Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 19.04.2012 - C-549/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9300
EuGH, 19.04.2012 - C-549/10 P (https://dejure.org/2012,9300)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - C-549/10 P (https://dejure.org/2012,9300)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - C-549/10 P (https://dejure.org/2012,9300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Missbrauch - Markt für Geräte zur Rücknahme gebrauchter Getränkeverpackungen - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 82 EG und Art. 54 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Exklusivvereinbarungen, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Tomra u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Missbrauch - Markt für Geräte zur Rücknahme gebrauchter Getränkeverpackungen - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 82 EG und Art. 54 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Exklusivvereinbarungen, ...

  • EU-Kommission

    Tomra Systems u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Missbrauch - Markt für Geräte zur Rücknahme gebrauchter Getränkeverpackungen - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 82 EG und Art. 54 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Exklusivvereinbarungen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Geräte zur Rücknahme gebrauchter Getränkeverpackungen; Unternehmensstrategie als Indiz für wettbewerbswidrige Absichten; eingeschränkte Prüfung erstinstanzlich ermittelter Tatsachengrundlage; ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tomra Systems u. a./Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 22. November 2010 von Tomra Systems ASA, Tomra Europe AS, Tomra Systems GmbH, Tomra Systems BV, Tomra Leergutsysteme GmbH, Tomra Systems AB und Tomra Butikksystemer AS gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010 in der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010 in der Rechtssache T"155/06, Tomra Systems ASA u. a./Europäische Kommission, mit der das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. März 2006 in einem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 03.09.2009 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Import von beschreibbaren CDs …

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, so ist der Gerichtshof gemäß Art. 256 AEUV zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der vom Gericht daraus gezogenen Rechtsfolgen befugt (vgl. Urteil vom 3. September 2009, Moser Baer India/Rat, C-535/06 P, Slg. 2009, I-7051, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Beurteilung ist deshalb, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. Urteil Moser Baer India/Rat, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Eine Verfälschung muss sich zudem in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. Urteil Moser Baer India/Rat, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Rn. 105 So kann die Kommission dadurch, dass sie in der Vergangenheit für bestimmte Kategorien von Zuwiderhandlungen Geldbußen auf einem bestimmten Niveau verhängt hat, nicht daran gehindert sein, Geldbußen auf einem höheren Niveau festzusetzen, wenn eine Anhebung der Sanktionen für erforderlich gehalten wird, um die Durchführung der Wettbewerbspolitik der Union sicherzustellen, die allein in der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (…ABl. 2003, L 1, S. 1) geregelt bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 227).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Die Tatsachenwürdigung stellt somit, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rechtsmittelverfahren unterläge (vgl. Urteile vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnrn.
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Rn. 106 Der Gerichtshof hat auch betont, dass die Durchführung dieser Politik erfordert, dass die Kommission das Niveau der Geldbußen nach Maßgabe der Belange der Wettbewerbspolitik anpassen kann (vgl. Urteil vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 109).
  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Rn. 104 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die frühere Entscheidungspraxis der Kommission nicht den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen bildet und Entscheidungen in anderen Fällen nur Hinweischarakter in Bezug auf das Vorliegen von Diskriminierungen haben (vgl. Urteile vom 21. September 2006, JCB Service/Kommission, C-167/04 P, Slg. 2006, I-8935, Randnr. 205, und vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Randnr. 233).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG - …

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Rn. 104 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die frühere Entscheidungspraxis der Kommission nicht den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen bildet und Entscheidungen in anderen Fällen nur Hinweischarakter in Bezug auf das Vorliegen von Diskriminierungen haben (vgl. Urteile vom 21. September 2006, JCB Service/Kommission, C-167/04 P, Slg. 2006, I-8935, Randnr. 205, und vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Randnr. 233).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Rn. 107 Außerdem ist die Schwere der Zuwiderhandlungen anhand zahlreicher Gesichtspunkte zu ermitteln, zu denen die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (vgl. Urteil vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 33).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Moccia Irme u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen für die Eisen- und …

