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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99   

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BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99 (https://dejure.org/2000,84)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2000 - 5 C 29.99 (https://dejure.org/2000,84)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 (https://dejure.org/2000,84)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Therapiekosten für ein behindertes Kind mit Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) für die Zeit vor dem Monat der Antragstellung - Anspruch auf eine nachträgliche Kostenübernahme für eine Einzeltherapie in einer heilpädagogischen-psychologischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe; Jugendhilfe, Legasthenietherapie als Maßnahme der Kenntnisgrundsatz, keine Geltung des - im Jugendhilferecht; Kostenübernahme als Maßnahme der Jugendhilfe; Legasthenietherapie, Kostenübernahme als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 98
  • NVwZ 2002, 97 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 763
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1060
  • DÖV 2001, 909
 
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Wird zitiert von ... (209)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
    Mit dem jugendhilferechtlichen Ziel partnerschaftlicher Hilfe unter Achtung familiärer Autonomie (…BTDrucks a.a.O. S. 42) und dem kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozess bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Jugendhilfe (vgl. BVerwGE 109, 155/167) wäre es unvereinbar, wenn sich die Funktion des Jugendamtes auf die eines bloßen Kostenträgers beschränkte, der erst nachträglich nach Durchführung einer selbst beschafften Hilfemaßnahme in die kostenmäßige Abwicklung des Hilfefalles eingeschaltet wird.
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
    Die materiellen Voraussetzungen eines Hilfeanspruchs nach § 35 a SGB VIII in Verbindung mit §§ 3 und 5 EingliederungshilfeVO, insbesondere die Voraussetzungen für die Annahme einer seelischen Behinderung, hat der erkennende Senat, anknüpfend an seine Rechtsprechung zu § 39 BSHG (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 5 C 21.93 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 16 S. 11), dahin konkretisiert, dass entscheidend ist, ob seelische Störungen nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sind, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen (Urteil vom 26. November 1998 - BVerwG 5 C 38.97 - Buchholz 436.511 § 35 a KJHG/SGB VIII Nr. 1 - Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom -).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99

    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
    Nur unter dieser Voraussetzung können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihre aus § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben wie auch ihre Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII nicht nur institutionell, sondern auch durch die Hilfegestaltung im individuellen Einzelfall wahrnehmen (vgl. auch das Urteil des Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 5 C 19.99 - FEVS 51, 347 = NDV-RR 2000, 67 = DVBl 2000, 1212 - Selbstbeschaffung eines Kinderkrippenplatzes -: "gegen eine rein nachfrageorientierte Auslegung des Bedarfsbegriffs" im Zusammenhang mit der Bestimmung des jugendhilferechtlichen Bedarfs an Kinderkrippenplätzen).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
    Die materiellen Voraussetzungen eines Hilfeanspruchs nach § 35 a SGB VIII in Verbindung mit §§ 3 und 5 EingliederungshilfeVO, insbesondere die Voraussetzungen für die Annahme einer seelischen Behinderung, hat der erkennende Senat, anknüpfend an seine Rechtsprechung zu § 39 BSHG (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 5 C 21.93 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 16 S. 11), dahin konkretisiert, dass entscheidend ist, ob seelische Störungen nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sind, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen (Urteil vom 26. November 1998 - BVerwG 5 C 38.97 - Buchholz 436.511 § 35 a KJHG/SGB VIII Nr. 1 - Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom -).
  • BVerwG, 15.07.1959 - V C 80.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
    Doch wäre ihm die Berufung auf das Fehlen eines Leistungsantrags der Klägerin für den hier streitigen Zeitraum entsprechend dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 2 BGB allenfalls dann versagt, wenn er die Klägerin von einer Antragstellung abgehalten hätte (vgl. BVerwGE 9, 89 ).
  • BSG, 14.12.1982 - 8 RK 23/81

    Sachleistung der Krankenpflege eines Versicherten

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass von einem vorherigen Antrag auf die benötigte Hilfe abgesehen werden könne, wenn "von vornherein klar (sei), dass der Leistungsträger nicht leisten wird - etwa weil dies seiner ständigen Praxis entspricht" (so Mrozynski, NDV 2000, 110 , unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG, die allerdings mit Rücksicht auf § 13 Abs. 3 SGB V überholt ist; vgl. demgegenüber z.B. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 8 RK 23/81 - …">182%20RVO%20Nr.%2086#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 182 RVO Nr. 86).
  • BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
    Zwar geht das Berufungsgericht unter Bezug auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 2; Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 27.88 - Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 13) zu Recht davon aus, dass dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Jugendhilfe vorlagen, erforderliche Maßnahmen aber nicht vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sondern von Dritten durchgeführt wurden, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Jugendhilfe noch nachträglich leisten könne und müsse, indem er die Kosten der bereits durchgeführten Maßnahmen übernimmt.
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 27.88

    Jugendhilfeträger - Erziehungshilfe - Wirtschaftliche Hilfe - Unterbringung eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
    Zwar geht das Berufungsgericht unter Bezug auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. August 1987 - BVerwG 5 B 50.87 - Buchholz 436.51 § 5 JWG Nr. 2; Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 27.88 - Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 13) zu Recht davon aus, dass dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Jugendhilfe vorlagen, erforderliche Maßnahmen aber nicht vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sondern von Dritten durchgeführt wurden, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Jugendhilfe noch nachträglich leisten könne und müsse, indem er die Kosten der bereits durchgeführten Maßnahmen übernimmt.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf …

    Rn. 19 Dies und die Voraussetzungen eines entsprechenden Sekundäranspruchs hat das Bundesverwaltungsgericht mit den Worten zum Ausdruck gebracht, "dass dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Jugendhilfe vorlagen, erforderliche Maßnahmen aber nicht vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sondern von Dritten durchgeführt wurden, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Jugendhilfe noch nachträglich leisten könne und müsse, indem er die Kosten der bereits durchgeführten Maßnahme übernimmt" (Urteil vom 28. September 2000 - BVerwG 5 C 29.99 - BVerwGE 112, 98 = Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 3 S. 2).

