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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91 LS   

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BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91 LS (https://dejure.org/1997,10)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1997 - 1 BvL 12/91 LS (https://dejure.org/1997,10)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 LS (https://dejure.org/1997,10)
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Hamburgisches Ruhegeldgesetz

Art. 3 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • DFR

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • openjur.de

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    RGG § 3 Abs. 2 in der Fassung vom 11. November 1986; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses unterhalbzeitig Beschäftigter von der Zusatzversorgung

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Altersversorgung nicht vollbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von unterhalbzeitig beschäftigten Arbeitnehmern von der zusätzlichen Altersversorgung nach dem Hamburger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von nichtvollbeschäftigten aber rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Früheres Hamburger Ruhegeldgesetz war hinsichtlich "unterhalbszeitig" Beschäftigten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Früheres Hamburger Ruhegeldgesetz war hinsichtlich "unterhalbszeitig" Beschäftigten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Ausschlusses von unterhalbzeitig beschäftigten Arbeitnehmern von der zusätzlichen Altersversorgung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst; Ruhegeldberechtigung unterhalbzeitig Beschäftigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 35
  • NJW 1998, 1215
  • NZA 1998, 247
  • DVBl 1998, 286 (Ls.)
  • BB 1998, 958
  • DB 1998, 1571
 
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Wird zitiert von ... (167)Zitiert selbst (22)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Er gilt auch, soweit der Arbeitgeber einen an der Arbeitsleistung orientierten Beitrag zur Altersversorgung leistet; denn auch derartige Leistungen haben Entgeltcharakter (…EuGH, NJW 1986, S. 3020 - Bilka - vgl. auch EuGH, NJW 1991, S. 2204 - Barber - BAGE 38, 232 ; 53, 161 ; 66, 264 ; 79, 236 ).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es zutrifft, daß diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entweder durch eine eigene Haupttätigkeit oder durch einen Dritten, vor allem den Ehegatten, im Alter versorgt sind, so daß kein zusätzlicher eigener Versorgungsbedarf besteht (…vgl. dazu die Stellungnahme von BDA/BDI unter Hinweis auf Hanau, NZA 1984, S. 345 , und Wank, RdA 1985, S. 1 ;… Ahrend/Förster/ Rühmann, DB 1982, S. 1563 ;… Blomeyer, in: Arbeitsleben und Rechtspflege, Festschrift für Gerhard Müller, 1981, S. 51 ;… vgl. zur Darstellung dieser Fragestellung auch Oelers, Das Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte, Diss. 1988, S. 66 ff., 80; a.A.: BAGE 71, 29 ; 79, 236 ).

    Der Umstand, daß ein Ausschluß von Teilzeitbeschäftigten von Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst ebenso wie in der gewerblichen Wirtschaft damals noch überwiegend für zulässig gehalten wurde, kann an der verfassungsrechtlichen Beurteilung nichts ändern (vgl. auch BAGE 79, 236 ;… BAG, NZA 1996, S. 607 ;… NZA 1996, S. 939 ;… BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats, NZA 1993, S. 213 ).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Rn. 31 Das vorlegende Gericht hat mit vertretbarer Begründung angenommen, daß die zur Prüfung gestellte Regelung nicht schon wegen Verstoßes gegen Art. 119 EWG-Vertrag unwirksam ist (vgl. BVerfGE 85, 191 ).

    Das gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine solche Ungleichbehandlung angelegt ist, sondern andere Ziele verfolgt (vgl. BVerfGE 85, 191 ).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann nach der Rechtsprechung auch vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. EuGH, NJW 1986, S. 3020 - Bilka - EuGH, NZA 1990, S. 771 - Kowalska - EuGH, NZA 1994, S. 797 - Enderby - BAGE 53, 161 ; 68, 320 ; 72, 64 ).

    Er gilt auch, soweit der Arbeitgeber einen an der Arbeitsleistung orientierten Beitrag zur Altersversorgung leistet; denn auch derartige Leistungen haben Entgeltcharakter (EuGH, NJW 1986, S. 3020 - Bilka - vgl. auch EuGH, NJW 1991, S. 2204 - Barber - BAGE 38, 232 ; 53, 161 ; 66, 264 ; 79, 236 ).

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann nach der Rechtsprechung auch vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. EuGH, NJW 1986, S. 3020 - Bilka - EuGH, NZA 1990, S. 771 - Kowalska - EuGH, NZA 1994, S. 797 - Enderby - BAGE 53, 161 ; 68, 320 ; 72, 64 ).

    Er gilt auch, soweit der Arbeitgeber einen an der Arbeitsleistung orientierten Beitrag zur Altersversorgung leistet; denn auch derartige Leistungen haben Entgeltcharakter (…EuGH, NJW 1986, S. 3020 - Bilka - vgl. auch EuGH, NJW 1991, S. 2204 - Barber - BAGE 38, 232 ; 53, 161 ; 66, 264 ; 79, 236 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Der Rechtsgedanke des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist auf privatrechtliche Regelungen sinngemäß anzuwenden (vgl. BVerfGE 32, 387 ; zum allgemeinen Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 BVerfGG vgl. auch BVerfGE 37, 217 ).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Diese im Gesetz als Regelfall vorgesehene Rechtsfolge (§ 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Abs. 1 BVerfGG) kommt dann nicht in Betracht, wenn dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, wie es bei Verstößen gegen den Gleichheitssatz regelmäßig der Fall ist (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 94, 241 ).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Diese im Gesetz als Regelfall vorgesehene Rechtsfolge (§ 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Abs. 1 BVerfGG) kommt dann nicht in Betracht, wenn dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, wie es bei Verstößen gegen den Gleichheitssatz regelmäßig der Fall ist (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 94, 241 ).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Er besagt, daß die nachteiligen Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 ).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Der Rechtsgedanke des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist auf privatrechtliche Regelungen sinngemäß anzuwenden (vgl. BVerfGE 32, 387 ; zum allgemeinen Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 BVerfGG vgl. auch BVerfGE 37, 217 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
    Auf die näheren Ausformungen, die der allgemeine Gleichheitssatz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefunden hat, braucht daher nicht näher eingegangen zu werden (vgl. dazu insbesondere BVerfGE 82, 126 ).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß - …

  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter …

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 993/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen …

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlungsgrundsatz - geringere Vergütung für …

  • BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 15/92

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft mit Hauptberuf auf anteilige …