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Die Tatsachenwürdigung stellt somit, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rechtsmittelverfahren unterläge (vgl. Urteile vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofs daher auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das vor dem Gericht erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-549/10
    Rn. 70 Für die Fälle, in denen ein Unternehmen in beherrschender Stellung ein Rabattsystem anwendet, hat der Gerichtshof entschieden, dass es seine Stellung missbraucht, wenn es, ohne die Abnehmer durch eine förmliche Verpflichtung zu binden, kraft Vereinbarung mit ihnen oder aber einseitig ein System von Treuerabatten anwendet, also Nachlässe, die daran gebunden sind, dass der Kunde, unabhängig im Übrigen von dem - größeren oder geringeren - Umfang seiner Käufe, seinen Gesamtbedarf oder einen wesentlichen Teil hiervon bei dem Unternehmen in beherrschender Stellung deckt (vgl. Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 89, und vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 71).
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch …

  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - …

  • EuG, 09.09.2010 - T-155/06

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden …

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …

    Rn. 45 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Begriff "missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung" im Sinne von Art. 102 AEUV um einen objektiven Begriff handelt, der auf die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung abstellt, die auf einem Markt, auf dem der Grad an Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Grades an Wettbewerb oder die Entwicklung des Wettbewerbs durch den Einsatz von anderen Mitteln behindern als denjenigen eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, EU:C:1979:36, Rn. 91, AKZO/Kommission, C-62/86, EU:C:1991:286, Rn. 69, und Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 17).
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines …

    Rn. 55 (1) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass mit der beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint ist, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern und Kunden gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (EuGH…, Urteil vom 14. Februar 1978, Rs. 27/76, Slg. 1978, 207 Rn. 63/66 = NJW 1978, 2439, 2440 - United Brands/Kommission; Urteil vom 19. April 2012 - C-549/10 P, WRP 2012, 680 Rn. 38 - Tomra; BGH…, Beschluss vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 19 - National Geographic II;… Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14, WRP 2017, 563 Rn. 25 - VBL-Gegenwert II).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

    Rn. 130 Dieser Nachweis, der je nach der Art des Verhaltens, um das es in einem konkreten Fall geht, verschiedene Prüfungsschemata umfassen kann, muss jedoch stets unter Würdigung aller relevanten tatsächlichen Umstände geführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 18, und vom 19. Januar 2023, Unilever Italia Mkt.
  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission …

    Intel stützt sich u. a. auf die Rn. 70 und 71 des Urteils vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221), aus denen sie ableitet, dass eine Analyse sämtlicher Umstände gleichermaßen auf Ausschließlichkeitsrabatte wie auf andere Nachlässe mit Kundenbindungswirkung Anwendung finde.

    Der Erfassungsgrad im vorliegenden Fall, der durchschnittlich 14 % betrage, sei nicht vergleichbar mit der Abschottung von 39 % des Marktes, um den es in der Rechtssache gegangen sei, in der das Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221), ergangen sei, oder der Abschottung von 40 % des Marktes, um den es in der Rechtssache gegangen sei, in der das Urteil vom 23. Oktober 2003, Van den Bergh Foods/Kommission (T-65/98, EU:T:2003:281), ergangen sei.

    Rn. 123 Außerdem habe Intel die Rn. 70 und 71 des Urteils vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221), mit dem Vorbringen, diese Randnummern beträfen Ausschließlichkeitsrabatte, falsch aufgefasst.

    Der Gerichtshof hätte das rechtliche Kriterium für die Bewertung der Missbräuchlichkeit von Preisgestaltungspraktiken im Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221), auf Rabattsysteme übertragen können, habe aber bei dieser Gelegenheit ausdrücklich erneut entschieden, dass ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehabe, diese Stellung missbrauche, wenn es ein solches Rabattsystem anwende.

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht …

    In diesem Rahmen erscheint es normal, dass die Kommission subjektive Faktoren beurteilt, nämlich die Motive, die der fraglichen Geschäftsstrategie zugrunde liegen (Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 19).

    Rn. 255 Allerdings ist das Vorliegen einer etwaigen wettbewerbswidrigen Absicht nur einer der zahlreichen tatsächlichen Umstände, die berücksichtigt werden können, um einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung festzustellen (Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 20).

    Rn. 257 Außerdem kann die Absicht, einen Leistungswettbewerb zu führen, wenn sie denn bestanden haben sollte, nicht belegen, dass es keinen Missbrauch gab (Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 22).