    Der Jugendhilfeträger hat für diese Kosten aber nur dann aufkommen müssen, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist (Urteil vom 28. September 2000 a.a.O. bzw. S. 5; bestätigt durch Urteil vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 18.04 - BVerwGE 124, 83 = Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 4 S. 10).

    In der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wird ausdrücklich auf die zuvor genannte Rechtsprechung und Literatur Bezug genommen (nämlich auf das Urteil des Senats vom 28. September 2000 a.a.O., die Stellungnahme der Ständigen Fachkonferenz 1 a.a.O. und das Urteil des OVG Münster vom 14. März 2003 a.a.O.) und dazu ausgeführt, diese Rechtsprechung solle nunmehr im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit eine positiv-rechtliche Grundlage erfahren (BRDrucks 586/04 S. 45 und BTDrucks 15/3676 S. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2016 - 12 S 1782/15

    Aufwendungsersatz für selbstgeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei …

    § 36a Abs. 3 SGB VIII markiert insoweit keine bereichsspezifische Ausnahme, wie die Beklagte mit Blick auf die Besonderheiten der Finanzierung der Betreuungsplätze glauben machen will, sondern ist vielmehr als Regelung zu verstehen, mit welcher dem "Missbrauch" des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe als "bloße Zahlstelle" entgegengewirkt werden sollte (vgl. BT-Drs. 15/5616 zu Nr. 15, S. 26 unter Hinweis auf BVerwGE 112, 98; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2012 - 7 A 10671/12 - JAmt 2012, 603 [604]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 A 10671/12

    Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2000, 5 C 29.99, BVerwGE 112, 98, NJW-RR 2001, 763, nimmt die genannte Rechtsprechung ausdrücklich in Bezug und ergänzt insoweit lediglich, dass die Auffassung der Vorinstanz zurückzuweisen sei, dass die Leistungsverpflichtung des Trägers der Jugendhilfe nicht einen Hilfeantrag des Leistungsberechtigten vor Beginn der auf den Hilfebedarf gerichteten Maßnahme voraussetze.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in Abkehr von der früheren Rechtsprechung betont, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungs- und nicht bloßer Kostenträger ist (BVerwGE 112, 98); … gleichzeitig hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung Fallgruppen entwickelt, in denen eine sogenannte Selbstbeschaffung zulässig ist.

    Rn. 29 In der Einzelbegründung (dort S. 67) heißt es zu Nr. 13 (§ 36a): "Diese Praxis … (Anmerkung: der Inanspruchnahme des Jugendsamtes als bloße Zahlstelle) steht im Widerspruch zur Systematik des SGB VIII, das dem Jugendamt die Funktion eines Leistungsträgers zuweist, der die Kosten grundsätzlich nur dann trägt, wenn er selbst vorab auf der Grundlage des SGB VIII und dem dort vorgesehenen Verfahren über die Eignung und Notwendigkeit der Hilfe entschieden hat (vgl. auch BVerwGE 112, 98).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00   

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https://dejure.org/2001,396
BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 5 C 8.00 (https://dejure.org/2001,396)
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Bestattung des Vaters nach Erbschaftsausschlagung

Anspruch nach § 15 BSHG hat nicht nur der Bestattungskostenpflichtige nach bürgerlichem Recht (§§ 1968, 1615 Abs. 2 BGB, sondern auch, wer eine öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht auf eigene Kosten erfüllt (in Baden-Württemberg: nach § 31 BestattG)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BSHG § 15
    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, Zumutbarkeit der Tragung der - Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten

  • Judicialis

    BSHG § 15

  • Wolters Kluwer

    Bestattungskosten - Übernahme von Bestattungskosten - Übernahme durch den Träger der Sozialhilfe - Zumutbarkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    BSHG § 15
    D (A), Sozialhilfe, Bestattungskosten, Sozialhilfeträger, Erben, Bestattungspflicht

  • rechtsportal.de

    BSHG § 15
    Sozialhilferecht - Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; -, Zumutbarkeit der Tragung der -; Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mittellose Tochter bleibt nicht auf Beerdigungskosten sitzen - Sozialamt muss zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 57
  • NJW 2001, 3722 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 927
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1066
  • DÖV 2001, 786
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim…, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ; Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 22 A 3975/99

    Sozialhilferecht. Übernahme von Bestattungskosten

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    BVerwG 5 C 8.00 OVG 22 A 3975/99.
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 162.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG derjenige ist, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. Urteil vom 31. August 1966 - BVerwG 5 C 162.65 - ; Urteil vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - ).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …

    Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; vgl BVerwGE 116, 287, 289) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (BVerwGE 114, 57, 58 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).

    Die hieraus resultierende Bestattungspflicht der Klägerin regelt zwar nicht die Verpflichtung, die Kosten der Beerdigung zu tragen, wie dies etwa § 1968 BGB oder § 1615 Abs. 2 BGB tun; wird aber - wie hier - die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht erfüllt, resultieren hieraus Kosten wie Entgeltansprüche des Bestattungsunternehmers, die Gegenstand der übernahmefähigen Kostenverpflichtung iS des § 74 SGB XII sind (BVerwGE 114, 57 ff; Gotzen, ZfF 2006, 1, 3).

    Der Beurteilungsmaßstab dafür, was dem Verpflichteten zugemutet werden kann, ergibt sich insbesondere aus den allgemeinen Grundsätzen des Sozialhilferechts (Gotzen, ZfF 2006, 1, 3; offen gelassen BVerwGE 114, 57, 60).

