Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,378
BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03 (https://dejure.org/2004,378)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 6 C 28.03 (https://dejure.org/2004,378)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 (https://dejure.org/2004,378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    PostG § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; VwGO § 101 Abs. 1, § 104 Abs. 1, § 130 a, § 138 Nr. 3, § 144 Abs. 4
    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz zur Beförderung von Postgut; außergewöhnlich hohe Schwierigkeit des Berufungsverfahrens; fehlerhafte Entscheidung im Berufungsverfahren durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    PostG § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4
    Erteilung einer Lizenz zur Beförderung von Postgut; Regulierung im Postbereich; außergewöhnlich hohe Schwierigkeit des Berufungsverfahrens; fehlerhafte Entscheidung im Berufungsverfahren durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung; gesetzliche Exklusivlizenz

  • Judicialis

    PostG § 51 Abs. 1 Satz 1; ; PostG § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; ; VwGO § 101 Abs. 1; ; VwGO § 104 Abs. 1; ; VwGO § 130 a; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 144 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung des richterlichen Ermessens hinsichtlich einer Entscheidung im Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss bei Auftreten großer Schwierigkeiten in der Rechtssache; Anforderungen und Ermessensgesichtspunkte an eine Entscheidung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz zur Beförderung von Postgut; außergewöhnlich hohe Schwierigkeit des Berufungsverfahrens; fehlerhafte Entscheidung im Berufungsverfahren durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 211
  • NJW 2004, 3792 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1377
  • DÖV 2005, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (226)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 60.03

    Telekommunikationsrecht, Vergabe von so genannten "Vanity-Nummern"; Markenschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N.; Beschluss vom 25. September 2003 - BVerwG 4 B 68.03 - NVwZ 2004, 108 ; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 6 B 60.03 - Umdruck S. 10).

    Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung ist nur zu beanstanden, wenn er auf sachfremden Erwägungen oder auf grober Fehleinschätzung beruht (vgl. Beschluss vom 3. Februar 1999 - BVerwG 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 33 S. 2 m.w.N.; Beschluss vom 11. Dezember 2003, a.a.O. Umdruck S. 12 f.).

    Die Komplexität des Streitfalles in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht ist ein in die Ermessensabwägung einzustellender Gesichtspunkt (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2003, a.a.O., Umdruck S. 10;… Beschluss vom 12. März 1999, a.a.O., S. 5).

    Der Umstand, dass das Oberverwaltungsgericht die Berufung wegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen hat, kann ein in diesem Zusammenhang zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, hindert jedoch nicht stets eine Entscheidung im Verfahren nach § 130 a VwGO (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2003, a.a.O., Umdruck S. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N.; Beschluss vom 25. September 2003 - BVerwG 4 B 68.03 - NVwZ 2004, 108 ; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 6 B 60.03 - Umdruck S. 10).

    Die Komplexität des Streitfalles in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht ist ein in die Ermessensabwägung einzustellender Gesichtspunkt (…vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2003, a.a.O., Umdruck S. 10; Beschluss vom 12. März 1999, a.a.O., S. 5).

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Im vorliegenden Fall erfasst die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs die Berufungsentscheidung in ihrer Gesamtheit und nicht nur eine für die Entscheidung unerhebliche Tatsachenfeststellung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 ; Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203 ).
  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Daraufhin hat sich das Gericht mit der Auffassung der Klägerin auseinander gesetzt, mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 19. Mai 1993 - Rs. C-320/91 , Slg. 1993, I-2533 ) sei § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG dahin auszulegen, dass er als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Pflicht der Beklagten enthalte, Gefährdungen des wirtschaftlichen Gleichgewichts des Universaldienstes durch die Lizenzerteilung zu vermeiden.
  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N.; Beschluss vom 25. September 2003 - BVerwG 4 B 68.03 - NVwZ 2004, 108 ; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 6 B 60.03 - Umdruck S. 10).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Obwohl im Vergleich zur ursprünglichen Fassung der Verwaltungsgerichtsordnung die Möglichkeit, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu treffen, erweitert wurde, erweist sich die mündliche Verhandlung im System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nach wie vor als gesetzlicher Regelfall und Kernstück auch des Berufungsverfahrens (vgl. Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ).
  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung ist nur zu beanstanden, wenn er auf sachfremden Erwägungen oder auf grober Fehleinschätzung beruht (vgl. Beschluss vom 3. Februar 1999 - BVerwG 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 33 S. 2 m.w.N.;… Beschluss vom 11. Dezember 2003, a.a.O. Umdruck S. 12 f.).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Im vorliegenden Fall erfasst die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs die Berufungsentscheidung in ihrer Gesamtheit und nicht nur eine für die Entscheidung unerhebliche Tatsachenfeststellung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 ; Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203 ).
  • BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98

    Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Ist das sich auf die Begründetheit oder Unbegründetheit der Berufung beziehende Einstimmigkeitserfordernis (vgl. Beschluss vom 20. Januar 1998 - BVerwG 3 B 1.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 19 S. 1 f.) erfüllt, ist der Verzicht auf die mündliche Verhandlung nicht zwingend.
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen; Prüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
    Damit ist eine in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage angesprochen (bejahend: OLG Jena, Urteil vom 3. März 1999 - 2 U 920/89 - NJW 1999, 3053 ; LG Gera, Urteil vom 15. Mai 1998 - 1 HO 413/97 - ArchivPT 1998, 278 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 - ArchivPT 1998, 386 ;… von Danwitz, Alternative Zustelldienste und Liberalisierung des Postwesens, 1999, S. 66 ff.; derselbe, ArchivPT1998, 281 ; verneinend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 - 20 U 110/99 - GRUR 2001, 539 ; OLG Naumburg, Urteil vom 16. November 2000 - 7 U (Hs) 102/99 - GRUR 2001 534 ; VG Köln, Urteil vom 6. Juli 1999 - 22 K 6821/98 - WRP 2000, 232 ; Offermann/Stark, ArchivPT 1998, 389 ;… vermittelnd: Herdegen in: Badura/ von Danwitz/Herdegen/Sedemund/Stern, Beck'scher PostG-Kommentar, 2. Aufl., § 51 Rn. 133).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98

    Erfassung von Postdienstleistungen vom Ausnahmetatbestand zur Exklusivlizenz des …

  • OLG Naumburg, 16.11.2000 - 7 U (Hs) 102/99

    Zulässigkeit der Ausübung einer intraurbanen Briefverteilung in Form der …

  • OLG Jena, 03.03.1999 - 2 U 920/98
  • VG Köln, 06.07.1999 - 22 K 6821/98
  • LG Gera, 15.05.1998 - 1 HO 413/97
  • VGH Bayern, 02.12.2019 - 12 BV 19.1737

    Kein Wechsel des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers bei einem einheitlichen …

    Die Rechtssache weist weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 6 C 28.03 -, BVerwGE 121, 211 [212]; U.v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 -, BVerwGE 138, 289 [297 f.]).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Eine Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO scheidet aus, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große Schwierigkeiten in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht aufweist (wie Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211).