    Rn. 438 In Bezug auf Verdrängungspraktiken wurde daraus abgeleitet, dass ein Verhalten nur dann als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingestuft werden kann, wenn eine wettbewerbswidrige oder zumindest potenziell wettbewerbswidrige Auswirkung nachgewiesen wird, wobei eine Einstufung als missbräuchliche Verdrängungspraxis nicht in Betracht kommt, wenn sich das Verhalten in keiner Weise auf die Wettbewerbssituation der Wettbewerber auswirkt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 250 bis 254…, vom 17. Februar 2011, TeliaSonera Sverige, C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 61 bis 66, und vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 68).

    Rn. 504 Folglich kann dieses Verhalten selbst dann, wenn es auf einem Markt mehrere Kategorien von Wettbewerbern gibt und das einseitige wettbewerbsbeschränkende Verhalten eines beherrschenden Unternehmens nur eine Kategorie seiner Wettbewerber auf diesem Markt betrifft, der auch andere Kategorien von Wettbewerbern umfasst, einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen, sofern zumindest potenzielle wettbewerbswidrige Auswirkungen dieses Verhaltens nachgewiesen werden, die die Aufrechterhaltung des auf dem gesamten Markt bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung behindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 41 bis 45).

    Da die in Rede stehenden Praktiken ein Wettbewerbssegment betrafen, das immerhin diese Marktanteile repräsentierte, können ihre Auswirkungen, soweit sie nachgewiesen wurden, nicht als so unbedeutend angesehen werden, dass nicht einmal die geringsten Auswirkungen auf die Lage der Wettbewerber im Sinne der vorstehenden Rn. 438 festgestellt werden könnten (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, Post Danmark, C-23/14, EU:C:2015:651, Rn. 73), oder als so geringfügig, dass ihre Fähigkeit, den Wettbewerb im Sinne der vorstehenden Rn. 439 zu beschränken, ausgeschlossen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 41 bis 45, …und vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission, C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 139).

    Rn. 674 Darüber hinaus ist die Schwere einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln nach ständiger Rechtsprechung anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu beurteilen, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (…Urteile vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 273, und vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 107;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission, C-99/17 P, EU:C:2018:773, Rn. 198).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-23/14

    Post Danmark - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. …

    {FN:2} - Vgl. insbesondere Urteile Suiker Unie u. a./Kommission (40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, EU:C:1975:174), Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36), Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission (322/81, EU:C:1983:313), British Airways/Kommission (C-95/04 P, EU:C:2007:166), Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221) und Michelin/Kommission (T-203/01, EU:T:2003:250).

    {FN:10} - Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission (…85/76, EU:C:1979:36, Rn. 91), Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission (…322/81, EU:C:1983:313, Rn. 70) und Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 17).

    {FN:14} - Urteile Suiker Unie u. a./Kommission (…40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, EU:C:1975:174, Rn. 518), Hoffmann-La Roche/Kommission (…85/76, EU:C:1979:36, Rn. 89 und 90), Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission (…322/81, EU:C:1983:313, Rn. 71), Portugal/Kommission (…C-163/99, EU:C:2001:189, Rn. 50), Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 70) und Michelin/Kommission (…T-203/01, EU:T:2003:250, Rn. 56 bis 59).

    {FN:15} - Urteile Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission (…322/81, EU:C:1983:313, Rn. 73), British Airways/Kommission (…C-95/04 P, EU:C:2007:166, Rn. 67), Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 71) und Michelin/Kommission (…T-203/01, EU:T:2003:250, Rn. 60).

    {FN:18} - Urteile Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission (…322/81, EU:C:1983:313, Rn. 73), British Airways/Kommission (…C-95/04 P, EU:C:2007:166, Rn. 67), Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 18 und 71) und Michelin/Kommission (…T-203/01, EU:T:2003:250, Rn. 60).

    {FN:20} - Urteile Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission (…322/81, EU:C:1983:313, Rn. 73), British Airways/Kommission (…C-95/04 P, EU:C:2007:166, Rn. 67), Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 71) und Michelin/Kommission (…T-203/01, EU:T:2003:250, Rn. 60).

    {FN:21} - In diesem Sinne Urteile Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission (…322/81, EU:C:1983:313, Rn. 81), British Airways/Kommission (…C-95/04 P, EU:C:2007:166, Rn. 73) und Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, insbesondere Rn. 75).

    {FN:23} - Urteil Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 79).

    {FN:25} - In diesem Sinne Urteil Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 20 und 21).

