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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.03.1996 | OLG Hamburg, 24.04.1996 | LG Gera, 27.02.1996

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,469
BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 18 S. 2 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG
    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbots betroffenen Vereins; Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch einen nicht in den Verein einbezogenen Dritten (PKK)

  • Wolters Kluwer

    Verein - Verwendung von Kennzeichen - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Nicht eingebundener Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 30
  • NJW 1996, 1906
  • MDR 1996, 625
  • MDR 1996, 731 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • NStZ 1996, 340
  • NStZ 1996, 602 (Ls.)
  • StV 1996, 433
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Rn. 12 Notwendiger Bestandteil des Betätigungsverbots ist das Verbot, eine derartige Tätigkeit des Vereins im Inland zu unterstützen (vgl. BVerfGE 25, 44, 53 zur Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot nach den durch § 28 Vereinsgesetz aufgehobenen Regelungen in den §§ 42, 47 a.F. BVerfGG).

    Bei Beachtung der dargelegten Anwendungsgrundsätze, insbesondere des Erfordernisses, daß das fördernde Dritthandeln auf eine im Hinblick auf die Verbotsgründe erhebliche Vereinstätigkeit bezogen sein muß, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (vgl. BVerfGE 25, 44, 55 zum vergleichbaren Fall der §§ 42, 47 a.F. BVerfGG).

    Aus gleichem Grunde sind Geltung und Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz auch nicht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in Frage zu stellen (vgl. BVerfGE 25, 44, 57 f., 61).

  • OLG Köln, 03.11.1995 - 2 Ws 463/95

    Eröffnung eines strafrechtlichen Hauptverfahrens vor einer großen Strafkammer …

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Rn. 7 1. Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Art. 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 <BGBl I S. 3186> geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift über die verbotene Kennzeichenverwendung in § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz zu beurteilen ist (vgl. auch BayObLG, Beschluß vom 6. November 1995 - 3 St ObWs 2/95; OLG Köln, Beschluß vom 3. November 1995 - 2 Ws 463/95 -).

    Fälle von Kennzeichenverwendung (Kennzeichenverbreitung) werden bei ausländischen Vereinen, die mit einem Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz belegt sind, durch § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz selbst erfaßt, wenn dadurch zugleich gegen das Betätigungsverbot verstoßen wird (weitergehend wohl BayObLG, Beschluß vom 6. November 1995 - 3 St ObWs 2/95; vgl. auch OLG Köln, Beschluß vom 3. November 1995 - 2 Ws 463/95 -).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17;… BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Das hat das Bundesverfassungsgericht für § 20 Abs. 1 Nr. 1 Vereinsgesetz und das noch nicht bestandskräftige Organisationsverbot in BVerfGE 80, 244 näher ausgeführt; die dafür maßgeblichen Erwägungen gelten für § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz entsprechend.
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach § …

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17;… BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder - …

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17;… BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins - …

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Dabei handelt es sich um Vereine (Parteien, Ersatzorganisationen), die im Inland ihren Sitz haben oder hier zumindest über eine Teilorganisation verfügen und deshalb von einem in der Wirkung auf das Inland beschränkten Vereinsverbot und einer damit verbundenen Auflösungsanordnung nach § 3 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Vereinsgesetz (sog. Organisationsverbot, vgl. BVerwGE 55, 175, 181) betroffen sein können.
  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …

    Diesem Ergebnis kann nicht entgegengehalten werden, die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 VereinsG sei verwaltungsakzessorisch (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 36 zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG), so dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben bei der Auslegung der Strafvorschrift zwingend berücksichtigt werden müssten (in diesem Sinne aber wohl Stegbauer, NStZ 2014, 621, 623).
  • BGH, 25.06.2026 - 3 StR 311/25

