, Rz 17, und vom 1. Februar 2012 I R 18/11, BFHE 236, 195, BStBl II 2012, 400, Rz 15).

    Rn. 27 b) Zum anderen endet die Wirkung der Ablaufhemmung, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach einer --mit einer konkreten Befristung beantragten-- Verschiebung des Prüfungsbeginns noch nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat (BFH-Urteile in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7, Rz 20, und in BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 28; angedeutet bereits im BFH-Beschluss vom 30. März 1999 I B 139/98, BFHE 188, 131, unter II.2.b cc; zustimmend Banniza in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 171 AO Rz 97; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 171 AO Rz 43; Paetsch in Beermann/Gosch, AO § 171 Rz 99).

  • BFH, 01.02.2012 - I R 18/11

    Ablaufhemmung bei Antrag auf unbefristetes Hinausschieben des Beginns der …

    Ist ein Antrag auf (befristetes) Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung ursächlich für das Hinausschieben des Prüfungsbeginns, entfällt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 2. Alternative AO nur, wenn die Finanzbehörde nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Antrags mit der Prüfung beginnt (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7) 15 16 .

    Die nach § 171 Abs. 4 AO im Jahr 1996 zunächst eingetretene Ablaufhemmung sei im Jahr 1998 rückwirkend wieder entfallen, weil das FA nicht innerhalb der von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07 (BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7) geforderten Frist von zwei Jahren nach Eingang des Antrags auf Verschiebung des Prüfungsbeginns mit der Prüfung begonnen habe.

    Rn. 15 aa) Soweit § 171 Abs. 4 Satz 1 AO in seiner 2. Alternative dem Antrag des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung (vgl. § 197 Abs. 2 AO) die gleiche Rechtsfolge (Hemmung des Ablaufs der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist) wie dem Beginn der Außenprüfung zuordnet, gilt dies nur, soweit ein entsprechender Antrag auch ursächlich für das Hinausschieben des Prüfungsbeginns ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7, m.w.N.).

    Entscheidend ist allein, ob bereits im Zeitpunkt der Antragstellung Gründe für den Prüfungsaufschub gegeben sind, die in der Sphäre der Finanzverwaltung liegen und den Eintritt der Ablaufhemmung ausschließen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).

    Rn. 16 bb) Nach Eingang eines Antrags des Steuerpflichtigen, der zum Eintritt der Ablaufhemmung i.S. von § 171 Abs. 4 Satz 1 2. Alternative AO führt, verbleibt der Finanzbehörde allerdings nach Auffassung des IV. Senats des BFH (im Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7) nicht unbegrenzte Zeit, mit der Außenprüfung zu beginnen.

    Denn die Finanzbehörde hat bei einem zeitlich befristeten Antrag auf Aufschub des Prüfungsbeginns die Möglichkeit, auf die zeitliche Dauer ihrer Untätigkeit Einfluss zu nehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).

  • FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14

    Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht …

    Die beiden Anträge weisen auch die erforderliche Ursächlichkeit für das Hinausschieben der Außenprüfung auf (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7; FG Münster, Urteil vom 19. März 1996 15 K 5602/94 U, EFG 1996, 630;… Paetsch in Beermann/Gosch, § 171 AO Rz. 77).

    Nicht erheblich ist es, ob nach Antragseingang in der Sphäre der Finanzverwaltung liegende Gründe für den Prüfungsaufschub - überlagernd - maßgeblich ursächlich werden (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7;… Paetsch in Beermann/Gosch, § 171 AO Rz. 77, jeweils m. w. N.).

    Rn. 38 Bei - wie hier-befristeten Anträgen auf Verschiebung des Beginns der Außenprüfung, entfällt die zunächst mit dem Antrag herbeigeführte Ablaufhemmung allerdings nach dem Rechtsgedanken des § 171 Abs. 8 Satz 3 AO rückwirkend dann, wenn die Finanzbehörde nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Antrags mit der Prüfung beginnt (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7; vom 1. Februar 2012 I R 18/11, BStBl II 2012, 400).