    {FN:26} - Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission (…85/76, EU:C:1979:36, Rn. 91), AKZO/Kommission (…C-62/86, EU:C:1991:286, Rn. 69), TeliaSonera Sverige (…C-52/09, EU:C:2011:83, Rn. 27) und Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 17 und 23).

    {FN:28} - Urteil Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 73).

    Dazu erlaube ich mir den Hinweis, dass der deutsche Wortlaut jener Passage der Prioritätenmitteilung mit seiner Formulierung "daran hindert bzw. bereits gehindert hat, am Wettbewerb teilzunehmen" nur sehr unvollkommen die rechtlichen Vorgaben widerspiegelt, wonach tatsächliche wettbewerbswidrige Auswirkungen nicht nachgewiesen zu werden brauchen (Urteile British Airways/Kommission, C-95/04 P, EU:C:2007:166, Rn. 68, und Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 68 und 79).

    {FN:40} - Urteil Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 80;… vgl. ergänzend auch Rn. 73).

    {FN:52} - Urteil Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 68 und 79); im selben Sinne Urteile Tetra Pak/Kommission (…C-333/94 P, EU:C:1996:436, Rn. 44) und Michelin/Kommission (…T-203/01, EU:T:2003:250, Rn. 239).

    {FN:62} - Urteil Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 46 und 48); ähnlich bereits das Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission (…85/76, EU:C:1979:36, Rn. 89), in dem betont wird, die Missbräuchlichkeit von Treuerabatten sei "unabhängig von dem größeren oder geringeren Umfang" der betroffenen Einkäufe.

    {FN:63} - Urteil Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 42).

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der …

    Rn. 73 Das Gleiche gilt, wenn ein solches Unternehmen, ohne die Abnehmer durch eine förmliche Verpflichtung zu binden, kraft Vereinbarung mit ihnen oder aber einseitig ein System von Treuerabatten anwendet, also Nachlässe, die daran gebunden sind, dass der Abnehmer, unabhängig im Übrigen von dem - größeren oder geringeren - Umfang seiner Käufe, seinen Gesamtbedarf oder einen wesentlichen Teil hiervon bei dem Unternehmen in beherrschender Stellung deckt (…Urteil Hoffmann-La Roche, oben in Rn. 71 angeführt, Rn. 89, und Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, im Folgenden: Urteil Tomra des Gerichtshofs, Rn. 70).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-307/18

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur …

    Rn. 148 Insoweit ist zu beachten, dass es sich beim Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV um einen objektiven Begriff handelt, der auf die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung abstellt, die auf einem Markt, auf dem der Grad an Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Grades an Wettbewerb oder die Entwicklung des Wettbewerbs durch den Einsatz von anderen Mitteln behindern als denjenigen eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer (…Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, EU:C:1979:36, Rn. 91, und vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 17).

    Rn. 161 Aus diesem Grund und weil es nicht Sache des beherrschenden Unternehmens ist, zu bestimmen, wie viele konkurrenzfähige Wettbewerber mit ihm konkurrieren dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 42), kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vereinbarung GSK/IVAX zusammen mit den Vereinbarungen GSK/Alpharma bzw. GSK/GUK zu kumulativen Wirkungen paralleler wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen geführt hat, die geeignet waren, die beherrschende Stellung von GSK zu verstärken, und dass die Strategie dieses Originalpräparateherstellers mithin missbräuchlich im Sinne von Art. 102 AEUV war, was zu beurteilen jedoch allein Sache des vorlegenden Gerichts ist.

    Rn. 162 In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass für die Anwendung von Art. 102 AEUV zwar nicht der Nachweis einer wettbewerbswidrigen Absicht des Unternehmens in beherrschender Stellung erforderlich ist, der Nachweis einer solchen Absicht, auch wenn er für sich genommen nicht ausreicht, aber einen tatsächlichen Umstand darstellt, der bei der Feststellung des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 20, 21 und 24).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-23/14

    Post Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 82 EG - Missbrauch einer …

    Rn. 27 Aus ständiger Rechtsprechung ergibt sich zudem, dass im Unterschied zum Mengenrabatt, der ausschließlich an den Umfang der bei dem betreffenden Hersteller getätigten Käufe anknüpft und grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 82 EG begründen kann, ein Treuerabatt, der dazu dient, die Kunden durch die Gewährung finanzieller Vorteile davon abzuhalten, ihren Gesamtbedarf oder einen wesentlichen Teil hiervon bei konkurrierenden Herstellern zu decken, einen Missbrauch im Sinne von Art. 82 EG darstellt (vgl. Urteile Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, EU:C:1983:313, Rn. 71, und Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 70).

    Rn. 29 Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass bei der Feststellung, ob das Unternehmen in beherrschender Stellung diese Stellung durch die Anwendung einer Rabattregelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden missbräuchlich ausgenutzt hat, sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, zu berücksichtigen sind, und untersucht werden muss, ob der Rabatt darauf abzielt, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahl zwischen mehreren Bezugsquellen unmöglich zu machen oder zu erschweren, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, Handelspartnern für gleichwertige Leistungen ungleiche Bedingungen aufzuerlegen oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken (Urteile British Airways/Kommission, C-95/04 P, EU:C:2007:166, Rn. 67, und Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 71).

    Rn. 42 Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass ein von einem Unternehmen angewandtes Rabattsystem, das wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende ohne die Kunden durch eine förmliche Verpflichtung an dieses Unternehmen zu binden, gleichwohl den Bezug bei konkurrierenden Unternehmen erschweren soll, eine wettbewerbswidrige Verdrängungswirkung entfaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 72).

    Rn. 56 Hinsichtlich des Preis-Kosten-Vergleichs im Zusammenhang mit der Anwendung von Art. 82 EG auf ein Rabattsystem hat der Gerichtshof entschieden, dass die Berechnung von "negativen" Preisen, d. h. Preisen unter den Gestehungskosten, gegenüber den Kunden keine Vorbedingung für die Feststellung des missbräuchlichen Charakters eines von einem Unternehmen in beherrschender Stellung angewandten Systems rückwirkender Rabatte ist (Urteil Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 73).

    In derselben Rechtssache hat der Gerichtshof präzisiert, dass das Fehlen eines Preis-Kosten-Vergleichs keinen Rechtsfehler begründet (Urteil Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 80).

  • EuGH, 12.05.2022 - C-377/20

    Der Gerichtshof erläutert die Kriterien, nach denen das Verhalten eines …

    Rn. 62 Folglich muss eine Wettbewerbsbehörde für die Feststellung des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV keineswegs den Nachweis einer wettbewerbswidrigen Absicht des Unternehmens in beherrschender Stellung erbringen (Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 21).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer …

  • EuGH, 19.01.2023 - C-680/20

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung: Ausschließlichkeitsklauseln in …

  • EuGH, 01.12.2022 - C-370/21

    DOMUS-SOFTWARE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur …

  • EuG, 23.10.2017 - T-712/14

    CEAHR/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden …

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer …

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 2 U 13/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents; …

  • EuG, 18.09.2024 - T-334/19

    Wettbewerb

  • EuG, 13.12.2018 - T-851/14

    Slovak Telekom/ Kommission

  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

  • EuGH, 04.03.2020 - C-10/18

    Marine Harvest/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von …

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2016 - Kart 9/15

    Missbrauch der Marktmacht des marktbeherrschenden Postdienstleisters durch …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-377/20

    Advocate General Rantos sets out the criteria for classifying an exclusionary …

  • EuGH, 25.07.2018 - C-123/16

    Orange Polska/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - …

  • EuGH, 23.04.2015 - C-227/14

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße von 210 Millionen Euro, die gegen LG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts zu dem von …

  • OLG München, 23.11.2017 - 29 U 142/17

    Preispolitik eines marktbeherrschenden Softwareunternehmens

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12

    Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in …

  • OLG Dresden, 25.11.2020 - U 4/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-139/17

    QuaMa Quality Management/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-439/11

    Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-42/21

    Lietuvos geležinkeliai/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch …

  • EuG, 25.11.2014 - T-402/13

    Das Gericht bestätigt die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im …

  • EuGH, 29.10.2015 - C-78/14

    Kommission / ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für …

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Bewehrungsrundstahl in …

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 19.09.2023 - UPC_CFI_2/23
  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Düsseldorf, 18.03.2026 - UPC_CFI_135/24
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-78/14

    Kommission / ANKO - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Zuständigkeit des …

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 19.09.2023 - ACT_459746/23
  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 16.06.2026 - UPC_CFI_86-2025
  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 16.06.2026 - UPC_CFI_490/25
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht