Rechtsprechung
| BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; vor § 1 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 44 Satz 2 StPO; § 35 a Satz 1 StPO
Urteilsabsprachen im Strafverfahren (Deal) und Rechtsmittelverzicht (Unwirksamkeit; qualifizierende Belehrung; Hinwirkungsverbot; Rechtssicherheit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand); Gewaltenteilung und Rechtsfortbildung (Bindungswirkung gegebener Zusagen; ... - lexetius.com
GG Art. 20 Abs. 3; StPO vor § 1 (faires Verfahren), § 302 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GG Art. 20 Abs. 3; ; StPO vor § 1 (faires Verfahren); ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts sowie Zulässigkeit von Urteilsabsprachen; Rechte und Pflichten des Gerichts im Rahmen einer Erörterung eines Rechtsmittelverzichts; Anforderung einer qualifizierten Belehrung; Folgen einer fehlerhaften Belehrung; Wirksamkeit eines ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Urteilsabsprache und Rechtsmittelverzicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Absprache über einen Rechtsmittelverzicht; Unwirksamkeit eines nach einer entsprechenden Absprache erklärten Rechtsmittelverzichts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Zulässige Urteilsabsprachen und wirksamer Rechtsmittelverzicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Urteilsabsprachen im Strafrecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Absprachen im Strafprozeß
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Deal or no Deal
Besprechungen u.ä. (5)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
"Der vereinbarte Rechtsmittelverzicht ist wirksam, ist unwirksam, ist wirksam" (Dr. Frank Meyer; HRRS 7/2005, S. 235 ff.)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Strafbarkeit beim Dealen mit dem Recht? Über Lausbuben- und Staatsstreiche (VRiBGH Thomas Fischer; HRRS 2014, 234)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerstrafverfahren - Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Absprache - Wirksamkeit von Urteilsabsprachen über einen Rechtsmittelverzicht
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Deal-Fall
§ 45 StPO; § 44 StPO; § 302 Abs. 1 StPO
Urteilsabsprache; Rechtsmittelverzicht; qualifizierte Belehrung
Papierfundstellen
- BGHSt 50, 40
- NJW 2005, 1440
- NStZ 2005, 389
- NStZ 2005, 580 (Ls.)
- StV 2005, 311
- StV 2005, 421 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 473
- JR 2005, 430
- JZ 2005, 628
Wird zitiert von ... (140) Zitiert selbst (51)
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Rn. 32 b) Mit der Entscheidung BGHSt 43, 195 hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schließlich die Verständigung im Strafverfahren insgesamt unter den Aspekten der Rechtsstaatlichkeit, der Idee der Gerechtigkeit sowie der Notwendigkeit einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege beurteilt.Nicht zulässig ist es, den Angeklagten durch die Androhung einer überhöhten Strafe oder durch Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils zu einem Geständnis zu drängen, ihm eine mildere Strafe für das Versprechen des Rechtsmittelverzichts zuzusagen und (insofern in BGHSt 43, 195 nicht tragend ausgeführt) einen Rechtsmittelverzicht überhaupt zu vereinbaren.
Rn. 34 c) Alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben in der Folgezeit in einer Reihe von Entscheidungen die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen anhand der Mindestbedingungen von BGHSt 43, 195 beurteilt (vgl. nur BGHSt 48, 161; 49, 84; BGH StV 2004, 417, 470, 639; vgl. auch BVerfG - Kammer - StV 2000, 3).
Er sieht aber Anlaß, die der Absprachepraxis durch Verfassung und Strafprozeßordnung gesetzten, bereits in der Entscheidung BGHSt 43, 195 zusammengestellten Grenzen hervorzuheben und zu präzisieren.
Rn. 40 b) Mit Blick auf diese verfassungsrechtlichen Vorgaben und ihre Ausgestaltung durch die Regelungen der geltenden Strafprozeßordnung ergeben sich - jenseits der durch die Vorlegung aufgeworfenen Fragen des Rechtsmittelverzichts (dazu unter II.) - für eine zulässige Urteilsabsprache insbesondere folgende, im wesentlichen schon in der Entscheidung BGHSt 43, 195 zusammengestellte Mindestbedingungen:.
Das Gericht darf über BGHSt 43, 195 (Leitsatz 2) hinaus nicht nur wegen neuer Erkenntnisse von seiner Zusage abweichen, sondern - nach entsprechendem Hinweis - auch dann, wenn schon bei der Urteilsabsprache vorhandene relevante tatsächliche oder rechtliche Aspekte übersehen wurden (vgl. BGH NStZ 2004, 493; 2005, 115).
Rn. 43 4. Der Große Senat für Strafsachen verkennt nicht, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Urteilsabsprachen bei Einhaltung der in der Entscheidung BGHSt 43, 195 zusammen- gestellten Mindestbedingungen im Schrifttum auf Kritik gestoßen ist.
Richtig ist ferner, daß die Anerkennung der Verbindlichkeit von Zusagen zur Strafhöhe, auch wenn diese - entsprechend den Vorgaben der Entscheidung BGHSt 43, 195 - lediglich die Strafobergrenze zum Gegenstand haben dürfen, mit § 261 StPO nur schwer in Einklang zu bringen ist.
Rn. 45 Schließlich kommt hinzu, daß ein Verständigungsverfahren, dessen Kern die Abgabe eines Geständnisses als Gegenleistung für eine verbindliche Zusage zur Strafhöhe ist, in vielfältiger Hinsicht näherer Ausgestaltung und weiterer Festlegungen bedarf als durch die Entscheidung BGHSt 43, 195 vorgenommen.
Die Frage der Verbindlichkeit der Zusage stellt sich auch für den Fall, daß das Ergebnis der in Vorgesprächen erzielten Verständigung - entgegen den Vorgaben von BGHSt 43, 195 - nicht in die Hauptverhandlung eingeführt und protokolliert worden ist.
Rn. 54 Ausgehend davon, daß Urteilsabsprachen bei Wahrung der dargestellten Anforderungen zulässig sind, hält der Große Senat für Strafsachen in Beantwortung der Vorlegungsfragen 1 und 2 es mit BGHSt 43, 195 für unzulässig, daß das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten vor Urteilsverkündung einen Rechtsmittelverzicht vereinbart.
- BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Rn. 3 1. In der Strafsache gegen J. (3 StR 415/02) geht es um einen in der Urteilsabsprache "vereinbarten" und nach Urteilsverkündung sodann allseitig erklärten Rechtsmittelverzicht, nach dem der Angeklagte Wiedereinsetzung zur Revisionseinlegung begehrt.Rn. 6 2. In der Strafsache gegen H. (3 StR 368/02) war der Rechtsmittelverzicht selbst zwar nicht Inhalt der Urteilsabsprache.
Rn. 17 Daraufhin hat der 3. Strafsenat - wegen beabsichtigter Abweichung und wegen grundsätzlicher Bedeutung - dem Großen Senat für Strafsachen gemäß §§ 132 Abs. 2 und 4 GVG mit Beschluß vom 15. Juni 2004 (NJW 2004, 2536) folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:.
So waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit, die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung, die Verletzung des fairen Verfahrens, die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs und die Verletzung des Beweisantragsrechts (vgl. die Nachweise im Vorlagebeschluß des 3. Strafsenats, NJW 2004, 2536).
Von Zweifeln abgesehen, ob sie ihr Ziel, der Verständigungspraxis einen Rahmen zu geben, erreicht hat und überhaupt erreichen konnte (vgl. die Nachweise im Vorlagebeschluß des 3. Strafsenats, NJW 2004, 2536), wird ihr vor allem entgegengehalten, daß der Bundesgerichtshof mit der Einführung eines institutionalisierten Abspracheverfahrens die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung überschritten habe.
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Der Beschuldigte muß im Rahmen der von der Strafprozeßordnung aufgestellten Regeln nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch die Möglichkeit erhalten, zur Wahrung seiner Rechte aktiv auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (BVerfG - Kammer - NJW 1987, 2662; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 275 f.).Die Ermittlung des Sachverhalts durch den Tatrichter untersteht dem aus § 244 Abs. 2 StPO abzuleitenden und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" (vgl. BVerfGE 57, 250, 275; 63, 45, 61; BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444 und Beschluß vom 17. September 2004 - 2 BvR 2122/03).
Dabei kommt ihm - auch von Verfassungs wegen - ein beachtlicher Spielraum zu (BVerfGE 57, 250, 275 f.).
- BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04
Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten …
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Rn. 41 Das Gericht darf nicht vorschnell auf eine Urteilsabsprache ausweichen, ohne zuvor pflichtgemäß die Anklage tatsächlich anhand der Akten und insbesondere auch rechtlich überprüft zu haben (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25; BGH NStZ 2004, 577, 578).Ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis reicht hingegen nicht aus (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25).
Nur in besonderen Ausnahmefällen versagt der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelverzicht (und der Rechtsmittelrücknahme) die Wirksamkeit, so in Fällen schwerwiegender Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder wegen der Art und Weise seines Zustandekommens (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101; 45, 51; 46, 257; 47, 238; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14, 25, 26; BGH StV 2001, 556; NStZ 2004, 636).
- BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Trotz Fehlens gesetzlicher Regelungen hat sich in der Strafrechtspflege eine Praxis dahin entwickelt, daß sich die Verfahrensbeteiligten nicht nur über den Stand und die Aussichten des Verfahrens verständigen - wogegen keine Bedenken bestehen (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NJW 1987, 2662) -, sondern zunehmend auch dessen Ergebnis vereinbaren oder zu vereinbaren versuchen.Der Beschuldigte muß im Rahmen der von der Strafprozeßordnung aufgestellten Regeln nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch die Möglichkeit erhalten, zur Wahrung seiner Rechte aktiv auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (BVerfG - Kammer - NJW 1987, 2662; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 275 f.).
Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn sichergestellt ist, daß Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1987, 2662).
- BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99
Verständigung über Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Rn. 12 In der Strafsache J. (Fall 1) würde der 3. Strafsenat auf der Basis der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 45, 227, 234) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gewähren.Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsmittelverzicht auch dann unwirksam ist, wenn er Bestandteil der Urteilsabsprache war, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht tragend entschieden (die Entscheidung BGHSt 45, 227 betraf eine besondere Fallgestaltung).
Rn. 79 Nur demjenigen, der ohne gesetzliche Vermutung glaubhaft machen kann (§ 45 Abs. 2 StPO), aufgrund unstatthafter Einwirkungen - etwa weil er entgegen bestehender Informationspflichten, gar wider besseres Wissen, zumal vom Gericht, vom Beschreiten eines vorhandenen, von ihm gewünschten Rechtsweges abgebracht worden ist (vgl. dazu BGHSt 45, 227; 47, 238) - auf Rechtsmittel verzichtet und das Rechtsmittel folglich nicht fristgerecht eingereicht zu haben, weil er sich unverschuldet zu Unrecht daran gebunden hielt, kann nach § 44 Satz 1 StPO Wiedereinsetzung zu gewähren sein.
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Rn. 47 aa) Das Grundgesetz lehnt einen engen Gesetzespositivismus ab, wie sich bereits aus der Bindung des Richters an "Gesetz und Recht" nach Art. 20 Abs. 3 GG ergibt (BVerfGE 34, 269, 286 ff., auch zum folgenden).Rn. 53 cc) Der Große Senat für Strafsachen würde sich an der nach allem durch die Änderung der Verhältnisse veranlaßten, zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege gebotenen Rechtsfortbildung durch Zulassung der Urteilsabsprache (in den dargestellten engen Grenzen) allerdings gehindert sehen, wenn eine einschlägige Regelung des Gesetzgebers zu erwarten wäre (vgl. BVerfGE 34, 269, 291).
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01
Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund; …
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Nur in besonderen Ausnahmefällen versagt der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelverzicht (und der Rechtsmittelrücknahme) die Wirksamkeit, so in Fällen schwerwiegender Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder wegen der Art und Weise seines Zustandekommens (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101; 45, 51; 46, 257; 47, 238;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14, 25, 26; BGH StV 2001, 556; NStZ 2004, 636).Rn. 79 Nur demjenigen, der ohne gesetzliche Vermutung glaubhaft machen kann (§ 45 Abs. 2 StPO), aufgrund unstatthafter Einwirkungen - etwa weil er entgegen bestehender Informationspflichten, gar wider besseres Wissen, zumal vom Gericht, vom Beschreiten eines vorhandenen, von ihm gewünschten Rechtsweges abgebracht worden ist (vgl. dazu BGHSt 45, 227; 47, 238) - auf Rechtsmittel verzichtet und das Rechtsmittel folglich nicht fristgerecht eingereicht zu haben, weil er sich unverschuldet zu Unrecht daran gebunden hielt, kann nach § 44 Satz 1 StPO Wiedereinsetzung zu gewähren sein.
- BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters: …
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Rn. 41 Das Gericht darf nicht vorschnell auf eine Urteilsabsprache ausweichen, ohne zuvor pflichtgemäß die Anklage tatsächlich anhand der Akten und insbesondere auch rechtlich überprüft zu haben (…vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25; BGH NStZ 2004, 577, 578).Dies gilt sowohl für den Fall, daß die ohne Absprache in Aussicht gestellte Sanktion das vertretbare Maß überschreitet, so daß der Angeklagte inakzeptablem Druck ausgesetzt wird (vgl. BGH StV 2004, 470), als auch für den Fall, daß das Ergebnis des Strafnachlasses unterhalb der Grenze dessen liegt, was noch als schuldangemessene Sanktion hingenommen werden kann.
- BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02
Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Rn. 34 c) Alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben in der Folgezeit in einer Reihe von Entscheidungen die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen anhand der Mindestbedingungen von BGHSt 43, 195 beurteilt (vgl. nur BGHSt 48, 161; 49, 84; BGH StV 2004, 417, 470, 639; vgl. auch BVerfG - Kammer - StV 2000, 3).Zum Geständnis "zu Lasten Dritter" verweist der Große Senat für Strafsachen auf BGHSt 48, 161.
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Analoge Rechtsanwendung
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
- BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
- BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem …
- BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung …
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
- BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Verbotene Vernehmungsmethoden (Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme: …
- BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des …
- BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03
Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der …
- BGH, 19.02.2004 - 4 StR 371/03
Unzulässigkeit verfahrensbeendender Absprachen bei Anregung eines tatfremden oder …
- BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der …
- BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97
Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen …
- BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
- BGH, 25.04.2001 - 5 StR 53/01
Zulässigkeit der Revision trotz wirksamer Rechtsmittelzurücknahme (Unrichtige …
- BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
Recht auf ein faires Verfahren bei Verfahrensverständigung und Recht auf …
- BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00
Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende …
- BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03
Strafzumessung (Deal; Absprache; Bindung an Höchststrafenzusage; Inbegriff der …
- BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG) zur Frage der erstinstanzlichen Zuständigkeit …
- BGH, 18.02.2004 - 5 StR 566/03
Aufhebung des tatrichterlichen Beschlusses über die Verwerfung der Revision; …
- BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
Verfassungsrechtliche Überprüfung einer "fehlgeschlagenen" Verständigung im …
- BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
Grundsatz des fairen Verfahrens (gescheiterte Verfahrensabsprache: Überschreitung …
- BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04
Verfahrensabtrennung zur Verwirklichung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung …
- BGH, 27.08.2003 - 1 StR 272/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionseinlegungsfrist …
- BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04
Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (Willensbeeinträchtigung im Zusammenhang …
- BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis - …
- BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch - …
- BGH, 02.03.1994 - 2 StR 644/93
Strafe - Gerechter Strafausgleich - Angemessenheit - Gefährlichkeit - Schuld - …
- BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02
Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines …
- BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03
Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten …
- BGH, 26.11.2003 - 1 ARs 27/03
(Un-)Wirksamkeit des infolge einer rechtswidrigen verfahrensbeendenden …
- BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03
Absprache (Deal); Rechtsmittelverzicht (Unwirksamkeit; Willensbeeinflussung; …
- BGH, 25.11.2003 - 4 ARs 32/03
Rechtsmittelverzicht nach Absprachen
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
b) Der Große Senat für Strafsachen hielt in seinem Beschluss vom 3. März 2005 (BGHSt 50, 40 ff.) an den vom 4. Strafsenat aufgestellten Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Verständigungen fest und präzisierte diese dahingehend, dass die Differenz zwischen der verständigungsgemäßen und der bei einem "streitigen Verfahren" zu erwartenden Sanktion nicht unangemessen groß sein ("Sanktionsschere") und das Gericht nicht nur wegen neuer Erkenntnisse von seiner Zusage abweichen dürfe, sondern - nach entsprechendem Hinweis - auch dann, wenn schon bei der Verständigung vorhandene relevante tatsächliche oder rechtliche Aspekte übersehen worden seien.Entsprechendes gilt für das die Zulässigkeit von Verständigungen nach § 257c Abs. 1 Satz 1 StPO beschränkende Kriterium der "geeigneten Fälle", mit dem der Gesetzgeber nicht nur die Anwendung der Verständigung im Jugendstrafverfahren mit Blick auf den dieses beherrschenden Erziehungsgedanken einschränken, sondern vor allem auch sicherstellen wollte, dass das Gericht nicht vorschnell auf eine Verständigung ausweicht, ohne zuvor pflichtgemäß die Anklage tatsächlich und rechtlich überprüft zu haben (…vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, BTDrucks 16/12310, S. 10, 13; siehe auch BGHSt 50, 40 , sowie BGH, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 -, juris, Rn. 14 ff., …und vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03 -, juris, Rn. 13 ff.).
Es genügt jedoch nicht, das verständigungsbasierte Geständnis durch einen bloßen Abgleich mit der Aktenlage zu überprüfen (anders noch BGHSt 50, 40 , in diese Richtung auch Schmitt, StraFo 2012, S. 386 ), da dies keine hinreichende Grundlage für die erforderliche Überzeugungsbildung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung (§ 261 StPO) darstellt und mit einem solchen Verständnis dem Transparenzanliegen des Verständigungsgesetzes und der Ermöglichung einer wirksamen Kontrolle verständigungsbasierter Urteile gerade nicht Rechnung getragen werden könnte.
In bewusster Abkehr von den Entwürfen schränkt das Verständigungsgesetz die Rechtsmittelmöglichkeiten gegen verständigungsbasierte Urteile nicht ein, sondern schließt - über die dem Regelungskonzept weitgehend zugrundeliegende Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 50, 40 ff.) hinausgehend - einen Rechtsmittelverzicht nach einer Verständigung generell aus (§ 302 Abs. 1 Satz 2 StPO) und sichert die Ermöglichung einer Rechtsmittelkontrolle durch das Erfordernis einer qualifizierten Belehrung noch zusätzlich ab.
- BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise …
Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn sichergestellt ist, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 53 mwN). - BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17
Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; …
aa) Anerkanntermaßen können unabweisbare Bedürfnisse einer ordnungsgemäßen Strafrechtspflege Ausgangspunkt einer richterrechtlichen Rechtsfortbildung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 52 f.).
- OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 8 W 53/17
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auch das Bekanntwerden neuer gerichtlicher Entscheidungen oder eine andere rechtliche Bewertung vermögen ein fehlendes Verschulden im Sinne des § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht zu begründen (zu § 44 Satz 1 StPO so etwa BGH, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 StR 210/01, juris; Beschluss vom 27.08.2003 - 1 StR 272/03, NStZ 2004, 162; Beschluss vom 03.03.2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 63; Beschluss vom 20.09.2005 - 5 StR 354/05, wistra 2006, 28;… Graalmann-Scheerer, in: Leipziger Kommentar zur StPO, Band 1, 27. Aufl. 2016, § 44, Rdnr. 53). - BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
Auf diese Weise würde einer Praxis Vorschub geleistet, durch die das gesamte System der Strafrechtspflege ohnehin in eine zunehmende Schieflage gerät (vgl. BGH - GS - St NJW 2005, 1440, 1446 - zur Veröffentlichung in BGHSt 50, 40 vorgesehen). - OLG Hamburg, 02.10.2008 - 1 U 189/05
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch: Rückzahlung von aufgrund einer …
Die Rechtsprechung hält Urteilsabsprachen grundsätzlich für zulässig und mit der geltenden Strafprozessordnung für vereinbar, betont jedoch, dass im Hinblick auf die durch Verfassung und Strafprozessordnung gesetzten Grenzen bestimmte formelle und materielle Mindestbedingungen eingehalten sein müssen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff. m.w.N.).Insbesondere die vom BGH (Urteil vom 28.08.1997, 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195 ff.; BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.) aufgestellten formellen Anforderungen an Urteilsabsprachen können für den hier zu beurteilenden Fall nicht uneingeschränkte Geltung beanspruchen.
Nach den Vorgaben des BGH sind bei verfahrensbeendenden Absprachen alle Verfahrensbeteiligten einzubeziehen und ist das Ergebnis der Absprache in der Hauptverhandlung offen zu legen und zu protokollieren (BGH, Urteil vom 28.08.1997, 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195 ff.; BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff. m.w.N.).
Begrenzt werden die Möglichkeiten verfahrensbeendender Absprachen insbesondere durch die Gewährleistung der freien Willensentschließung des Angeklagten (BGH, Urteil vom 19.02.2004, 4 StR 371/03, BGHSt 49, 84 ff.) und durch den Grundsatz schuldangemessenen Strafens (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).
Die Staatsanwaltschaft darf sich ebenso wenig wie das Gericht auf einen "Handel mit der Gerechtigkeit" einlassen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).
Zwar hat die Rechtsprechung für verfahrensbeendende Urteilsabsprachen die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts für unzulässig erachtet, da auch der Inhalt von Urteilsabsprachen unter Mitwirkung des Gerichts für das Revisionsgericht überprüfbar sein müsste und die Beteiligung des Gerichts an der Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts unter anderem die Besorgnis begründe, das Gericht lasse es an der notwendigen Sorgfalt bei der prozessordnungsgemäßen Ermittlung des Sachverhaltes, bei der Subsumtion oder der Bestimmung der schuldangemessenen Strafe fehlen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).
Dementsprechend hat es die Rechtsprechung für unbedenklich gehalten, wenn die Rechtsmittelberechtigten auch schon vor Urteilsverkündung ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche über die Einlegung des Rechtsmittels führen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).
Die Strafe darf sich nicht - auch nicht zugunsten des Täters - von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17
Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: …
Die Verfahrensordnung räumt es den Angeklagten aus Gründen der Waffengleichheit und wegen des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) ein, durch Anträge, Anregungen und Stellungnahmen auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfG, 2 BvR 2115/01 u.a. v. 19.09.2006 - BVerfGK 9, 174 ; BGH, GSSt 1/04 v. 03.03.2005 - BGHSt 50, 40 unter Bezugn. - BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
Anfrageverfahren; Anwendung des deutschen Strafrechts auf Betäubungsmitteldelikte …
Vielmehr ist dem Richter eine "schöpferische Rechtsfindung', der auch willenhafte Elemente eigen sind, nicht grundsätzlich verwehrt (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40; vgl. auch BVerfGE 49, 304, 318; 96, 375, 394; 122, 248, 267).Es liegen weder Lücken noch Wertungswidersprüche vor und es ist auch nicht ersichtlich, dass bei einer am Wortlaut haftenden Auslegung die Norm ihre Funktion nicht mehr erfüllt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40).
- BGH, 14.08.2007 - 3 StR 266/07
Besorgnis der Befangenheit (Strafobergrenze; Sanktionsschere; Drohung; verbotene …
Es ist darüber hinaus zulässig, dem Angeklagten für den Fall seines Geständnisses eine Strafobergrenze zuzusichern, an die das Gericht im Grundsatz gebunden ist und die es nur bei Eintritt bestimmter Umstände (vgl. BGHSt 50, 40, 50 unter Ausweitung von BGHSt 43, 195, 210) überschreiten kann.Er darf weder durch Drohung mit einer höheren Strafe noch durch Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils - und hierzu gehört auch die schuldunangemessen milde Strafe - zu einem Geständnis gedrängt werden (BGHSt 43, 195, 204, 209; 50, 40, 50).
- BGH, 12.03.2008 - 3 StR 433/07
Verfahrensbeendende Absprache (Scheitern; Geständnis; Bindungswirkung); Deal; …
Trotz fehlender gesetzlicher Regelung ist im Strafverfahren eine Verständigung innerhalb der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gezogenen Grenzen (siehe hierzu BVerfG NStZ 1987, 419; BGHSt 43, 195; BGHSt - GS - 50, 40) grundsätzlich zulässig.Es hat Äußerungen zu vermeiden, die objektiv dahin verstanden werden können, dass ihm an einem Rechtsmittelverzicht gelegen oder dass dieser für den Angeklagten vorteilhaft sei (BGHSt - GS - 50, 40, 57); denn für die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts bestehen keine legitimen Interessen (BGHSt - GS - 50, 40, 56; siehe dazu auch den Vorlegungsbeschluss des Senats BGH NJW 2004, 2536).
Hierfür spricht zum einen schon der Wortlaut der protokollierten Verständigung: Danach hat nicht - wie an sich geboten (vgl. BGHSt 43, 195, 207 und BGHSt - GS - 50, 40, 48) - die Jugendkammer für den Fall einer geständigen Einlassung die Zusage erteilt, eine bestimmte Strafhöhe nicht zu überschreiten; vielmehr haben der Angeklagte, sein Verteidiger und der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft versprochen, eine Jugendstrafe von nicht mehr als einem bestimmten Höchstmaß zu "akzeptieren".
Danach kommt ein Abweichen von der Zusage nur dann in Betracht, wenn schon bei der Urteilsabsprache vorhandene relevante tatsächliche oder rechtliche Aspekte übersehen wurden (vgl. BGHSt - GS - 50, 40, 50), oder wenn sich in der Hauptverhandlung neue (d. h. dem Gericht bisher unbekannte) schwerwiegende Umstände zu Lasten des Angeklagten ergeben (so die zuvor von BGHSt 43, 195, 210 gezogene, engere Grenze).
- BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten; …
- BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6 …
- BVerwG, 04.08.2026 - 2 WD 7.26
Disziplinarstrafe: Ex-Soldat verliert wegen Vergewaltigung sein Ruhegehalt
- BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung …
- BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08
Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige …
- BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10
Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig
- KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06
- BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
Rechtskraft des absprachebedingt abgegebenen Rechtsmittelverzichts auch nach …
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11
Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne …
- BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10
Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus …
- BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer …
- BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02
Unzulässiger Rechtsmittelverzicht (Absprache); unzulässiger Gegenstand einer …
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich; …
- BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11
Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung …
- BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02
Angemessene Herabsetzung der Strafe (Entscheidung durch Urteil; Anwesenheit des …
- BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07
Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative …
- BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06
Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer …
- BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen …
- OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr …
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines …
- BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12
Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche …
- OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16
Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende …
- BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05
Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung …
- OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04
Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt; …
- BGH, 03.04.2007 - 3 StR 72/07
Zwischenfeststellungsbeschluss (Zulässigkeit der Revision); Absprache; Deal; …
- BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens …
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03
- BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04
Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze; …
- OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14
Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen …
- BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Zulässiger Gegenstand einer Verständigung (Verzicht auf Beweisanträge)
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 25 U 9/14
Rückzahlung einer Initial Contribution Package Pauschale
- BGH, 20.08.2013 - 1 StR 305/13
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand …
- BGH, 25.06.2009 - III ZR 249/08
Zurückweisung der Revision betreffend die Rückforderung eines Geldbetrages durch …
- BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08
Unzulässige Revisionseinlegung trotz mangelnder qualifizierter Belehrung nach …
- BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache); …
- BGH, 20.09.2005 - 5 StR 354/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach rechtswidriger Verfahrensabsprache …
- BGH, 19.03.2009 - III ZR 249/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rückforderung eines …
- BGH, 10.08.2006 - 1 StR 366/06
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (qualifizierte Belehrung nach BGHSt 50, 40)
- BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21
Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus …
- BGH, 16.04.2007 - 5 StR 106/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Kompetenz zur Feststellung des Revisionsgerichts)
- VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 152/09
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach rechtskräftiger Verurteilung wegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 81 D 1.12
Lehrer; sexueller Missbrauch eines Kindes; - von Schutzbefohlenen; …
- BGH, 01.12.2011 - V ZB 73/11
Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts …
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 73/10
Versuchte Erpressung ("Fall Liechtenstein"; "Versuch des Regelbeispiels"; …
- BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09
Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven …
- BGH, 01.04.2008 - 4 StR 475/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach streitiger Verfahrensabsprache ohne …
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 4 Ws 319/05
Nachholung des rechtlichen Gehörs; Kostenentscheidung
- BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; keine Absprache über den Schuldspruch
- OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06
Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung …
- BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07
Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle …
- BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05
Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug …
- KG, 16.01.2015 - 161 Ss 240/14
Anforderungen an die Urteilsgründe und Überprüfung eines Geständnisses nach einer …
- BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen …
- BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06
Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache, …
- BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
Absprache (negative Beweiskraft des Protokolls); Beweiserhebung zum Ablauf der …
- BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05
Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Ermittlungsverfahren in Strafsachen: Einzelfallentscheidung zum Vorliegen der …
- BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 130/05
Revisionsbegründung bei fehlerhafter Absprache im Strafverfahren - …
- BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
- OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 3 UF 3/10
Zum Anwendungsbereich von § 17 II FamFG
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
- BGH, 14.12.2006 - 5 StR 472/06
Besorgnis der Befangenheit bei Verletzung des Fragerechts, des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr …
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
- OLG Hamm, 06.09.2016 - 25 U 9/14
- BGH, 01.07.2005 - 5 StR 583/03
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …
- BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht bei reinem Motivirrtum; unwirksamer …
- BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer …
- BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04
Absprachebedingter Rechtsmittelverzicht (Grundsätze des Großen Senats; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 3d A 2175/18
- OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen …
- BGH, 07.11.2006 - 1 StR 463/06
Wirksame Revisionsrücknahme nach Anregung einer Verfahrensabsprache durch das …
- BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Behauptung mangelnder Sprachkenntnisse des …
- BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme
- EGMR, 23.03.2010 - 29752/04
- BGH, 27.03.2007 - 1 StR 98/07
Keine Zulassung der Nebenklage nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss nach …
- BGH, 13.02.2007 - 1 StR 18/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung; Feststellung der …
- BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05
Absprachenbedingt unwirksamer Rechtsmittelverzicht (unterbliebene qualifizierte …
- BGH, 13.05.2009 - 2 StR 123/09
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung (Anforderung an die …
- BGH, 19.02.2008 - 3 StR 23/08
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht); unzulässige Verwerfung durch das …
- BGH, 25.08.2005 - 5 StR 205/05
Beweiswürdigung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes
- OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2023 - 14 LB 1/22
Disziplinarklage; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis; …
- BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
- BGH, 31.08.2005 - 2 StR 308/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Unzulässigkeit: Glaubhaftmachung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - 3d A 932/14
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr …
- OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10
Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf …
- BGH, 21.02.2006 - 5 StR 2/06
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprache
- BGH, 20.12.2005 - 3 StR 424/05
Akkusationsprinzip; Prozessvoraussetzung (wirksame Anklage)
- OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 2 RVs 11/12
Vertretung des Angeklagten im Berufungsrechtszug außerhalb der gesetzlichen …
- OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11
Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei mangelbehafteter Verständigung
- BGH, 16.12.2008 - 1 StR 689/08
Unzulässige Revision nach Rechtsmittelverzicht
- BGH, 27.11.2007 - 4 StR 525/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung
- BGH, 24.08.2006 - 5 StR 341/06
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprachen (qualifizierte …
- BGH, 17.06.2009 - 1 StR 252/09
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
- BGH, 08.05.2009 - 2 StR 147/09
Abfassung der Urteilsgründe
- BGH, 06.06.2007 - 2 StR 226/07
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprache; …
- BGH, 03.04.2007 - 3 StR 118/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Absprache; qualifizierte Belehrung); …
- OLG Köln, 04.11.2005 - 2 Ws 517/05
Rechtsmittelverzicht
- BGH, 26.10.2005 - 1 StR 435/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- BGH, 19.09.2005 - 1 StR 375/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung
- BGH, 04.11.2008 - 1 StR 489/08
Verfahrensabsprachen (Anzweifelung eines durch den Verteidiger selbst verlesenen …
- BGH, 03.07.2008 - 1 StR 290/08
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Schock bei der Urteilsverkündung)
- BGH, 22.08.2007 - 2 StR 323/07
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht)
- BGH, 18.04.2007 - 2 StR 120/07
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht; qualifizierte Belehrung)
- BGH, 31.08.2005 - 2 StR 351/05
Unzulässigkeit der Revision (Absprache; Rechtsmittelverzicht; Versäumung der …
- BGH, 21.11.2007 - 2 StR 533/07
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht)
- BGH, 25.03.2010 - 1 StR 50/10
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
- LG Landau/Pfalz, 28.08.2007 - 7606 Js 10865/07
Strafverfahren: Wiederaufnahmeantrag wegen angeblicher Nötigung zu einem …
- LG Gießen, 17.03.2020 - 2 KLs 401 Js 27674/19
Einbruchdiebstahl
- OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme im Klageerzwingungsverfahren
- OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
Einreichung der Berufungsbegründung beim Berufungsgericht; Unterschlagung im …
- OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17
Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei …
- OLG Hamm, 23.07.2013 - 3 RVs 49/13
Vertretung des nicht erschienenen Angeklagten in der Berufungsverhandlung und …
- EGMR, 20.10.2011 - 29090/06
Vereinbarkeit einer Verfahrensdauer von fast 4 Jahren bei Durchlaufen von 3 …
- LG Bielefeld, 19.12.2013 - 6 O 195/13
Rückzahlung einer sog. "Initial Contribution Package Pauschale" …
- OLG Dresden, 12.09.2005 - 2 Ws 182/05
Gesetzentwurf
- OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
- AG Calw, 26.06.2025 - 1 Ls 34 Js 29889/23
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- VG Münster, 20.02.2008 - 16 K 730/07
Verhängung eines Berufsverbotes für einen Arzt und Widerruf der Approbation; …
- OLG München, 20.03.2008 - 3 Ws 143/08
- OLG Hamburg, 07.06.2007 - 1 Ws 92/07
- LG Hamburg, 26.10.2005 - 622 Qs 46/05
Strafverfahren: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts im Rahmen eines …
- OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts eines unverteidigten, …
- EGMR, 06.11.2006 - 51288/99
K. A. gegen Deutschland
- BerG Heilberufe Münster, 20.02.2008 - 16 K 730/07
- LG Göttingen, 25.08.2005 - 8 KLs 4/04
Belehrung; Einlegung; Fehlentscheidung; Frist; Rechtsmittel; …
- OLG Jena, 19.10.2006 - 1 Ws 312/06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- DFR
Landesmediengesetz Bayern
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die finanzielle Unterstützung privater Rundfunkanbieter durch das bayerische Teilnehmerentgelt; Selbstständige Rügefähigkeit von Art. 20 Abs. 3 GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde; Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für den ...
- rechtsportal.de
BayMG 2003
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des BayMG über die Verteilung erhobener Teilnehmerentgelte an private Rundfunkanbieter - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Teilnehmerentgelt zur Förderung privaten Rundfunks in Bayern verfassungswidrig
- heise.de (Pressebericht, 02.12.2005)
Förderung des Privatfernsehens in Bayern verfassungswidrig
- heise.de (Pressebericht, 02.12.2005)
Förderung des Privatfernsehens in Bayern verfassungswidrig
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig
- beck.de (Kurzinformation)
Teilnehmerentgelt nach dem BayMG verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 21.01.1998 - 1 C 684/97
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
- BVerfG, 05.09.2006 - 1 BvR 396/98
Papierfundstellen
- BVerfGE 114, 371
- NVwZ 2006, 201
- MMR 2006, 87
- ZUM 2006, 130
- afp 2006, 34
- afp 2006, 45
- JZ 2005, 628
Wird zitiert von ... (71) Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Das Rundfunkwesen bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die freie und öffentliche Meinungsbildung durch Rundfunk gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ) und insbesondere sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).
Die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber durch Aufsicht zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 90, 60 ; stRspr).Das Rundfunkwesen bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die freie und öffentliche Meinungsbildung durch Rundfunk gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ) und insbesondere sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).
Die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber durch Aufsicht zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Diesem Ziel entspricht auch im regionalen und lokalen Bereich unter Berücksichtigung der dort gegebenen Möglichkeiten grundsätzlich eine gleichgewichtige Vielfalt der Meinungen im Gesamtangebot des Sendegebiets (vgl. BVerfGE 83, 238 ).Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 90, 60 ; stRspr).Unter den Medien kommt dem Rundfunk - dem Hör- und Fernsehfunk - wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Auch jener muss imstande sein, dem verfassungsrechtlichen Ziel freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung in dem jeweiligen engeren räumlichen Bereich zu dienen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Der Gesetzgeber verfügt in einer solchen Situation über die Befugnis, die Veranstaltung von Programmen, die über den Markt nicht oder nicht in wünschenswerter Qualität zustande kommen, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Rn. 69 Die Programmanbieter nach bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit, auch wenn sie rechtlich nicht als Veranstalter gelten (vgl. BVerfGE 97, 298 ).Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).
Die allgemeinen Vorgaben für die Veranstaltung privaten Rundfunks sind ungeachtet der in Art. 2 BayMG 1992/2003 vorgesehenen Trägerschaft durch die Landeszentrale (dazu vgl. BVerfGE 97, 298 ) in der Erwartung des Wettbewerbs mehrerer privatwirtschaftlich finanzierter Programmangebote untereinander konzipiert worden und zielen auf eine Ausgewogenheit des Gesamtangebots der nach dem bayerischen Medienrecht im Verbreitungsgebiet veranstalteten Programme (Art. 4 BayMG 1992/2003).
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).
- OLG München, 06.03.2001 - 30 U 257/99
Begriff des Betreibers einer Kabelanlage; Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme …
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Rn. 57 Das Teilnehmerentgelt knüpft an das in Kabelanlagen zur Verfügung gestellte, gegenüber terrestrischem Empfang erweiterte Spektrum an privaten Rundfunkangeboten aus Bayern an (…vgl. OLG München, ZUM-RD 1998, S. 319 ; MMR 2001, S. 445).Rn. 58 Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (…vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (…so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.;… VG München, MMR 2005, S. 64 ;… Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).
- VGH Bayern, 09.01.1997 - 7 B 95.4230
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Rn. 58 Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ;… OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (…so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.;… VG München, MMR 2005, S. 64 ;… Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).Die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts knüpft an die Möglichkeit der Nutzung des Angebots von Kabelprogrammen durch die Teilnehmer an (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ).
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ). - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
- BGH, 31.10.2002 - III ZB 7/02
Rechtsweg für Rechtstreitigkeiten zwischen einer Kabel- bzw. …
- BayObLG, 16.07.2001 - 5Z RR 73/98
Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs
- OLG München, 22.12.1997 - 30 U 544/97
Zulässigkeit der Erhebung eines Teilnehmerentgelts durch eine lokale …
- VG München, 12.08.2004 - M 17 K 02.1633
Rechtmäßigkeit der Anforderung von Teilnehmerentgelten für Kabelanschlüsse; …
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60
Kirchenbausteuer
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
- BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Bodenreform II
- BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71
Bauordnungswidrigkeit
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Rn. 241 bb) Gemäß § 78 Satz 2 BVerfGG analog (vgl. BVerfGE 110, 94 ; 128, 326 m.w.N.; stRspr) ist die Unvereinbarkeitserklärung (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 130, 240 ) auch auf alle von § 233a Abs. 1 Satz 1 AO erfassten Steuerarten zu erstrecken. - BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Von der Norm nicht umfasst sind Regelungen, die auf die übermittelten Inhalte oder die Art der Nutzung der Telekommunikation gerichtet sind (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 114, 371 ) und etwa eine Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Erlangung von Informationen für Aufgaben der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr vorsehen.Danach kann die Ermächtigung zum Abruf der Daten nicht auf Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG gestützt werden, sondern ist auf der Grundlage jeweils derjenigen Kompetenznorm zu schaffen, die die Gesetzgebung für die mit der Datenverwendung verfolgten Aufgaben regelt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 114, 371 ).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Föderal unterschiedliche oder auch konkurrierende Lösungswege sind zudem im Bundesstaat angelegt (vgl. zu Art. 3 GG BVerfGE 103, 225 ; 114, 371 ; für das unionsrechtliche Kohärenzgebot vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Juni 2014, Digibet und Albers, C-156/13, EU:C:2014:1756, Rn. 33 ff.). - BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Aufsichtsgremien Rundfunkanstalten
Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Rn. 115 1. Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 107, 299 ; 114, 371 ; stRspr).Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Rn. 116 a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
Rn. 119 Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Rn. 120 2. Die duale Ordnung eines Nebeneinander von öffentlichrechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk nutzt die durch die verschiedenartigen Strukturen der Veranstalter ermöglichten unterschiedlichen Programmorientierungen als Beitrag zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebots (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 114, 371 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Steuerfreies Existenzminimum
In entsprechender Anwendung des § 78 Satz 2 BVerfGG sind im Interesse der Rechtsklarheit Rechtsfolgen auch für diese Nachfolgeregelungen auszusprechen (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 114, 371 ). - BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Die föderale Verantwortungsgemeinschaft beruht auf der Besonderheit, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Rundfunkfinanzierung besitzen (vgl. BVerfGE 114, 371 ), aber in dem gegenwärtigen System der Organisation und Finanzierung des Rundfunks nur eine länderübergreifende Regelung den Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verwirklichen kann.Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 136, 9 ).
Unter den Medien kommt dem Rundfunk wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; 136, 9 ; stRspr; zur Bedeutung des Rundfunks in der Demokratie siehe beispielsweise auch EGMR (Große Kammer), Centro Europa 7 S. r. l. u. Di Stefano v. Italy, Urteil vom 7. Juni 2012, Nr. 38433/09, § 129; Conseil Constitutionnel, Entscheidung Nr. 86-217 DC vom 18. September 1986, 11. Erwägungsgrund; Entscheidung Nr. 2009-577 DC vom 3. März 2009, 2. und 3. Erwägungsgrund).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
Diese Norm verleiht nicht die Kompetenz zur Regelung der Veranstaltung und der inneren Organisation der Veranstalter von Rundfunksendungen, sondern lediglich die zur Regelung des sendetechnischen Bereichs des Rundfunks (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 114, 371 ).Rn. 88 1. a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einen Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit, der auf eine Ordnung zielt, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, MMR 2007, S. 770 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Spielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont (vgl. etwa BVerfGE 57, 295 ; 114, 371 ) und zuletzt in seinem Urteil vom 11. September 2007 (…1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06, MMR 2007, S. 770 ) begründet hat, sind aber die Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.
Rn. 93 a) Unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten ist im Rundfunk grundsätzlich eine gleichgewichtige Vielfalt der Meinungen im Gesamtangebot des Sendegebietes zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
Allerdings sind programmbegrenzende und vielfaltsverengende Zwänge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 114, 371 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, MMR 2007, S. 770 ).
Rn. 94 Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ); der Rundfunk soll nicht einer oder einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Wie er die Aufgabe erfüllt, die Rundfunkfreiheit unter Beachtung der erörterten Strukturprinzipien im Einzelnen zu gewährleisten, ist Sache seiner politischen Entscheidung; ihm steht insofern ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
- BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07
Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich …
Diese Norm schützt zwar die allgemeine Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne (vgl. nur BVerfGE 6, 32 ; 80, 137 ; 114, 371 ) und damit auch das Vorhaben des Beschwerdeführers. - BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von staatlichen Hochschulen als …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 2 B 10323/14
Auswahl von Anbietern von sog. Fensterprogrammen - Drittsendezeiten; private …
- BVerfG, 23.07.2025 - 1 BvR 2578/24
Rundfunk Berlin-Brandenburg - Erfolgslose Verfassungsbeschwerde des Rundfunk …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2014 - 2 B 10327/14
Vorläufiges Entfallen der Drittsendezeiten im Programm von SAT.1
- BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16
Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14
Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1 …
- BVerwG, 22.06.2016 - 6 C 9.15
Aufgedrängte Werbung; Beanstandung; Fremdproduktion; Irreführung; Kommission für …
- BVerfG, 02.09.2026 - 1 BvR 2584/25
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde infolge des Todes des Beschwerdeführers - …
- BVerfG, 02.09.2026 - 1 BvR 2584/26
Erledigte Verfassungsbeschwerde wegen Todes des Beschwerdeführers
- VGH Bayern, 15.02.2012 - 7 BV 11.285
Klage der Axel Springer AG in Sachen ProSiebenSat.1 erfolgreich
- BFH, 10.12.2009 - XI R 62/06
Leistungsort bei Bezug von sog. Katalogleistungen i. S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 …
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R
Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten …
- VGH Bayern, 13.01.2014 - 7 BV 13.1397
Klagebefugnis der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) gegen medienrechtliche …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerfG, 21.09.2024 - 1 BvQ 57/24
Erfolgreicher Eilantrag einer Rundfunkanstalt bzgl der Nennung einer Kleinpartei …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BFH, 26.01.2006 - V R 70/03
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog. …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 2 B 11451/17
Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige …
- VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
Zur Ruhestandsaltersgrenze von Gerichtsvollziehern - Nichteinbeziehung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16
Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig
- BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 53/07 B
Zulässigkeit der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter im sozialgerichtlichen …
- VG Freiburg, 24.06.2015 - 2 K 588/14
Rundfunkbeiträge für Erst- und Zweitwohnung
- StGH Bremen, 16.12.2024 - St 5/23
Bremer Ausbildungsabgabe verfassungskonform
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- VGH Bayern, 02.09.2010 - 7 C 10.1737
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Kabelanschlussinhaber; …
- OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
- BVerfG, 09.11.2020 - 2 BvR 1286/18
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- VG Freiburg, 29.11.2017 - 1 K 2506/15
Härtefall für einen Spielhallenbetreiber; Anwendbarkeit der Härtefallregelung bei …
- OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit …
- BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 486/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Teilweise Parallelentscheidung
- VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739
Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz, Abgrenzung gegenüber Steuer …
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 1 S 1997/08
Vorübergehende Zuweisung einer Übertragungskapazität ohne Ausschreibungsverfahren
- VG München, 30.07.2015 - M 17 E 15.126
Einstweiliger Rechtsschutz: Programmeinspeisung von Must-carry-Programmen
- VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 2966/06
Verfassungsmäßigkeit der Hochschulgebühren; kein Verstoß gegen …
- OVG Hamburg, 03.03.2022 - 5 Bf 53/21
Anspruch auf Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 580/13
Vollzug der Sicherungsverwahrung: Selbstverpflegung auf Kosten der Anstalt?
- OVG Niedersachsen, 10.05.2013 - 10 ME 21/13
Gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Versammlung der …
- VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00899
Teilnehmerentgelt für Kabelanschluss
- VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02153
Teilnehmerentgelt für Kabelfernsehen
- VGH Bayern, 27.01.2020 - 7 BV 19.1516
Zuständigkeiten für die bundesweite Verbreitung eines interaktiven Livestreams
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 27-IV-21
- VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2274/06
Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 15 A 3118/06
Zum Erlass verpflichtende sachliche Unbilligkeit i.S.d § 12 Abs. 1 Nr. 5a KAG NRW …
- BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem maßgeblichen …
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - 14 A 2340/10
Bullterrier als besonders gefährliche Hunderasse
- VG Saarlouis, 25.10.2018 - 1 L 1122/18
Einstweilige Anordnung zum Fortbetrieb einer Spielhalle
- VGH Bayern, 31.03.2008 - 7 ZB 07.1327
Teilnehmerentgelt; Verjährung; Hemmung der Verjährung
- VGH Bayern, 16.06.2009 - 7 ZB 08.1917
Kabelanschlussinhaber; Teilnehmerentgelt; Einspeisung entgeltpflichtiger …
- VG Ansbach, 10.02.2011 - AN 14 K 10.01111
Teilnehmerentgelte für Kabelanschluss
- VG Augsburg, 06.06.2008 - Au 7 K 08.414
Teilnehmerentgelt nach BayMG; Inhaber eines Kabelanschlusses; Kosten des …
- VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.01897
Teilnehmerentgelt; Verjährung; Hemmung der Verjährung; Verwirkung; Höhe der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".