Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6098
OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01 (https://dejure.org/2002,6098)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2002 - 2 U 17/01 (https://dejure.org/2002,6098)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2002 - 2 U 17/01 (https://dejure.org/2002,6098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung; Schadensersatz wegen eines Astschlages; Baumschaupflicht; Verkehrssicherungspflicht; Straßenverkehrsgefahr durch Bäume; Rückstufungsschaden aus Kaskoversicherung

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § ... 713; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; EGBGB § 5; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; BGB § 285; ; BGB § 839; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BbgStrG § 10 Abs. 1; ; BbgStrG § 9 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der regelmäßigen Sichtkontrolle von Bäumen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 284 Abs. 1, 285, 288 Abs. 1 a. F. BGB; § 839 BGB; §§ 9, 10 BbgStrG
    Straßenverkehrssicherungspflichten - Amtshaftung - Baumkontrolle - Totholzentfernung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 546 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 99/00

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Umfang der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, siehe insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98; vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7 März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).

    Bei der Mehrzahl der Straßenbäume dürfte das Vorhandensein toter Äste vom Boden aus dann ohne weiteres möglich sein, wenn die Baumkrone aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wird (so auch die Entscheidung zum Az. 2 U 99/00).

  • OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 2 U 58/99

    Kontrolle von Straßenbäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, siehe insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98; vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7 März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 7. März 2000 (Az.: 2 U 58/99) entschieden, eine Begutachtung aus dem fahrenden Fahrzeug reiche jedenfalls dann nicht aus, wenn bei einem sehr hohen Baum vom Boden aus Totholz wegen äußerst dichter Kronen keinesfalls erkennbar ist.

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, siehe insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98; vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7 März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91

    Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Dabei kann sich die Untersuchung normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken (vgl. neben den angeführten Senatsurteilen: OLG Köln, VersR 1992, S. 371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 357; OLG Düsseldorf, VersR 1992, S. 467).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Dabei kann sich die Untersuchung normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken (vgl. neben den angeführten Senatsurteilen: OLG Köln, VersR 1992, S. 371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 357; OLG Düsseldorf, VersR 1992, S. 467).
  • OLG Brandenburg, 12.01.1999 - 2 U 40/98

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume in einem Waldstück an einer Bundesstraße -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, siehe insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98; vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7 März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).
  • OLG Köln, 11.06.1992 - 7 U 44/92

    Amtshaftung Verkehrssicherungspflicht Kontrollpflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, siehe insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98; vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7 März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).
  • OLG Hamm, 26.01.1993 - 9 U 152/92

    Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen am Straßenrand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Dabei kann sich die Untersuchung normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken (vgl. neben den angeführten Senatsurteilen: OLG Köln, VersR 1992, S. 371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 357; OLG Düsseldorf, VersR 1992, S. 467).
  • OLG Frankfurt, 29.01.1999 - 2 U 125/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, siehe insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98; vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7 März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 1 U 310/20

    Verkehrssicherungspflicht: Zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume zu

    Diese Grundsätze sind in oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung dahin konkretisiert worden, dass - unabhängig von besonderen Umständen - eine zweimalige jährliche Kontrolle in belaubtem und unbelaubtem Zustand erfolgen soll (OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; 1997, 463; OLG Hamm NJW-RR 2003, 968; OLG Brandenburg OLGR 2002, 411; U. v. 1.7.2008 - 2 U 30/06; OLG München, U. v. 7.8.2008 - 1 U 5171/07).
  • OLG Celle, 25.06.2003 - 9 U 8/03

    Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand zur Abwehr der von Bäumen

    Dabei kann sich die Untersuchung normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken (s. zuletzt OLG Brandenburg OLGR 2002, 411 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2024 - 2 U 10/23
    Dies wurde auch der Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegt (Senat, Urteil vom 12. Februar 2002 - 2 U 37/01 -, NVwZ-RR 2002, 746 = OLGR Brandenburg 2002, 201; Urteil vom 16. April 2002 - 2 U 17/01 -, OLGR Brandenburg 2002, 411 = NJ 2002, 546; Urteil vom 1. Juli 2008 - 2 U 30/06 -, NJ 2008, 466).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2003 - 2 U 22/03

    Möglicher Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung eines Kraftfahrzeuges durch

    Diese Pflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch das Umstürzen des Baumes selbst (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 16. April 2002 - 2 U 17/01 - OLGR 2002, 411, 412 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt eine Begutachtung aus dem fahrenden Auto heraus jedenfalls dann nicht, wenn eine solche Begutachtung wegen der örtlichen Verhältnisse zum Auffinden von Schäden oder Gefahrenstellen nicht geeignet ist (Senat, Urteil vom 7. März 2000 - 2 U 58/99 - OLGR 2000, 169 = MDR 2000, 833: Totholz im oberen Bereich einer hohen Krone; Urteil vom 16. April 2002, aaO: dicht bestandene Straßen mit einer Vielzahl verschiedener Bäume).

  • OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung für Schäden durch Umsturz eines Straßenbaums

    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2003 - 2 U 50/02

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965 S. 475; OLG Köln VersR 1992 S. 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994 S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, insbesondere Entscheidungen des Senats vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 -, 23. November 1999 - 2 U 125/98 -, 7. März 2000 - 2 U 58/99 -, 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 -, 12. März 2002 - 2 U 17/01 -).
  • LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15

    Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers bei Straßenbäumen

    Anders die Situation bei Straßenbäumen: Hier ist nach gefestigter Rechtsprechung in angemessenen Abständen eine äußere Sichtprüfung vorzunehmen, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit eines Baumes, und zwar regelmäßig mindestens zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 9 U 144/02; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2002 - 2 U 17/01; OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - 8 U 61/12).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 19/03
    Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965 S. 475; OLG Köln VersR 1992 S. 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994 S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, insbesondere Entscheidungen des Senats vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 -, 23. November 1999 - 2 U 125/98 -, 7. März 2000 - 2 U 58/99 -, 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 -, 12. März 2002 - 2 U 17/01 -).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4801
OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01 (https://dejure.org/2001,4801)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.06.2001 - Lw U 72/01 (https://dejure.org/2001,4801)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - Lw U 72/01 (https://dejure.org/2001,4801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Gera - XV Lw 27/00
  • OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01
    In die zwischen den Klägern und der W bestehenden Pachtverträge ist die Beklagte durch die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am 29.05.2000 nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmWG kraft Gesetzes eingetreten (allgemeine Auffassung, vgl. für das alte Recht schon RGZ 136, 313; BGHZ 95, 88; siehe im übrigen OLG Oldenburg, OLG-Report 2000, 65, 66; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 1462; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts -und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. 837 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2001 - XII ZR 43/99

    Vertragspartner eines Mietvertrages bei Fortführung eines Einzelunternehmens

    Auszug aus OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01
    Jedenfalls dann, wenn bereits ursprünglich Personengesellschaften oder juristische Personen Vertragspartner des Pachtvertrages waren, kann der Verpächter im Regelfall ein außerordentliches Kündigungsrecht auch nicht unter Berufung auf das besondere Vertrauensverhältnis zu seinem ursprünglichen Pächter ableiten (siehe zu einer vergleichbaren Frage BGH ZIP 2001, 1007, 1008).
  • RG, 27.05.1932 - II 332/31

    Über die Rechtslage im Fall der Vollverschmelzung zweier Aktiengesellschaften mit

    Auszug aus OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01
    In die zwischen den Klägern und der W bestehenden Pachtverträge ist die Beklagte durch die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am 29.05.2000 nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmWG kraft Gesetzes eingetreten (allgemeine Auffassung, vgl. für das alte Recht schon RGZ 136, 313; BGHZ 95, 88; siehe im übrigen OLG Oldenburg, OLG-Report 2000, 65, 66; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 1462; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts -und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. 837 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.01.2002 - 1 U 2373/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9486
OLG München, 10.01.2002 - 1 U 2373/01 (https://dejure.org/2002,9486)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2002 - 1 U 2373/01 (https://dejure.org/2002,9486)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 1 U 2373/01 (https://dejure.org/2002,9486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung; Ärztlicher Behandlungsfehler; Kunstfehler; Abgebrochener Bohrer; Aufbewahrung von Röntgenaufnahmen

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Schmerzensgeld für unterlassene Aufklärung über eine im Knochen belassene abgebrochene Bohrerspitze

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 847

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 985
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3480
OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,3480)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2002 - 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,3480)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 6 U 180/01 (https://dejure.org/2002,3480)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Werbung im Internet für den Verkauf von Verkaufspaketen; "Top-Angebote" für gekoppelte Waren auf dem Markt; Unzulässiges Kopplungsangebot; Verdecktes Kopplungsangebot; Transparenz der Einzelpreise; Möglichkeit des Preisvergleichs; Verschweigen eines Auslaufmodells

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1334
  • GRUR-RR 2002, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 233/93

    Saustarke Angebote - Kopplungsangebote

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a.: BGH GRUR 1996, 363 f. "Saustarke Angebote") sind Angebote, bei denen - wie im Streitfall - unterschiedliche Waren zu einem Gesamtpreis angeboten werden, ohne dass die Einzelpreise genannt werden oder sonstwie ersichtlich sind, aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten allerdings grundsätzlich nicht zu beanstanden.

    Denn im allgemeinen kann es nicht als Verstoß gegen die Grundsätze des Leistungswettbewerbs angesehen werden, Qualität und Preiswürdigkeit des Angebots durch die Attraktivität eines Gesamtangebots auch verschiedener Waren hervorzuheben (BGH GRUR 1996, 363, 364 "Saustarke Angebote" und BGH GRUR 1962, 415, 418 "Glockenpackung").

  • OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00

    Unzulässige Wertreklame; Gekoppeltes Rechtsgeschäft; Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Deshalb sind Kopplungsangebote nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung dann wettbewerbswidrig, wenn die Einzelpreise nicht bekannt sind und der Käufer sie trotz längeren Suchens nach Vergleichsobjekten auch nicht in Erfahrung bringen kann, weil er keinerlei Anhaltspunkte für deren Berechnung hat und er deshalb die Preisgestaltung des Angebots nicht mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann (BGH "Saustarke Angebote" und "Koppelung im Kaffeehandel", jeweils a.a.O.; vgl. auch OLG München, OLGR 2000, 12 f. und 41 f. sowie OLG Celle, OLGR 2001, 171 ff.).

    Ungeachtet der in der Rechtsprechung (vgl. OLG München OLGR 2000, 41 einerseits und OLG Celle OLGR 2001, 171, 172 andererseits) streitigen, vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Saustarke Angebote" ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob der Gesichtspunkt des Gebrauchs- bzw. Funktionszusammenhangs oder der Gebrauchsnähe der angebotenen Waren für die Frage der Zulässigkeit eines Kopplungsangebots von Bedeutung sein kann, ist entscheidendes Abgrenzungsmerkmal damit die - wie das Landgericht zutreffend betont hat - im Wege einer Gesamtschau zu beantwortende Frage, ob der von der Internetwerbung der Antragsgegnerin angesprochene Verkehr keinerlei Anhaltspunkte für die Berechnung der Einzelpreise im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat, und zwar auch dann, wenn man ihm ein längeres und auch aufwendigeres Suchen nach Vergleichsobjekten zumutet.

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Denn im Wettbewerbsrecht gibt es auch den Grundsatz, dass Preisangaben stets so transparent gehalten sein müssen, dass dem Verbraucher eine eigene Überprüfung der Preiswürdigkeit des vorliegenden Angebots anhand von Konkurrenzangeboten ermöglicht wird (BGH a.a.O. "Saustarke Angebote" und BGH GRUR 1971, 582, 584 "Koppelung im Kaffeehandel").
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 4 U 67/98

    Versicherungswert einer 80 Jahre alten Jagdwaffe in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Deshalb sind Kopplungsangebote nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung dann wettbewerbswidrig, wenn die Einzelpreise nicht bekannt sind und der Käufer sie trotz längeren Suchens nach Vergleichsobjekten auch nicht in Erfahrung bringen kann, weil er keinerlei Anhaltspunkte für deren Berechnung hat und er deshalb die Preisgestaltung des Angebots nicht mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann (BGH "Saustarke Angebote" und "Koppelung im Kaffeehandel", jeweils a.a.O.; vgl. auch OLG München, OLGR 2000, 12 f. und 41 f. sowie OLG Celle, OLGR 2001, 171 ff.).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2000 - 13 W 78/99

    Selbständiges Beweisverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts bei der

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Ungeachtet der in der Rechtsprechung (vgl. OLG München OLGR 2000, 41 einerseits und OLG Celle OLGR 2001, 171, 172 andererseits) streitigen, vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Saustarke Angebote" ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob der Gesichtspunkt des Gebrauchs- bzw. Funktionszusammenhangs oder der Gebrauchsnähe der angebotenen Waren für die Frage der Zulässigkeit eines Kopplungsangebots von Bedeutung sein kann, ist entscheidendes Abgrenzungsmerkmal damit die - wie das Landgericht zutreffend betont hat - im Wege einer Gesamtschau zu beantwortende Frage, ob der von der Internetwerbung der Antragsgegnerin angesprochene Verkehr keinerlei Anhaltspunkte für die Berechnung der Einzelpreise im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat, und zwar auch dann, wenn man ihm ein längeres und auch aufwendigeres Suchen nach Vergleichsobjekten zumutet.
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01
    Denn im allgemeinen kann es nicht als Verstoß gegen die Grundsätze des Leistungswettbewerbs angesehen werden, Qualität und Preiswürdigkeit des Angebots durch die Attraktivität eines Gesamtangebots auch verschiedener Waren hervorzuheben (BGH GRUR 1996, 363, 364 "Saustarke Angebote" und BGH GRUR 1962, 415, 418 "Glockenpackung").
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 28 U 39/05

    Formnichtigkeit eines Honorarversprechens

    2. Gleiches gilt konkret bezogen auf das Formerfordernis des § 3 I BRAGO (heute § 4 RVG; s. etwa auch OLG Düsseldorf OLGR 2002, 257; AG Bonn AGS 1993, 76 = zfs 1993, 387; Mayer/Kroiß-Teubel, RVG, 2004, § 4 Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - L 17 U 201/03

    Bestimung des Rechtsweges hinsichtlich einer Geltendmachung von Einwendungen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Akte des Verfahrens S 6 U 180/01 (SG Duisburg) und der Verwaltungsakte der Beklagten verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6734
OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00 (https://dejure.org/2001,6734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2001 - 20 WF 140/00 (https://dejure.org/2001,6734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 20 WF 140/00 (https://dejure.org/2001,6734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung; Entscheidungsschuldner ; Umgangsregelung; Sorgerecht; Interessenschuldnerschaft; Kindeswohl

  • Judicialis

    KostO § 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 2 Nr. 2
    Berechtigtes Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 KostOZum Status eines Elternteils als Interessenschuldner im Verfahren wegen Ausschlusses des Umgangs gem. § 1684 Abs. 4 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1576
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00
    Von dieser Primärhaftung nach § 3 Nr. 1 KostO befreit ihn nicht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Mutter, da die von dem Vater erstrebte analoge Anwendung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG nur eine subsidiäre Haftung einer bemittelten Partei für Kosten, die eine unbemittelte Partei als Entscheidungsschuldner allein zu tragen hat, ausschließt (BVerfG, FamRZ 2000, 474).
  • OLG Hamm, 22.09.1995 - 15 W 136/95

    Kostenschuldner im Verfahren nach den §§ 1666 , 1666a BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00
    Es genügt auch nicht das Streben eines jeden Verfahrensbeteiligten nach Vermeidung der durch das Verfahren drohenden Rechtsnachteile; denn dies ist lediglich eine Folge der Betroffenheit durch das Verfahren (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1558 zum Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB; Korinthenberg/Lappe, a.a.O., § 2 Rn. 21; jeweils m.w.N.; a. A. BayObLG, JurBüro 1995, 600 m. abl. Anm. Mümmler).
  • OLG Koblenz, 30.04.1993 - 13 WF 400/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00
    b) Der Vater kann hier aber nicht - wie sonst wohl grundsätzlich im Verfahren auf (positive) Umgangsregelung (vgl. OLG München, Rechtspfleger 1992, 297; OLG Koblenz, FamRZ 1995, 1367 mit Hinweis auf das Interesse des das Kind betreuenden Sorgeberechtigten an einem möglichst geringen Eingriff in das Sorgerecht) - für die nach der Kostenentscheidung des Familiengerichts auf die Mutter entfallenden gerichtlichen Auslagen in Anspruch genommen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11135
OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00 (https://dejure.org/2002,11135)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.02.2002 - 1 U 914/00 (https://dejure.org/2002,11135)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 1 U 914/00 (https://dejure.org/2002,11135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Dienstherr; Unfall; Beteiligungsleistung; Schadenersatz

  • Judicialis

    LuftVG § 53; ; LuftVG § 33; ; LBG-RP § 89; ; LBG-RP § 98; ; BGB §§ 823 ff.; ; BGB § 844 Abs. 2; ; ZPO § 91 I; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 II n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de

    Kein Ersatz Unfall unabhängiger Beihilfeleistungen vom Schädiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 4 U 3965/00

    Verkehrsunfall - Schadensersatzpflicht gegenüber Dienstherrn des Geschädigten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
    Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die sich im Wesentlichen auf den erstinstanzlichen Vortrag stützt, sowie ergänzend Bezug nimmt auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 21. März 2001 (NZV 2001, 512 f.).

    Einen eigenen Anspruch auf Geltendmachung des ihm entstandenen Schadens erwirbt der Dienstherr nicht, da § 98 LBG-RP nicht haftungsbegründend wirkt (Schütz/Maiwald, aaO Rdnr. 8; Geigel, aaO Nr. 30, Rdnr. 160; OLG Nürnberg, NZV 2001, 512, 513; sowohl auch Plog/Wiedow, BBG, § 87 a Rdnr. 28, 34).

    Da dem in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Beamten sein Beihilfeanspruch gegen seinen früheren Dienstherrn verblieben ist, ist der Verlust einer Rechtsposition bei dem Beamten im hier vorliegenden Fall nicht eingetreten (vgl. auch Schmalz, VersR 1998, 210; OLG Nürnberg, NZV 2001, 512, 513).

    Auch ist entgegen der Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichts vom 7. Juni 1996 - Az.: 3 U 198/95 - eine Gleichsetzung des Beihilfeanspruchs mit dem Arbeitgeber-Anteil des Krankenversicherungsbeitrages nicht gerechtfertigt (vgl. auch OLG Nürnberg NZV 2001, 512, 514).

    Hierauf hat er jedoch, soweit es sich um Unfall unabhängige Aufwendungen handelt, aus den dargelegten Gründen keinen Anspruch (so auch OLG Nürnberg, NZV 2001, 512 f.).

    OLG v. 7.6.96 - 3 U 198/95; OLG Ffm (VersR 1997, 1297 ff); OLG Nürnberg (NZV 01, 512).

  • OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 1 U 135/95

    Beihilfeleistungen an unfallbedingt in Ruhestand versetzten Beamten L

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
    Der Kläger stützt sich insoweit auf die Entscheidungen des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. Dezember 1991 (VRS 1992, 280), des Saarländischen OLG vom 7. Juni 1996 - Az.: 3 U 198/95 sowie des OLG Frankfurt/Main vom 30. März 1997 (VersR 1997, 1297 f.).

    Allerdings haben das saarländische OLG (Urteil vom 7. Juni 1996, Az.: 3 U 198/95) und das OLG Frankfurt (VersR 1997, 1297) - auf das sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung gestützt hat - die erforderliche Kongruenz in vergleichbaren Fällen bejaht.

    Zu Recht weist Schmalz in seiner Anmerkung zu oben genanntem Urteil (VersR 1998, 210) darauf hin, dass dem in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Beamten sein Beihilfeanspruch gegen seinen früheren Dienstherrn verbleibt und somit ein Verlust seiner Rechtsposition nicht eingetreten ist.

    Da dem in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Beamten sein Beihilfeanspruch gegen seinen früheren Dienstherrn verblieben ist, ist der Verlust einer Rechtsposition bei dem Beamten im hier vorliegenden Fall nicht eingetreten (vgl. auch Schmalz, VersR 1998, 210; OLG Nürnberg, NZV 2001, 512, 513).

    OLG v. 7.6.96 - 3 U 198/95; OLG Ffm (VersR 1997, 1297 ff); OLG Nürnberg (NZV 01, 512).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
    Während der Arbeitgeberanteil Lohnbestandteil ist, also eine Gegenleistung für Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers darstellt, erhält der Beamte Beihilfe nicht aus dem Alimentationsgedanken (Korrelat zur Dienstpflicht), sondern aus der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn (BVerwG NJW 1987, 2948; BverfG NJW 1991, 743 f.) und verliert diesen durch den Unfall oder durch eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht.
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
    Während der Arbeitgeberanteil Lohnbestandteil ist, also eine Gegenleistung für Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers darstellt, erhält der Beamte Beihilfe nicht aus dem Alimentationsgedanken (Korrelat zur Dienstpflicht), sondern aus der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn (BVerwG NJW 1987, 2948; BverfG NJW 1991, 743 f.) und verliert diesen durch den Unfall oder durch eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht.
  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63

    Verdienstausfall eines Beamten

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
    Dabei ist für die Bemessung der Höhe des Schadens davon auszugehen, dass keine Besoldungsbezüge bzw. andere Dienstleistungen des Dienstherrn aus Anlass der Schädigung bewirkt werden (BGH NJW 1964, 2007; Schütz/Maiwald, aaO).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 155/84

    Umfang des Ersatzanspruchs des Dienstherrn aus übergegangenem Recht wegen Tötung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
    Des Weiteren müssen die Schadensersatzansprüche gegen den Dritten dem gleichen Zweck dienen und sich auf dieselbe Zeit beziehen wie die Leistungen, zu denen der Dienstherr verpflichtet ist (Grundsatz der sachlichen und zeitlichen Konkruenz): Den Ansprüchen des Beamten gegen Dritten müssen gleichartige Leistungen des Dienstherrn gegenüberstehen (BGH aaO; VersR 1986, 463; Grabendorff/Arndt, aaO, Erläuterung 2 b; Schütz/Maiwald, aaO, Rdnr. 8).
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 156/80

    Einordnung von Beihilfen als andere Leistung im Sinne des § 103 Hessisches

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
    Zu dieser Leistungspflicht gehören - unstreitig - unfallabhängige - Beihilfeleistungen (BGH Urteil vom 15. März 1983, NVwZ 1985, 219).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZR 271/01

    Ersatz von Beihilfeaufwendungen

    Der in ihnen angelegte gesetzliche Forderungsübergang soll bewirken, daß die Leistungen des Dienstherrn (bzw. der Versorgungskasse) aus Anlaß der Schädigung weder dem Schädiger zugute kommen, noch zu einer doppelten Entschädigung des Geschädigten führen (vgl. u.a. BGHZ [GS] 9, 179, 190; Senatsurteile BGHZ 59, 154, 157 und vom 17. November 1959 - VI ZR 207/58 - VersR 1960, 85, 86; OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 257, 258; Schütz/Cecior, aaO, Rdnr. 2; Plog/Wiedow/Lemhöfer, aaO, Rdnr. 1; Fürst, aaO, Rdnr. 2, jeweils m.w.N.).

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich, wie das Berufungsgericht meint, bei der beamtenrechtlichen Beihilfeberechtigung um ein einheitliches Recht handelt, welches mit der Übernahme des Beamten auf Lebenszeit lebenslang - von Modifikationen im Beihilfebemessungssatz abgesehen unverändert - fortbesteht oder ob beamtenrechtlich zwischen der Beihilfeberechtigung aus dem aktiven Dienstverhältnis und derjenigen aus dem Rechtsverhältnis als Versorgungsempfänger zu unterscheiden ist (so OLG Frankfurt, VersR 1997, 1297; ähnlich OLG Koblenz, VRS 82, 280 f.; Saarländisches OLG, Urteil vom 7. Juni 1996 - 3 U 198/95; Plog/Wiedow/Lemhöfer, aaO, § 87 a Rdnr. 34; a.A.: OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 257, 259; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl., Rdnr. 551, Fn. 44; Weiß/Niedermaier/Conrad, Bayer. Beamtengesetz, aaO, Art. 96 Anm. 16 a; Schmalzl, VersR 1998, 210; Ebener/Schmalz, VersR 2002, 594).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.07.2002 - 2 W 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23575
OLG Celle, 09.07.2002 - 2 W 60/02 (https://dejure.org/2002,23575)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.2002 - 2 W 60/02 (https://dejure.org/2002,23575)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 2 W 60/02 (https://dejure.org/2002,23575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 888 Abs. 1 S. 1
    Vollstreckung der Betriebspflicht hinsichtlich einer Speisegaststätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 02.01.1996 - 2 W 80/95

    Zwangsvollstreckung wegen einer vertretbaren Handlung ; Verhängung von

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2002 - 2 W 60/02
    Insbesondere ist die vorliegende Entscheidung auch mit den Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 2. Januar 1996 (NJW-RR 1996, 585) vereinbar.
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