Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- prewest.de
§§ 21, 22 WEG
Modernisierende Instandsetzung - Warmwasserboiler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 4 § 22 Abs. 1
Anforderungen an eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauliche Veränderung oder modernisierende Instandsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Boileraustausch - Mehrheit reicht!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Ersetzung von Warmwasserboilern; Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Bauliche Veränderung; Modernisierende Instandsetzung ; Ermessensspielraum bei mehreren gleichwertigen Lösungen
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 291 II 231/00
- LG Düsseldorf - 25 T 96/01
- OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 40/02
- OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
Papierfundstellen
- NZM 2002, 705 (Ls.)
- ZMR 2002, 957
- BauR 2003, 298 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02
Wohnungseigentum: Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems als modernisierende …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134). - KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134). - OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00
Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134). - BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98
Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134). - OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 3 Wx 76/99
Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Instandhaltungs- bzw. …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
- OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 18/04
Anschluss einer Wohneigentumsanlage an ein Fernwärmenetz an Stelle der bisherigen …
Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung des Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 957 (zitiert nach juris) m.w.N.). - OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 8/04 Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung des Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 957 (zitiert nach juris) m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 07.08.2002 - 2 UF 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2
- IWW
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist; Wegfall eines Berufungshindernisses durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Geltung der Neuregelung über den Lauf der Berufungsbegründungsfrist; Verlängerungsantrag
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 22.02.2002 - 5d F 164/01
- OLG Zweibrücken, 07.08.2002 - 2 UF 43/02
- BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 170
- FamRZ 2003, 622
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § ... 39 Abs. 4; ; KostO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 47 Satz 1; ; KostO § 136 Abs. 1; ; UmwG § 6; ; UmwG § 13 Abs. 1; ; UmwG § 13 Abs. 13 Satz 1; ; UmwG § 16 Abs. 1; ; UmwG § 55 Abs. 1; ; BeurkG § 53; ; GmbHG § 53 Abs. 2 Satz 1; ; HGB § 12 Abs. 1; ; EWGRL 335/69 Art. 3 Abs. 1 Buchst. A; ; EWGRL 335/69 Art. 4 Abs. 1 Buchst. c; ; EWGRL 335/69 Art. 10 Buchst. c; ; EWGRL 335/69 Art. 12 Abs. 1 Buchst. e
- rechtsportal.de
Notarielle Beurkundung von im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier GmbHs abgegebenen Erklärungen durch einen Notar mit Sitz im OLG-Bezirk Karlsruhe: Auswirkung der europäischen Gesellschaftssteuerrichtlinie auf die Höhe der zu erhebenden Gebühren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gebühren für Notarielle Beurkundung als Steuer; Notargebührenberechnung bei der Beurkundung einer Verschmelzung zweier GmbHs ; Gesellschaftssteuerrichtlinie
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 12.07.2000 - 6 T 95/00
- OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 275
- DB 2003, 1270
- Rpfleger 2002, 655
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 29.09.1999 - C-56/98
Modelo / Director-Geral dos Registos e Notariado - Richtlinie 69/335/EWG - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 29.09.1999, C-56/98 - "Modelo" - (ZIP 1999, S. 1681 ff) meint sie jedoch, die in Rechnung gestellten Notargebühren stellten in Wahrheit eine der - die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital betreffenden -Gesellschaftssteuerrichtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.07.1969 widersprechende Steuer dar.Die grundsätzliche Frage, ob die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallenden Vorgangs durch einen beamteten Notar im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe überhaupt als "Steuer" i.S.d. Richtlinie anzusehen sind - was sich u.a. deshalb nicht von selbst versteht, weil es sich bei der Beurkundungstätigkeit der badischen Notare wegen der ohne weiteres gegebenen Ausweichmöglichkeit auf außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks tätige, ihre Gebühren ebenfalls nach der KostO erhebende private deutsche Notare oder auf ausländische Notare nicht um spezifisch staatliche Tätigkeit handelt -, hat der EuGH inzwischen mittels Hinweis auf Tz. 23 seines die Verhältnisse in Portugal betreffenden "Modelo"-Urteils vom 29.09.1999, C-56/98 (ZIP 1999, S. 1681 ff.) bejaht (…Tz. 27 f. des Beschlusses vom 21.03.2002, C-264/00 - "Gründerzentrum" - [ZIP 2002, S. 663 ff.]).
(3) Da gemäß § 6 UmwG der Verschmelzungsvertrag zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf, stellt diese i.S. von Art. 10 lit. c RL eine "sonstige Formalität" dar, der die Gesellschaft zur Ausübung ihrer Tätigkeit unterworfen ist (vgl. EuGH, C-56/98 - "Modelo" -, Tz. 26; C-264/00 - "Gründerzentrum" -, Tz. 29).
(1) "Abgaben mit Gebührencharakter" i.S. der Gesellschaftssteuer-richtlinie sind nur solche Abgaben, deren Berechnung auf der Grundlage der Kosten für die erbrachte Leistung erfolgt (EuGH, C-56/98 - "Modelo" -, Tz. 29;… Urteil vom 21.06.2001, C-206/99 - "SONAE" -, Tz. 32 [EuZW 2001, S. 500 ff.];… Fabis, ZIP 1999, S. 1683 f.;… Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 862 ff.).
- EuGH, 27.10.1998 - C-152/97
Abruzzi Gas / Amministrazione Tributaria di Milano - Richtlinie 69/335/EWG - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Dabei ist das darin normierte Besteuerungsverbot - trotz fehlender ausdrücklicher Bezugnahme auf Art. 4 RL - auf solche aufgrund der Rechtsform der Gesellschaft vorgeschriebene Formalien beschränkt, die im Zusammenhang mit den in Art. 4 RL aufgeführten Vorgängen erfolgen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.10.1998, C-152/97 - "Agas" - , Tz. 21 [WM 1999, S. 343 ff., 345];… Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 868;… ders., ZIP 2002, S. 667 ff., 668).Darunter fällt auch eine Kapitalansammlung, die - wie hier - durch Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften in der Weise erfolgt, daß das Kapital der übernehmenden Gesellschaft durch Einbringung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft erhöht wird (vgl. EuGH, Urteil vom 13.02.1996, C-197/94 und C-252/94 - "Bautiaa" bzw. "Société fran(aise maritime" -, insbesondere Tz. 33-36 [Abl. EG 1996 Nr. C 133/3-4], ferner Vogt; WuB II N. Art. 12 RL 69/335 EWG 2.99 [Anm. zu EuGH, C-152/97 - "Agas" - ]).
Anders läge es zwar, wenn etwa die übernehmende Gesellschaft bei der Verschmelzung bereits Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft gewesen wäre (EuGH, C-152/97 - "Agas" -, Tz. 22 [WM 1999, S. 343 ff., 345];… OLG Karlsruhe, RPfleger 2001, S. 321 ff., 322); eine solche Konstellation lag hier aber nicht vor.
- EuGH, 02.12.1997 - C-188/95
Fantask u.a.
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Da die genannten Richtlinienbestimmungen nach Auffassung des EuGH inhaltlich unbedingt und hinreichend genau abgefasst sind, begründen sie für die einzelnen Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten Rechte, auf die sie sich auch vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH, Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" - , Tz. 53 [ZIP 1998, S. 206 ff];… BayObLGZ 1998, S. 303 ff., 307, Gustavus, ZIP 1998, S. 502 ff., 503).Dabei können - wie der EuGH in seinem Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" -, Tz. 33 (ZIP 1998, S. 206 ff., 210) für die Eintragung von Aktiengesellschaften ausgeführt hat - "sämtliche Kosten (berücksichtigt werden), die mit den Eintragungen zusammenhängen, einschließlich des auf diese Vorgänge entfallenden Teils der allgemeinen Kosten".
- EuGH, 21.03.2002 - C-264/00
Gründerzentrum - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Ansammlung von Kapital …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Die grundsätzliche Frage, ob die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallenden Vorgangs durch einen beamteten Notar im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe überhaupt als "Steuer" i.S.d. Richtlinie anzusehen sind - was sich u.a. deshalb nicht von selbst versteht, weil es sich bei der Beurkundungstätigkeit der badischen Notare wegen der ohne weiteres gegebenen Ausweichmöglichkeit auf außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks tätige, ihre Gebühren ebenfalls nach der KostO erhebende private deutsche Notare oder auf ausländische Notare nicht um spezifisch staatliche Tätigkeit handelt -, hat der EuGH inzwischen mittels Hinweis auf Tz. 23 seines die Verhältnisse in Portugal betreffenden "Modelo"-Urteils vom 29.09.1999, C-56/98 (…ZIP 1999, S. 1681 ff.) bejaht (Tz. 27 f. des Beschlusses vom 21.03.2002, C-264/00 - "Gründerzentrum" - [ZIP 2002, S. 663 ff.]).(3) Da gemäß § 6 UmwG der Verschmelzungsvertrag zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf, stellt diese i.S. von Art. 10 lit. c RL eine "sonstige Formalität" dar, der die Gesellschaft zur Ausübung ihrer Tätigkeit unterworfen ist (vgl. EuGH, C-56/98 - "Modelo" -, Tz. 26; C-264/00 - "Gründerzentrum" -, Tz. 29).
- OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97
Unwirksame AGB zu Baustrom, Bauschutt und Bauwasser
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Da die genannten Richtlinienbestimmungen nach Auffassung des EuGH inhaltlich unbedingt und hinreichend genau abgefasst sind, begründen sie für die einzelnen Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten Rechte, auf die sie sich auch vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH…, Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" - , Tz. 53 [ZIP 1998, S. 206 ff]; BayObLGZ 1998, S. 303 ff., 307, Gustavus, ZIP 1998, S. 502 ff., 503). - EuGH, 13.02.1996 - C-197/94
Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Darunter fällt auch eine Kapitalansammlung, die - wie hier - durch Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften in der Weise erfolgt, daß das Kapital der übernehmenden Gesellschaft durch Einbringung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft erhöht wird (vgl. EuGH, Urteil vom 13.02.1996, C-197/94 und C-252/94 - "Bautiaa" bzw. "Société fran(aise maritime" -, insbesondere Tz. 33-36 [Abl. EG 1996 Nr. C 133/3-4], ferner Vogt; WuB II N. Art. 12 RL 69/335 EWG 2.99 [Anm. zu EuGH, C-152/97 - "Agas" - ]). - EuGH, 21.06.2001 - C-206/99
SONAE - "Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335/EWG - Abgaben mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
(1) "Abgaben mit Gebührencharakter" i.S. der Gesellschaftssteuer-richtlinie sind nur solche Abgaben, deren Berechnung auf der Grundlage der Kosten für die erbrachte Leistung erfolgt (EuGH, C-56/98 - "Modelo" -, Tz. 29; Urteil vom 21.06.2001, C-206/99 - "SONAE" -, Tz. 32 [EuZW 2001, S. 500 ff.];… Fabis, ZIP 1999, S. 1683 f.;… Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 862 ff.). - OLG Karlsruhe, 30.01.2001 - 11 Wx 59/00
Geschäftswert bei GmbH-Verschmelzungsvertrag - Aktivvermögen des übertragenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Anders läge es zwar, wenn etwa die übernehmende Gesellschaft bei der Verschmelzung bereits Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft gewesen wäre (…EuGH, C-152/97 - "Agas" -, Tz. 22 [WM 1999, S. 343 ff., 345]; OLG Karlsruhe, RPfleger 2001, S. 321 ff., 322); eine solche Konstellation lag hier aber nicht vor. - BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98
Gebühren für Handelsregistereintragungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Da die genannten Richtlinienbestimmungen nach Auffassung des EuGH inhaltlich unbedingt und hinreichend genau abgefasst sind, begründen sie für die einzelnen Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten Rechte, auf die sie sich auch vor den nationalen Gerichten berufen können (EuGH…, Urteil vom 02.12.1997, C-188/95 - "Fantask" - , Tz. 53 [ZIP 1998, S. 206 ff]; BayObLGZ 1998, S. 303 ff., 307, Gustavus, ZIP 1998, S. 502 ff., 503). - EuGH, 13.02.1996 - C-252/94
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2002 - 14 Wx 133/00
Darunter fällt auch eine Kapitalansammlung, die - wie hier - durch Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften in der Weise erfolgt, daß das Kapital der übernehmenden Gesellschaft durch Einbringung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft erhöht wird (vgl. EuGH, Urteil vom 13.02.1996, C-197/94 und C-252/94 - "Bautiaa" bzw. "Société fran(aise maritime" -, insbesondere Tz. 33-36 [Abl. EG 1996 Nr. C 133/3-4], ferner Vogt; WuB II N. Art. 12 RL 69/335 EWG 2.99 [Anm. zu EuGH, C-152/97 - "Agas" - ]).
