Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00   

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https://dejure.org/2000,3030
OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00 (https://dejure.org/2000,3030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2000 - 15 W 210/00 (https://dejure.org/2000,3030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 15 W 210/00 (https://dejure.org/2000,3030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 2, 13 Abs. 2, 15 Abs. 1
    Auslegung einer Teilungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Teilungserklärung; Gemeinschaftliches Eigentum; Sondereigentum; Instandhaltung; Nutzung eines Spitzbodens

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2, § 13 Abs. 2
    Auslegung einer Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 2, 13 Abs. 2, 15 Abs. 1
    Nutzung eines Spitzbodens als Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 239
  • ZMR 2001, 221
  • Rpfleger 2001, 126
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    Denn § 14 Nr. 4 WEG verpflichtet denjenigen Wohnungseigentümer, durch dessen Wohnung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Raum erreicht werden kann, das Betreten und die Benutzung seines Sondereigentums für diese Zwecke zu gestatten, geht also davon aus, daß im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Teile des Gebäudes nur durch das Sondereigentum erreicht werden können (BayObLGZ 1991, 165, 170; NJW-RR 1995, 908 = DNotZ 1996 27, 29; OLG Frankfurt FGPrax 1995, 101; Staudinger/Rapp, BGB, 12. Bearbeitung, § 5 WEG, Rdnr. 27).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94

    Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    Denn § 14 Nr. 4 WEG verpflichtet denjenigen Wohnungseigentümer, durch dessen Wohnung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Raum erreicht werden kann, das Betreten und die Benutzung seines Sondereigentums für diese Zwecke zu gestatten, geht also davon aus, daß im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Teile des Gebäudes nur durch das Sondereigentum erreicht werden können (BayObLGZ 1991, 165, 170; NJW-RR 1995, 908 = DNotZ 1996 27, 29; OLG Frankfurt FGPrax 1995, 101; Staudinger/Rapp, BGB, 12. Bearbeitung, § 5 WEG, Rdnr. 27).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    In diesem Zusammenhang ergibt die Auslegung der Teilungserklärung nach ihrer allein maßgebenden objektiven Bedeutung, so wie sie sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende erschließt (BGH NJW 1998, 3713, 3714), daß ein Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer - also auch der Beteiligten zu 1) - im Sinne des § 13 Abs. 2 WEG an dem Spitzboden ausgeschlossen werden sollte.
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    Diese müssen deshalb notwendig im Gemeinschaftseigentum stehen (BGH NJW 1991, 2909).
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    Anlagen und Einrichtungen im Sinne dieser Vorschrift sind auch Räume (BGHZ 73, 302, 311 = NJW 1979, 2391).
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    Sie findet ihre Grenzen entsprechend dem Gesetzeswortlaut nur in der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, § 14 WEG, und zum ordnungsgemäßen Gebrauch, § 15 WEG (BayObLGZ 1972, 109, 112 f.).
  • KG, 15.12.1999 - 24 W 6209/99

    Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    Im letzteren Fall handelte es sich um die Begründung eines Sondernutzungsrechtes durch sog. vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß, dessen Wirksamkeit in der Rechtsprechung umstritten ist (vgl. den Vorlagebeschluß (§ 28 Abs. 2 FGG) des KG vom 15.12.1999 - FGPrax 2000, 16 = NZM 2000, 137).
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/00

    Änderung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung ändert, durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch ein sog. vereinbarungsersetzender Beschluß durch einen erneuten Beschluß der Eigentümerversammlung geändert werden kann, sofern letzterer nicht eine erneute Abweichung von der Gemeinschaftsordnung enthält (KG FGPrax 1998, 137, 138; OLG Karlsruhe NZM 2000, 869; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG, Rdnr. 60; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG, Rdnr. 19).
  • KG, 30.03.1998 - 24 W 9038/97

    Zum Aufhebungsanspruch eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch ein sog. vereinbarungsersetzender Beschluß durch einen erneuten Beschluß der Eigentümerversammlung geändert werden kann, sofern letzterer nicht eine erneute Abweichung von der Gemeinschaftsordnung enthält (KG FGPrax 1998, 137, 138; OLG Karlsruhe NZM 2000, 869; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG, Rdnr. 60; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG, Rdnr. 19).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Sie findet ihre Grenzen entsprechend dem Gesetzeswortlaut nur in der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum ordnungsgemäßen Gebrauch (§§ 14, 15 WEG; vgl. BayObLGZ 1972, 109, 112 f.; OLG Hamm, ZWE 2001, 122, 123).
  • LG Dortmund, 06.04.2017 - 17 S 195/16

    Zurückweisung der Berufung bzgl. Bestehens eines Sondernutzungsrechts an der

    Sie ist durch Auslegung der Teilungserklärung unter Berücksichtigung der Umstände und der baulichen Beschaffenheit des jeweiligen Grundstücks oder Gebäudeteils zu beantworten (OLG Hamm NZM 2001, 239).

    Den ein faktisches Sondernutzungsrecht betreffenden Entscheidungen ist zu entnehmen, dass der jeweilige Eigentümer, der die alleinige Zugangsmöglichkeit zu einer Gemeinschaftsfläche hat, diese lediglich so nutzen darf, wie sie auch die übrigen Wohnungseigentümer mitbenutzen dürften, wenn sie Zugang hätten (vgl. OLG Köln NZM 2001, 385; OLG Hamm NZM 2001, 239).

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 179/03

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über Anbau eines Balkons - Nutzungsrecht

    Darüber hinaus wird der zulässige Mitgebrauch durch alle Wohnungseigentümer auch durch die Lage und Beschaffenheit bestimmt (vgl. BayObLGZ 2001, 25; OLG Hamburg WuM 2001, 618; OLG Hamm ZMR 2001, 221 jeweils zu Spitzböden).
  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung

    In einem solchen Fall ist die Nutzung - zumindest faktisch - dem Sondereigentümer weitestgehend vorbehalten (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 239; OLG Hamburg NZM 2001, 1082).
  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97

    Einräumung eines Mitbenutzungsrechts an einem nur durch eine im Sondereigentum

    Der Senat sieht sich an dieser Beurteilung durch die Entscheidung des OLG Hamm vom 27. Oktober 2000 (ZMR 2001, 221), wonach ein nur durch den Flurbereich einer Wohnung erreichbarer Spitzboden nur zur Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten betreten werden soll, nicht gehindert, da es sich in jenem Fall um ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen und einem Spitzboden, der sich über zwei Wohnungen erstreckte, handelte, was die Sachverhalte in wesentlichen Punkten nicht vergleichbar macht.
  • LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über

    In Ermangelung besonderer Vereinbarungen darf jeder Wohnungseigentümer unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils das gesamte Gemeinschaftseigentum in grundsätzlich gleicher Intensität mitbenutzen (OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2000, 15 W 210/00).

    Weiter verleiht das Mitgebrauchsrecht dem Wohnungseigentümer auch das Recht, persönliche Gebrauchsvorteile aus der gemeinschaftlichen Sache zu ziehen (OLG Hamm NZM 2001, 239).

  • LG Düsseldorf, 22.11.2021 - 25 S 44/21

    Zur Auslegung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei fehlender Regelung

    Ob und inwieweit der Spitzboden ohne Bescl'iluss, Vereinbarung, Baugenehmigung ausgebaut worden ist, ist an dieser Stelle unerheblich (vgl. hierzu insgesamt OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2000 - 15 W 210/00).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4071
OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 U 103/00 (https://dejure.org/2001,4071)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Schadensersatz; Verkehrsunfall; Verkehrsregelung; Zulässigkeit

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 831; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 253; ; BGB § 288; ; BGB § 254 Abs. 1; ; HPflG § 1 Abs. 1; ; HPflG § 1 Abs. 2 S. 2; ; HPflG § 6; ; SGB X § 119; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847; HpflG § 1
    Sicherheitsanforderungen bei Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 839, 847; GG Art. 34; HaftpflG § 1
    Sicherheitsanforderungen bei Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise; Amtshaftung

  • ibr-online

    Fußgängerüberweg über Straßenbahngleise

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1182
  • VersR 2002, 1424
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1961 - VI ZR 203/60

    Sorgfaltspflichten des Führers einer Straßenbahn in der Nähe eines Schulgebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Erhöht ist die Betriebsgefahr dann, wenn die allgemein mit dem Betrieb verbundene Gefahr durch besondere Umstände über das "gewöhnliche Maß" hinaus gesteigert ist (BGH VersR 1961, 908, 909; 1966, 1142, 1143).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.1982 - 1 U 23/82
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Hierfür genügt es zwar noch nicht, dass sich der Unfall auf einem für Fußgänger eingerichteten Überweg ereignet hat (so allerdings OLG Düsseldorf, VersR 1983, 861, 862); denn Kreuzungen und Überwege gehören, auch wenn dort die Gefahr von Unfällen größer ist als anderswo, noch zum "normalen Straßenbahnbetrieb" (BGH, VersR 1961, 909).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 103/00
    Der Grundsatz, dass ein Verschulden des Amtswalters regelmäßig ausscheidet, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht sein Verhalten als objektiv rechtmäßig gebilligt hat, ist nur eine allgemeine Richtlinie für die rechtliche Beurteilung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts und deshalb u.a. dann unanwendbar, wenn das Kollegialgericht in entscheidenden Punkten von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder diesen nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGH NJW 1990, 3206, 3207 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Doch kann im Einzelfall als besonderer gefahrerhöhender Umstand zu berücksichtigen sein, dass die Verkehrsregelung auf dem Fußgängerüberweg - hier: an der Fußgängerfurt - in den Einflussbereich des Betriebsunternehmers fällt und mangelhaft war (OLG Köln,Urt. v. 11.01.2011 - 7 U 103/00, juris Rn. 49, insoweit in NJW-RR 2002, 1182 ff. nicht abgedruckt; Filthaut, aaO. Rn. 24).

    (3.1) Bei der in der Berufungsbegründung (Bd. II Bl. 275 d. A.) dem OLG Köln (Urt. v. 11.01.2011 - 7 U 103/00) zugeschriebenen Rechtsansicht.

    Das Phasendiagramm der dort aufgestellten Lichtzeichenanlage ermöglichte eine Konstellation, in der gleichzeitig "Fahrt" für die Straßenbahn und "grün" für Fußgänger auf den beiden Fahrbahnabschnitten gezeigt und den Fußgängern suggeriert wurde, sie hätten für die Überquerung insgesamt "grün", obwohl sie tatsächlich auf dem Gleiskörper mit Bahnverkehr hätten rechnen müssen (OLG Köln NJW-RR 2002, 1182, 1183).

    Gleichwohl hatte die für die Verkehrsregelung zuständige Behörde dieses von ihr selbst als richtig erkannte Konzept an der späteren Unfallstelle nicht umgesetzt (OLG Köln NJW-RR 2002, 1182, 1183).

  • OLG Köln, 20.10.2005 - 7 U 29/05

    Schmerzensgeld aus einem Unfall mit einer Straßenbahn infolge für Fußgänger

    Der Fall liegt insoweit deutlich anders als der, der der Entscheidung des Senats in 7 U 103/00, auf die sich der Kläger beruft, zugrundelag.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 147/2000, 20 W 147/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3305
OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 147/2000, 20 W 147/00 (https://dejure.org/2001,3305)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2001 - 20 W 147/2000, 20 W 147/00 (https://dejure.org/2001,3305)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2001 - 20 W 147/2000, 20 W 147/00 (https://dejure.org/2001,3305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umstellung des Grundkapitals; Aktiengesellschaft; DM; Euro; Ablehnung der Eintragung

  • Judicialis

    EGAktG § 4; ; AktG § 229 Abs. 2; ; AktG § 229 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 31 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Euro-Berechnung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umstellung des Grundkapitals einer AG auf Euro

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGAktG § 4; AktG § 8 Abs. 1, § 229
    Anforderungen an die Umstellung des Grundkapitals auf Euro, dessen Glattstellung auf volle Euro, die Umstellung vom Nennbetrags- auf Stückaktien und eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals zur teilweisen Deckung des Bilanzverlustes

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umstellung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft auf Euro

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umstellung des Grundkapitals einer AG auf Euro

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 72 HRB 28852
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 147/2000, 20 W 147/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1328
  • ZIP 2001, 1497
  • BB 2001, 1424
  • DB 2001, 1024
  • Rpfleger 2001, 431
  • NZG 2001, 612
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 20 W 400/02

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an eine Kapitalherabsetzung der AG im Zuge der

    Zwar war es das gesetzgeberische Ziel des EuroEG, den Aktiengesellschaften die Umstellung auf den Euro so einfach, unbürokratisch, kostengünstig, flexibel und frei von Zwängen wie nur irgend möglich zu machen (vgl. hierzu MünchKomm, AktG/Heider, 2. Aufl., § 6 Rn. 30 m. w. N.; BT-Drucks. 13/9573, S. 1 und 30; Senatsbeschluss vom 15. März 2001 - 20 W 147/00 - in DB 2001, 1024 = Rpfleger 2001, 431 = OLG-Report 2001, 189 = NJW-RR 2001, 328).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.02.2001 - 6 U 70/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9775
OLG Schleswig, 20.02.2001 - 6 U 70/00 (https://dejure.org/2001,9775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.02.2001 - 6 U 70/00 (https://dejure.org/2001,9775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 6 U 70/00 (https://dejure.org/2001,9775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sonderpreise; Wettbewerbsverstoß; Lockvogelangebot; Unerlaubte Sonderveranstaltung

