Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.09.2002 - 14 UF 133/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361
Berücksichtigung von Einkommensrückgängen bei der Leistungsfähigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familien- und Erbrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zumutbarkeit der Arbeitsplatzaufgabe wegen Kurzarbeit; Berechnung des unterhaltspflichtigen Gesamteinkommens; Zurechnung ersparter Mietaufwendungen
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 26.06.2001 - 12 F 332/00
- OLG Köln, 26.09.2002 - 14 UF 133/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 438
- NJW 2003, 438
- FamRZ 2003, 601
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 19.02.1996 - 26 UF 1156/95
Vermögenseinsatzpflicht volljähriger Kinder zur Deckung ihres Unterhaltsbedarfs
Auszug aus OLG Köln, 26.09.2002 - 14 UF 133/01
Auch eine einverständliche Rückgängigmachung ändert nichts an dem zuzurechnenden Eigeneinkommen durch Deckung des Wohnbedarfs bzw. der Mieteinkünfte, denn dieser ist bei sachlich nicht gerechtfertigter Rückabwicklung fiktiv zuzurechnen (OLG München FamRZ 1996, 1433;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rn. 527). - OLG Köln, 21.01.1992 - 4 UF 170/91
Ehe; Kinderlos; Trennung; Erwerbstätigkeit; Berufsfremd; Einkommen; Bemessung; …
Auszug aus OLG Köln, 26.09.2002 - 14 UF 133/01
Bei Schenkungen eines Kapitals sind anders als bei erbrechtlichen Zuwendungen nur die Zinsen bzw. die Mieteinkünfte oder ersparten Mietaufwendungen aus der Kapitalzuwendung als Einkommen anzusehen, da eine Rückforderung der Substanz durch den Schenker bei Notbedarf des Schenkers (§ 528 BGB) oder bei grobem Undank des Beschenkten (§ 530 BGB) noch in Betracht kommt (OLG Köln FamRZ 1993, 711;… Wendl/Haußleiter, 5. Aufl. (2000), § 1 Rn. 368.).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Keine Gefahrerhöhung in der Fahrzeugversicherung für einen Diebstahl bei Belassen des Kfz-Scheins im Fahrzeug
- Judicialis
- IWW
- RA Kotz
Diebstahl Kfz: Kfz-Schein hinter der Sonnenblende - Grob fahrlässig?
- rechtsportal.de
VVG § 23 Abs. 1 § 25 Abs. 1; AKB § 12 Nr. 1 I b)
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der Versicherungsnehmer den Kfz-Schein hinter der Sonnenblende belässt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kfz-Schein hinter der Sonnenblende
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Teilkaskoentschädigung, wenn er das äußere Bild eines Diebstahls nicht nachweisen kann
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch aus Teilkaskoversicherung wegen Diebstahls eines Kraftfahrzeugs; Keine erhebliche Gefahrerhöhung durch Belassen des Kfz-Scheins hinter der Sonnenblende; Anforderung an den Beweis bei Fahrzeugdiebstahl; Würdigung von Widersprüchen in Aussagen im ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kaskoversicherung - Kfz-Schein im Fahrzeug keine erhebliche Gefahrerhöhung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 30.07.2001 - 16 O 181/98
- OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 589 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Dieser Beweis wird bei wechselnden und widersprüchlichen Angaben zum Geschehensablauf nicht erbracht (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 -10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 r+s 2000, 276, vom 21. September 2001 - 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319).Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - NJW-RR 1999, 246).
- BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Dieser Beweis wird bei wechselnden und widersprüchlichen Angaben zum Geschehensablauf nicht erbracht (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 -10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 r+s 2000, 276, vom 21. September 2001 - 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319).Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - NJW-RR 1999, 246).
- OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls - …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Dieser Beweis wird bei wechselnden und widersprüchlichen Angaben zum Geschehensablauf nicht erbracht (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 -10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 r+s 2000, 276, vom 21. September 2001 - 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319).Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).
- OLG Koblenz, 25.04.1997 - 10 U 1437/96
Ständiges verstecktes Aufbewahren eines Zweitschlüssels im Kfz-Innenraum
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Da für eine Verwertung des PKW's der Kfz-Schein gegenüber dem Kfz-Brief nur von untergeordneter Bedeutung ist und im Übrigen regelmäßig ohnehin gefälschte Fahrzeugpapiere und -daten verwendet werden müssen, ist die Erheblichkeitsschwelle für die Annahme einer zur Leistungsfreiheit des Versicherers führenden erheblichen Gefahrerhöhung im Sinne von §§ 23 Abs. 1 i.V.m. 25 Abs. 1 VVG nicht überschritten, anders als bei dauernder Aufbewahrung eines Zweitschlüssels im Fahrzeug (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 25.4.1997 - 10 U 1437/96, vgl. hierzu Wussow-Mitteilungen 45 Jg. Nr. 30 vom 21.7.1997).Zumal angesichts dessen, dass für eine Verwertung der Kfz-Schein gegenüber dem Kfz-Brief nur untergeordnete Bedeutung hat und im Übrigen regelmäßig ohnehin gefälschte Fahrzeugpapiere und -daten verwendet werden müssen, hält indes der Senat die Erheblichkeitsschwelle nicht für überschritten, anders als bei dauernder Aufbewahrung eines Zweitschlüssels im Fahrzeug (vgl. Senat Urteil vom 25.4.1997 - 10 U 1437/96, vgl. hierzu Wussow-Mitteilungen 45 Jg. Nr. 30 vom 21.7.1997).
- OLG Koblenz, 01.10.1999 - 10 U 1846/97
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Dieser Beweis wird bei wechselnden und widersprüchlichen Angaben zum Geschehensablauf nicht erbracht (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 -10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 r+s 2000, 276, vom 21. September 2001 - 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319).Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80
Begriff der Entwendung
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 - IV ZR 220/90 - VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 - IV a ZR 19/82 - VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6). - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
a) Behauptet der Versicherungsnehmer; sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610; vom 19.5.19,79 - IV ZR 78/77 - VersR 1978, 732 f.). - BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz
- OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91
Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen …
- OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01
Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen
- OLG Koblenz, 19.03.1999 - 10 U 1646/97
Beweiserleichterungen im Rahmen des Nachweises bezüglich des "äußeren Bildes …
- OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund; …
Für den Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurückgelassenen Kfz-Scheins wird eine Gefahrerhöhung in der Rechtsprechung zu Recht abgelehnt (OLG Koblenz RuS 2002, 448; OLG Karlsruhe ZfS 1995, 260; ÖOHG ZfS 1995, 259), weil bereits das Zeitmoment des Tatbestandes der Gefahrerhöhung nicht gegeben ist. - OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im …
Auch unter dem Gesichtspunkt einer erleichterten Verwertbarkeit liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor (OLG Bamberg VersR 1996, 969; OLG Koblenz VersR 2003, 589; LG Dortmund 2 O 245/09 vom 11.03.2010 - juris; Schmid VersR 2008, 471). - OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
Zwar ist einem Fahrzeugdieb, der mit der Entwendung des Fahrzeugs zugleich in den Besitz des Kfz-Scheins gelangt, die tatbestandsmäßige Beendigung, d. h. die Gewahrssamssicherung eines strafrechtlich relevanten Diebstahls durchaus erleichtert und der versicherungsrechtliche Schaden damit in gewissem Umfange verfestigt (z.B. für einen Grenzübertritt, OLGR Koblenz 2003, 29, Juris-Rn. 7).
- OLG Bremen, 20.09.2010 - 3 U 77/09
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung …
Die Kammer schließe sich insoweit den Rechtsauffassungen des OLG Celle (Urteil vom 09.08.2007, 8 U 62/07) und des OLG Koblenz (Urteil vom 30.08.2002, 10 U 1415/01) an.Diese Beweiserleichterung gilt jedoch nur, solange nicht die Versicherung konkrete Tatsachen darlegt und beweist, aus denen sich die Annahme der Vortäuschung des Versicherungsfalls ergibt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 30.08.2002, BeckRS 2002, 30280237 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der …
Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).
- LG Traunstein, 12.05.2011 - 1 O 3826/10
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung …
Die Kammer übersieht auch nicht die Entscheidungen des OLG Koblenz vom 25.04.1997 (VersR 1998, 233 f.) und des OLG Koblenz vom 30.08.2002 (RuS 2002, 448 f.). - OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10
Pflichten eines Rechtsanwalts bei Vertretung des Mandanten gegenüber einer …
Dass ein Dieb mit der Entwendung des Fahrzeugs zugleich in den Besitz des Kfz-Scheins gelangt, bedeutet für ihn unabhängig von der Frage der Diebstahlskausalität als solcher eine gewisse Erleichterung und damit versicherungsrechtlich eine Verfestigung des Schadens (OLG Koblenz, RuS 2002, 448, zitiert nach Juris Rn. 7). - OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01
Vorgetäuschter PKW-Diebstahl: Nach Schadensregulierung obliegt dem Versicherer …
Es gelten die vollen Beweisanforderungen des § 286 ZPO (vgl. zu Beweislastanforderungen bei Entwendungsfällen auch Senat Urteile vom 30.8.2002 - 10 U 1415/01; vom 1.10.1999 - 10 U 1848/97 - OLGR 2000, 455; vom 19.3.1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276; vom 21.9.2001 - 10 U 16669/00 - r+s 2002, 319).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 29.10.2002 - 3 U 54/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 151; ; BGB § 157; ; BGB § 433; ; BGB § 446; ; HGB § 383; ; HGB § 390; ; CISG Art. 1; ; CISG Art. 8; ; CISG Art. 66; ; CISG Art. 67; ; CISG Art. 69
- cisg-online.org
- rechtsportal.de
Abgrenzung von bedingtem Kauf und Kommissionsgeschäft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung Konditionsgeschäft / Kommissionsgeschäft
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abgrenzung von bedingtem Kauf und Kommissionsgeschäft; Leistung einer Abschlagszahlung durch Empfänger eines Reitpferdes vor dessen Weiterveräußerung; Verkaufskommission als verdeckte Stellvertretung ohne eigenes Erwerbsinteresse des Kommissionärs; Vergütung für ...
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 22.02.2001 - 6 O 41/00
- OLG Schleswig, 29.10.2002 - 3 U 54/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 175/73
Auslegung eines durch den Weiterverkauf der Ware aufschiebend bedingten …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.10.2002 - 3 U 54/01
Denn der Gefahrübergang setzt grundsätzlich einen gültigen Vertrag und einen rechtswirksam zustande gekommenen Kaufpreisanspruch voraus (BGH NJW 1975, 776, 777/778;… vgl. Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., Rn. 6 - 9 zu § 446).
- OLG Düsseldorf, 25.05.2018 - 7 U 134/17
Voraussetzungen Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung
Deshalb liegt nach Auffassung des Senats unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 454 BGB im Verhältnis der Parteien ein Kauf unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung der Maschine durch die Kundin der Klägerin vor (vgl. zur Weiterveräußerung als Bedingung eines Kaufvertrages auch OLG Schleswig, Urteil vom 29.10.2012 - 3 U 54/01).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 30.01.2002 - 6 U 76/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AGBG § 9; ; AGBG § ... 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 24; ; AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § 6 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 23 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; AVB EltV § 6; ; AVB EltV § 32 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5
- rechtsportal.de
Unwirksamkeit von AGB bei unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners
- ibr-online
Stromlieferungsvertrag - Unwirksamkeit einer Verlängerungsklausel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entgelt aus Stromlieferungsvertrag ; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Verlängerungsklausel bei fehlender rechtzeitiger Kündigung; Verlängerung um ein Jahr; Unangemessene Benachteiligung; Kündigungsfrist von mehr als einem Monat zum Jahresende; Liefervertrag über ...
