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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 18.03.2014

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10111
BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13 (https://dejure.org/2014,10111)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13 (https://dejure.org/2014,10111)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2014 - 1 BvR 3121/13 (https://dejure.org/2014,10111)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1 BGB) im Eilverfahren ohne hinreichende fachgerichtliche Begründung einer Kindeswohlgefährdung - Zur Berücksichtigung von Verwandten bei der Bestellung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1909 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1 BGB) im Eilverfahren ohne hinreichende fachgerichtliche Begründung einer Kindeswohlgefährdung - Zur Berücksichtigung von Verwandten bei der Bestellung ...

  • IWW

    Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz gegen den Entzug des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung bei Vorhandensein von psychischen Problemen des sorgeberechtigten Elternteils; Anforderungen an gerichtliche Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Bei einem Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; GG Art. 6 Abs. 3
    Einstweiliger Rechtschutz gegen den Entzug des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung bei Vorhandensein von psychischen Problemen des sorgeberechtigten Elternteils; Anforderungen an gerichtliche Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch schlechte Eltern sind Eltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die persönlichkeitsgestörte Mutter, das Elternrecht - und die Wegnahme des Kindes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an gerichtliche Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an gerichtliche Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterbringung eines Kindes bei Verwandten statt Heimunterbringung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1005
  • FamRZ 2014, 907
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).

    Damit sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung gestellt, die so erfolgen muss, dass sich die materiellrechtlich geforderte hohe Prognosesicherheit ("mit ziemlicher Sicherheit", vgl. BVerfGK 19, 295 ) tatsächlich erzielen lässt.

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    In Sorgerechtsverfahren haben die Familiengerichte das Verfahren so zu gestalten, dass es geeignet ist, eine möglichst zuverlässige Grundlage zu schaffen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern zum Zweck der Wegnahme des Kindes das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht hingegen wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kind Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Wechsel der Pflegeeltern

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern zum Zweck der Wegnahme des Kindes das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht hingegen wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Grundrechte von Eltern und Kind Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ).

    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken.

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2013 - 5 UF 119/13

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Oktober 2013 - II-5 UF 119/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 4. Juli 2013 - 42 F 81/13 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 24. Mai 2013 - 42 F 81/13 - .

    Die Beschlüsse des Amtsgerichts Langenfeld vom 4. Juli 2013 - 42 F 81/13 - und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Oktober 2013 - II-5 UF 119/13 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • AG Langenfeld, 04.07.2013 - 42 F 81/13

    Entziehung der Personensorge im einstweiligen Anordnungsverfahren bei psychischer …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Oktober 2013 - II-5 UF 119/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 4. Juli 2013 - 42 F 81/13 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 24. Mai 2013 - 42 F 81/13 - .

    Die Beschlüsse des Amtsgerichts Langenfeld vom 4. Juli 2013 - 42 F 81/13 - und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Oktober 2013 - II-5 UF 119/13 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, FamRZ 2005, S. 344 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Rn. 36 1. Es wird lediglich der Beschluss des Oberlandesgerichts, soweit er die Entziehung des Sorgerechts bestätigt, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), weil er dem Interesse der Beschwerdeführer, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ), am besten dient.
  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Rn. 37 2. Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 105, 197 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
    Rn. 39 Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Sorgeerklärungen

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Minderjährigenbeschwerde

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses

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dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.2014 - C-167/12 und C-363/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4242
EuGH, 18.03.2014 - C-167/12 und C-363/12 (https://dejure.org/2014,4242)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.2014 - C-167/12 und C-363/12 (https://dejure.org/2014,4242)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 2014 - C-167/12 und C-363/12 (https://dejure.org/2014,4242)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Bestellmutter, die im ...

  • Europäischer Gerichtshof

    D.

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Bestellmutter, die im Rahmen ...

  • EU-Kommission

    CD

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG − Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Art. 8 - Bestellmutter, die im ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Mutterschaftsurlaubs für eine Bestellmutter i.R. einer Ersatzmuttervereinbarung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Geschlecht, Diskriminierung: Behinderung, Mutterschutz

  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Versagung des Mutterschaftsurlaubs für Bestellmutter im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Employment Tribunal Newcastle upon Tyne

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden ist, kein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder vergleichbaren Urlaub gewährt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Mutterschaftsurlaub für Bestellmutter