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines …

    Freilich wären die daraus drohenden wirtschaftlichen Nachteile dadurch abgemildert worden, dass die Beklagte bei Unzumutbarkeit der (endgültigen) Kostentragung nach § 74 SGB XII vom zuständigen Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten hätte erlangen können (vgl. BVerwGE 114, 57, 58 f zu § 15 BSHG;… Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 74 Rn. 15).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung …

    Die Feststellungen des LSG in tatsächlicher Hinsicht und zum maßgeblichen Landesrecht ermöglichen bereits keine endgültige Aussage darüber, ob die Klägerin zur Tragung der Bestattungskosten (zur Unterscheidung zwischen dieser Pflicht und der Bestattungspflicht selbst: BVerwGE 114, 57, 58 f;… BSGE 104, 219 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) verpflichtet war.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99   

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https://dejure.org/2000,609
BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99 (https://dejure.org/2000,609)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 5 C 42.99 (https://dejure.org/2000,609)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 5 C 42.99 (https://dejure.org/2000,609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Eheähnliche Gemeinschaft - Unterhaltsleistungen für Kinder - Ausschluss von Kindern in Stiefelternfamilien - Unterhaltsvorschussgesetz - Verfassungswidrigkeit - Wiederverheiratung

  • rechtsportal.de

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Sozialrecht (Sozialleistungen); Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in eheähnliche Gemeinschaft; Unterhaltsleistungen, Ausschluss von Kindern in Stiefelternfamilien von Unterhaltsleistungen nach dem UVG; Unterhaltsvorschussgesetz , Ausschluss von Kindern in ...

  • rechtsportal.de

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -; Unterhaltsleistungen, Ausschluss von Kindern in Stiefelternfamilien von - nach dem UVG ; Unterhaltsvorschussgesetz , Ausschluss von Kindern in Stiefelternfamilien von Unterhaltsleistungen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 259
  • NJW 2001, 3205
  • NVwZ 2001, 1288 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1452
  • DVBl 2001, 1697
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 1491/99

    Rechtmäßigkeit der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen; Gewährung von …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99
    BVerwG 5 C 42.99 OVG 16 A 1491/99.

    Das Verwaltungsgericht hat die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 23. September 1999 - OVG 16 A 1491/99 - ) die auf den Leistungszeitraum vom 1. Mai 1996 bis zum 30. September 1996 beschränkte Berufung der Kläger zurückgewiesen und dies im Wesentlichen wie folgt begründet: .

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Gerichtskostenfreiheit folgt aus § 188 Satz 2 VwGO (vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 10.91 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22, S. 28 f.).
  • OVG Saarland, 06.01.2011 - 3 D 137/10

    Begriff des Zusammenlebens im Sinne des § 1 Abs. 3 UHVG (juris: UhVorschG)

    BVerwG, Urteil vom 7.12.2000 - 5 C 42/99 -, BVerwGE 112, 259 f., zitiert nach juris.
  • BVerwG, 26.03.2026 - 5 C 7.24

    Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des …

    Bleibt die Unterstützung im Einzelfall aus, ist dies in Anbetracht der typisierenden und auf praktische Bedürfnisse einer Massenverwaltung Rücksicht nehmenden Betrachtungsweise des Gesetzgebers hinzunehmen (vgl. bezüglich der vergleichbaren Situation des Ausbleibens der vom Gesetzgeber angenommenen wirtschaftlichen Besserstellung von Kindern in einer Stiefelternfamilie BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 5 C 42.99 - BVerwGE 112, 259 ).
  • BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04

    Ledig; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; kein …

    Dass Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt, keinen Leistungsanspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben, folgt zudem aus dem Gesetzeszweck, eine Sozialleistung nur für die Kinder derjenigen Elternteile bereitzustellen, die Alltag und Erziehung auf sich gestellt bewältigen müssen, wie dies schon in der vollständigen Bezeichnung des Gesetzes in seiner Ursprungsfassung vom 23. Juli 1979 (BGBl I S. 1184) - Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen - zum Ausdruck gelangt ist (Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 5 C 42.99 - BVerwGE 112, 259 = Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 1 S. 2 zu Kindern in Stiefelternfamilien).
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   BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00   

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BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00 (https://dejure.org/2001,36)
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  • Doctrine

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  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § 291; ; BSHG F. 1969 § 111 Abs. 2 Satz 2; ; SGB I § 44; ; SGB VIII § 89 f Abs. 2 Satz 2; ; SGB X F. 1996 § 102; ; SGB X F. 1996 § 108 Abs. 2; ; VwGO § 43 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern - Prozesszinsen - Verzugszinsen - Feststellungsklage zwischen Sozialleistungsträgern - Jugendhilferecht

  • rechtsportal.de

    Jugendhilferecht - Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; Feststellungsklage zwischen Sozialleistungsträgern, Prozesszinsen; Jugendhilferecht, Prozesszinsen für Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Prozesszinsen im Kostenerstattungsstreit zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 61
  • NJW 2001, 3722 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1057
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1067
  • DÖV 2001, 783
 
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Wird zitiert von ... (345)Zitiert selbst (40)

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Anders als § 44 SGB I (und ebenso § 27 Abs. 1 SGB IV), der einen sozialen Ausgleichszweck verfolgt, nämlich den auf Sozialleistungen als Lebensgrundlage angewiesenen Leistungsberechtigten dafür zu entschädigen, dass er wegen der verspäteten Zahlung auf Kreditaufnahme, Auflösung von Ersparnissen oder Einschränkung der Lebensführung angewiesen war (vgl. BSGE 71, 72 ), bezweckt § 108 Abs. 2 SGB X den Schutz der finanziellen Leistungsfähigkeit der Leistungsträger auf der untersten Stufe des Systems der sozialen Sicherung.

    Denn seine Aussagekraft beschränkt sich auf das Verhältnis Leistungsberechtigter - Leistungsträger (so richtig OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Januar 1999 - 4 L 5305/98 - ; vgl. weiter BSGE 49, 237; 71, 72 ).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Das Bundesverwaltungsgericht stellt in ständiger Rechtsprechung als allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts den Satz heraus, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (vgl. BVerwGE 7, 95 ; 11, 314 ; 14, 1 ; 21, 44; 38, 49 ; 51, 287 ; 58, 316 ; 71, 85 ; 99, 53 ; 107, 304 ; 108, 364 ).

