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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.07.2001 - 1 U 64/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3939
OLG Celle, 09.07.2001 - 1 U 64/00 (https://dejure.org/2001,3939)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.2001 - 1 U 64/00 (https://dejure.org/2001,3939)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 1 U 64/00 (https://dejure.org/2001,3939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Schmerzensgeld für radikale Prostatektomie aufgrund falscher Prostatakrebs-Diagnose

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; PVV
    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Positive Forderungsverletzung; Arzthaftung; Krebsdiagnose ; Prostatakrebs; Prostatektomie; Behandlungsfehler

  • Judicialis

    BGB § 823; ; pVV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Diagnose, Chirurgie, Falsche Prostatakrebs-Diagnose - radikale Prostatektomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OLG Celle: Celler Schmerzensgeldsammlung (Rechtsprechungsübersicht)
  • drschmel.de (Kurzinformation)

    100.000,0 DM Schmerzensgeld nach ärztlicher Fehlbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Positive Forderungsverletzung; Arzthaftung; Krebsdiagnose ; Prostatakrebs; Prostatektomie; Behandlungsfehler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2001 - 1 U 64/00
    Zwar ist bei der Einordnung von Diagnoseirrtümern als Behandlungsfehler grundsätzlich Zurückhaltung zu üben (grundlegend BGH VersR 1981, 1033), weil Irrtümer in der Diagnosestellung in der Praxis häufig vorkommen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - I-22 U 143/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3718
OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - I-22 U 143/00 (https://dejure.org/2001,3718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2001 - I-22 U 143/00 (https://dejure.org/2001,3718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - I-22 U 143/00 (https://dejure.org/2001,3718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstückseigentümer; Sicherungsvorkehrungen; Sicherungspflicht; Hauseigentümer; Treppenschacht; Unbefugtes Betreten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1173
  • MDR 2001, 938
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
    Eine solche ist vielmehr nur dann in engen Grenzen anzunehmen, wenn im Bereich des Pflichtigen ausserordentliche Gefahren lauern (…BGH, Urt. v. 19.1.1965, VersR 1965, 515;… OLG Hamm, Urt. v. 15.2.1993, VersR 1994, 326;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 43), oder eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fernliegt (BGH, Urt. v. 21.2.1978, VersR 1978, 561;… OLG Celle, Urt. v. 6.7.1983, VersR 1983, 1163;… OLG Hamm, Urt. v. 19.6.1995, VersR 1996, 1517;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 44).

    Es können keine Vorkehrungen gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung verlangt werden (BGH, Urt. v. 21.2.1978, VersR 1978, 561).

  • BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92

    Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
    Eine solche ist vielmehr nur dann in engen Grenzen anzunehmen, wenn im Bereich des Pflichtigen ausserordentliche Gefahren lauern (…BGH, Urt. v. 19.1.1965, VersR 1965, 515; OLG Hamm, Urt. v. 15.2.1993, VersR 1994, 326;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 43), oder eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fernliegt (…BGH, Urt. v. 21.2.1978, VersR 1978, 561;… OLG Celle, Urt. v. 6.7.1983, VersR 1983, 1163;… OLG Hamm, Urt. v. 19.6.1995, VersR 1996, 1517;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 44).
  • BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63

    Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Bestimmung des Inhalts und des Umfangs …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
    Eine solche ist vielmehr nur dann in engen Grenzen anzunehmen, wenn im Bereich des Pflichtigen ausserordentliche Gefahren lauern (BGH, Urt. v. 19.1.1965, VersR 1965, 515;… OLG Hamm, Urt. v. 15.2.1993, VersR 1994, 326;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 43), oder eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fernliegt (…BGH, Urt. v. 21.2.1978, VersR 1978, 561;… OLG Celle, Urt. v. 6.7.1983, VersR 1983, 1163;… OLG Hamm, Urt. v. 19.6.1995, VersR 1996, 1517;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 44).
  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73

    Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
    Dem Besitzer eines Grundstücks obliegt nicht schlechthin eine Pflicht auch zur Sicherung unbefugten Verkehrs (BGH, Urt. v. 22.10.1974, VersR 1975, 87).
  • OLG Hamm, 19.06.1995 - 13 U 25/95

    Bodenwelle; Rutsche; Verkehrssicherungspflicht; Bestimmungswidrige Benutzung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
    Eine solche ist vielmehr nur dann in engen Grenzen anzunehmen, wenn im Bereich des Pflichtigen ausserordentliche Gefahren lauern (…BGH, Urt. v. 19.1.1965, VersR 1965, 515;… OLG Hamm, Urt. v. 15.2.1993, VersR 1994, 326;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 43), oder eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fernliegt (…BGH, Urt. v. 21.2.1978, VersR 1978, 561;… OLG Celle, Urt. v. 6.7.1983, VersR 1983, 1163; OLG Hamm, Urt. v. 19.6.1995, VersR 1996, 1517;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 44).
  • OLG Celle, 06.07.1983 - 9 U 260/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
    Eine solche ist vielmehr nur dann in engen Grenzen anzunehmen, wenn im Bereich des Pflichtigen ausserordentliche Gefahren lauern (…BGH, Urt. v. 19.1.1965, VersR 1965, 515;… OLG Hamm, Urt. v. 15.2.1993, VersR 1994, 326;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 43), oder eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fernliegt (…BGH, Urt. v. 21.2.1978, VersR 1978, 561; OLG Celle, Urt. v. 6.7.1983, VersR 1983, 1163;… OLG Hamm, Urt. v. 19.6.1995, VersR 1996, 1517;… Staudinger-Hager, 13. Aufl., § 823 BGB Rdnr. E 44).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3463
OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99 (https://dejure.org/2000,3463)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2000 - 8 UF 201/99 (https://dejure.org/2000,3463)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 8 UF 201/99 (https://dejure.org/2000,3463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsverzicht; Nichtigkeit eines Unterhaltsverzichts; Sozialhilfebedürftigkeit

Verfahrensgang

  • AG Norderstedt - 53 F 116/98
  • OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99
    Jedoch ist ein solcher Unterhaltsverzicht wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn er für die Vertragsparteien erkennbar zur Sozialhilfebedürftigkeit des Verzichtenden führt, auch wenn er nicht auf einer Schädigungsabsicht der Ehegatten zu Lasten des Sozialhilfeträgers beruht (BGH FamRZ 83, 137, 139; 92, 1403).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99
    Jedoch ist ein solcher Unterhaltsverzicht wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn er für die Vertragsparteien erkennbar zur Sozialhilfebedürftigkeit des Verzichtenden führt, auch wenn er nicht auf einer Schädigungsabsicht der Ehegatten zu Lasten des Sozialhilfeträgers beruht (BGH FamRZ 83, 137, 139; 92, 1403).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 5 UF 102/95

    Unterhaltspflicht unter Verlobten; Erwerbsobliegenheit des kinderbetreuenden …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99
    Maßgeblich kommt es auf den aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter der Vereinbarung an, wobei Beurteilungszeitpunkt der Vertragsabschluss ist (OLG Düsseldorf FamRZ 96, 734, 735).
  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 16 RJ 603/02

    Anspruch auf eine Geschiedenen-Witwenrente; Gewährung einer Hinterbliebenenrente; …

    Sie macht nunmehr unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.02.2001 (BvR 12/92), des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.02.2001 (VII ZR 16/90) und des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (OLG) vom 19.12.2000 (8 UF 201/99) geltend, der Unterhaltsverzichts sei verfassungs- und sittenwidrig, da er einseitig nur die Klägerin benachteilige und die Allgemeinheit belaste.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.03.2001 - 3 U 185/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5058
OLG Köln, 20.03.2001 - 3 U 185/00 (https://dejure.org/2001,5058)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.2001 - 3 U 185/00 (https://dejure.org/2001,5058)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 2001 - 3 U 185/00 (https://dejure.org/2001,5058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Prüffähigkeit einer Architektenhonorarschlussrechnung

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Zinsertrag; Abgetretenes Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Schlussrechnung - Rechnung auch ohne Kostenfeststellung prüffähig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechenbare Kosten nicht zusammengestellt: Schlussrechnung trotzdem prüffähig? (IBR 2001, 622)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1476 (Ls.)
  • BauR 2001, 1803 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 549
 
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/2000, 20 W 527/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5831
OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/2000, 20 W 527/00 (https://dejure.org/2001,5831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.07.2001 - 20 W 527/2000, 20 W 527/00 (https://dejure.org/2001,5831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - 20 W 527/2000, 20 W 527/00 (https://dejure.org/2001,5831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 196 Abs. 1 Ziffer 7; ; BGB § 198 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 2 S. 1 a. F.; ; BGB § 204; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Verjährung der nach alter Rechtslage entstandenen Ansprüche

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Betreuers - Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber Verjährungseinwand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Betreuer; Staatskasse; Einwand unzulässiger Rechtsausübung; Anspruch auf Aufwandsentschädigung; Vergütungsanspruch; Verjährungseinwand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kirchhain - 9 XVII 60/94
  • LG Marburg - 3 T 141/00
  • OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/2000, 20 W 527/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1510
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00
    Das Landgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass der Zweck der Verjährungsregelungen die Anlegung strenger Maßstäbe erfordert und den Einwand unzulässiger Rechtsausübung nur gegenüber einem wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen lässt (vgl. BGH NJW 1988, 2245).
  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00
    Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 Abs. 2 S.1 BGB a. F. klargestellt war, dass dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird ( vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 und BayObLG NJW-RR 1999, 517), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluss des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann.
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach der alten Rechtslage der Zeitpunkt der Entstehung des Vergütungsanspruches des Berufsbetreuers ebenso wie die Frage der Verjährung in Literatur und Rechtsprechung umstritten war (… vgl.Damrau/Zimmermann, Vormundschaft und Betreuung, 2. Aufl., § 1836 BGB Rn. 13;… Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836a Rn. 22; BayObLG FamRZ 1996, 372 und BayObLGZ 1995, 395).
  • BGH, 06.02.1964 - VII ZR 99/62

    Architekten - Verjährung v. Ansprüchen wg. mangelhaften Architektenwerks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Berufung auf eine nach neuerer Rechtsprechung eingreifende kurze Verjährungsfrist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich sein muss, wenn früher von der Rechtsprechung eine lange Verjährung angenommen wurde (… vgl. MünchKomm/Grothe, a.a.O., Rn. 18; BGH NJW 1964, 1022).
  • BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89

    Anordnung einer Pflegschaft; Antrag auf Bewilligung einer Vergütung für die …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00
    Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 Abs. 2 S.1 BGB a. F. klargestellt war, dass dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird ( vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 und BayObLG NJW-RR 1999, 517), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluss des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann.
  • OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04

    Verjährung des Anspruchs auf Nachvergütung der Mehrwertsteuer durch …

    Während der Senat bei einem Aufwendungsersatzanspruch eines ehrenamtlichen Betreuers eine 30-jährige Verjährungsfrist angenommen hatte (FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001), wurde auf Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers von der h. M. die Vorschrift des § 197 Abs. 1 Nr. 7 BGB a. F. angewandt, da ein Berufsbetreuer gewerbsmäßig die Besorgung fremder Geschäfte betreibe, mit der Folge, dass Ansprüche nach 2 Jahren verjährten (…vgl. BayObLG a. a. O.; OLG Frankfurt Frankfurt FamRZ 2002, 1510 = OLGReport 2001, 250 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).

    Das OLG Frankfurt hat zwar entschieden, dass Ansprüche eines Berufsbetreuers gegen die Staatskasse grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluss des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, verjähren (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1510 = OLGReport 2001, 250).

  • OLG Frankfurt, 11.06.2008 - 20 W 178/08

    Betreuervergütung: Versagung einer Vergütung gegenüber einem Betreuungsvereins …

    Zutreffend hat das Landgericht jedoch zugleich darauf abgestellt, dass im vorliegenden Falle der auch im Recht der Betreuervergütung anzuwendende allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. hierzu insbesondere Senatsbeschlüsse vom 09.07.2001 - 20 W 522/00 = FGPrax 2001, 205 und vom 17.07.2001 - 20 W 527/00 = FamRZ 2002, 1510 sowie zuletzt Beschluss vom 29. Mai 2008 - 20 W 339/05 - noch nicht veröffentlicht) eine Versagung der Betreuervergütung nicht zulässt, da das Vormundschaftsgericht die von der für den Fall der Verhinderung bestellten Betreuerin fortgesetzt entfaltete Tätigkeit nach dem ihm mitgeteilten Tod des ursprünglich bestellten Betreuers ausdrücklich gebilligt und durch den von dem Vormundschaftsrichter erteilten unzutreffenden Hinweis auf die Rechtslage sowie die seitens des Gerichtes beabsichtigte weitere Verfahrensweise maßgeblich hervorgerufen hat .
  • OLG Frankfurt, 01.12.2003 - 1 WF 41/03
    Anders als nach früherem Recht (auf dem die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 17.07.2001, FamRZ 2002 S. 1510, basiert) ist die Frist somit nicht nur auf Einwendungen hin zu beachten.
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.03.2001 - 10 WF 681/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5687
OLG Nürnberg, 02.03.2001 - 10 WF 681/01 (https://dejure.org/2001,5687)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.03.2001 - 10 WF 681/01 (https://dejure.org/2001,5687)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. März 2001 - 10 WF 681/01 (https://dejure.org/2001,5687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindesunterhalt; Abänderung des Unterhaltstitels; Abänderungsklage; Vereinfachtes Verfahren; Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Verfahrensgang

  • AG Kelheim - 1 F 58/01
  • OLG Nürnberg, 02.03.2001 - 10 WF 681/01

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3346 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 1229
  • FamRZ 2002, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 19.02.2002 - 10 WF 456/02

    Zu den Anforderungen einer Abänderung eines Unterhaltstitels wegen veränderter …

    Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 2.3.2001 (FamRZ 02, 184) dargelegt, daß § 323 Abs. 5 ZPO den Weg der Abänderungsklage selbst dann abschneidet, wenn der Einwand der mangelnden Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu erwarten ist.
  • OLG Hamm, 19.12.2001 - 6 UF 218/01

    Abänderung wiederkehrender Unterhaltsleistungen; Wesentliche Abweichung i. S. d. …

    Die Abänderung eines Titels wegen Neuregelung der Kindergeldanrechnung ist gem. § 323 Abs. 5 ZPO nur statthaft, wenn sich auch die persönlichen Verhältnisse der Parteien verändert haben (OLG Stuttgart, NJW-RR 2001, 1229).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.05.2000 - 13 W 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22569
OLG Naumburg, 25.05.2000 - 13 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22569)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 13 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22569)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 13 W 16/00 (https://dejure.org/2000,22569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streit über eine Werklohnforderung; Beantragung der Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zur Feststellung von Mängeln und deren Ursachen sowie der Beseitigungskosten oder des Minderwertes im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens; Vorliegen eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 05.03.2001 - 23 W 608/00

    Abgeltung von Gesprächen mit Dritten und Aufnahme von eidesstattlichen …

    Die geltend gemachte Gebühr für die Vollziehung der vom Oberlandesgericht Hamm im Beschlußwege am 17. Mai 2000 unter dem Aktenzeichen 13 W 16/00 erlassenen einstweiligen Verfügung (§§ 59, 57 BRAGO) kann der Antragsteller ebenfalls nicht erstattet verlangen.
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