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1 § 7 Abs. 1
    Begriff der Sonderveranstaltung; Tageweise Bewerbung von Waren zu Sonderpreisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 107/72

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung in Tageszeitungen mit den Schlagworten:

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.02.2001 - 6 U 70/00
    Der BGH (GRUR 1975, 491, 492).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.04.2001 - 15 W 581/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6869
OLG Dresden, 24.04.2001 - 15 W 581/01 (https://dejure.org/2001,6869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.04.2001 - 15 W 581/01 (https://dejure.org/2001,6869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. April 2001 - 15 W 581/01 (https://dejure.org/2001,6869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sicherungshaft; Höchstdauer; Verlängerung; Dauer; Ausländer; Abschiebung; Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; AuslG § 57 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 57 Abs. 3; ; AuslG § 57 Abs. 2; ; AuslG § 57; ; FreihEntG § 16; ; FreihEntG § 3 Satz 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Abschiebehaft - Dauer - Verhältnismäßigkeit - ernstes Betreiben der Abschiebung - Beschaffung von Passersatzpaiere - Identitätsfeststellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 51 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 57 AuslG; §§ 27, 29 FGG; § 3 FreihEntG
    Ausländerrecht/Freiheitsentziehung/Abschiebungshaft/Höchstdauer der Sicherungshaft

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 51 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 57 AuslG; §§ 27, 29 FGG; § 3 FreihEntG
    Ausländerrecht/Freiheitsentziehung/Abschiebungshaft/Höchstdauer der Sicherungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 120
  • NJ 2001, 550
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98

    Entziehung der Abschiebung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.04.2001 - 15 W 581/01
    Denn der gerade bei einer Freiheitsentziehung zu beachtende verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) gebietet es, dass die Haft nicht länger andauert, als es zur Sicherung ihres Zweckes, die Abschiebung zu ermöglichen, unbedingt erforderlich ist (OLG Braunschweig, FGPrax 1996, 37, 38; OLG Frankfurt NVwZ Beilage 1/1996, Seiten 7 und 8 sowie Beilage 5/1996, Seite 39; BayObLGZ 1998, 64, 65).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.09.2000 - 4 U 214/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11266
OLG Zweibrücken, 21.09.2000 - 4 U 214/99 (https://dejure.org/2000,11266)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.09.2000 - 4 U 214/99 (https://dejure.org/2000,11266)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. September 2000 - 4 U 214/99 (https://dejure.org/2000,11266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Negativen Feststellungsklage; Feststellungsklage; Zulässigkeit; Ersatzanspruch; Urteil; Schadensersatz; Materielle Rechtskraft; Entgegenstehende Rechtskraft

  • Judicialis

    ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit negativer Feststellungsklage - kein Ersatzanspruch für bestimmte Schadensposition - rechtskräftiges Urteil über Erstattung insgesamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 195/83

    Umfang eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.2000 - 4 U 214/99
    Im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit unterliegt eine hiervon abweichende, einschränkende Auslegung engen Grenzen: Nur dort, wo der Inhalt des Tenors interpretationsfähig ist, dürfen Tatbestand, Entscheidungsgründe und das zugrunde liegende Parteivorbringen zur Ermittlung dessen, worüber rechtskräftig entschieden worden ist, herangezogen werden (vgl. BGH NJW 1985, 2022 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    Lediglich dann, wenn die Urteilsformel einer Auslegung zugänglich ist und sich auf Grund von Tatbestand, Entscheidungsgründen und/oder Parteivorbringen eine eindeutige Einschränkung auf materielle Schäden ergibt, ist dies anders zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 1985, 2022; OLG Zweibrücken, Urt. v. 21.09.2000 - 4 U 214/99, JURIS-Dokument, Rdnr. 2; Geigel-Kolb, aaO., 39. Kap., Rdnr. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 86/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13256
OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 86/99 (https://dejure.org/2000,13256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2000 - 24 U 86/99 (https://dejure.org/2000,13256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 24 U 86/99 (https://dejure.org/2000,13256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils; Fohlenschein; Fohlen ; Zuchtbuchordnung ; Zuchtbescheinigung

  • Judicialis

    ZBO § 9 Abs. 1; ; ZBO § 7 Abs. 1; ; ZBO § 18 Abs. 5; ; ZBO § 18 Abs. 6; ; ZBO § 7 Abs. 1; ; ZBO § 6 Abs. 5; ; ZBO § 18; ; ZBO § 18 Abs. 3 S. 1; ; ZBO § 18 Abs. 2; ; ZPO § ... 287 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Rechte und Pflichten der Parteien eines sog. Fohlenpachtvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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