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …

    Rn. 144 Das Grundgesetz bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ).
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Eine geringere Arbeitszeit darf grundsätzlich nur quantitativ, nicht qualitativ anders vergütet werden als Vollzeitarbeit (vgl. BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - zu B II 2 a aa der Gründe, BVerfGE 97, 35;… BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 158, 360;… 23. Februar 2011 - 10 AZR 299/10 - Rn. 21 mwN).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Unabhängig davon, ob man eine solche mittelbare bzw. reflexhafte Diskriminierung aus dem Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG herausnimmt und die Verfassungsmäßigkeit direkt an dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG misst (…so Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand: 03/2016, Art. 3 Rn. 215) oder - worauf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hindeutet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 -, BVerfGE 97, 35 [43] = juris, Rn. 34;… Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 -, BVerfGE 104, 373 [393] = juris, Rn. 69;… Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 -, BVerfGE 121, 241 [254] = juris, Rn. 49; jeweils zur Differenzierung nach dem Geschlecht) - auch mittelbare Diskriminierungen durch Art. 3 Abs. 3 GG erfasst werden (…vgl. Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 255), gelten insoweit letztlich abgeschwächte Rechtfertigungsanforderungen (…vgl. Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand: 03/2016, Art. 3 Rn. 218;… Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 256;… Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 135).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    AuslG § 17; ; AuslG § 20 Abs. 2, 3, 4; ; AuslG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; AuslG § 22; ; EMRK Art. 8

  • Wolters Kluwer

    Kindernachzug - Minderjährigkeit - Minderjährigenschutz - Maßgebender Zeitpunkt - Einreise - Antragstellung - Altersgrenze - Altersbezogene Voraussetzung - Familiäre Belange - Betreuung - Sorgerecht - Kindeswohl - Integration - Deutschkenntnisse - Lebensverhältnisse - ...

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Altersgrenze beim Nachzug minderjähriger Kinder, Inhalt der Ermessensentscheidung des § 20 Abs. 3 S. 1 AuslG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 974 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 517
  • DVBl 1998, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (103)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Asylantrag abgestellt wird).

    Nach den Ausführungen zu § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ergibt sich dies bereits daraus, daß der Vater des Klägers in der Türkei als Betreuungsperson für den Kläger zur Verfügung gestanden hat (zu den Voraussetzungen der Härteklausel im einzelnen vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 180.96 -).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Wesentliches Ziel des Art. 8 EMRK ist der Schutz des einzelnen vor willkürlicher Einmischung der öffentlichen Gewalt in das Privat- und Familienleben (vgl. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - und vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9 bzw. Nr. 11; EGMR, InfAuslR 1996, 245).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Asylantrag abgestellt wird).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Wesentliches Ziel des Art. 8 EMRK ist der Schutz des einzelnen vor willkürlicher Einmischung der öffentlichen Gewalt in das Privat- und Familienleben (vgl. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - und vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9 bzw. Nr. 11; EGMR, InfAuslR 1996, 245).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß oder keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 bzw. Nr. 6; Beschluß vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20 …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach den Ausführungen zu § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ergibt sich dies bereits daraus, daß der Vater des Klägers in der Türkei als Betreuungsperson für den Kläger zur Verfügung gestanden hat (zu den Voraussetzungen der Härteklausel im einzelnen vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1…, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 180.96 -).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß oder keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 bzw. Nr. 6; Beschluß vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Der Senat stellt in diesem Zusammenhang - ebenfalls im Interesse der Wirksamkeit des Minderjährigenschutzes - auf den Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung der Ausgangsbehörde ab (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 23.96 - NVwZ 1997, 1126 = InfAuslR 1997, 390).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach den Ausführungen zu § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG ergibt sich dies bereits daraus, daß der Vater des Klägers in der Türkei als Betreuungsperson für den Kläger zur Verfügung gestanden hat (zu den Voraussetzungen der Härteklausel im einzelnen vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1…, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 180.96 -).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91

    Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich (vgl. auch Urteile vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 und vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24; anders dagegen Urteil des 9. Senats vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 BVerwGE 89, 309 , in dem für den hier nicht einschlägigen § 20 Abs. 1 AuslG auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Asylantrag abgestellt wird).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und …

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Insoweit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil andernfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 oder 18 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (vgl. grundlegend Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 S. 18 f.;… ferner Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 17 = Buchholz 402.242 § 2 AufenthG Nr. 1 Rn. 17).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auch die altersmäßigen Voraussetzungen liegen bei der Klägerin vor, weil insoweit nach der Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt der Antragstellung im Mai 2005 abzustellen ist und die Klägerin zu diesem Zeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (vgl. Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 = InfAuslR 1998, 161).

    Wie oben bereits ausgeführt, ist für die Einhaltung der Altersgrenze von 16 Jahren der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, weil andernfalls der mit der Regelung verfolgte Zweck, Kindern unter 16 Jahren die Herstellung der Familieneinheit im Bundesgebiet zu ermöglichen, vielfach aufgrund des Zeitablaufs während des Verfahrens entfiele (Urteil vom 18. November 1997 a.a.O.).

    Deshalb müssen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Kindernachzug nach § 32 Abs. 3 AufenthG jedenfalls auch im Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres vorgelegen haben (vgl. Beschluss vom 4. Februar 2008 - BVerwG 1 B 63.07 - juris; Urteil vom 18. November 1997 a.a.O. Rn. 27, für das Merkmal der Minderjährigkeit entsprechend Rn. 30;… Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 7 Rn. 23).

    Der Begriff der besonderen Härte ist ebenso auszulegen wie der entsprechende, bereits in § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG 1990 verwandte Begriff (vgl. hierzu Urteil vom 18. November 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …

    Rn. 25 aa) Bei der Ermessensentscheidung nach § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG hat die Ausländerbehörde die familiären Belange, namentlich das Wohl des nachzugswilligen Kindes sachgerecht mit den gegenläufigen öffentlichen Interessen abzuwägen (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93   

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BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93 (https://dejure.org/1997,15)
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BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 (https://dejure.org/1997,15)
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BAFöG-Volldarlehensregelung

Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG, Sozialstaatsprinzip, unechte Rückwirkung, Vertrauensschutz

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    BAföG-Volldarlehen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gewährung von "BAföG" als Volldarlehen ist verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gewährung von "BAföG" als Volldarlehen ist verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung; Gewährung von Leistungen als Darlehen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 330
  • NJW 1998, 973
  • NVwZ 1998, 495 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 413
  • DVBl 1998, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (123)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
    Es stand dem Gesetzgeber angesichts begrenzter finanzieller Mittel frei, diese ausschließlich einzusetzen, um das von ihm für die Zukunft angestrebte Ziel einer Steigerung der Förderzahlen wirksam zu erreichen (vgl. auch BVerfGE 95, 267 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
    Jedoch ist diese Ungleichbehandlung auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs (vgl. BVerfGE 88, 87 ; stRspr) gerechtfertigt.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
    Ob der Gesetzgeber beim Erlaß des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 die Situation in jeder Hinsicht zutreffend eingeschätzt und die einzelnen Sparmaßnahmen ausgewogen vorgenommen hat, entzieht sich einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. auch BVerfGE 79, 311 ).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
    Das ist dann der Fall, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
    Jedoch sind Regelungen, die eine solche unechte Rückwirkung herbeiführen, verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 30, 392 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
    Er konnte, ohne Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen, bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die staatliche Ausbildungsförderung darstellt, typisierende Regelungen treffen (BVerfGE 63, 119 ; 71, 146 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
    Er konnte, ohne Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen, bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die staatliche Ausbildungsförderung darstellt, typisierende Regelungen treffen (BVerfGE 63, 119 ; 71, 146 ; stRspr).
  • BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des …

