Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.07.2017 | LG München I, 07.06.2017 | BGH, 16.01.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52838
BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17 (https://dejure.org/2017,52838)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 6 B 43.17 (https://dejure.org/2017,52838)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 (https://dejure.org/2017,52838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,52838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; VwGO § 58 Abs. 2, § 70; VwVfG § 35 Satz 1, § 37 Abs. 2, §§ 41, 43; BGB § 130
    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der Widerspruchsfrist; Bekanntgabe; Bewertung; Internetportal; Mitwirkungspflicht; Modulklausur; Modulprüfung; Notenspiegel; Verwaltungsakt; Zugang; effektiver Rechtsschutz; elektronischer ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung im Internetportal der Hochschule

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 58 Abs 2 VwGO, § 70 VwGO
    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung in Internetportal der Hochschule

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Bewertung einer Klausur im Rahmen einer Hochschulprüfung in einem von der Hochschule betriebenen Internetportal; Vereinbarkeit dieser Bekanntgabe mit den Anforderungen des effektiven Rechtsschutzes und des ...

  • doev.de PDF

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung in Internetportal der Hochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Bewertung einer Klausur im Rahmen einer Hochschulprüfung in einem von der Hochschule betriebenen Internetportal; Vereinbarkeit dieser Bekanntgabe mit den Anforderungen des effektiven Rechtsschutzes und des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung in Internetportal der Hochschule

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 496
  • MMR 2018, 344
  • K&R 2018, 280
  • DÖV 2018, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (117)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Zudem muss die Bekanntgabe geeignet sein, der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu dienen (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 31. Juli 2017 - 2 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:310717B2B30.17.0] - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11

    Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Die Beschwerde weist zwar auf den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die bundesrechtlichen Vorgaben aus Art. 3, Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG aufgestellten abstrakten Rechtssatz hin, dass der Normgeber im Prüfungsrecht, sofern er Einzelbenotungen als selbständige, der Bestandskraft fähige Regelungen im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG auszugestalten beabsichtigt, jenseits von prozessökonomischen Aspekten zu erwägen haben wird, ob die sich hieraus für den Prüfling in prozessualer Hinsicht ergebenden Obliegenheiten verhältnismäßig wären (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 C 8.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 413 Rn. 15).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der genannten divergenzfähigen Gerichte aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:200716B6B35.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 3 …und vom 20. Februar 2017 - 6 B 36.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:200217B6B36.16.0] - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Allerdings muss die Bekanntgabe einer hoheitlichen Maßnahme, mit der dem Bürger seine Rechtsbetroffenheit kundgetan und durch die eine Frist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf die Maßnahme bestandskräftig wird, - auch hinsichtlich der Einzelheiten der Bekanntmachungsart - den Anforderungen des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes genügen (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40, 44 und 45.81 - BVerwGE 67, 206 ).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustellung oder …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Dementsprechend setzt die Bekanntgabe in analoger Anwendung des § 130 BGB den Zugang des Verwaltungsakts voraus, das heißt der Verwaltungsakt muss so in den "Machtbereich" des Empfängers gelangen, dass bei gewöhnlichem Verlauf und normaler Gestaltung der Verhältnisse des Empfängers mit der Kenntnisnahme durch ihn zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1994 - 4 B 212.93 - Buchholz 316 § 41 VwVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 20.02.2017 - 6 B 36.16

    Mobilfunk; Frequenzvergabe; Versteigerungsverfahren; Bedarfsüberhang

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:200716B6B35.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 3 und vom 20. Februar 2017 - 6 B 36.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:200217B6B36.16.0] - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 30.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen unentschuldigten …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 31. Juli 2017 - 2 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:310717B2B30.17.0] - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der genannten divergenzfähigen Gerichte aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 - NVwZ 2018, 496 Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.05.2019 - 6 B 149.18

    Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit; Sitzblockade; Verlegung; …

    Rn. 11 Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die Entscheidung der Vorinstanz auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder das Bundesverfassungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:211217B6B43.17.0] - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 198 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der genannten divergenzfähigen Gerichte aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 - NVwZ 2018, 496 Rn. 4 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41865
BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16 (https://dejure.org/2017,41865)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - I ZB 94/16 (https://dejure.org/2017,41865)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16 (https://dejure.org/2017,41865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Streitwertbemessung: Wert der Beschwer bei Auskunftsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 5 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 511 Abs 3 ZPO
    Streitwertbemessung: Wert der Beschwer bei Auskunftsanspruch

