Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 26.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08   

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https://dejure.org/2009,3
BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,3)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2009 - VI ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,3)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 (https://dejure.org/2009,3)
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Volltextveröffentlichungen (34)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 823 Abs. 2, 1004 analog BGB; §§ 4, 29, 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 41 Abs. 1 BDSG; Art. 1, 2, 5 GG
    Bewertungsportal spickmich.de verletzt nicht die Rechte der bewerteten Lehrer

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Grenzen und Freiheiten der freien Meinungsäußerung auf Bewertungsportalen

  • openjur.de

    § 10 TMG; § 35 BDSG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Spickmich.de

  • Telemedicus

    Spickmich.de

  • webshoprecht.de

    Die Bewertung von Lehrern auf der Seite spickmich.de ist zulässig - spickmich. de

  • IWW
  • JurPC

    BDSG § 29; § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; § 41 Abs. 1; GG Art. 1, 2, 5
    Spickmich.de

  • aufrecht.de

    Zur Zulässigkeit von Lehrerbewertungen im Internet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de); Verständnis des Begriffs der personenbezogenen Daten als umfassende Informationen über eine Bezugsperson; Eingeschränkte ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Zulässigkeit von Bewertungsportalen und Meinungsäußerungen - www.spickmich.de

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur zulässigen Verbreitung von personenbezogenen Daten im Internet §§ 29; 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; 41 Abs. 1 BDSG; Art. 1, 2, 5 GG

  • debier datenbank

    Www.spickmich.de / spick mich

    Art. 1, 2, 5 GG

  • adresshandel-und-recht.de

    Schülerportal "spickmich.de" zulässig

  • info-it-recht.de

    Spickmich.de - Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Medium Internet

  • reise-recht-wiki.de

    Negative Bewertungen dürfen nicht gelöscht werden

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BDSG § 4 Abs. 1; ; BDSG § 28 Abs. 1; ; BDSG § 29 Abs. 1; ; TMG § 1 Abs. 1; ; TMG § 7 Abs. 2; ; TMG § 10; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern durch Schüler auf einer Internetseite

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BDSG § 29; BDSG § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; BDSG § 41 Abs. 1; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 5
    Zulässigkeit eines Lehrerbewertungsforums im Internet (www.spickmich.de)

  • RA Kotz

    Spickmich.de - Müssen Lehrer Bewertungen im Internet hinnehmen?

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Lehrerbewertungen im Rahmen eines Internetportals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de); Verständnis des Begriffs der personenbezogenen Daten als umfassende Informationen über eine Bezugsperson; Eingeschränkte ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "spickmich.de"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Personengebundenen Daten im Internet (Bewertungsforum)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönlichkeitsrecht der Lehrer - Bewertung von Lehrern im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet (www.spickmich.de)

  • markenmagazin:recht (Pressemitteilung)

    Zulässige Lehrerbewertung im Internet - spickmich.de

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Spickmich.de - Lehrerbewertungen im Internet mit Namensnennung sind grundsätzlich zulässig, wenn keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen. Die Meinungsfreiheit umfasst insoweit auch anonyme Bewertungen

  • ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Bewertungsportale

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Spickmich.de ist zulässig - meistens jedenfalls

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Benotung einer Lehrerin für Deutschunterricht (4,3) in spickmich.de zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bewertung von Lehrern im Internet zulässig - spickmich.de

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Spickmich.de: Bewertung einer Lehrerin in einem Schülerprotal zulässig

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Schüler dürfen Lehrer weiterhin bewerten!

