Rechtsprechung
| BFH, 07.06.2017 - II R 22/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
StBerG § 1, StBerG § 5, StBerG § 6 Nr 3, StBerG § 6 Nr 4, AO § 80 Abs 5, UStG § 18, GG Art 12 Abs 1, UStG VZ 2014
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt - rechtsinformationen.bund.de
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 StBerG, § 5 StBerG, § 6 Nr 3 StBerG, § 6 Nr 4 StBerG, § 80 Abs 5 AO vom 01.10.2002
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt - IWW
§ 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberat... ungsgesetzes (StBerG), § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung, § 80 Abs. 8 AO, §§ 3, 3a, 4 StBerG, § 6 Nr. 3 StBerG, § 6 Nr. 4 StBerG, § 80 Abs. 5 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 1 Abs. 2 Nr. 2 StBerG, § 2 Satz 1 StBerG, § 5 Abs. 1 Satz 1 StBerG, § 5 StBerG, Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater, Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 12 Abs. 1 GG, § 18 Abs. 1, 2, 2a UStG, § 15 UStG, § 18 Abs. 3 UStG, § 128 AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Befugnis der in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen zur Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung
- Betriebs-Berater
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnis der in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen zur Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung
- datenbank.nwb.de
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuervoranmeldung vom Buchhalter
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Buchhalter und Umsatzsteuer-Voranmeldungen - wird ein neues Kapitel aufgeschlagen?
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Buchhalter dürfen keine Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Voranmeldung
- Voranmeldungsverfahren
- Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
- BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2288/17
Papierfundstellen
- BFHE 258, 380
- BB 2017, 1685
- BStBl II 2017, 973
- FA 2017, 269
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BFH, 01.03.1983 - VII R 27/82
Hilfeleistung in Steuersachen - Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen - …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Diese Frage kann vom Gesetzgeber nur einheitlich entschieden werden (BFH-Urteil vom 1. März 1983 VII R 27/82, BFHE 138, 129, BStBl II 1983, 318; zustimmend Urteil des Kammergerichts Berlin vom 27. September 1988 5 U 1330/87, Die Steuerberatung 1989, 228).Dass der Gesetzgeber diese Tätigkeit den Personen vorbehält, die aufgrund einer sachgerechten Vorbildung zur Hilfeleistung in Steuersachen zugelassen sind, ist daher kein Eingriff in die Berufsfreiheit, der weitergeht, als die sie legitimierenden öffentlichen Interessen erfordern (BFH-Urteil in BFHE 138, 129, BStBl II 1983, 318).
Die StDÜV könnte zudem als Verordnung das StBerG nicht ändern (BFH-Urteil in BFHE 138, 129, BStBl II 1983, 318, unter B.I.3.).
- BFH, 19.10.2016 - II R 44/12
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Hilfeleistung in diesem Sinne ist auch die Mitwirkung bei der Anfertigung und Abgabe von Steuererklärungen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, BFHE 255, 367, Rz 19).Der Bescheid ist nach § 128 AO dahin umzudeuten, dass die Zurückweisung die Person oder Vereinigung als Beistand betrifft (BFH-Urteil in BFHE 255, 367, Rz 26).
- FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. Juli 2014 2 K 580/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 2088 veröffentlicht.
- BFH, 18.01.2017 - II R 33/16
Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht - …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Eine solche Beschränkung war durch § 80 Abs. 5 AO jedenfalls dann nicht vorgeschrieben, wenn die erteilte Vollmacht nicht entsprechend beschränkt war (BFH-Urteil vom 18. Januar 2017 II R 33/16, BFHE 256, 206). - BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Die Einfügung der Vorschrift beruhte nach den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (…BTDrucks 11/3915, S. 17) auf den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77 (BVerfGE 54, 301, BStBl II 1980, 706) und vom 27. Januar 1982 1 BvR 807/80 (BVerfGE 59, 302, BStBl II 1982, 281), nach denen das sogenannte Buchführungsprivileg für steuerberatende Berufe hinsichtlich des Kontierens von Buchungsbelegen und der laufenden Lohnbuchhaltung mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sei. - BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80
Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Die Einfügung der Vorschrift beruhte nach den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (…BTDrucks 11/3915, S. 17) auf den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77 (BVerfGE 54, 301, BStBl II 1980, 706) und vom 27. Januar 1982 1 BvR 807/80 (BVerfGE 59, 302, BStBl II 1982, 281), nach denen das sogenannte Buchführungsprivileg für steuerberatende Berufe hinsichtlich des Kontierens von Buchungsbelegen und der laufenden Lohnbuchhaltung mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sei. - BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98
Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Mitwirkung an …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Rn. 20 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist ebenfalls der Ansicht, dass die geschäftsmäßige Hilfeleistung bei der Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist; denn es handelt sich dabei um einen mit der Berechnung der Steuer durch den Unternehmer selbst verbundenen Steueranmeldungsvorgang (§ 18 Abs. 1, 2 und 2a UStG), der umfassende Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts voraussetzt und im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerpflichtigen anderen Personen als einem ausgebildeten steuerlichen Berater nicht überlassen werden darf (BGH-Urteil vom 22. April 1999 IX ZR 112/98, DStRE 1999, 732). - BFH, 08.10.2010 - II B 111/10
Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2010 II B 111/10, BFH/NV 2011, 73, Rz 23, m.w.N.). - BFH, 04.10.1995 - VII R 38/95
Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Selbständig handelt, wer sich nach eigenem Willen und in eigener Verantwortung, unabhängig von den Weisungen einer übergeordneten Person betätigt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1995 VII R 38/95, BFHE 178, 518, BStBl II 1996, 488, unter 2.). - OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01
Unbefugte Hilfeleistungen in Steuersachen ; Steuerberatung; Steuerberatende …
Auszug aus BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Rn. 18 bb) § 6 Nr. 4 StBerG kann im Hinblick auf seinen klaren Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung nicht entsprechend auf die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen angewendet werden (Urteile des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 19. Oktober 2001 23 U 29/01, OLG-Report Hamm Düsseldorf Köln 2002, 210, und des OLG Hamm vom 18. Juli 2006 4 U 17/06, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst --DStRE-- 2006, 1562; Bethge, Deutsches Steuerrecht 2006, 1959;… Riddermann in Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl. 2012, § 6 Rz 22; Späth, Handbuch der Steuerberatung, Fach B, § 6 StBerG Rz B 111.3). - OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06
Erstellen von USt-Voranmeldungen durch selbständigen Buchhalter als Verstoß gegen …
- KG, 27.09.1988 - 5 U 1330/87
- FG Baden-Württemberg, 30.10.2019 - 4 K 1715/18
Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Ausschlusses selbständiger …
Rn. 9 Mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 9. Mai 2018 ließ der Kl im Wesentlichen ausführen, wie bereits mitgeteilt worden sei, sei der Klägerseite die Entscheidung des BFH im Verfahren II R 22/15 bekannt.Rn. 20 Nach dem BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15 könne § 6 Nr. 4 StBerG nicht entsprechend auf die Erstellung von USt-Voranmeldungen angewendet werden.
Rn. 42 2. BFH-Urteil II R 22/15 und BVerfG-Beschluss 1 BvR 2288/17.
Rn. 43 Der BFH habe dennoch jüngst mit Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15 entschieden, dass Buchhalter nicht befugt seien, USt-Voranmeldungen für ihre Kunden anzufertigen, und dabei auch eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG verneint.
Rn. 44 Gegen das Urteil des BFH vom 7. Juni 2017 II R 22/15 sei Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, die das BVerfG mit Beschluss vom 5. März 2018 1 BvR 2288/17 nicht zur Entscheidung angenommen habe.
Rn. 46 3. Die unzutreffenden verfassungsrechtlichen Erwägungen des BFH (II R 22/15 und VII R 27/82).
Rn. 47 Die verfassungsrechtlichen Erwägungen des BFH in seinem Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15 deckten sich inhaltlich fast vollständig mit den verfassungsrechtlichen Erwägungen des Gerichts in seinem Urteil vom 1. März 1983 VII R 27/82.
Rn. 49 a) BFH-Urteil II R 22/15.
Rn. 90 Nach Auffassung des BFH sei dieses Verbot berechtigt, denn die richtige Erstellung der USt-Voranmeldung "erfordert eine umfassende Kenntnis des Umsatzsteuerrechts" und an diesen Kenntnissen solle es Buchhaltern und damit auch dem Kl fehlen (BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15, dort Rn. 19).
Selbständig handelt, wer sich nach eigenem Willen und in eigener Verantwortung, unabhängig von den Weisungen einer übergeordneten Person betätigt (BFH-Urteil vom 4. Oktober 1995 VII R 38/95, BStBl II 1996, 488; BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BStBl II 2017, 973).
Hilfeleistung in diesem Sinne ist auch die Mitwirkung bei der Anfertigung und Abgabe von Steuererklärungen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, BStBl II 2017, 797; BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BStBl II 2017, 973).