  • IWW

    § 522 Abs. 1 ZPO, § ... 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 ZPO, § 44 GKG, RVG VV Nr. 3309, RVG VV Nr. 3310, § 888 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO, § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 3 ZPO, § 709 Satz 1 ZPO, § 708 ZPO, § 711 ZPO, § 713 ZPO, § 709 ZPO, § 708 Nr. 11 ZPO, § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Werts der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung; Berücksichtigung des Aufwands an Zeit und Kosten der Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft; Entstehung einer Terminsgebühr in der Zwangsvollstreckung; Festsetzung der Beschwer unterhalb ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bemessung des Werts der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung; Berücksichtigung des Aufwands an Zeit und Kosten der Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft; Entstehung einer Terminsgebühr in der Zwangsvollstreckung; Festsetzung der Beschwer unterhalb ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.01.2016 - III ZB 96/15

    Verwerfung einer Berufung wegen Nichterreichung der erforderlichen Wertgrenze im …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    Dabei ist - von dem hier nicht in Rede stehenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.; Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, juris Rn. 5 mwN).

    Rn. 16 aa) Bei der Bemessung der Beschwer ist auch der zu erwartende Kostenaufwand zu berücksichtigen, der notwendig ist, um mit anwaltlicher Hilfe Vollstreckungsversuche aus der Verurteilung zu einer unmöglichen Leistung abzuwehren (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, juris Rn. 9 mwN).

    Hat - wie hier - keine Partei die Zulassung der Berufung beantragt, so ist eine ausdrückliche Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts entbehrlich; das Schweigen im Urteil bedeutet in diesem Fall Nichtzulassung (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, juris Rn. 13 f.).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    Dabei ist - von dem hier nicht in Rede stehenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, juris Rn. 5 mwN).

    Die Höhe der Sicherheit ist bei einer Verurteilung zur Auskunft nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten der Auskunftsverurteilung zu bemessen (vgl. BGHZ 128, 85, 87 ff.;… Saenger/Kindl, ZPO, 7. Aufl., § 709 Rn. 2;… Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 709 Rn. 6).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    In diesen Fällen deutet die Abwendungsbefugnis darauf hin, dass die Anwendbarkeit des § 713 ZPO verneint und mithin die Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung bejaht worden ist (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 20).

    Das Berufungsgericht hätte bei einer solchen Sachlage die Entscheidung über eine Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO nachholen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219; Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 21).

  • BGH, 07.03.2012 - IV ZR 277/10

    Berufung gegen ein Auskunftsurteil: Nachholung einer Entscheidung über die …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Berufungsgericht allerdings - bevor es die Berufung mangels ausreichender Beschwer verwerfen darf - eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 EUR übersteigt, das Berufungsgericht diesen Wert aber nicht für erreicht hält (BGH, Urteil vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10, NJW-RR 2012, 633, 634 Rn. 13;… Beschluss vom 16. August 2012 - I ZB 2/12, NJOZ 2013, 161 Rn. 8, jeweils mwN).

    Dann sei § 713 ZPO von vornherein nicht anwendbar, ohne dass es hierfür auf die Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung ankomme (BGH, Urteil vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10, NJW-RR 2012, 633 Rn. 16 f.).

  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 48/92

    Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche in Form einer Stufenklage - …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    In einem solchen Fall ist für Vollstreckungsmaßnahmen kein Raum; vielmehr trägt das Gesetz dem Interesse des Auskunftsberechtigten, eine wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft zu erhalten, dadurch Rechnung, dass es ihm gegen den Pflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gewährt, der im Wege der Stufenklage mit dem Auskunftsverlangen verbunden werden kann (BGH, Urteil vom 14. Juni 1993 - III ZR 48/92, juris Rn. 8).

    Wenn dieser Sachverhalt jedoch den Tatsachen entspricht, kann er die ihn treffende Auskunftsverpflichtung nur auf diese Weise erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1993 - III ZR 48/92, juris Rn. 9).

