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   Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04 P (https://dejure.org/2005,13102)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - C-105/04 P (https://dejure.org/2005,13102)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - C-105/04 P (https://dejure.org/2005,13102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81 Absatz 1 EG - Markt für elektrotechnisches Installationsmaterial in den Niederlanden - Vereinigung von Großhandelsunternehmen - Kollektive Ausschließlichkeitsvereinbarung und Absprachen über Preise und Rabatte - Überlanges ...

  • EU-Kommission PDF

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81 Absatz 1 EG - Markt für elektrotechnisches Installationsmaterial in den Niederlanden - Vereinigung von Großhandelsunternehmen - Kollektive Ausschließlichkeitsvereinbarung und Absprachen über Preise und Rabatte - Überlanges ...

  • EU-Kommission

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (52)

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04
    Die diesbezügliche Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1999(2) (im Folgenden: die angefochtene Entscheidung) wurde vom Gericht erster Instanz mit Urteil vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00(3) (im Folgenden: das angefochtene Urteil) in vollem Umfang bestätigt.

    Nach Verbindung der beiden Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung hat das Gericht am 16. Dezember 2003 das angefochtene Urteil erlassen, in dem es.

    - das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest in der Rechtssache T-5/00, aufzuheben und durch erneute Entscheidung die an sie gerichtete Entscheidung der Kommission ganz oder zumindest teilweise aufzuheben, zumindest die der FEG auferlegte Geldbuße wesentlich herabzusetzen,.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest das in der Rechtssache T-5/00, aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen und.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 wird aufgehoben.

    3 - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied u. a./Kommission, Slg. 2003, II-5761.

    8 - Rechtssache T-5/00.

    9 - Rechtssache T-6/00.

    10 - In der Rechtssache T-6/00 beantragte die TU außerdem hilfsweise, die sie betreffende Feststellung von Verstößen gegen Artikel 81 EG in Artikel 3 der angefochtenen Entscheidung aufzuheben.

    11 - Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-5/00 R (FEG/Kommission, Slg. 2000, II-4121) und des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P(R) (FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559).

    12 - Beschluss vom 16. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00.

    84 - Das Problem der Fluktuation von Personal hatte die FEG bereits im erstinstanzlichen Verfahren (Rechtssache T-5/00) in der Randnummer 46 ihrer Klageschrift sowie in der Randnummer 49 ihrer Erwiderungsschrift angesprochen, jedoch geht das Gericht hierauf in seinem angefochtenen Urteil mit keinem Wort ein, auch nicht indirekt in dessen Randnummern 86 bis 93.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04
    56 - Urteil vom 15. Oktober 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P, C-252/99 P und C-254/99 P (Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, "PVC II", Slg. 2002, I-8375, Randnr. 179).

    Anderer Auffassung ist Generalanwalt Mischo, der sich in seinen Schlussanträgen vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-250/99 P (PVC II, Slg. 2002, I-8375, Nrn. 40 ff.) gegen eine Berücksichtigung des der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorangehenden Zeitraums ausspricht.

    77 - Vgl. aber die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-250/99 (zitiert in Fußnote 65, Nrn. 76, 80 und 83).

    81 - So auch Generalanwalt Mischo in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-250/99 P (zitiert in Fußnote 65, Nr. 79).

  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04
    78 - Vgl. dazu das Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-501/00 (Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-6717, Randnrn. 52, 57 und 58), betreffend einen EGKS-Beihilfenfall, sowie die in Vertragsverletzungsverfahren ergangenen Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-275, Randnrn. 25 bis 27) und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnrn.
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