    Während Verzugs- und andere materiellrechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden (vgl. BVerwGE 14, 3; 15, 81; 21, 44; 37, 239 ; 48, 133 ; 58, 326; 71, 93; 80, 334 ; 81, 312 ; 96, 45 ), ist die Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Prozesszinsen - wie eingangs dargelegt - grundsätzlich anders: Prozesszinsen sind nur dann ausgeschlossen, wenn das einschlägige Fachrecht eine Regelung enthält, die den allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts außer Kraft setzt (vgl. zuletzt BVerwGE 107, 304 ).

  • BVerwG, 26.03.1965 - IV C 123.63
    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Das Bundesverwaltungsgericht stellt in ständiger Rechtsprechung als allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts den Satz heraus, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (vgl. BVerwGE 7, 95 ; 11, 314 ; 14, 1 ; 21, 44; 38, 49 ; 51, 287 ; 58, 316 ; 71, 85 ; 99, 53 ; 107, 304 ; 108, 364 ).

    Während Verzugs- und andere materiellrechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden (vgl. BVerwGE 14, 3; 15, 81; 21, 44; 37, 239 ; 48, 133 ; 58, 326; 71, 93; 80, 334 ; 81, 312 ; 96, 45 ), ist die Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Prozesszinsen - wie eingangs dargelegt - grundsätzlich anders: Prozesszinsen sind nur dann ausgeschlossen, wenn das einschlägige Fachrecht eine Regelung enthält, die den allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts außer Kraft setzt (vgl. zuletzt BVerwGE 107, 304 ).

  • BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95

    Sozialhilferecht: Unterbrechung der Erstattungspflicht, Verzinsung von zu …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 - (Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2 = FEVS 47, 9 ) zu Art. 7 FKPG ausgeführt, dass in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche insoweit wieder in Geltung gesetzt worden sind.
  • BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO, der auch für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt (BVerwGE 47, 233 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 6 S 941/93

    Zum örtlich zuständigen Sozialhilfeträger bei Pendeln zwischen zwei Wohnorten - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Die gegenteilige Ansicht, die zumindest einer entsprechenden Anwendung - früher des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG und heute noch - des § 89 f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII auf Prozesszinsen das Wort redet(e), weil Verzugs- und Prozesszinsen auf demselben Rechtsgedanken beruhten (…zu § 89 f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII vgl. W. Schellhorn, SGB VIII/KJHG, 2. Auflage 2000, § 89 f Rn 10; wohl auch Zeitler NDV 1998, 104 [113]; zum früheren § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG vgl. ZSpr, Entscheidungen vom 3. Juni 1977 - B 34/76 - und vom 4. Oktober 1984 - B 52/82 - ; VGH Mannheim, Urteile vom 17. Dezember 1993 - VGH 6 S 2158/93 - und 23. November 1995 - 6 S 941/93 - ; BayVGH, Urteil vom 7. November 1994 - VGH 12 B 93.1264 - ;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl. 1993, § 111 Rn. 33;… Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl. 1992, § 111 Rn. 14;… Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. , § 111 Rn. 32;… a.A. und im Ergebnis wie hier Schellhorn/Reinher/Schwörer, Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, 1966, S. 213; Engel ZfF 1975, 34 f.;… Gottschick/Giese, BSHG, 9. Auflage 1985, § 111 Rn. 5), übersah und übersieht den Wesensunterschied zwischen Verzugs- und Prozesszinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 und OVG Münster, Beschluss vom 8. Mai 2000 - 22 A 1123/98 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2000 - 22 A 1123/98

    Geltendmachung von Verzugszinsen bei einem Erstattungsanspruch der …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Die gegenteilige Ansicht, die zumindest einer entsprechenden Anwendung - früher des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG und heute noch - des § 89 f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII auf Prozesszinsen das Wort redet(e), weil Verzugs- und Prozesszinsen auf demselben Rechtsgedanken beruhten (…zu § 89 f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII vgl. W. Schellhorn, SGB VIII/KJHG, 2. Auflage 2000, § 89 f Rn 10; wohl auch Zeitler NDV 1998, 104 [113]; zum früheren § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG vgl. ZSpr, Entscheidungen vom 3. Juni 1977 - B 34/76 - und vom 4. Oktober 1984 - B 52/82 - ; VGH Mannheim, Urteile vom 17. Dezember 1993 - VGH 6 S 2158/93 - und 23. November 1995 - 6 S 941/93 - ; BayVGH, Urteil vom 7. November 1994 - VGH 12 B 93.1264 - ;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl. 1993, § 111 Rn. 33;… Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl. 1992, § 111 Rn. 14;… Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. , § 111 Rn. 32;… a.A. und im Ergebnis wie hier Schellhorn/Reinher/Schwörer, Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, 1966, S. 213; Engel ZfF 1975, 34 f.;… Gottschick/Giese, BSHG, 9. Auflage 1985, § 111 Rn. 5), übersah und übersieht den Wesensunterschied zwischen Verzugs- und Prozesszinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 und OVG Münster, Beschluss vom 8. Mai 2000 - 22 A 1123/98 - ).
  • VGH Bayern, 07.11.1994 - 12 B 93.1264
    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Die gegenteilige Ansicht, die zumindest einer entsprechenden Anwendung - früher des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG und heute noch - des § 89 f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII auf Prozesszinsen das Wort redet(e), weil Verzugs- und Prozesszinsen auf demselben Rechtsgedanken beruhten (…zu § 89 f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII vgl. W. Schellhorn, SGB VIII/KJHG, 2. Auflage 2000, § 89 f Rn 10; wohl auch Zeitler NDV 1998, 104 [113]; zum früheren § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG vgl. ZSpr, Entscheidungen vom 3. Juni 1977 - B 34/76 - und vom 4. Oktober 1984 - B 52/82 - ; VGH Mannheim, Urteile vom 17. Dezember 1993 - VGH 6 S 2158/93 - und 23. November 1995 - 6 S 941/93 - ; BayVGH, Urteil vom 7. November 1994 - VGH 12 B 93.1264 - ;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl. 1993, § 111 Rn. 33;… Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl. 1992, § 111 Rn. 14;… Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. , § 111 Rn. 32;… a.A. und im Ergebnis wie hier Schellhorn/Reinher/Schwörer, Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, 1966, S. 213; Engel ZfF 1975, 34 f.;… Gottschick/Giese, BSHG, 9. Auflage 1985, § 111 Rn. 5), übersah und übersieht den Wesensunterschied zwischen Verzugs- und Prozesszinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 und OVG Münster, Beschluss vom 8. Mai 2000 - 22 A 1123/98 - ).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5305/98

    Verzinsung von Erstattungsforderungen des Trägers der Sozialhilfe gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Denn seine Aussagekraft beschränkt sich auf das Verhältnis Leistungsberechtigter - Leistungsträger (so richtig OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Januar 1999 - 4 L 5305/98 - ; vgl. weiter BSGE 49, 237; 71, 72 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1993 - 6 S 2158/93

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern nach BSHG § 103 Abs 3; keine …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
    Die gegenteilige Ansicht, die zumindest einer entsprechenden Anwendung - früher des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG und heute noch - des § 89 f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII auf Prozesszinsen das Wort redet(e), weil Verzugs- und Prozesszinsen auf demselben Rechtsgedanken beruhten (…zu § 89 f Abs. 2 Satz 2 SGB VIII vgl. W. Schellhorn, SGB VIII/KJHG, 2. Auflage 2000, § 89 f Rn 10; wohl auch Zeitler NDV 1998, 104 [113]; zum früheren § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG vgl. ZSpr, Entscheidungen vom 3. Juni 1977 - B 34/76 - und vom 4. Oktober 1984 - B 52/82 - ; VGH Mannheim, Urteile vom 17. Dezember 1993 - VGH 6 S 2158/93 - und 23. November 1995 - 6 S 941/93 - ; BayVGH, Urteil vom 7. November 1994 - VGH 12 B 93.1264 - ;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl. 1993, § 111 Rn. 33;… Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl. 1992, § 111 Rn. 14;… Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl. , § 111 Rn. 32;… a.A. und im Ergebnis wie hier Schellhorn/Reinher/Schwörer, Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, 1966, S. 213; Engel ZfF 1975, 34 f.;… Gottschick/Giese, BSHG, 9. Auflage 1985, § 111 Rn. 5), übersah und übersieht den Wesensunterschied zwischen Verzugs- und Prozesszinsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 und OVG Münster, Beschluss vom 8. Mai 2000 - 22 A 1123/98 - ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 4 L 56/89
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander …

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …

  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags …

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die …

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter …

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Zahlung eines Geldbetrages wegen Fehlverhaltens einer bei einem Landkreis …

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78

    Parkuhr - §§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
  • BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64

    Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen

  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86

    Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des …

  • BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 51/83

    Keine verschärfte Bereicherungshaftung nach negativer Feststellungsklage

  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des …

  • BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69

    Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69

    Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht

  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75

    Prozeßzinsen - Öffentlich-rechtliche Geldforderungen - Klageverfahren - …

  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
  • BVerwG, 10.04.1975 - III C 78.73

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs - Ausgleichsleistungen - …

  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51

    Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen

  • VGH Bayern, 29.09.2000 - 12 B 98.3649
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 7 S 279/99

    Prozeßzinsen für Kostenerstattungsansprüche zwischen Trägern der Sozialhilfe

  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 18.60

    Anspruch einer als "Zivilstaatsdienerin" beschäftigten Hilfsschwester auf …

  • RG, 12.04.1918 - III 496/17

    Klage auf Zahlung von Witwengeld trotz Bestehens eines Anspruchs auf …

  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung; …

    Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen in sinngemäßer Anwendung des § 291 Satz 1 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB Prozesszinsen zu entrichten, wenn das einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - BVerwGE 114, 61 = Buchholz 435.12 § 108 SGB X Nr. 1 S. 2 m.w.N.).

    Aus § 108 SGB X folgt nichts Gegenteiliges (Urteil vom 22. Februar 2001 a.a.O. S. 65 f. bzw. S. 5).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …

    Insofern tritt bereits durch eine Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Geldforderung deren Rechtshängigkeit ein, wenn die Forderung nur dem Grunde nach streitig ist (zum Ganzen Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53 < 55>, vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - Buchholz 239.1 § 49 BeamtVG Nr. 5, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 1 C 38.97 - BVerwGE 107, 304 < 305 ff.> und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - BVerwGE 114, 61 < 62 ff.>; Beschluss vom 25. Januar 2006 - BVerwG 2 B 36.05 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 7 S. 3).
  • VG Düsseldorf, 26.02.2018 - 23 K 6871/13

    Nachversicherung für beamteten Lehrer, der in einen anderen Mitgliedstaat der EU …

    Rn. 87 BVerwG, Urteile vom 28. Juni 1995 - 11 C 22.94 , in: BVerwGE 99, 53 (55), vom 28. Mai 1998 - 2 C 28.97 -, bei: Buchholz 239.1, § 49 BeamtVG Nr. 5, vom 27. Oktober 1998 - 1 C 38.97 -, in: BVerwGE 107, 304 (305 ff.), und vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 -, in: BVerwGE 114, 61 (62 ff.), sowie Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 B 36.05 -, bei: Buchholz 240, § 3 BBesG Nr. 7 S. 3.
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  • Doctrine

