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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1215
OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01 (https://dejure.org/2002,1215)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2002 - 6 U 128/01 (https://dejure.org/2002,1215)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2002 - 6 U 128/01 (https://dejure.org/2002,1215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Auch Branchenfremder darf Gattungsbezeichnung als Domain benutzen

  • heise.de (Pressebericht, 11.12.2002)

    Gericht billigt Verwendung von drogerie.de

  • beck.de (Kurzinformation)

    "drogerie.de"-Urteil aufgehoben

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung)

    Drogerie.de - Gericht hebt Urteil auf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungs- und Löschungsansprüche wegen der Internet-Domain www. drogerie. de; Behinderung ; Irreführungsgefahr; Nichteinrichtung des angekündigten Internet-Portals; Halten von über 2.000 Internet-Domains; Ausbeutung der Innehabung einer Domain zur Gewinnerzielung

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung)

    Drogerie.de - Gericht hebt Urteil auf

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Status quo - Zulässigkeit von Brachendomains

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 18
  • MMR 2002, 811
  • K&R 2003, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Der Bundesgerichtshof hat in der hier maßgeblichen Grundsatzentscheidung vom 17. Mai 2001 (WRP 2001, 1286 ff. = GRUR 2001, 1061 ff - Mitwohnzentrale) festgestellt, dass die Registrierung und Nutzung eines beschreibenden (gegnerischen) Begriffs als Internet-Domain grundsätzlich noch keine unzulässige Behinderung der wettbewerbsrechtlichen Entfaltungsmöglichkeiten von Mitbewerbern darstellt.

    Da jede Wettbewerbshandlung den Spielraum der Mitbewerber beeinträchtige, werde erst dann die Grenze des Zulässigen überschritten, wenn ein Mitbewerber gezielt an seiner Entfaltung im Internet gehindert wird, um ihn zu verdrängen, oder wenn er seine Leistung im elektronischen Geschäftsverkehr durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGH WRP 2001, 1286, 1288 = GRUR 2001, 1061, 1062 - Mitwohnzentrale).

    Der Bundesgerichtshof hat in der oben zitierten Entscheidung ausdrücklich klargestellt, dass bei dem von der D. e. G. praktizierten Registrierungsverfahren allein das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität über die Registrierung eines Gattungsbegriffs entscheidet , weswegen der Vorteil eines Wettbewerbers, der anderen bei der Registrierung zuvorgekommen ist, grundsätzlich nicht als unlauter angesehen werden kann (BGH WRP 2001, 1286, 1290 = GRUR 2001, 1061, 1064-Mitwohnzentrale).

    Die Entscheidung mag anders ausfallen, wenn der Domain-Inhaber auch das Umfeld der gegnerischen Domain "besetzt" und damit Dritten die Chance verwehrt, den gegnerischen Begriff unter anderen sog. Top-Level-Domains (zum Beispiel unter der Top-Level-Domain ".com") oder in anderer Schreibweise zu nutzen (BGH aaO. WRP 2001, 1286, 1290 = GRUR 2001, 1061, 1064- Mitwohnzentrale).

  • LG Düsseldorf, 06.07.2001 - 38 O 18/01

    Domainregistrierung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine sittenwidrige und in Schädigungsabsicht vorgenommene Behinderung vorliegen, wenn die Registrierung oder die Aufrechterhaltung einer Internet-Domain mit dem Ziel erfolgt, einen Dritten in der Ausübung seiner berechtigten Interessen zu behindern und sich durch den Verkauf bzw. die Lizenzierung der Internet-Domain zu bereichern (Senatsentscheidungen WRP 2000, 645- weidegluck.de; MMR 2001, 696- welt-online.de; CR 2001, 620- praline-tv.de; vgl. dazu auch LG Düsseldorf MMR 2002, 126 - literaturen.de;… Köhler/Piper UWG, 3. Aufl. Rn 429 zu § 1 UWG m.w.N.; Viefhues MMR Beilage 8/2001).

    Als sittenwidrig könnte das Verhalten eines Domain-Inhabers erst dann beurteilt werden, wenn er das auf eigenen subjektiven Rechten beruhende vorrangige Interesse eines Dritten an der Innehabung der Domain zur Gewinnerzielung ausbeutet (Senatentscheidung MMR 2001, 264 - weltonline.de; LG Düsseldorf CR 2002, 138 - literaturen.de).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2001 - 6 U 72/00

    Sittenwidrige Schädigung: Behinderung berechtigter Kennzeicheninhaber durch den …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine sittenwidrige und in Schädigungsabsicht vorgenommene Behinderung vorliegen, wenn die Registrierung oder die Aufrechterhaltung einer Internet-Domain mit dem Ziel erfolgt, einen Dritten in der Ausübung seiner berechtigten Interessen zu behindern und sich durch den Verkauf bzw. die Lizenzierung der Internet-Domain zu bereichern (Senatsentscheidungen WRP 2000, 645- weidegluck.de; MMR 2001, 696- welt-online.de; CR 2001, 620- praline-tv.de; vgl. dazu auch LG Düsseldorf MMR 2002, 126 - literaturen.de;… Köhler/Piper UWG, 3. Aufl. Rn 429 zu § 1 UWG m.w.N.; Viefhues MMR Beilage 8/2001).
  • OLG Hamm, 02.11.2000 - 4 U 95/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Internet-Domain "Sauna.de"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Diese Vorgehensweise bewirkt ebenso wie die durch die Priorität gewonnene Exklusivität grundsätzlich einen nicht zu missbilligenden Wettbewerbsvorsprung (ebenso OLG Hamm MMR 2001, 237, 238 - sauna.de; OLG München MMR 2001, 615- autovermietung.com).
  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Diese Vorgehensweise bewirkt ebenso wie die durch die Priorität gewonnene Exklusivität grundsätzlich einen nicht zu missbilligenden Wettbewerbsvorsprung (ebenso OLG Hamm MMR 2001, 237, 238 - sauna.de; OLG München MMR 2001, 615- autovermietung.com).
  • LG Hamburg, 22.03.2001 - 315 O 856/00

    Schuhmarkt.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Damit tritt sie - unabhängig von einer Entgeltlichkeit ihres Angebots - insoweit in unmittelbare Konkurrenz zum Kläger, (vgl. dazu LG Hamburg GRUR-RR 2002, 267, 268 - schuhmarkt.de).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 31/00

    Zulässigkeit des sog. Domain-Grabbing

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine sittenwidrige und in Schädigungsabsicht vorgenommene Behinderung vorliegen, wenn die Registrierung oder die Aufrechterhaltung einer Internet-Domain mit dem Ziel erfolgt, einen Dritten in der Ausübung seiner berechtigten Interessen zu behindern und sich durch den Verkauf bzw. die Lizenzierung der Internet-Domain zu bereichern (Senatsentscheidungen WRP 2000, 645- weidegluck.de; MMR 2001, 696- welt-online.de; CR 2001, 620- praline-tv.de; vgl. dazu auch LG Düsseldorf MMR 2002, 126 - literaturen.de;… Köhler/Piper UWG, 3. Aufl. Rn 429 zu § 1 UWG m.w.N.; Viefhues MMR Beilage 8/2001).
  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Das Landgericht ist zutreffend und insoweit in Übereinstimmung mit den gleichfalls auf das Merkmal der Sperrwirkung abstellenden OLG Karlsruhe (…a.a.O. - Dino.de) und OLG Frankfurt in GRUR-RR 2003, 18, 19 - drogerie.de davon ausgegangen, dass eine Behinderung der Klägerin durch Registrierung der Domain "XXX1f.l.x.de" ausscheidet, soweit sie über eigene Domains verfügt oder verfügen könnten, welche ihre Geschäftstätigkeit in Bezug auf die fraglichen Marken XXX1 (F.L.X.) ohne weitere Einschränkung ermöglichen.
  • LG Leipzig, 24.11.2005 - 5 O 2142/05

    Zulässigkeit von Domain-Grabbing

    Zwar kann die systematische Blockade eines Themas mit Domainnamen im Einzelfall unlauter sein, wenn dem Mitbewerber die Nutzung eines beschreibenden Begriffs zur gleichen Thematik für seine eigene Website abgeschnitten wird (OLG Frankfurt WRP 2002, 1452).
  • OLG Jena, 23.03.2005 - 2 U 1019/04

    Unterlassung einer Verwendung der Domain "deutsche-anwalthotline.de"; Annäherung …

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  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 296/18

    Ergänzender wettbewerbrechtlicher Leistungsschutz, Vermeidbare …

    Wie intensiv sich ein Kunde mit dem Produkt beschäftigt, hängt naturgemäß von dessen Eigenart und dessen Preis ab (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2003, 18, 186).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1636
OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01 (https://dejure.org/2001,1636)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.11.2001 - 9 U 186/01 (https://dejure.org/2001,1636)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. November 2001 - 9 U 186/01 (https://dejure.org/2001,1636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 536 b; ; BGB § ... 539; ; BGB § 814; ; BGB § 464; ; BGB § 537; ; BGB § 538; ; BGB § 542; ; BGB § 640 Abs. 2; ; BGB § 539 S. 1; ; BGB § 543 Abs. 4; ; BGB § 545 a. F.; ; BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 543 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 536 b, 539 a. F., 814, 242
    Nachträgliche Mangelkenntnis; vorbehaltlose Zahlung der Miete; Wegfall von Minderungsrechten und Schadensersatzansprüchen

  • prewest.de PDF

    § 536 b BGB
    Gewährleistungsausschluss - vorbehaltlose Mietzahlung trotz nachträglicher Mängelkenntnis

  • rechtsportal.de

    (Gewerberaummiete: Verlust des Minderungsrechts bei vorbehaltloser Mietzinszahlung nach Mietrechtsänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Mieter kann Minderungsrecht verwirken

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mietvertrag; Mietzins; Mietminderung; Minderungsgrund; Mangel der Mietsache; Kenntnis des Mangels; Vorbehaltlose Mietzahlung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    § 536b BGB n. F.; § 539 bGB a. F.
    Mietminderung - Rechtsverlust bei vorbehaltloser Mietzinszahlung - Auslegung nach Mietrechtsreform

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1132
  • NZM 2002, 251
  • ZMR 2003, 355
  • NJ 2002, 319
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesgerichthofs zu § 539 BGB a. F. (zuletzt: ZMR 2000, 666; zur 6-Monatsfrist: ZMR 1997, 505, 506).

    Die analoge Anwendung des § 539 BGB a. F. war ganz herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, sodass i. d. R. in neueren Entscheidungen lediglich auf ältere Urteile Bezug genommen wurde (BGH ZMR 2000, 666; BGH ZMR 1997, 505; BGH NJW-RR 1992, 267; BGH NJW 1974, 2233; BGH WM 1967, 850; BGH ZMR 1961, 358).

    § 536 b BGB ist über § 543 Abs. 4 BGB auch dann auf die Kündigungsmöglichkeit gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB (= § 542 BGB a. F.) anzuwenden, wenn die Vorschrift nur analog angewendet wird (BGH ZMR 2000, 666, 667), mit der Folge, dass auch die Kündigung nicht mehr auf die Mängel gestützt werden kann, die bereits im Jahre 1995 bestanden.

  • OLG Köln, 05.02.1999 - 6 U 114/98

    Schutzfähigkeit der in einem Werbespot zum Ausdruck gebrachten Idee - Lochsturz

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01
    Das Oberlandesgericht Naumburg hat in seinem Urteil vom 26.5.1999 (6 U 114/98) die Mietminderung mit folgenden Mängeln begründet:.

    Nach der der Entscheidung zugrundeliegenden Beweisaufnahme (Bl. 84 ff. I in 6 U 114/98) bestanden diese Mängel bereits seit Ende 1995.

  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01
    Die analoge Anwendung des § 539 BGB a. F. war ganz herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, sodass i. d. R. in neueren Entscheidungen lediglich auf ältere Urteile Bezug genommen wurde (BGH ZMR 2000, 666; BGH ZMR 1997, 505; BGH NJW-RR 1992, 267; BGH NJW 1974, 2233; BGH WM 1967, 850; BGH ZMR 1961, 358).
  • BGH, 18.09.1974 - VIII ZR 63/73

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietvertrages - Unzumutbarkeit einer …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01
    Die analoge Anwendung des § 539 BGB a. F. war ganz herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, sodass i. d. R. in neueren Entscheidungen lediglich auf ältere Urteile Bezug genommen wurde (BGH ZMR 2000, 666; BGH ZMR 1997, 505; BGH NJW-RR 1992, 267; BGH NJW 1974, 2233; BGH WM 1967, 850; BGH ZMR 1961, 358).
  • BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 265/64

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Mietrückständen - Unterlassen der Herstellung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01
    Die analoge Anwendung des § 539 BGB a. F. war ganz herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, sodass i. d. R. in neueren Entscheidungen lediglich auf ältere Urteile Bezug genommen wurde (BGH ZMR 2000, 666; BGH ZMR 1997, 505; BGH NJW-RR 1992, 267; BGH NJW 1974, 2233; BGH WM 1967, 850; BGH ZMR 1961, 358).
  • OLG Naumburg, 30.06.1999 - 6 U 92/98

    Zur Anwendung des § 538 Abs. 1 BGB im Falle einer noch herzustellenden Mietsache

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01
    Nicht gerügte Mängel können später die Kündigung nicht rechtfertigen (OLG Naumburg ZMR 2000, 381, 382 m. w. N.; Senat, Urteil vom 6.11.2001 - 9 U 160/01 -).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Die Praxis sei auf die Heranziehung der Leitlinien angewiesen, die der Bundesgerichtshof zur Anwendung des § 539 BGB a.F. entwickelt habe und die sich bewährt hätten (so OLG Naumburg, Urteil vom 27. November 2001, NZM 2002, 251; OLG Dresden, Urteil vom 18. Juni 2002, NJW-RR 2002, 1163; Eckert, NZM 2001, 409; Haas, Das neue Mietrecht - Mietrechtsreformgesetz, Erl.
  • OLG Dresden, 18.06.2002 - 5 U 260/02

    Anwendbarkeit der zu § 539 BGB a.F. analog ergangenen Rechtsprechung des BGH nach …

    Der Senat hält die zu § 539 BGB a.F. ergangene Rechtsprechung des BGH (NJW 1997, 2674; NJW 2000, 2663) auch nach Einführung der neuen Bestimmung des § 536 b BGB für maßgeblich (so auch OLG Naumburg, NZM 2002, 251); ob ggf. nach neuem Recht ein strengerer Maßstab für den Eintritt einer Verwirkung gelten muss (vgl. KG ZMR 2002, 111), kann für den hier zu entscheidenden Fall dahinstehen.
  • LG Berlin, 08.11.2002 - 65 S 275/02

    Verzicht auf Gewährleistungsansprüche durch längere vorbehaltlose Zahlung des …

    Hieran ist auch angesichts der Mietrechtsreform jedenfalls für "Altfälle" festzuhalten (vgl. KG GE 2001, 1195; OLG Naumburg GE 2002, 394).
  • OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 102/03

    Zum Nachforderungsrecht des Vermieters bei verwirktem Anspruch von rückständigem …

    Ob für die Zeit ab dem 1.9.2001 weiter eine analoge Anwendung von § 536b BGB (= § 539 BGB a.F.) in Betracht kommt (und damit eine "spiegelbildliche" Anwendung der dazu entwickelten Grundsätze auf die Fälle von Nachforderungen), bedarf für den vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung (dagegen: BGH - VIII ZS - NZM 2003, 679; a.A. OLG Naumburg NZM 2002, 251; OLG Dresden NZM 2002, 662).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1301/04

    Mietvertrag: Anspruch auf Mietzinszahlung, unmittelbarer Besitz an Mietsache …

    Denn der Gesetzgeber hat in Kenntnis der bisherigen Rechtsprechung anlässlich der Reform keine abweichende Regelung getroffen (OLG Celle, NJW 2002, 657; OLG Naumburg, NJW 2002, 1132; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1097, 1098).
  • OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99

    Feststellungsklage zur Mietminderung bei falscher Flächenberechnung

    Der Kläger hat die Minderung auch nicht verwirkt, da er sie, wie sich auch aus den erwähnten Schreiben der Beklagten vom 3. Februar 1998 ergibt, bereits Ende Januar 1998 durch Anwaltsschreiben gegenüber der Beklagten geltend gemacht hat und damit jedenfalls vor Ablauf der insoweit nach der Rechtsprechung zu § 539 BGB a. F. allenfalls in Betracht kommenden 6-Monatsfrist (vgl. dazu etwa OLG Naumburg, NZM 2002, 251; AG Rudolstadt, NZM 2002, 163 je m. w. N.).
  • OLG Celle, 15.05.2002 - 2 U 252/01

    Gaststättenmiete; Bestimmung der Öffnungszeiten; Vorbehaltlose Mietzinszahlung …

    Dabei hat es zu bleiben, wobei für die Zeit ab dem 1. September 2001 an die Stelle des § 539 BGB a. F. analog nunmehr § 536 b BGB n. F. analog getreten ist (so auch OLG Naumburg NJW 2002, 1132, 1133).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 13 U 190/02

    Gewerberaummiete nach Gesetzesänderung: Vorbehaltlose Zahlung des Mietzinses …

    Zum anderen hat der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Rechtsprechung anläßlich der Reform des Mietrechts keine anderweitige Regelung getroffen (OLG Naumburg, NJW 2002, Seite 1132; OLG Celle, NJW 2002, Seite 657).
  • LAG Berlin, 20.01.2005 - 13 Sa 2210/04

    Feststellungsinteresse; Annahmeverzug

    Er ist selbst kein Rechtsverhältnis, das § 256 ZPO festgestellt werden könnte, so dass - abgesehen von der hier nicht vorliegenden beabsichtigten Verurteilung zu einer Zug- um- Zug-Leistung - eine entsprechende Feststellungsklage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH 31.5.2000 - XII ZR 41/98 - NJW 2000, 2663 f.; BGH 19.4.2000 - XII ZR 332/97 - KG 1.10.2001 - 8 U 3861/00 - OLG Sachsen-Anhalt 27.11.2001 - 9 U 186/01; OLG Koblenz 16.5.2002 - 5 U 1982/99 - OLG Dresden 18.6.2002 - 5 U 260/02 - vgl. auch Timme NJW 2001, 271 ff.).
  • AG Pforzheim, 04.07.2016 - 6 C 63/16

    Mietzins trotz Mangel sechs Monate weitergezahlt: Mietminderungsrecht verloren!

    Wenn ein Mieter nach der Übergabe der Mietsache einen Mangel entdeckt, verliert er sein Recht zur Minderung des Mietzinses, wenn er in Kenntnis des Mangels den Mietzins vorbehaltlos und ungekürzt über einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten weiter bezahlt (Vergleiche OLG Naumburg, NZM 2002, S. 251).
  • OlG Naumburg, 18.12.2001 - 9 U 185/01
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dejure.org Übersicht OLG Naumburg

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3216
OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01 (https://dejure.org/2002,3216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2002 - 15 W 413/01 (https://dejure.org/2002,3216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 15 W 413/01 (https://dejure.org/2002,3216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Beschwerde gegen Zwischenverfügung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zwischenverfügung des Grundbuchamtes; Formeller Mangel der Zwischenverfügung; Anfechtung einer Zwischenverfügung; Eintragungshindernis; Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung; Fehlende Eintragungsbewilligung; Auslegung einer notariellen Urkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 146
  • Rpfleger 2002, 353
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 36/94

    Beschwerdeberechtigung für weitere Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Beschwerdeberechtigt ist danach, wer durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127 = NJW 1981, 1563, BayObLGZ 1994, 115, 117; Senat FGPrax 1995, 181 = NJW-RR 1995, 1357).

    Die Beschwerde kann sich nicht zulässig gegen die Begründung der Entscheidung richten, wenn eine Änderung des ausgesprochenen Ergebnisses nicht angestrebt wird (BayObLGZ 1994, 115, 117, Budde in Bauer/von Oefele, a. a. O., § 71, Rdnr. 73).

  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 65/87
    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Die Beteiligten können diese verfahrensrechtliche Beurteilung zur Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht stellen, ihre materielle Beschwer folgt insoweit aus ihrem Antragsrecht (BayObLG NJW-RR 1987, 1204) In diesem Zusammenhang bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Beschwerdeberechtigung auch des Beteiligten zu 2) im Verfahren der weiteren Beschwerde, obwohl er von seinem Recht zur Einlegung der ersten Beschwerde keinen Gebrauch gemacht hat (…vgl. Budde in Bauer/von Oefele, GBO § 78, Rdnr. 12 m. w. N.).

    Dieser ist jedoch - wie ausgeführt - nicht Gegenstand der Entscheidung des Beschwerdegerichts, so daß insoweit eine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nicht eintreten kann (BayObLG NJW-RR 1987, 1204).

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Es entspricht völlig einhelliger Auffassung, daß bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis ist, nicht aber der Eintragungsantrag selbst (BGH NJW 1994, 1158;… BayObLG, a.a.O., m.w.N aus seiner Rechtsprechung;… Demharter, BGO, 23. Aufl., § 71, Rdnr. 35).
  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Denn die sachliche Bestätigung des in der Zwischenverfügung angenommenen Eintragungshindernisses durch die Erstbeschwerdeentscheidung löst eine Bindungswirkung für die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst aus, die nur durch die Einlegung der weiteren Beschwerde beseitigt werden kann (vgl. BGHZ 88, 62, 64 = NJW 1983, 2262, Budde in Bauer/von Oefele, a. a. O., § 78, Rdnr 10 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Beschwerdeberechtigt ist danach, wer durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127 = NJW 1981, 1563, BayObLGZ 1994, 115, 117; Senat FGPrax 1995, 181 = NJW-RR 1995, 1357).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist allerdings eine Zwischenverfügung nicht zulässig, wenn diese der Behebung eines Eintragungshindernisses dienen soll das nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (vgl. etwa BGHZ 27, 310 314 = NJW 1958 1090, BayObLGZ 1980, 299, 300, OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 292).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist allerdings eine Zwischenverfügung nicht zulässig, wenn diese der Behebung eines Eintragungshindernisses dienen soll das nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (vgl. etwa BGHZ 27, 310 314 = NJW 1958 1090, BayObLGZ 1980, 299, 300, OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 292).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90

    Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Eine gleichwohl ergangene Zwischenverfügung ist im Beschwerderechtszug allein aus diesem Grund aufzuheben (BayObLGZ 1991, 97, 102 = NJW-RR 1991 718, Budde in Bauer/von Oefele, a. a. O., § 77, Rdnr 15).
  • BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79

    Notwendigkeit der Auflassung bei Teilung einer BGB-Gesellschaft in mehrere …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist allerdings eine Zwischenverfügung nicht zulässig, wenn diese der Behebung eines Eintragungshindernisses dienen soll das nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (vgl. etwa BGHZ 27, 310 314 = NJW 1958 1090, BayObLGZ 1980, 299, 300, OLG Frankfurt Rpfleger 1990, 292).
  • OLG Hamm, 22.06.1995 - 15 W 166/95

    Hinweis auf unkündbare Tilgungsgrundschuld bei Reichsheimstätte

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01
    Beschwerdeberechtigt ist danach, wer durch die Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist oder wäre, wenn die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (vgl. etwa BGHZ 80, 126, 127 = NJW 1981, 1563, BayObLGZ 1994, 115, 117; Senat FGPrax 1995, 181 = NJW-RR 1995, 1357).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit; …

  • RG, 27.01.1938 - V B 13/37

    1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine …

  • BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 116/87
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender …

    Rn. 6 Mit einer Zwischenverfügung kann dem Antragsteller deshalb nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungs- oder Löschungsbewilligung des von der Eintragung unmittelbar Betroffenen beizubringen (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, aaO; BayObLG, MittBayNot 1989, 312 und NJW-RR 2004, 1533, 1534; OLG Hamm, MittBayNot 2003, 386;… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2016, 141 Rn. 11; OLG Zweibrücken, OLGZ 1991, 153, 154;… BeckOK-GBO/Zeiser, 27. Edition, § 18 Rn. 17;… KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 18 Rn. 25).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden …

    2 Z 1/90">BayObLGZ 1990, 6, 8; OLG Hamm, MittBayNot 2003, 386; ZfIR 1998, 115, 116; OLG Zweibrücken, OLGZ 1991, 153, 154; KEHE-Herrmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 18 GBO Rn. 16; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 18 Rn. 36; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 18 Rn. 12).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; …

    Rn. 11 Eine Entscheidung in der Sache ist dem Rechtsbeschwerdegericht nicht möglich, da der Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (BayObLG, NJW-RR 1987, 1204; NJW-RR 1991, 465; OLG Hamm, FGPrax 2002, 146; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 282, 283).
  • BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16

    Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der …

    Nach in Rechtsprechung und Literatur einhelliger und zutreffender Auffassung kann jedoch die Bewilligung bzw. Zustimmung nur mittelbar in ihren Rechten Betroffener Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (vgl. BayObLG, BayObLGZ 1990, 6, 8; BayObLG, Rpfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken, MittBayNot 1999, 564; OLG Hamm, FGPrax 2002, 146, 147;… Demharter, GBO, 30. Aufl., § 18 Rn. 12;… KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 18 Rn. 26;… Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 18 Rn. 87).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 182/05

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung einer GbR als Verwalter

    Weist das Grundbuchamt, wie vorliegend, einen Eintragungsantrag nach Bestätigung einer Zwischenverfügung aus den Gründen derselben zurück, so ist die weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts trotzdem statthaft (einhellige Rechtsprechung, vgl. BGH 88, 64= Rpfleger 1983, 408; Senat Rpfleger 1977, 103; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353;… vergl. auch Demharter: GBO, 25. Aufl., § 78, Rdnr. 6;… Budde in Bauer/von Oefele: GBO, § 78, Rdnr. 10).
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den …

    Rn. 18 Zwar erstreckt sich die Prüfung in der Beschwerdeinstanz nur auf das vom Grundbuchamt geltend gemachte Eintragungshindernis (…Demharter, aaO, § 71 Rn. 34; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353).

    Der Antrag ist in einem solchen Fall sofort zurückzuweisen; das gilt auch, wenn eine Grundbuchberichtigung erstrebt wurde, weil es auch bei § 892 Abs. 2 BGB auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommen kann (…Demharter, aaO, § 18 Rn. 12; BayObLG NJW-RR 2004, 1533; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2010, 282; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353).

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11

    Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht …

    Maßgeblich für die Vermutung, dass die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird, ist der Umstand, dass der Betroffene nach Ablauf der Ausreisefrist für die Durchführung der Abschiebung nicht zur Verfügung steht, weil er die Ausländerbehörde nicht über seinen Aufenthaltsort unterrichtet hat (…vgl. OLG München, OLGR 2007, 144, 145, juris Rn. 12; OLG Hamm, OLGR 2002, 332, juris Rn. 14).
  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 15 Wx 211/09

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung von Ansprüchen des …

    Dieses Ergebnis zieht zwingend die Aufhebung der Zwischenverfügung allein aus verfahrensrechtlichen Gründen nach sich (vgl. etwa BayObLGZ 1991, 97 = NJW-RR 1991, 718; Senat FGPrax 2002, 146, 147).
  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem …

    Liegt hingegen die Bewilligung des unmittelbar Betroffenen vor, kann durch Zwischenverfügung aufgegeben werden, die fehlende Zustimmung des nur mittelbar Betroffenen beizubringen (OLG Hamm, FGPrax 2002, 146).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2018 - 20 W 179/18

    Grundbuch: Zwischenverfügung nur, wenn Eintragungshindernis rückwirkend auf …

    Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung des unmittelbar Betroffenen hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. BGH NJW 2014, 1002 [BGH 26.09.2013 - V ZB 152/12] , sowie FGPrax 2014, 192 [BGH 26.06.2014 - V ZB 1/12] , und 2017, 54 [BGH 13.10.2016 - V ZB 98/15] ; BayObLG NJW-RR 2004, 1533 [BayObLG 21.07.2004 - 2 Z BR 134/04] ; OLG Hamm MittRhNotK 1996, 225 und MittBayNot 2003, 386; OLG Düsseldorf RNotZ 2009, 238 und NJW-RR 2016, 141 [OLG Köln 20.05.2015 - 11 U 116/14] ; Brandenburgisches OLG FGPrax 2003, 54 [OLG Brandenburg 24.06.2002 - 8 Wx 46/01] ; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; Senat Rpfleger 1990, 292 [OLG Frankfurt am Main 16.01.1990 - 20 W 501/89] , sowie Beschlüsse vom 07.07.2010, Az. 20 W 349/09, und vom 20.02.2012, Az. 20 W 54/12, juris;… Demharter, aaO, § 18 Rz. 8, 12, 32 und § 22 Rz. 31;… KEHE-Volmer, Grundbuchrecht, 7. A., § 18 Rz. 25;… BeckOK-Zeiser GBO, Stand: 01.05.2018, § 18 Rz. 17;… Meikel-Böttcher, GBO, 11. A., § 18 Rz. 36 f., jeweils mwN).
  • KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03

    Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft: …

  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 138/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts hinsichtlich der …

  • OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 11/18

    Pfandfreigabeerklärung kann nicht Inhalt von Zwischenverfügung sein

  • LG Chemnitz, 24.03.2016 - 3 OH 14/14

    Grundschuldlöschung an Miteigentumsanteilen

  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 15 W 8/03
  • OLG Naumburg, 14.04.2021 - 12 Wx 66/20

    Einschränkung einer notariellen transmortalen Vollmacht durch das Bindewort "und"

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7856
OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02 (https://dejure.org/2002,7856)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.07.2002 - 12 U 47/02 (https://dejure.org/2002,7856)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 12 U 47/02 (https://dejure.org/2002,7856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Kausalität zwischen verschwiegenem Klinikaufenthalt und Eintritt des Versicherungsfalls durch Tod infolge Herzinfarkts; Fehlerhafte Angaben des Versicherungsnehmers in einem Versicherungsantrag; Risikoprüfung; Lebensversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 141/88

    Berufen auf eine rechtswirksame Anfechtung eines Versicherungsvertrags im Fall …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02
    Den Beweis der mangelnden Kausalität muss der Versicherungsnehmer (bzw. der Bezugsberechtigte) führen (Senat VersR 1990, 781; BGH VersR 1990, 297).
  • OLG Koblenz, 19.06.1998 - 10 U 640/97

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichtverletzung durch Nichtangabe …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02
    Die Klägerin hat den ihr obliegenden Beweis mangelnder Kausalität (OLG Koblenz NVersZ 1999, 125) nicht erbracht.
  • OLG Hamburg, 29.01.1987 - 6 U 188/86

    Indizierende Umstände; Krankenversicherungsvertrag; Krankheitssymptome; Eintritt …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02
    Umstände, die wie symptomatische Beschwerden oder Krankenhausaufenthalte, lediglich auf eine tatsächliche Erkrankung hinweisen, gelten jedenfalls dann als ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls, wenn sie eindeutig zur Feststellung eines vertragserheblichen Zustands geführt haben würden und letzterer für den Versicherungsfall ursächlich war (OLG Hamburg VersR 1988, 396; OLG Köln r+s 1991, 354.; vgl. auch: OLH Hamm VersR 1992, 1206; Römer/Langheid, VVG, § 21 Rdn.11;… Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 21 Rdn. 5f; Knappmann r+s 1996, 81).
  • OLG Karlsruhe, 07.07.1988 - 12 U 74/87

    Abgrenzung; Neuabschluß; Vertragsänderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02
    Den Beweis der mangelnden Kausalität muss der Versicherungsnehmer (bzw. der Bezugsberechtigte) führen (Senat VersR 1990, 781; BGH VersR 1990, 297).
  • OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 83/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02
    Umstände, die wie symptomatische Beschwerden oder Krankenhausaufenthalte, lediglich auf eine tatsächliche Erkrankung hinweisen, gelten jedenfalls dann als ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls, wenn sie eindeutig zur Feststellung eines vertragserheblichen Zustands geführt haben würden und letzterer für den Versicherungsfall ursächlich war (OLG Hamburg VersR 1988, 396; OLG Köln r+s 1991, 354.; vgl. auch: OLH Hamm VersR 1992, 1206; Römer/Langheid, VVG, § 21 Rdn.11;… Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 21 Rdn. 5f; Knappmann r+s 1996, 81).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

    Denn die Gefahrerheblichkeit der in Rede stehenden, nicht angezeigten Umstände liegt für den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung auf der Hand, zumal wenn, wie hier- als weitere Risikofaktoren ein nicht unerheblicher täglicher Zigaretten- und Alkoholkonsum sowie eine leichte Adipositas der versicherten Person hinzukommt (…OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe, NVersZ 2002, 499).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06

    Nachweispflicht für Verletzung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur …

    Umstände, die wie symptomatische Beschwerden oder Krankenhausaufenthalte lediglich auf eine tatsächliche Erkrankung hinweisen, gelten nämlich dann als ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles, wenn sie zur Feststellung eines gefahrerheblichen Zustandes geführt haben würden und letzterer für den Versicherungsfall ursächlich war (…vgl. statt aller Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 21, Rdnr. 11, m.z.w.N.; OLG Karlsruhe, RuS 2003, 516).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7319
OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02 (https://dejure.org/2002,7319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2002 - 15 W 53/02 (https://dejure.org/2002,7319)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 15 W 53/02 (https://dejure.org/2002,7319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 20; ; AuslG § 57 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 20; AuslG § 57 Abs. 2
    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr. die Anordnung von Abschiebungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erledigung der Hauptsache; Anordnung von Abschiebungshaft; Erledigung durch Entlassung; Feststellung der Rechtswidrigkeit; Erstbeschwerdeentscheidung

Verfahrensgang

  • AG Coesfeld - 9 XIV 24/01
  • LG Münster - 5 T 6/02
  • OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02
    Der Senat hält es für geboten, im Abschiebungshaftverfahren dieselben Kriterien anzuwenden, die er für eine feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer erledigten Unterbringungsmaßnahme bereits entwickelt hat (BtPrax 2001, 212): Gegenstand der Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren ist ausschließlich die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts.

    Der Anwendungsbereich der Vorschrift muß sich auch auf eine Konstellation erstrecken, in dem sich die Freiheitsentziehungsmaßnahme zwar als solche anderweitig erledigt, dann aber eine feststellende Entscheidung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme ergeht (so bereits Senat BtPrax 2001, 212 zu der korrespondierenden Vorschrift des § 13 a Abs. 2 S. 1 FGG).

  • BayObLG, 30.06.1993 - 3Z BR 141/93

    Voraussetzungen für Fluchtverdacht bei drohender Abschiebung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02
    Eine Entziehungsabsicht kann zwar nach den Umständen des Einzelfalls angenommen werden, wenn Straftaten des Ausländers eine so starke rechtsfeindliche Energie erkennen lassen, daß befürchtet werden muß, er werde seiner Abschiebung einen Widerstand entgegensetzen, der nicht mit einfachem, keine Freiheitsentziehung erfordernden Widerstand überwunden werden kann (BayObLG NVwZ 1994, 94).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02
    Zu dieser Beurteilung sieht sich der Senat unter gleichzeitiger Aufgabe seiner gegenteiligen früheren Rechtsprechung (NJW 1998, 463) durch einen kürzlich ergangenen Beschluß des BVerfG vom 05.12.2001 (2 BvR 527/99 u.a.) gezwungen.
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02
    Die gegenteilige Rechtsprechung des BGH (BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829) verpflichtet den Senat nicht zu einer Vorlage gem. § 28 Abs. 2 FGG, weil er gem. § 31 Abs. 1 BVerfGG vorrangig die Bindungswirkung der Entscheidung des BVerfG zu beachten hat.
  • OLG Hamm, 24.11.1997 - 15 W 431/97

    Fortsetzungsfeststellung nach Polizeieinsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02
    Zu dieser Beurteilung sieht sich der Senat unter gleichzeitiger Aufgabe seiner gegenteiligen früheren Rechtsprechung (NJW 1998, 463) durch einen kürzlich ergangenen Beschluß des BVerfG vom 05.12.2001 (2 BvR 527/99 u.a.) gezwungen.
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …

    Daraus folgt, dass auch die zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderliche Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sich auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Sachentscheidung des Landgerichts bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung verfahrensrechtlich einwandfrei getroffen ist und sachlich rechtlicher Nachprüfung standhält (Senat BtPrax 2001, 212 in einer Unterbringungssache; Beschluss vom 26.02.2002 - 15 W 53/02 - = OLGR 2002, 332 LS in einer Abschiebungshaftsache).
  • OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07

    Umfang des nachträglichen Feststellungsinteresses bei erledigten …

    Hiernach ist nach der zwischenzeitig hierzu vorliegenden Rechtsprechung der Obergerichte unstreitig, dass trotz eingetretener Erledigung einer Freiheitsentziehungsmaßnahme ein nachträgliches Interesse an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht versagt werden darf (vgl. statt vieler nur BayObLG vom 25. Oktober 2001 [3Z BR 342/01] und OLG Hamm vom 26. Februar 2002 [15 W 53/02]).
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06

    Haftgrund des Aufenthaltswechsels nach Ablauf der Ausreisefrist - zeitliche …

    Der Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG wird nicht durch den Aufenthaltswechsel des Ausländers, sondern durch den Umstand begründet, dass der Betroffene für die Durchführung der Abschiebung nicht zur Verfügung steht, weil die Ausländerbehörde nicht darüber unterrichtet ist, wo sich die betroffene Person aufhält (OLG Hamm vom 26.2.2002, 15 W 53/02).
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 83/04

    Sicherungshaft bei Einreise des Betroffenen aus einem sicheren Drittstaat

    Ob ein begründeter Anlass zur Antragstellung vorgelegen hat, ist dabei nach dem Sachverhalt zu beurteilen, der von der Behörde zur Zeit der Antragstellung unter Ausnutzung aller ihr nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Erkenntnisquellen festgestellt werden konnte; ein schuldhaftes Verhalten von Verwaltungsbediensteten wird nicht vorausgesetzt (…vgl. Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., § 16 FEVG, Rdnr. 3; Senatsbeschluss vom 26.02.2002 -15 W 53/02- = OLGR 2002, 332).
  • OLG Hamm, 21.05.2002 - 15 W 177/02

    D (A), Abschiebungshaft, Erledigung der Hauptsache, Sofortige weitere Beschwerde, …

    Rn. 11 Zu dieser Beurteilung hat sich der Senat bereits durch Beschluß vom 26.02.2002 (15 W 53/02) im Hinblick auf einen kürzlich ergangenen Beschluß des BVerfG vom 05.12.2001 (2 BvR 527/99 u.a.) entschlossen.
  • AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04

    Abschiebungshaft: Notwendige richterliche Präventivkontrolle; verspätete Stellung …

    Das OLG Hamm weist in seiner Entscheidung vom 26.02.2002 - 15 W 53/02 - darauf hin, dass die Regelung des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG keinerlei Sanktionscharakter habe, dass ihr Zweck darin bestehe, die Erreichbarkeit des Ausländers für die Durchführung der Abschiebung sicherzustellen und dass deshalb nicht der Aufenthaltswechsel als solcher den Haftgrund begründe, sondern der Umstand, dass die Ausländerbehörde nicht darüber unterrichtet sei, wo sich der Ausländer aufhalte.
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