    Mangels Vereinsverbots - IS-Werbung ist keine strafbare Terrorpropaganda

    Denn die Tatbestandsmerkmale "Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist", sind nicht erfüllt, wenn gegen einen Verein ausschließlich ein Verbot der Betätigung in Deutschland gemäß § 18 Satz 2 VereinsG erlassen worden ist (so explizit BGH…, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Dritthandeln 1; der Sache nach bereits BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 34; ebenso Köbler, NStZ 1995, 531, 533 f.;… Rütters, Die strafrechtliche Absicherung des Verbots eines ausländischen Vereins, 2009, S. 16, 18 f.;… BeckOK StGB/Ellbogen, 69. Ed., § 86 Rn. 22 f.;… Fischer/Anstötz, StGB, 73. Aufl., § 85 Rn. 6, § 86 Rn. 7;… Lackner/Kühl/Heger/Heger, StGB, 31. Aufl., § 86 Rn. 5;… LK/Steinsiek, StGB, 13. Aufl., § 85 Rn. 10, § 86 Rn. 12;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 86 Rn. 56;… Albrecht/Roggenkamp/Seidl, VereinsG, 2. Aufl., § 20 Rn. 32;… BeckOK StGB/Gerhold, 69. Ed., § 20 VereinsG Rn. 130;… MüKoStGB/ Heinrich, 4. Aufl., § 20 VereinsG Rn. 92; aA KG…, Urteil vom 30. Oktober 2020 - [6a] 172 OJs 22/18 [1/20], juris Rn. 61, 63 ohne Erörterung der Rechtsfrage;… Reuter, Verbotene Symbole, 2005, S. 110 ff.; jedenfalls missverständlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. September 1996 - 4 Ws 140/96, NStZ-RR 1997, 123, 124).

    Rn. 10 aa) Ungeachtet der sachlichen Gleichwertigkeit des Betätigungsverbots mit dem Organisationsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 34; Köbler, NStZ 1995, 531, 532) unterfällt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur letzt-, nicht erstgenanntes dem gesetzlichen Straftatbestand (zum möglichen Wortsinn als Grenze der Auslegung strafbarkeitsbegründender und -schärfender Gesetze s. BVerfG…, Beschluss vom 1. September 2008 - 2 BvR 2238/07, NStZ 2009, 83 Rn. 11 ff.; BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 384/06, NJW 2007, 524 Rn. 5;… BeckOK StGB/Kudlich, 69. Ed., § 1 Rn. 20 f. mwN).

    In Betracht zu ziehen sind namentlich unterstützende Handlungen des Außenstehenden im Bereich der Propaganda, soweit eine solche werbende Tätigkeit Außenwirkung erlangt und eine gewisse Erheblichkeitsschwelle im Hinblick auf die Gründe des vereinsrechtlichen Verbots überschreitet (s. BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 36 f.; vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96, BGHSt 43, 41, 42 f.;… vom 13. Juni 2019 - 3 StR 133/19, NStZ 2020, 362 Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 4. April 2024 - AK 32/24, juris Rn. 41 ff.;… Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl., § 20 VereinsG Rn. 62 f.).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Verfassungsmäßigkeit strafgerichtlicher Verurteilungen zu Geldstrafen wegen …

    Auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an; es genügt, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 , unter Verweis auf BGHSt 42, 30 ;… ferner etwa: BGH, NStZ-RR 1996, S. 218 ;… NStZ-RR 1996, S. 219 ).

    Rn. 46 Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ;… BGH, NJW 1997, S. 2248 ;… NJW 1997, S. 2251 ;… NStZ 1997, S. 497 ;… NJW 2002, S. 2190 ;… NJW 2003, S. 2621 ).

    Erfasst würden danach alle Tätigkeiten des verbotenen Vereins, die unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich sein können (vgl. BGHSt 42, 30 ).

    Ein Betätigungsverbot ist eine wirksame Möglichkeit, Aktivitäten ausländischer Vereine ohne Sitz oder (Teil-)Organisation in der Bundesrepublik zu verbieten (…vgl. Köbler, NStZ 1995, S. 531 ; Scholz, NStZ 1996, S. 602 ).

    Ausgangspunkt der strafrechtlichen Bewertung von Zuwiderhandlungen ist - wie in anderen Fällen verwaltungsakzessorischer Strafvorschriften auch - das verwaltungsrechtliche Betätigungsverbot selbst (vgl. BGHSt 42, 30 ;… BVerfG, NStZ 2000, S. 540).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot; …

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots

    Unter Hinweis auf seine näheren Darlegungen im Urteil in der gleich gelagerten Strafsache 3 StR 530/95 (BGHSt 42, 30) führte der Bundesgerichtshof aus, dass zur Erfüllung des Tatbestands von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter jedes Verhalten ausreiche, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich sei.

    Organisations- und Betätigungsverbot sind sachlich gleichwertig (vgl. BGHSt 42, 30 ).

    Ausgangspunkt der Bewertung ist das Betätigungsverbot selbst (vgl. BGHSt 42, 30 ).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot …

    Ein außen stehender Dritter verstößt gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch dann, wenn er dem mit einem Betätigungsverbot belegten Verein freiwillig Geld spendet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Spenden in Deutschland oder im Ausland verwendet werden sollen (im Anschluss an BGH, 1996-01-24, 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30).