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Lehrerbewertungen im Internet sind grundsätzlich zulässig

  • heise.de (Pressemeldung)

    Internet-Pranger am Pranger

  • heise.de (Pressebericht)

    Schüler dürfen Lehrer im Internet weiter benoten

  • heise.de (Pressebericht, 23.06.2009)

    Schüler dürfen Lehrer im Internet weiter benoten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewertungsportale im Internet

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    BGB § 823 Abs. 2, BGB § 1004 Abs. 1, BDSG § 4 Abs. 1, BDSG § 28 Abs. 1, BDSG § 29 Abs. 1, TMG § 1 Abs. 1, TMG § 7 Abs. 2, TMG § 10, GG Art. 5 Abs. 1
    Datenschutz im Internetforum; Datenschutzrecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lehrerbewertung in "spickmich.de" zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Www.spickmich.de - BGH erklärt Lehrerbewertung im Internet für zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Lehrerbewertungsportal "spickmich.de" rechtlich zulässig

  • haerting.de (Kurzinformation)

    Spickmich.de

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Spickmich.de - Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" rechtmäßig und Bedeutung für gewerblichen Adresshandel

  • boesel-kollegen.de (Pressemitteilung)

    BGH hält spickmich.de für zulässig

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Lehrerbewertung im Internet ist zulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet (www.spickmich.de)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde in Sachen "spick-mich.de" nicht angenommen

  • wkblog.de (Auszüge)

    BGH hält spickmich.de für zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Auszüge)

    Muss ich als betroffener Bewerteter eine Bewertung auf einem Online-Bewertungsportal überhaupt hinnehmen?

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Entscheidet über die Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet (www.spickmich.de)

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Spickmich.de

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Spickmich.de

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    ´spick mich.de´ : Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lehrerbewertung im Internet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Online Fahrerbewertung - eine rechtliche Einordnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spickmich.de erwartet Entscheidung

Besprechungen u.ä. (12)

  • Telemedicus (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bewertungsplattformen im Internet - Unternehmen am Pranger?

  • beck-blog PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Freie Bahn für Bewertungsportale im Internet? - Die spickmich.de-Entscheidung des BGH (RA Dr. Michael Karger; NJW-aktuell 28/2009, S. XVI)

  • nomos.de PDF, S. 14 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Bewertungsportalen - am Beispiel des AOK-Arztnavigators

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 29, 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG, §§ 823, 1004 BGB; Art. 1, 2, 5 GG

  • privatschulverband-nrw.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schutz für Lehrer vor Schülerbewertungen im Internet?

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)

    Spickmich.de - Bewertungsplattformen zulässig und Grenzen definiert

  • hoeller.info (Kurzanmerkung)

    Spickmich.de

  • feldblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mit spickmich vor dem BGH

  • institut-ifbb.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schutz für Lehrer vor Schülerbewertungen im Internet? - "spickmich.de" (Prof. Dr. Jörg Ennuschat / Wiss. Mit. Björn Reith; R&B 3/2009, S. 3)

  • datenschutzzentrum.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Datenschutz bei Internetveröffentlichungen (Dr. Thilo Weichert; VuR 2009, 323)

  • graef.eu PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Spickmich.de (RA Dr. Ralph Oliver Graef; ZUM 2009, 759)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anspruch des Betroffenen gegen den Betreiber eines Bewertungsportals auf Löschung der persönlichen Daten?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Spickmich.de

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Justiz - Juristen-Webseite startet Richter- und Gerichtsbewertung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 181, 328
  • NJW 2009, 2888
  • MDR 2009, 1038
  • VersR 2009, 1131
  • WM 2009, 1805
  • MMR 2009, 608
  • MIR 2009, Dok. 154
  • DVBl 2009, 1329
  • BB 2009, 1425
  • K&R 2009, 565
  • ZUM 2009, 753
  • afp 2009, 401
  • JR 2010, 385
 
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Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170 ; 78, 77, 84 ; 115, 166, 188; BVerfG NJW 2008, 822, 826).

    Geschützt ist aber auch das Recht auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich zur Sozial- und Privatsphäre gehören (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 78, 77, 84) .

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls oder überwiegenden Rechtsinteressen Dritter getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 43 ff.; 78, 77, 85 ff. ).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170 ; 78, 77, 84 ; 115, 166, 188; BVerfG NJW 2008, 822, 826).