    Mit Blick auf die Ausbildungsförderung hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Gesetzgeber beispielsweise ein bestehendes Förderkonzept unter Berufung auf gewichtige Gründe des Gemeinwohls zum Nachteil der Studierenden ändern kann (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - BVerfGE 96, 330 und vom 17. Juni 2002 - 1 BvR 1594/99 - NVwZ-RR 2002, 838).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Fremdrentengesetz

    Diese sind allerdings erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn - was hier nach den oben unter C I 2 getroffenen Feststellungen allein in Betracht kommt - die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 96, 330 ; 101, 239 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der …

    Diese sind allerdings erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 96, 330 ; 101, 239 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97   

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BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1997 - 1 B 219.97 (https://dejure.org/1997,932)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 1 B 219.97 (https://dejure.org/1997,932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    AuslG § 49; ; AuslG § 50; ; AuslG § 51; ; AuslG § 53; ; AsylVfG § 13; ; AsylVfG § ... 14; ; AsylVfG § 18; ; AsylVfG § 19; ; AsylVfG § 24; ; AsylVfG § 29; ; AsylVfG § 30; ; AsylVfG § 31; ; AsylVfG § 32; ; AsylVfG § 34; ; AsylVfG § 55; ; AsylVfG § 67

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsandrohung - Abschiebungshindernisse - Asylantrag - Asylgesuch - Aufenthaltsgestattung - Ausländerbehörde - Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht - Durchsetzung der Ausreisepflicht trotz bestehendem Asylgesuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 264
  • DVBl 1998, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97
    Allerdings wirft, das mit dem Asylgesuch begründete Entscheidungsmonopol des Bundesamtes die Frage auf, ob die Ausländerbehörde neben den Umständen, die unabhängig von der geltend gemachten politischen Verfolgung Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG begründen können, auch die behaupteten Verfolgungsmaßnahmen unter Eliminierung ihres politischen Charakters unter dem Blickwinkel des § 53 AuslG zu würdigen hat (vgl. VGH Mannheim VBlBW 1994, 454 ; OVG Schleswig InfAuslR 1993, 18 ; OVG Hamburg DVBl 1996, 628 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1993 - A 16 S 2005/93

    Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde - Prüfung von neu …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97
    Allerdings wirft, das mit dem Asylgesuch begründete Entscheidungsmonopol des Bundesamtes die Frage auf, ob die Ausländerbehörde neben den Umständen, die unabhängig von der geltend gemachten politischen Verfolgung Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG begründen können, auch die behaupteten Verfolgungsmaßnahmen unter Eliminierung ihres politischen Charakters unter dem Blickwinkel des § 53 AuslG zu würdigen hat (vgl. VGH Mannheim VBlBW 1994, 454 ; OVG Schleswig InfAuslR 1993, 18 ; OVG Hamburg DVBl 1996, 628 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1995 - 7 B 12825/94

    Ausländerbehördliche Abschiebungsandrohung; Ausländer; …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97
    Eine ausländerbehördliche Abschiebungsandrohung erledigt sich demgemäß allein aufgrund eines Asylgesuchs nicht, weil sie ihren Zweck noch nicht endgültig verfehlt hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1993, 443 ; a.A. OVG Koblenz AuAS 1995, 118).
  • OVG Hamburg, 17.10.1995 - Bs V 27/95

    Ausländerrecht; Abschiebungsschutz; Politische Verfolgung; Anerkennung; …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97
    Allerdings wirft, das mit dem Asylgesuch begründete Entscheidungsmonopol des Bundesamtes die Frage auf, ob die Ausländerbehörde neben den Umständen, die unabhängig von der geltend gemachten politischen Verfolgung Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG begründen können, auch die behaupteten Verfolgungsmaßnahmen unter Eliminierung ihres politischen Charakters unter dem Blickwinkel des § 53 AuslG zu würdigen hat (vgl. VGH Mannheim VBlBW 1994, 454 ; OVG Schleswig InfAuslR 1993, 18 ; OVG Hamburg DVBl 1996, 628 ).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Die auf die ursprüngliche Ausreisepflicht zielende und mit ihrem Wegfall erledigte Abschiebungsandrohung kann für eine neu entstehende Ausreisepflicht grundsätzlich nicht erneut als Vollstreckungsmaßnahme genutzt werden (für den Sonderfall der kurzfristigen Gestattungswirkung eines Asylgesuchs vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 219.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 11).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher …

    Zwar kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Durchsetzung der Ausreisepflicht ggf. nach der Stellung eines (materiellen) Asylgesuchs und bis zur Stellung eines (formellen) Asylantrags beim Bundesamt nach § 14 AsylVfG über auslandsbezogenen Abschiebungsschutz befinden (vgl. Beschluss vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 219.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 11 = NVwZ-RR 1998, 264), nicht jedoch - wie die Kläger wohl meinen - auch im Rahmen eines Duldungsantrags zur Erlangung eines humanitären Bleiberechts, dem in Wahrheit materiell ein Asylbegehren zugrunde liegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von …

    Ein formloses Asylgesuch im Sinne dieser Vorschrift - zu unterscheiden hiervon ist der "förmliche" Asylantrag im (engeren) Sinne von § 14 AsylVfG (BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, InfAuslR 1998, 191; GK-AsylVfG, § 13 RdNr. 16) - liegt nach der Begriffsbestimmung des § 13 Abs. 1 AsylVfG vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm die in § 51 Abs. 1 AuslG bezeichneten Gefahren drohen (vgl. Senatsurteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14; zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Asylgesuchs vgl. GK-AsylVfG, § 13 RdNrn. 36-40).

    Auch ein solches Asylgesuch lässt jedoch zunächst die Zuständigkeit der Ausländerbehörde zum Erlass aufenthaltsbeendender Maßnahmen und auch zur Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG unberührt (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O. und das Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O.).

    Ein förmlicher Asylantrag i.S.d. § 14 AsylVfG (nicht bereits die Einreichung eines formlosen "Asylgesuchs" i.S.d. § 13 AsylVfG bei der Ausländerbehörde, vgl. dazu die obigen Ausführungen unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O.) begründet zugleich auch die Zuständigkeit des Bundesamtes, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden (§§ 24 Abs. 2, 31 Abs. 3 AsylVfG).

    Solange aber ein solcher Antrag nicht gestellt ist, verbleibt es bei der Zuständigkeit der Ausländerbehörde, im Rahmen der Entscheidung über den Erlass einer Abschiebungsandrohung auch über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O. und Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O. sowie Hailbronner, AuslR § 31 AsylVfG RdNr. 37).

    Soweit hiergegen eingewendet wird, es bestehe die Gefahr divergierender Entscheidungen über Sachverhalte, die nicht nur Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründeten, sondern sich der Sache nach auch als politische Verfolgung darstellten (in diesem Sinne etwa OVG Berlin, Beschluss vom 10.2.1995 - 8 S 58.95 - iuris und OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27.95 -, DVBl. 1996, 628; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt; …

    Das Nachsuchen um Asyl im Sinne von § 86 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII erfasst nur den Zeitraum bis zur Stellung eines förmlichen Asylantrags bei dem zuständigen Bundesamt (vgl. § 14 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, §§ 23 ff., § 55 Abs. 1 und § 67 AsylVfG; Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 219.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 11 und vom 3. März 2006 - BVerwG 1 B 126.05 - Buchholz 402.25 § 13 AsylVfG Nr. 3).
  • OVG Hamburg, 25.11.2014 - 3 Bf 177/12

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Löschung eines polizeilichen Anhörungsprotokolls

    Denn der bereits vor der hier in Rede stehenden Anhörung vom Kläger gestellte Asylantrag und die ihm von der Beklagten erteilte Aufenthaltsgestattung standen der Abschiebung entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997, 1 B 219/97, NVwZ-RR 1998, 264 = [...] Rn. 4, 6 f.).

    Der Aufenthalt des Klägers war gemäß § 55 Abs. 1 AsylVfG gestattet und der Kläger war folglich nicht vollziehbar ausreisepflichtig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997, 1 B 219/97, NVwZ-RR 1998, 264 = [...] Rn. 6).

    Auch auf eine Entscheidung über zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote kann sich die Beklagte nicht berufen, weil hierfür aufgrund des Asylantrags des Kläger ausschließlich das Bundesamt zuständig war (§§ 13 Abs. 2, 5 Abs. 1 Satz 1, 24 Abs. 2 AsylVfG ; BVerwG, Beschl. v. 3.3.2006, NVwZ 2006, 830 ; Beschl. v. 3.12.1997, 1 B 219/97, NVwZ-RR 1998, 264 = [...] Rn. 7;… Dienelt, in Renner/Bergmann/Dienelt, § 72 AufenthG Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung infolge zeitlich späteren …

    Die durch einen Asylantrag (Asylgesuch) im Sinne von § 13 Abs. 1 AsylVfG (AsylVfG 1992) ausgelöste Aufenthaltsgestattung führt nicht zur Erledigung einer zuvor verfügten ausländerbehördlichen Abschiebungsandrohung (im Anschluß an BVerwG, Beschl v 3.12.1997 - 1 B 219/97 -, InfAuslR 1998, 191 = NVwZ-RR 1998, 264).

    Ein formloses Asylgesuch im Sinne dieser Vorschrift - zu unterscheiden hiervon ist der "förmliche" Asylantrag im (engeren) Sinne von § 14 AsylVfG (BVerwG, Beschl. v 3.12.1997, InfAuslR 1998, 191; GK-AsylVfG, § 13 RdNr. 16) - liegt nach der Begriffsbestimmung des § 13 Abs. 1 AsylVfG vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen läßt, daß er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder daß er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm die in § 51 Abs. 1 AuslG bezeichneten Gefahren drohen.

    Dem folgt der Senat nicht (ebenso BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 21.7.1997, NVwZ-Beilage 1998, 72).

    Der Senat schließt sich jedenfalls der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3.12.1997, a.a.O.) an, derzufolge das Vorliegen eines Asylgesuchs die Zuständigkeit der Ausländerbehörden für Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht als solche nicht berührt.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2016 - 8 ME 183/16

    Asylantrag; Aussetzung der Abschiebung; Berufsausbildung; Beschwerde; Duldung; …

    Nach dem klaren Wortlaut des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG genügt es indes nicht, dass ein Asylantrag in diesem Sinne vorliegt (sog. Asylgesuch, vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997 - BVerwG 1 B 219.97 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 11;… GK-AsylG, § 13 Rn. 101 ff. (Stand: November 2014)).

    Der Asylantrag muss vielmehr auch "gestellt" worden sein (sog. Asylantrag im engeren Sinne, vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis; …

    Eine Abschiebungsandrohung erledigt sich nicht dadurch, dass der Ausländer einen Asylantrag stellt, der eine Aufenthaltsgestattung entstehen lässt (BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997 - 1 B 219/97 -, NVwZ-RR 1998, 264;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, juris Rn. 16).

    Denn erlischt die Aufenthaltsgestattung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, weil der Ausländer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung des Ankunftsnachweis einen förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylG stellt, kann die Ausländerbehörde die Ausreisepflicht aufgrund der früheren Abschiebungsandrohung wieder durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997 - 1 B 219/97 -, NVwZ-RR 1998, 264;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, juris Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 7 K 11634/17

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Ausbildungsduldung und …

    Nach dem klaren Wortlaut des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG genügt es indes nicht, dass ein Asylantrag in diesem Sinne vorliegt (sog. Asylgesuch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.1997 - BVerwG 1 B 219.97 -, juris).

    Der Asylantrag muss vielmehr auch "gestellt" worden sein (sog. Asylantrag im engeren Sinne, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.1997, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 15 AY 23/16

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - § 1a Abs 4 AsylbLG - …

    Rn. 16 Soweit der Aufenthalt des Ausländers gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz - AsylVfG - [jetzt § 55 Abs. 1 Satz 1 Asylgesetz] gestattet ist, besteht keine Ausreisepflicht (Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 3. Dezember 1997, Az. 1 B 219/97, juris Rdnr. 6 = NVwZ-RR 1998, 264;… im Sinne des Umkehrschlusses Bundessozialgericht , Urteil vom 30. Oktober 2013, Az. B 7 AY 2/12 R, juris Rdnr. 14 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3;… Schröder in Hofmann [Hrsg.], aaO., § 55 AsylVfG/AsylG, Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag; …

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2018 - 13 ME 355/18

    Asylantrag; Asylantragstellung; Ausbildungsduldung; sicherer Herkunftsstaat; …

  • VG Karlsruhe, 30.06.2017 - 7 K 8819/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung; Stellung eines Asylantrags

  • OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06

    Zuständigkeiten bei Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 3 S 79.09