    Nach § 171 Abs. 4 Satz 2 AO tritt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO nicht ein, wenn eine Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die Finanzbehörde zu vertreten hat; diese Rechtsfolge wird - im Ergebnis gleich - auch damit umschrieben, dass die Ablaufhemmung rückwirkend entfällt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 17. März 2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7; vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BStBl II 1999, 4; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 171 AO Rz 47).

    Diese Bestimmung will einer missbräuchlichen Ausnutzung der Möglichkeit der Ablaufhemmung durch die Finanzverwaltung entgegentreten; Außenprüfungen sollen nicht "pro forma" begonnen werden, um den Ablauf der Festsetzungsfrist hinauszuschieben (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7;… BT-Drucks 7/4292, S. 33).

    Steuerpflichtiger und Finanzbehörde sollen demnach die in § 171 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative AO bestimmte Rechtsfolge weder verhindern noch durch lediglich formelle Prüfungshandlungen oder Scheinhandlungen, die zu keinem ernsthaften tatsächlichen Beginn einer Außenprüfung führen, eintreten lassen können (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7).

    Die Rechtsprechung des BFH zur Verpflichtung der Finanzbehörde zum Beginn der Außenprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung auf ein Verschieben der Prüfung stammt erst aus dem März 2010 (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7) und konnte bereits deshalb nicht in die Überlegungen des Zeugen einfließen.

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …

    Rn. 35 cc) Wird ein Antrag auf Aufschub des Prüfungsbeginns ohne zeitliche Vorgaben gestellt, endet die Festsetzungsfrist zwei Jahre nach Wegfall des geltend gemachten Hinderungsgrundes für die Durchführung der Prüfung (BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 18/11, BFHE 236, 195, BStBl II 2012, 400; zur Zweijahresfrist s.a. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).
  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …

    Rn. 47 Zudem lasse sich den Urteilen des I. Senats des BFH vom 01.02.2012 I R 18/11 (BStBl II 2012, 400) und des IV. Senats des BFH vom 17.03.2010 IV R 54/07 (BStBl II 2011, 7) eine vom X. Senat des BFH abweichende Rechtsauffassung entnehmen.

    Allein die der Regelung des § 171 AO allgemein zu entnehmende Vorstellung des Gesetzgebers, dass die Finanzbehörde den Steuerfall in angemessener Frist abschließend beurteilen soll (vgl. hierzu BHF-Urteile vom 17.03.2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7 und vom 01.02.2012 I R 18/11, BStBl II 2012, 400), ist zu wenig präzise und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu groß, um zu Gunsten der Klägerin im vorliegenden, durch außergewöhnliche Umstände geprägten Einzelfall eine Entscheidung gegen den klaren und unmissverständlichen Wortlaut des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO treffen zu können.

    Nach einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH durch den IV. Senat (Urteil vom 17.03.2010 IV R 54/07, BStBl II 2011, 7) und später auch des I. Senats (Urteil vom 01.02.2012 I R 18/11, BStBl II 2012, 400), der der Beklagte folgte, trat dann in der Tat Feststellungsverjährung ein.

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf …

    Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer 1989 und der Feststellungsfrist für die Gewinnfeststellung 1989, die regulär bereits mit Ablauf des Jahres 1995 endeten, wurde mit Eingang des Antrags der Klägerin auf Verlegung der Außenprüfung gemäß § 171 Abs. 4 Satz 1 Alternative 2 AO gehemmt (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7, m.w.N.), da die Außenprüfung im Jahr 1995 beginnen sollte und der Prüfungsbeginn nur auf Veranlassung der Klägerin in das Jahr 1996 hinausgeschoben wurde.

    Auch hat das FA vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Antrags mit der Prüfung begonnen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 46/15

    Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des …

    Die Ablaufhemmung, die infolge der Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung fortbesteht, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7; vom 19. Mai 2016 X R 14/15, BFHE 254, 193, BStBl II 2017, 97).

    Rn. 29 § 171 Abs. 4 Satz 2 AO will einer missbräuchlichen Ausnutzung der Möglichkeit der Ablaufhemmung durch die Finanzverwaltung entgegentreten; Außenprüfungen sollen nicht pro forma begonnen werden, um den Ablauf der Festsetzungsfrist hinauszuschieben (…BTDrucks 7/4292, S. 33; BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).

    Rn. 35 Gleiches gilt in Bezug auf den --nach Maßgabe der Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7)-- drohenden Wegfall einer zunächst eingetretenen Ablaufhemmung für den Fall, dass das FA nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eingang der Verschiebungsanträge tatsächlich mit der Prüfung begonnen hätte.

  • FG München, 01.08.2023 - 12 K 1177/23

    Unterbrechung einer Außenprüfung

    Die Bestimmung will einer missbräuchlichen Ausnutzung der Möglichkeit der Ablaufhemmung durch die Finanzverwaltung entgegentreten; Außenprüfungen sollen nicht pro forma begonnen werden, um den Ablauf der Festsetzungsfrist hinauszuschieben (…BTDrucks 7/4292, S. 33; BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7;… BFH-Beschluss vom 4. März 2020 VIII B 140/19, BFH/NV 2020, 753).

    Die Finanzbehörde soll demnach die in § 171 Abs. 4 Satz 1 AO bestimmte Rechtsfolge nicht durch lediglich formelle Prüfungshandlungen oder Scheinhandlungen, die zu keinem ernsthaften tatsächlichen Beginn einer Außenprüfung führen, eintreten lassen können (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 7).

    Insoweit ist die Regelung das Gegenstück zum Hinausschieben des Prüfungsbeginns auf Antrag des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 7;… Banniza in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 171 AO Rz. 102 [April 2018]).

    Steuerpflichtiger und Finanzbehörde sollen demnach die in § 171 Abs. 4 Satz 1, 1. Alt. AO bestimmte Rechtsfolge weder verhindern noch durch lediglich formelle Prüfungshandlungen oder Scheinhandlungen, die zu keinem ernsthaften tatsächlichen Beginn einer Außenprüfung führen, eintreten lassen können (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 7).

  • BFH, 25.02.2015 - I B 66/14

    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der …

  • BFH, 04.03.2020 - VIII B 140/19

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Außenprüfung

  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 3143/09

    Wesentliche Betriebsgrundlage, Anteil an Komplementär-GmbH, einbringungsgeborene …

  • FG Münster, 06.06.2016 - 13 K 460/14

    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei einem Einkommensteuer-Änderungsbescheid

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18

    Mindestvoraussetzungen für den Beginn einer Außenprüfung - Rückwirkender …

  • FG Hamburg, 16.05.2017 - 2 K 118/16

    Einkommensteuer: Zuordnung von Aufwendungen bei Beteiligungsgesellschaften - …

  • FG München, 10.10.2018 - 3 K 1983/17

    Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 11.05.2011 - VIII B 70/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Prüfungsaufschub

  • BFH, 31.08.2011 - I B 9/11

    Außenprüfung - Ablaufhemmung - Prüfungsunterbrechung - überlange Verfahrensdauer

  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15

    Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern; Hemmung des …

  • FG Düsseldorf, 07.05.2019 - 6 K 2302/15

    Zur Ablaufhemmung nach §171 Abs. 4 S. 1 AO, hier: Darlegungs- und Beweislast für …

  • FG Düsseldorf, 08.07.2022 - 1 K 472/22

    Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer durch eine …

  • BFH, 26.06.2012 - IX B 129/11

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung keine Divergenz; Ablaufhemmung bei …

  • FG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 13 K 5726/08

    Steuerhinterziehung Verwertung einer CD-ROM mit Daten über Stiftungen nach …

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 9 K 9292/13

    Verwaltungsakt grundsätzlich nicht allein wegen der örtlichen Unzuständigkeit des …

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 K 576/10

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch AdV-Antrag gegen …

  • FG München, 29.10.2009 - 5 K 3075/06

    Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO aufgrund eines befristeten …

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.2010 - C-582/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5000
EuGH, 15.07.2010 - C-582/08 (https://dejure.org/2010,5000)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-582/08 (https://dejure.org/2010,5000)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-582/08 (https://dejure.org/2010,5000)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 169 bis 171 - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - Art. 2 - Erstattung - Nicht in der Union ansässiger Steuerpflichtiger - Versicherungsumsätze - Finanzumsätze

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 169 bis 171 - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - Art. 2 - Erstattung - Nicht in der Union ansässiger Steuerpflichtiger - Versicherungsumsätze - Finanzumsätze

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 169 bis 171 - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - Art. 2 - Erstattung - Nicht in der Union ansässiger Steuerpflichtiger - Versicherungsumsätze - Finanzumsätze

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 169 bis 171 - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - Art. 2 - Erstattung - Nicht in der Union ansässiger Steuerpflichtiger - Versicherungsumsätze - Finanzumsätze“

  • Wolters Kluwer

    [Keine] Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats bei Versagung der Erstattung der Vorsteuer für bestimmte von nicht im Gebiet der Europäischen Union ansässigen Steuerpflichtigen bewirkte Umsätze; Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und ...

  • rechtsportal.de

    [Keine] Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats bei Versagung der Erstattung der Vorsteuer für bestimmte von nicht im Gebiet der Europäischen Union ansässigen Steuerpflichtigen bewirkte Umsätze; Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und ...

  • datenbank.nwb.de

    Nicht in der Union ansässiger Steuerpflichtiger - Versicherungsumsätze - Finanzumsätze

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 169 bis 171 - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - Art. 2 - Erstattung - Nicht in der Union ansässiger Steuerpflichtiger - Versicherungsumsätze - Finanzumsätze

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    MwSt-Erstattung an Unternehmer in Drittstaaten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 29. Dezember 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 2006/112/EG Art 169, EGRL 112/2006 Art 169, RL 2006/112/EG Art 170, EGRL 112/2006 Art 170, RL 2006/112/EG Art 171, EGRL 112/2006 Art 171, RL 86/560/EWG Art 2 Abs 1, EWGRL 560/86 Art 2 Abs 1
    Erstattung; Vorsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Verletzung der Art. 169, 170 und 171 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) und des Art. 2 Abs. 1 der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 1571
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 - …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-582/08
    Rn. 32 Weiter steht fest, dass die Achte Richtlinie das Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer festlegen soll, die in einem Mitgliedstaat von Steuerpflichtigen entrichtet worden ist, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, dass also ihr Zweck ist, die Regeln für den Erstattungsanspruch, der sich aus Art. 17 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie ergibt, zu harmonisieren (vgl. Urteile vom 13. Juli 2000, Monte Dei Paschi Di Siena, C-136/99, Slg. 2000, I-6109, Randnr. 20, und vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken, C-35/05, Slg. 2007, I-2425, Randnr. 26), was im Fall der Dreizehnten Richtlinie gleichermaßen für in Drittstaaten ansässige Steuerpflichtige gilt.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-475/01

    DIE VERBRAUCHSTEUER AUF OUZO IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-582/08
    Rn. 47 Der Gerichtshof hat insoweit im Urteil vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-475/01, Slg. 2004, I-8923), entschieden, dass die Hellenische Republik berechtigt war, ihre nationalen Rechtsvorschriften auf den klaren Wortlaut von Art. 23 Nr. 2 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (…ABl. L 316, S. 21) zu stützen, wonach sie auf Ouzo einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anwenden darf, der den Mindestsatz unterschreitet.
  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-582/08
    Denn die Einzelnen müssen ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 10. März 2009, Heinrich, C-345/06, Slg. 2009, I-1659, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-48/07