    Soweit es um das Verhalten von außenstehenden Dritten geht, die - wie der Angeklagte - der vom Verbot betroffenen Vereinigung weder als Mitglieder angehören noch in deren Auftrag tätig sind, genügt zur Tatbestandsverwirklichung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG jedes auf die verbotene Vereinstätigkeit bezogene Handeln, das unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich und konkret geeignet ist, die Vereinstätigkeit zu fördern (vgl. BGHSt 42, 30, 36 f.).

    Die Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot setzt nicht im Sinne der Aufrechterhaltung, der Stärkung oder der Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts der vom Verbot betroffenen Vereinigung einen organisatorischen Erfolg voraus (vgl. BGHSt 42, 30, 35/36), der unter Umständen als Grund für die materiellrechtliche Zusammenfassung mehrerer zu ihm beitragender Zuwiderhandlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit dienen könnte.

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr; …

    Die Strafkammer hat insoweit lediglich eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Vereinsgesetz und somit nach Straftatbeständen erwogen, die zu ihrer Verwirklichung voraussetzen, daß gegen die betroffene Vereinigung ein sogenanntes Organisationsverbot erlassen worden ist (vgl. BGH NJW 1996, 1906, 1907, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Nach dem bisher festgestellten Sachverhalt sind die Voraussetzungen dieser Strafnorm (vgl. dazu im einzelnen BGH NJW 1996, 1906 ff.) in beiden Fällen jedenfalls der äußeren Tatseite nach erfüllt.

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion - …

    Damit steht im Einklang, daß die bloße Verwendung (und Verbreitung) von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz betroffenen Vereins, bei der es entscheidend auf den gedanklichen Inhalt, die Symbolbedeutung ankommt, für sich gesehen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz noch nicht erfüllt, sondern nicht strafbar ist - auch nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    In der Sache ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • KG, 20.01.2026 - 3 ORs 50/25

    Einordnung einer Phrase ("From the River to the Sea …") als Kennzeichen …

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche …

  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …

  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 610/95

    Verbotene Vereinstätigkeit - Verhalten Dritter - Plakataktion

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von …

  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der …

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI …

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für …

  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 109/13

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Abgrenzung zur Verwendung …

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine …

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 545/95

    Ausländische Vereinigung - Verein - Verbotene inländische Tätigkeit - Verbotene …

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 2180/98

    Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots

  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96

    Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares …

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI …

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00

    Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots

  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch …

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen …

  • VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08

    Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender …

  • BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97

    Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des …

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 1 Ws 803/96
  • LG Düsseldorf, 01.07.2002 - 4 KLs 17/02

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot ; Unterstützung …

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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95   

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https://dejure.org/1996,681
BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95 (https://dejure.org/1996,681)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1996 - 3 StR 506/95 (https://dejure.org/1996,681)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95 (https://dejure.org/1996,681)
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Bestimmtheit einer Baumschutzsatzung

§ 3 OWiG, Art. 103 Abs. 2 GG, Blankettvorschriften, unbestimmte Rechtsvorschriften, dynamische Verweisungen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 79 Abs. 3 OWiG; § 121 Abs. 2 GVG
    Gesetzlichkeitsprinzip und Bestimmtheitsgrundsatz (Geltung bei Ordnungswidrigkeiten; Auslegung bei Blanketttatbeständen; Bestimmtheit einer kommunalen Baumschutzsatzung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs als Grundlage ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Räumlicher Geltungsbereich einer Gemeindesatzung zum Schutz des Baumbestandes

  • Wolters Kluwer

    Landschaftsschutz - Bußgeld - Bestimmtheit

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baumschutzsatzung ohne Pläne veröffentlicht - gültig? (IBR 1996, 217)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 79
  • NJW 1996, 1482
  • MDR 1996, 731 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 568
  • NVwZ 1996, 728 (Ls.)
  • NStZ 1996, 342
  • NStZ 1997, 471
  • DVBl 1996, 690 (Ls.)
  • DÖV 1996, 567
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Rn. 15 Artikel 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Strafnorm zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 75, 329, 341 m.w.Nachw.).

    Zum anderen soll sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber selbst über die Strafbarkeit oder Ahndbarkeit eines Verhaltens entscheidet (vgl. BVerfGE 75, 329, 341).

    Es läßt sich nicht vermeiden, daß in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein konkretes Verhalten noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (vgl. BVerfGE 75, 329, 341, 342).