- OLG Karlsruhe, 09.05.2003 - 11 Wx 120/00
Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Gebührenansatzes der badischen …
Entsprechendes gilt für den Ansatz einer Gebühr nach § 47 Satz 1 KostO für die Beurkundung der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften (Fortführung von OLG Karlsruhe v. 24.9.2002 - 14 Wx 133/00, OLG Report 2002, 437ff., v. 5.12.2002 - 14 Wx 130/01, OLGReport 2003, 80).Die beurkundete Verschmelzung wird daher vom Verbot gemäß Art. 10 der Richtlinie umfasst (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.9.2002 - 14 Wx 133/00, RPfleger 2002, 655; Beschl. v. 5.12.2002 - 14 Wx 130/01, OLGReport Karlsruhe 2003, 80; Beschl. v. 30.1.2001 - 11 Wx 59/00, RPfleger 2001, 321).
Dabei können sämtliche Kosten berücksichtigt werden, die mit den Eintragungen zusammenhängen, einschließlich des auf diese Vorgänge entfallenden Teils der allgemeinen Kosten (vgl. OLG Karlsruhe, RPfleger 2002, 655, 657 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 11 Wx 117/03
Notargebühr: Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie auf Verschmelzung zweier …
Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass sich die Geschäftsanteile der verschmolzenen Gesellschaften in einer Hand befanden (Fortführung von OLG Karlsruhe vom 9.5.2003 - 11 Wx 120/00; vom 5.12.2002 - 14 Wx 130/01; vom 24.9.2002 - 14 Wx 133/00).Damit unterfällt die beurkundete Verschmelzung im Wege der Aufnahme (§§ 2 Nr. 1, 46 ff. UmwG) dem in Artikel 10 in der Richtlinie geregelten Verbot, andere Steuern und Abgaben als die Gesellschaftssteuer zu erheben (EuGH, Urteil vom 13.02.1996, Rs. C-197/94 und C-252/94 - "Bautiaa" - Tz. 34 ff; Senatsbeschluss vom 09.05.2003 - 11 Wx 120/00, OLGR 2003, 365, 366; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 14 Wx 130/01, OLGR 2003, 80 = ZIP 2003, 800; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.09.2002 - 14 Wx 133/00, OLGR 2002, 437 = GmbHR 2002, 1248).
- AG Breisach, 07.06.2004 - UR II 7/01
Vorlagebeschluss zum EuGH zur Auslegung der Gesellschaftssteuerrichtlinie: …
Rn. 28 Am 24. September 2002 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe -Zivilsenate in Freiburg- unter Az. 14 Wx 133/00 jedoch einen Beschluss gefasst, durch den die Anwendung der Richtlinie 69/335/EWG erheblich eingeschränkt werden soll (Aktenseiten 59 bis 70 der Akten des Amtsgerichts B. UR II 7/01).Rn. 47 Das Oberlandesgericht Karlsruhe vertritt in seinem Beschluss vom 24. September 2002 -Zivilsenate in Freiburg- Az. 14 Wx 133/00 die Meinung, dass zwischen Gebühren für eine staatliche Dienstleistung und Steuern keine Unterscheidung zu treffen sei.
- OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01
Notarkosten: Unvereinbarkeit von Kostenansätzen mit der …
(Fortführung von OLG Karlsruhe v. 24.09.2002, Az. 14 Wx 133/00, OLGR 2002, S. 437 ff. = Rpfleger 2002, S.655 ff. = FGPrax 2002, 275). - OLG Karlsruhe, 13.04.2004 - 14 Wx 79/03
Kosten badischer Amtsnotare: Gebührenanteil bei Beurkundung unter die …
Daß unter diesen Umständen der Gebührenansatz in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 4 KostVfg lediglich vorläufig zu erfolgen hat, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (…z.B. BayObLG, WM 1999, S. 1622 ff., 1624;… OLG Zweibrücken, WM 1999, S. 1631 ff., 1634;… OLG Köln, NJW 1999, S. 1342; vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.09.2002, 14 Wx 133/00 [OLGR Karlsruhe 2002, S. 437 ff.]). - OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03
Gebühr für Erteilung eines Erbscheins
Aus dem von ihr statt dessen angeführten Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. September 2002 (14 Wx 133/00; veröffentlicht in OLG-Report Karlsruhe/Stuttgart 2002, 437 ff) ergibt sich dagegen für die hier erhebliche Frage nichts, denn diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe befaßt sich nicht mit Gebühren in Nachlaßsachen, sondern mit Gebühren der Beurkundung der Verschmelzung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung, also mit einem Sachverhalt, der - anders als die Erteilung eines Erbscheins - unmittelbar in den Anwendungsbereich der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie fällt. - LG Stuttgart, 07.04.2003 - 19 T 288/02