    Les Vergers du Vieux Tauves - Körperschaftsteuer - Richtlinie 90/435/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-582/08
    Rn. 51 Eine Bestimmung wie Art. 2 Abs. 1 der Dreizehnten Richtlinie kann nämlich nicht ungeachtet ihres klaren und genauen Wortlauts in einer Weise ausgelegt werden, die auf ihre Berichtigung und dadurch auf eine Erweiterung der in dieser Hinsicht bestehenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten abzielt (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Dezember 2008, Les Vergers du Vieux Tauves, C-48/07, Slg. 2008, I-10627, Randnr. 44).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-136/99

    Monte Dei Paschi Di Siena - "Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-582/08
    Rn. 32 Weiter steht fest, dass die Achte Richtlinie das Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer festlegen soll, die in einem Mitgliedstaat von Steuerpflichtigen entrichtet worden ist, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, dass also ihr Zweck ist, die Regeln für den Erstattungsanspruch, der sich aus Art. 17 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie ergibt, zu harmonisieren (vgl. Urteile vom 13. Juli 2000, Monte Dei Paschi Di Siena, C-136/99, Slg. 2000, I-6109, Randnr. 20, und vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken, C-35/05, Slg. 2007, I-2425, Randnr. 26), was im Fall der Dreizehnten Richtlinie gleichermaßen für in Drittstaaten ansässige Steuerpflichtige gilt.
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben …

    Darum hat er angenommen, dass Vorschriften des nationalen Rechts, die sich auf eine Erlaubnis stützen können, die im Sekundärrecht vorgesehen ist, wirksam sind und dem Mitgliedstaat nicht vorgeworfen werden kann, durch solche Vorschriften gegen Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag zu verstoßen (EuGH 15. Juli 2010 - C-582/08 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 47 f.;… 5. Oktober 2004 - C-475/01 - [Kommission/Griechenland] Rn. 24).
  • EuGH, 07.03.2017 - C-390/15

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg …

    Rn. 59 Der diesem Ziel zugrunde liegende Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt nämlich, dass eine Unionsregelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang ihrer Rechte und Pflichten eindeutig zu erkennen, damit sie sich darauf in Kenntnis der Sachlage einstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    {FN:18} - Urteile vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 51), und vom 5. Juni 2014, Kommission/Bulgarien (…C-198/12, EU:C:2014:1316, Rn. 35), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in dieser Rechtssache (C-198/12, EU:C:2013:739, Nr. 46).

    {FN:20} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1994, Faccini Dori (…C-91/92, EU:C:1994:292, Rn. 24), und vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 33).

    {FN:26} - Vgl. Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 50), in dem der Gerichtshof im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt hat, dass "[d]iese Rechtsprechung … zwar die Beziehungen zwischen dem Einzelnen und der öffentlichen Gewalt [betrifft,] aber auch im Rahmen der Umsetzung einer steuerrechtlichen Richtlinie einschlägig [ist]".

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, EU:C:2010:286, Nr. 64).

    {FN:36} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 48).

  • EuGH, 08.03.2017 - C-14/16

    Euro Park Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …

    Rn. 40 Im Hinblick auf den Effektivitätsgrundsatz erfordert die Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit, dass die Verfahrensmodalitäten zur Anwendung der Richtlinie 90/434 und insbesondere ihres Art. 11 Abs. 1 Buchst. a hinreichend genau, klar und vorhersehbar sind, damit der Steuerpflichtige genau seine Rechte kennen kann, so dass sichergestellt ist, dass er die steuerlichen Vorteile nach dieser Richtlinie erhalten und sie vor nationalen Gerichten gegebenenfalls geltend machen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland, C-131/88, EU:C:1991:87, Rn. 6…, vom 10. März 2009, Heinrich, C-345/06, EU:C:2009:140, Rn. 44 und 45, vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 49 und 50, …sowie vom 18. Oktober 2012, Pelati, C-603/10, EU:C:2012:639, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Damit der Steuerpflichtige den Umfang seiner Rechte und Pflichten aus der Richtlinie 90/434 eindeutig beurteilen und sich darauf einstellen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Heinrich, C-345/06, EU:C:2009:140, Rn. 44 und 45, sowie vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 49 und 50), muss eine Entscheidung der Finanzverwaltung, mit der diesem Steuerpflichtigen die Inanspruchnahme eines steuerlichen Vorteils nach dieser Richtlinie verweigert wird, nämlich stets begründet werden, damit er die sachliche Richtigkeit der Gründe, aufgrund derer die Finanzverwaltung ihm den nach dieser Richtlinie vorgesehenen Vorteil nicht gewährt, überprüfen und gegebenenfalls sein Recht vor den zuständigen nationalen Gerichten geltend machen kann.

  • BFH, 22.05.2019 - XI R 1/18

    Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren …

    Rn. 42 bb) Der EuGH hat zum Unionsrecht bereits entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 86/560/EWG nicht ungeachtet seines klaren und genauen Wortlauts in einer Weise ausgelegt werden kann, die auf seine Berichtigung abzielt (vgl. EuGH-Urteil Kommission/ Vereinigtes Königreich vom 15. Juli 2010 - C-582/08, EU:C:2010:429, HFR 2010, 995, Rz 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Mehrwertsteuer - Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG - …

    {FN:11} - Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, Slg. 2010, I-7195, Randnr. 51).

    {FN:18} - Vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich (Randnrn. 49 bis 51).

    {FN:19} - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, insbesondere Randnr. 51. Vgl. auch Nr. 52 meiner Schlussanträge in jener Rechtssache.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-85/11

    Kommission / Irland - Mehrwertsteuer - Art. 9 und Art. 11 der Richtlinie …

    {FN:19} - Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, Slg. 2010, I-7195, Randnrn.

    {FN:20} - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, insbesondere Randnr. 51. Vgl. auch Nr. 52 meiner Schlussanträge in jener Rechtssache.

  • EuG, 21.03.2012 - T-50/06

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der die …

    15, 16, 24 und 25, und vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-582/08, Slg. 2010, I-7195, Randnrn.
  • EuGH, 10.03.2021 - C-572/19

    Ertico - ITS Europe/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Siebtes …

    Im Übrigen sei der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die u. a. auf das Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 51), zurückgehe, zu entnehmen, dass eine Bestimmung nicht entgegen ihrem klaren und genauen Wortlaut in einer Weise ausgelegt werden dürfe, die auf ihre Berichtigung abziele.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2012 - C-370/12

    Pringle - Vereinfachtes Verfahren des Art. 48 Abs. 6 EUV zur Änderung des Dritten …

    {FN:9} - Vgl. hierzu u. a. Urteile vom 9. Juli 1981, Gondrand und Garancini (169/80, Slg. 1981, 1931, Randnr. 17), und vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-582/08, Slg. 2010, I-7191, Randnr. 49).
  • EuGH, 08.03.2012 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-588/20

    Daimler (Ententes - Camions à ordures ménagères) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • EuGH, 14.02.2019 - C-562/17

    Nestrade - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - …

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.06.2023 - 2 K 2072/22

    Zur Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO - Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11

    Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-170/25

    Rechtsmittel - Öffentliche Aufträge - Schutz der finanziellen Interessen der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-525/12

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG …

  • EuG, 15.05.2024 - T-416/22

    Fresenius Kabi Austria u. a./ Kommission - Humanarzneimittel - Aussetzung der …

  • EuGH, 05.06.2014 - C-198/12

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-31/17

    Cristal Union - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21

    Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr - …

  • EuGH, 02.12.2010 - C-153/09

    Agrargut Bäbelin - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …

  • EuG, 16.06.2021 - T-316/19

    Lucaccioni/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Art. …

  • EuG, 16.12.2020 - T-430/18

    American Airlines/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehrsmarkt …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-512/12

    Octapharma France - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 2001/83/EG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2013 - C-198/12

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-555/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2016 - C-304/15

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 2001/80/EG …

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