Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50876
BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21 (https://dejure.org/2021,50876)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2021 - I ZB 16/21 (https://dejure.org/2021,50876)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2021 - I ZB 16/21 (https://dejure.org/2021,50876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,50876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Republik Kroatien und der Republik Österreich: Unvereinbarkeit der Regelungen des bilateralen Investitionsschutzabkommens mit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, Art 344 AEUV, Art 4 Abs 3 UAbs 1 EUV
    Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Republik Kroatien und der Republik Österreich: Unvereinbarkeit der Regelungen des bilateralen Investitionsschutzabkommens mit ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AEUV Art. 258; AEUV Art. ... 259; AEUV Art. 267; AEUV Art. 344; BGB § 242; BIT 1997 Österr.-Kroatien Art. 9; BIT 1997 Österr.-Kroatien Art. 11; CETA EU-Kanada Art. 8.31; EUV Art. 2; EUV Art. 4; EUV Art. 19; GG Art. 2; GG Art. 3; GG Art. 20; GG Art. 103; GRCh Art. 47; ZPO § 574; ZPO § 575; ZPO § 1025; ZPO § 1032; ZPO § 1050; ZPO § 1059; ZPO § 1062; ZPO § 1065; ZPO (Österr.) § 577; ZPO (Österr.) § 602
    Schiedsgerichtsbarkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Rn. 7 II. Das Oberlandesgericht hat den Antrag auf Feststellung der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts für begründet gehalten, weil Art. 9 Abs. 2 BIT nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16, SchiedsVZ 2018, 186 - Achmea; nachfolgend BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2019, 46) gegen das Unionsrecht verstoße und deshalb keine Grundlage für eine Schiedsbindung der Antragstellerin darstellen könne.

    Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung in einer internationalen Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat (EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 60 - Achmea; EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 44 - PL Holdings).

    Das Schlüsselelement des so gestalteten Gerichtssystems besteht in dem in Art. 267 AEUV vorgesehenen Vorabentscheidungsverfahren, das durch die Einführung eines Dialogs von Gericht zu Gericht gerade zwischen dem Gerichtshof und den Gerichten der Mitgliedstaaten die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll (vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 32 bis 37 - Achmea;… EuGH, Gutachten vom 30. April 2019 - 1/17, EuGRZ 2019, 191 Rn. 109 bis 111 - CETA-Abkommen EU-Kanada;… Urteil vom 2. September 2021 - C-741/19, RIW 2021, 661 Rn. 42 bis 46 - Komstroy).

    Bejahendenfalls kommt es zweitens darauf an, ob das Schiedsgericht als ein vorlageberechtigtes Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV angesehen werden kann, oder ob drittens der Schiedsspruch der Kontrolle durch ein Gericht eines Mitgliedstaats unterliegt, die gewährleistet, dass die unionsrechtlichen Fragen, die das Schiedsgericht zu behandeln haben könnte, eventuell im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt werden könnten (vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 39, 43 und 50 - Achmea;… RIW 2021, 661 Rn. 48, 51 und 55 - Komstroy).

    Rn. 13 aa) Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dem "Achmea-Urteil" des Gerichtshofs der Europäischen Union (SchiedsVZ 2018, 186) komme eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für alle Intra-EU-BITs zu.

    Rn. 20 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat für die strengere Behandlung von Schiedsgerichten aufgrund von Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten im Vergleich zu Handelsschiedsgerichten darauf abgestellt, dass letztere auf der Privatautonomie beruhen, während erstere sich aus einem Vertrag herleiten, in dem Mitgliedstaaten übereingekommen sind, der Zuständigkeit ihrer eigenen Gerichte und damit dem System von gerichtlichen Rechtsbehelfen, dessen Schaffung ihnen Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 EUV in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen vorschreibt, Rechtsstreitigkeiten zu entziehen, die die Anwendung und Auslegung des Unionsrechts betreffen können (vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 55 f. - Achmea;… RIW 2021, 661 Rn. 59 f. - Komstroy; EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 45 - PL Holdings).

    Daher hat er eine die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ermöglichende Bestimmung in einem Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten, die den in seiner Rechtsprechung aufgestellten Kriterien nicht genügt, als Verstoß gegen den in Art. 4 Abs. 3 Unterabsatz 1 EUV niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit angesehen (vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 57 f. - Achmea; EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 46 - PL Holdings).

    Im Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten tritt die Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung - anders als im Verhältnis zu Drittstaaten (…vgl. EuGH, EuGRZ 2019, 191 Rn. 129 - CETA-Abkommen EU-Kanada) - bereits dann ein, wenn die Mitgliedstaaten ihren eigenen Gerichten durch ein Investitionsschutzabkommen Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung und Auslegung des Unionsrechts betreffen können, in einer Weise entziehen, die die volle Wirksamkeit des Unionsrechts nicht gewährleistet (vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 55 f. - Achmea;… RIW 2021, 661 Rn. 59 f. - Komstroy; EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 45 - PL Holdings).

    Das Oberlandesgericht hat insbesondere das erste Kriterium der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach dem es darauf ankommt, ob sich die Streitigkeiten, über die das Schiedsgericht zu erkennen hat, auf die Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts beziehen können (vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 39 bis 42 - Achmea;… EuGH, RIW 2021, 661 Rn. 48 bis 50 - Komstroy), einzelfallbezogen geprüft.

    Die Grundsätze, nach denen die Wirksamkeit einer die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ermöglichenden Bestimmung in einem Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten zu beurteilen sind, hat der Gerichtshof in seinem Urteil zur Rechtssache "Achmea" (SchiedsVZ 2018, 186) geklärt und erst unlängst in seinen Urteilen zu den Rechtssachen "Komstroy" (RIW 2021, 661) und "PL Holdings" (vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex) bestätigt.

    Diese Prämisse impliziert und rechtfertigt die Existenz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anerkennung dieser Werte und damit bei der Beachtung des Unionsrechts, mit dem sie umgesetzt werden (EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 34 - Achmea).

  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Rn. 7 II. Das Oberlandesgericht hat den Antrag auf Feststellung der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts für begründet gehalten, weil Art. 9 Abs. 2 BIT nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16, SchiedsVZ 2018, 186 - Achmea; nachfolgend BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2019, 46) gegen das Unionsrecht verstoße und deshalb keine Grundlage für eine Schiedsbindung der Antragstellerin darstellen könne.

    Ergänzend hat sich das Oberlandesgericht auf den dem genannten Urteil nachfolgenden Beschluss des Senats (SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 36) bezogen, der die über § 1050 Satz 1 ZPO bestehende Möglichkeit, im laufenden Schiedsverfahren auf ein Vorabentscheidungsersuchen des staatlichen Gerichts hinzuwirken, ebenfalls für unerheblich gehalten hat (zur grundsätzlichen Möglichkeit eines solchen Vorgehens vgl. bereits den Vorlagebeschluss des Senats vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2016, 328 Rn. 51 mwN; wohl ebenso EuGH…, Urteil vom 23. März 1982, C-102/81, juris Rn. 14 - Nordsee).

    In seinem auf das "Achmea-Urteil" des Gerichtshofs der Europäischen Union folgenden Beschluss hat der Senat eine Verwehrung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 47 EU-Grundrechtecharta) verneint und sich zur Begründung darauf bezogen, dass das Urteil des Gerichtshofs von der Auffassung getragen gewesen sei, die dortige Antragsgegnerin als Investorin könne effektiven Rechtsschutz in der Slowakei erhalten (BGH, SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 72; ebenso BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 2/15, juris Rn. 8).

    Rn. 44 d) Soweit sich die Rechtsbeschwerde darauf beruft, der Antragstellerin sei es nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b BIT - und damit auf die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts mangels wirksamer Schiedsvereinbarung (vgl. BGH, SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 17) - zu berufen, macht sie keinen Zulässigkeitsgrund geltend.

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde sind auch keine Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Antragstellerin (zu den Voraussetzungen hierfür vgl. BGH, SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 55) ersichtlich.