Er teilt diesbezüglich die Auffassung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 1983 VII R 27/82, BStBI II 1983, 318; BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BStBl II 2017, 973), dass die Argumentation des BVerfG (BVerfG-Beschluss vom 27. Januar 1982 1 BvR 807/80, BStBl II 1982, 281, 288, BVerfGE 59, 302, 323), wonach der Schutz der Steuerrechtspflege es nicht erfordere, die Hilfeleistung bei der laufenden Lohnbuchhaltung den steuerberatenden Berufen vorzubehalten, da es sich insoweit nicht um eine die besondere Qualifikation der steuerberatenden Berufe erfordernde Tätigkeit handle und den kaufmännisch Ausgebildeten die Eignung für eine solche Tätigkeit nicht abgesprochen werden könne, nicht (erweiternd) auf die Hilfeleistung bei der Erstellung von USt-Voranmeldungen angewendet werden kann.
Diese Frage kann vom Gesetzgeber nur einheitlich entschieden werden(BFH-Urteil vom 1. März 1983 VII R 27/82, BStBl II 1983, 318; BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BStBl II 2017, 973).
Insoweit gilt nichts Anderes wie für das Fertigen der USt-Jahreserklärungen (§ 18 Abs. 3 UStG) sowie der Steuer- und Feststellungserklärungen für ertragsteuerrechtliche Zwecke (mit Ausnahme der LSt-Anmeldungen), auf die § 6 Nr. 4 StBerG ebenfalls nicht anwendbar ist (BFH-Urteil vom 1. März 1983 VII R 27/82, BStBl II 1983, 318; BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BStBl II 2017, 973; Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 22. April 1999 IX ZR 112/98, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -, DStRE 1999, 732).
- BSG, 22.07.2025 - B 12 BA 7/23 R
Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer auf der Basis eines Vertrags …
Selbständig handelt insoweit, wer sich nach eigenem Willen und in eigener Verantwortung, unabhängig von den Weisungen einer übergeordneten Person betätigt (vgl BFH Urteil vom 7.6.2017 - II R 22/15 - BFHE 258, 380 - juris RdNr 12). - BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
"Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG
Geschäftsmäßigkeit liegt vor, wenn jemand ausdrücklich oder erkennbar die Absicht verfolgt, die Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil seiner selbständigen Beschäftigung zu machen (…vgl. BFH, BFH/NV 2011, 73 Rn. 23; BFHE 258, 380 Rn. 12;… Koslowski, StBerG, 8. Aufl., § 2 Rn. 4;… Kuhls u.a./Raab, StBerG, 4. Aufl., § 5 Rn. 9; jeweils mwN).
- BFH, 16.04.2024 - VII R 22/21
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen
Rn. 31 Ob jemand zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, richtet sich nach dem Steuerberatungsgesetz, das nach seinem § 1 Abs. 1 Nr. 1 unter anderem auf die Hilfeleistung in Angelegenheiten anzuwenden ist, die durch Bundesrecht geregelte Steuern und Vergütungen betreffen, soweit diese durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden (vgl. BFH-Urteil vom 07.06.2017 - II R 22/15, BFHE 258, 380, BStBl II 2017, 973, Rz 11).Rn. 34 Die Hilfeleistung in Steuersachen erfolgt geschäftsmäßig, wenn der Leistende ausdrücklich oder erkennbar die Absicht verfolgt, die Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil seiner selbständigen Beschäftigung zu machen; selbständig handelt, wer sich nach eigenem Willen und in eigener Verantwortung, unabhängig von den Weisungen einer übergeordneten Person betätigt (BFH-Urteil vom 07.06.2017 - II R 22/15, BFHE 258, 380, BStBl II 2017, 973, Rz 12).
Rn. 50 Der II. Senat des BFH hat diese Rechtsprechung fortgeführt und entschieden, dass die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen vom Anwendungsbereich des § 6 Nr. 4 StBerG auch dann nicht erfasst sei, wenn das verwendete Buchführungsprogramm es ermögliche, die Umsatzsteuervoranmeldungen aufgrund der Buchführung automatisch zu erstellen (BFH-Urteil vom 07.06.2017 - II R 22/15, BFHE 258, 380, BStBl II 2017, 973, Rz 21).
- BFH, 28.02.2018 - II R 3/16
Zurückweisung eines Bevollmächtigten
Selbständig handelt, wer sich nach eigenem Willen und in eigener Verantwortung, unabhängig von den Weisungen einer übergeordneten Person betätigt (BFH-Urteil vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BFHE 258, 380, BStBl II 2017, 973, Rz 12, m.w.N.). - FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Buchhaltungsgesellschaft
Dies soll im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerpflichtigen anderen Personen als einem ausgebildeten steuerlichen Berater nicht überlassen werden (vgl. zu Umsatzsteuervoranmeldungen: BFH vom 07.06.2017, II R 22/15, BStBI II 2017, 973; BGH-Urteil vom 22.04.1999 IX ZR 112/98, DB 1999, 1262). - FG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 2 K 211/21
Zurückweisung einer Limited als Vertreter bzw. Bevollmächtigter - Fehlende …
Der Begriff der Hilfeleistung in Steuersachen sei weit auszulegen und erfasse auch die Mitwirkung bei der Anfertigung und Abgabe von Steuererklärungen (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2017, 797; vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BStBl II 2017, 973). - FG Schleswig-Holstein, 27.09.2023 - 2 K 211/21
Hilfsweise Erhebung einer Anfechtungsklage neben einer …
Der Begriff der Hilfeleistung in Steuersachen sei weit auszulegen und erfasse auch die Mitwirkung bei der Anfertigung und Abgabe von Steuererklärungen (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2017, 797; vom 7. Juni 2017 II R 22/15, BStBl II 2017, 973).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der zivilprozessualen Berufung trotz Vorliegens der Voraussetzungen für Grundsatz- sowie für Divergenzzulassung (hier: bzgl der Beweislastverteilung bei ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der zivilprozessualen Berufung trotz Vorliegens der Voraussetzungen für Grundsatz- sowie für Divergenzzulassung (hier: bzgl der Beweislastverteilung bei ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung; Unzumutbare Einschränkung des Zugangs des Beschwerdeführers zur Berufungsinstanz; Geltendmachung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs; Gesetzgeberische Umgestaltung der Revision zu einer reinen ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung; Unzumutbare Einschränkung des Zugangs des Beschwerdeführers zur Berufungsinstanz; Geltendmachung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs; Gesetzgeberische Umgestaltung der Revision zu einer reinen ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der zivilprozessualen Berufung trotz Vorliegens der Voraussetzungen für Grundsatz- sowie für Divergenzzulassung (hier: bzgl der Beweislastverteilung bei ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele, 17.08.2015 - 17 C 126/15
- AG Essen-Steele, 30.10.2015 - 17 C 126/15
- BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Papierfundstellen
- FA 2017, 269
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (32)
- BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf effektiven …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
In der Sache rügt sie damit vor allem eine Verletzung des Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, Rn. 10, juris), der auch vor einer aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Erhöhung der Anforderungen aus § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO schützt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014, a.a.O.), sowie einen Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG.Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 10;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10).
Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 21; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 10).
Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (…vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 12 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16 -, juris, Rn. 13).
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Es hat die Schadenspositionen stattdessen unter Berufung auf das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 19. Dezember 2014 - 13 S 41/13 -) unter Heranziehung des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) bewertet und ausgeführt, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06 -) dem nicht entgegenstehe.Rn. 25 (aa) Zur Beantwortung dieser Rechtsfrage hat sich das Amtsgericht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinandergesetzt und ausgeführt, dass der Heranziehung des JVEG als Schätzgrundlage dessen Urteil vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06 - nicht entgegenstehen würde.
Der Heranziehung der Bestimmungen des JVEG im Rahmen der Schätzung der tatsächlich erforderlichen Nebenkosten stünde auch nicht das Senatsurteil vom 23. Januar 2007 (VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 Rn. 21) entgegen.
- LG Köln, 23.04.2015 - 6 S 199/14
Erstattung von Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht des Geschädigten; …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Rn. 10 Die Beschwerdeführerin trägt vor, dass sich das Amtsgericht zu Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -, juris) und anderer Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Essen (Urteil des Amtsgerichts Essen vom 23. Juli 2015 - 20 C 123/15 - Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck vom 7. August 2015 - 14 C 116/15 -) in Widerspruch setze.Sie standen jedoch im Widerspruch zu Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. LG Köln, Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -, juris; AG Essen, Urteil vom 23. Juli 2015 - 20 C 123/15 - AG Essen-Borbeck, Urteil vom 7. August 2015 - 14 C 116/15 -).
Das Amtsgericht ist mit dem angegriffenen Urteil von dem des Landgerichts Köln (Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -, juris) und damit von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts abgewichen.
- BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10).Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ;… BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).
Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ;… BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Zur Begründung verwies das Amtsgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. Juli 2014 - VI ZR 357/13 -), nach der die Vorlage einer Rechnung eines vom Geschädigten in Anspruch genommenen Sachverständigen zur Darlegung der Schadenshöhe nur dann genüge, wenn diese bereits beglichen worden sei.Rn. 20 (aa) Die Rechtsfrage war nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2014 (- VI ZR 357/13 -, juris) strittig.
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (…BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ;… BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ;… BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (…BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ;… BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ;… BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).
- BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (…BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).
- BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (…BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ;… BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ;… BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3;… vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).
- BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15
Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 21;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 10).Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (…vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 12 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16 -, juris, Rn. 13).
- BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch …
- BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl …
- AG Essen-Steele, 30.10.2015 - 17 C 126/15
Anforderungen an die Zurückweisung einer Anhörungsrüge i.S.d. § 321a ZPO
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
- BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Nichtzulassung …
- BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch …
- BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12
Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen; …
- BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04
Willkür bei Nichtzulassung der Berufung
- BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 2682/03
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe bei …
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
- LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
- BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
Umfang des effektiven Rechtsschutzes bei Zurückweisung der Berufung durch …
- BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen …
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Gewährleistungen des Justizgewährungsanspruchs bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N.).Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N.).
- OLG Bremen, 26.09.2018 - 1 U 14/18
Zum Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten in Unterscheidung zwischen …
ZR 225/13, juris Rn. 8, NJW 2014, 1947; Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13, juris Rn. 16, NJW 2014, 3151; Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, juris Rn. 12, NJW 2016, 3092; Urteil vom 28.02.2017 - VI ZR 76/16, juris Rn. 13, NJW 2017, 1875; Urteil vom 24.10.2017 - VI ZR 61/17, juris Rn. 19, NJW 2018, 693; zu dieser vom BGH zuerkannten Indizwirkung auch BVerfG, Beschluss vom 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15, juris Rn. 33, FA 2017, 269).(a) Diese Möglichkeit der Orientierung an den Beträgen des Kostenersatzes für die betreffenden Nebenkosten nach dem JVEG ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich anerkannt worden und entspricht auch der Entscheidungspraxis zahlreicher Amts- und Landgerichte (so BGH…, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, juris Rn. 18, NJW 2016, 3092;… Urteil vom 24.10.2017 - VI ZR 61/17, juris Rn. 37, NJW 2018, 693; zu dieser vom BGH angenommenen Möglichkeit der Orientierung am JVEG auch BVerfG, Beschluss vom 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15, juris Rn. 33, FA 2017, 269; ebenso LG Bochum…, Urteil vom 10.01.2016 - 11 S 253/05, juris Rn. 31 ff.; LG Bremen…, Urteil vom 02.09.2016 - 3 S 289/15, juris Rn. 27; Urteil vom 30.06.2017 - 8 S 187/16; LG Freiburg…, Urteil vom 24.11.2016 - 3 S 145/16, juris Rn. 24; LG Hamburg…, Urteil vom 13.01.2017 - 323 S 23/16, juris Rn. 11; LG Heidelberg…, Urteil vom 14.12.2016 - 1 S 15/16, juris Rn. 29; LG Köln…, Urteil vom 28.02.2018 - 9 S 100/16, juris Rn. 27; LG Ravensburg…, Urteil vom 12.04.2018 - 1 S 151/17, juris Rn. 36 ff.; AG Aschaffenburg…, Urteil vom 07.06.2016 - 123 C 481/16, juris Rn. 6; AG Erfurt, Urteil vom 15.05.2018 - 4 C 2162/17; AG Münster…, Urteil vom 15.05.2018 - 6 C 197/18, juris Rn. 10).
- BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17
Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines …
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist jedoch nicht zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass sein Klageerzwingungsantrag auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, juris, Rn. 32).
- BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1762/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung der Berufung (§ 511 Abs 4 S 1 Nr 1 …
Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13).Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017, a.a.O.).
Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (…vgl. BTDrucks 14, 4722, S. 93 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017, a.a.O., Rn. 17 m.w.N.).
- LG Berlin, 22.03.2022 - 55 S 37/21
Auslegung einer nach neuem Wohnungseigentümerrecht fehlerhaften Parteibezeichnung
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (BVerfG v. 4.7.2017 - 2 BvR 2157/15, juris - Tz. 16; BGH v. 8.2.2010 - II ZR 54/09, MDR 2010, 704). - BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des …
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist dennoch nicht zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass seine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss auch im Falle einer Zurückverweisung an das Landgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, juris, Rn. 32). - BSG, 27.11.2018 - B 3 KR 25/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines …
Im Hinblick auf ein von der Prozessordnung vorgesehenes Rechtsmittel darf der Zugang aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (stRspr BVerfGE 69, 381, 385; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 4.7.2017 - 2 BvR 2157/15 - Juris RdNr 13 mwN). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22
Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall
Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15, juris, Rn. 13, m.w.N.).Weder das von ihm zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. März 2016 - 9 U 142/15 - noch der zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 - befassen sich mit dieser Fragestellung.
Beide betreffen vielmehr die davon zu unterscheidende Frage, ob bestimmte Tabellen bzw. Bestimmungen im Rahmen einer Schätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden können (OLG Hamm…, Urteil vom 18. März 2016 - 9 U 142/15, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15, juris, R. 18).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22
Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall
Danach handelt es sich um eine nicht mehr zu rechtfertigende und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkende und damit gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende Entscheidung des Fachgerichts insbesondere dann, wenn dieses ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei der Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15, juris, Rn. 13 m. w. N.;… ebenso für das Landesgrundrecht aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - VerfGH 106/22.VB-1, juris, Rn. 15, …und vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1, juris, Rn. 22). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.11.2019 - LVG 16/19
Grundrechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; allgemeiner …
Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m. w. N).Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m. w. N.)." (…BVerfG, Beschl. v. 16.07.2019 - 2 BvR 881/17 -, Rn. 16).
- BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 37/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - offensichtliche …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 67/23
Verfassungsbeschwerde wegen Vergütungsansprüche aus einem Rechtsanwaltsvertrag
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.09.2019 - LVG 20/19
Anhörungsrüge, Rechtswegerschöpfung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2024 - VerfGH 113/23
Verfassungsbeschwerde wegen Reparaturkosten für ein Kfz nach einem Verkehrsunfall
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Bindungswirkung der Urteile des BVerfG; Kommunalabgabenrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 3 S 1 KAG MV 2005, § 12 Abs 2 S 1 KAG MV 2005, § 12 Abs 2 KAG MV 2005 vom 14.07.2016, § 31 Abs 1 BVerfGG, Art 100 Abs 1 GG
Bindungswirkung der Urteile des BVerfG; Kommunalabgabenrecht - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer zeitlichen Befristung für die Festsetzung vorteilsausgleichender kommunaler Abgaben; Vorliegen einer wirksamen Satzung als Voraussetzung für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de
Erforderlichkeit einer zeitlichen Befristung für die Festsetzung vorteilsausgleichender kommunaler Abgaben; Vorliegen einer wirksamen Satzung als Voraussetzung für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht
- datenbank.nwb.de
Bindungswirkung der Urteile des BVerfG; Kommunalabgabenrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 22.08.2013 - 3 A 1130/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2016 - 1 L 217/13
- BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16
Papierfundstellen
- FA 2017, 269
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem von der Beschwerde zitierten Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143 Rn. 45) nicht die Anknüpfung des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht an eine wirksame Satzung für unzulässig erachtet, sondern es mit dem Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit für unvereinbar erklärt, wenn der Gesetzgeber ganz von einer Regelung absieht, die der Abgabenerhebung eine bestimmte zeitliche Grenze setzt.Diese ergeben sich vielmehr aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143 Rn. 49, 51).
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16
Rn. 5 Das Oberverwaltungsgericht hat auch nicht im Zusammenhang mit seinen Ausführungen zum Vertrauensschutz (UA S. 23 ff.) einen von dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. - (NVwZ 2016, 300) abweichenden Rechtssatz aufgestellt. - BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16
Daraus folgt, dass eine inhaltsgleiche Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG vorzulegen ist, falls die Zugrundelegung der bindenden verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Annahme auch ihrer Verfassungswidrigkeit führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ;… Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 31 Rn. 70 f.). - BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14
Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2019 - 1 LZ 200/17
Schmutzwasserbeiträge: Gültigkeit einer Maßstabsregelung; vorrangige Bestimmung …
Nach den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 (- 9 B 71.16 - und - 9 B 72.16 -, juris Rn. 7) binden gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter anderem die Verfassungsorgane der Länder.Dort ist insbesondere unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 71.16 - und 9 B 72.16 - dargelegt, wie weit die Bindungswirkung des § 31 BVerfGG reicht und dass das KAG M-V 2016 in den hier erörterten Passagen verfassungsgemäß ist.
Rn. 83 ist durch die Rechtsprechung des Senates durch die Urteile vom 6. September 2016 - 1 L 212/13 - und 1 L 217/13 -, rechtskräftig durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - 9 B 71.16 - und 9 B 72.16 -, höchstrichterlich geklärt.
Rn. 92 Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts stehen - wie oben ausgeführt - nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit) und den Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2015 (9 B 71.16 und 9 B 72.16).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2024 - 1 LZ 814/19
Zulassung der Berufung - Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser; …
Der vor der Einfügung der anspruchsunabhängigen Höchstfrist für die Beitragserhebung ( § 12 Abs. 2 Nr. 1 KAG M-V ) zu verzeichnende Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit führe nicht zur Nichtigkeit des § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V. Aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 -, der ausdrücklich zur Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern ergangen sei, ergebe sich, dass die Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift, die eine zeitlich unbegrenzte Abgabenerhebung ermögliche, nicht zu deren Nichtigkeit, sondern nur zur Unwirksamkeit führe mit der weiteren Folge, dass sie nicht mehr angewandt werden dürfe und laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auszusetzen seien.Aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - habe eine Normanwendungssperre gefolgt, die sowohl für die Verwaltungsbehörden als auch die Fachgerichte auf den o. g. Zeitpunkt zurückwirke.
Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Beschluss vom 18. Mai 2017 - 9 B 72/16 - (…juris Rn. 7), dem sich der Senat anschließt, hierzu folgendes aus:.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2017 - 1 LZ 557/17
Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags; Entstehen der Beitragspflicht; Verjährung …
Insoweit wird übersehen, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinen Urteilen vom 6. September 2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff. und - 1 L 217/13 - beide rechtskräftig durch BVerwG, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 9 B 71.16 -, juris, und - 9 B 72.16 -, sich mit dieser Norm befasst hat.Rn. 23 Eine endgültige Klärung der von der Zulassungsschrift angesprochenen Fragen folgt aus den beiden Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -, vorgehend OVG Greifswald, Urt. vom 6. September 2016 - 1 L 217/13 - und - 1 L 212/13 -.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2019 - 1 LZ 731/17
Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen; Bestehen einer wirksamen Satzung; …
Nach den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 (- 9 B 71.16 - und - 9 B 72.16 -, juris Rn. 7) binden gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter anderem die Verfassungsorgane der Länder.Rn. 92 Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts stehen - wie oben ausgeführt - nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit) und den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2015 (9 B 71.16 und 9 B 72.16).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2018 - 1 L 498/16
Haftung des Erstehers eines Grundstücks aus der Zwangsvollstreckung für nach dem …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem genannten Urteil abgelehnt (BVerwG, Beschl. v. 18.05.2017 - 9 B 72/16 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2017 - 1 LZ 551/17
Erhebung eines Niederschlagswasserbeitrags; Entstehen der Beitragspflicht; …
Insoweit wird übersehen, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinen Urteilen vom 6. September 2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff. und - 1 L 217/13 - beide rechtskräftig durch BVerwG, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 9 B 71.16 -, juris, und - 9 B 72.16 -, sich mit dieser Norm befasst hat.Rn. 23 Eine endgültige Klärung der von der Zulassungsschrift angesprochenen Fragen folgt aus den beiden Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -, vorgehend OVG Greifswald, Urt. vom 6. September 2016 - 1 L 217/13 - und - 1 L 212/13 -.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2017 - 1 LZ 599/17
Verfassungsgemäßheit von § 9 Abs. 3 KAG MV
Insoweit wird übersehen, dass das OVG Greifswald in seinen Urteilen vom 6. September 2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff. und - 1 L 217/12 - beide rechtskräftig durch BVerwG, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 9 B 71.16 -, juris, und - 9 B 72.16 -, sich mit diesen Normen befasst hat.Rn. 22 Eine endgültige Klärung der von der Zulassungsschrift angesprochenen Fragen folgt aus den beiden Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -, vorgehend OVG Greifswald, Urt. vom 6. September 2016 - 1 L 217/13 - und - 1 L 212/13 -.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2020 - 1 LZ 90/17
Ausbaubeiträge nach Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern - Schmutzwasserbeiträge
Siehe hierzu die beiden Beschlüsse des Bundesverwaltungsgericht vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -, vorgehend die o. g. Urteile des OVG Greifswald vom 6. September 2016 - 1 L 217/13 - und - 1 L 212/13 -.Da das Bundesverfassungsgericht (…siehe Beschl. vom 5. März 2013, a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -) den jeweiligen Landesgesetzgebern die Möglichkeit eingeräumt hat, ihre Regelungslücke in Bezug auf die Bestimmung einer zeitlichen Obergrenze zu schließen und eine solche Obergrenze noch einzuführen, mussten seit 2013 die Beitragspflichtigen damit rechnen, dass bis zum Ablauf der vom Landesgesetzgeber festzulegenden zeitlichen Obergrenze eine Beitragserhebung noch zulässig sein wird.
- OVG Sachsen, 03.04.2019 - 5 A 332/15
Rundfunkbeitrag; Verfassung; Zitiergebot; Datenschutz; Landesrecht; …
Zwar reicht die Bindungswirkung grundsätzlich nicht so weit, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit bzw. Unvereinbarkeit einer Norm sowie daran anknüpfender Folgen auch inhaltsgleiche Normen anderer Gesetzgeber erfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 607/20
Rechtliches Gehör; Übergehen von Vorbringen; Beruhen
Zwar reicht die Bindungswirkung grundsätzlich nicht so weit, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit bzw. Unvereinbarkeit einer Norm sowie daran anknüpfender Folgen auch inhaltsgleiche Normen anderer Gesetzgeber erfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 -, juris Rn. 7). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2019 - 1 LZ 230/17
Heilung eines Schmutzwasserbeitragsbescheides ex nunc; Inkrafttreten einer …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.2017 - 5 PB 2.17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nicht statthafte Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 92a S 1 ArbGG, § 92 Abs 1 ArbGG, § 85 Abs 2 ArbGG, § 591 ZPO
Nicht statthafte Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 92a S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Verfolgung des Begehrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach rechtskräftiger Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts mittels einer Nichtigkeitsklage
- ra.de
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 92a S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz ( ArbGG ); Verfolgung des Begehrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach rechtskräftiger Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts mittels einer Nichtigkeitsklage
- datenbank.nwb.de
Nicht statthafte Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 17.03.2016 - 17 B 3/16
- VG Magdeburg, 18.03.2016 - 17 B 3/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 5 M 8/16
- BVerwG, 29.06.2017 - 5 PB 2.17
Papierfundstellen
- FA 2017, 269
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 16.12.2004 - 9 AZN 969/04
Nichtzulassungsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 5 PB 2.17
Ist bereits das Rechtsmittel - hier die Rechtsbeschwerde -, dessen Zulassung begehrt wird, unstatthaft, kann das auf Zulassung dieses Rechtsmittels gerichtete Verfahren - hier das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - nicht statthaft sein (BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 9 AZN 969/04 - AP Nr. 50 zu § 72 ArbGG 1979).Nach der Systematik des Revisionsrechts sollen diese Gerichte nach dem Willen des Gesetzgebers wegen des provisorischen Charakters und der vorläufigen Bedeutung des einstweiligen Verfügungsverfahrens für eine Rechtsüberprüfung im Wege der Revision oder der Rechtsbeschwerde nicht zur Verfügung stehen (BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 9 AZN 969/04 - AP Nr. 50 zu § 72 ArbGG 1979; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02 - BGHZ 152, 195).
Unabhängig davon, auf welchem Weg sie mit der Entscheidung befasst werden, sollen sie von vornherein nicht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entscheiden (vgl. BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 9 AZN 969/04 - AP Nr. 50 zu § 72 ArbGG 1979;… Ulrich, in: Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 72 ArbGG Rn. 20;… Scholz, in: Ostrowicz/Künzl/Scholz, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl. 2014, Rn. 834).
- BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02
Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren
Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 5 PB 2.17
Nach der Systematik des Revisionsrechts sollen diese Gerichte nach dem Willen des Gesetzgebers wegen des provisorischen Charakters und der vorläufigen Bedeutung des einstweiligen Verfügungsverfahrens für eine Rechtsüberprüfung im Wege der Revision oder der Rechtsbeschwerde nicht zur Verfügung stehen (BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 9 AZN 969/04 - AP Nr. 50 zu § 72 ArbGG 1979; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02 - BGHZ 152, 195). - BVerwG, 08.03.2010 - 6 PB 47.09
Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts; Erledigung der Hauptsache; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 5 PB 2.17
Rn. 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 92a Satz 1 ArbGG ist nur statthaft, wenn die angefochtene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nach § 92 Abs. 1 ArbGG rechtsbeschwerdefähig ist (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 6 PB 47.09 - Buchholz 251.91 § 88 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 2). - BGH, 03.04.2012 - XI ZR 389/11
Erreichen des Beschwerdewertes in Höhe von über als Voraussetzung für die …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 5 PB 2.17
Diese Regelung hat nicht den Sinn, für Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren die Zulässigkeit der Rechtsmittel zu erweitern, sondern besagt nur, dass die gesamte Entscheidung insoweit mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann, als die betreffende Sachentscheidung des mit der Klage befassten Gerichts anfechtbar ist (BGH, Urteil vom 20. Januar 1967 - IV ZR 242/65 - BGHZ 47, 21 und Beschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 389/11 - juris Rn. 2). - BGH, 20.01.1967 - IV ZR 242/65
Revision gegen Restitutionsurteil
Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 5 PB 2.17
Diese Regelung hat nicht den Sinn, für Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren die Zulässigkeit der Rechtsmittel zu erweitern, sondern besagt nur, dass die gesamte Entscheidung insoweit mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann, als die betreffende Sachentscheidung des mit der Klage befassten Gerichts anfechtbar ist (BGH, Urteil vom 20. Januar 1967 - IV ZR 242/65 - BGHZ 47, 21 …und Beschluss vom 3. April 2012 - XI ZR 389/11 - juris Rn. 2).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".