    Asylgesuch; ausdrücklicher Verzicht auf förmlichen Asylantrag; Zuständigkeit der …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 15 AY 15/16

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - § 1a Abs 4 AsylbLG - …

  • VGH Hessen, 20.03.1998 - 7 TZ 413/98

    Zuständigkeit für den Erlaß einer Abschiebungsandrohung: Zuständigkeitsabgrenzung …

  • VG Stuttgart, 03.12.2018 - 11 K 6432/18

    Stellung eines Asylfolgeantrags; Entstehung einer Aufenthaltsgestattung

  • VG Köln, 21.02.2006 - 12 K 8607/03

    Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Bundesamt, …

  • VG Sigmaringen, 07.09.1998 - A 7 K 11404/98

    Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungshindernisse nach § 53 …

  • OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

  • VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17

    Asylantrag; Asylgesuch; Beschäftigungserlaubnis; Beschäftigungsverbot; sicherer …

  • VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen; …

  • VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Erwerb durch Geburt; Achtjähriger rechtmäßiger …

  • VG Schwerin, 14.01.2019 - 3 A 2151/18

    Unverzügliche Stellung eines Familienasylantrags

  • VG Freiburg, 17.08.2017 - 3 K 5875/17

    Aufenthaltsduldung - Stichtag 31. August 2015

  • VG Köln, 11.02.2019 - 21 K 10043/16

    Familienasyl, Minderjährigkeit

  • VG Augsburg, 26.02.2018 - Au 5 K 17.35634

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auf der Grundlage des Familienasyls

  • VG Köln, 28.10.2022 - 12 L 1172/22
  • VG Stuttgart, 22.06.2009 - 11 K 2502/08

    Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG 2004; Prüfung vom Bundesamt für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - 18 B 1209/06

    Aufenthaltserlaubnis Abschiebungsschutz Haager Minderjährigenschutzabkommen …

  • VGH Bayern, 17.05.2000 - 10 C 00.939

    Streitbestimmung bei Duldung und Abschiebungsandrohung ohne Familienrabatt

  • VG Freiburg, 24.07.2008 - A 1 K 1189/08

    Unionsbürgerschaft und asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - 18 B 1723/06

    Abschiebung Asyl Asylantrag Bundesamt für Migration und Flüchtlinge …

  • VG Oldenburg, 14.09.2005 - 11 A 3311/03

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für Angehörige der Minderheiten aus …

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1998 - 11 L 6086/96

    Für § 53 AuslG ist ausschließlich Bundesamt zuständig

  • VG Aachen, 14.01.2008 - 9 K 1391/06

    Verfahrensrecht, Asylantrag, Rücknahme, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …

  • VG Berlin, 20.04.2022 - 13 K 105.20
  • VG München, 22.09.2016 - M 24 E 16.3403

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Abschiebung - Fehlender …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1791
BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96 (https://dejure.org/1997,1791)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1997 - 9 C 27.96 (https://dejure.org/1997,1791)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 (https://dejure.org/1997,1791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; BVFG § 5 Nr. 1 Buchst. d n.F.; ; BVFG § 100 Abs. 1 n.F.

  • Wolters Kluwer

    Volksdeutscher aus der früheren Sowjetunion (Kirgisien) - Gehobene berufliche Position - Besondere Bindung an ein kommunistisches System - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 402 (Ls.)
  • DVBl 1998, 286
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96
    Einen im Vertreibungsgebiet erreichte gehobene berufliche Position sowie eine besondere Bindung an das dortige politische System reichen für sich allein zu einer Widerlegung nicht aus (Fortführung von BVerwGE 78, 147).

    Dies ist in aller Regel im Wege der Rechtsanwendung als gesetzlich vermutete Tatsache der Entscheidung zugrunde zu legen (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147, 150).

    Widerlegt ist die gesetzliche Vermutung vielmehr nur dann, wenn mit der gehobenen beruflichen Position eine in bewußter Abwendung vom deutschen Volkstum erfolgte Anpassung an andere Nationalitäten im Vertreibungsgebiet verbunden war, weil es in diesem Fall ausgeschlossen ist, daß der Volksdeutsche von den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen noch betroffen gewesen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O. S. 152; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, 5.15).

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96
    Nach dem bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Recht findet jedoch in aller Regel keine Prüfung statt, ob der deutsche Staatsangehörige oder der deutsche Volkszugehörige ein Kriegsfolgenschicksal erlitten hat, zumal dieser Begriff dem Bundesvertriebenengesetz fremd ist (Urteil vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 71).
  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht dem im August 1992 mit einem Aufnahmebescheid nach Deutschland übergesiedelten Kläger, auf dessen Begehren nach § 100 Abs. 1 BVFG n.F. das Bundesvertriebenengesetz in seiner bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung anzuwenden ist (Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367 m.w.N.), der geltend gemachte Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises nach § 100 Abs. 2 BVFG n.F., § 15 Abs. 2 Nr. 1 BVFG a.F. zu.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96
    Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also jede Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte (vgl. zuletzt Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96
    Widerlegt ist die gesetzliche Vermutung vielmehr nur dann, wenn mit der gehobenen beruflichen Position eine in bewußter Abwendung vom deutschen Volkstum erfolgte Anpassung an andere Nationalitäten im Vertreibungsgebiet verbunden war, weil es in diesem Fall ausgeschlossen ist, daß der Volksdeutsche von den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen noch betroffen gewesen ist (…Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O. S. 152; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, 5.15).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96
    Das liegt auf der Hand, sofern in dem Statusausschluß des § 5 Nr. 1 Buchst. d 1. Alternative BVFG n.F. eine Grenze staatlicher Hilfsbereitschaft wegen "Unwürdigkeit" zum Ausdruck kommen sollte (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132, 141; Beschluß vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 - zu den Ausschlußtatbeständen des Häftlingshilfegesetzes), wofür der systematische Zusammenhang mit § 5 Nr. 1 Buchst. a bis c BVFG n.F. sprechen könnte.
  • BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 244.90

    Bewohner der früheren DDR - SED - Festigung des Herrschaftsanspruchs - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96
    Das liegt auf der Hand, sofern in dem Statusausschluß des § 5 Nr. 1 Buchst. d 1. Alternative BVFG n.F. eine Grenze staatlicher Hilfsbereitschaft wegen "Unwürdigkeit" zum Ausdruck kommen sollte (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132, 141; Beschluß vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 - zu den Ausschlußtatbeständen des Häftlingshilfegesetzes), wofür der systematische Zusammenhang mit § 5 Nr. 1 Buchst. a bis c BVFG n.F. sprechen könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 6 S 485/99

    Statusausschluß nach BVFG § 5 Nr 1 Buchst d wegen gehobener beruflicher oder …

    Die Statusausschlußfrist des § 5 Nr. 1 d BVFG nF schreibt nicht einen zuvor bereits geltenden Rechtszustand fort (wie BVerwG, Urteil vom 21.10.1997 - 9 C 27/96; entgegen Urteil des Senats vom 01.08.1996 - 16 S 2682/94 -, VBlBW 1997, 31) Sie regelt einen Unterfall der Statusunwürdigkeit und steht nicht (mehr) im Zusammenhang mit dem Erfordernis des Vertreibungsdrucks.