    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu Urteile vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ).

    Die Grenzen des von § 130a Satz 1 VwGO eröffneten Ermessens werden überschritten, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache - das Maß des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO übersteigend - in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (Urteil vom 30. Juni 2004 a.a.O. S. 213); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles.

    Stellt sich aber in einem Berufungsverfahren eine Vielzahl von ungeklärten Rechtsfragen und damit ein vielschichtiger Streitstoff, über den erstmalig zu befinden ist, spricht das für eine außergewöhnlich große Schwierigkeit (Urteil vom 30. Juni 2004 a.a.O. S. 218;… Beschluss vom 10. Juni 2008 a.a.O. Rn. 5).

    Eine unter Verstoß gegen § 101 Abs. 1 VwGO ergangene Entscheidung verletzt zugleich den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs und stellt damit einen absoluten Revisionsgrund im Sinne von § 138 Nr. 3 VwGO dar (vgl. Urteil vom 30. Juni 2004 a.a.O. S. 221 m.w.N.).

    Rn. 27 d) Die auf dem Verstoß gegen § 130a, § 101 Abs. 1 i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO beruhende Gehörsverletzung erfasst die Berufungsentscheidung in ihrer Gesamtheit und lässt sich nicht auf einzelne Tatsachenfeststellungen eingrenzen (vgl. Urteil vom 30. Juni 2004 a.a.O. S. 221 m.w.N.).

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 33/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung …

    Nicht anders als die durch § 155 Abs. 3 bzw 4 SGG eröffnete Verfahrensweise richtet sich das Beschlussverfahren nach § 153 Abs. 4 SGG hiernach auf die Beschleunigung rechtlich wie tatsächlich einfach gelagerter Verfahren, die - nach umfassender Sachverhaltsaufklärung und Erörterung in der 1. Instanz - zügig zu einer verfahrensbeendenden Entscheidung gebracht werden können sollen (…ebenso zur Bedeutung der Schwierigkeit des Falles und von Tatsachenfragen für die Ermessensentscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG etwa BSG Beschluss vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 4;… BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 38;… BSG Beschluss vom 20.11.2003 - B 13 RJ 38/03 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 1 RdNr 8;… BSG Beschluss vom 24.5.2012 - B 9 SB 14/11 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 14 RdNr 10; BSG Beschluss vom 8.9.2015 - B 1 KR 134/14 B - Juris RdNr 8; zu § 130a VwGO ebenso BVerwG Urteil vom 30.6.2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211, 214 f = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64).

    Von der Befugnis, ohne Einverständnis der Beteiligten außerhalb mündlicher Verhandlung und nur mit Berufsrichtern entscheiden zu dürfen, machen die Berufungsgerichte vielmehr auch ohne ausdrückliche Wiederholung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG nur dann ermessensfehlerfrei Gebrauch, wenn sie sich von den vom Gesetzgeber für die Einführung der Regelung als maßgebend angesehenen Zwecken leiten lassen (zu § 130a VwGO ebenso BVerwG Urteil vom 30.6.2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211, 216 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64).

    Zum anderen können sich auch aus den Angaben der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung weitere Umstände ergeben, die für die Einordnung und Lösung des Streitfalles rechtlich erheblich sein und zu einer sachangemessenen Beurteilung im Revisionsverfahren beitragen können (iE ebenso Bienert, NZS 2012, 885, 889; ähnlich zu § 130a VwGO Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 130a RdNr 6, Stand: 10/2015; enger zu § 130a VwGO dagegen BVerwG Urteil vom 30.6.2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211, 217 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64: keine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht aufweist;… dem folgend Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 153 RdNr 15a).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1279
BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03 (https://dejure.org/2004,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 2 C 2.03 (https://dejure.org/2004,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 2 C 2.03 (https://dejure.org/2004,1279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZDG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ ... 6, 27 Abs. 1 Satz 1, §§ 30, 34 Abs. 1 Satz 1, § 34 Abs. 2 Satz 1; BGB §§ 249, 278, 670, § 831 i. V. m. § 823 Abs. 1, § 839 Abs. 1; GVG § 17 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. GG Art. 34 Satz 3
    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden.

  • Bundesverwaltungsgericht

    ZDG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ 6, 27 Abs. 1 Satz 1, §§ 30, 34 Abs. 1 Satz 1
    Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden; Zivildienstrecht

  • Judicialis

    ZDG § 2 Abs. 1; ; ZDG § 4 Abs. 1; ; ZDG § ... 6; ; ZDG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; ZDG § 30; ; ZDG § 34 Abs. 1 Satz 1; ; ZDG § 34 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 249; ; BGB § 278; ; BGB § 670; ; BGB § 831; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GVG § 17 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 34 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses mit der Anerkennung als Beschäftigungsstelle nach dem Zivildienstgesetz; Verpflichtung des Bundes durch Drittschadensliquidation einen Schaden zu liquidieren; Schädigung des Trägers der Beschäftigungsstelle ...

  • rechtsportal.de

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 370
  • NJW 2004, 3792 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1372
  • DVBl 2004, 1369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 6.97

    Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bund und privatem Träger einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Mit der Anerkennung des Beigeladenen zu 2 als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG) in der hier maßgeblichen Fassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1726) entstand zwischen dem Beigeladenen zu 2 und der Beklagten ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - BVerwGE 106, 272 ; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 ; BGHZ 135, 341 ).

    Insoweit enthält die auf Antrag erteilte Anerkennung eine Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber dem Dienstleistenden (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274 m.w.N.).

    Denn der Bund ist infolge der Anerkennung der Beschäftigungsstelle nicht aus seiner Pflicht zur Dienstaufsicht über die Erfüllung der dem Dienstleistenden nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ZDG obliegenden Pflichten entlassen (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O.).

    Denn er hat sich mit seinem Anerkennungsantrag nach § 4 ZDG und der mit der Anerkennung erfolgten Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber den Dienstleistenden (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O.) in die gemeinschaftliche Verantwortung zur Durchführung des Zivildienstes als hoheitliche Aufgabe begeben.

    a) Voraussetzung dafür, dass der Klägerin gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Fehlverhaltens des Beigeladenen zu 1 aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des zwischen der Beklagten und dem Beigeladenen zu 2 bestehenden verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses in Verbindung mit § 278 BGB zusteht, ist, dass der Beigeladene zu 1 mit dem Willen der Beklagten bei der Erfüllung der ihr obliegenden Verbindlichkeit als ihre Hilfsperson, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig geworden ist (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 276; BGHZ 152, 380 m.w.N.).

    Denn er selbst weist die Dienstleistenden den Beschäftigungsstellen zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ZDG), kann auf die Gestaltung des Einführungsdienstes Einfluss nehmen (§ 25 a ZDG) und behält die Staatsaufsicht über die Durchführung des Zivildienstes (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274, 279).

    Die Beschäftigungsstelle wird durch die Anerkennung nach § 4 ZDG in die Erfüllung der dem Bund obliegenden Aufgabe einbezogen und dadurch gemeinsam mit dem Bund für die Durchführung des Zivildienstes verantwortlich (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274 f.; BGH…, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - a.a.O.; BGHZ 135, 341 ).

  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95

    Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Mit der Anerkennung des Beigeladenen zu 2 als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG) in der hier maßgeblichen Fassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1726) entstand zwischen dem Beigeladenen zu 2 und der Beklagten ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - BVerwGE 106, 272 ; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 ; BGHZ 135, 341 ).

    Der Dienstleistende wird daher bei der Wahrnehmung der ihm durch die Beschäftigungsstelle übertragenen Aufgaben nicht als Erfüllungsgehilfe des Bundes tätig (vgl. BGHZ 135, 341 ; 152, 380 ).

    Vielmehr wird der Zivildienstleistende auch und überwiegend im Interesse der Beschäftigungsstelle tätig, die nach § 30 ZDG über den konkreten Einsatz des Dienstleistenden entscheidet, gemäß § 30 a ZDG die Pflicht hat, ihn zur gewissenhaften Erfüllung seines Dienstes anzuhalten (vgl. BGHZ 135, 341 ), und nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZDG verpflichtet ist, dem ihr zugewiesenen Dienstleistenden eine dem "Wesen des Zivildienstes" entsprechende Beschäftigung zuzuweisen (vgl. dazu u.a. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 69.86 - BVerwGE 79, 274 ).

    Die Beschäftigungsstelle wird durch die Anerkennung nach § 4 ZDG in die Erfüllung der dem Bund obliegenden Aufgabe einbezogen und dadurch gemeinsam mit dem Bund für die Durchführung des Zivildienstes verantwortlich (…vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274 f.; BGH…, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - a.a.O.; BGHZ 135, 341 ).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Nach der zutreffenden Wertung des Berufungsgerichts hat der Beigeladene zu 1 seine Dienstpflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 ZDG, das ihm zu dienstlichen Zwecken überlassene Fahrzeug des Beigeladenen zu 2 pfleglich zu behandeln und im Straßenverkehr vor Schäden zu bewahren, grob fahrlässig verletzt (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - Buchholz 237.7 § 84 NWLBG Nr. 7 S. 1 f., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 3).

    Ist ein besonders hoher Schaden entstanden, dessen voller Ersatz die Lebensführung des Beamten in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde, kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Dienstherrn von der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs teilweise oder vollständig abgesehen werden (…vgl. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - a.a.O., S. 252…, vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O. sowie Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26; Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 6).

    Dementsprechend handelt es sich um eine allein dem Dienstleistenden obliegende Amtspflicht, das ihm dienstlich anvertraute Sacheigentum der Beschäftigungsstelle sorgsam zu behandeln und vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - a.a.O., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Danach ist der Dienstleistende, ebenso wie Beamte und Soldaten zum Schadensersatz nur insoweit heranzuziehen, als dies angemessen, verhältnismäßig und billig ist (vgl. bereits Urteile vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 13 S. 20 und vom 8. August 1973 - BVerwG 6 C 15.71 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 19 S. 54).

    Ist ein besonders hoher Schaden entstanden, dessen voller Ersatz die Lebensführung des Beamten in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde, kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Dienstherrn von der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs teilweise oder vollständig abgesehen werden (…vgl. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - a.a.O., S. 252, vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O. sowie Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26; Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 6).

    Hat der Dienstherr seine Fürsorgepflicht - wie vorliegend - durch den Erlass einer Richtlinie konkretisiert, bindet er hierdurch seine Ermessensausübung, von der er nicht grundlos zum Nachteil des Beamten oder Zivildienstleistenden abweichen darf (vgl. Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O.).

  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    a) Voraussetzung dafür, dass der Klägerin gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Fehlverhaltens des Beigeladenen zu 1 aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des zwischen der Beklagten und dem Beigeladenen zu 2 bestehenden verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses in Verbindung mit § 278 BGB zusteht, ist, dass der Beigeladene zu 1 mit dem Willen der Beklagten bei der Erfüllung der ihr obliegenden Verbindlichkeit als ihre Hilfsperson, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig geworden ist (…vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 276; BGHZ 152, 380 m.w.N.).

    Der Dienstleistende wird daher bei der Wahrnehmung der ihm durch die Beschäftigungsstelle übertragenen Aufgaben nicht als Erfüllungsgehilfe des Bundes tätig (vgl. BGHZ 135, 341 ; 152, 380 ).

  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Diese Pflicht besteht nicht nur aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gegenüber dem Bund als Dienstherrn, sondern auch gegenüber der Beschäftigungsstelle als einer Einrichtung, die nachgeordnet mit dem Bund an der Erfüllung einer beiden gemeinsam gestellten hoheitlichen Aufgabe, namentlich der Durchführung des Zivildienstes, mitwirkt (vgl. BGHZ 87, 253 ; 116, 312 <316).

    Dies ist nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 87, 253 ff.) beim Dienstleistenden nicht der Fall, weil die allgemeine Weisungsbefugnis des Bundes hinter der der Beschäftigungsstelle gemäß § 30 ZDG zustehenden Weisungsbefugnis zurücktritt.

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Mit der Anerkennung des Beigeladenen zu 2 als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG) in der hier maßgeblichen Fassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1726) entstand zwischen dem Beigeladenen zu 2 und der Beklagten ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - BVerwGE 106, 272 ; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 ; BGHZ 135, 341 ).

    Die Beschäftigungsstelle wird durch die Anerkennung nach § 4 ZDG in die Erfüllung der dem Bund obliegenden Aufgabe einbezogen und dadurch gemeinsam mit dem Bund für die Durchführung des Zivildienstes verantwortlich (…vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274 f.; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - a.a.O.; BGHZ 135, 341 ).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 21.96

    Unterschlagene Geldbuße - § 153a StPO, Haftung des Staatsanwalts, Schaden des …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Nach der zutreffenden Wertung des Berufungsgerichts hat der Beigeladene zu 1 seine Dienstpflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 ZDG, das ihm zu dienstlichen Zwecken überlassene Fahrzeug des Beigeladenen zu 2 pfleglich zu behandeln und im Straßenverkehr vor Schäden zu bewahren, grob fahrlässig verletzt (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - Buchholz 237.7 § 84 NWLBG Nr. 7 S. 1 f., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 3).

    Dementsprechend handelt es sich um eine allein dem Dienstleistenden obliegende Amtspflicht, das ihm dienstlich anvertraute Sacheigentum der Beschäftigungsstelle sorgsam zu behandeln und vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - a.a.O., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Es hat nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss und die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht angestellt (vgl. Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - BVerwGE 19, 243 ).

    Ist ein besonders hoher Schaden entstanden, dessen voller Ersatz die Lebensführung des Beamten in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde, kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Dienstherrn von der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs teilweise oder vollständig abgesehen werden (vgl. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - a.a.O., S. 252…, vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O. sowie Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26; Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 6).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Bei beamtenrechtlichen Schadensersatzansprüchen besitzt der Dienstherr diese Kenntnis, wenn das zuständige Organ oder die Stelle, die nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung eines Beamten zum Schadensersatz oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist, aufgrund der ihr bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (vgl. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280 ).

    Besteht die Pflichtverletzung - wie hier - in einem Unterlassen, ist dieses für den Schaden dann ursächlich, wenn pflichtgemäßes Handeln den Schaden verhindert hätte (vgl. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - a.a.O., S. 286).

  • BVerwG, 08.12.1994 - 2 B 101.94

    Falschberechnung von Wohngeld - Beamtenhaftung, Drittschadensliquidation, …

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93

    Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden …

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …

  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65

    Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, § …

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 875/94

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines Pkw

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines …

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit …

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82

    Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 69.86

    Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende - Anerkennungsvoraussetzungen - …

  • BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 112.86

    Zivildienst - Krankenhaus - Arzt - Haftpflichtversicherung

  • BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71

    Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung …

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 4.99

    Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung; …

  • BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen …

  • BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80

    Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn - Haftung für Eigenschäden des …

  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von …

  • BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98

    Erforderlichkeit eines Vorsatzes auch bezüglich des Eintritts eines …

  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines …

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370 ).
  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass ein Beamter oder Zivildienstleistender, der nicht bei seinem Dienstherrn eingesetzt ist, für Schäden, die er bei seiner Beschäftigungsstelle verursacht, im Wege der Drittschadensliquidation von seinem Dienstherrn in Anspruch genommen werden kann (BVerwGE 120, 370, 372; VG Lüneburg…, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 A 253/05 - [...] Rn. 20).
  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4769/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor …

    Rn. 133 vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 2/03 - juris; Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rn. 61 ff.

    Rn. 137 BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 2/03 - juris; Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rn. 57.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,952
BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03 (https://dejure.org/2004,952)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 C 13.03 (https://dejure.org/2004,952)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 (https://dejure.org/2004,952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AuslG § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 87 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1, § 139 Abs. 3 Satz 4; StAG § 25
    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Gegenseitigkeit; gerichtliche Sachaufklärung; Unionsbürger.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 87 Abs. 2
    Anspruchseinbürgerung; Ausländer; Begründung; Einbürgerung; Einbürgerungsfolge; Einbürgerungspraxis; Einbürgerungsrecht; Einbürgerungsvoraussetzung; Ermessenseinbürgerung; Europäische Union; Gegenseitigkeit; Gegenseitigkeitserfordernis; Gleichwertigkeit; Griechenland; ...

  • Judicialis

    AuslG § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; AuslG § 87 Abs. 2; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4; ; StAG § 25

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Gegenseitigkeit im Sinne von § 87 Abs. 2 AuslG (Ausländergesetz) - Hinnahme der Mehrstaatigkeit durch das Einbürgerungsrecht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union - Geltung des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit - ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 85 Abs. 1 S. 1; AuslG § 87 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 139 Abs. 3
    D (A), Griechen, Unionsbürger, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Mehrstaatigkeit, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Gegenseitigkeit, Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, Darlegungserfordernis

  • rechtsportal.de

    Gegenseitigkeit bei der Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mehrstaatigkeit ist bei der Einbürgerung eines Griechen hinzunehmen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mehrstaatigkeit ist bei der Einbürgerung eines Griechen hinzunehmen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 298
  • NJW 2004, 3792 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1369
  • DVBl 2004, 1430
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
    Hierbei handelt es sich um die Feststellung von Tatsachen, auch soweit es um die Entscheidung geht, welche ausländischen Rechtsvorschriften zur Auslegung des Gegenseitigkeitserfordernisses in § 87 Abs. 2 AuslG heranzuziehen sind, wie sie auszulegen sind und wie die griechischen Vorschriften bei der Einbürgerung von Deutschen in der Praxis angewandt werden (§ 173 VwGO i.V.m. § 293 ZPO, vgl. etwa Urteil vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 ; Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 m.w.N.).

    Die festgestellten Tatsachen unterliegen nur insoweit der revisionsgerichtlichen Überprüfung, als geltend gemacht wird, das Berufungsgericht habe seiner Ermittlungspflicht nicht genügt oder das Ergebnis sei unter Verstoß gegen sonstige Verfahrensvorschriften gewonnen worden (Urteil vom 18. Juli 1974, a.a.O., Leitsatz 3).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96

    Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der italienischen …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
    Gegenseitigkeit im Sinne von § 87 Abs. 2 AuslG besteht, wenn und soweit nach dem Einbürgerungsrecht und der Einbürgerungspraxis eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bei der Einbürgerung eines deutschen Staatsangehörigen Mehrstaatigkeit generell oder in Bezug auf bestimmte Personengruppen hingenommen wird (…vgl. auch zur Bedeutung der Staatenpraxis hinsichtlich des völkerrechtlichen Grundsatzes der Gegenseitigkeit Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., S. 48 ff.; vgl. ferner Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 20.96 - BVerwGE 107, 223 ).
  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Nach religiösem Ritus geschlossene …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
    Hierbei handelt es sich um die Feststellung von Tatsachen, auch soweit es um die Entscheidung geht, welche ausländischen Rechtsvorschriften zur Auslegung des Gegenseitigkeitserfordernisses in § 87 Abs. 2 AuslG heranzuziehen sind, wie sie auszulegen sind und wie die griechischen Vorschriften bei der Einbürgerung von Deutschen in der Praxis angewandt werden (§ 173 VwGO i.V.m. § 293 ZPO, vgl. etwa Urteil vom 18. Juli 1974 - BVerwG 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 ; Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …

    Rn. 39 An diese nicht mit durchgreifenden Revisionsrügen angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts zum Inhalt des ungarischen Rechts ist der Senat nach § 137 Abs. 2 VwGO gebunden, weil sie nach § 173 VwGO i.V.m. § 293 ZPO zur Tatsachenfeststellung zählen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme; …

    Des Weiteren ist darzulegen, dass entweder bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2 S. 4 f.).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht; …

    Vor allem muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne dies von sich aus hätten aufdrängen müssen (Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 und vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; …

    Überdies wird mit der Suche nach Handlungsalternativen und gleich geeigneten, weniger belastenden Mitteln zwar das Ziel der weiteren Sachaufklärung beschrieben, nicht jedoch dargelegt, welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen die Vorinstanz hätte ergreifen müssen, welches Ermittlungsergebnis die jeweiligen Maßnahmen voraussichtlich erbracht hätten und inwieweit sich daraus eine für die Beklagte günstigere Entscheidung hätte ergeben können (zu den entsprechenden Darlegungsanforderungen vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 9.12

    Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Entlassung aus …

    Aus den unstreitigen und im Revisionsverfahren bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts (vgl. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2 S. 4) folgt, dass die minderjährige Klägerin nach türkischem Recht bis zum Eintritt der Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren nicht allein aus der Staatsangehörigkeit entlassen werden kann.
  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von …

    Für die Ausgestaltung wie die Anwendung der Regelungen des § 12 Abs. 1 StAG ist zudem zu berücksichtigen, dass diese Regelungen den systematisch vorrangigen Grundsatz des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG ausformen und insoweit ein Regel-Ausnahmeverhältnis besteht (siehe - zu § 87 AuslG a.F. - BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).

    Rn. 13 § 12 Abs. 2 StAG ist durch das Ziel sachlich gerechtfertigt, der europäischen Integration durch Erleichterung der Einbürgerung von Unionsbürgern (BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ) bzw. der Berücksichtigung völkerrechtlicher Sonderbeziehungen zu dienen, und lässt auch sonst keinen möglich Gleichheitsverstoß erkennen.

  • BVerwG, 24.06.2020 - 8 B 71.19

    Erlass von Ordnungsgeldforderungen nach § 325 HGB

    Überdies wird nicht dargetan, welches Beweisergebnis seine Vernehmung oder die Sichtung dieser Unterlagen erbracht hätte und inwieweit sich daraus eine für die Klägerin günstigere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. zu den entsprechenden Darlegungsanforderungen BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - Buchholz 420.240 § 87 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe; …

    Weiterhin hätte entweder dargelegt werden müssen, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 94/23

    Eigenkapitalzinssatz V - Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte …

    Die Rechtsbeschwerde macht nicht geltend, dass sie im Beschwerdeverfahren auf eine Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat (…BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, WuW/E DE-R 1520 [juris Rn. 22] - Arealnetz;… vom 23. Juni 2009 - EnVR 48/08, WuW/E DE-R 2692 [juris Rn. 24] - Netzanschluss; BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 C 13/03, BVerwGE 120, 298 [juris Rn. 18]).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    a) Es bestehen bereits Zweifel, ob der von der Antragsgegnerin gerügte Verstoß gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) den Darlegungsanforderungen des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO genügt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23

    Eigenkapitalzinssatz IV - Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - 19 A 626/04

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07

    Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Verstoß gegen …

  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 93/23

    Eigenkapitalzinssatz VI - Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die vierte …

  • BGH, 17.12.2024 - EnVR 91/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …

  • BVerwG, 22.05.2013 - 5 B 24.13

    Schwerbehindertenrechtlicher Kündigungsschutz

  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 92/23

    Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …

  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Festsetzung eines höhren Mietkostenanteils; …

  • BGH, 25.02.2025 - EnVR 83/23

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; Analyse …

  • BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 3.21

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …

  • BGH, 09.09.2025 - EnVR 82/23

    Lichtblick II

  • BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15

    Neubewertung der Förderfähigkeit von Aufwendungen

  • BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 4.21

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …

  • BVerwG, 02.06.2022 - 3 B 23.21

    Veröffentlichung und Rechtmäßigkeit der Ergebnisse des sogenannten 10. Warentests …

  • BVerwG, 15.02.2008 - 5 B 196.07

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen …

  • BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 2.21

    Verfahrensmangel; Nachbarklage wegen Geräuschimmissionen einer Windenergieanlage

  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 6.18

    Rechtsbeschwerde in einem Wahlanfechtungsverfahren; Verletzung des rechtlichen …

  • BVerwG, 02.09.2014 - 8 PKH 2.13
  • BVerwG, 04.08.2016 - 8 B 31.15

    Entschädigungsberechtigung; Anspruch auf Bruchteilsrestitution

  • BVerwG, 24.06.2022 - 10 B 16.21

    Inhaltliche Bestimmtheit der Mitteilung des Ergebnisses einer Flurstückneubildung …

  • BVerwG, 13.12.2010 - 5 B 20.10

    Anspruch auf nachträgliche Erfüllung eines Entschädigungsanspruchs; zur Auslegung …

  • BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09

    Zulassung einer Revision gegen ein auf mehrere die Entscheidung selbstständig …

  • BVerwG, 21.12.2010 - 5 B 39.10

    Darlegungsanforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangels im Falle der …

  • BVerwG, 28.08.2009 - 8 B 16.09

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung für die …

  • BVerwG, 12.09.2012 - 5 B 15.12

    Auslegung des Begriffs "vertrauensärztliches Gutachten" i.d.a.F.d. § 78 Abs. 3 S. …

  • BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19

    Zur Anwendung der Beweiserleichterung gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 BerRehaG

  • BVerwG, 09.05.2006 - 7 B 104.05

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …

  • BVerwG, 24.06.2019 - 8 B 33.18

    Entschädigungsanspruch für den Verlust einer Aktienbeteiligung an einem …

  • BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14

    Aufhebung des funktionalen Bezugs zur komplexen Wohnbebauung durch das Anlegen …

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 105.05

    Anspruch auf Aufhebung eines Bescheids über Kosten der Ersatzvornahme zur …

  • BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19

    Anspruch auf Anerkennung eines früheren Verfolgungsbeginns im Rahmen einer …

  • VG Neustadt, 07.09.2022 - 5 K 63/22

    Einbürgerung eines US-Bürgers; doppelte Staatsbürgerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 19 A 3022/08

    Einseitige Gewichtung von schulfachlichen und sonderpädagogisch sachverständigen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 19 A 2636/11

    Befangenheit des Prüfungsausschusses bei Anhörung des zu prüfenden Schulleiters …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2015 - 19 A 109/13

    Ermessensentscheidung über eine Ausnahme von der Pflicht eines Schülers zum …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - 19 A 2178/06

    Erstattung von Schülerfahrkosten; Darlegung der Überschreitung der maßgeblichen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7624
VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04 (https://dejure.org/2004,7624)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.2004 - 6 S 40/04 (https://dejure.org/2004,7624)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 6 S 40/04 (https://dejure.org/2004,7624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausnahmegenehmigung für testamentarische Verfügung eines Heimbewohners zu Gunsten des Heimträgers

  • Deutsches Notarinstitut

    HeimG a. F. § 14 Abs. 1; HeimG § 14 Abs. 6
    Letztwillige Verfügung zugunsten eines Heimträgers

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit testamentarischer Verfügungen eines Heimbewerbers zugunsten eines Heimträgers; Anwendbarkeit des § 14 Abs. 1 des Heimgesetzes alte Fassung (HeimG a.F.) auf ein vor dem Einzug ins Pflegeheim verfasstes Testament; Voraussetzungen für den Anspruch auf eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3492
  • NJW 2004, 3792
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Rn. 26 b. § 14 Abs. 1 HeimG ist auch auf Testamente anwendbar (ebenso die h.A.; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.01.1990, Buchholz 451.44, HeimG Nr. 5 = NJW 1990, 2268; BGH, Beschluss vom 24.01.1996, ZEV 1996, 147; s. auch BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 03.07.1998, NJW 1998, 2964;… Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, Kommentar, 9. Aufl., 2003, § 14, Randnr. 8;… LPK-HeimG, 1. Aufl., 2004, § 14, Randnr. 5; Dahlem/ Giese/Igl/Klie, Das Heimgesetz, Stand: Oktober 2002, § 14, Randnr. 22;… Crößmann/Goberg/Iffland/Mangels, Taschenkommentar Heimgesetz, 4. Aufl. 2000, Randnr. 5.5; Gitter/Schmitt, Heimgesetz, Kommentar, Stand: September 2003, § 14, IV Nr. 1; Dubischar, Die untersagte "Vorteilsnahme" nach § 14 HeimG, Deutsche Notarzeitung 1993, 419, 420; Petersen, Die eingeschränkte Testierfreiheit beim Pflegeheimbetrieb durch eine GmbH, Deutsche Notarzeitung 2000, 739, 740; vgl. dazu auch BT-Drs.

    Zudem besteht bei Testamenten, auch wenn sie vor Einzug errichtet worden sind, stets die Gefahr einer Störung des von § 14 Abs. 1 HeimG a.F. - auch - geschützten Heimfriedens aufgrund finanzieller Konkurrenz der Bewohner (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.1998, aaO) .

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 03.07.1998 (NJW 1998, 2964) ausgeführt, dass das in § 14 HeimG enthaltene Testierverbot legitimen Gemeinwohlzwecken diene und eine übliche und zumutbare Einschränkung der Berufs- und Gewerbefreiheit der Heimträger darstelle, deren berechtigten Interessen bereits durch das Pflegeentgelt Rechnung getragen werde.

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies u.a. mit der Möglichkeit eines Heimbewohners begründet, in den Fällen, in denen die Genehmigungsfähigkeit einer testamentarischen Verfügung daran scheitere, dass der Bewohner vom begünstigten Heimträger nicht rechtzeitig über den Genehmigungsvorbehalt aufgeklärt worden sei, inhaltsgleich erneut zu testieren (Beschl. v. 03.07.1998, aaO).

  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Denn ab diesem Zeitpunkt entsteht für den Heimbewohner, der bereits zu Gunsten des Heimträgers testiert hat, in gleicher Weise wie für denjenigen, der erst nach dem Einzug testiert, die Gefahr einer tatsächlichen Beschränkung seiner Testierfreiheit (KG, Beschluss vom 14.05.1998, NJW-RR 1999, 2; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000, NJW-RR 2001, 295).

    Die Rechtsprechung, die darüber hinaus ausdrücklich die Annahme durch den bedachten Heimträger verlangt, geht jedenfalls dann, wenn der Träger Kenntnis von der Verfügung hatte und durch sein Verhalten oder Äußerungen nichts Gegenteiliges hat erkennen lassen, nach den Gesamtumständen von einem Einvernehmen über die Verfügung aus (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28.03.1989, Juris, bestätigt durch BVerwG…, Beschluss vom 26.01.1990, a.a.O.; KG, Beschluss vom 14.05.1998, NJW-RR 1999, 2; BayObLG…, Beschluss vom 28.06.1991, …

    Rn. 30 Der Heimleiter, dessen Kenntnis sich die Klägerin zurechnen lassen muss (ebenso OVG Berlin…, Urteil vom 28.03.1989, aaO, bestätigt durch BVerwG…, Beschluss vom 26.01.1990, aaO; BayObLG…, Beschluss vom 13.09.2000, aaO, KG, Beschluss vom 14.05.1998, aaO; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22.02.1995, aaO; BGH…, Beschluss vom 24.01.1996, aaO;… Kunz/Butz/Wiedemann, aaO, § 14, Randnr. 24;… Gitter/Schmidt, aaO, § 14 VIII Nr. 2), hatte bereits mehr als einen Monat vor dem Einzug von Frau St. in das Heim Kenntnis von deren Testament.

    In der Rechtsprechung wird darauf hingewiesen, dass der Träger die Genehmigung "unverzüglich" nach der Kenntnisnahme des Testaments beantragen könne (OVG Berlin…, Urteil vom 28.03.1989, a.a.O.; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 24.11.1992, a.a.O.), die Leistung sei mangels ausdrücklich oder schlüssig erklärten Einverständnisses des Heimträgers noch nicht versprochen, wenn er im Anschluss an die Kenntniserlangung dem Heimbewohner die Rechtslage deutlich mache und auf die Notwendigkeit der Einholung einer Ausnahmegenehmigung hinweise (KG, Beschluss vom 14.05.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1990 - 7 B 86.89

    Testament - Heimbewohner - Heimträger - Annahmeverbot von Vermögensvorteilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Rn. 26 b. § 14 Abs. 1 HeimG ist auch auf Testamente anwendbar (ebenso die h.A.; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.01.1990, Buchholz 451.44, HeimG Nr. 5 = NJW 1990, 2268; BGH, Beschluss vom 24.01.1996, ZEV 1996, 147; s. auch BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 03.07.1998, NJW 1998, 2964;… Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, Kommentar, 9. Aufl., 2003, § 14, Randnr. 8;… LPK-HeimG, 1. Aufl., 2004, § 14, Randnr. 5; Dahlem/ Giese/Igl/Klie, Das Heimgesetz, Stand: Oktober 2002, § 14, Randnr. 22;… Crößmann/Goberg/Iffland/Mangels, Taschenkommentar Heimgesetz, 4. Aufl. 2000, Randnr. 5.5; Gitter/Schmitt, Heimgesetz, Kommentar, Stand: September 2003, § 14, IV Nr. 1; Dubischar, Die untersagte "Vorteilsnahme" nach § 14 HeimG, Deutsche Notarzeitung 1993, 419, 420; Petersen, Die eingeschränkte Testierfreiheit beim Pflegeheimbetrieb durch eine GmbH, Deutsche Notarzeitung 2000, 739, 740; vgl. dazu auch BT-Drs.

    Das ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn zwischen Heimbewohner und Heimträger Einvernehmen über die Leistung besteht, wobei auf das Einvernehmen auch aus den Gesamtumständen geschlossen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 26.01.1990, a.a.O.).

    Die Rechtsprechung, die darüber hinaus ausdrücklich die Annahme durch den bedachten Heimträger verlangt, geht jedenfalls dann, wenn der Träger Kenntnis von der Verfügung hatte und durch sein Verhalten oder Äußerungen nichts Gegenteiliges hat erkennen lassen, nach den Gesamtumständen von einem Einvernehmen über die Verfügung aus (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28.03.1989, Juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 26.01.1990, a.a.O.; KG, Beschluss vom 14.05.1998, NJW-RR 1999, 2; BayObLG…, Beschluss vom 28.06.1991, …

    Rn. 30 Der Heimleiter, dessen Kenntnis sich die Klägerin zurechnen lassen muss (ebenso OVG Berlin…, Urteil vom 28.03.1989, aaO, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 26.01.1990, aaO; BayObLG…, Beschluss vom 13.09.2000, aaO, KG…, Beschluss vom 14.05.1998, aaO; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22.02.1995, aaO; BGH…, Beschluss vom 24.01.1996, aaO;… Kunz/Butz/Wiedemann, aaO, § 14, Randnr. 24;… Gitter/Schmidt, aaO, § 14 VIII Nr. 2), hatte bereits mehr als einen Monat vor dem Einzug von Frau St. in das Heim Kenntnis von deren Testament.

  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Denn ab diesem Zeitpunkt entsteht für den Heimbewohner, der bereits zu Gunsten des Heimträgers testiert hat, in gleicher Weise wie für denjenigen, der erst nach dem Einzug testiert, die Gefahr einer tatsächlichen Beschränkung seiner Testierfreiheit (KG, Beschluss vom 14.05.1998, NJW-RR 1999, 2; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000, NJW-RR 2001, 295).

    Zum Teil bejaht die Rechtsprechung die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 HeimG a.F. bereits dann, wenn der Heimträger Kenntnis von der Verfügung erlangt hat und der verfügende Heimbewohner dies weiß (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.02.1995, ZEV 1996, 146, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 24.01.1996, ZEV 1996, 147; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000, NJW-RR 2001, 295).

    Rn. 30 Der Heimleiter, dessen Kenntnis sich die Klägerin zurechnen lassen muss (ebenso OVG Berlin…, Urteil vom 28.03.1989, aaO, bestätigt durch BVerwG…, Beschluss vom 26.01.1990, aaO; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000, aaO, KG…, Beschluss vom 14.05.1998, aaO; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22.02.1995, aaO; BGH…, Beschluss vom 24.01.1996, aaO;… Kunz/Butz/Wiedemann, aaO, § 14, Randnr. 24;… Gitter/Schmidt, aaO, § 14 VIII Nr. 2), hatte bereits mehr als einen Monat vor dem Einzug von Frau St. in das Heim Kenntnis von deren Testament.

  • BGH, 24.01.1996 - IV ZR 84/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung - Einordnung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Rn. 26 b. § 14 Abs. 1 HeimG ist auch auf Testamente anwendbar (ebenso die h.A.; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26.01.1990, Buchholz 451.44, HeimG Nr. 5 = NJW 1990, 2268; BGH, Beschluss vom 24.01.1996, ZEV 1996, 147; s. auch BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 03.07.1998, NJW 1998, 2964;… Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, Kommentar, 9. Aufl., 2003, § 14, Randnr. 8;… LPK-HeimG, 1. Aufl., 2004, § 14, Randnr. 5; Dahlem/ Giese/Igl/Klie, Das Heimgesetz, Stand: Oktober 2002, § 14, Randnr. 22;… Crößmann/Goberg/Iffland/Mangels, Taschenkommentar Heimgesetz, 4. Aufl. 2000, Randnr. 5.5; Gitter/Schmitt, Heimgesetz, Kommentar, Stand: September 2003, § 14, IV Nr. 1; Dubischar, Die untersagte "Vorteilsnahme" nach § 14 HeimG, Deutsche Notarzeitung 1993, 419, 420; Petersen, Die eingeschränkte Testierfreiheit beim Pflegeheimbetrieb durch eine GmbH, Deutsche Notarzeitung 2000, 739, 740; vgl. dazu auch BT-Drs.

    Zum Teil bejaht die Rechtsprechung die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 HeimG a.F. bereits dann, wenn der Heimträger Kenntnis von der Verfügung erlangt hat und der verfügende Heimbewohner dies weiß (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.02.1995, ZEV 1996, 146, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 24.01.1996, ZEV 1996, 147; BayObLG…, Beschluss vom 13.09.2000, NJW-RR 2001, 295).

    Rn. 30 Der Heimleiter, dessen Kenntnis sich die Klägerin zurechnen lassen muss (ebenso OVG Berlin…, Urteil vom 28.03.1989, aaO, bestätigt durch BVerwG…, Beschluss vom 26.01.1990, aaO; BayObLG…, Beschluss vom 13.09.2000, aaO, KG…, Beschluss vom 14.05.1998, aaO; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 22.02.1995, aaO; BGH, Beschluss vom 24.01.1996, aaO;… Kunz/Butz/Wiedemann, aaO, § 14, Randnr. 24;… Gitter/Schmidt, aaO, § 14 VIII Nr. 2), hatte bereits mehr als einen Monat vor dem Einzug von Frau St. in das Heim Kenntnis von deren Testament.

  • VG Sigmaringen, 26.02.2003 - 3 K 1082/01

    Versprechen von Geld oder geldwerten Leistungen der Heimbewohner an einen Verein, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Februar 2003 - 3 K 1082/01 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 13 Mit Urteil vom 26.02.2003 - 3 K 1082/01 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    Rn. 17 das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Februar 2003 - 3 K 1082/01 - zu ändern, das beklagte Land zu verpflichten, ihr im Hinblick auf die Erbeinsetzung durch Frau H. St. eine Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 6 HeimG zu erteilen sowie den Bescheid des Landratsamts Biberach vom 24.05.2000 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 15.06.2001 aufzuheben, soweit sie dieser Verpflichtung entgegenstehen.

  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    1a Z 3/90">NJW 1992, 55; Beschluss vom 24.11.1992, NJW 1993, 1143; ähnlich der Rechtsgedanke des § 151 BGB, wonach eine Annahmeerklärung entbehrlich ist, wenn sie nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist).

    In der Rechtsprechung wird darauf hingewiesen, dass der Träger die Genehmigung "unverzüglich" nach der Kenntnisnahme des Testaments beantragen könne (OVG Berlin…, Urteil vom 28.03.1989, a.a.O.; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 24.11.1992, a.a.O.), die Leistung sei mangels ausdrücklich oder schlüssig erklärten Einverständnisses des Heimträgers noch nicht versprochen, wenn er im Anschluss an die Kenntniserlangung dem Heimbewohner die Rechtslage deutlich mache und auf die Notwendigkeit der Einholung einer Ausnahmegenehmigung hinweise (KG…, Beschluss vom 14.05.1998, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Dies gilt grundsätzlich auch in der Fallkonstellationen der vorliegenden Art. Dass diese Möglichkeit angesichts des raschen Todes der Frau St. im konkreten Einzelfall nur schwer zu realisieren gewesen wäre, gibt angesichts der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Ausgestaltung einer Norm zu typisieren (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 24.07.1963, BVerfGE 17, 1 ; Urteil vom 07.12.1999, BVerfGE 101, 275 ), für die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 14 Abs. 1 und 6 HeimG a.F. nichts her.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Dies gilt grundsätzlich auch in der Fallkonstellationen der vorliegenden Art. Dass diese Möglichkeit angesichts des raschen Todes der Frau St. im konkreten Einzelfall nur schwer zu realisieren gewesen wäre, gibt angesichts der Befugnis des Gesetzgebers, bei der Ausgestaltung einer Norm zu typisieren (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 24.07.1963, BVerfGE 17, 1 ; Urteil vom 07.12.1999, BVerfGE 101, 275 ), für die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 14 Abs. 1 und 6 HeimG a.F. nichts her.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2004 - 6 S 40/04
    Rn. 34 b. Eine einschränkende Auslegung des § 14 Abs. 6 HeimG derart, dass in der vorliegenden Fallkonstellation ausnahmsweise die nachträgliche Einholung der Ausnahmegenehmigung zuzulassen wäre, scheitert bereits an dem insoweit eindeutigen, nicht auslegungsfähigen Wortlaut des § 14 Abs. 6 HeimG (vgl. zu den Grenzen zulässiger Auslegung etwa BVerfG, Beschluss vom 30.06.1964, BVerfGE 18, 97 und Beschluss vom 11.06.1980, BVerfGE 54, 277 ).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 57.85

    Keine nachträgliche Genehmigung einer Schenkung des Heimbewohners an den …

  • BGH, 27.04.1995 - III ZR 147/94

    Annahme einer Revision - Vorliegen eines Stiftungsvertrags mit …

  • VG Berlin, 26.06.2025 - 14 K 1294.22
    Rn. 44 Soweit in der Rechtsprechung teilweise für das Merkmal "sich gewähren lassen" noch ein Einvernehmen zwischen dem Bewohner und dem Leistungserbringer gefordert wurde, welches sich auch aus schlüssigem Verhalten beziehungsweise den Gesamtumständen ergeben könne (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 28. März 1989 - 4 B 7.89 -, BeckRS 1989, 8036, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1990 - 7 B 86/89 -, NJW 1990, 2268; KG, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 1 W 3540-97 -, NJW-RR 1999, 2; VGH Mannheim, Urteil vom 1. Juli 2004 - 6 S 40/04 -, NJW 2004, 3792), kann offen bleiben, ob dem - zumal bei einseitigen Willenserklärungen wie einem Testament - zu folgen ist.

    Allerdings wurde in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass eine Ausnahmegenehmigung noch unverzüglich nach der Errichtung des Testaments und der erfolgten Kenntnisnahme beantragt werden könne (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 28. März 1989, a.a.O; VGH Mannheim, Urteil vom 1. Juli 2004, a.a.O.; KG…, Beschluss vom 14. Mai 1998, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht