Rechtsprechung
| EuGH, 31.05.2018 - C-483/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Sziber
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Darlehensverträge in Fremdwährung - Nationale Rechtsvorschriften, die besondere prozessuale Anforderungen an die Geltendmachung der ...
- Europäischer Gerichtshof
Sziber
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Darlehensverträge in Fremdwährung - Nationale Rechtsvorschriften, die besondere prozessuale Anforderungen an die Geltendmachung der ...
- Europäischer Gerichtshof
Sziber
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Darlehensverträge in Fremdwährung - Nationale Rechtsvorschriften, die besondere prozessuale Anforderungen an die Geltendmachung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RL 93/13/EWG Art. 7 Abs. 1 ; RL 93/13/EWG Art. 47
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Darlehensverträge in Fremdwährung - Nationale Rechtsvorschriften, die besondere prozessuale Anforderungen an die Geltendmachung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Sziber
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Darlehensverträge in Fremdwährung - Nationale Rechtsvorschriften, die besondere prozessuale Anforderungen an die Geltendmachung der ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Sziber
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 Abs. 1 - Darlehensverträge in Fremdwährung - Nationale Rechtsvorschriften, die besondere prozessuale Anforderungen an die Geltendmachung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2018 - C-483/16
- EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2181
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Das Unionsrecht steht der ungarischen Regelung, wonach Rechtsstreitigkeiten über …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Rn. 41 In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es, um festzustellen, ob diese beiden Verfahren gleichartige Sachverhalte im Sinne der in Rn. 35 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung regeln, allein Sache des nationalen Richters ist, der unmittelbare Kenntnis von den anwendbaren Verfahrensmodalitäten hat, die Gleichartigkeit der betreffenden Rechtsbehelfe unter dem Gesichtspunkt ihres Gegenstands, ihres Rechtsgrundes und ihrer wesentlichen Merkmale zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Als solche können sie Einzelinteressen vorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), sofern sie nicht über das zur Erreichung ihres Ziels Erforderliche hinausgehen.
- EuGH, 21.12.2016 - C-154/15
Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Insoweit hat der Gerichtshof auf die Art und die Bedeutung des öffentlichen Interesses hingewiesen, auf dem der Schutz beruht, der den Verbrauchern gewährt wird, weil sie sich gegenüber den Gewerbetreibenden in einer Position der Unterlegenheit befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 34 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof insbesondere klargestellt, dass es den Mitgliedstaaten zwar obliegt, durch ihr nationales Recht die Bedingungen festzulegen, unter denen die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel erfolgt und die konkreten Rechtswirkungen dieser Feststellung eintreten, dies jedoch nichts daran ändert, dass eine solche Feststellung die Wiederherstellung der Sach- und Rechtslage, in der sich der Verbraucher ohne die missbräuchliche Klausel befände, ermöglichen muss, und zwar insbesondere durch Begründung eines Anspruchs auf Rückgewähr der Vorteile, die der Gewerbetreibende aufgrund der missbräuchlichen Klauseln zulasten des Verbrauchers rechtsgrundlos erhalten hat (Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 66).
- EuGH, 15.11.2016 - C-268/15
Ullens de Schooten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 49, …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Rn. 57 Nach gefestigter Rechtsprechung finden die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Verkehrsfreiheiten auf einen Sachverhalt, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen, keine Anwendung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.03.2012 - C-453/10
Nationale Rechtsvorschriften können vorsehen, dass ein Vertrag zwischen einem …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Das vom Unionsgesetzgeber im Rahmen der Richtlinie 93/13 verfolgte Ziel besteht nämlich darin, Ausgewogenheit zwischen den Parteien herzustellen und dabei grundsätzlich die Wirksamkeit eines Vertrags in seiner Gesamtheit aufrechtzuerhalten, nicht aber darin, sämtliche Verträge, die missbräuchliche Klauseln enthalten, für nichtig zu erklären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Pereničová und Perenič, C-453/10, EU:C:2012:144, Rn. 31). - EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Sind die in der ersten Frage angeführten Vorschriften des Unionsrechts dahin auszulegen, dass der Verstoß gegen diese Vorschriften, der in der Vorgabe der oben (in der ersten und der zweiten Frage) genannten zusätzlichen Anforderungen besteht, zugleich einen Verstoß gegen die Art. 20, 21 und 47 der Charta darstellt, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten nach den Urteilen des Gerichtshofs vom 5. Dezember 2000, Guimont (C-448/98, EU:C:2000:663, Rn. 23), und vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a. (…C-357/10 bis C-359/10, EU:C:2012:283, Rn. 28), und dem Beschluss vom 3. Juli 2014, Tudoran (…C-92/14, EU:C:2014:2051, Rn. 39), das Unionsrecht auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden Charakter anzuwenden haben? Oder ist gegebenenfalls davon auszugehen, dass es sich bei den in der ersten Frage genannten Kreditverträgen um sogenannte auf einer Fremdwährung basierende Kreditverträge handelt und es sich somit allein aufgrund dieses Umstands um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handelt?. - EuGH, 26.01.2017 - C-421/14
Banco Primus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Rn. 50 Gleichwohl hat der Gerichtshof anerkannt, dass der Schutz des Verbrauchers nicht absolut ist (Urteil vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 47). - EuGH, 01.10.2015 - C-32/14
ERSTE Bank Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Auch wenn die Richtlinie 93/13 in Rechtsstreitigkeiten, an denen ein Gewerbetreibender und ein Verbraucher beteiligt sind, ein positives, von den Vertragsparteien unabhängiges Eingreifen durch das mit solchen Rechtsstreitigkeiten befasste nationale Gericht vorschreibt, hindert der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes das angerufene Gericht nämlich grundsätzlich nicht daran, den Verbraucher aufzufordern, bestimmte Gesichtspunkte zur Stützung seiner Forderungen beizubringen (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary, C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 62). - EuGH, 21.01.2015 - C-482/13
Die spanischen Rechtsvorschriften, wonach die nationalen Gerichte verpflichtet …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Rn. 32 Was die Folgen betrifft, die aus der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Bestimmung eines Vertrags zu ziehen sind, der einen Verbraucher an einen Gewerbetreibenden bindet, so haben die nationalen Gerichte eine missbräuchliche Vertragsklausel nur für unanwendbar zu erklären, damit sie den Verbraucher nicht bindet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2015, Unicaja Banco und Caixabank, C-482/13, C-484/13, C-485/13 und C-487/13, EU:C:2015:21, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.05.2012 - C-357/10
Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Sind die in der ersten Frage angeführten Vorschriften des Unionsrechts dahin auszulegen, dass der Verstoß gegen diese Vorschriften, der in der Vorgabe der oben (in der ersten und der zweiten Frage) genannten zusätzlichen Anforderungen besteht, zugleich einen Verstoß gegen die Art. 20, 21 und 47 der Charta darstellt, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten nach den Urteilen des Gerichtshofs vom 5. Dezember 2000, Guimont (…C-448/98, EU:C:2000:663, Rn. 23), und vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a. (C-357/10 bis C-359/10, EU:C:2012:283, Rn. 28), und dem Beschluss vom 3. Juli 2014, Tudoran (…C-92/14, EU:C:2014:2051, Rn. 39), das Unionsrecht auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte ohne grenzüberschreitenden Charakter anzuwenden haben? Oder ist gegebenenfalls davon auszugehen, dass es sich bei den in der ersten Frage genannten Kreditverträgen um sogenannte auf einer Fremdwährung basierende Kreditverträge handelt und es sich somit allein aufgrund dieses Umstands um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handelt?. - EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
Agrokonsulting-04 - Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - …
Auszug aus EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Bei der Prüfung des Sachverhalts sind nämlich die Stellung der betreffenden Vorschriften im gesamten Verfahren, dessen Ablauf und die Besonderheiten dieser Vorschriften vor den nationalen Stellen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-169/14
Sánchez Morcillo und Abril García - Vorabentscheidungsersuchen - …
- EuGH, 14.04.2016 - C-381/14
Sales Sinués - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
- EuGH, 03.07.2014 - C-92/14
Tudoran - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 93/13/EWG und 2008/48/EG - …
- EuGH, 10.05.2012 - C-359/10
Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung zulässig?
- EuGH, 12.01.2023 - C-395/21
Rechtsmissbräuchliche Klausel im Rechtsanwaltsvertrag, Zeithonorar
Rn. 54 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel ermöglichen, dass die Sach- und Rechtslage wiederhergestellt wird, in der sich der Verbraucher ohne die missbräuchliche Klausel befunden hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.06.2021 - C-776/19
Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …
Rn. 29 Außerdem hat der Gerichtshof präzisiert, dass die Pflicht der Mitgliedstaaten, die Effektivität der Rechte sicherzustellen, die dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen, insbesondere für die Rechte aus der Richtlinie 93/13 das Erfordernis eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes, das auch in Art. 47 der Charta verankert ist, impliziert; dieser Schutz gilt u. a. für die Festlegung der Verfahrensmodalitäten für Klagen, die sich auf solche Rechte stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-118/17
Dunai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …
Rn. 42 Insbesondere wurde der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367), ergangen ist, namentlich gefragt, ob Art. 7 der Richtlinie 93/13 dieser nach dem Erlass des Urteils vom 30. April 2014, Kásler und Káslerné Rábai (C-26/13, EU:C:2014:282), angenommenen ungarischen Regelung entgegenstehe, die besondere prozessuale Anforderungen für Klagen von Verbrauchern vorsehe, die auf eine Fremdwährung lautende Darlehensverträge abgeschlossen hätten, die eine Klausel über eine Spanne zwischen dem auf die Auszahlung des Darlehens anwendbaren und dem auf die Rückzahlung anwendbaren Wechselkurs und/oder eine Klausel über die Möglichkeit der einseitigen Änderung enthielten, die es dem Darlehensgeber ermögliche, die Zinsen, Kosten und Gebühren zu erhöhen.{FN:3} Es handelt sich vor allem um die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 30. April 2014, Kásler und Káslerné Rábai (C-26/13, EU:C:2014:282), vom 20. September 2017, Andriciuc u. a. (C-186/16, EU:C:2017:703), vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367), und schließlich vom 20. September 2018, 0TP Bank und OTP Faktoring (C-51/17, EU:C:2018:750), ergangen sind.
{FN:4} Ich verweise insbesondere auf die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367), und zuletzt vom 20. September 2018, 0TP Bank und OTP Faktoring (C-51/17, EU:C:2018:750), ergangen sind, in denen gerade die im Jahr 2014 angenommenen ungarischen Rechtsvorschriften in Frage gestellt wurden.
{FN:10} Vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 55).
{FN:11} Vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 45).
{FN:12} Vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 44).
- BGH, 27.03.2025 - I ZB 68/24
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters bei Nichteinholung einer …
Rn. 16 aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union können die Verfahrensregeln über die Struktur der innerstaatlichen Rechtswege und die Zahl der Rechtszüge, die ein allgemeines Interesse der geordneten Rechtspflege und der Vorhersehbarkeit verfolgen, Vorrang vor Einzelinteressen haben (vgl. EuGH…, Urteil vom 5. Dezember 2013 - C-413/12, EuZW 2014, 74 [juris Rn. 38] - Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León;… Urteil vom 12. Februar 2015 - C-567/13, NJW 2015, 1291 [juris Rn. 51] - Baczó und Vizsnyiczai; Urteil vom 31. Mai 2018 - C-483/16, NJW 2018, 2181 [juris Rn. 51] - Sziber). - EuGH, 23.11.2023 - C-321/22
Verbraucherschutz: Eine Verpflichtung des Verbrauchers, überhöhte zinsunabhängige …
Dass ein bestimmtes Verfahren gewisse prozessuale Anforderungen mit sich bringt, die der Verbraucher erfüllen muss, um seine Rechte geltend zu machen, bedeutet daher nicht, dass er keinen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz genießt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 49 und 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Das Erfordernis eines Rechtsschutzinteresses dient, indem damit u. a. verhindert wird, dass die Gerichte mit Klagen belastet werden, mit denen tatsächlich eine Rechtsberatung begehrt wird, dem im Allgemeininteresse liegenden Ziel einer geordneten Rechtspflege und kann Einzelinteressen vorgehen (vgl. entsprechend Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 69 Nur wenn Verfahrensregeln so komplex wären und so belastende Anforderungen beinhalteten, dass sie über das hinausgingen, was zur Erreichung ihres Ziels erforderlich ist, würden sie den Anspruch des Verbrauchers auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz unverhältnismäßig beschneiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 52) und demzufolge gegen den Effektivitätsgrundsatz verstoßen, da sie die Ausübung der den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 verliehenen Rechte übermäßig erschweren würden.
- EuGH, 20.09.2018 - C-51/17
Die Missbräuchlichkeit einer unklaren Vertragsklausel, nach der das …
Rn. 69 Im Übrigen ist der Umstand, dass die die Wechselkursspanne betreffenden Bedingungen somit nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 von deren Anwendungsbereich ausgeschlossen sind, kein Hindernis dafür, dass die Anforderungen, die sich aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie sie u. a. in den Rn. 32 bis 34 des Urteils vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367), angeführt wird, ergeben, für alle anderen von dieser Richtlinie erfassten Gegenstände und insbesondere für die Verfahrensregeln anwendbar bleiben, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Rechte gewahrt werden, die dem Rechtssuchenden aus dieser Richtlinie erwachsen.Hierzu hat der Gerichtshof auf die Art und die Bedeutung des öffentlichen Interesses hingewiesen, auf dem der Schutz beruht, der den Verbrauchern gewährt wird, weil sie sich gegenüber den Gewerbetreibenden in einer Position der Unterlegenheit befinden (Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-35/22
CAJASUR Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
{FN:20} Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 51).{FN:22} Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 50).
{FN:28} Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 49).
{FN:33} Urteile vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 33), und vom 26. Juni 2019, Addiko Bank (…C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 44).
- EuGH, 22.04.2021 - C-485/19
Profi Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Rn. 54 Der Gerichtshof hat außerdem klargestellt, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Wirksamkeit der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte zu gewährleisten, u. a. für die sich aus der Richtlinie 93/13 ergebenden Rechte das Erfordernis eines gerichtlichen Rechtsschutzes - das auch in Art. 47 der Charta verankert ist - impliziert, der insbesondere für die Verfahrensmodalitäten für Klagen gilt, die sich auf solche Rechte stützen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Sánchez Morcillo und Abril García, C-169/14, EU:C:2014:2099, Rn. 35, sowie vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 49). - Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-321/22
Provident Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
{FN:9} Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 31 und 33).{FN:13} Urteile vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 50 und 51), und vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (…C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 51).
{FN:17} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 51).
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-698/18
Raiffeisen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Was die Richtlinie 93/13 angeht, hat der Gerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung zwar eher auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (…vgl. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska, C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 57, …und vom 3. April 2019, Aqua Med, C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 47) bzw. auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (vgl. Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber, C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 35) im Sinne von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Bezug genommen.{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 50).
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Sziber (C-483/16, EU:C:2018:367, Rn. 50 und 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19
Profi Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- EuGH, 14.03.2019 - C-118/17
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die die rückwirkende Nichtigerklärung eines …
- EuGH, 31.03.2022 - C-472/20
Fremdwährungskredite: Die unverbindliche Stellungnahme eines Obersten …
- EuGH, 07.08.2018 - C-96/16
Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- EuGH, 13.09.2018 - C-176/17
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-511/17
Lintner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …
- EuGH, 04.06.2020 - C-495/19
Kancelaria Medius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- EuGH, 21.03.2019 - C-590/17
Pouvin und Dijoux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- EuGH, 05.04.2017 - C-94/17
Wann ist eine Zinssatzklausel im Darlehensvertrag missbräuchlich?
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2019 - C-260/18
Dziubak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …
- EuGH, 14.10.2020 - C-677/19
Valoris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Grundsatz …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-582/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-83/22
Tuk Tuk Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Richtlinie (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-197/24
Šiľarský - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …
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