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    Das Berufungsgericht hätte bei einer solchen Sachlage die Entscheidung über eine Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO nachholen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218, 219;… Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 21).
  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 28/14

    Zuständigkeits- und Rechtmittelstreitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    Das enthebt den Berufungsführer aber nicht von seiner Obliegenheit, für die Schätzung erforderliche Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 28/14, MDR 2016, 348 Rn. 11).
  • BGH, 04.06.2014 - IV ZB 2/14

    Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen; Umfang der …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    Dabei genügt es, wenn der Beklagte im Rahmen der Verurteilung zur Auskunft zu einer nach seinem Vortrag unmöglichen Leistung verurteilt worden ist (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, juris Rn. 11).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    Soweit der Bundesgerichtshof anwaltliche Kosten zur Abwehr der Zwangsvollstreckung und eigenen Aufwand der zur Auskunft verurteilten Partei zusammengerechnet hat, betraf dies Fallkonstellationen, in denen diese Kosten - anders als im Streitfall - kumulativ entstehen konnten (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16, FamRZ 2016, 1448 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZB 2/12

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung unerwünschter E-Mail-Werbung; …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Berufungsgericht allerdings - bevor es die Berufung mangels ausreichender Beschwer verwerfen darf - eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 EUR übersteigt, das Berufungsgericht diesen Wert aber nicht für erreicht hält (BGH…, Urteil vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10, NJW-RR 2012, 633, 634 Rn. 13; Beschluss vom 16. August 2012 - I ZB 2/12, NJOZ 2013, 161 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des …

  • OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 12 U 52/16

    Beschwerdewert für Auskunftsklage

  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 121/21

    Google-Drittauskunft - Markenrechtsverletzung im Internet: Umfang der …

    Ist das erstinstanzliche Gericht allerdings davon ausgegangen, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600 EUR übersteigt, und hat es deswegen die Zulassung der Berufung nicht geprüft, so hat das Berufungsgericht, bevor es das Rechtsmittel mangels ausreichender Beschwer verwirft, grundsätzlich diese Zulassungsprüfung nachzuholen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 [juris Rn. 12];… Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 [juris Rn. 18];… Beschluss vom 16. August 2012 - I ZB 2/12, K&R 2012, 813 [juris Rn. 8];… Beschluss vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 [juris Rn. 11]; Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 23;… Beschluss vom 1. März 2018 - I ZB 97/17, juris Rn. 15).

    Dies spricht dafür, dass es von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist und deshalb eine Prüfung, ob die Berufung zuzulassen ist, unterlassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 30;… Beschluss vom 1. März 2018 - I ZB 97/17, juris Rn. 18).

    Setzt das erstinstanzliche Gericht bei einer Auskunftsverurteilung eine Sicherheitsleistung gemäß § 709 ZPO fest, spricht dies dafür, dass es von einer Beschwer von mehr als 1.250 EUR und damit von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist und irrtümlich eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung unterlassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 30;… Beschluss vom 1. März 2018 - I ZB 97/17, juris Rn. 18).

  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 7/18 R

    Krankenversicherung - gesetzlich Versicherter - Erkrankung im Ausland - …

    Dies ist bei einer Stufenklage regelmäßig der Leistungsanspruch (…vgl zB BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 47; BGH Beschluss vom 13.7.2017 - I ZB 94/16 - Juris RdNr 18).
  • BGH, 01.03.2018 - I ZB 97/17

    Provisionsanspruch aus der Vermittlervereinbarung für den Verkauf einer Sammlung …

    Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. November 2014 - I ZB 31/14, NJW-RR 2015, 1017 Rn. 10 mwN;… Beschluss vom 2. Juni 2016 - I ZA 8/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Auffassung vgl. BVerfG, NJW 1997, 2229).

    Hat - wie im Streitfall - keine Partei die Zulassung beantragt, ist eine ausdrückliche Entscheidung entbehrlich; das Schweigen im Urteil bedeutet zumindest in diesem Fall Nichtzulassung (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 15;… Beschluss vom 16. August 2012 - I ZB 2/12, K&R 2012, 813 Rn. 8; Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 23).

    Ist das erstinstanzliche Gericht allerdings davon ausgegangen, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600 EUR übersteigt, und hat es deswegen die Zulassung der Berufung nicht geprüft, so hat das Berufungsgericht, bevor es das Rechtsmittel mangels ausreichender Beschwer verwirft, grundsätzlich diese Zulassungsprüfung nachzuholen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12;… Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 18;… BGH, K&R 2012, 813 Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, ZEV 2017, 278 Rn. 11; Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 23).

    Dies spricht dafür, dass es von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist und deshalb eine Prüfung, ob die Berufung zuzulassen ist, unterlassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 30).

