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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.11.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 16.01.2003 - C-388/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,651
EuGH, 16.01.2003 - C-388/01 (https://dejure.org/2003,651)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - C-388/01 (https://dejure.org/2003,651)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - C-388/01 (https://dejure.org/2003,651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Nichtdiskriminierung - Artikel 12 EG und 49 EG - Zutritt zu öffentlichen Museen, Denkmälern, Galerien, antiken Ausgrabungsstätten sowie Parkanlagen und Gärten mit Denkmalcharakter - Vorzugstarife, die von ...

  • Judicialis

    EG Art. 12; ; EG Art. 49

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Nichtdiskriminierung - Artikel 12 EG und 49 EG - Zutritt zu öffentlichen Museen, Denkmälern, Galerien, antiken Ausgrabungsstätten sowie Parkanlagen und Gärten mit Denkmalcharakter - Vorzugstarife, die von ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Artikel 12 EG und 49 EG
    Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Zutritt zu öffentlichen Museen, Denkmälern, Galerien, antiken Ausgrabungsstätten sowie Parkanlagen und Gärten mit Denkmalcharakter - Von lokalen oder dezentralen ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Dienstleistungsfreiheit; Nichtdiskriminierung; Zutritt zu öffentlichen Museen, Denkmälern, Galerien, antiken Ausgrabungsstätten; Zutritt zu Parkanlagen und Gärten mit Denkmalcharakter; Vorzugstarife, die von lokalen oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 12, Art. 49
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Nichtdiskriminierung - Artikel 12 EG und 49 EG - Zutritt zu öffentlichen Museen, Denkmälern, Galerien, antiken Ausgrabungsstätten sowie Parkanlagen und Gärten mit Denkmalcharakter - Vorzugstarife, die von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU LOKALEN ODER DEZENTRALEN KULTURELLEN STÄTTEN ITALIENISCHEN STAATSBÜRGERN ODER PERSONEN VORBEHALTEN HAT, DIE IM GEBIET DER EINRICHTUNGEN WOHNEN, DIE DIE ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Italien

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Als Rentner günstiger in den Dogenpalast // Diskriminierung von Touristen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Versteckte Diskriminierung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12 und 49 EG-Vertrag - Zutritt zu kommunalen Museen - Italienischen Staatsangehörigen oder in Italien Ansässigen vorbehaltene Tarifermäßigung für Personen über 60 oder 65 Jahre

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1442 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 459
  • EuZW 2003, 186
  • DVBl 2003, 388
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Wirtschaftliche Ziele können keine Gründe der öffentlichen Ordnung im Sinne von Artikel 46 EG darstellen (u. a. Urteil vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 15).

    Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24).

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich außerdem (u. a. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8), dass der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Artikel 49 EG eine besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen.

    Auch wenn jeder Mitgliedstaat die internen Gesetzgebungsbefugnisse so verteilen kann, wie er es für richtig hält, so bleibt er doch nach Artikel 226 EG der Gemeinschaft gegenüber für die Beachtung dieser Verpflichtungen allein verantwortlich (u. a. Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-33/90, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-5987, Randnr. 24).

  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ …

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Um eine Maßnahme als diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle Inländer begünstigt werden oder dass unter Ausschluss der Inländer nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (in diesem Sinne u. a. Urteil vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-281/98, Angonese, Slg. 2000, I-4139, Randnr. 41).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Bootsliegeplätze - …

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Dies trifft insbesondere auf eine Maßnahme zu, die eine Unterscheidung aufgrund des Kriteriums des Wohnsitzes trifft, denn sie kann sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirken, da die Gebietsfremden meist Ausländer sind (u. a. Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-224/97, Ciola, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Was erstens die von der italienischen Regierung angeführten wirtschaftlichen Gründe anbelangt, so genügt die Feststellung, dass sie nicht anerkannt werden können, weil rein wirtschaftliche Ziele keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses darstellen können, die dazu angetan sind, eine Beschränkung einer vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit zu rechtfertigen (u. a. Urteil vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 48).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    Imperial Chemical Industries / Colmer - Niederlassungsrecht - Gesellschaftsteuer …

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24).
  • EuGH, 15.03.1994 - C-45/93

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist eine nationale Regelung über den Zugang zu den Museen eines Mitgliedstaats, die eine Diskriminierung allein der ausländischen Touristen enthält, hinsichtlich der Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten nach den Artikeln 7 und 59 EWG-Vertrag (später Artikel 6 und 59 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 12 EG und 49 EG) untersagt (Urteil vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-45/93, Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-911).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard - Dienstleistungsfreiheit - Einkommensteuer - Steuerpflichtiges …

    Auszug aus EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
    Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 13.12.1991 - C-33/90

    Kommission / Italien

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …

    Aus den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Sachen Dogenpalast (Urteil vom 16. Januar 2003, C-388/01, EU:C:2003:30) und Angonese (Urteil vom 6. Juni 2000, C-281/98, EU:C:2000:296) ergebe sich nichts anderes.
  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei …

    Rn. 30 Zum anderen können sich die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Umstände ihrer internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung von Verpflichtungen zu rechtfertigen, die sich aus Richtlinien ergeben (Urteile vom 13. Dezember 1991, Kommission/Italien, C-33/90, Slg. 1991, I-5987, Randnr. 24, und vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 27).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu …

    Rn. 58 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Art. 49 EG besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Dezember 1989, Kommission/Italien, C-3/88, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 13, vom 30. Juni 2005, Tod's und Tod's France, C-28/04, Slg. 2005, I-5781, Randnr. 19, und vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich, C-147/03, Slg. 2005, I-5969, Randnr. 41).
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2749
BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00 (https://dejure.org/2002,2749)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2002 - 2 BvR 483/00 (https://dejure.org/2002,2749)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2002 - 2 BvR 483/00 (https://dejure.org/2002,2749)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 12 Nr. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten unter nahen Angehörigen; Stipendienvertrag zwischen Eltern und Kindern; Fremdvergleich bei Vermögenszuwendungen zwischen nahestehenden Personen zur Abgrenzung von Betriebsausgaben zu nicht abziehbaren ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Steuerrechtliche Anerkennung eines Stipendiums an einen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1442
  • FamRZ 2003, 921 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
    Wenn auch die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten unter nahen Angehörigen nicht überbewertet werden darf (vgl. BVerfGE 13, 290 ), ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass durch den Fremdvergleich bei Vermögenszuwendungen zwischen nahestehenden Personen das Vorliegen von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) sachgerecht von nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) abgegrenzt werden soll (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 -, BStBl II 1996, S. 34).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten der Beschwerdeführer angezeigt, weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
    Wenn auch die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten unter nahen Angehörigen nicht überbewertet werden darf (vgl. BVerfGE 13, 290 ), ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass durch den Fremdvergleich bei Vermögenszuwendungen zwischen nahestehenden Personen das Vorliegen von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) sachgerecht von nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) abgegrenzt werden soll (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 -, BStBl II 1996, S. 34).
  • BFH, 05.06.1986 - IV R 53/82

    Zur verdeckten Mitunternehmerschaft und steuerlichen Anerkennung von …

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
    Nur wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene Vertrag nach Inhalt und Durchführung dem auch zwischen Fremden Üblichen oder zumindest Denkbaren (…vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Oktober 1981 - I R 34/80 -, BStBl II 1982, S. 119 ; vom 5. Juni 1986 - IV R 53/82 -, BStBl II 1986, S. 798 ) entspricht, ist sichergestellt, dass die Vertragsbeziehungen und die auf ihnen beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen Bereich und nicht - z.B. als Unterhaltsleistung - dem Bereich privater Lebensführung zuzurechnen sind.
  • BFH, 14.10.1981 - I R 34/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt in …

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
    Nur wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene Vertrag nach Inhalt und Durchführung dem auch zwischen Fremden Üblichen oder zumindest Denkbaren (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Oktober 1981 - I R 34/80 -, BStBl II 1982, S. 119 ;… vom 5. Juni 1986 - IV R 53/82 -, BStBl II 1986, S. 798 ) entspricht, ist sichergestellt, dass die Vertragsbeziehungen und die auf ihnen beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen Bereich und nicht - z.B. als Unterhaltsleistung - dem Bereich privater Lebensführung zuzurechnen sind.
  • BFH, 29.11.1999 - X B 52/99

    Ausbildungskosten für ein Kind

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. November 1999 - X B 52/99 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 1998 - XII 542/96 - .
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 47/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen an nahe Angehörige

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
    Deshalb liegt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht vor, wenn das Finanzgericht im Einzelfall prüft, ob ein Vertragsverhältnis, wie zwischen Fremden üblich, getroffen wurde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1991 - 2 BvR 47/90 -, HFR 1992, S. 426).
  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 17/19

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Dass durch einen Fremdvergleich bei Vermögenszuwendungen zwischen nahestehenden Personen das Vorliegen von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) sachgerecht von nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) abgegrenzt werden soll, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27.11.2002 - 2 BvR 483/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 171, und BFH-Urteil vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    a) Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, HFR 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 unter B. I. 1.; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von …

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt zum hier streitigen Fremdvergleich entschieden, dass das Ergebnis einer tatrichterlichen Würdigung zum Fremdvergleich grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht angreifbar ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1991 - 2 BvR 47/90 -, juris, Rn. 3; und vom 27. November 2002 - 2 BvR 483/00 -, Rn. 2).
  • BFH, 18.08.2010 - X R 55/09

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in …

    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 171).
  • BFH, 28.10.2020 - X R 1/19

    Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer …

    Rn. 15 Verfassungsrechtlich ist nicht zu beanstanden, dass durch einen Fremdvergleich bei Vermögenszuwendungen zwischen nahestehenden Personen das Vorliegen von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) sachgerecht von nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) abgegrenzt werden soll (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 27.11.2002 - 2 BvR 483/00, juris, und Senatsurteil in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 33).
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 4 B 15.877

    Rechtswidrige Heranziehung einer GbR zur Zweitwohnungsteuer

    Ohne Bedeutung ist dabei die von der Beklagten und vom Verwaltungsgericht in den Mittelpunkt gerückte Frage, ob die zwischen den Geschwistern getroffenen Überlassungsvereinbarungen mit dem Verzicht auf ein Nutzungsentgelt einem sog. Fremdvergleich standhalten und insoweit steuerlich anerkannt werden können (…dazu BayVGH, U.v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - NVwZ-RR 2012, 158 Rn. 21; allgemein BVerfG, B.v. 27.11.2002 - 2 BvR 483/00 - NJW 2003, 1442 m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - X R 14/99

    Typisch stille Gesellschaft, minderjährige Kinder

    Die Prüfung dieser Merkmale im Einzelfall verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, unter B. I. 1.; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • FG Düsseldorf, 25.09.2008 - 11 K 1232/07

    Zum Abzug von Wohnraumkosten bei einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft

    Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) (vgl. BVerfGBeschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, HFR 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • BFH, 01.12.2004 - X R 4/03

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute

    Die Prüfung anhand dieser Kriterien verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • FG Hessen, 29.06.2006 - 11 K 3809/04

    Verlustzuweisung bei einer GmbH & Still

    Die Prüfung anhand dieser Kriterien verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes -GG- (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 842/99

    Voraussetzungen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages; Voraussetzungen der …

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