    Geschützt ist aber auch das Recht auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich zur Sozial- und Privatsphäre gehören (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 78, 77, 84) .

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls oder überwiegenden Rechtsinteressen Dritter getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1, 43 ff.; 78, 77, 85 ff. ).

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG greift unabhängig davon ein, ob die Äußerung zugleich einen tatsächlichen Kern aufweist, denn der Schutzbereich des Grundrechts erstreckt sich auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 21 ; Urteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 -VersR 2002, 445, 446; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250; BVerfGE 61, 1, 9 ; 85, 1, 15 ; BVerfG NJW 2008, 358, 359).

    Die Bewertungen stellen weder eine unsachliche Schmähkritik noch eine Formalbeleidigung oder einen Angriff auf die Menschenwürde der Klägerin dar, die eine Abwägung der Rechte der Beteiligten entbehrlich machen würden (vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250 f. m.w.N.; BGHZ 143, 199, 209 ; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG, NJW-RR 2000, 1712).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Sie ist geprägt von Elementen der Stellungnahme, des Dafürhaltens und Meinens (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 31 ff. - Spickmich.de).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Vielmehr ist über die Spannungslage zwischen Individuum und Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und -gebundenheit der Person zu entscheiden (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 31).
  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    Denn die Beklagte ist als juristische Person des privaten Rechts, die nicht unter § 2 Abs. 1 bis 3 BDSG fällt, gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BDSG eine nicht-öffentliche Stelle und verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG über die Klägerin unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 12; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 17 f. "spickmich.de"; ferner Simitis/Dammann, BDSG, 8. Aufl., § 3 Rn. 7 ff.).

    Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine journalistisch-redaktionelle Bearbeitung der Bewertungen erfolgt (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 13 mwN; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 19 ff. mwN).

    Die Umstände des Streitfalls erfordern aber eine Würdigung im Zusammenhang mit der Speicherung der Bewertungen, weil nur die gemeinsame Verwendung der Daten den von der Beklagten verfolgten Zweck erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 24 und vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 25; siehe auch LG Hamburg, MMR 2011, 488, 489; Roggenkamp, K&R 2009, 571).

    Der wertausfüllungsbedürftige Begriff des "schutzwürdigen Interesses" verlangt eine Abwägung des Interesses des Betroffenen an dem Schutz seiner Daten und des Stellenwerts, den die Offenlegung und Verwendung der Daten für ihn hat, mit den Interessen der Nutzer, für deren Zwecke die Speicherung erfolgt, unter Berücksichtigung der objektiven Wertordnung der Grundrechte (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 24; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 26; vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505, 2506; BGH, Urteile vom 15. Dezember 1983 - III ZR 207/82, MDR 1984, 822 f.; vom 7. Juli 1983 - III ZR 159/82, VersR 1983, 1140, 1141; Gola/Schomerus, BDSG, 11. Aufl., § 29 Rn. 11).

    Es erschöpft sich nicht in der Funktion des Abwehrrechts des Bürgers gegen den Staat, sondern entfaltet als Grundrecht Drittwirkung und beeinflusst hierdurch auch die Werteordnung des Privatrechts (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13, VersR 2014, 968 Rn. 6; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 28).

    Zugunsten der Beklagten ist in die Abwägung das - ihr als juristischer Person des Privatrechts zustehende (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 Rn. 99 mwN) - Recht auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK einzustellen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 27 ff.).

    Zutreffend weist die Revision insoweit zunächst darauf hin, dass es sich bei der Bewertung von Ärzten in dem von der Beklagten betriebenen Portal - anders als bei den Bewertungen von Lehrkräften auf dem Schülerportal, das Gegenstand des Senatsurteils vom 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 [insoweit Rn. 37]) war - nicht nur um "substanzarme", den Kläger in seiner Person und in seiner beruflichen Entwicklung nur mäßig beeinträchtigende Daten handelt.

    Der Schutz ist aber geringer als bei Daten, die etwa der Intim- oder Geheimsphäre zuzuordnen sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 30 mwN).

    Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 31; vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, VersR 2008, 793 Rn. 29; vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05, VersR 2007, 511 Rn. 12 ff.).

    Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 261/10, VersR 2012, 368 Rn. 14; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 31).

    Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar (Senatsurteil vom 23. Juni 2009 -VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 38).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1821
OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1821)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2009 - 12 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1821)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1821)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem auf den Schienen zum Linksabbiegen eingeordneten PKW

  • RA Kotz

    Straßenbahnenschienen - Vorsicht beim Überfahren

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 546; ; HaftpflG § 1 Abs. 1; ; HaftpflG § 4; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 2 Abs. 3; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 3; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem auf den Schienen zum Linksabbiegen eingeordneten PKW

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Wendemanöver über Straßenbahnschienen bei herannahender Straßenbahn und Gegenverkehr verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wenden: Überwiegendes Verschulden des Pkw-Fahrers bei Zusammenstoß mit Straßenbahn

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Wendemanöver auf Straßenbahnschienen verstößt gegen StVO

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall bei Wendemanöver auf Straßenbahnschienen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wendemanöver auf Straßenbahnschienen knapp bevor die Bahn kommt: Fahrerin haftet überwiegend für Unfallschaden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Wenden: Überwiegendes Verschulden des Pkw-Fahrers bei Zusammenstoß mit Straßenbahn

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Straßenbahnschienen müssen frei bleiben

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Wendemanöver über Straßenbahnschienen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Wendemanöver trotz herannahender Straßenbahn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wendemanöver über Straßenbahnschienen bei herannahender Straßenbahn und Gegenverkehr verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1038
  • NZV 2009, 497
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG München I, 23.03.2004 - 19 O 17389/03
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Dahinstehen kann, ob bereits ein Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Pkw-Fahrers bei einer Kollision im Schienenbereich spricht (so OLG Dresden VersR 1997, S. 332; LG München VRS 107, S. 93; a. A. OLG Hamm NZV 1991, S. 313), ein Verstoß der Drittwiderbeklagten zu 1. gegen § 2 Abs. 3 StVO sowie gegen § 9 Abs. 1 S. 3, Abs. 5 StVO steht nämlich bereits aufgrund der Einlassung der Drittwiderbeklagten zu 1. im Rahmen ihrer Anhörung durch das Landgericht fest.

    Eine alleinige Haftung des Fahrers eines Pkw erscheint daher nur angemessen, wenn ihm ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, etwa ein (grob verkehrswidriges) Abbiegen in geringen Abstand vor der heranfahrenden Straßenbahn nachgewiesen wird (vgl. etwa die Fallgestaltung in der Entscheidung OLG Hamm NZV 2005, S. 414; zu weitgehend erscheint die Entscheidung LG München, abgedruckt in VRS 107, S. 93, die die alleinige Haftung des Pkw-Führers ausschließlich aufgrund eines auf einen Anscheinsbeweis gestützten Verstoß des Kfz-Führers gegen § 9 Abs. 1 S. 3, § 2 Abs. 3 StVO annimmt).

  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 13 U 131/04

    Haftungsquote bei Straßenbahnunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Eine alleinige Haftung des Fahrers eines Pkw erscheint daher nur angemessen, wenn ihm ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, etwa ein (grob verkehrswidriges) Abbiegen in geringen Abstand vor der heranfahrenden Straßenbahn nachgewiesen wird (vgl. etwa die Fallgestaltung in der Entscheidung OLG Hamm NZV 2005, S. 414; zu weitgehend erscheint die Entscheidung LG München, abgedruckt in VRS 107, S. 93, die die alleinige Haftung des Pkw-Führers ausschließlich aufgrund eines auf einen Anscheinsbeweis gestützten Verstoß des Kfz-Führers gegen § 9 Abs. 1 S. 3, § 2 Abs. 3 StVO annimmt).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei Schadensersatzpositionen, die Einheitlichkeit des Anspruchs steht nicht entgegen (vgl. BGH MDR 2004, S. 701).
  • OLG Dresden, 16.10.1995 - 2 U 268/95

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem im Schienenbereich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Dahinstehen kann, ob bereits ein Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Pkw-Fahrers bei einer Kollision im Schienenbereich spricht (so OLG Dresden VersR 1997, S. 332; LG München VRS 107, S. 93; a. A. OLG Hamm NZV 1991, S. 313), ein Verstoß der Drittwiderbeklagten zu 1. gegen § 2 Abs. 3 StVO sowie gegen § 9 Abs. 1 S. 3, Abs. 5 StVO steht nämlich bereits aufgrund der Einlassung der Drittwiderbeklagten zu 1. im Rahmen ihrer Anhörung durch das Landgericht fest.
  • OLG Bremen, 24.12.1980 - 3 U 34/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Ersatz der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Zwar sind grundsätzlich auch die Kosten des Kapitaldienstes sowie die anteiligen Kosten für Wartung- und Instandhaltung sowie Unterbringung des Fahrzeuges - mithin also auch die Kosten der hierzu erforderlichen Halle - als Vorhaltekosten zu erstatten (vgl. OLG Bremen VersR 1981, S. 860; AG Bonn NZV 1998, S. 118; Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 3. Kap., Rn. 94).
  • BGH, 06.10.1964 - VI ZR 102/63

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Straßenbahnzuges auf einen zum Zwecke des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Das Einordnen auf in Fahrtrichtung längs verlegte Schienen verstößt bereits dann gegen die genannten Bestimmungen, wenn aufgrund des Verkehrsaufkommens der Linksabbieger bzw. der Wendende damit rechnen muss, dass er wegen Gegenverkehrs längere Zeit vor Durchführung des Manövers warten muss und ihm die Behinderung einer zwischenzeitlich herangefahrenen Straßenbahn vorhersehbar ist (OLG Hamm VersR 1992, S. 198; OLG Hamburg VersR 1974, S. 38; Filthaut, a. a. O., Rn. 69; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 39. Aufl., § 9 StVO, Rn. 36; vgl. auch BGH VersR 1964, S. 1241).
  • AG Bonn, 12.08.1997 - 15 C 119/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Zwar sind grundsätzlich auch die Kosten des Kapitaldienstes sowie die anteiligen Kosten für Wartung- und Instandhaltung sowie Unterbringung des Fahrzeuges - mithin also auch die Kosten der hierzu erforderlichen Halle - als Vorhaltekosten zu erstatten (vgl. OLG Bremen VersR 1981, S. 860; AG Bonn NZV 1998, S. 118; Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 3. Kap., Rn. 94).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99

    Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Soweit eine solche Begründung fehlt, ist die Berufung unzulässig (BGH NJW-RR 2000, S. 1015).
  • OLG Hamburg, 13.03.1973 - 7 U 154/72
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Das Einordnen auf in Fahrtrichtung längs verlegte Schienen verstößt bereits dann gegen die genannten Bestimmungen, wenn aufgrund des Verkehrsaufkommens der Linksabbieger bzw. der Wendende damit rechnen muss, dass er wegen Gegenverkehrs längere Zeit vor Durchführung des Manövers warten muss und ihm die Behinderung einer zwischenzeitlich herangefahrenen Straßenbahn vorhersehbar ist (OLG Hamm VersR 1992, S. 198; OLG Hamburg VersR 1974, S. 38; Filthaut, a. a. O., Rn. 69; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 39. Aufl., § 9 StVO, Rn. 36; vgl. auch BGH VersR 1964, S. 1241).
  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    Zum vom Kläger behaupteten Zeitpunkt des Einfahrens in den Gleisbereich war daher für ihn vollkommen unklar, wie schnell er den Gleisbereich wieder würde verlassen können, zumal dies nicht nur von der Vorbeifahrt der entgegenkommenden Straßenbahn abhing, sondern auch vom Gegenverkehr; bei einer derartigen Sachlage darf der Gleisbereich nicht befahren werden (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 26.02.2009, Az. 12 U 145/08, zitiert nach juris).

    Da sowohl nach dem Kläger- als auch nach dem Beklagtenvortrag Verkehrsverstöße des Klägers feststehen, kommt es auf die in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortete Frage nach der Geltung von Anscheinsgrundsätzen in der vorliegenden Konstellation ebenfalls nicht an (hierzu vgl. einerseits OLG Dresden, Urt. v. 16.10.1995, Az. 2 U 268/95, VersR 1997, 332; KG, a. a. O.; LG München, Urt. v. 23.03.2004, Az. 19 O 17389/03, VRS Bd. 107/04; Metz , NZV 2009, 484 (485) und andererseits OLG Hamm, Urteil vom 05.03.1991, Az. 9 U 106/90, NZV 1991, 313; offengelassen v. Brandenburgischen Oberlandesgericht, Urt. v. 26.02.2009, Az. 12 U 145/08, zitiert nach juris und v. OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.09.1998, Az. 10 U 63/98, zitiert nach beck-online).

    Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 26.02.2009, Az. 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209, 210; KG, Urt. v. 26.01.2004, Az. 12 U 182/02, zitiert nach juris).

  • LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15

    Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg

    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei einzelnen Schadensersatzpositionen - wie die streitgegenständlichen aufgrund eines Verkehrsunfalls; die Einheitlichkeit des Anspruchs steht dem nicht entgegen (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21935; OLG Brandenburg NZV 2009, 497).
  • OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen

    Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.02.2009 - 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209 f.; KG, Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 182/02, juris).
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 , Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn festgesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02 , Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2019 - 12 U 102/19

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer auf ein unfallbedingt angeschafftes

    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei mehreren Schadensersatzpositionen, die Einheitlichkeit des Anspruchs steht dem nicht entgegen (vgl. BGH MDR 2004, 701; Senatsurteile v. 08.03.2007 - 12 U 154/06; v. 26.02.2009 - 12 U 145/08 - und v. 13.10.2016 - 12 U 180/15).
  • OLG Dresden, 09.07.2019 - 4 U 333/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall einer Straßenbahn mit einem LKW

    Anders als bei einem Unfall zwischen einem PKW und einer Straßenbahn, bei dem die Betriebsgefahr der Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz regelmäßig deutlich erhöht ist (OLOG Brandenburg, Urteil vom 26.2.2009- 12 U 145/08 - juris; OLG Celle aaO.), ist bei einem Unfall zwischen einem dreiachsigen LKW mit einem 33m³ Container und einer Straßenbahn für letztere keine erhöhte Betriebsgefahr einzustellen.
  • OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16

    Verkehrsunfall - Kollision eines PKW mit einer Trambahn

    Aus der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26.02.2009, Az. 12 U 145/08 [Juris], kann die Berufung nichts Durchgreifendes zu ihren Gunsten herleiten.
  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22

    Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr;

    Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 , Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn angesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02 , Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 48/15

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem teilweise auf den

    In der Regel ist nämlich die von einer Straßenbahn ausgehende Betriebsgefahr gegenüber derjenigen eines Pkw messbar erhöht, da die Straßenbahn an Schienen gebunden, mithin unbeweglicher ist und durch das wesentlich höhere Gewicht vor allem einen längeren Bremsweg hat (Senat, Urteil vom 14.10.1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190; OLG Brandenburg NZV 2009, 497; KG NZV 2005, 416; OLG Celle SP 2006, 272; Geigel, a.a.O., Kapital 26, Rdn 50; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, § 2 StVO Rdn 113), was sich auch im vorliegenden Fall ausgewirkt hatte.
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