Vorlage zum EuGH: Verstoß gegen die Gesellschaftssteuerrichtlinie durch die …
Auch die hierzu bislang ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen betreffen ausdrücklich nur diesen Rechtskreis (OLG Karlsruhe Beschluss vom 24.09.2002 - 14 Wx 133/00 = Rpfleger 2002, 655, Beschluss vom 05.12.2002 - 14 Wx 130/01 = Rpfleger 2003, 218). - AG Mosbach, 29.08.2007 - 1 M 347/07 Die Reform des LJKG beruhte primär auf Entscheidungen des EuGH zur Gesellschaftssteuerrichtlinie (Richtlinie 69/335/EWG in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG), die eine Gebührenbeteiligung des Landes bei Beurkundungen durch Notare im Bereich des Gesellschaftsrechts für europarechtswidrig erklärten (EuGHE I 1997, 6783, "Fantask"; EuGHE 1999, 6427, "Modelo"; EuGH, Rs. C-165/03, "Gründerzentrum"), denen sich auch das OLG Karlsruhe anschloss (OLG Karlsruhe, BWNotZ 2003, 43).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 18.10.2001 - 19 U 1064/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
BGB § 766; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 124 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Zahlungsanspruch aus einem Bürgschaftsvertrag; Wirksamkeit eines Bürgschaftsversprechens
- ibr-online
Bürgschaft - Ehegattenbürgschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 138, 765
Keine krasse Überforderung eines Ehepartners aus einer Bürgschaft bei dessen mitunternehmerähnlicher Stellung
Verfahrensgang
- LG Dresden - -4476/00
- LG Dresden, 20.03.2001 - 5 O 4476/00
- OLG Dresden, 18.10.2001 - 19 U 1064/01
Papierfundstellen
- WM 2003, 277
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2001 - 19 U 1064/01
2.3.1 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine krasse finanzielle Überforderung grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal in der Lage ist, die laufenden Zinsen mit seinen eigenen finanziellen Mitteln auf Dauer aufzubringen (BGH, ZIP 2001, 189, 191; Horn, ZIP 2001, 93, 99; Tiedtke, NJW 2001, 1015, 1022).In einem solchen Falle spricht ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Bürge bei der Übernahme der Bürgschaft nicht von seinen Interessen und von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und das Kreditinsitut die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH, ZIP 2001, 189, 191; BGH, ZIP 2000, 351, 352; BGH, ZIP 1998, 1999, 2000).
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf diese Situation im Rahmen der Prüfung der finanziellen Möglichkeiten des mitverpflichteten Ehepartners oder nahen Angehörigen abzustellen (vgl. BGH, ZIP 2001, 189, 191; BGH, ZIP 2000, 351, 353).
Handeln aus emotionaler Verbundenheit bedeutet, dass sich der Bürge gerade nicht von einer realistischen, rationalen Einschätzung des von ihm zu übernehmenden Risikos oder gar von eigenen Interessen, sondern allein von seiner emotionalen Bindung an den eigentlichen Schuldner leiten lässt (BGH, ZIP 2001, 189, 192; BGH, ZIP 2000, 351, 353 ff.).
Zwischen dem Bürgen und dem eigentlichen Schuldner muss eine gefühlsmäßige Bindung bestehen, die ihren Grund in der Ehe (BGH, ZIP 2001, 189), dem Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (BGH, ZIP 2000, 351; Horn, ZIP 2001, 93, 100) oder einer sonstigen Beziehung (BGH, ZIP 1998, 196) haben kann.
Bei wirtschaftlicher Betrachtung besteht dann kein wesentlicher Unterschied zu den Fällen, in denen die Partner den Kredit als gleichberechtigte Vertragspartner aufgenommen und verwandt haben (BGH, ZIP 2001, 189, 192).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2001 - 19 U 1064/01
In einem solchen Falle spricht ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Bürge bei der Übernahme der Bürgschaft nicht von seinen Interessen und von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und das Kreditinsitut die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH, ZIP 2001, 189, 191; BGH, ZIP 2000, 351, 352; BGH, ZIP 1998, 1999, 2000).Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf diese Situation im Rahmen der Prüfung der finanziellen Möglichkeiten des mitverpflichteten Ehepartners oder nahen Angehörigen abzustellen (vgl. BGH, ZIP 2001, 189, 191; BGH, ZIP 2000, 351, 353).
Handeln aus emotionaler Verbundenheit bedeutet, dass sich der Bürge gerade nicht von einer realistischen, rationalen Einschätzung des von ihm zu übernehmenden Risikos oder gar von eigenen Interessen, sondern allein von seiner emotionalen Bindung an den eigentlichen Schuldner leiten lässt (BGH, ZIP 2001, 189, 192; BGH, ZIP 2000, 351, 353 ff.).
Zwischen dem Bürgen und dem eigentlichen Schuldner muss eine gefühlsmäßige Bindung bestehen, die ihren Grund in der Ehe (BGH, ZIP 2001, 189), dem Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (BGH, ZIP 2000, 351; Horn, ZIP 2001, 93, 100) oder einer sonstigen Beziehung (BGH, ZIP 1998, 196) haben kann.
Bei Prüfung des Ausschlusses des Handelns aus emotionaler Verbundenheit ist zwar nicht die - nach Auffassung des Senats aber vorliegende - Geschäftsgewandtheit der Beklagten zu berücksichtigen (BGH, ZIP 2000, 351, 354).
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH
Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2001 - 19 U 1064/01
Zwischen dem Bürgen und dem eigentlichen Schuldner muss eine gefühlsmäßige Bindung bestehen, die ihren Grund in der Ehe (BGH, ZIP 2001, 189), dem Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (BGH, ZIP 2000, 351; Horn, ZIP 2001, 93, 100) oder einer sonstigen Beziehung (BGH, ZIP 1998, 196) haben kann. - BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2001 - 19 U 1064/01
In einem solchen Falle spricht ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Bürge bei der Übernahme der Bürgschaft nicht von seinen Interessen und von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und das Kreditinsitut die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH, ZIP 2001, 189, 191; BGH, ZIP 2000, 351, 352; BGH, ZIP 1998, 1999, 2000). - BGH, 11.05.2000 - IX ZR 396/99
Wirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung bei mitunternehmerähnlicher Stellung …
Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2001 - 19 U 1064/01
Die Grundsätze über Bürgschaften finanziell krass überforderter Ehepartner - und nichts anderes kann für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten - sind aber insbesondere dann nicht anwendbar, wenn der Bürge im Betrieb des Hauptschuldners eine mitunternehmerähnliche Stellung inne hat und daher ein eigenes wirtschaftliches Interesse und die Möglichkeit der geschäftlichen Einflussnahme auf den Betrieb gegeben ist (BGH, Beschluss vom 11.05.2000, Az. IX ZR 396/99, zitiert nach: DRsp-ROM Nr. 2000/5072).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.07.2002 - 16 Wx 93/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de
FGG § 12; WEG § 43
Einholung eines Sachverständigengutachtens auch ohne Parteiantrag - Wolters Kluwer
Durch Beschluss einer Eigentümerversammlung genehmigte Photovoltaikanlage; Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts gem. § 12 FGG; Betroffenheit in Sondereigentum durch Photovoltaikanlage; Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen
- ibr-online
Photovoltaikanlage und Sondereigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauliche Veränderung: Ist eine Solaranlage zustimmungspflichtig? (IBR 2006, 1066)
Verfahrensgang
- AG Aachen - 12 UR II 201/00
- LG Aachen, 11.04.2002 - 2 T 57/01
- OLG Köln, 03.07.2002 - 16 Wx 93/02
Papierfundstellen
- NZM 2002, 1033 (Ls.)
- BauR 2003, 144 (Ls.)
- BauR 2003, 432 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk
Eine solche Veränderung stellt die Montage einer Photovoltaikanlage dar (OLG Köln NZM 2002, 1033, siehe auch Rechtsprechungsnachweise bei Bärmann, Kommentar zum WEG, 14. Aufl, § 22, 38). - OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 40/05
Pflicht des Wohnungseigentümers zum Rückbau einer Fensteranlage
Rechtlich zutreffend hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats darauf abgestellt, dass der Austausch von Fenstern dann als nachteilige bauliche Änderung anzusehen ist, wenn es wegen der Gestaltung der Fenster zu Veränderungen im Erscheinungsbild einer bisher einheitlichen äußerlichen Fassade kommt (Senatsbeschlüsse vom 19.06.2002 - 16 Wx 82/02 - OLGReport Köln 2002, 437, vom 20.12.2002 - 16 Wx 205/02 - OLGR 2003, 146, und vom 10.03.2003 - 16 Wx 43/03 - OLGR 2003, 163).
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