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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.06.2000 | BGH, 06.06.2000

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1122
BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99 (https://dejure.org/2000,1122)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2000 - VI ZR 201/99 (https://dejure.org/2000,1122)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - VI ZR 201/99 (https://dejure.org/2000,1122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 249 Ba; ZPO § 304

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3423
  • MDR 2000, 1247
  • VersR 2000, 1282
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 374/97

    Einstandspflicht des zusammen mit anderen kausal gewordenen Schädigers

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99
    Diese Ausführungen berücksichtigen nicht hinreichend, daß es nicht darauf ankommt, ob ein Behandlungsfehler die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist; auch eine Mitursächlichkeit, sei es auch nur als "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, steht der Alleinursächlichkeit haftungsrechtlich in vollem Umfang gleich (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Januar 1999 - VI ZR 374/97 - VersR 1999, 862).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99
    Insoweit kommt eine Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler auch für eine bloße Mitursächlichkeit in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 10/96 - VersR 1997, 362 f.).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    In einem solchen Fall kann der Verletzungserfolg nach der Äquivalenzformel zugerechnet werden - und zwar materiell-rechtlich ohne Rücksicht auf die Art der schadensstiftenden, oft zeitlich erheblich gestreckten Verkettung mit anderen Umständen -, ohne dass es dazu der Anwendung des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB bedarf (…sog. komplementäre Kausalität, vgl. Staudinger/Kohler, a.a.O., Rn. 172; vgl. zur Mitursächlichkeit auch BGH…, Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 187/13, Rn. 20; BGH…, Urteil vom 26.01.1999 - VI ZR 374/97, Rn. 7; BGH, Urteil vom 27.06.2000 - VI ZR 201/99, Rn. 20; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.06.1998 - 22 U 111/97, Rn. 10).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob ein Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache einer Gesundheitsbeeinträchtigung ist; auch eine Mitursächlichkeit, sei sie auch nur "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleich (vgl. Senatsurteile vom 26. Januar 1999 - VI ZR 374/97 - VersR 1999, 862; vom 27. Juni 2000 - VI ZR 201/99 - VersR 2000, 1282, 1283;… vom 20. November 2001 - VI ZR 77/00 - aaO).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Es kommt nicht darauf an, ob ein Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache des Schadens ist; auch eine Mitursächlichkeit, sei sie auch nur "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleich (vgl. Senatsurteile vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04 - VersR 2005, 945, 946; vom 20. November 2001 - VI ZR 77/00 - VersR 2002, 200, 201; vom 27. Juni 2000 - VI ZR 201/99 - VersR 2000, 1282, 1283 und vom 26. Januar 1999 - VI ZR 374/97 - VersR 1999, 862).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1039
BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99 (https://dejure.org/2000,1039)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2000 - IV ZR 157/99 (https://dejure.org/2000,1039)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 (https://dejure.org/2000,1039)
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Vernichtung der mikroverfilmten Vertragsurkunde

§ 416 ZPO, § 242 BGB, Treuwidrigkeit der Berufung auf Beweisfälligkeit bei deren - und sei es auch nicht schuldhaften - Herbeiführung durch den Gegner des Beweisführers (vgl. auch § 444 ZPO und § 371 Abs. 3 ZPO in der seit 1.1.02 geltenden Fassung);

Unanwendbarkeit von § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bei Rückwärtsversicherung, Zeitpunkt der Antragsstellung bei Einschaltung eines Vermittlers, Abgrenzung Versicherungsmakler - Versicherungsagent

Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1471
  • ZIP 2000, 2329
  • MDR 2000, 1247
  • NZV 2001, 33
  • VersR 2000, 1133
  • BB 2000, 2124
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.1992 - IV ZR 106/91

    Rückwärtsversicherung bei Kenntnis des Versicherungsnehmers vom bereits …

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Es kommt dann eine Rückwärtsversicherung zustande, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ausgeschlossen ist (BGHZ 111, 29, 35; 111, 44, 51; 117, 213, 215).