    Setzt das erstinstanzliche Gericht bei einer Auskunftsverurteilung eine Sicherheitsleistung gemäß § 709 ZPO fest, spricht dies dafür, dass es von einer Beschwer von wenigstens 1.250 EUR und damit von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist und irrtümlich eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung unterlassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 30).

  • BGH, 03.04.2019 - VII ZB 59/18

    Bemessung der Beschwer bei einer titulierten Auskunftsverpflichtung

    Dabei ist - von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der hiernach geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2020 - 12 U 29/20

    Zuständigkeitsstreitwert einer Auskunftsklage; Reichweite eines …

    Das enthebt den Berufungsführer aber nicht von seiner Obliegenheit, für die Schätzung erforderliche Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen (BGH, Beschl. v. 13.07.2017 - I ZB 94/16, Rn. 11, juris m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 13 UF 122/17

    Getrenntleben zweier Eheleute innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung

    Rn. 32 Zur Abwehr der Vollstreckung der unbestimmten Belegvorlagepflicht würden 6/10 einer Anwaltsgebühr entstehen (§ 18 Nr. 13 RVG i.V.m. VV-RVG 3309, 3310) zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (BGH FamRZ 2019, 1442; BGH, Beschluss vom 27.03.2019, XII ZB 564/18; BGH FamRZ 2016, 1448; BGH FamRZ 2016, 1348; BGH, Beschluss vom 13.07.2017, I ZB 94/16).
  • BGH, 22.02.2024 - III ZB 65/23

    Nachholung von Entscheidung über Berufungszulassung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Berufungsgericht allerdings, bevor es die Berufung mangels ausreichender Beschwer verwerfen darf, eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 EUR übersteigt, das Berufungsgericht diesen Wert aber nicht für erreicht hält (Senat…, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 15;… BGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - I ZR 121/21, GRUR 2022, 1675 Rn. 23 …und vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10, NJW-RR 2012, 633 Rn. 13; Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 96/15, BeckRS 2016, 3749 Rn. 12;… BGH, Beschlüsse vom 12. September 2023 - VI ZB 72/22, juris Rn. 8;… vom 25. November 2021 - V ZB 97/20, BeckRS 2021, 43178 Rn. 9 und vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 23; jeweils mwN).

    Rn. 16 Ob sich in vermögensrechtlichen Streitigkeiten allein aus der Anordnung einer Sicherheitsleistung und ihrer Höhe nach § 709 ZPO hinreichend sichere Schlüsse zur Beurteilung der Rechtsmittelfähigkeit durch das erstinstanzliche Gericht ziehen lassen (bejahend: BGH…, Urteil vom 14. Juli 2022 aaO Rn. 26; Beschluss vom 13. Juli 2017 aaO Rn. 30; verneinend: BGH…, Urteil vom 7. März 2012 aaO Rn.16 f; Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 aaO Rn. 16;… BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2019 - II ZB 17/18, juris Rn. 17 …und vom 25. November 2021 aaO Rn. 11) bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2026 - 12 U 48/25
    Das enthebt den Berufungsführer aber nicht von seiner Obliegenheit, für die Schätzung erforderliche Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen (BGH, Beschl. v. 13.07.2017 - I ZB 94/16, Rn. 11, mwN).

    Bei der Bemessung der Beschwer ist auch der zu erwartende Kostenaufwand zu berücksichtigen, der notwendig ist, um mit anwaltlicher Hilfe Vollstreckungsversuche aus der Verurteilung zu einer unmöglichen Leistung abzuwehren (…BGH, Beschl. v. 22.02.2022 - II ZB 5/21, Rn. 21;… v. 21.05.2019, aaO, Rn. 14;… v. 27.03.2019, aaO, Rn. 5; v. 13.07.2017, aaO, Rn. 15 ff.;… v. 28.01.2016 - III ZB 96/15, Rn. 9; jeweils mwN).

    Dabei genügt es, wenn die Beklagte im Rahmen der Verurteilung zur Auskunft zu einer nach ihrem Vortrag unmöglichen Leistung verurteilt worden ist (…BGH, Beschl. v. 22.02.2022, aaO; v. 13.07.2017, aaO;… v. 04.06.2014 - IV ZB 2/14, Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 22.07.2024 - 12 U 33/24

    Wertbemessung bei Verurteilung zur Auskunftserteilung; Nicht-Erreichen des …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Berufungsgericht allerdings - bevor es die Berufung mangels ausreichender Beschwer verwerfen darf - eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600,- EUR übersteigt, das Berufungsgericht diesen Wert aber nicht für erreicht hält (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017, Az.: I ZB 94/16, zitiert nach juris Rdnr.23 mit weiteren Nachweisen).

    Nach dessen Ansicht spricht die Anordnung einer Sicherheitsleistung nach § 709 ZPO in Höhe von 3.000 EUR dafür, dass das Landgericht von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist und deshalb eine Prüfung, ob die Berufung zuzulassen ist, unterlassen hat (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017, Az.: I ZB 94/16, zitiert nach juris Rdnr. 27 ff.).

    Setzt das erstinstanzliche Gericht bei einer Auskunftsverurteilung eine Sicherheitsleistung gemäß § 709 ZPO fest, spricht dies dafür, dass es von einer Beschwer von wenigstens 1.250,- EUR und damit von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist und irrtümlich eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung unterlassen hat (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017, Az.: I ZB 94/16, zitiert nach juris Rdnr. 30).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH…, Beschluss vom 08. März 2018, Az.: III ZB 70/17, ZEV 2017, 278-280, Rdnr. 9 m. w. N.;… Beschluss vom 08. März 2017, Az.: IV ZB 18/16, NJW-RR 2018, 697-698, Rdnr. 6 m. w. N., zitiert nach juris), die der Senat teilt (Beschluss vom 25. August 2016, Az.: 12 U 52/16 , bestätigt durch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017, I ZB 94/16, MMR 2018, 344) bemisst sich bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung der Wert der Beschwer nicht nach dem Wert des geltend gemachten Auskunftsanspruchs, sondern nach dem Interesse der verurteilten Partei an der Nichterteilung der begehrten Auskunft.

  • LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24

    Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …

    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Höhe der Sicherheit bei einer Verurteilung zur Auskunft nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten der Auskunftsverurteilung zu bemessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, Rn. 30; BGH…, Beschluss vom 01. März 2018 - I ZB 97/17, Rn. 18; BGH…, Urteil vom 14. Juli 2022 - I ZR 121/21, Rn. 26; auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 12 U 216/22 , Rn. 137 , jew. zit. nach juris).
  • BGH, 08.07.2025 - II ZB 1/25

    Auskunftsansprüche der Gesellschafter einer aufgelösten Gesellschaft - und der …

  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen …

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

  • OLG Köln, 14.03.2025 - 15 U 300/24

    Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen i.R.e. Erstellung der …

  • OLG Brandenburg, 05.06.2025 - 12 U 16/24

    Stufenklage auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung über Barabhebungen und …

  • BGH, 25.05.2023 - III ZB 57/22

    Bestimmung des Werts einer durch Verurteilung zur Auskunftserteilung und …

  • BGH, 08.03.2018 - III ZB 70/17

    Fehlerhafte Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Berufungsbeschwer: …

  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem Stufenverfahren …

  • OLG Brandenburg, 21.07.2026 - 6 U 36/26

    Auskunft und Rechnungslegung als eine berufstypische Leistung eines …

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.12.2022 - 2 O 6964/21

    Keine Hemmung der Verjährung von Beitragsrückerstattungsansprüchen durch …

  • LG Freiburg, 29.05.2026 - 8 O 203/24

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch als Wegbereiter für zivilrechtliche …

  • BGH, 21.12.2023 - III ZB 9/23

    Zulässigkeit der Berufung: Wert der durch Auskunftserteilung und Rechnungslegung …

  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 114/21

    Wettbewerbswidrige Abwerbung der Mandanten einer Steuerberatungsgesellschaft …

  • BGH, 07.10.2020 - I ZR 28/20

    Bemessen des Werts der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nach …

  • OLG Brandenburg, 13.02.2020 - 3 U 157/19
  • BGH, 10.12.2020 - I ZB 23/20

    Bemessen des festzusetzenden Werts des Beschwerdegegenstands nach freiem Ermessen …

  • BGH, 25.11.2021 - V ZB 97/20

    Zulässigkeit der statthaften Rechtsbeschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der …

  • OLG Dresden, 01.08.2022 - 4 U 319/22

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen in einer privaten Krankenversicherung Höhe der …

  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 1 W 11/20
  • OLG München, 23.09.2019 - 26 UF 720/19

    Beschwer des zur Auskunft und Belegvorlage Verpflichteten

  • OLG Rostock, 06.02.2025 - 10 UF 78/23

    Wertermittlungs- und Auskunftsanspruch im Güterrechtsstreit

  • OLG Köln, 15.12.2025 - 19 U 205/25
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29408
LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15 (https://dejure.org/2017,29408)
LG München I, Entscheidung vom 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15 (https://dejure.org/2017,29408)
LG München I, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 19 KLs 30 Js 18/15 (https://dejure.org/2017,29408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Internet-Betrüger verurteilt

  • bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fakeshop-Betreiber festgenommen

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Die an sich selbständigen Bestellungen der verschiedenen Besteller bei einem Fake-Shop stellen sich deshalb als i.S.d. § 52 StGB in Tateinheit verbundene Taten dar (siehe z.B. zu einer vergleichbaren Fallkonstellation bei einer Gewinnspiel-Website BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 529/10, NJW 2011, 1825, 1826 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 529/10, NJW 2011, 1825, 1826 f. m.w.N.;… siehe auch Fischer, 64. Aufl., § 263 StGB, Rn. 215 m.w.N.) kommt es für dieses Regelbeispiel aber alleine auf den Vermögensverlust beim jeweiligen Geschädigten und nicht auf den Gesamtschaden aller Geschädigten an.

  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Rn. 247 Ein Hang im Sinne von § 64 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der Täter eine auf psychische Disposition oder durch Übung erworbene intensive Neigung hat, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren und somit eine psychische Abhängigkeit besteht, aufgrund derer er sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Beschluss vom 06.11.2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - 1 StR 109/11, NStZ-RR 2011, 242, 243 m.w.N.).

    Von einem "Übermaß" ist auszugehen, wenn der Täter die berauschenden Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden (BGH, Beschluss vom 06.11.2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107 m.w.N.).

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten berührt zwar nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens, ist aber für die Strafzumessung von Bedeutung (…vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17, Rn. 23; BGH, Beschl. v. 18.2.2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 StR 433/15; siehe auch BGH, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Rn. 173 Soweit es die zahlreichen Geschädigten der verfahrensgegenständlichen Taten des Angeklagten anbelangt, ist Folgendes anzumerken: Es war insoweit von Rechts wegen nicht geboten, sämtliche Geschädigten im Rahmen der Hauptverhandlung als Zeugen einzuvernehmen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 22.11.2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen; …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten berührt zwar nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens, ist aber für die Strafzumessung von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17, Rn. 23;… BGH, Beschl. v. 18.2.2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 StR 433/15; siehe auch BGH, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Rn. 173 Soweit es die zahlreichen Geschädigten der verfahrensgegenständlichen Taten des Angeklagten anbelangt, ist Folgendes anzumerken: Es war insoweit von Rechts wegen nicht geboten, sämtliche Geschädigten im Rahmen der Hauptverhandlung als Zeugen einzuvernehmen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 22.11.2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten berührt zwar nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens, ist aber für die Strafzumessung von Bedeutung (…vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17, Rn. 23;… BGH, Beschl. v. 18.2.2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 StR 433/15; siehe auch BGH, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall war, ist auf die konkrete Erscheinungsform der Sucht, ihre Verlaufsform und die suchtbedingte Einengung des Denk- und Vorstellungsvermögens anzustellen (BGH, Urteil vom 02.11.2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152 m.w.N.).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Rn. 258 Für ältere Mitgliedstaaten der EU gilt grundsätzlich eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 (BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 34. Ed. 1.5.2017, StGB § 51 Rn. 17 unter Bezugnahme auf BGH NJW 2004, 3789).
  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 561/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess; umfassender friedensstiftender …

    Auszug aus LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15
    Damit hat zwischen dem Angeklagten und den Geschädigten aber kein auf einen umfassenden, friedensstiftenden Ausgleich der durch die Tat verursachten Folgen gerichteter kommunikativer Prozess stattgefunden und schon gar nicht haben sich die Geschädigten auf einen solchen Ausgleich eingelassen und eine Entschuldigung, die der Angeklagte abgesehen von den beiden genannten Briefen, vorliegend ohnehin lediglich - ohne Kenntnis der Geschädigten - im Rahmen der Hauptverhandlung gegenüber dem Gericht geäußert hat, als friedensstiftende Konfliktregelung innerlich akzeptiert (vgl. dazu BGH, Urteil vom 06.02.2008 - 2 StR 561/07, StV 2008, 463, 464 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03

    Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in …

  • BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99

    Verfahrenseinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten; Hehlerei; Parteiverrat; …

  • BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11

    Rechtsfehlerhaft angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 626/07

    Bestimmung des Anrechungsmaßstabs im Tenor

  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 3 Ws 431/02

    Auslieferungshaft, Anrechnungsmaßstab, Madrid, Valdemoro

  • OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG München I

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2018 - X ZR 89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5116
BGH, 16.01.2018 - X ZR 89/15 (https://dejure.org/2018,5116)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2018 - X ZR 89/15 (https://dejure.org/2018,5116)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - X ZR 89/15 (https://dejure.org/2018,5116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentnichtigkeitssache: Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzfrist; Naheliegen des Gegenstands des Patentanspruchs durch den Stand der Technik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 PatG, § 81 PatG
    Patentnichtigkeitssache: Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzfrist; Naheliegen des Gegenstands des Patentanspruchs durch den Stand der Technik

  • IWW

    § 319 Abs. 1 ZPO, § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG, §§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 1, 97 Abs. 1, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO

  • IWW

    § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG, §§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 1, 97 Abs. 1, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Angriff eines Patents wegen unzulässiger Erweiterung und fehlender Patentfähigkeit; Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzfrist; Streitpatent betreffend die Verwendung von von einem Telekommunikationsnetz angebotenen Diensten

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verwendung von Diensten durch Angebote von einem Telekommunikationsnetz" als Erfindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 4
    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verwendung von Diensten durch Angebote von einem Telekommunikationsnetz" als Erfindung

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitssache: Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzfrist; Naheliegen des Gegenstands des Patentanspruchs durch den Stand der Technik

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63

    Stahlveredelung - Desoxydation mit Aluminium oder einer …

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 89/15
    Rn. 7 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage auch nach Ablauf der Schutzfrist, wenn der Kläger ein Interesse daran hat, seine Abnehmer vor Angriffen des Beklagten wegen Patentverletzung zu schützen und damit einer Gefährdung oder Beeinträchtigung seines Absatzes entgegenzuwirken (BGH, Urteil vom 1. April 1965 - Ia ZR 218/63, GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung;… Hall/Nobbe in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 81 Rn. 15).
  • BPatG, 06.07.2023 - 2 Ni 36/21

    Patentnichtigkeitssache - "Vorrichtung zur Bilddekodierung" - fehlende …

    Ein Hinweis auf ein allgemeines Interesse des Fachmanns an einer Verbesserung reiche - insbesondere im Lichte des BGH-Urteils X ZR 89/15 vom 16. Januar 2018, juris - nicht aus, um einen Anlass zu begründen.

    Abgesehen davon unterscheidet sich der in der BGH-Entscheidung X ZR 89/15 diskutierte Sachverhalt, bei dem es um die Übertragung einer Möglichkeit zur Änderung eines Betriebssystems von einem stationären PC auf ein Mobiltelefon geht, grundlegend von der vorliegenden Problematik.

  • BPatG, 19.08.2025 - 35 W (pat) 402/23
    Rn. 27 Ein Rechtsschutzinteresse besteht jedenfalls dann, wenn ein Antragsteller nach wie vor Anlass zur Besorgnis hat, er oder seine Abnehmer könnten auch noch nach Ablauf der Schutzdauer etwaigen Ansprüchen wegen zurückliegender Handlungen ausgesetzt sein (…vgl. GRUR 2021, 696 f. [Rz. 7 f.] - "Phytase"; vgl. auch: BGH, 16.1.2018, Az.: X ZR 89/15, GRUR-Prax 2018, 215 m. Anm. C. Weber).
  • BPatG, 19.08.2025 - 35 W (pat) 401/23
    Ein Rechtsschutzinteresse besteht jedenfalls dann, wenn ein Antragsteller nach wie vor Anlass zur Besorgnis hat, er oder seine Abnehmer könnten auch noch nach Ablauf der Schutzdauer etwaigen Ansprüchen wegen zurückliegender Handlungen ausgesetzt sein (…vgl. GRUR 2021, 696 f. [Rz. 7 f.] - "Phytase"; vgl. auch: BGH, 16.1.2018, Az.: X ZR 89/15, GRUR-Prax 2018, 215 m. Anm. C. Weber).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht