Rechtsprechung
| EuGH, 17.10.2002 - C-79/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Tätigkeit des Erstellens und Druckens von Lohnzetteln
- Judicialis
EGV Art. 43; ; EGV Art. 49
- Europäischer Gerichtshof
Payroll u.a.
"Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Tätigkeit des Erstellens und Druckens von Lohnzetteln"
- EU-Kommission
Payroll u.a.
Artikel 43 EG
Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Datenverarbeitungszentren, die Lohnzettel erstellen und drucken - Nationale Regelung, nach der Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten Zentren in Anspruch nehmen müssen, die ausschließlich von in die Listen bestimmter ... - EU-Kommission
Payroll u.a.
- Wolters Kluwer
Niederlassungsfreiheit; Freier Dienstleistungsverkehr; Tätigkeit des Erstellens und Druckens von Lohnzetteln; Verpflichtungen bezüglich Beschäftigung, Vorsorge und Sozialversicherung von Arbeitnehmern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 43, Art. 49
Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Tätigkeit des Erstellens und Druckens von Lohnzetteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Payroll u.a.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Corte dÎ"appello Mailand - Tätigkeiten der Berechnung und des Ausdrucks sowie Nebentätigkeiten hiervon zur Erfüllung von Verpflichtungen arbeitsvertraglicher Art und im Bereich der sozialen Sicherheit - Bestimmungen der Satzung einer ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
- EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-8923
- EuZW 2003, 94
- NZA 2002, 1275
- DVBl 2003, 285 (Ls.)
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen und Bedingungen umfasst dieses Recht die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten jeder Art, die Gründung und Leitung von Unternehmen und die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats (insbesondere Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 23, und vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97, Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 18).Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch derartige Maßnahmen, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 34, Pfeiffer, Randnr. 19, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 23).
- EuGH, 04.07.2000 - C-424/97
Haim - "Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - …
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch derartige Maßnahmen, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 34, Pfeiffer, Randnr. 19, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 23).Zwar hat im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschafts- und den nationalen Gerichten grundsätzlich das nationale Gericht zu prüfen, ob diese Voraussetzungen in der bei ihm anhängigen Rechtssache erfüllt sind, doch kann der Gerichtshof, wenn er auf Vorlage entscheidet, gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (insbesondere Urteil Haim, Randnr. 58).
- EuGH, 15.01.2002 - C-439/99
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Außerdem ist daran zu erinnern, dass Artikel 43 EG die Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit vorschreibt und dass als solche Beschränkungen alle Maßnahmen anzusehen sind, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (insbesondere Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 22).Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch derartige Maßnahmen, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 34, Pfeiffer, Randnr. 19, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 23).
- EuGH, 01.02.2001 - C-108/96
Mac Quen u.a. - "Auslegung der Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) sowie …
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Die Rechtsstellung einer Gesellschaft wie Payroll fällt somit nach den Bestimmungen des Artikels 43 EG unter das Gemeinschaftsrecht (in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96, Mac Quen u. a., Slg. 2001, I-837, Randnr. 16).Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch derartige Maßnahmen, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 34, Pfeiffer, Randnr. 19, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 23).
- EuGH, 11.05.1999 - C-255/97
Pfeiffer - "Artikel 30 und 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und …
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen und Bedingungen umfasst dieses Recht die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten jeder Art, die Gründung und Leitung von Unternehmen und die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats (insbesondere Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 23, und vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97, Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 18).Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch derartige Maßnahmen, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 34, Pfeiffer, Randnr. 19, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 23).
- EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch derartige Maßnahmen, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 34, Pfeiffer, Randnr. 19, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 23). - EuGH, 31.03.1993 - C-19/92
Kraus / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch derartige Maßnahmen, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 34, Pfeiffer, Randnr. 19, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und Kommission/Italien, Randnr. 23). - EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehender Ortswechsel von …
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Zwar gehört der Arbeitnehmerschutz zu den vom Gerichtshof bereits anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, um eine Beschränkung einer vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit zu rechtfertigen (Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 19, vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco, Slg. 1982, 223, Randnr. 14, vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18, vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 36, vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 27, vom 25. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Slg. 2001, I-7831, Randnr. 33, und vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-164/99, Portugaia Construções, Slg. 2002, I-787, Randnr. 20). - EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Sollte es zu dem Schluss gelangen, dass die von Payroll angebotenen Dienstleistungen der Erstellung und des Drucks von Lohnzetteln im Wesentlichen ausführende Aufgaben umfassen und keine spezifischen beruflichen Fähigkeiten verlangen, so erschiene die streitige Bestimmung nicht geeignet, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen (in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 18). - EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES …
Auszug aus EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Zwar gehört der Arbeitnehmerschutz zu den vom Gerichtshof bereits anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, um eine Beschränkung einer vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit zu rechtfertigen (Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 19, vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco, Slg. 1982, 223, Randnr. 14, vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18, vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 36, vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnr. 27, vom 25. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Slg. 2001, I-7831, Randnr. 33, und vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-164/99, Portugaia Construções, Slg. 2002, I-787, Randnr. 20). - EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
- EuGH, 24.01.2002 - C-164/99
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN …
- EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
- EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Mazzoleni und ISA - "Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Umsetzung von …
- EuGH, 03.02.1982 - 62/81
Seco / EVI
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
48 Der Gerichtshof kann jedoch bei seiner Entscheidung im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gegebenenfalls bestimmte Punkte klarstellen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (vgl. u. a. Urteil vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 29). - EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
77 Der Gerichtshof kann jedoch, wenn er auf Vorlage entscheidet, gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (vgl. u. a. Urteil vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 29). - EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani
27 Zum einen umfasst jedoch das in den Artikeln 43 EG bis 48 EG verankerte Niederlassungsrecht lediglich die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten jeder Art, die Gründung und Leitung von Unternehmen und die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften (insbesondere Urteile vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97, Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 18, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 24).