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, in dem der Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler mit dem Abschluß des Vertrages beauftragt hatte, ausgeführt, daß der Versicherungsnehmer noch nachträglich aufgrund eines ihm zwischenzeitlich bekannt gewordenen Versicherungsfalles seinen Vertreter anweisen könne, die Bedingungen zu seinen Gunsten zu ändern, und hat deshalb auf die Abgabe des Antrags durch den Makler bei dem Versicherer und nicht etwa auf den Auftrag des Versicherungsnehmers an den Makler abgestellt (BGHZ 117, 213, 216 f.).

    Das Wissen des Versicherungsnehmers im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bezeichnet den Gegensatz zur subjektiven Ungewißheit, die erforderlich ist, um den Grundgedanken des Versicherungsrechts zu wahren, daß nur ungewisse Risiken versicherbar sind, nicht dagegen bereits feststehende Schäden (BGHZ 84, 268, 277; 117, 213).

    Zu demselben Ergebnis führt der mit § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG verfolgte Zweck, den Versicherer vor unredlichen Handlungsweisen des Versicherungsnehmers zu schützen (BGHZ 117, 213, 215), da der Ehemann der Klägerin auch zu unredlichem Verhalten außerstande war.

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Es kommt dann eine Rückwärtsversicherung zustande, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ausgeschlossen ist (BGHZ 111, 29, 35; 111, 44, 51; 117, 213, 215).

    Der Ausschluß gilt deshalb ab Antragstellung, weil mit dem in § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ausgesprochenen Grundgedanken der Zweck verfolgt wird, das Herantreten des Versicherungsnehmers an den Versicherer zum Zwecke der Manipulation zu verhindern, und weil nach der Antragstellung der Versicherungsnehmer in aller Regel den Inhalt des Vertrages nicht mehr manipultiv beeinflussen kann (BGHZ 111, 29, 35).

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Wissensvertreter ist jeder, den der Geschäftsherr dazu berufen hat, im Rechtsverkehr für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGHZ 117, 104, 106 f.).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Das Wissen des Versicherungsnehmers im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bezeichnet den Gegensatz zur subjektiven Ungewißheit, die erforderlich ist, um den Grundgedanken des Versicherungsrechts zu wahren, daß nur ungewisse Risiken versicherbar sind, nicht dagegen bereits feststehende Schäden (BGHZ 84, 268, 277; 117, 213).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
    Es kommt dann eine Rückwärtsversicherung zustande, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ausgeschlossen ist (BGHZ 111, 29, 35; 111, 44, 51; 117, 213, 215).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    (b) Der Vorschrift des § 242 BGB ist allerdings ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens zu entnehmen, das auch Auswirkungen auf den Zivilprozeß haben kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - MDR 2000, 1247; 14. Juni 1967 - IV ZR 21/66 - NJW 1968, 794; 27. September 1984 - IX ZR 53/83 - BGHZ 92, 194).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der …

    Zwar wird im rechtsgeschäftlichen Verkehr einer juristischen Person aus Gründen des Verkehrsschutzes entsprechend § 166 BGB in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zugerechnet, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereichs weitergegeben werden müssen (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2001 - VI ZR 12/00, VersR 2001, 863, 864; BGH, Urteile vom 8. Dezember 1989 - V ZR 246/87, BGHZ 109, 327, 332; vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, 35 ff.; vom 15. April 1997 - XI ZR 105/96, BGHZ 135, 202, 205 ff.; vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99, VersR 2000, 1133 und vom 13. Oktober 2000 - V ZR 349/99, NJW 2001, 359 zu II. 3) b)).
  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung

    Ist es aber der beweisbelasteten Klägerin nur deshalb nicht möglich, den Nachweis der Überschuldung zu führen, weil die Beklagten die ihnen obliegende Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen (§ 257 HGB, § 74 Abs. 2 GmbHG) verletzt haben, hat der Nachweis, wie das Berufungsgericht zu Recht erkannt hat, als geführt zu gelten (Rechtsgedanke aus §§ 427, 441 Abs. 3, 444, 446, 453 Abs. 2, 454 Abs. 1 ZPO und § 242 BGB; BGHZ 132, 47, 49 ff.; BGH, Urt. v. 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99, NJW-RR 2000, 1471, 1472;… Urt. v. 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, 436 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen …

    Mit der späteren Annahme des Antrags ist eine Rückwärtsversicherung zustande gekommen, bei der für den Zeitraum ab Antragstellung § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG a.F. ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133 unter II 1 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 106/18

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei …

    Die Prozessbevollmächtigte des Klägers handelte bei Abschluss des Prozessvergleichs nicht als dessen "Wissensvertreter"; denn dazu zählt nur derjenige, den der Geschäftsherr dazu berufen hat, im Rechtsverkehr für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGH, Urteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99, VersR 2000, 1133).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    bb) Im rechtsgeschäftlichen Verkehr wird hingegen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend § 166 BGB einer juristischen Person aus Gründen des Verkehrsschutzes in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zugerechnet, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereichs weitergegeben werden müssen (BGHZ 109, 327, 332; 132, 30, 35 ff.; 135, 202, 205 ff.; BGH, Urteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133; vom 13. Oktober 2000 - V ZR 349/99 - NJW 2001, 359 zu II. 3) b)).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10

    Fahrzeugversicherung: Zurechenbarkeit der Arglist eines Erklärungsgehilfen bei …

    Außerdem ist nach der Rechtsprechung Wissensvertreter derjenige, den der Geschäftsherr dazu berufen hat, im Rechtsverkehr für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGH, Urt. v. 21.06.2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess

    Nicht weiterführend ist demgegenüber die seitens der Klägerin angeführte Entscheidung des BGH vom 21.06.2000, Az.: IV ZR 157/99, bei der es um die Frage der Fälschung einer Unterschrift auf einem Versicherungsantrag ging.
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch vorweg genommene Beweiswürdigung im …

    Das Berufungsgericht hat im Übrigen nicht gesehen, dass der Versicherer sich auf Beweisschwierigkeiten, die aus dem Fehlen des Originals herrühren, nicht berufen darf und der Versicherungsnehmer dann so zu stellen ist, als sei ihm der Beweis gelungen (Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133 unter I).
  • OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08

    Privatversicherung: Versicherungsschein als Legitimationspapier; Berufung eines …

    Wenn er seinerseits den Beweis der Fälschung nicht erbringen könne, sei der Versicherungsnehmer im Ergebnis so zu stellen, als sei ihm der Beweis der Echtheit gelungen (BGH ZIP 2000, 2329, 2330; BGH VersR 2008, 659).
  • KG, 21.09.2010 - 6 U 8/10

    Dread Disease Versicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den …

  • OLG Hamm, 04.03.2020 - 20 U 3/20

    Allgemeines Versicherungsvertragsrecht: Arglistige Täuschung durch …

  • KG, 10.07.2018 - 6 U 14/17

    Leistungsfreiheit einer Versicherung bei Kenntnis des Versicherungsvertreters von …

  • OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 5 W 62/16

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei rückdatierten …

  • OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01

    Versicherungsschein; Legitimationspapier; Rückkaufswert; Auszahlung; …

  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 905/12

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung per Telefax - Sendebericht mit …

  • LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 684/02

    Betriebsrat, Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, Erforderlichkeit, …

  • OLG Brandenburg, 15.03.2024 - 11 U 265/23

    Anspruch auf Leistungen aus einer vereinbarten privaten Unfallversicherung; …

  • KG, 10.07.2018 - 10 U 14/17
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,541
BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99 (https://dejure.org/2000,541)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - XI ZR 235/99 (https://dejure.org/2000,541)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - XI ZR 235/99 (https://dejure.org/2000,541)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 276 Fa; ; BGB § 242 A

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 276, 242
    Haftung einer Gemeinde wegen fehlendem Hinweis auf aufsichtsbehördliche Genehmigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebietskörperschaft - Verschulden bei Vertragsschluß - Ersatz des Vertrauensschadens - Fehlender Hinweis auf Zustimmungserfordernisse - Fehlender Hinweis auf Genehmigungserfordernisse