    Verwendet der Gesetzgeber Blankettvorschriften, so sind diese mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar, sofern durch sie der "vorgeformte" Tatbestand so hinreichend umschrieben ist, daß die Ahndbarkeit schon aufgrund des Blanketts in Verbindung mit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm vorausgesehen werden kann; den ausfüllenden Rechtsvorschriften dürfen nur gewisse Spezifizierungen des Tatbestandes überlassen bleiben (BVerfGE 75, 329, 342; 78, 374, 383; BGHSt 37, 266, 272).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Er befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in dem Fall der insoweit wortgleichen Baumschutzsatzung der nordrhein-westfälischen Stadt Marl ebenso entschieden hat (BVerwGE 96, 110).

    Rn. 19 Bei der Bezugnahme auf den "Geltungsbereich der Bebauungspläne" handelt es sich um eine zulässige "dynamische Verweisung" (vgl. BVerfGE 47, 285, 311 ff.; BVerwGE 96, 110, 115, 116) des Satzungsgebers auf andere Rechtsvorschriften, nämlich auf Ortsrecht der eigenen Gemeinde.

    Ein Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB ist gegeben, soweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (vgl. BVerwG DöV 1969, 645; BVerwGE 96, 110, 112; BVerwG NVwZ-RR 1989, 6; 1989, 4; OVG Münster NVwZ-RR 1994, 256).

    Er hat im Wege der dynamischen Verweisung auf das Verweisungsobjekt in seiner jeweiligen Gestalt Bezug genommen, nämlich in dem Sinne, daß Außenbereichsflächen des Gemeindegebiets zum potentiellen Anwendungsbereich der Baumschutzsatzung gehören und daß sich diese Zugehörigkeit aktualisiert, sobald weitere Flächen in einen Planbereich einbezogen werden oder durch Erweiterung der im Zusammenhang bebauten Ortslage die Merkmale des § 34 BauGB aufweisen (BVerwGE 96, 110, 115, 116).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Bei der Frage, ob der Gesetzgeber in einer Vorschrift unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet oder sie ins einzelne gehend faßt, verfügt er über einen Gestaltungsspielraum, wobei nicht zuletzt auch Erwägungen der praktischen Handhabbarkeit seine Entscheidung beeinflussen dürfen (BVerfGE 49, 89, 137).

    Verfassungsrechtlich geboten ist nicht eine optimale Bestimmtheit um jeden Preis, sondern eine auch unter Berücksichtigung der praktischen Handhabung (vgl. BVerfGE 49, 89, 137) ausreichende Bestimmtheit.

  • OLG Hamm, 25.02.1993 - 3 Ss OWi 1060/92
    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Rn. 4 Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Februar 1993 (3 Ss Owi 1060/92, NVwZ-RR 1993, 615) gehindert.

    Selbst wenn in der einen oder anderen Gemeinde eine solche Möglichkeit zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung besser geeignet schiene, wäre - entgegen der Auffassung des OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 615, 616 - die hier gewählte Art der Abgrenzung nicht unzulässig.

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Fernmeldeanlagengesetz

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Verwendet der Gesetzgeber Blankettvorschriften, so sind diese mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar, sofern durch sie der "vorgeformte" Tatbestand so hinreichend umschrieben ist, daß die Ahndbarkeit schon aufgrund des Blanketts in Verbindung mit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm vorausgesehen werden kann; den ausfüllenden Rechtsvorschriften dürfen nur gewisse Spezifizierungen des Tatbestandes überlassen bleiben (BVerfGE 75, 329, 342; 78, 374, 383; BGHSt 37, 266, 272).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Rn. 19 Bei der Bezugnahme auf den "Geltungsbereich der Bebauungspläne" handelt es sich um eine zulässige "dynamische Verweisung" (vgl. BVerfGE 47, 285, 311 ff.; BVerwGE 96, 110, 115, 116) des Satzungsgebers auf andere Rechtsvorschriften, nämlich auf Ortsrecht der eigenen Gemeinde.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Ersatzerbschaftsteuer

