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Rechtsprechung
   LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14   

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https://dejure.org/2014,51257
LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 (https://dejure.org/2014,51257)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 (https://dejure.org/2014,51257)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 5 Sa 580/14 (https://dejure.org/2014,51257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 294
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
    Die Unterscheidung ist für die gerichtliche Kontrolle und die Frage von Bedeutung, wer die Initiative zur Festlegung von Zielen zu ergreifen hat (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 = juris Rn. 15).

    Es finden die Grundsätze über die freie Entgeltvereinbarung uneingeschränkt Anwendung (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 = juris Rn. 16).

    Ist für die Festlegung von Zielen eine Zeit nach dem Kalender bestimmt und gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Ziele vor, bedarf es gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB für den Verzug des Arbeitgebers auch keiner Mahnung des Arbeitnehmers (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 = juris Rn. 17).

    Die Unterscheidung ist für die gerichtliche Kontrolle und die Frage von Bedeutung, wer die Initiative zur Festlegung von Zielen zu ergreifen hat (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 = juris Rn. 15) .

    Es finden die Grundsätze über die freie Entgeltvereinbarung uneingeschränkt Anwendung ( BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 = juris Rn. 16) .

    Ist für die Festlegung von Zielen eine Zeit nach dem Kalender bestimmt und gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Ziele vor, bedarf es gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB für den Verzug des Arbeitgebers auch keiner Mahnung des Arbeitnehmers ( BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 = juris Rn. 17) .

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595; 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - ZIP 2014, 1093).

    Ist dies nicht der Fall, ist die Leistungsbestimmung durch Urteil vorzunehmen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595; 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - ZIP 2014, 1093) .

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595; 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - ZIP 2014, 1093).

    Ist dies nicht der Fall, ist die Leistungsbestimmung durch Urteil vorzunehmen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595; 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - ZIP 2014, 1093) .

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - NZA 2014, 774).
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - NZA 2014, 1330) .
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
    Dies folgt daraus, dass Leistungen, die nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig werden (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 595/12 - BetrAV 2014, 201) .
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
    Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses der Parteien wird durch den Wechsel des Arbeitgebers insoweit nicht berührt (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - EzA § 611 BGB 2002 Tantieme Nr. 1) .
  • LAG Köln, 06.02.2024 - 4 Sa 390/23

    Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe; Motivations- und Anreizfunktion;

    cc) Nach Auffassung der Berufungskammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung (ebenso LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - Rn. 56; LAG Köln 26.01.2018 - 4 Sa 433/17 - Rn. 44 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - Rn. 79; LAG München 20.06.2012 - 10 Sa 951/11 - Rn. 54; LAG Hamm 02.10.2008 - 15 Sa 1000/08 - Rn. 92; aA LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Rn. 73; LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - Rn. 19; jeweils zitiert nach juris) , allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.

    Zwar unterliegt die einseitige Zielvorgabe als Leistungsbestimmung der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB, mit der Folge, dass bei einem Unterbleiben der Zielvorgabe die Leistungsbestimmung grundsätzlich durch Urteil vorzunehmen ist (vgl. BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 23, BAGE 125, 147; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Rn. 73, zitiert nach juris) .

    Nach teilweise vertretener Auffassung gilt dies auch dann, wenn die Zielperiode abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist (LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - Rn. 19; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Rn. 73; jeweils zitiert nach juris) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Initiative zur Zielvorgabe/zum Zustandekommen einer Bonusregelung - wie es hier der Fall ist - nach dem Vertrag eindeutig vom Arbeitgeber auszugehen hat (vgl. LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - JURIS).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 5 Sa 221/18

    Lohnkürzung - Schweigen des Arbeitnehmers - fehlende Willenserklärung

    Jedenfalls ist bei einem Arbeitsverhältnis im Falle nachteiliger Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten regelmäßig nicht von einer stillschweigenden Annahmeerklärung auszugehen, solange die Folgen der Änderung noch nicht hervorgetreten sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. November 2007 - 5 Sa 415707 - Rn. 25, juris; LAG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 5 Sa 580/14 - Rn. 66, juris = NZA-RR 2015, 294).
  • LAG Hessen, 30.04.2021 - 14 Sa 606/19

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Zielvorgabe durch Arbeitgeber Pflicht zur

    cc) Nach Auffassung der Kammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung ( ebenso LAG Köln 26. Januar 2018 - 4 Sa 433/17 - Juris; LAG München 20. Juni 2012 - 10 Sa 951/11 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 15. Dezember 2015 - 8 Sa 201/15 -Juris; LAG Hamm 2. Oktober 2008 - 15 Sa 1000/08 - Juris, a.A.: LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Juris; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Juris ), allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.

    Zwar unterliegt die einseitige Zielvorgabe als Leistungsbestimmung der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB, mit der Folge, dass bei einem Unterbleiben der Zielvorgabe die Leistungsbestimmung grundsätzlich durch Urteil vorzunehmen ist ( BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rz. 46, BAGE 125, 147: LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Juris ).

    Nach teilweise vertretener Auffassung gilt dies auch dann, wenn die Zielperiode abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist ( LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Juris; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Juris ).

  • LAG Köln, 26.01.2018 - 4 Sa 433/17

    Gerichtliche Festlegung der Zielvorgabe in einem Bonusprogramm

    1.              Fehlt es für den streitigen Zeitraum an einer Zielvorgabe oder einer Zielvereinbarung, führt dies allein nach überwiegender Auffassung nicht dazu, dass der Arbeitnehmer den Bonus nicht beanspruchen kann (BAG, Urteil vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 21, juris; BSG, Urteil vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R -, Rn. 27, juris; BGH, Urteil vom 09.05.1994 - II ZR 128/93 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 -, Rn. 59, juris; LAG Köln, Urteil vom 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 -, Rn. 26 ff, juris).

    Unterbleibt eine Zielvorgabe ist die Leistungsbestimmung grundsätzlich durch Urteil vorzunehmen (BAG, Urteil vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 23, juris; LAG Köln, Urteil vom 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 -, Rn. 44, juris).

    Dies gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf auch dann, wenn die Zielperiode abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 -, Rn. 18, juris; im Ergebnis auch LAG Köln, Urteil vom 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - juris).

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 12.11.2014 - 11 Sa 493/14   

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https://dejure.org/2014,51362
LAG Köln, 12.11.2014 - 11 Sa 493/14 (https://dejure.org/2014,51362)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.11.2014 - 11 Sa 493/14 (https://dejure.org/2014,51362)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. November 2014 - 11 Sa 493/14 (https://dejure.org/2014,51362)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unwirksame Anhörung des Betriebsrats

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung aufgrund bewusst unrichtiger Darstellung der Kündigungsgründe vor Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 294
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 11 Sa 493/14
    Ein aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung stellt keine ordnungsgemäße Anhörung dar (BAG, Urteil vom 24.11.24.11.2005- 2 AZR 514/04 - m. w. N.).

    Ein aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung stellt keine ordnungsgemäße Anhörung dar (BAG, Urt. v. 24.11.2005 - 2 AZR 514/04 - m.w.N.).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 11 Sa 493/14
    Dazu gehören auch die dem Arbeitgeber bekannten, dem Kündigungsgrund widerstreitenden Umstände (BAG, Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 511/03 - m. w. N.).

    Dazu gehören auch die dem Arbeitgeber bekannten, dem Kündigungsgrund widerstreitenden Umstände (BAG, Urt. 16.09.2004 - 2 AZR 511/03 - m.w.N.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 11 Sa 493/14
    Aufgrund der festgestellten Unwirksamkeit der Kündigung vom 29.07.2013 ist die Beklagte nach den Grundsätzen in der Entscheidung des Großen Senats vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - auch verpflichtet, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 11 Sa 493/14
    Bei dem von der Klägerin geltend gemachten Unwirksamkeitsgrund der nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrats handelt es sich um einen dem Schutz des Arbeitnehmers dienenden Grund, bei dessen Eingreifen dem Arbeitgeber der Auflösungsantrag verwehrt ist (BAG, Urt. v. 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - vgl. auch: BAG Urt. v. 28.08.2008 - 2 AZR 63/07 - m.w.N.).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 11 Sa 493/14
    Bei dem von der Klägerin geltend gemachten Unwirksamkeitsgrund der nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrats handelt es sich um einen dem Schutz des Arbeitnehmers dienenden Grund, bei dessen Eingreifen dem Arbeitgeber der Auflösungsantrag verwehrt ist (BAG, Urt. v. 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - vgl. auch: BAG Urt. v. 28.08.2008 - 2 AZR 63/07 - m.w.N.).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 11 Sa 493/14
    Lediglich in Fällen, in denen die Norm, aus der der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung neben der Sozialwidrigkeit herleitet, nicht den Zweck verfolgt, dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz zu verschaffen, sondern allein der Wahrung der Interessen Dritter dient, steht die sich daraus ergebende Unwirksamkeit der Kündigung einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht entgegen (BAG, Urt. v. 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20969
LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14 (https://dejure.org/2014,20969)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.05.2014 - 4 Sa 69/14 (https://dejure.org/2014,20969)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 4 Sa 69/14 (https://dejure.org/2014,20969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,20969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 294
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
    Die Beklagte hat zudem zu Recht darauf hingewiesen, dass es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, dass es einem Widerspruch gleichsteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Abschluss eines nur befristeten weiteren Arbeitsvertrages anträgt (vgl. z. B. BAG 15.03.1960 AP AZO § 15 Nr. 9; 26.07.2000 AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4; 23.01.2002 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 230).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
    Die Beklagte hat zudem zu Recht darauf hingewiesen, dass es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, dass es einem Widerspruch gleichsteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Abschluss eines nur befristeten weiteren Arbeitsvertrages anträgt (vgl. z. B. BAG 15.03.1960 AP AZO § 15 Nr. 9; 26.07.2000 AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4; 23.01.2002 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 230).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG 12.03.1987 - 2 AZR 176/86 - Rn. 23, 24) gilt Folgendes:.
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96

    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

    Auszug aus LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
    Der Widerspruch ist zwar eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung (BAG 13.08.1987 - 2 AZR 122/87), er muss aber nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann auch konkludent erfolgen (BAG 03.12.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

    Auszug aus LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
    Dahinstehen kann, ob - wofür Einiges spricht - auch die gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung ausgesprochene hilfsweise ordentliche Kündigung als Widerspruch im Sinne des § 625 BGB anzusehen ist (vgl. für den vergleichbaren Fall der sog. Doppelbefristung: BAG 21.04.1993 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148).
  • BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57

    Bauunternehmen - Omnibusfahrer - Arbeitszeitvorschriften - LKW-Fahrer - Anspruch

    Auszug aus LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
    Die Beklagte hat zudem zu Recht darauf hingewiesen, dass es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht, dass es einem Widerspruch gleichsteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Abschluss eines nur befristeten weiteren Arbeitsvertrages anträgt (vgl. z. B. BAG 15.03.1960 AP AZO § 15 Nr. 9; 26.07.2000 AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4; 23.01.2002 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 230).
  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Unterstellen eines

    Auszug aus LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
    Der Widerspruch ist zwar eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung (BAG 13.08.1987 - 2 AZR 122/87), er muss aber nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann auch konkludent erfolgen (BAG 03.12.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196).
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