    Diese Auffassung läßt sich im Hinblick auf die objektive Gesetzeslage (Stellung, Wortlaut, Systematik, Zweck) und die ihr im Ergebnis Rechnung tragende neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.10.1997 - 9 C 27.96 - sowie Urteile vom 18.3.1999 - 5 C 2.99 und 5 C 5.99) nicht halten und wird vom Senat aufgegeben.

    Rn. 52 1.1 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bringt § 5 Nr. 1d) BVFG Verschärfungen beim Statuserwerb mit sich, wie sie im bis zum 31.12.1992 geltenden Recht nicht enthalten waren (BVerwG, Urt. vom 21.10.1997, a.a.O.).

    § 5 BVFG übernimmt insofern die Konstruktion anderer Kriegsfolgegesetze (vgl. etwa die Ausschlußtatbestände in § 2 Abs. 1 HHG) und geht über die Regelung des § 11 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 BVFG a.F. hinaus, der bei Vorliegen der dort genannten Umstände lediglich den Ausschluß einzelner Rechte und Vergünstigungen vorsah, den Vertriebenenstatus selbst aber nicht in Frage stellte (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1997 a.a.O., S. 9).

    Letztere machen nach Auffassung des Senats deutlich, daß es sich bei § 5 Nr. 1d) BVFG nicht um die gesetzliche Festschreibung eines fehlenden Kriegsfolgenschicksals , sondern in erster Linie um einen objektiven "Unwürdigkeitsgrund" handelt (ebenso OVG Münster, Urteile vom 17.3.1997 - OVG 2 A 4942/95 - und vom 18.8.1998 - OVG 2 A 4336/96 - sowie von Schenkendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Bd. 1, Vorbem. zu § 5 BVFG; tendenziell ebenso BVerwG, Urteil vom 21.10.1997 a.a.O.;… offengelassen hingegen in BVerwG, Urteile vom 18.3.1999 a.a.O.).

    Anderslautende, auf eine bloße Fortschreibung der bisherigen Rechtslage in § 5 Nr. 1d) BVFG hindeutende Äußerungen im Gesetzgebungsverfahren sind wenig aussagekräftig, da sie teilweise von falschen rechtlichen Prämissen ausgehen, jedenfalls aber objektiv im Gesetz keinen Niederschlag gefunden haben (vgl. im einzelnen OVG Münster…, Urt. vom 17.3.1997 a.a.O.; BVerwG, Urt. vom 21.10.1997 a.a.O., S. 9, 10).

    Deren Gründe (erhebliches Vorschubleisten einer Gewaltherrschaft, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, schwerwiegender Mißbrauch der Stellung zum Vor- oder Nachteil anderer) finden sich auch in anderen Kriegsfolgegesetzen (vgl. etwa die Ausschlußgründe des § 2 Abs. 1 Häftlingshilfegesetz - HHG) und haben wie dort den Zweck, rechtliche, politische oder moralische Grenzen staatlicher Hilfsbereitschaft für bestimmte Personengruppen ungeachtet ihrer allgemeinen Kriegsfolgenbetroffenheit aufzuzeigen (vgl. Hinweise in BVerwG, Urteil vom 21.10.1997 a.a.O. unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zu § 2 HHG, vgl. etwa Beschluß vom 12.1.1991 - 9 B 244.90 -, Buchholz 412.6, § 2 HHG Nr. 3).

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für …

    Diese Regelung, die nur für Spätaussiedler im Sinne des § 4 BVFG n.F. gilt, ist auf den Personenkreis der Aussiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG auch nicht der Sache nach anwendbar, wie in den Urteilen vom 21. Oktober 1997 BVerwG 9 C 27.96 und 9 C 46.96 (…DokBer A 1998, S. 55 und DokBer A 1998, S. 87 = Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 54 im einzelnen dargelegt ist. Vielmehr geht § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG, der lediglich ein Verlassen des Vertreibungsgebiets verlangt, aufgrund der hinter ihm stehenden gesetzgeberischen Wertung, daß ein Verbleiben in den Gebieten, in denen allgemeine Vertreibungsmaßnahmen stattgefunden haben, grundsätzlich nicht mehr zumutbar ist, stillschweigend davon aus, daß der deutsche Volkszugehörige das Vertreibungsgebiet wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen hat. Zu seinen Gunsten streitet deshalb eine zur Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen. Diese gesetzliche Vermutung gilt unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall. Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also jede Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte (vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 BVerwGE 91, 140).

    Widerlegt ist diese vielmehr wie in den Urteilen vom 21. Oktober 1997 a.a.O. ausgeführt nur dann, wenn mit der Privilegierung auch eine bewußte Abwendung vom deutschen Volkstum verbunden waren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - 2 A 6235/95

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Vermittlung der deutschen …

    Rn. 54 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, DVBl 1998, 286.

    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, DVBl 1998, 286.

    Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, NVwZ-RR 1998, 402 (nur Leitsatz).

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 2.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Insoweit stimmt die Regelung des § 5 Nr. 1 d erste Alternative BVFG mit dem bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Recht überein (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 21. Oktober 1997 - BVerwG 9 C 27.96 - sowie Urteil vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 1.99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2012 - 11 A 2169/10

    Begründung eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch einen aus den …

    Rn. 92 vgl. BT-Drucks. 12/3212, S. 23; zur Widerlegung der Regelvermutung des Vertreibungsdrucks unter den Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 b) und c) BVFG: BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 5 C 24.00 , Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5 = juris, und vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 2 A 4942/95

    Aufnahme von Spätaussiedlern; Unwürdigkeit; Arrangieren mit totalitärem Regime; …

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -.

    Rn. 56 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - 12 A 2561/09

    Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt bei …

    Rn. 133 Vgl. zu solchen vor der Wohnsitzaufgabe im Aussiedlungsgebiet liegenden Gründen: § 4 Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz BVFG, BT-Drucks. 12/3212, S. 23: "Der Rückgriff auf Personen, die die Stichtagsvoraussetzungen erfüllen, ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Eltern oder Voreltern nach dem 31. März 1952 den Wohnsitz in die Aussiedlungsgebiete verlagert haben"; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266/86 -, a.a.O.; zur Widerlegung der Regelvermutung des Vertreibungsdrucks unter den Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 b) und c) BVFG: BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 - 5 C 24.00-, Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5, juris, und vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2000 - 2 A 5888/94 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1998 - 2 A 4336/96

    Anspruch eines Offiziers auf Erteilung eines Aufnahmebescheides wegen deutscher …

    Rn. 44 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, DVBl 1998, 286.

    Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, DVBl 1998, 286.

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 5.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Insoweit stimmt die Regelung des § 5 Nr. 1 d erste Alternative BVFG mit dem bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Recht überein (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 21. Oktober 1997 - BVerwG 9 C 27.96 - sowie Urteil vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 1.99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - 11 A 2095/10

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids im Falle des Nachweises der …

    Rn. 65 vgl. BT-Drucks. 12/3212, S. 23; zur Widerlegung der Regelvermutung des Vertreibungsdrucks unter den Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 b) und c) BVFG: BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 5 C 24.00 , Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5 = juris, und vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - 11 A 2603/09

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler; Vorliegen …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - 12 A 4629/05

    Anforderungen an die Darlegung einer gesetzlichen Verpflichtung zum …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 6 S 2662/97

    Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

  • VG Karlsruhe, 22.05.1998 - 3 K 4161/95

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung; Herausgehobene …

  • VG Minden, 14.07.2010 - 11 K 1737/06

    Abstellen auf die Rechtslage zum Entscheidungszeitpunkt bei Entscheidungen über …

  • VG Minden, 05.05.2010 - 11 K 3273/09

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Spätaussiedler gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96   

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BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96 (https://dejure.org/1997,1875)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1997 - 9 C 46.96 (https://dejure.org/1997,1875)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 9 C 46.96 (https://dejure.org/1997,1875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; BVFG § 5 Nr. 1 Buchst. d 2. Alternative n.F.; ; BVFG § 18 a.F.; ; BVFG § 100 Abs. 1 n.F.; ; KfbG Art. 1 Nr. 16; ; KfbG Art. 1 Nr. 40; ; VwVfG § 48 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche aus der früheren Sowjetunion - Gehobene Position des nichtdeutschen Ehemanns - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 400
  • DVBl 1998, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96
    Dies ist in aller Regel im Wege der Rechtsanwendung als gesetzlich vermutete Tatsache der Entscheidung zugrunde zu legen (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147, 150).

    Widerlegt ist diese vielmehr nur dann, wenn mit der Privilegierung auch eine bewußte Abwendung vom deutschen Volkstum und eine Anpassung an andere Nationalitäten im Herkunftsgebiet - etwa an die des Ehegatten - verbunden waren, weil es in diesem Fall ausgeschlossen ist, daß der Volksdeutsche von den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen noch betroffen gewesen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O. S. 152;… Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 15).

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96
    Nach dem bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Recht findet jedoch in aller Regel keine Prüfung statt, ob der deutsche Staatsangehörige oder der deutsche Volkszugehörige ein Kriegsfolgenschicksal erlitten hat, zumal dieser Begriff dem Bundesvertriebenengesetz fremd ist (Urteil vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 71).
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 47.96

    Einordnung des Klägers als "Vertriebener" - Verlassen der früheren Sowjetunion …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96
    In M. kam am 3. September 1974 auch ihr Sohn M., der Kläger des Revisionsverfahrens BVerwG 9 C 47.96, zur Welt.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96
    Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also jede Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte (vgl. zuletzt Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96
    Widerlegt ist diese vielmehr nur dann, wenn mit der Privilegierung auch eine bewußte Abwendung vom deutschen Volkstum und eine Anpassung an andere Nationalitäten im Herkunftsgebiet - etwa an die des Ehegatten - verbunden waren, weil es in diesem Fall ausgeschlossen ist, daß der Volksdeutsche von den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen noch betroffen gewesen ist (…Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O. S. 152; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 15).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96
    Das liegt auf der Hand, sofern in dem Statusausschluß des § 5 Nr. 1 Buchst. d 2. Alternative BVFG n.F. eine Grenze staatlicher Hilfsbereitschaft wegen "Unwürdigkeit" zum Ausdruck kommen sollte (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132, 141; Beschluß vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 - zu den Ausschlußtatbeständen des Häftlingshilfegesetzes -), wofür der systematische Zusammenhang mit § 5 Nr. 1 Buchst. a bis c BVFG n.F. sprechen könnte.
  • BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 244.90

    Bewohner der früheren DDR - SED - Festigung des Herrschaftsanspruchs - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96
    Das liegt auf der Hand, sofern in dem Statusausschluß des § 5 Nr. 1 Buchst. d 2. Alternative BVFG n.F. eine Grenze staatlicher Hilfsbereitschaft wegen "Unwürdigkeit" zum Ausdruck kommen sollte (vgl. Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132, 141; Beschluß vom 12. Februar 1991 - BVerwG 9 B 244.90 - Buchholz 412.6 § 2 HHG Nr. 3 - zu den Ausschlußtatbeständen des Häftlingshilfegesetzes -), wofür der systematische Zusammenhang mit § 5 Nr. 1 Buchst. a bis c BVFG n.F. sprechen könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1996 - 16 S 1956/94

    Vertriebenenrecht: Vertragsumsiedler und Administrativumsiedler aus der …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96
    BVerwG 9 C 46.96 VGH 16 S 1956/94.
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Gesetzliche Vermutungen gelten aber unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall (…BGH, Urt. v. 12.11.1958 - IV ZR 128/58, MDR 1959, 114, 115; BVerwG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46/96, NVwZ-RR 1998, 400, 401).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07

    Stadtwerke Engen

    Gesetzliche Vermutungen gelten aber unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall (…BGH, Urt. v. 12.11.1958 - IV ZR 128/58, MDR 1959, 114, 115; BVerwG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46/96, NVwZ-RR 1998, 400, 401).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

    Gesetzliche Vermutungen gelten aber unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall (…BGH, Urt. v. 12.11.1958 - IV ZR 128/58, MDR 1959, 114, 115; BVerwG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46/96, NVwZ-RR 1998, 400, 401).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für …

    Diese Regelung, die nur für Spätaussiedler im Sinne des § 4 BVFG n.F. gilt, ist auf den Personenkreis der Aussiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG auch nicht der Sache nach anwendbar, wie in den Urteilen vom 21. Oktober 1997 BVerwG 9 C 27.96 und 9 C 46.96 (…DokBer A 1998, S. 55 und DokBer A 1998, S. 87 = Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 54 im einzelnen dargelegt ist. Vielmehr geht § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG, der lediglich ein Verlassen des Vertreibungsgebiets verlangt, aufgrund der hinter ihm stehenden gesetzgeberischen Wertung, daß ein Verbleiben in den Gebieten, in denen allgemeine Vertreibungsmaßnahmen stattgefunden haben, grundsätzlich nicht mehr zumutbar ist, stillschweigend davon aus, daß der deutsche Volkszugehörige das Vertreibungsgebiet wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen hat. Zu seinen Gunsten streitet deshalb eine zur Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen. Diese gesetzliche Vermutung gilt unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im Einzelfall. Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also jede Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte (vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 BVerwGE 91, 140).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00

    Abkömmlinge; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Familienangehörige; …

    Aus dem Umstand, dass das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz einerseits in Art. 1 Nr. 32 § 94 BVFG a.F. aufhebt, andererseits aber gleichzeitig in Art. 1 Nr. 40 durch § 100 BVFG grundsätzlich die Weitergeltung des bisherigen Rechts für Personen im Sinne der §§ 1 bis 3 BVFG anordnet, bedarf es einer Auslegung in der Weise, dass sowohl Art. 1 Nr. 32 KfbG als auch § 100 BVFG ein Sinn zukommt (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1997 - BVerwG 9 C 46.96 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 54 = NVwZ-RR 1998, 400 zu § 18 BVFG a.F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2000 - 10 S 3032/98

    Entscheidungszuständigkeit für Aufenthaltsgenehmigung bzw Zuzugsgenehmigung von …

    Indirekt bestätigt werde diese Rechtsauffassung durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.1997 - 9 C 46.96 -, in der festgestellt werde, dass die Rücknahme des Vertriebenenausweises einer Person im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG nicht nach § 18 BVFG a.F. erfolgen könne, sondern nach den Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts erfolgen müsse.

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf dieses Spannungsverhältnis der Auslegung, und zwar in der Weise, dass sowohl der einen als auf der anderen Regelung Sinn zukommt (Urt. v. 21.10.1997 - 9 C 46.96 -, NVwZ-RR 1998, 400).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2000 - 2 A 5888/94

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Anforderungen an die …

    Rn. 81 vgl. insoweit die oben zitierte Begründung des Gesetzentwurfs sowie Urteil des BVerwG vom 21. Oktober 1997 - 9 C 46.96 -, NVwZ-RR 1998, 400 (zum Kompanieführer),.
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 47.96

    Einordnung des Klägers als "Vertriebener" - Verlassen der früheren Sowjetunion …

    Hier wurde am 26. April 1945 die Mutter des Klägers, die Klägerin des Revisionsverfahrens BVerwG 9 C 46.96, geboren.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

    Zum zweiten wäre die Beklagte bei Fortsetzung des Verfahrens voraussichtlich in der Sache unterlegen gewesen, denn nach vorläufiger Einschätzung des Senats hatte der Kläger, auf den die Vorschriften des BVFG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung anzuwenden sind (vgl. § 100 Abs. 1 und 2 BVFG n.F.), Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises B. Hierbei kann offen bleiben, ob der Kläger, der "Spätgeborener" ist, den Vertriebenenstatus - originär - als Aussiedler gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erworben hat; jedenfalls wird sich die - mit der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs übereinstimmende - Erwägung des Verwaltungsgerichts, der Kläger könne schon deshalb nicht Aussiedler sein, weil sein Vater in der damaligen UdSSR in nicht nur untergeordneter Funktion zur Erhaltung des systemtragenden und systemerhaltenden totalitären Staatsapparats beigetragen habe, kaum mehr halten lassen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in mehreren mit Leitsätzen versehenen Urteilen entschieden hat, ein derartiger Sachverhalt reiche nicht zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hin, der Betreffende habe das Vertreibungsgebiet wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen (Urteile vom 21.10.1997 - 9 C 27.96, 9 C 46.96 und 9 C 47.96).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97   

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BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97 (https://dejure.org/1997,2653)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1997 - 1 B 139.97 (https://dejure.org/1997,2653)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1997 - 1 B 139.97 (https://dejure.org/1997,2653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AuslG § 32a; GG Art. 28 Abs 2
    Ausländerrecht - Anspruch der Gemeinden auf finanziellen Ausgleich bei Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinde - Gemeindeverbände - Flüchtlingsgruppe - Aufenthaltsbefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 184
  • DVBl 1998, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Hierdurch werden sie aber nicht davor geschützt, daß ihnen kostenträchtige Aufgaben auferlegt werden (BVerfG, Beschluß vom 27. November 1986 - 2 BvR 1241/82 - DÖV 1987, 341, 342).

    Mittelbare finanzielle Auswirkungen einer Aufgabenauferlegung lassen die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Kommunen und damit die diesbezügliche grundgesetzliche Gewährleistung jedoch unberührt (BVerfG, Beschluß vom 27. November 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 7 B 155.92

    Selbstverwaltung - Asylbewerber - Unterbringung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Das aber ist nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits (vgl. auch in anderem Zusammenhang Beschluß vom 24. Februar 1993 - BVerwG 7 B 155.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 89).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Ob zur kommunalen Finanzhoheit über die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus auch eine zureichende Finanzausstattung gehört, ist bisher nicht entschieden (vgl. BVerfGE 83, 363, 386; vgl. auch Beschluß vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 146.94 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 100).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92

    palästinensische Mandatszugehörigkeit - 'Drei-Elemente-Lehre'

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Das ist aber für eine von dem Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG abweichende Wertfestsetzung auch nicht erforderlich (vgl. z.B. Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, Äußerungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363, 392; Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Der Schutzbereich dieser Verfassungsvorschrift erfaßt, soweit hier von Interesse, die kommunale Finanzhoheit, die den Kommunen eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft gewährleistet (BVerfGE 26, 228, 244).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, Äußerungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363, 392; Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Das Beschwerdevorbringen betrifft weder einen Verfahrensmangel noch eine Rechtsprechungsdivergenz, auf denen die Berufungsentscheidung beruhen kann; es zeigt auch keine für die Revisionsentscheidung klärungsbedürftige Frage auf (vgl. Beschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 7 B 123.88 - NVwZ 1989, 975, 976).
  • BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 100.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Anwendbarkeit des § 144 Abs. 4 VwGO im …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Denn die Revision kann in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO nicht zugelassen werden, da sich die angefochtene Entscheidung jedenfalls im Ergebnis als richtig erweist (vgl. Beschluß vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 100.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 01.12.1994 - 7 B 146.94

    Gemeinderecht - Kindergarten - Bedarfsplan - Einzugsgebiet - …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97
    Ob zur kommunalen Finanzhoheit über die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus auch eine zureichende Finanzausstattung gehört, ist bisher nicht entschieden (vgl. BVerfGE 83, 363, 386; vgl. auch Beschluß vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 146.94 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 100).
  • BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 141.93

    Grundsatzrevision - Landesrecht - Selbstverwaltungsgarantie - Asylbewerber - …

  • BVerwG, 14.03.1994 - 1 B 25.94

    Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - Verwaltungsakt - Rechtswidrigkeit - …

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