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift läßt noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit entfallen (BVerfGE 63, 312, 324).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Verwendet der Gesetzgeber Blankettvorschriften, so sind diese mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar, sofern durch sie der "vorgeformte" Tatbestand so hinreichend umschrieben ist, daß die Ahndbarkeit schon aufgrund des Blanketts in Verbindung mit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm vorausgesehen werden kann; den ausfüllenden Rechtsvorschriften dürfen nur gewisse Spezifizierungen des Tatbestandes überlassen bleiben (BVerfGE 75, 329, 342; 78, 374, 383; BGHSt 37, 266, 272).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Gesetze in diesem Sinne sind auch Satzungen von Gemeinden (vgl. BVerfGE 32, 346, 362; BVerfG NStZ 1990, 394).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe - …

    Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
    Ein Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB ist gegeben, soweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (vgl. BVerwG DöV 1969, 645; BVerwGE 96, 110, 112; BVerwG NVwZ-RR 1989, 6; 1989, 4; OVG Münster NVwZ-RR 1994, 256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 7 A 2021/92
  • BVerfG, 08.03.1990 - 2 BvR 1463/88

    Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen gemeindlicher Satzungen

  • BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73

    Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für …

  • BGH, 30.10.1970 - 2 StR 390/70

    Waffenscheinpflicht für das Führen von Druckluftwaffen - Anforderungen an die …

  • BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22

    Wikingerhof/Booking.com II

    Diese Verpflichtung gilt auch für Bußgeldtatbestände (BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95, BGHSt 42, 79 Rn. 15 f.).
  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der …

    5/89|AG München; 10.07.1989; 561 Cs 496 Js 110772/88">StV 1990, S. 104; LG Hannover, StV 1988, S. 521) nach dem jeweiligen Tatzeitraum verneint (…ähnlich LG Hagen, NZV 1994, S. 334 mit ablehnender Anmerkung von Molketin; für eine Sechsmonatsfrist im Regelfall: Kropp, NStZ 1997, S. 471).
  • OLG Hamm, 06.11.2007 - 3 Ss OWi 494/07

    Baumschutzsatzung; Eigentumsrecht; Verhältnis

    Insoweit hält der Senat angesichts der Entscheidung des BGH vom 15.03.1996 (3 StR 506/95; BGHSt 42, 79) und der Entscheidung des BVerwG vom 16.06.1994 (4 C 2/94; BVerwGE 96, 110) an der im Beschluss vom 25.02.1993 (3 Ss OWi 1060/92; JMBl. 1993, 155) dargelegte Auffassung nicht fest.
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit" …

    Rn. 8 2. Die Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichteinhalten der mäßigen Geschwindigkeit verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das nach § 3 OWiG auch in Bußgeldsachen gilt (vgl. BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79).

    Vielmehr ist es im Hinblick auf die Allgemeinheit und Abstraktheit von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen, mit denen der Normgeber der "Vielgestaltigkeit des Lebens" Rechnung tragen muss, unvermeidlich, dass in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79; KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 31).

    Verfassungsrechtliche Bedenken scheiden daher dann aus, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Normzusammenhangs, eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmung gewinnen lässt (BGHSt 42, 79) und die Vorschriften in ihrem Sinngehalt vom Normadressaten noch erfasst werden können (KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 33).

  • BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen …

    Die Rechtsfrage, in welchem Verhältnis die Vorschriften der §§ 32, 33 StVO zu den (jeweiligen) landesstraßenrechtlichen Bestimmungen der Sondernutzung stehen, ist daher identisch und bedarf einheitlicher Beantwortung (vgl. auch BGHSt 37, 366, 368; 42, 79, 81 jeweils m.w.N.;… Franke in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdn. 54;… Kissel GVG 3. Aufl. § 121 Rdn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06

    Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten …

    Dies ist etwa bei einer Baumschutzsatzung der Fall (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.06.1994 - 4 C 2.94 -, BVerwGE 96, 110, sowie BGH, Beschluss vom 15.03.1996 - 3 StR 506/95 -, NStZ 1996, 342).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Erfolgt die Ergänzung eines Blankettstrafgesetzes durch eine außergesetzliche Regelung, so ist dies unschädlich, wenn die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe bereits im Gesetz hinreichend deutlich umschrieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95, BGHSt 42, 79, 84).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und …

    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • VG Schleswig, 06.05.2026 - 2 A 143/23

    Naturschutzrechtliche Anordnung einer Pflanzung bei Fällung von geschützten …

    Die aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Verpflichtung des Gesetzgebers, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Strafnorm zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen, gilt auch für Bußgeldtatbestände (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Oktober 1985 - 1 BvR 1053/82 - juris, Rn. 14 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95 - juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht steht der Gesetzgeber vor der Notwendigkeit, bei der Ausgestaltung von Straf- und Bußgeldtatbeständen der Vielfalt der zu erfassenden Sachverhalte Rechnung zu tragen (BVerfG…, Beschluss vom 23. Oktober 1985 - 1 BvR 1053/82 - juris, Rn. 15 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95 - juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Bei der Frage, ob der Gesetzgeber in einer Vorschrift unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet oder sie ins einzelne gehend fasst, verfügt er über einen Gestaltungsspielraum, wobei nicht zuletzt auch Erwägungen der praktischen Handhabbarkeit seine Entscheidung beeinflussen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95 - juris, Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614

    Werbeanlagensatzung

    Rn. 3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl im Verwaltungsrecht (BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 - BVerwGE 96, 110; VGH BW, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402) als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (BGH, B.v. 15.3.1996 - 3 StR 506/95 - BGHSt 42, 79) zur Frage des aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Erfordernisses angemessener Bestimmtheit von Normen, dass der Normgeber zwar gehalten ist, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, B.v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104/114).

    Nach der genannten Rechtsprechung ist auch die Bezugnahme auf den Rechtsbegriff des Bauplanungsrechts "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" zur Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs einer (Baumschutz) Satzung ausreichend bestimmt (…BVerwG, U.v. 16.6.1994 a.a.O.; BGH, B.v. 15.3.1996 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 17.11.2022 - 5 RBs 123/22

    Unterscheidung zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung beweglicher …

  • OLG Braunschweig, 30.06.2003 - 2 Ss (BZ) 14/03

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht; Hinreichende …

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.04.1996 - 2 Ws 82/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4864
OLG Hamburg, 24.04.1996 - 2 Ws 82/96 (https://dejure.org/1996,4864)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.1996 - 2 Ws 82/96 (https://dejure.org/1996,4864)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 1996 - 2 Ws 82/96 (https://dejure.org/1996,4864)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 731
  • StV 1996, 418
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Bingen, 11.08.2009 - 3113 Js 17555/09

    Beleidigung durch sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen

    Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69;… KK/Tolksdorf, StPO, 5. Aufl., § 203 Rdnr. 2;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 203 Rdnr. 2).
  • AG Bingen, 02.09.2009 - 3227 Js 15836/09

    Voraussetzungen einer Bedrohung

    Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69;… KK/Tolksdorf, StPO, 5. Aufl., § 203 Rdnr. 2;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 203 Rdnr. 2).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich

    Im Übrigen berührt die Vorverlagerung der Überzeugungsbildung in das Zwischenverfahren den Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), da gemäß § 76 Abs. 1 GVG die Schöffen zur Entscheidung über die Schuldfrage im Sinne einer Überzeugungsbildung nach § 261 StPO in der Hauptverhandlung mitberufen sind (vgl. ebenso OLG Hamburg StV 1996, 418).
  • AG Worms, 14.12.2016 - 1 Ds 3200 Js 28464/16

    Annahme des hinreichenden Tatverdachts bzgl. Wahrscheinlichkeit der Verurteilung …

    Rn. 3 Hinreichender Tatverdacht nach § 203 StPO ist anzunehmen, wenn die vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Hamburg StV 1996, 418; KG NJW 1997, 69;… KK/Tolksdorf, StPO, 7. Aufl., § 203 Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 203 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ws 149/07
    Das ist der Fall, wenn bei vorläufiger Tatbewertung für die Verurteilung des Angeschuldigten eine solche Wahrscheinlichkeit besteht, dass es einer Entscheidung durch das erkennende Gericht bedarf ( BGHSt 23, 304, 306; OLG Hamburg, StV 1996, 418;… Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 203 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 3 Ws 302/05

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft Baden-Baden teilweise erfolgreich

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dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   LG Gera, 27.02.1996 - 4 Qs 14/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5500
LG Gera, 27.02.1996 - 4 Qs 14/96 (https://dejure.org/1996,5500)
LG Gera, Entscheidung vom 27.02.1996 - 4 Qs 14/96 (https://dejure.org/1996,5500)
LG Gera, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 4 Qs 14/96 (https://dejure.org/1996,5500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 731
  • NStZ-RR 1996, 235
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11

    Erforderlichkeit der Schriftlichkeit einer Durchsuchungsanordnung

    Die Kammer verkennt nicht, dass ein Verstoß gegen § 165 StPO unter Umständen dann heilbar ist, wenn sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anhörung im Beschwerde- verfahren mit der Maßnahme einverstanden erklärt (OLG Köln StV 2004, 417 ff.; LG Gera MDR 1996, 731 ).
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