Rechtsprechung
| EuGH, 03.07.1997 - C-269/95 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Brüsseler Übereinkommen - Begriff des Verbrauchers - Gerichtsstandsvereinbarung
- Judicialis
Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen... in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof; ; Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königre Art. 13 Abs. 1; ; Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königre Art. 14 Abs. 1; ; Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königre Art. 17 Abs. 1
- Europäischer Gerichtshof
Benincasa
- EU-Kommission
Benincasa / Dentalkit
Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 13 Absatz 1 und 14 Absatz 1 in der Fassung des Beitrittsübereinkommens von 1978
1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Begriff des "Verbrauchers" - Kläger, der einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit ... - EU-Kommission
Benincasa / Dentalkit
- Wolters Kluwer
Gültigkeit eines Franchisevertrags; Derogationswirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung innerhalb eines angefochtenen Vertrages; Verbrauchereigenschaft im Sinne des Art. 13 Abs. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
EuGVÜ: Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Reichweite des Verbraucherschutzes und zur Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Europäischen Zivilprozeßrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brüsseler Übereinkommen - Begriff des Verbrauchers - Gerichtsstandsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts München - Auslegung der Artikel 13 Absatz 1, 14 Absatz 1 und 17 Absatz 1 des Brüsseler Übereinkommens - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Begriff des Verbrauchers - Im Hinblick auf eine künftige gewerbliche Tätigkeit ...
Verfahrensgang
- LG München I - 4 O 11855/93
- OLG München, 05.05.1995 - 8 U 5387/94
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
- EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Papierfundstellen
- Slg. 1997, I-3767
- VersR 1998, 51
- WM 1997, 1549
- BB 1997, 775
Wird zitiert von ... (114) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 19.01.1993 - C-89/91
Shearson Lehman Hutton / TVB
Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
14 bis 16 und 19, und vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehmann Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13) sind die im Übereinkommen verwendeten Begriffe - die nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten eine unterschiedliche Bedeutung haben können - autonom auszulegen, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten; dabei müssen in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden.Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln einer Auslegung nicht zugänglich, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht (Urteil Shearson Lehmann Hutton, a. a. O., Randnrn.
16 und 19, und Urteil Shearson Lehmann Hutton, a. a. O., Randnr. 17).
Nach ständiger Rechtsprechung bezieht sich diese Vorschrift nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck nur auf den nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden privaten Endverbraucher (Urteil Shearson Lehmann Hutton, a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 20.02.1997 - C-106/95
MSG / Les Gravières Rhénanes
Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Dieses Bestreben, die Rechtssicherheit dadurch zu gewährleisten, daß sich mit Gewißheit vorhersehen läßt, welches Gericht zuständig sein wird, ist im Rahmen des Artikels 17 des Übereinkommens, der dem Willen der Vertragsparteien den Vorrang einräumt und eine ausschließliche Zuständigkeit begründet, wobei auf jeden objektiven Zusammenhang zwischen dem streitigen Rechtsverhältnis und dem vereinbarten Gericht verzichtet wird, durch die Festlegung strenger Formvoraussetzungen zum Ausdruck gekommen (vgl. dazu Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95, MSG, Slg. 1997, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 34). - EuGH, 10.03.1992 - C-214/89
Powell Duffryn / Petereit
Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Außerdem ist die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Sache des nationalen Gerichts, vor dem sie geltend gemacht wird (Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-214/89, Powell Duffryn, Slg. 1992, I-1745, Randnr. 37).
- EuGH, 11.01.1990 - 220/88
Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.
Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Mit Ausnahme der ausdrücklich vorgesehenen Fälle lehnt das Übereinkommen eine Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers nämlich eindeutig ab (vgl. Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba, Slg. 1990, I-49, Randnrn. - EuGH, 13.07.1993 - C-125/92
Mulox IBC / Geels
Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gehört es zu den Zielen des Übereinkommens, die Zuständigkeitsregeln für die Gerichte der Vertragsstaaten zu vereinheitlichen, wobei soweit wie möglich eine Häufung der Gerichtsstände in bezug auf ein und dasselbe Rechtsverhältnis verhindert werden soll; weiter bezweckt das Übereinkommen, den Rechtsschutz für die in der Gemeinschaft niedergelassenen Personen dadurch zu verbessern, daß ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und einem verständigen Beklagten erkennbar wird, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (Urteile vom 4. März 1982 in der Rechtssache 38/81, Effer, Slg. 1982, 825, Randnr. 6, und vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-125/92, Mulox IBC, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 11). - EuGH, 04.03.1982 - 38/81
Effer Spa / Kantner
Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gehört es zu den Zielen des Übereinkommens, die Zuständigkeitsregeln für die Gerichte der Vertragsstaaten zu vereinheitlichen, wobei soweit wie möglich eine Häufung der Gerichtsstände in bezug auf ein und dasselbe Rechtsverhältnis verhindert werden soll; weiter bezweckt das Übereinkommen, den Rechtsschutz für die in der Gemeinschaft niedergelassenen Personen dadurch zu verbessern, daß ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und einem verständigen Beklagten erkennbar wird, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (Urteile vom 4. März 1982 in der Rechtssache 38/81, Effer, Slg. 1982, 825, Randnr. 6, und vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-125/92, Mulox IBC, Slg. 1993, I-4075, Randnr. 11). - EuGH, 14.12.1977 - 73/77
Sanders / Van der Putte
Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache Effer (…a. a. O.), wonach dem Kläger der Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens auch dann zur Verfügung steht, wenn das Zustandekommen des Vertrages, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zwischen den Parteien streitig ist, wie auch mit dem Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 73/77 (Sanders, Slg. 1977, 2383, Randnr. 15), in dem der Gerichtshof im Rahmen des Artikels 16 Absatz 1 des Übereinkommens festgestellt hat, daß bei der Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen die Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem die Sache belegen ist, auch dann fortbesteht, wenn Streitgegenstand das Bestehen des Miet- oder Pachtvertrags ist. - EuGH, 21.06.1978 - 150/77
Ott
Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Nach dem in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz (vgl. u. a. Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.
- BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder …
Dieser hat entschieden, daß die Art. 13 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 (BGBl. 1972 II S. 773) über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 (BGBl. 1983 II S. 802) dahin auszulegen sind, daß ein Kläger, der einen Vertrag zum Zweck der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen hat, nicht als Verbraucher angesehen werden kann (Urteil vom 3. Juli 1997 - C 269/95 Benincasa/Dentalkrit Srl.- JZ 1998, 896, 897 m. Anm. Mankowski).
- EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (Urteile Powell Duffryn, C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 37, und Benincasa, C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 31). - EuGH, 25.01.2018 - C-498/16
Keine Sammelklage gegen Facebook mit abgetretenen Ansprüche durch Maximilian …
Rn. 29 Hierzu hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Begriff des Verbrauchers im Sinne der Art. 15 und 16 der Verordnung Nr. 44/2001 eng auszulegen und anhand der Stellung dieser Person innerhalb des konkreten Vertrags in Verbindung mit dessen Natur und Zielsetzung und nicht anhand ihrer subjektiven Stellung zu bestimmen ist, so dass ein und dieselbe Person im Rahmen bestimmter Geschäfte als Verbraucher und im Rahmen anderer als Unternehmer angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 1997, Benincasa, C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 16, …und vom 20. Januar 2005, Gruber, C-464/01, EU:C:2005:32, Rn. 36).Rn. 39 Da der Verbraucherbegriff aber in Abgrenzung zum Unternehmerbegriff definiert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 1997, Benincasa, C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 16, …sowie vom 20. Januar 2005, Gruber, C-464/01, EU:C:2005:32, Rn. 36) und von den Kenntnissen und Informationen, über die die betreffende Person tatsächlich verfügt, unabhängig ist (…Urteil vom 3. September 2015, Costea, C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 21), nehmen ihr weder die Expertise, die diese Person im Bereich der genannten Dienste erwerben kann, noch ihr Engagement bei der Vertretung der Rechte und Interessen der Nutzer solcher Dienste die Verbrauchereigenschaft im Sinne des Art. 15 der Verordnung Nr. 44/2001.
- EuGH, 20.01.2005 - C-464/01
Gruber
14 bis 16, vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13, vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 12, vom 27. April 1999 in der Rechtssache C-99/96, Mietz, Slg. 1999, I-2277, Randnr. 26, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-96/00, Gabriel, Slg. 2002, I-6367, Randnr. 37).Infolgedessen sind die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichenden Zuständigkeitsregeln in dem Sinne eng auszulegen, dass sie einer Auslegung, die über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Fälle hinausgeht, nicht zugänglich sind (vgl. u. a. Urteile Bertrand, Randnr. 17, Shearson Lehmann Hutton, Randnrn. 14 bis 16, Benincasa, Randnr. 13, und Mietz, Randnr. 27).
16 und 19, Shearson Lehmann Hutton, Randnr. 17, Benincasa, Randnr. 14, und vom 10. Juni 2004 in der Rechtssache C-168/02, Kronhofer, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 20).
35 Aus dem mit dem Brüsseler Übereinkommen errichteten System von Zuständigkeitsvorschriften und dem Grund für die durch den 4. Abschnitt seines Titels II geschaffenen Sonderregelung hat der Gerichtshof gefolgert, dass sich diese Vorschriften nur auf den nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden privaten Endverbraucher beziehen und ihre Anwendung nicht auf Personen erstreckt werden darf, die dieses Schutzes nicht bedürfen (in diesem Sinne u. a. Urteile Bertrand, Randnr. 21, Shearson Lehmann Hutton, Randnrn. 19 und 22, Benincasa, Randnr. 15, und Gabriel, Randnr. 39).
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14
Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen …
Dieses Bestreben, die Rechtssicherheit dadurch zu gewährleisten, dass sich mit Gewissheit vorhersehen lässt, welches Gericht zuständig sein wird, ist im Rahmen des Art. 23 EuGVVO durch die Festlegung strenger Formvoraussetzungen zum Ausdruck gekommen, da Ziel dieser Bestimmung ist, klar und eindeutig ein Gericht eines Vertragsstaats zu bestimmen, das gemäß dem übereinstimmenden Willen der Parteien ausschließlich zuständig sein soll (EuGH, Urteile vom 3. Juli 1997 - C-269/95, RIW 1997, 775 Rn. 27 ff. - Benincasa;… vom 16. März 1999 - C-159/97, WM 1999, 1187 Rn. 47 f. mwN - Castelletti).Rn. 56 Prozessrechtlich geprägte Abreden wie etwa Gerichtsstandsklauseln unterfallen dagegen ungeachtet ihrer klarstellenden Erwähnung in Art. 19 Abs. 3, Art. 81 Abs. 1 Satz 2 CISG, die insoweit nur verbreitete Auslegungsgrundsätze (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - C-269/95, aaO Rn. 31 f. - Benincasa; BGH…, Urteil vom 30. März 2006 - VII ZR 249/04, aaO Rn. 15;… BeckOK-ZPO/Toussaint, Stand 1. Januar 2015, § 38 Rn. 10 mwN) aufgreifen und in das UN-Kaufrecht überführen, jedenfalls hinsichtlich der Anforderungen an ihr wirksames Zustandekommen nicht den Bestimmungen des Übereinkommens, sondern beurteilen sich gemäß Art. 4 Satz 2 CISG nach dem dafür maßgeblichen Recht des Forumstaates (schweiz. Bundesgericht, CISG-online Nr. 627; Kantonsgericht Zug (Schweiz), IHR 2005, 119, 120; Cámara Nacional de Apelaciones en lo Comercial (Argentinien), CISG-online Nr. 87;… Schmidt-Kessel in Schlechtriem/Schwenzer, aaO, Art. 11 Rn. 7 mwN;… Staudinger/Magnus, aaO, Art. 11 CISG Rn. 7 mwN).
- BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus …
Vielmehr sind die im LugÜ verwendeten Begriffe, die nach innerstaatlichem Recht der Vertragsstaaten eine unterschiedliche Bedeutung haben können, grundsätzlich autonom auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - Rs. C-269/95 - Slg. 1997 I, 3767, Rn. 12 - Benincasa).Zuständigkeitsbegründende Tatsachen muss grundsätzlich der Kläger beibringen und jedenfalls schlüssig behaupten (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - Rs. C-269/95 - aaO, Rn. 29 f.).
- OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17
Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: …
Die Vorschriften sind nur anwendbar, wenn der Zweck des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages nicht in einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit besteht, sondern der Vertrag ohne Bezug zu und unabhängig von einer solchen geschlossen wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 1997, Az.: C-269/95, abgedruckt in WM 1997, 1549; EuGH, Urteil vom 20. Januar 2005, Az.: C-464/01, abgedruckt in NJW 2005, 653 jeweils zu Art. 13 und 14 EuGVÜ). - EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
Rn. 61 Der Gerichtshof hat insoweit befunden, dass das Ziel der Rechtssicherheit erfordert, dass das angerufene nationale Gericht in der Lage ist, ohne Schwierigkeiten über seine eigene Zuständigkeit zu entscheiden, ohne in eine Sachprüfung eintreten zu müssen (vgl. Urteil Benincasa, C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 27). - BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Ob eine Person in diesem Sinne die Verbrauchereigenschaft besitzt, ist nach der Stellung der Person innerhalb des konkreten Vertrags in Verbindung mit dessen Natur und Zielsetzung und nicht nach der subjektiven Stellung der Person zu beantworten (zu Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 EuGVVO aF EuGH 3. Juli 1997 - C-269/95 - [Benincasa] Rn. 14 f.). - EuGH, 20.01.2005 - C-27/02
Engler
14 bis 16, vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91, Shearson Lehman Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 13, vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95, Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 12, vom 27. April 1999 in der Rechtssache C-99/96, Mietz, Slg. 1999, I-2277, Randnr. 26, und Gabriel, Randnr. 37).14 bis 16, Benincasa, Randnr. 13, und Mietz, Randnr. 27).
- BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19
Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts
- BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20
Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche …
- BGH, 13.10.2016 - IX ZB 9/16
Vollstreckbarerklärung eines finnischen Titels in Deutschland: Internationale …
- EuGH, 14.02.2019 - C-630/17
Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, …
- LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 4 Sa 6/18
Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Verbraucherbegriff nach …
- EuGH, 10.09.2024 - C-29/22
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Der Gerichtshof präzisiert den …
- EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
Hőszig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19
Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- BGH, 30.03.2006 - VII ZR 249/04
Gerichtsstand für Ansprüche aus einem Architektenvertrag bei im EG-Ausland zu …
- BGH, 06.12.2018 - IX ZR 22/18
Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel-I-VO: Sachliche Reichweite der in …
- EuGH, 17.09.2009 - C-347/08
Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 …
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10
Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher …
- BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen …
- EuGH, 16.03.1999 - C-159/97
Castelletti - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung …
- EuGH, 14.03.2013 - C-419/11
Česká spořitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche …
- OLG Hamm, 09.12.2008 - 2 Ws 312/08
Begriff des "Verbrauchers" i.S. von § 16 Abs. 2 UWG
- EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
Blijdenstein
- BGH, 17.04.2013 - XII ZR 23/12
Internationale Zuständigkeit für ein Unterhaltsverfahren nach Wechsel von der …
- OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
Internationale Zuständigkeit bei Inanspruchnahme einer schweizer Bank durch einen …
- OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02
Unternehmereigenschaft des Existenzgründers
- EuGH, 11.07.2002 - C-96/00
Gabriel - "Brüsseler Übereinkommen - Ersuchen um Auslegung von Artikel 5 Nummern …
- EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …
- EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Group Josi - "Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin …
- EuGH, 05.02.2004 - C-18/02
DFDS Torline
- BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der zuständigkeitsbegründenden …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13
Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges …
- EuGH, 02.04.2020 - C-500/18
Reliantco Investment und Reliantco Investment Limassol Sucursala Bucureşti - …
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08
Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre
- EuGH, 27.04.1999 - C-99/96
Mietz - Brüsseler Übereinkommen - Begriff der einstweiligen Maßnahmen - Bau und …
- EuGH, 25.02.2021 - C-804/19
Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und …
- OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
Gerichtsstand: Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Zusammenhang mit …
- OLG Hamm, 01.10.2019 - 34 U 175/18
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2017 - C-498/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der …
- OLG Hamm, 15.10.2025 - 12 U 63/25
Coaching; Fernunterricht; Existenzgründer als Verbraucher
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-116/02
Gasser
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-345/22
Maersk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
Apple Sales International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
- BGH, 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
Internationales Handelsgeschäft: Wirksamkeit einer per E-Mail getroffenen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-296/20
Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- LAG Niedersachsen, 12.07.2021 - 12 Sa 1341/20
Kein Beweisverfahren zur Ermittlung der internationalen Gerichtszuständigkeit; …
- OLG Hamm, 29.06.2021 - 34 U 128/20
Widerruf und Anfechtung eines Baumkaufvertrages Schadensersatz aus einem …
- EuGH, 25.04.2024 - C-345/22
Maersk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivil- …
- KG, 15.05.2018 - 7 U 112/17
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei abweichender …
- BGH, 30.10.2003 - I ZR 59/00
"Produktvermarktung"; Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung nach dem …
- BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 53/21
Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen in einem anderen Mitgliedstaat …
- OLG Stuttgart, 17.07.2009 - 6 U 79/09
(Verbraucher-)Darlehen: zuständiges Gericht unter Berücksichtigung der Abgrenzung …
- LG Mainz, 13.09.2005 - 10 HKO 112/04
Zuständigkeit: Vereinbarte Zuständigkeit englischer Gerichte für Streitigkeiten …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
Hőszig - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06
Ilsinger - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für …
- LAG Bremen, 30.10.2018 - 1 Sa 157/17
Schlüssiger Vortrag zur Arbeitnehmereigenschaft als Indiz für die …
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10
Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei …
- OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
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Šiľarský - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Francesco Benincasa gegen Dentalkit Srl.
Brüsseler Übereinkommen - Begriff des Verbrauchers - Gerichtsstandsvereinbarung
Verfahrensgang
- LG München I - 4 O 11855/93
- OLG München, 05.05.1995 - 8 U 5387/94
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
- EuGH, 03.07.1997 - C-269/95
Papierfundstellen
- Slg. 1997, I-3767
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 21.06.1978 - 150/77
Ott
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
Rn. 33 Nach dem Urteil ist zunächst "auf den in der Rechtsprechung (vgl. u. a. die Urteile vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand, Slg. 1978, 1431, Randnrn.Rn. 36 Nach diesen näheren Ausführungen über die Kriterien der Auslegung der Zuständigkeitsregeln wird im Urteil der Begriff des Verbrauchers im Sinne der Artikel 13 und 14 des Brüsseler Übereinkommens näher bestimmt: "Diese Vorschriften beziehen sich nach ihrem Wortlaut und ihrem Zweck nur auf den nicht berufs- oder gewerbebezogen handelnden privaten Endverbraucher (vgl. in diesem Sinne auch das Urteil Bertrand, a. a. O., Randnr. 21, und den anläßlich des Beitritts des Königreichs Dänemark, Irland und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu dem Übereinkommen erstellten Sachverständigenbericht, ABl. 1979, C 59, S. 71, Nr. 153), der einen der in Artikel 13 aufgeführten Verträge abgeschlossen hat und gemäß Artikel 14 Partei in einem Rechtsstreit ist.".
- EuGH, 28.01.1986 - 161/84
Pronuptia
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
(4) - Rechtssache 161/84, Slg. 1986, 353. - EuGH, 17.06.1992 - C-26/91
Handte / TMCS
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
14 bis 16 und 19, und vom 17. Juni 1992 in der Rechtssache C-26/91, Handte, Slg. 1992, I-3967, Randnr. 10) aufgestellten Grundsatz hinzuweisen, daß die im Übereinkommen verwendeten Begriffe - die nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten eine unterschiedliche Bedeutung haben können -, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten, autonom auszulegen sind, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzungen des Übereinkommens berücksichtigt werden müssen.
- EuGH, 11.01.1990 - 220/88
Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
Mit Ausnahme der ausdrücklich vorgesehenen Fälle lehnt das Übereinkommen eine Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Klägers nämlich eindeutig ab (vgl. Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez, Slg. 1990, I-49, Randnrn. - EuGH, 13.07.1993 - C-125/92
Mulox IBC / Geels
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
Mit ihm wird angestrebt, "die Zuständigkeitsregeln für die Gerichte der Vertragsstaaten zu vereinheitlichen, wobei so weit wie möglich eine Häufung der Gerichtsstände in bezug auf ein und dasselbe Rechtsverhältnis verhindert werden soll, und den Rechtsschutz für die in der Gemeinschaft niedergelassenen Personen dadurch zu verstärken, daß dem Kläger die Feststellung erleichtert wird, welches Gericht er anrufen kann, und dem Beklagten ermöglicht wird, bei vernünftiger Betrachtung vorherzusehen, vor welchem Gericht er verklagt werden kann" (Urteil vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-125/92, Mulox IBC, Slg. 1993, I-4075). - EuGH, 04.03.1982 - 38/81
Effer Spa / Kantner
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
(18) - Rechtssache 38/81, Slg. 1982, 825. - EuGH, 07.03.1996 - C-192/94
El Corte Inglés / Blázquez Rivero
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
(15) - Dies wird in Randnr. 19 des Urteils vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-192/94 (El Corte Inglés, Slg. 1996, I-1281) festgestellt.
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