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  • Judicialis

    GG Art. 116 Abs. 2; ; RuStAG § 4 Abs. 1; ; RuStAG § 25 Abs. 1; ; StAG § ... 8; ; StAG § 13; ; StAG § 14; ; 1. StAngRegG § 1; ; 1. StAngRegG § 11; ; 1. StAngRegG § 12; ; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 in der Fassung der Verordnung vom 31. Januar 1942 (RGBl 1941 I S. 118; 1942 I S. 51) - Volkslistenverordnung - § 1; ; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 in der Fassung der Verordnung vom 31. Januar 1942 (RGBl 1941 I S. 118; 1942 I S. 51) - Volkslistenverordnung - § 4; ; Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (RGBl I S. 40) § 1

  • Wolters Kluwer

    Abkömmling - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung - Folgenbeseitigungslast - Erlebensgeneration - Mehrstaatigkeit - Sammeleinbürgerung

  • rechtsportal.de

    Abkömmlinge; Danzig; Einbürgerung; Erlebensgeneration; Ermessenseinbürgerung; Folgenbeseitigungslast; Juden; Mehrstaatigkeit; Nichtigkeit; rassisch Verfolgte; Sammeleinbürgerung; Wiedergutmachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 195
  • NVwZ 2001, 121
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2002, 47
  • DÖV 2001, 998
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    In Fällen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts hat die Behörde diesen Gesichtspunkt im Rahmen ihres Ermessens angemessen zu berücksichtigen, und zwar auch im Zusammenhang mit der Frage der Hinnahme einer etwa eintretenden Mehrstaatigkeit (vgl. auch Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - BVerwGE 85, 108, 119).

    Der Nichterwerb der Staatsangehörigkeit aus rassischen Gründen kam nämlich einer Entziehung der Staatsangehörigkeit aus solchen Gründen sehr nahe (vgl. auch Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - a.a.O. S. 115 zur entsprechenden Anwendung des Art. 116 Abs. 2 GG).

    Sollten sich danach keine die Einbürgerung ausschließenden Umstände ergeben, muss der Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit zurücktreten (vgl. auch Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - a.a.O. S. 119).

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Das Berufungsgericht nimmt zu Recht Bezug auf die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 herangezogenen Maßstäbe (BVerfGE 23, 98).

    In diesem Zusammenhang ist ferner von Bedeutung, dass es für viele Betroffene - insbesondere im Falle des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit - nachteilig hätte sein können, wenn sie von der Bundesrepublik kraft Gesetzes als deutsche Staatsangehörige in Anspruch genommen worden wären (vgl. auch BVerfGE 23, 98, 107; 54, 53, 69).

    Dieser Schluss ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht infolge der Statuierung des Einbürgerungsanspruchs nach § 11 1. StAngRegG gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 23, 98, 108) zur parallelen Problematik bei Art. 116 Abs. 2 GG).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verordnung als von Anfang an nichtig angesehen, weil die dort angeordnete Ausbürgerung und Vermögenseinziehung dazu beitragen sollten, die zur Emigration gezwungenen Juden ins Elend zu stürzen und so auch jenseits der Grenzen des nationalsozialistischen Machtbereichs zu vernichten; damit widersprach die Verordnung evident fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit (…a.a.O. S. 105 f.; vgl. auch BVerfGE 54, 53, 68 f. zur Nichtigkeit einer Ausbürgerung auf Grund von § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 ).

    In diesem Zusammenhang ist ferner von Bedeutung, dass es für viele Betroffene - insbesondere im Falle des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit - nachteilig hätte sein können, wenn sie von der Bundesrepublik kraft Gesetzes als deutsche Staatsangehörige in Anspruch genommen worden wären (vgl. auch BVerfGE 23, 98, 107; 54, 53, 69).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Dieser findet seine Schranken insbesondere in den Grundentscheidungen der Verfassung einschließlich der Grundrechte und der sich aus ihnen ergebenden Wertentscheidungen (vgl. BVerfGE 37, 217, 239 f.; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26 S. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92

    palästinensische Mandatszugehörigkeit - 'Drei-Elemente-Lehre'

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Diese stellte bezogen auf § 25 Abs. 1 RuStAG in der damals geltenden Fassung keine ausländische Staatsangehörigkeit dar (Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - BVerwGE 94, 185).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, stellten sich die Verhältnisse hinsichtlich der (ehemaligen) Danziger als besonders schwierig dar, weil das Bundesverfassungsgericht die Wirksamkeit der Kollektiveinbürgerungen davon abhängig gemacht hatte, dass die betreffenden Personen von dem Staat, dessen Gebiet annektiert worden war, als seine Staatsangehörigen nicht mehr in Anspruch genommen wurden (vgl. BVerfGE 1, 322, 331).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung; …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Da die Vorschrift nicht auf § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StAG Bezug nimmt, hängt die Einbürgerung nicht davon ab, dass der Einbürgerungsbewerber sich im Inland niederlässt und dort seine Angehörigen zu ernähren imstande ist (vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142, 145 ff. = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 8 A 4522/98

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Ermessen; Reduzierung auf Null; Danzig

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    BVerwG 1 C 18.99 OVG 8 A 4522/98.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 1 B 102.85

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessensausübung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Dieser findet seine Schranken insbesondere in den Grundentscheidungen der Verfassung einschließlich der Grundrechte und der sich aus ihnen ergebenden Wertentscheidungen (vgl. BVerfGE 37, 217, 239 f.; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26 S. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 463.93

    Staatsangehörigkeit - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Abgesehen davon, dass der im Nachhinein erkannten Nichtigkeit einer vorkonstitutionellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelung den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets entsprechend nicht notwendig dadurch Rechnung zu tragen ist, dass sie als nicht ergangen angesehen wird, blieben die unmittelbar aus der Nichtigkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 Volkslistenverordnung folgenden rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen deshalb offen, weil die Frage der Rechtswirksamkeit der Sammeleinbürgerungen in den vom Deutschen Reich völkerrechtswidrig annektierten Gebieten lange Zeit äußerst umstritten war (vgl. Urteile 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - BVerwGE 20, 155, 157 und vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - BVerwGE 97, 93, 95;… Renner, in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., Einl. B Rn. 29, Vorbem. zu D, § 1 StAngRegG Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen …

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines antinationalsozialistisches Grundprinzip (vgl. so aber in der Sache: Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121 ; OVG Münster…, Beschluss vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 -, NJW 2001, S. 2111), das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts erlaubte.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Das Oberverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung, auf die sich auch die Versammlungsbehörde beruft, davon aus, dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen beziehungsweise zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, wenn die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall nicht erreicht ist (…vgl. OVG NRW, NJW 2001, S. 2111;… NJW 2001, S. 2113;… NJW 2001, S. 2114;… NJW 2001, S. 2986 ;… DVBl 2001, S. 584; grundsätzlich übereinstimmend Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121;… dies., NJW 2001, S. 2051).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Zulässigkeit eines Versammlungsverbots

    Deren Sperrwirkung steht einer Interpretation der öffentlichen Ordnung als Mittel zur Bekämpfung der neonazistischen Ideologie entgegen (…vgl. Rühl, NVwZ 2003, S. 531 , m.w.N.; a. M. Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121 ;… dies., NJW 2001, S. 2051 , m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

    Rn. 10 vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 -, BVerfGE 32, 98 (108); Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 -, BVerfGE 50, 166 (175); OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 1994 - 5 B 1263/93 -, NWVBl. 1994, 167 f.; vgl. auch Battis/Grigoleit, Neue Herausforderungen für das Versammlungsrecht?, NVwZ 2001, 121 ff.

    Rn. 15 Vgl. auch Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, 121, 125.

    Rn. 29 Vgl. auch Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, 121, 123.

    Rn. 32 Vgl. Battis/ Grigoleit, NVwZ 2001, 121, 123.

  • VG Köln, 22.10.2008 - 10 K 2939/06

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Einbürgerung in den deutschen …

    Der Sohn der Klägerin sowie seine 1990 geborene Tochter, die Enkelin der Klägerin, wurden nach Ablehnung ihres Einbürgerungsantrags durch die Beklagte, Zurückweisung des Widerspruchs, klageabweisendem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.07.1998, klagestattgebendem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 15.06.1999 und Bescheidungsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.05.2001 (1 C 18.99) gemäß § 13 StAG in den den deutschen Staatsverband eingebürgert.

    Dass der Grundsatz der Einheitlichkeit der Staatsangehörigkeit in der Familie nur bei einem Daueraufenthalt in Deutschland zum Tragen kommen solle, widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.05.2001 in dem Verfahren ihrer Familienangehörigen (1 C 18.99).

    Rn. 24 vgl. dazu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem den Sohn und die Enkelin der Klägerin betreffenden Urteil vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 -, S. 15 des Entscheidungsabdrucks,.

    Rn. 41 Urteil vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 -.

    Rn. 44 vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 -.

    Rn. 55 vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    Rn. 16 vgl. dazu ausführlich Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, 121, 124 f.,.
  • OVG Brandenburg, 12.11.2004 - 4 B 317/04

    Versammlungsrecht, Halbe 2004, Motto: "Ruhm und Ehre dem deutschen …

    "Das OVG geht in seiner Rechtsprechung, auf die sich auch die Versammlungsbehörde beruft, davon aus, dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen bzw. zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, wenn die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall nicht erreicht ist (vgl. OVG Münster, NJW 2001, 2111; NJW 2001, 2113; NJW 2001, 2114; NJW 2001, 2986 [2987]; DVBl 2001, 584; grds. übereinstimmend Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, 121; dies, NJW 2001, 2051).
  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 14 L 817/06

    Versammlungsverbot am 10. Juni 2006 verfassungsrechtlich unzulässig

    Rn. 21 Vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsrecht, a.a.O., § 15, Rdn. 174 m.w.Nw.; Wiefelspütz - Aktuelle Probleme des Versammlungsrechts in der Hauptstadt Berlin, DÖV 2001, 21 (26 f); differenzierend: Battis/Grigoleit, Neue Herausforderungen für das Versammlungsrecht?, NVwZ 2001, 121 (126 f) ; wohl verneinend: VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2000 - VG 1 A 81.00 -, Hoffmann-Riem, in AK-GG, 3. Auflage, Art. 8, RdNr. 64 Fn. 230 (…zitiert nach Beljin, Neonazistische Demonstrationen in der aktuellen Rechtsprechung, DVBl. 2002, 15 (21, Fn. 71).

    Rn. 43 Vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 10. März 2000 - VG 1 A 81.00 - vgl. auch Wiefelspütz - Aktuelle Probleme des Versammlungsrechts in der Hauptstadt Berlin, a.a.O., wonach eine im Ausland negative Wirkung von in Deutschland stattfindenden Versammlungen nicht Maßstab und Grenze der Ausübung eines Grundrechts sein könne; so im Ergebnis auch mit überzeugenden Ausführungen: Battis/Grigoleit, Neue Herausforderungen für das Versammlungsrecht?, NVwZ 2001, 121 (127) und das von dem Antragsteller vorgelegte Gutachten Grimm vom 22. August 2000, S. 32 ff, insbesondere S. 35.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 13 S 2125/03

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit bei Adoption durch einen vertriebenen …

    Rn. 25 In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Frage, ob eine Erwachsenenadoption im Vertreibungsgebiet die Abkömmlingseigenschaft i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG vermittelt, soweit ersichtlich noch nicht entschieden (schon das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil zutreffend darauf hingewiesen, dass es in denjenigen obergerichtlichen Entscheidungen, die sich mit dem Abkömmlingsbegriff i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG befassen, nicht um das Problem der Adoption, geschweige denn der Erwachsenenadoption geht, vgl. BVerwG, Urt. v. 02.05.2001 - 1 C 18.99 -, DVBl. 2002, 47;… Urt. v. 11.01.1994 - 1 C 35.93 -, NJW 1994, 2167;… Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 54.89 -, E 90, 173 = NJW 1993, 2004).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4404/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unverschuldete Rechtsunkenntnis eines …

    Mit der "Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten" vom 4. März 1941 (RGBl. I S. 118) wurde in den annektierten Gebieten die "Deutsche Volksliste" eingeführt (vgl. zu allem Folgendem auch BT-Drs. 12/2816 sowie Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 2. Mai 2001 - 1 C 18/99 -, juris, Rz. 15 ff., allerdings bezogen auf Danzig).
  • VG Köln, 13.08.2026 - 10 K 3722/23
  • VG Köln, 21.02.2018 - 10 K 5602/15
  • VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1421/00

    Deutsche Staatsbürgerschaft eines von einem Statusdeutschen adoptierten …

  • VG Köln, 18.05.2005 - 10 K 815/04

    Ermessensfehlerfreiheit der Ablehnung einer Einbürgerung eines ecuadorianischen …

  • OVG Thüringen, 13.02.2002 - 3 EO 123/02

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; Versammlung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 12 A 1870/09

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach Maßgabe des § 13 StAG a.F.; …

  • VG Minden, 23.02.2005 - 11 K 6990/03
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4011/17

    Auch in Polen lebende Kriegsopfer haben Anspruch auf Kriegsopferversorgung

  • VG Köln, 09.01.2008 - 10 K 1099/07

    Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung; Ablehnung eines Einbürgerungsantrags …

  • VG Köln, 05.06.2007 - 10 K 1102/06

    Ermessensentscheidung der Einbürgerungsbehörde bei einem Antrag auf Einbürgerung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2025 - 19 A 580/23

    Erwerb der Staatsangehörigkeit des Urgroßvaters im Wege der Abstammung; Auslegung …

  • VG Köln, 27.10.2010 - 10 K 3151/09

    Anspruch auf Einbürgerungszusicherung einer jemenitischen Staatsangehörigen nach …

  • VG Köln, 22.07.2009 - 10 K 6834/08

    Anspruch auf Einbürgerung oder erneute Bescheidung eines Einbürgerungsantrags

  • VG Köln, 05.07.2013 - 10 K 33/12

    Ausrichtung des Ermessens nach § 13 StAG am Maßstab des öffentlichen Interesses …

  • VG Gießen, 17.10.2003 - 10 E 2503/03

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 89/03

    Abstammung; Ausbildungsförderung; Ausbürgerung; Auswanderung; Einbürgerung; …

  • VG Köln, 26.05.2010 - 10 K 7008/08

    Anspruch eines im Ausland lebenden Ausländers auf Einbürgerung in den deutschen …

  • VG Köln, 25.04.2007 - 10 K 1274/06

    Einbürgerung eines mexikanischen Staatsangehörigen in den deutschen …

  • VG Köln, 10.08.2005 - 10 K 9015/04

    Einbürgerung einer marokkanischen Staatsangehörigen in den deutschen …

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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1510
BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
    Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln

  • Judicialis

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens - Kraftfahrzeug - Finanzierung - Sozialhilfemittel

  • RA Kotz

    Sozialhilfeempfänger: Haltung eines Kfz als unwirtschaftliches Verhalten?

  • rechtsportal.de

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
    Sozialhilfe - Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln.

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1958
  • NVwZ 2001, 927 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1064
  • DÖV 2001, 787
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99

    Halten eines Personenkraftwagens; Autohaltung (Kosten); Einkommen, …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    BVerwG 5 B 217.99 OVG 12 L 2523/99.
  • OVG Bremen, 19.02.1988 - 2 B 17/88
    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen in seinem Beschluss vom 19. Februar 1988 - 2 B 17/88 - (FEVS 37, 471) ausgeführt, dass zum unwirtschaftlichen Verhalten i.S.d. § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG auch zu rechnen seien "die Kosten für die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs, wenn dieses nicht benötigt wird und seine Betriebskosten außer Verhältnis zu dem Betrag stehen, der im Regelsatz für die Benutzung von Verkehrsmitteln vorgesehen ist"; diese Ausführungen finden sich aber lediglich in einem obiter dictum, weil das Gericht aus anderem Grund die Kürzung der Regelsatzleistung für nicht rechtens hielt.
  • SG München, 27.04.2005 - S 50 AS 82/05

    Anfechtung der Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach …

    Nach der bisherigen Rechtsprechung zum BSHG war es dem Sozialhilfeträger ebenfalls verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung stand und der Hilfeempfänger selbst bestimmen konnte, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten von höheren Ausgaben für andere Bedürfnisse (z.B. OVG Münster vom 09.11.2000, Az.: 22 A 351/99; BVerwG vom 29.12.2000 NJW 2001, 1958).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02

    Vorliegen von Hilfebedürftigkeit bei Verfügung über ein Kraftfahrzeug in jüngerer …

    Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • VG Düsseldorf, 22.05.2003 - 20 L 1444/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen i.S.d. …

    Rn. 26 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • VG Mainz, 17.08.2001 - 1 L 753/01

    Sozialhilfe - einstweilige Anordnung - unzumutbarer Nachteil

    Es ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, NJW 2001, 1958; OVG Münster FEVS 1999, 37; OVG Lüneburg FEVS 1997, 559) anerkannt, dass der Hilfeempfänger über Sozialhilfemittel grundsätzlich frei verfügen kann, sofern nicht die Grenze des unwirtschaftlichen Verhaltens im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG erreicht wird.
  • VG Gelsenkirchen, 16.08.2001 - 17 L 1491/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …

    Rn. 20 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, DVBl. 2001, 1064; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2000 - 16 B 1330/00 - ,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 216/03
    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
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