- EuGH, 23.11.2006 - C-238/05
ASNEF-EQUIFAX - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System zum Informationsaustausch …
40 Der Gerichtshof kann jedoch in seiner Vorabentscheidung gegebenenfalls bestimmte Punkte klarstellen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 29, sowie Manfredi u. a., Randnr. 48). - FG Baden-Württemberg, 30.10.2019 - 4 K 1715/18
Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Ausschlusses selbständiger …
In diesem Zusammenhang weist die Kommission auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache C- 79/01 (Payroll services) hin, wonach es nicht erforderlich ist, dass die Tätigkeiten der Dienstleister nur von Personen mit einer spezifischen Berufsqualifikation ausgeübt werden dürfen, soweit derartige Tätigkeiten im Wesentlichen administrativer Natur sind.".In diesem Zusammenhang weist die Kommission auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-79/01 "Payroll services") hin, wonach es nicht erforderlich ist, dass die Tätigkeiten der Dienstleister nur von Personen mit einer spezifischen Berufsqualifikation ausgeübt werden dürfen, soweit derartige Tätigkeiten im Wesentlichen administrativer Natur sind.".
Rn. 108 Letztlich sei das Erstellen der USt-Voranmeldung in der Praxis nach dem Kontieren der Belege eine Tätigkeit, die im Wesentlichen nur noch administrativer Natur sei, so dass die Begründung des EuGH in der Rechtssache C-79/01 (Payroll services) greife, wonach es nicht erforderlich sei, dass solche Tätigkeiten nur von Personen mit einer spezifischen Berufsqualifikation ausgeübt werden dürften.
Rn. 139 Insbesondere ist die Erstellung von USt-Voranmeldungen - anders als die Klägerseite meint - nicht bloß "im Wesentlichen administrativer Natur" i.S.d. EuGH-Urteils vom 17. Oktober 2002 C-79/01 (Payroll-Data-Services Italy Srl), da die zutreffende Erstellung von USt-Voranmeldungen - wie oben bereits ausgeführt - erhebliche steuerrechtliche Bewertungen erfordert und sich gerade nicht als bloße Folge der laufenden Buchhaltung ergibt und damit lediglich deren unselbständigen Annex darstellt.
- BGH, 10.12.2020 - I ZR 26/20
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung einer LLP mit Hauptsitz in London und …
Rn. 29 Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV können gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - C-79/01, Slg. 2002, I-8923 = EuZW 2003, 94 Rn. 28 - Payroll u.a.;… EuGH, EuZW 2009, 298 Rn. 44 - Hartlauer;… Slg. 2009, I-3491 Rn. 72 - Kommission/Italien).Soweit die Kommission im Schreiben vom 19. Juli 2018 das Bedenken geltend macht, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sei es nicht erforderlich, dass Tätigkeiten von im Wesentlichen administrativer Natur durch Personen mit spezifischer Berufsqualifikation erbracht werden (vgl. EuGH, EuZW 2003, 94 Rn. 34 - Payroll u.a.), ist darauf zu verweisen, dass § 6 Nr. 3 und 4 StBerG einzelne, im Wesentlichen administrative Tätigkeiten vom Verbot der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen durch andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen ausgenommen hat.
- EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
SECAP und Santorso - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich …
Rn. 28 Die Anwendung der Vorschrift des automatischen Ausschlusses von als ungewöhnlich niedrig angesehenen Angeboten auf Aufträge, an denen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, könnte daher Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit nehmen, in einen wirksameren Wettbewerb mit den in dem fraglichen Mitgliedstaat ansässigen Wirtschaftsteilnehmern zu treten, und beeinträchtigt damit ihren Zugang zum Markt dieses Staates, indem sie die Ausübung der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit behindert, was eine Beschränkung dieser Freiheiten darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 2002, Payroll u. a., C-79/01, Slg. 2002, I-8923, Randnr. 26; vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnrn. - EuGH, 27.10.2005 - C-234/03
Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie …
Der Gerichtshof kann, wenn er auf Vorlage entscheidet, nur gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnrn. - EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON …
Als solche Beschränkungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37, vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96, Mac Quen u. a., Slg. 2001, I-837, Randnr. 26, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 26). - FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 5 K 5044/19
EuGH-Vorlage - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Finanzielle Eingliederung …
Sollte der Gerichtshof dies anders sehen, bittet das vorlegende Gericht von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - Rs. C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Rn. 29). - EuGH, 21.02.2006 - C-419/02
BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- EuGH, 30.03.2006 - C-451/03
DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-106/16
POLBUD - WYKONAWSTWO - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 und 54 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-500/06
Corporación Dermoestética - Nationale Regelung, die die Werbung für …
- EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2026 - 13 B 498/25
Mietwagen; Genehmigung; Nebenbestimmungen; Aufsicht; Prüfungsbefugnis; …
- EuGH, 17.02.2005 - C-250/03
Mauri - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Zugang zum Beruf des …
- EuGH, 22.10.2009 - C-438/08
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 15.05.2008 - C-148/06
Automatischer Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote?
- OVG Niedersachsen, 04.06.2026 - 13 LA 312/25
Antrag auf Zulassung der Berufung; Daueraufenthaltsrecht; Freizügigkeit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
Budějovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22
Generalanwältin Capeta: Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften, die …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08
Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02
CaixaBank France
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09
Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48 …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-118/09
Koller - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne von Art. 234 EG - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Payroll u.a.
- EU-Kommission
Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Tätigkeit des Erstellens und Druckens von Lohnzetteln
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
- EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-8923
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- EuGH, 01.02.2001 - C-108/96
Mac Quen u.a. - "Auslegung der Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) sowie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
Im genannten Urteil Mac Quen u. a. hat der Gerichtshof mit einer vergleichbaren Begründung ausgeführt, dass es Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht verwehre, bestimmte Untersuchungen des Sehvermögens aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung einer Gruppe von besonders qualifizierten Berufstätigen wie den Augenärzten unter Ausschluss u. a. der Augenoptiker, die keine Ärzte seien, vorzubehalten.5: - Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96 (Mac Quen u. a., Slg. 2001, I-837, Randnr. 16).
91 und 92) und Mac Quen u. a., Randnr. 33.10: - Rechtssache C-264/99, Slg. 2000, I-4417.11: - Urteil vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache C-292/86 (Slg. 1988, 111).
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
15: - Ebenda, Randnr. 27.16: - Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Slg. 1995, I-4165, Randnr. 39). - EuGH, 31.03.1993 - C-19/92
Kraus / Land Baden-Württemberg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
17: - Vgl. Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32), Gebhard (Randnr. 37), vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97 (Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57) und Mac Quen u. a. (Randnr. 26).
- EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehender Ortswechsel von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
20: - Urteil vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-369/96 (Slg. 1999, I-8453). - EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Corsten - "Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 64/427/EWG - Handwerkliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
13: - Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98 (Slg. 2000, I-7919, Randnr. 45). - EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
24: - Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 18). - EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
22: - Urteil vom 25. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98, C-53/98, C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 (Slg. 2001, I-7831). - EuGH, 24.01.2002 - C-164/99
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
23: - Urteil vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-164/99 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuGH, 04.07.2000 - C-424/97
Haim - "Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
17: - Vgl. Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32), Gebhard (Randnr. 37), vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97 (Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57) und Mac Quen u. a. (Randnr. 26). - EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01
19: - Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Slg. 1981, 3305). - EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Mazzoleni und ISA - "Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Umsetzung von …
- EuGH, 19.01.1988 - 292/86
Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne
- EuGH, 07.03.2002 - C-145/99
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 52 und …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
Gräbner
- EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
Alpine Investments / Minister van Financiën
- EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
- EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
- EuGH, 08.05.1990 - 175/88
Biehl / Administration des contributions
- EuGH, 13.07.1988 - 169/87
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-215/01
Schnitzer
L 201, S. 77.5: - BGBl. 1998 I, S. 3074.6: - BGBl. 1966 I, S. 469.7: - [Corsten], Slg. 2000, I-7919.8: - Vgl. dazu meine Schlussanträge vom 7. Mai 2002 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-79/01 (Payroll Data Services u. a.).
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