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Nach dem Unionsrecht muss einer Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung im rechtlichen Sinne Mutter eines Kindes geworden ist, kein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder vergleichbaren Urlaub gewährt werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Urlaubsanspruch einer "Bestellmutter"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Mutterschaftsurlaubsanspruch ohne eigene Schwangerschaft und Entbindung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bestellmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub - EU-Richtlinie setzt für Gewährung von Mutterschaftsurlaub Schwangerschaft und Geburt des Kindes voraus

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mutterschutz nur bei Schwangerschaft

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    D.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Employment Tribunal Newcastle upon Tyne - Auslegung der Art. 1 Abs. 1, 2 Buchst. c, 8 Abs. 1 und 11 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 907
  • DB 2014, 14
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    So ist der Unionsgesetzgeber zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (…Urteile vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Rn. 49, und vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, Rn. 48).

    Rn. 33 Es besteht nämlich, wie der Unionsgesetzgeber im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 92/85 anerkannt hat, bei der schwangeren Arbeitnehmerin, der Wöchnerin oder der stillenden Arbeitnehmerin eine besondere Situation der Verletzlichkeit, die einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erforderlich macht, aber, speziell während dieses Urlaubs, nicht der Lage eines Mannes oder einer Frau im Krankheitsurlaub gleichgesetzt werden kann (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Rn. 40, und Betriu Montull, Rn. 49).

    Rn. 34 Dieser Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit gewährleisten, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Rn. 25, Kiiski, Rn. 46, und Betriu Montull, Rn. 50).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    So ist der Unionsgesetzgeber zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Rn. 49, …und vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, Rn. 48).

    Rn. 34 Dieser Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit gewährleisten, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Rn. 25, Kiiski, Rn. 46, und Betriu Montull, Rn. 50).

  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Rn. 38 Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Antwort, die der Gerichtshof in dem Urteil vom 26. Februar 2008, Mayr (C-506/06, Slg. 2008, I-1017), auf ein Vorabentscheidungsersuchen zu dem Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen gemäß Art. 10 Nr. 1 der Richtlinie 92/85 gegeben hat.

    Rn. 46 Was die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/54 genannten Diskriminierungen betrifft, stellt die Versagung eines Mutterschaftsurlaubs in dem Fall, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des genannten Buchst. a dar, wenn der wesentliche Grund für diese Versagung ausschließlich für Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Dekker, C-177/88, Slg. 1988, I-3941, Rn. 10, vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann, C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Rn. 14, und Mayr, Rn. 50).

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Rn. 29 Zunächst ist festzustellen, dass die auf der Grundlage von Art. 118a EG (jetzt Art. 153 AEUV) erlassene Richtlinie 92/85 die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz bezweckt (…Urteile vom 11. Oktober 2007, Paquay, C-460/06, Slg. 2007, I-8511, Rn. 27, und vom 11. November 2010, Danosa, C-232/09, Slg. 2010, I-11405, Rn. 58).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen - …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Rn. 46 Was die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/54 genannten Diskriminierungen betrifft, stellt die Versagung eines Mutterschaftsurlaubs in dem Fall, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des genannten Buchst. a dar, wenn der wesentliche Grund für diese Versagung ausschließlich für Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter gilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Dekker, C-177/88, Slg. 1988, I-3941, Rn. 10…, vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann, C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Rn. 14, und Mayr, Rn. 50).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Rn. 29 Zunächst ist festzustellen, dass die auf der Grundlage von Art. 118a EG (jetzt Art. 153 AEUV) erlassene Richtlinie 92/85 die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz bezweckt (Urteile vom 11. Oktober 2007, Paquay, C-460/06, Slg. 2007, I-8511, Rn. 27, …und vom 11. November 2010, Danosa, C-232/09, Slg. 2010, I-11405, Rn. 58).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Rn. 48 Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30…, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, …und vom 20. Juni 2013, Riežniece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Rn. 46 Was die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/54 genannten Diskriminierungen betrifft, stellt die Versagung eines Mutterschaftsurlaubs in dem Fall, auf den sich das vorlegende Gericht bezieht, dann eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des genannten Buchst. a dar, wenn der wesentliche Grund für diese Versagung ausschließlich für Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Dekker, C-177/88, Slg. 1988, I-3941, Rn. 10, vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann, C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Rn. 14, und Mayr, Rn. 50).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Rn. 34 Dieser Mutterschaftsurlaub der Arbeitnehmerin soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach ihrer Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit gewährleisten, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Rn. 25, Kiiski, Rn. 46, und Betriu Montull, Rn. 50).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2014 - C-167/12
    Rn. 48 Ferner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 1997, Gerster, C-1/95, Slg. 1997, I-5253, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Brachner, C-123/10, Slg. 2011, I-10003, Rn. 56, …und vom 20. Juni 2013, Riežniece, C-7/12, Rn. 39).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a. - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen und deren Gleichbehandlung - …