Verfahrensgang
- LG Halle, 16.03.2001 - 14 O 193/00
- OLG Naumburg, 30.01.2002 - 6 U 76/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90
Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus OLG Naumburg, 30.01.2002 - 6 U 76/01
"Die gesetzliche Regelung, von der abgewichen wird", umfasst die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze, das heißt neben den (dispositiven) Gesetzesbestimmungen auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die auf Grund ergänzender Auslegung nach §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (BGHZ 121, 13, 18;… BGHR AVB EltV § 6, Haftungsfreizeichnung 1). - BGH, 25.02.1998 - VIII ZR 276/96
Haftungsbegrenzung in Stromlieferungsverträgen wirksam
Auszug aus OLG Naumburg, 30.01.2002 - 6 U 76/01
"Die gesetzliche Regelung, von der abgewichen wird", umfasst die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze, das heißt neben den (dispositiven) Gesetzesbestimmungen auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die auf Grund ergänzender Auslegung nach §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (BGHZ 121, 13, 18; BGHR AVB EltV § 6, Haftungsfreizeichnung 1).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Bewilligung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zeitpunkt der Bewilligungsreife
- Judicialis
ZPO § 114
- rechtsportal.de
ZPO § 114
Verfahrensrecht; Prozesskostenhilfe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zeitpunkt der Bewilligungsreife
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 19.08.2002 - 5 O 177/01
- OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98
PKH; Bewilligungszeitpunkt
Auszug aus OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02
Wird deshalb die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss der Instanz vorgelegt, so kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht (OLG Celle, OLGR 1997, 33, 34;… KG a. a. O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 305;… Zöller, a. a. O., Rdnr. 2 b). - OLG Karlsruhe, 14.05.1991 - 16 WF 65/91
Auszug aus OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02
Zwar muss das Gericht, wenn es die vorgelegten Unterlagen für nicht ausreichend oder unvollständig hält, hierauf binnen angemessener Frist hinweisen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 1458, 1459;… Musielak, a. a. O., Rdnr. 11). - KG, 11.11.1999 - 19 WF 6880/99
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02
Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, die Prozessführung zu ermöglichen, nicht aber, nachträglich der Partei die Kosten für einen bereits geführten Prozess oder ihrem Rechtsanwalt das Honorar zu beschaffen (KG, FamRZ 2000, 838, 839;… Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 117 Rdnr. 2 a).
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Rechtsprechung
| OLG München, 23.08.2002 - 21 U 4922/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 276 § 611; WHG § 19h
Haftung der Kundendienstfirma für ausgelaufenes Benzin in Tankstelle - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Oberirdische Tankstelle; Haftung der Kundendienstfirma für ausgelaufenes Benzin ; Kundendienstvertrag; Umfang der Obhuts- und Beratungspflichten; Begriff der wesentlichen Änderung einer Anlage; Abnahme vor Inbetriebnahme
Verfahrensgang
- LG München II, 17.08.2001 - 13 O 4102/97
- OLG München, 23.08.2002 - 21 U 4922/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.2000 - X ZR 49/98
Obhuts- und Beratungspflichten bei einem Werkvertrag
Auszug aus OLG München, 23.08.2002 - 21 U 4922/01
Dabei steckt der Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen zugleich den Umfang der Obhuts- und Beratungspflichten ab (BGH NJW 2000, 2102/2103; VersR 1977, 178/180).Dann müssen sie und ihre Nachfolgerin sich aber an der Beschränkung festhalten lassen und können nicht unter Berufung auf Nebenpflichten des Unternehmers die Erbringung nicht geschuldeter Leistungen verlangen oder aus deren Nichterbringung Haftungsfolgen ableiten (vgl. BGH NJW 2000, 2102/2103).
- BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94
Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben …
Auszug aus OLG München, 23.08.2002 - 21 U 4922/01
Es besteht ferner kein ausreichender Grund für die Annahme, dass die Überschreitung der für ein Provisorium angemessenen Dauer und daraus sich möglicherweise ergebende Warnhinweise für die Mitarbeiter der Beklagten "auf den ersten Blick ersichtlich" (vgl. BGHZ 128, 358/362 zur Hinweispflicht des Steuerberaters) gewesen wären, weil sich ihr Auftrag und ihre Tätigkeit auf einen eng begrenzten anderen Teil der Anlage konzentrierten und sich das Gesamtbild der Tankstellenanlage gegenüber dem Zustand rund einen Monat vorher eben nicht verändert hat. - BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98
Rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsklage; Unverschuldeter Rechtsirrtum
Auszug aus OLG München, 23.08.2002 - 21 U 4922/01
Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein Berufungsurteil handelt, das mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht angefochten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388). - BGH, 23.09.1976 - III ZR 119/74
Baugrundverhältnisse: Prüfung - Auskunft
Auszug aus OLG München, 23.08.2002 - 21 U 4922/01
Dabei steckt der Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen zugleich den Umfang der Obhuts- und Beratungspflichten ab (BGH NJW 2000, 2102/2103; VersR 1977, 178/180).
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