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Weitere Entscheidung unten: BAG, 27.02.2020

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18957
BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19 (https://dejure.org/2020,18957)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2020 - VI ZR 435/19 (https://dejure.org/2020,18957)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - VI ZR 435/19 (https://dejure.org/2020,18957)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang gemäß § 6 Abs. 1 EFZG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 EntgFG

  • IWW

    § 416 ZPO, § ... 6 EFZG, § 286 ZPO, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 823 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1, § 11 Satz 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVG, § 287 ZPO, § 559 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 398 Abs. 1 ZPO, § 11 StVG, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen eines Anspruchs auf Ersatz des Verdienstausfallschadens wegen Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers als Folge einer durch den Unfall bedingten HWS-Distorsion

  • RA Kotz

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang gemäß § 6 Abs. 1 EFZG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen eines Anspruchs auf Ersatz des Verdienstausfallschadens wegen Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers als Folge einer durch den Unfall bedingten HWS-Distorsion

  • datenbank.nwb.de

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang gemäß § 6 Abs. 1 EFZG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung nach Verkehrsunfall - und der Forderungsübergang auf den Arbeitgeber

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schleudertrauma: Forderungsübergang nach § 6 EFZG

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach Verkehrsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schleudertrauma

  • etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)

    Zum Forderungsübergang nach § 6 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Was gilt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast beim Forderungsübergang nach § 6 EFZG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3176
  • MDR 2020, 999
  • VersR 2021, 1497
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum …

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Diese erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (…Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7; vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 8;… vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03, NJW 2004, 777, 778, juris Rn. 9).

    Rn. 14 Das Berufungsgericht hat zutreffend gesehen, dass die Frage, ob sich W. bei dem Unfall überhaupt eine Verletzung zugezogen hat, die haftungsbegründende Kausalität betrifft und damit den strengen Anforderungen des Vollbeweises gemäß § 286 ZPO unterliegt (…Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7; vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 7;… vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03, NJW 2004, 777, 778, juris Rn. 15).

    Dieses kann lediglich nachprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, BGHZ 221, 43 Rn. 24;… vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7; vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 8).

    Im Regelfall wird das Ergebnis einer solchen Untersuchung nur als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden können (…Senatsurteile vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, BGHZ 221, 43 Rn. 33; vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 11).

    Denn auch dann, wenn sich die Diagnose HWS-Distorsion nicht verifizieren lässt, können glaubhaft bekundete starke Nacken- und Kopfschmerzen eine Rechtsgutsverletzung und nicht nur einen Verletzungsverdacht begründen (…vgl. auch Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 8; vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 12).

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 113/17

    Erleichtertes Beweismaß bei Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Rn. 13 3. Was die Beweislast angeht, so gilt für die haftungsbegründende Kausalität, die den Kausalzusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Rechtsgutsverletzung, d.h. dem ersten Verletzungserfolg (Primärverletzung) betrifft, das strenge Beweismaß des § 286 ZPO, das die volle Überzeugung des Gerichts verlangt (Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, BGHZ 221, 43 Rn. 12 mwN).

    Für die haftungsausfüllende Kausalität, die den ursächlichen Zusammenhang zwischen der primären Rechtsgutsverletzung und weiteren Schäden des Verletzten (Sekundärschäden) betrifft, gilt das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO, d.h. zur Überzeugungsbildung kann eine hinreichende bzw. überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen (Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, BGHZ 221, 43 Rn. 12 mwN).

    Dieses kann lediglich nachprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, BGHZ 221, 43 Rn. 24;… vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7;… vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 8).

    Im Regelfall wird das Ergebnis einer solchen Untersuchung nur als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden können (Senatsurteile vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, BGHZ 221, 43 Rn. 33;… vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 11).

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Diese erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7;… vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 8;… vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03, NJW 2004, 777, 778, juris Rn. 9).

    Rn. 14 Das Berufungsgericht hat zutreffend gesehen, dass die Frage, ob sich W. bei dem Unfall überhaupt eine Verletzung zugezogen hat, die haftungsbegründende Kausalität betrifft und damit den strengen Anforderungen des Vollbeweises gemäß § 286 ZPO unterliegt (Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7;… vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 7;… vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03, NJW 2004, 777, 778, juris Rn. 15).

    Dieses kann lediglich nachprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, BGHZ 221, 43 Rn. 24; vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7;… vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 8).

    Denn auch dann, wenn sich die Diagnose HWS-Distorsion nicht verifizieren lässt, können glaubhaft bekundete starke Nacken- und Kopfschmerzen eine Rechtsgutsverletzung und nicht nur einen Verletzungsverdacht begründen (vgl. auch Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 8;… vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 12).

  • BGH, 17.09.2013 - VI ZR 95/13

    Ersatz von Arztkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlicher Nachweis einer …

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Erforderlich ist der Nachweis einer Körper- oder Gesundheitsverletzung, der bloße Verletzungsverdacht reicht nicht aus (Senatsurteil vom 17. September 2013 - VI ZR 95/13, NJW 2013, 3634 Rn. 8, 14).

    Denn der Begriff der Körperverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1, § 11 StVG ist weit auszulegen und umfasst jeden Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (Senatsurteil vom 17. September 2013 - VI ZR 95/13, NJW 2013, 3634 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit …

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Diese erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (…Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7;… vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 8; vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03, NJW 2004, 777, 778, juris Rn. 9).

    Rn. 14 Das Berufungsgericht hat zutreffend gesehen, dass die Frage, ob sich W. bei dem Unfall überhaupt eine Verletzung zugezogen hat, die haftungsbegründende Kausalität betrifft und damit den strengen Anforderungen des Vollbeweises gemäß § 286 ZPO unterliegt (…Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 Rn. 7;… vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 Rn. 7; vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03, NJW 2004, 777, 778, juris Rn. 15).

  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener …

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Die Klägerin hat daher außer der Entgeltfortzahlung darzulegen und zu beweisen, dass der Zeugin W. gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ersatz des (…normativen, vgl. Senatsurteile vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16, VersR 2017, 304 Rn. 15; vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12) Verdienstausfallschadens aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. 1, § 11 Satz 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 VVG zusteht.

    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass der Tatrichter den Beweis, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag, normalerweise als erbracht ansehen kann, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12;… BAG, NJW 2017, 1129 Rn. 17;… NJW 1998, 2762, juris Rn. 13), und dass dem Arbeitnehmer, der berechtigterweise auf die ihm bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht arbeitet, hierdurch ein ersatzfähiger normativer Schaden entsteht (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12).

  • BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17

    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Ermessensfehlerfrei und von der Revision nicht beanstandet ist weiter die Auffassung des Berufungsgerichts, dass es nach Hinweis auf die Erforderlichkeit eines entsprechenden Beweisantrags dieses Gutachten nicht gegen den Willen der Klägerin von Amts wegen einzuholen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2019 - VIII ZR 255/17, MDR 2019, 563 Rn. 18 f.).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur …

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen können sich ferner aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14, VersR 2016, 1194 Rn. 10 f. mwN).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass der Tatrichter den Beweis, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag, normalerweise als erbracht ansehen kann, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (…vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12; BAG, NJW 2017, 1129 Rn. 17;… NJW 1998, 2762, juris Rn. 13), und dass dem Arbeitnehmer, der berechtigterweise auf die ihm bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht arbeitet, hierdurch ein ersatzfähiger normativer Schaden entsteht (…vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als …

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19
    Die Klägerin hat daher außer der Entgeltfortzahlung darzulegen und zu beweisen, dass der Zeugin W. gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ersatz des (normativen, vgl. Senatsurteile vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16, VersR 2017, 304 Rn. 15;… vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12) Verdienstausfallschadens aus § 823 Abs. 1 BGB oder § 7 Abs. 1, § 11 Satz 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 VVG zusteht.
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 163/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozess: …

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht …

  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 103/17

    Berufungsverfahren: Pflicht zur nochmaligen Anhörung der Partei bei …

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 97/19

    Ersatz materiellen und immateriellen Schadens nach einem Flugzeugabsturz; …

  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender …

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen können sich ferner aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (BGH Urt. v. 23.6.2020 - VI ZR 435/19, VersR 2021, 1497 Rn. 18;… siehe auch BGH Urt. v. 16.11.2021 - VI ZR 100/20, r+s 2022, 48 Rn. 15 f.).

    Rn. 184 Diese erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH Urt. v. 23.6.2020 - VI ZR 435/19, VersR 2021, 1497 Rn. 13).

    Rn. 187 Erst für die Bestimmung des Ausmaßes des einmal festgestellten Schadens kommt § 287 ZPO zur Anwendung (…siehe zum "genauen Nachweis" und zur Schadensschätzung EuGH Urt. v. 16.3.2023 - C-522/21, GRUR 2023, 713 Rn. 43), wonach für die Überzeugungsbildung eine hinreichende bzw. überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen kann (BGH Urt. v. 23.6.2020 - VI ZR 435/19, VersR 2021, 1497 Rn. 13;… vgl. zur mehr oder minder hohen (mindestens aber überwiegenden) Wahrscheinlichkeit BGH Urt. v. 17.9.2019 - VI ZR 396/18, r+s 2020, 50 Rn. 13).

    Diese erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH Urt. v. 23.6.2020 - VI ZR 435/19, VersR 2021, 1497 Rn. 13).

  • BGH, 05.03.2024 - XI ZR 107/22

    Erstattungsanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank wegen nicht autorisierten …

    Rn. 46 e) Soweit das Berufungsgericht festgestellt hat, unter Würdigung der gesamten Umstände und nach Abwägung der für und gegen die Autorisierung der Zahlungsvorgänge durch die Klägerin sprechenden Umstände stehe nicht zu seiner Überzeugung im Sinne von § 286 ZPO fest, dass die streitgegenständlichen Überweisungen von der Klägerin autorisiert worden waren, kann diese tatrichterliche Würdigung vom Revisionsgericht lediglich daraufhin überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10, BGHZ 192, 90 Rn. 29…, vom 15. März 2016 - XI ZR 122/14, WM 2016, 780 Rn. 19…, vom 19. Juli 2019 - V ZR 255/17, WM 2019, 2214 Rn. 26 und vom 23. Juni 2020 - VI ZR 435/19, NJW 2020, 3176 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 09.07.2024 - VI ZR 252/23

    Regress durch GKV: Abweichungen von zivilrechtlicher Beweislast durch …

    Rn. 17 aa) Ausgehend von dem Grundgedanken, dass die Rechtsposition des Schuldners durch einen Forderungsübergang nicht verschlechtert werden darf (…vgl. Senatsurteil vom 24. April 2012 - VI ZR 329/10, VersR 2012, 924 Rn. 21;… Erman/Martens, BGB, 17. Aufl., § 412 Rn. 2), und dem Grundsatz, dass der Anspruchssteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat (…Senatsurteil vom 4. Dezember 2012 - VI ZR 381/11, NJW-RR 2013, 536 Rn. 10), treffen den Sozialversicherungsträger, der den auf ihn übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend macht, im Grundsatz die gleichen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast wie den Geschädigten, würde er den Schadensersatzanspruch selbst geltend machen (vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2020 - VI ZR 435/19, VersR 2021, 1497 Rn. 10 [zu § 6 EFZG];… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 331/08, VersR 2010, 550 Rn. 13; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 1 W 24/23, juris Rn. 19;… OLG Hamm, NZV 2024, 133 Rn. 35 f.; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 12. März 2015 - 4 U 32/14, juris Rn. 120; OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2012 - 4 U 661/11, BeckRS 2012, 12085;… Giesen in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 11. Aufl., SGB X § 116 Rn. 28a;… von Koppenfels-Spies in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, 72. Ed. 2024, SGB X § 116 Rn. 6; Seiler, VersR 2024, 195, 198; Möhlenkamp, VersR 2024, 209, 210 ff.;… Drewes, NZV 2024, 136 Rn. 10; Lang, r+s 2023, 930; Werner, NJW-Spezial 2022, 9; Wieland, NZV 2022, 178, 179; aA Prelinger, NZV 2024, 233).

    Rn. 18 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats genügt eine Partei grundsätzlich ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen anführt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (Senatsurteil vom 23. Juni 2020 - VI ZR 435/19, VersR 2021, 1497 Rn. 11 mwN).

    Was die Beweislast angeht, so gilt für die im Streit stehende haftungsausfüllende Kausalität, die den ursächlichen Zusammenhang zwischen der primären Rechtsgutsverletzung und weiteren Schäden des Verletzten (Sekundärschäden) betrifft, das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO, d.h. zur Überzeugungsbildung genügt eine hinreichende bzw. überwiegende Wahrscheinlichkeit (Senatsurteil vom 23. Juni 2020 - VI ZR 435/19, VersR 2021, 1497 Rn. 13 mwN).

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Rechtsprechung
   BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19   

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https://dejure.org/2020,3243
BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19 (https://dejure.org/2020,3243)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 2 AZR 390/19 (https://dejure.org/2020,3243)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - Kündigungserklärungsfrist

  • rechtsinformationen.bund.de

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - Kündigungserklärungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 2 S 1 BGB, § 91 Abs 5 SGB 9 vom 31.12.2017, § 174 Abs 5 SGB 9 2018, § 121 Abs 1 BGB, § 91 Abs 3 S 1 SGB 9 vom 31.12.2017
    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - Kündigungserklärungsfrist

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 91 Abs. 5 SGB IX, § 174 Abs. 5 SGB IX, § 121 Abs. 1 BGB, § 174 BGB, § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, §§ 91, 85 SGB IX, §§ 174, 168 SGB IX, § 91 SGB IX, § 174 SGB IX, § 91 Abs. 2 SGB IX, § 174 Abs. 2 SGB IX, § 91 Abs. 1 SGB IX, § 174 Abs. 1 SGB IX, § 85 SGB IX, § 168 SGB IX, § 91 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 174 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 174 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, §§ 85 bis 92 SGB IX, § 91 Abs. 4 SGB IX, § 91 Abs. 2, Abs. 5 SGB IX, § 174 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3 GG, § 43 VwVfG, § 39 SGB X, § 580 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Überschreitung der Kündigungserklärungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten; Anwendung der Legaldefinition des § 121 BGB für "unverzüglich" auch im Rahmen von § 91 Abs. 5 SGB IX i.d.F. bis 31.12.2017; Erteilung der Zustimmung des ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • degruyter.com
  • rechtsportal.de

    Kündigungsschutz Schwerbehinderter - Außerordentliche Kündigung; Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen; Kündigungserklärungsfrist

  • rechtsportal.de

    Zulässige Überschreitung der Kündigungserklärungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - Kündigungserklärungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - Kündigungserklärungsfrist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - Kündigungserklärungsfrist

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber auch nach Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes erklärt wird?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Innerhalb welcher Frist muss eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1835
  • MDR 2020, 999
  • NZA 2020, 717
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Rn. 22 bb) § 91 Abs. 5 SGB IX aF (§ 174 Abs. 5 SGB IX nF) soll dem Umstand Rechnung tragen, dass ein Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen außerordentlich kündigen will, die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB typischerweise nicht wahren kann, weil er zunächst der Zustimmung des Integrationsamtes gem. §§ 91, 85 SGB IX aF (§§ 174, 168 SGB IX nF) bedarf (vgl. BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 15, BAGE 117, 168; 21. April 2005 - 2 AZR 255/04 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 114, 264).

    Rn. 23 (1) So hat der Senat eine Kündigung, obwohl sie unverzüglich iSv. § 91 Abs. 5 SGB IX aF (§ 174 Abs. 5 SGB IX nF) nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes erklärt worden war, wegen Versäumens der Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB als unwirksam angesehen, weil die Frist bereits vor Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung bzw. einer entsprechenden Antragstellung des Arbeitnehmers abgelaufen war (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 22, BAGE 117, 168).

    Dem Arbeitgeber werde nach Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht noch eine weitere Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung nur deshalb eröffnet, weil er erst jetzt erfahre, dass der Arbeitnehmer schwerbehindert ist (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 21, aaO).

    Reagiere er trotz vollständiger Kenntnis von den sonstigen kündigungsbegründenden Umständen nicht innerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB darauf, werde ihm nicht nur deshalb über § 91 SGB IX aF (§ 174 SGB IX nF) der Weg zu einer außerordentlichen Kündigung (wieder) eröffnet, weil er einige Zeit nach Erlangung dieser Kenntnisse auch von der festgestellten bzw. beantragten Schwerbehinderteneigenschaft erfahren hat und deshalb eine neue Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB zu laufen begönne (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 20, aaO).

    Mit Erteilung der Zustimmung beginne durch § 91 Abs. 5 SGB IX aF (§ 174 Abs. 5 SGB IX nF) "keine neue Ausschlussfrist zu laufen", die Bestimmung "dehn(e) … die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB (lediglich) aus" (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 22, aaO).

    Das spricht dafür, dass der Gesetzgeber sie zusammen mit der Anforderung gem. § 91 Abs. 5 SGB IX aF (§ 174 Abs. 5 SGB IX nF) als Äquivalent und damit - entgegen der bisherigen Senatsrechtsprechung (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - BAGE 117, 168;… wohl auch 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - Rn. 14) - als Ersatz für die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB konzipiert hat (…vgl. auch ErfK/Niemann 20. Aufl. BGB § 626 Rn. 228b: § 174 Abs. 5 SGB IX regele die Kündigungserklärungsfrist eigenständig; aA, ohne nähere Begründung, Hiebert Verfahrensprobleme im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen nach den §§ 85 bis 92 SGB IX S. 249).

    Rn. 26 (b) Die vorgenannte Sichtweise würde zudem die schwerlich zu rechtfertigende doppelte Prüfung einer Zweiwochenfrist zwischen Kenntnis von den Kündigungsgründen und Antragstellung beim Integrationsamt sowohl durch die Gerichte für Arbeitssachen nach § 626 Abs. 2 BGB als auch durch das Integrationsamt bzw. die Verwaltungsgerichte nach § 91 Abs. 2 SGB IX aF (§ 174 Abs. 2 SGB IX nF) - mit möglicherweise einander widersprechenden Ergebnissen - vermeiden, zu der aber die bisherige Senatsrechtsprechung (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 14 ff., BAGE 117, 168) führen kann.

    Sie ist allein vom Integrationsamt bzw. im Falle der Anfechtung der Entscheidung von den Verwaltungsgerichten zu prüfen (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 17, BAGE 117, 168;… Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 174 Rn. 16;… Knittel SGB IX Kommentar 11. Aufl. § 91 Rn. 38;… Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 174 Rn. 17).

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen …

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten hat zur Folge, dass die Gerichte aller Rechtszweige an ihr Bestehen und ihren Inhalt gebunden sind, selbst wenn sie rechtswidrig sind, soweit dem Gericht nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 33;… 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19).

    Das folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; BVerwG 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - zu 1 der Gründe, BVerwGE 117, 351).

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO;… 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - aaO).

  • BVerwG, 02.05.1996 - 5 B 186.95

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten durch Arbeitgeber, …

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Dass damit vom Integrationsamt auch die Berücksichtigung von Umständen, die für das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzverfahren von Bedeutung sind, verlangt wird, liegt in der Natur der Sache (zu § 21 Abs. 2 SchwbG vgl. BVerwG 2. Mai 1996 - 5 B 186.95 -).

    Für die Beurteilung der Frage der Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund gelten dieselben Erwägungen, die bei der Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten sind (BVerwG 15. September 2005 - 5 B 48.05 - zu 1.2 der Gründe; 2. Mai 1996 - 5 B 186.95 -).

    Die Einhaltung der Frist ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Erteilung der Zustimmung (BVerwG 2. Mai 1996 - 5 B 186.95 -).

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 466/10

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten hat zur Folge, dass die Gerichte aller Rechtszweige an ihr Bestehen und ihren Inhalt gebunden sind, selbst wenn sie rechtswidrig sind, soweit dem Gericht nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (…BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 33; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19).

    Die Tatbestandswirkung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (…BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - aaO).

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Da "unverzüglich" weder "sofort" bedeutet noch damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist, kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (…BAG 19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 16; 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - Rn. 31).

    Das spricht dafür, dass der Gesetzgeber sie zusammen mit der Anforderung gem. § 91 Abs. 5 SGB IX aF (§ 174 Abs. 5 SGB IX nF) als Äquivalent und damit - entgegen der bisherigen Senatsrechtsprechung (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - BAGE 117, 168; wohl auch 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - Rn. 14) - als Ersatz für die Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB konzipiert hat (…vgl. auch ErfK/Niemann 20. Aufl. BGB § 626 Rn. 228b: § 174 Abs. 5 SGB IX regele die Kündigungserklärungsfrist eigenständig; aA, ohne nähere Begründung, Hiebert Verfahrensprobleme im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen nach den §§ 85 bis 92 SGB IX S. 249).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter - …

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Da "unverzüglich" weder "sofort" bedeutet noch damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist, kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 16;… 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - Rn. 31).

    Rn. 18 bb) Die Zustimmung ist "erteilt" iSv. § 91 Abs. 5 SGB IX aF (§ 174 Abs. 5 SGB IX nF), sobald eine solche Entscheidung innerhalb der Frist des § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX aF (§ 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nF) getroffen und der antragstellende Arbeitgeber hierüber in Kenntnis gesetzt oder wenn eine Entscheidung innerhalb der Frist des § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX aF (§ 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nF) nicht getroffen worden ist; in diesem Fall gilt die Zustimmung mit Ablauf der Frist gem. § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX aF (§ 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX nF) als erteilt (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 15).

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von …

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Nach rechtskräftiger Abweisung seiner Kündigungsschutzklage steht dem Arbeitnehmer ggf. die Restitutionsklage nach § 580 ZPO offen (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 991/11 - Rn. 22, 24, BAGE 145, 199).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; …

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Das folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (…st. Rspr., vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - aaO; BVerwG 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - zu 1 der Gründe, BVerwGE 117, 351).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Da der Arbeitnehmer seine Schwerbehinderung bzw. - sofern die Schwerbehinderung später rückwirkend anerkannt wird - eine noch rechtzeitig vor der Kündigung erfolgte Antragstellung auch nachträglich noch mit Erfolg gegenüber einer solchen in Unkenntnis erklärten Kündigung geltend machen kann (vgl. dazu zuletzt BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 20, 22), war die erste Kündigung allein aufgrund des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmer unwirksam und die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB bereits abgelaufen, als die Beklagte Kenntnis von der Antragstellung der Klägerin erlangte.
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
    Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (zu § 174 BGB vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch …

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts; …

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

  • BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 48.05

    Keine Zulassung zur Revision - Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den …

  • BVerwG, 05.10.1995 - 5 B 73.94

    Antrag des Arbeitgebers auf Kündigungszustimmung, Beginn der Ausschlußfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 18 Sa 1073/18

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - 8 Sa 175/11

    Fristlose Kündigung wegen Herstellens eines inhaltlich falschen Schriftstücks - …

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Rn. 20 aa) "Erteilt" iSv. § 174 Abs. 5 SGB IX ist die Zustimmung, sobald eine solche Entscheidung innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX getroffen und der antragstellende Arbeitgeber hierüber in Kenntnis gesetzt oder wenn eine Entscheidung innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nicht getroffen worden ist; in diesem Fall gilt die Zustimmung mit Ablauf der Frist gemäß § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX als erteilt (vgl. zu § 91 SGB IX in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 - Rn. 18;… 19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 15).

    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung in den vorgenannten Entscheidungen aus den bereits in seinem Urteil vom 27. Februar 2020 (- 2 AZR 390/19 - Rn. 24 ff.) angeführten Gründen nicht mehr fest (in diesem Sinn auch BAG 22. Januar 1987 - 2 ABR 6/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 55, 9).

  • LAG Hamm, 27.01.2023 - 13 Sa 1007/22

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Schwerer Vertrauensbruch durch …

    Dazu muss grundsätzlich der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung bei dem Integrationsamt innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen beantragt haben, § 174 Abs. 2 SGB IX. Die Zustimmung ist "erteilt" iSv. (§ 174 Abs. 5 SGB IX), sobald das Integrationsamt eine solche Entscheidung innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX getroffen und den antragstellenden Arbeitgeber hierüber in Kenntnis gesetzt hat, oder wenn eine Entscheidung innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nicht getroffen worden ist; in diesem Fall gilt die Zustimmung mit Ablauf der Frist gemäß § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX als erteilt (vgl. BAG, Urteile vom 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 -, 18, juris;… vom19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 15 - juris).

    Schuldhaft ist ein Zögern, wenn das Zuwarten durch die Umstände des Einzelfalls nicht geboten ist (BAG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 -, Rn. 17, juris).

  • ArbG Duisburg, 03.11.2023 - 5 Ca 877/23

    Bewerberanspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Schadensersatz aus Art. 82 …

    Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist aber ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (BAG, Urteil v. 27.2.2020 - 2 AZR 390/19, beck- online).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht …

    Schuldhaft ist ein Zögern, wenn das Zuwarten durch die Umstände des Einzelfalles nicht geboten ist (BAG 27.2.2020 - 2 AZR 390/19 - Rn. 17).

    Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (…zu § 174 BGB vgl. BAG 8, 12.2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33; zu § 174 Abs. 5 SGB IX vgl. BAG 27.2.2020 aaO).

  • ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23

    10.000 Euro Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO

    Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (BAG, Urteil v. 27.2.2020 - 2 AZR 390/19).
  • ArbG Gelsenkirchen, 29.03.2022 - 1 Ca 1708/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

    Es kommt auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (Urteil des BAG vom 27.02.2020, Az. 2 AZR 390/19, juris Rn.16, 17).

    Rn. 134 Erteilt ist die Zustimmung im Sinne des § 174 Abs. 5 SGB IX, sobald eine solche Entscheidung innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 S. 1 SGB IX getroffen und die antragstellende Arbeitgeberseite hierüber in Kenntnis gesetzt bzw., wenn eine solche Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen worden ist, die Zustimmung mit Ablauf der Frist als erteilt gilt (Urteil des BAG vom 27.02.2020, Az. 2 AZR 390/19, juris Rn.18).

    Rn. 137 Die Einhaltung der Antragsfrist nach § 174 Abs. 2 S. 1, S. 2 SGB IX ist durch den Bescheid vom 27.10.2021 dokumentiert (vgl. Urteil des BAG vom 11.06.2020, Az.2 AZR 442/19, juris Rn.31-33; vom 27.02.2020, Az.2 AZR 390/19, juris Rn.28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20

    Anspruch eines Universitätsklinikum aus Ersetzen des durch Personalrat …

    (…) Die Fristen des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB und § 91 Abs. 2 Satz 1 SGB IX bestehen somit selbständig nebeneinander und verdrängen einander nicht gegenseitig."; siehe auch BAG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 -, juris, Rn. 15 ff.,.
  • LAG Hessen, 20.01.2025 - 17 SLa 224/24
    Ein nicht nichtiger Widerruf der Zuverlässigkeit entfaltet damit so lange Wirksamkeit, wie er nicht rechtskräftig aufgehoben ist (…BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 31 mwN, BAGE 171, 66; 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 - Rn. 28 mwN;… 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 29 aaO).

    (c) Sollte der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf erst nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage im Verwaltungsrechtsweg rechtskräftig aufgehoben werden, steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich die Restitutionsklage in entsprechender Anwendung des §§ 580 Nr. 6, 582 ZPO iVm. § 79 ArbGG offen (…BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 31, aaO; 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 - Rn. 28 mwN;… 23. Mai 2013 - 2 AZR 991/11 - Rn. 24 mwN, aaO;… 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - Rn. 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2020 - 13 A 11315/19

    Asylverfahren; Rechtsmittelbelehrung: Abfassung der Klage "in deutscher Sprache"; …

    Auch im Zivilrecht gilt bei empfangsbedürftigen Mitteilungen, dass die Frist als Bewirkungsfrist auf den Eingang beim Adressaten gerechnet wird (vgl. zu Kündigungen im Hinblick auf § 91 Abs. 5 SGB IX a.F. bzw. § 174 Abs. 5 SGB IX n.F.: BAG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 -, juris Rn. 17 f. m.w.N.).
  • LAG Hessen, 18.05.2021 - 8 Sa 1393/19

    Anforderungen an die Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr Tarifliche …

    Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (zu § 91 Abs. 5 SGB IX a.F. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 - NZA 2020, 1835; zu § 174 BGB BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 147/19 - NZA 2020, 505 ff.) .
  • LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20

    Schwerbehindertenvertretung, Betriebsratsmitglied, Zustimmung des Betriebsrates

  • LAG Köln, 07.07.2021 - 11 Sa 689/18

    Eventualanfechtung; Prozessvergleich

  • LAG Hessen, 21.02.2024 - 18 Sa 360/23

    Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Wirksamkeit von zwei …

  • ArbG Köln, 18.01.2022 - 6 Ca 1367/20
  • ArbG Gelsenkirchen, 10.06.2025 - 1 Ca 357/25
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 157/22

    Abberufung - Geschäftsführer - Kündigungserklärungsfrist - außerordentliche …

  • LAG Niedersachsen, 22.02.2023 - 4 Sa 833/22

    Dateiformat; PDF; Einreichung eines nicht den Formatvorgaben nach § 46c Abs. 2 …

  • ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20

    Fristlose und ordentliche Kündigungen - Anhörung des Betriebsrats - leitender …

  • ArbG Düsseldorf, 24.11.2022 - 12 Ca 3182/22
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