  • EuGH, 20.06.2013 - C-7/12

    Riežniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung …

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung …

    Zwar geht es bei der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts um einen Grund, der ausschließlich Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter betrifft (EuGH 18. März 2014 - C-167/12 - [CD] Rn. 46 f.;… 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997).
  • EuGH, 18.11.2020 - C-463/19

    In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub …

    Rn. 51 Es besteht nämlich, wie der Unionsgesetzgeber im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 92/85 anerkannt hat, bei der schwangeren Arbeitnehmerin, der Wöchnerin oder der stillenden Arbeitnehmerin eine besondere Situation der Verletzlichkeit, die einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub erforderlich macht, aber, speziell während dieses Urlaubs, nicht der Lage eines Mannes oder einer Frau im Krankheitsurlaub gleichgesetzt werden kann (…Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, EU:C:1998:506, Rn. 40, und vom 18. März 2014, D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie …

    {FN:18} Vgl. z. B. Urteile vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 34), vom 19. Oktober 2017, 0tero Ramos (…C-531/15, EU:C:2017:789, Rn. 61), oder vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) (…C-450/18, EU:C:2019:1075, Rn. 56).

    {FN:36} Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 40).

    {FN:37} Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 35 und 36).

  • EuGH, 18.03.2014 - C-363/12

    Z. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - …

    Rn. 58 Zum anderen hat es der Gerichtshof mit seinem Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, Nr. 1 des Tenors), für Recht erkannt, dass die Richtlinie 92/85 dahin auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, einer Arbeitnehmerin in ihrer Eigenschaft als Bestellmutter, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung ein Kind erhalten hat, Mutterschaftsurlaub nach Art. 8 dieser Richtlinie zu gewähren, und zwar auch dann nicht, wenn sie das Kind nach seiner Geburt möglicherweise oder tatsächlich stillt.
  • EuGH, 21.05.2015 - C-65/14

    Rosselle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - …

    Der Gesetzgeber der Europäischen Union ist daher zu der Ansicht gelangt, dass wesentliche Änderungen in den Lebensbedingungen der Frauen während des begrenzten Zeitraums von mindestens 14 teils vor und teils nach der Entbindung liegenden Wochen ein triftiger Grund dafür sind, die Ausübung ihrer Berufstätigkeit auszusetzen, ohne dass die Triftigkeit dieses Grundes von den Behörden oder den Arbeitgebern in irgendeiner Weise in Frage gestellt werden kann (Urteile Kiiski, C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 49, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 48, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 32).

    Rn. 44 Zunächst ist daran zu erinnern, dass die auf der Grundlage von Art. 118a EWG-Vertrag (jetzt Art. 153 AEUV) erlassene Richtlinie 92/85 die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz bezweckt (Urteile Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 27, Danosa, C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 58, und D., C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-41/17

    González Castro - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und Gesundheit von …

    {FN:31} Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:34} Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 33 und 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den …

    {FN:37} Vgl. auch Urteile vom 20. Juni 2013, Riežniece (…C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 18. März 2014, Z. (…C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Bremen, 11.09.2020 - 6 K 112/19

    Übernahme in das Beamtenverhältnis / Entschädigung, Urteil vom 11.09.2020 - …

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs liegt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, "wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Arbeitnehmer des einen Geschlechts als Arbeitnehmer des anderen Geschlechts benachteiligt" (EuGH…, Urteil vom 08.05.2019 - C-486/18 -, juris Rn. 80; Urteil vom 18.03.2014 - C-167/12 -, juris Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen - …

    {FN:5} - Um nur einige anzuführen: Urteile Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756), Z (C-363/12, EU:C:2014:159), D (C-167/12, EU:C:2014:169) und International Stem Cell Corporation (C-364/13, EU:C:2014:2451) sowie die anhängige Rechtssache Gauweiler u. a. (C-62/14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-531/15

    Otero Ramos - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - Gleichbehandlung männlicher …

    {FN:28} - Vgl. auch erster Erwägungsgrund und Art. 1 der Richtlinie 92/85 sowie Urteil vom 18. März 2014, D. (C-167/12, EU:C:2014:169, Rn. 29 und 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14

    Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und …

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