  • EuGH, 26.10.2021 - C-109/20

    Das Unionsrecht verbietet einem Mitgliedstaat, eine Schiedsvereinbarung …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung in einer internationalen Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat (…EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 60 - Achmea; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 44 - PL Holdings).

    Rn. 20 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat für die strengere Behandlung von Schiedsgerichten aufgrund von Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten im Vergleich zu Handelsschiedsgerichten darauf abgestellt, dass letztere auf der Privatautonomie beruhen, während erstere sich aus einem Vertrag herleiten, in dem Mitgliedstaaten übereingekommen sind, der Zuständigkeit ihrer eigenen Gerichte und damit dem System von gerichtlichen Rechtsbehelfen, dessen Schaffung ihnen Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 EUV in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen vorschreibt, Rechtsstreitigkeiten zu entziehen, die die Anwendung und Auslegung des Unionsrechts betreffen können (…vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 55 f. - Achmea;… RIW 2021, 661 Rn. 59 f. - Komstroy; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 45 - PL Holdings).

    Daher hat er eine die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ermöglichende Bestimmung in einem Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten, die den in seiner Rechtsprechung aufgestellten Kriterien nicht genügt, als Verstoß gegen den in Art. 4 Abs. 3 Unterabsatz 1 EUV niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit angesehen (…vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 57 f. - Achmea; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 46 - PL Holdings).

    Im Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten tritt die Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung - anders als im Verhältnis zu Drittstaaten (…vgl. EuGH, EuGRZ 2019, 191 Rn. 129 - CETA-Abkommen EU-Kanada) - bereits dann ein, wenn die Mitgliedstaaten ihren eigenen Gerichten durch ein Investitionsschutzabkommen Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung und Auslegung des Unionsrechts betreffen können, in einer Weise entziehen, die die volle Wirksamkeit des Unionsrechts nicht gewährleistet (…vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 55 f. - Achmea;… RIW 2021, 661 Rn. 59 f. - Komstroy; EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex Rn. 45 - PL Holdings).

    Die Grundsätze, nach denen die Wirksamkeit einer die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ermöglichenden Bestimmung in einem Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten zu beurteilen sind, hat der Gerichtshof in seinem Urteil zur Rechtssache "Achmea" (SchiedsVZ 2018, 186) geklärt und erst unlängst in seinen Urteilen zu den Rechtssachen "Komstroy" (RIW 2021, 661) und "PL Holdings" (vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EUR-Lex) bestätigt.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (…vgl. BVerfGE 65, 293, 295 [juris Rn. 11];… 70, 288, 293 [juris Rn. 16]; 86, 133, 145 f. [juris Rn. 39]; BVerfG…, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 1 BvR 242/21, juris Rn. 6).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…vgl. BVerfGE 47, 182, 189 [juris Rn. 21]; 86, 133, 146 [juris Rn. 39]; BVerfG…, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 1 BvR 242/21, juris Rn. 6).

  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Ergänzend hat sich das Oberlandesgericht auf den dem genannten Urteil nachfolgenden Beschluss des Senats (…SchiedsVZ 2019, 46 Rn. 36) bezogen, der die über § 1050 Satz 1 ZPO bestehende Möglichkeit, im laufenden Schiedsverfahren auf ein Vorabentscheidungsersuchen des staatlichen Gerichts hinzuwirken, ebenfalls für unerheblich gehalten hat (zur grundsätzlichen Möglichkeit eines solchen Vorgehens vgl. bereits den Vorlagebeschluss des Senats vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2016, 328 Rn. 51 mwN; wohl ebenso EuGH…, Urteil vom 23. März 1982, C-102/81, juris Rn. 14 - Nordsee).