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 276 Fa, 242 A
    Verschulden, - bei Vertragsschluß durch Gebietskörperschaft bei Kompetenzüberschrei- tung; Bürgermeister, unwirksame Grundschuldbestellung durch -; Grundschuld, Genehmi- gungserfordernis für Bestellung einer - nach Gemeindeordnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 276, 242
    Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch eine Gebietskörperschaft

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 242
    Haftung einer Gemeinde wegen fehlenden Hinweises auf aufsichtsbehördliche Genehmigung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 276
    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c. bei Verschweigen der Erforderlichkeit der aufsichtsbehördlichen Zustimmung gegenüber der kreditgebenden Bank bei der Bestellung einer Grundschuld

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Ins Grundbuch

Besprechungen u.ä.

  • reinelt-bghanwalt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundbuchfähigkeit der GbR? (RA Dr. Ekko Reinelt; ZAP 2006, Fach 7, Seite 301)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1065 (Ls.)
  • MDR 2000, 1247
  • NVwZ 2001, 116
  • DNotZ 2001, 356
  • VersR 2002, 70
  • WM 2000, 1840
  • DVBl 2001, 69
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Rechtsgeschäftliche Bindungen aus Erklärungen eines nicht (allein) vertretungsberechtigten Organs lassen sich daher mit Hilfe der §§ 31, 89 BGB weder aus § 179 BGB noch aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß begründen (siehe z.B. BGHZ 142, 51, 62 f.; BGH, Urteile vom 22. September 1960 - II ZR 40/59, WM 1960, 1210, 1212; 22. Juni 1989 - III ZR 100/87, WM 1990, 407, 408 ff. und 11. Juni 1992 - VII ZR 110/91, WM 1992, 1993 f.).

    Davon ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 330, 332 ff.; 92, 164, 175; 142, 51, 63;… Urteile vom 22. September 1960 - II ZR 40/59, aaO und 17. Mai 1974 - V ZR 158/72, WM 1974, 687 f.) aber der Fall zu unterscheiden, daß Organe einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft den Geschäftspartner trotz Kenntnis oder Kennenmüssens der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nicht auf besondere gesetzliche Wirksamkeitshindernisse hingewiesen haben, wenn es also nicht um die rechtsgeschäftliche Bindung, sondern um einen schuldhaften Verstoß gegen die vorvertragliche Verhaltensordnung und den Ersatz des daraus resultierenden Vertrauensschadens geht.

    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 GVG liegt daher nicht vor (vgl. bereits BGHZ 142, 51, 64).

    Ein Verschulden der Klägerin ist schon deshalb zu bejahen, weil sie die für den Privatrechtsverkehr mit Dritten geltenden Beschränkungen und Genehmigungsvorbehalte grundsätzlich besser kennen mußte als die Beklagte (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 92, 164, 175; 142, 51, 61 m.w.Nachw.) und für einen unvermeidbaren Rechtsirrtum keine konkreten Anhaltspunkte bestehen.

    Bei der Frage des Mitverschuldens im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß der Geschädigte in aller Regel auf die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts vertrauen darf, so daß eine Obliegenheitsverletzung nur unter besonderen Umständen oder Verhältnissen in Betracht kommt (vgl. BGHZ 142, 51, 65).

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Davon ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 330, 332 ff.; 92, 164, 175; 142, 51, 63;… Urteile vom 22. September 1960 - II ZR 40/59, aaO und 17. Mai 1974 - V ZR 158/72, WM 1974, 687 f.) aber der Fall zu unterscheiden, daß Organe einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft den Geschäftspartner trotz Kenntnis oder Kennenmüssens der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nicht auf besondere gesetzliche Wirksamkeitshindernisse hingewiesen haben, wenn es also nicht um die rechtsgeschäftliche Bindung, sondern um einen schuldhaften Verstoß gegen die vorvertragliche Verhaltensordnung und den Ersatz des daraus resultierenden Vertrauensschadens geht.

    Ein Verschulden der Klägerin ist schon deshalb zu bejahen, weil sie die für den Privatrechtsverkehr mit Dritten geltenden Beschränkungen und Genehmigungsvorbehalte grundsätzlich besser kennen mußte als die Beklagte (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 92, 164, 175; 142, 51, 61 m.w.Nachw.) und für einen unvermeidbaren Rechtsirrtum keine konkreten Anhaltspunkte bestehen.

  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Davon ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 330, 332 ff.; 92, 164, 175; 142, 51, 63;… Urteile vom 22. September 1960 - II ZR 40/59, aaO und 17. Mai 1974 - V ZR 158/72, WM 1974, 687 f.) aber der Fall zu unterscheiden, daß Organe einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft den Geschäftspartner trotz Kenntnis oder Kennenmüssens der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nicht auf besondere gesetzliche Wirksamkeitshindernisse hingewiesen haben, wenn es also nicht um die rechtsgeschäftliche Bindung, sondern um einen schuldhaften Verstoß gegen die vorvertragliche Verhaltensordnung und den Ersatz des daraus resultierenden Vertrauensschadens geht.

    Aus dem bereits zitierten Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1952 (BGHZ 6, 330, 333) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 22.09.1960 - II ZR 40/59

    Übernahme eines Kontos durch ein Bankenkonsortium nach Konkurs einer Bank - …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Rechtsgeschäftliche Bindungen aus Erklärungen eines nicht (allein) vertretungsberechtigten Organs lassen sich daher mit Hilfe der §§ 31, 89 BGB weder aus § 179 BGB noch aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß begründen (siehe z.B. BGHZ 142, 51, 62 f.; BGH, Urteile vom 22. September 1960 - II ZR 40/59, WM 1960, 1210, 1212; 22. Juni 1989 - III ZR 100/87, WM 1990, 407, 408 ff. und 11. Juni 1992 - VII ZR 110/91, WM 1992, 1993 f.).

    Davon ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 330, 332 ff.; 92, 164, 175; 142, 51, 63; Urteile vom 22. September 1960 - II ZR 40/59, aaO und 17. Mai 1974 - V ZR 158/72, WM 1974, 687 f.) aber der Fall zu unterscheiden, daß Organe einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft den Geschäftspartner trotz Kenntnis oder Kennenmüssens der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nicht auf besondere gesetzliche Wirksamkeitshindernisse hingewiesen haben, wenn es also nicht um die rechtsgeschäftliche Bindung, sondern um einen schuldhaften Verstoß gegen die vorvertragliche Verhaltensordnung und den Ersatz des daraus resultierenden Vertrauensschadens geht.

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Erst wenn in dieser Frage die erforderliche Klarheit herrscht, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 18. Juni 1996 - VI ZR 121/95, WM 1996, 2020, 2021 und 26. September 1997 - V ZR 29/96, WM 1997, 2309, 2310 m.w.Nachw.) aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes zu vermuten, daß zwischen der vorvertraglichen Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Ebenso entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 92, 194, 196; 115, 99, 103 f.), daß die einander gegenüberstehenden Ansprüche nicht unbedingt auf demselben Rechtsverhältnis beruhen müssen.
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Daß der Vertrauensschaden im konkreten Einzelfall das Erfüllungsinteresse erreichen und unter Umständen sogar übersteigen kann (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 57, 191, 193; 69, 53, 56; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - XII ZR 126/96, WM 1998, 2210, 2211 m.w.Nachw.), ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Daß der Vertrauensschaden im konkreten Einzelfall das Erfüllungsinteresse erreichen und unter Umständen sogar übersteigen kann (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 57, 191, 193; 69, 53, 56; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - XII ZR 126/96, WM 1998, 2210, 2211 m.w.Nachw.), ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Ebenso entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 92, 194, 196; 115, 99, 103 f.), daß die einander gegenüberstehenden Ansprüche nicht unbedingt auf demselben Rechtsverhältnis beruhen müssen.
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
    Anders als die Revisionserwiderung meint, kann einem Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs ein Gegenanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß gemäß § 273 Abs. 1 BGB einredeweise entgegengehalten werden (BGHZ 41, 30, 33).
  • BGH, 11.06.1992 - VII ZR 110/91

    Culpa in contrahendo bei Mißachtung von Kompetenzvorschriften durch …

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95

    Darlegungs- und Beweislast bei arglistiger Täuschung im Rahmen von …

  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87

    Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung

  • BGH, 17.05.1974 - V ZR 158/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten - …

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss; …

    aa) Nach einer Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen kann die geschädigte Vertragspartei grundsätzlich nur Ersatz des Vertrauensschadens verlangen (BGHZ 114, 87, 94; 142, 51, 62; BGH, Urt. v. 6. Juni 2000, XI ZR 235/99, ZfIR 2001, 286, 288; Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).
  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen …

    Rn. 110 Bei einer Haftung aus culpa in contrahendo ist der Geschädigte so zu stellen, als ob das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (BGH, Urteil vom 06. Juni 2000 - XI ZR 235/99, juris Rn. 17).
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Abgesehen von den Fällen, in denen die Gemeinde aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens ihres Vertreters bei Vertragsschluß Ersatz für einen etwa eingetretenen Vertrauensschaden zu leisten hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - WM 2000, 1840 m.w.N.), kommt eine Haftung auf das Erfüllungsinteresse nur ausnahmsweise in Betracht.
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des …

    aa) Auch wenn das wegen Verschuldens bei Vertragsschluß zu ersetzende Vertrauensinteresse in bestimmten Fällen wirtschaftlich dem Erfüllungsinteresse entsprechen kann, liegen der Haftung aus culpa in contrahendo und der Schadensersatzpflicht wegen Nichterfüllung nach §§ 440 Abs. 1, 326 Abs. 1 BGB die Verletzung unterschiedlicher Rechtspflichten zugrunde (BGH, Urt. v. 6. Juni 2000, XI ZR 235/99, WM 2000, 1840, 1841; vgl. auch BGHZ 142, 51, 62, 64).

    Der Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß folgt aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis, das mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet wird, vom tatsächlichen Zustandekommen eines Vertrages und seiner Wirksamkeit weitgehend unabhängig ist und zur verkehrsüblichen Sorgfalt sowie zu loyalem und redlichem Verhalten gegenüber dem Geschäftsgegner verpflichtet (Senat, BGHZ 6, 30, 333 [richtig: BGHZ 6, 330, 333 - d. Red.] ; BGHZ 49, 77, 82; 66, 51, 54; BGH, Urt. v. 6. Juni 2000, aaO, 1840 f).

    Deshalb richtet sich der Anspruch nicht auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung, sondern auf den Ausgleich der Nachteile, die durch die Verletzung des bei der Vertragsanbahnung in den Vertragspartner gesetzten Vertrauens entstanden sind (BGHZ 49, 77, 82; 57, 191, 197;… BGH, Urt. v. 2. März 1988, VIII ZR 380/86, NJW 1988, 2234, 2236; Urt. v. 6. Juni 2000, aaO, 1841).

    e) Der Anspruch aus culpa in contrahendo ist regelmäßig auf Ersatz des negativen Interesses gerichtet (BGHZ 114, 87, 94; 142, 51, 62; BGH, Urt. v. 6. Juni 2000, aaO).

  • BGH, 04.12.2003 - III ZR 30/02

    Haftung der Gemeinde aus einem mangels kommunalaufsichtlicher Genehmigung …

    a) Körperschaften des öffentlichen Rechts können für ein Fehlverhalten ihrer Organe einer Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß unterliegen (vgl. z.B. BGHZ 92, 164, 175; 142, 51, 60 f, 63; BGH, Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - WM 2000, 1840).

    b) Der Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß ist auf den Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet; er kann im konkreten Einzelfall das Erfüllungsinteresse erreichen, unter Umständen sogar übersteigen (BGHZ 142, 51, 62; BGH, Urteil vom 6. Juni 2000 aaO S. 1841 und vom 6. April 2001 - V ZR 394/99 - MDR 2001, 929, 930).

  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 286/08

    Sog. Negativattest als Genehmigung; Verwaltungsakt über die Entbehrlichkeit einer …

    Gemeinden haben, ebenso wie andere Vertragspartner, die die Unwirksamkeit eines Vertrages kennen oder kennen müssen, entweder für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen oder ihren Geschäftspartner durch einen rechtzeitigen Hinweis auf das gesetzliche Wirksamkeitshindernis vor Schaden zu bewahren (BGHZ 142, 51, 60 f. ; Urteile vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99, WM 2000, 1840, 1841 und vom 4. Dezember 2003 - III ZR 30/02, WM 2004, 182, 185, insoweit in BGHZ 157, 168 nicht abgedruckt).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 12 U 189/17

    Gewährträgerschaft einer Gemeinde für die Mitgliedschaft eines privaten …

    Dies trifft hier zu, weil die Beklagte den Kläger auf einen Wegfall der Genehmigung im Hinblick auf den Gesellschafterwechsel hätte ausdrücklich - wie nicht - hinweisen müssen (BGH…, Urteil vom 10.06.1999 - IX ZR 409/97, juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 06.06.2000, - XI ZR 235/99, juris Rn.12, 13).

    Dabei kann die Haftung auf Ersatz des Vertrauensschadens im Ergebnis das Erfüllungsinteresse erreichen (vgl. - für Haftung aus culpa in contrahendo - BGH…, Urteil vom 10.06.1999, IX ZR 409/97, juris Rn. 40; BGH, Urteil vom 06.06.2000 - XI ZR 235/99, juris Rn. 17).

  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99

    Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

    Der Genehmigungsvorbehalt dient zwar für sich gesehen nicht dem Interesse eines einzelnen, sondern will die kommunale Gebietskörperschaft vor weitreichenden, ihre Leistungsfähigkeit überschreitenden Geschäften schützen (vgl. hierzu BGHZ 142, 51, 54 f; Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - WM 2000, 1840, 1841).
  • OLG Dresden, 11.07.2001 - 6 U 254/01

    Amtspflicht; Leasingvertrag; Genehmigungspflicht; Selbstverwaltungsgarantie

    Genehmigungsvorbehalte im kommunalen Bereich sind damit gesetzliche Regelungen, kraft deren besondere, von den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften in dieser Eigenschaft begründete Rechtsakte grundsätzlich erst wirksam werden, wenn das vom Gesetz bestimmte staatliche Exekutivorgan der Vornahme des Rechtsaktes gegenüber dem Selbstverwaltungsträger zustimmt (BGH, BGHZ 142, 51 ff.; Urt. v. 06.06.2000, Az.: XI ZR 235/99, WM 2000, 1840 ff.).
  • LG Karlsruhe, 17.11.2017 - 6 O 4/17

    Fortbestand der Gewährträgerschaft einer Gemeinde für eine privatrechtlich …

    Rn. 57 Es kommt danach nicht mehr darauf an, dass die Beklagte selbst bei nachträglichem Wegfall der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung dem Kläger grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet wäre, weil sie den Kläger auf einen solchen Wegfall ausdrücklich hätte hinweisen müssen (vgl. BGH NVwZ 2001, 116; BGHZ 142, 51).

    Denn die Haftung kommunaler Gebietskörperschaften ist durch den Rechtssatz begrenzt, dass die Kompetenzvorschriften und Zuständigkeitsbeschränkungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften Schutz vor rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen gewähren und sie vor den Bindungswirkungen unbedachter oder übereilter Willenserklärungen bewahren sollen (BGH NVwZ 2001, 116; BGHZ 142, 51, 62 f.; WM 1990, 407, 408 ff.; WM 1992, 1993 f.).

  • OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 24 U 63/11

    Architektenrecht: Ersatz von Aufwendungen für in Anspruch genommenes Vertrauen …

  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99

    Haftung einer Gebietskörperschaft für eine gegenüber dem Betreiber eines …

  • OLG Jena, 16.01.2001 - 3 U 655/00

    Mietverträge als Rechtsgeschäfte i.S. von § 64 ThürKO; zur Haftung einer Gemeinde …

  • OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07

    Maßnahmeträgervertrag: Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei …

  • OLG Naumburg, 02.12.2004 - 1 U 50/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung von …

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