    Rn. 34 cc) Es kommt danach nicht entscheidend darauf an, ob das für den Streitfall - aufgrund einer Übereinkunft der Parteien am Schiedsort Frankfurt am Main - gebildete Schiedsgericht nach § 1050 Satz 1, § 1062 Abs. 4 ZPO berechtigt und verpflichtet wäre, bei Auftreten einer nicht zweifelsfrei zu beantwortenden entscheidungserheblichen Frage, die die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts betrifft, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf ein Vorabentscheidungsersuchen zu stellen, ob diese Möglichkeit - in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten - auch für Schiedsgerichte an einem ausländischen Schiedsort besteht (vgl. § 1025 Abs. 2, § 1050 ZPO; § 577 Abs. 2, § 602 österreichische Zivilprozessordnung) und ob ein pflichtwidrig unterbliebenes Vorabentscheidungsverfahren zur Aufhebung des Schiedsspruchs nach § 1059 Abs. 2 ZPO führt (…zu § 1059 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und d ZPO vgl. MünchKomm.ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1050 Rn. 16; zu § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO vgl. BGH, SchiedsVZ 2016, 328 Rn. 56).

  • BVerfG, 08.02.2021 - 1 BvR 242/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung von Eilrechtsschutz gegen die …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (…vgl. BVerfGE 65, 293, 295 [juris Rn. 11];… 70, 288, 293 [juris Rn. 16];… 86, 133, 145 f. [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 1 BvR 242/21, juris Rn. 6).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…vgl. BVerfGE 47, 182, 189 [juris Rn. 21];… 86, 133, 146 [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 1 BvR 242/21, juris Rn. 6).

  • EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17

    Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Das Schlüsselelement des so gestalteten Gerichtssystems besteht in dem in Art. 267 AEUV vorgesehenen Vorabentscheidungsverfahren, das durch die Einführung eines Dialogs von Gericht zu Gericht gerade zwischen dem Gerichtshof und den Gerichten der Mitgliedstaaten die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll (…vgl. EuGH, SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 32 bis 37 - Achmea; EuGH, Gutachten vom 30. April 2019 - 1/17, EuGRZ 2019, 191 Rn. 109 bis 111 - CETA-Abkommen EU-Kanada;… Urteil vom 2. September 2021 - C-741/19, RIW 2021, 661 Rn. 42 bis 46 - Komstroy).

    Rn. 19 (2) Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde - unter anderem mit Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts zum CETA-Gutachten (vom 29. Januar 2017 - 1/17, juris Rn. 134 - CETA-Abkommen EU-Kanada) - weiter geltend, dass das Schiedsgericht das mitgliedstaatliche und das Unionsrecht in diesem Rahmen lediglich als Tatsache zu berücksichtigen habe.

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Rn. 21 Anders als die Rechtsbeschwerde meint, ist eine die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ermöglichende Bestimmung in einem Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten danach nicht erst dann unwirksam, wenn sie die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts gefährdet (hierzu vgl. EuGH, Gutachten vom 18. Dezember 2014 - 2/13, EuGRZ 2014, 30 Rn. 246 - Beitritt der Europäischen Union zur EMRK).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Im Streitfall stellt sich jedoch keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.;… Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, EUR-Lex Rn. 33, 36 und 39 bis 49 - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …

    Auszug aus BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21
    Rn. 39 aa) Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten in allen unter das Unionsrecht fallenden Bereichen verpflichtet, den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zu beachten, der von jedem Mitgliedstaat verlangt, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht einschließlich der Grundrechte wie des in Art. 47 EU-Grundrechtecharta niedergelegten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen Gericht beachten (vgl. nur EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-216/18, juris Rn. 36 - Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems];… EuGRZ 2019, 191 Rn. 128 - CETA-Abkommen EU-Kanada;… Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-625/19 PPU, juris Rn. 33 - Openbaar Ministerie;… Urteil vom 10. März 2021 - C-648/20 PPU, juris Rn. 35 - PI).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • EuGH, 23.03.1982 - 102/81

    Nordsee / Reederei Mond

  • BGH, 05.05.1986 - III ZR 233/84

    Psychiatrische Untersuchung eines Schiedsrichters

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

  • BGH, 26.11.2020 - I ZB 11/20

    Unzulässige Rechtsbeschwerde im schiedsgerichtlichen Verfahren: Zulässigkeit …

  • BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 27/21

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung im Strafvollzug (ärztliche …

  • EuGH, 10.03.2021 - C-648/20

    Svishtov Regional Prosecutor's Office - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • OLG Frankfurt, 11.02.2021 - 26 SchH 2/20

    Unvereinbarkeit einer in einem bilateralen Investitionsabkommen enthaltenen …

  • EuGH, 02.09.2021 - C-741/19

    République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung …

    Vor dem Hintergrund des Vertrauens, das die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig ihren Rechtssystemen und Rechtspflegeorganen entgegenbringen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 17. November 2021 - I ZB 16/21, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 39 mwN]), ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine einstweilige Verfügung innerhalb der Europäischen Union zügig erwirkt und vollstreckt werden kann.
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Trotz ihres engen Bezugs zum Völkerrecht gehört hierher als Sonderform auch die internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zwischen privaten Investoren und Staaten (zu Schiedsverfahren aufgrund eines bilateralen Investitionsschutzabkommens vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2016, 328 [juris Rn. 15]; Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2019, 46 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 17. November 2021 - I ZB 16/21, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 8, 34]; Raeschke-Kessler in Prütting/Gehrlein, ZPO, 14. Aufl., § 1061 Rn. 11; Köster aaO S. 30; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kapitel 41 Rn. 22 mwN; vgl. auch BeckOK.ZPO/Wolf/Eslami aaO § 1025 Rn. 9a mwN; MünchKomm.ZPO/Münch aaO Vorb.
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Trotz ihres engen Bezugs zum Völkerrecht gehört hierher als Sonderform auch die internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zwischen privaten Investoren und Staaten (zu Schiedsverfahren aufgrund eines bilateralen Investitionsschutzabkommens vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2016, 328 [juris Rn. 15]; Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2019, 46 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 17. November 2021 - I ZB 16/21, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 8, 34]; Raeschke-Kessler in Prütting/Gehrlein, ZPO, 14. Aufl., § 1061 Rn. 11; Köster aaO S. 30; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kapitel 41 Rn. 22 mwN; vgl. auch BeckOK.ZPO/Wolf/Eslami aaO § 1025 Rn. 9a mwN; MünchKomm.ZPO/Münch aaO Vorb.
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 74/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Trotz ihres engen Bezugs zum Völkerrecht gehört hierher als Sonderform auch die internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zwischen privaten Investoren und Staaten (zu Schiedsverfahren aufgrund eines bilateralen Investitionsschutzabkommens vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2016, 328 [juris Rn. 15]; Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 2/15, SchiedsVZ 2019, 46 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 17. November 2021 - I ZB 16/21, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 8, 34]; Raeschke-Kessler in Prütting/Gehrlein, ZPO, 14. Aufl., § 1061 Rn. 11; Köster aaO S. 30; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kapitel 41 Rn. 22 mwN; vgl. auch BeckOK.ZPO/Wolf/Eslami aaO § 1025 Rn. 9a mwN; MünchKomm.ZPO/Münch aaO Vorb.
  • BGH, 27.03.2025 - I ZB 64/24

    Rechtsbeschwerde im Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren im Streit um …

    Rn. 38 b) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung in einer internationalen Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten entgegenstehen, nach der ein Investor eines dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Streitigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht einleiten darf, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat, wenn eine entsprechende Schiedsregelung dazu führen kann, dass solche Investitionsstreitigkeiten nicht in einer Weise entschieden werden, die die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleistet (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16, SchiedsVZ 2018, 186 [juris Rn. 32 bis 37, 60] - Achmea;… Urteil vom 2. September 2021 - C-741/19, RIW 2021, 661 [juris Rn. 42 bis 46, 66] - Komstroy;… Urteil vom 26. Oktober 2021 - C-109/20, EuZW 2021, 1097 [juris Rn. 44] - PL Holdings;… Urteil vom 25. Januar 2022 - C-638/19, RIW 2022, 219 [juris Rn. 138] - European Food;… Beschluss vom 21. September 2022 - C-333/19, BeckRS 2022, 26460 Rn. 33 - Romatsa;… BGH, SchiedsVZ 2023, 289 [juris Rn. 97]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. November 2021 - I ZB 16/21, IWRZ 2022, 129 [juris Rn. 10, 20 f.]).
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 15/21

    Feststellung der Unzulässigkeit von Schiedsverfahren Investitionsschutz auf Basis …

    Rn. 39 Dafür spricht auch das sog. X-Verfahren (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2021 - I ZB 16/21, vorhergehend Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2021 - 26 SchH 2/20), bezüglich dessen der Bundesgerichtshof unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde die Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens bestätigt hat, für eine Anwendbarkeit des § 1032 Abs. 2 ZPO, auch wenn das dort zugrundeliegende Verfahren die unionsrechtlich unwirksame Schiedsabrede in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen nach den UNCITRAL-Schiedsregeln betraf.
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 14/21

    Parallelverfahren zu OLG Köln 19 SchH 15/21 v. 01.09.2022

    Rn. 41 Dafür spricht auch das sog. Raiffeisen-Verfahren (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2021 - I ZB 16/21, vorhergehend Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2021 - 26 SchH 2/20), bezüglich dessen der Bundesgerichtshof unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde die Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens bestätigt hat, für eine Anwendbarkeit des § 1032 Abs. 2 ZPO, auch wenn das dort zugrundeliegende Verfahren die unionsrechtlich unwirksame Schiedsabrede in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen nach den UNCITRAL-Schiedsregeln betraf.
  • BGH, 20.10.2025 - XIII ZB 73/22

    Fluchtgefahr - im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie

    Rn. 13 (4) Es ist daher unter Berücksichtigung der Autonomie des Rechtssystems der Union (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. November 2021 - I ZB 16/21, IWRZ 2022, 129 Rn. 10) durch die Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs als geklärt anzusehen, dass auch im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie Fluchtgefahr gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nicht aufgrund einer Gesamtabwägung angenommen werden kann, wenn weder ein Vermutungstatbestand gemäß § 62 Abs. 3a AufenthG noch ein konkreter Anhaltspunkt gemäß § 62 Abs. 3b AufenthG vorliegen (…Kaniess, Abschiebungshaft, 2. Aufl. Rn. 80;… Keßler in Hofmann, Ausländerrecht, 3. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 25;… Kluth in BeckOK AuslR, Stand: 1. Oktober 2024, § 62 AufenthG Rn. 15; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 8;… aA Grotkopp, Abschiebungshaft, 2020 Rn. 53;… Hailbronner, Ausländerrecht, 140. AL, § 62 AufenthG Rn. 159 f.).
  • BayObLG, 13.09.2024 - 101 Sch 146/23

    Streitwertfestsetzung, Verfahren auf Vollstreckbarerklärung, …

    Bejahendenfalls kommt es zweitens darauf an, ob das Schiedsgericht als ein vorlageberechtigtes Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV angesehen werden kann oder ob drittens der Schiedsspruch der Kontrolle durch ein Gericht eines Mitgliedstaats unterliegt, die gewährleistet, dass die unionsrechtlichen Fragen, die das Schiedsgericht zu behandeln haben könnte, eventuell im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt werden könnten (…vgl. EuGH SchiedsVZ 2022, 34 Rn. 48, 51 und 55 - Komstroy;… SchiedsVZ 2018, 186 Rn. 39, 43 und 50 - Achmea; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. November 2021, I ZB 16/21, juris Rn. 11).
  • KG, 28.04.2022 - 12 SchH 6/21
    Die Antragstellerin kann sich zu ihren Gunsten schließlich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Investitionsstreitverfahren zwischen einer österreichischen Bank und der Republik Kroatien berufen, obwohl dort ein Antrag gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO auf Feststellung der Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens für zulässig und begründet erachtet worden ist (Beschluss vom 17.11.2021, I ZB 16/21 (IPRspr 2021-288), vorgehend OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2021, 26 SchH 2/20 (IPRspr 2021-283), jeweils bei juris, sog Raiffeisen-Verfahren).
  • KG, 06.11.2023 - 12 SchH 9/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht