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   EuG, 30.04.1998 - T-16/96   

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https://dejure.org/1998,2020
EuG, 30.04.1998 - T-16/96 (https://dejure.org/1998,2020)
EuG, Entscheidung vom 30.04.1998 - T-16/96 (https://dejure.org/1998,2020)
EuG, Entscheidung vom 30. April 1998 - T-16/96 (https://dejure.org/1998,2020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Luftverkehr - Staatliche Beihilfe - Zinsloses Darlehen - Höhe der Beihilfe - Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalanlegers - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründung - Erfordernis einer Anhörung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Cityflyer Express / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Cityflyer Express Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 und 173
    1 Nichtigkeitsklage - Entscheidung über staatliche Beihilfen - Im Verwaltungsverfahren nicht erhobene Rügen - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Cityflyer Express Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Luftverkehr - Staatliche Beihilfe - Zinsloses Darlehen - Höhe der Beihilfe - Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalanlegers - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründung - Erfordernis einer Anhörung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfe der Flämischen Region zugunsten eines belgischen Luftverkehrsunternehmens; Auszahlung eines zinslosen Darlehens als eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe; Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalanlegers; Darlehen oder dessen ...

  • Judicialis

    Entscheidung 95/466/EG; ; EGV Art. 92 Abs. 1; ; EGV Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Beihilfe der flämischen Region an das belgische Luftfahrtunternehmen Vlaamse Luchttransportmaatschappij NV (VLM)

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    Der Gerichtshof habe anerkannt, daß grundsätzlich auf das übliche Verhalten eines privaten Kapitalgebers beim gleichen Vorgang abzustellen sei (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 14, und in der Rechtssache …

    3 Z 25/85|Generalanwalt beim EuGH; 16.04.1986; 40/85">40/85, Slg. 1986, 2321, Randnr. 13, vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 26, und vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 8).

    In der Begründung brauchen jedoch nicht alle einschlägigen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Artikel 190 des Vertrages genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 230).

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    Dieser Grundsatz gelte für Kapitalbeteiligungen und Darlehen gleichermaßen (Urteile des Gerichtshofes vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 31, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache …

    Es kann zwar nicht grundsätzlich danach unterschieden werden, ob eine Beihilfe als Darlehen oder als Kapitalbeteiligung gewährt wird (Urteil Intermills/Kommission, bereits in Randnr. 45 genannt, Randnr. 31), aber die einheitliche Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers in beiden Fällen kann in Anbetracht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gleichwohl den Erlaß unterschiedlicher Maßnahmen erfordern, um die festgestellten Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und die Lage vor der Zahlung der rechtswidrigen Beihilfe wiederherzustellen.

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    In der Begründung brauchen jedoch nicht alle einschlägigen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Artikel 190 des Vertrages genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 230).
  • EuG, 28.09.1995 - T-95/94

    Chambre syndicale nationale des entreprises de transport de fonds et valeurs

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    Die Beklagte habe ihre Pflicht zur Anhörung des Beschwerdeführers verletzt, so daß die Begründung nicht den vom Gericht im Urteil vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-95/94 (Sytraval und Brink's France/Kommission, Slg. 1995, II-2651) aufgestellten Kriterien entspreche.
  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    Es reicht aus, daß sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 41, und die dort genannte Rechtsprechung, und Urteil Siemens/Kommission, bereits in Randnr. 54 genannt, Randnr. 31).
  • EuG, 18.09.1995 - T-471/93

    Anforderungen an die Begründung einer von den Gemeinschaftsorganen erlassenen

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    Nach ständiger Rechtsprechung muß die gemäß Artikel 190 des Vertrages erforderliche Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben, daß es den Betroffenen möglich ist, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme zu erfahren, und daß der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-471/93, Tiercé Ladbroke/Kommission, Slg. 1995, II-2537, Randnr. 29, und die dort genannte Rechtsprechung, und vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94, T-232/94, T-233/94 und T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 140, und die dort genannte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    Nach ständiger Rechtsprechung muß die gemäß Artikel 190 des Vertrages erforderliche Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben, daß es den Betroffenen möglich ist, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme zu erfahren, und daß der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteile des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-471/93, Tiercé Ladbroke/Kommission, Slg. 1995, II-2537, Randnr. 29, und die dort genannte Rechtsprechung, und vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94, T-232/94, T-233/94 und T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 140, und die dort genannte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.05.1997 - C-278/95

    Siemens / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    In der Begründung brauchen jedoch nicht alle einschlägigen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Artikel 190 des Vertrages genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P, Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 230).
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß sich die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens durch Maßnahmen wie die fraglichen Leitlinien selbst binden kann, sofern sie Regeln enthalten, denen sich die von diesem Organ zu verfolgende Politik entnehmen läßt und die nicht von Normen des Vertrages abweichen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnrn.
  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.04.1998 - T-16/96
    34 und 36; Urteil AIUFFASS und AKT/Kommission, bereits in Randnr. 39 genannt, Randnr. 57; siehe auch Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 61).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

  • EuG, 16.12.1993 - T-58/92

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 05.06.1996 - T-398/94

    Kahn Scheppvaart BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 40/85

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 21.01.1987 - 204/85

    Stroghili / Rechnungshof

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

  • EuGH, 01.07.1976 - 58/75

    Sergy / Kommission

  • EuGH, 16.12.1963 - 14/63

    Forges de Clabecq SA gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

  • EuGH, 14.12.1962 - 5/62

    Società Industriale Acciaierie San Michele und andere gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Insbesondere ist zu klären, ob er den fraglichen Vorgang zu den gleichen Bedingungen abgewickelt hätte und, wenn nicht, zu welchen Bedingungen er ihn hätte abwickeln können (Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96, Cityflyer Express/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnr. 51).

    Schließlich ist das Verhalten eines öffentlichen Kapitalgebers mit dem eines privaten im Hinblick darauf zu vergleichen, wie sich ein privater Kapitalgeber bei dem fraglichen Vorgang angesichts der zum entsprechenden Zeitpunkt verfügbaren Informationen und vorhersehbaren Entwicklungen verhalten hätte (Urteil Cityflyer Express/Kommission, Randnr. 76).

  • EuG, 29.09.2000 - T-55/99

    CETM / Kommission

    Wird dieser Grundsatz auf die Einstufung einer Maßnahme als Beihilfe angewandt, so müssen die Gründe angegeben werden, aus denen die fragliche Beihilfemaßnahme nach Ansicht der Kommission unter Artikel 92 Absatz 1 des Vertrages fällt (Urteile des Gerichts vom 30. April 1998 in den Rechtssachen T-214/95, Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 67, und T-16/96, Cityflyer Express/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnr. 66).

    59 bis 62, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 67; Urteil Cityflyer Express/Kommission, zitiert oben in Randnr. 59, Randnrn.

    Wie im Urteil Cityflyer Express/Kommission (zitiert oben in Randnr. 59) entschieden worden sei, seien nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die zur Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs auf dem Binnemmarkt erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die die Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des Wirtschaftslebens in der gesamten Gemeinschaft so wenig wie möglich beeinträchtigten.

    Schließlich greift auch die Verweisung der Klägerin auf das Urteil Cityflyer Express/Kommission (zitiert oben in Randnr. 59) im vorliegenden Fall nicht durch.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-280/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER IST DIE FINANZIERUNG ÖFFENTLICHER

    38 bis 41), und Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96 (Cityflyer Express/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnrn. 8 und 51).

    89: - Urteil Cityflyer Express/Kommission, angeführt oben in Fußnote 20 (Randnr. 94).

  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Hinsichtlich der Einstufung einer Maßnahme als Beihilfe folgt aus der Begründungspflicht, dass die Gründe angegeben werden müssen, aus denen diefragliche Maßnahme nach Ansicht der Kommission unter Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag fällt (Urteile des Gerichts Vlaams Gewest/Kommission, zitiert oben in Randnr. 50, Randnr. 64, vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96, Cityflyer Express/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnr. 66, und CETM/Kommission, zitiert oben in Randnr. 144, Randnr. 59).

    Die Anträge auf Vorlage der Schriftstücke sind deshalb zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil Cityflyer Express/Kommission, zitiert oben in Randnr. 242, Randnrn. 102 bis 106).

  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta u.a. / Kommission

    Er hat mit anderen Worten im ersten Fall aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung, wonach bei der Einstufung einer staatlichen Beihilfemaßnahme zu untersuchen ist, ob sich unter gleichen Voraussetzungen ein privater Wirtschaftsteilnehmer ebenso verhalten hätte (z. B. Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96, Cityflyer Express/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnr. 51, und Schlußanträge von Generalanwalt Fennelly zum Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-251/97, Slg. 1999, I-6639, Nr. 19), geprüft, ob der betreffende Vorzugstarif aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen festgelegt worden ist.
  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

    In einem solchen Fall entspricht die Beihilfe der Differenz zwischen den Zinsen, die gezahlt worden wären, wenn ein Zinssatz entsprechend den normalen Marktbedingungen gegolten hätte, und den tatsächlich gezahlten Zinsen (Urteil des Gerichts vom 30. April 1998, Cityflyer Express/Kommission, T-16/96, Slg. 1998, II-757, Randnr. 53).

    Insbesondere ist zu fragen, ob ein privater Investor das betreffende Geschäft zu den gleichen Bedingungen durchgeführt hätte (Urteil Cityflyer Express/Kommission, in Randnr. 112 angeführt, Randnr. 51).

  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq / Kommission

    71 Für die Frage, ob Maßnahmen, die von staatlichen Behörden zugunsten eines Unternehmens getroffen werden, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind, ist auf das Kriterium des wirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers abzustellen; nach diesem Kriterium kommt es darauf an, ob es dem Unternehmen möglich gewesen wäre, die betreffenden Geldbeträge auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen, und ob ein privater Kapitalgeber den fraglichen Vorgang zu den gleichen Bedingungen abgewickelt hätte (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96, Cityflyer Expreß/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnr. 51).

    Eine solche Auslegung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht vereinbar, der auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen u. a. die Erhaltung eines gesunden Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt verlangt (vgl. entsprechend Urteil Cityflyer Expreß/Kommission, Randnr. 55).

  • EuG, 15.12.2009 - T-156/04

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der

    38 bis 41, und des Gerichts vom 30. April 1998, Cityflyer Express/Kommission, T-16/96, Slg. 1998, II-757, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18

    Otis Gesellschaft u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht -

    74 Vgl. Urteile des Gerichts vom 30. April 1998, Cityflyer Express/Kommission (T-16/96, EU:T:1998:78, Rn. 8, 43 und 50 ff.), vom 27. September 2012, 1talien/Kommission (T-257/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:504, Rn. 3, 4 und 146 ff.), und vom 27. September 2012, Wam Industriale/Kommission (T-303/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:505, Rn. 3, 4 und 154 ff.).
  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

    Aus alledem folgt, dass die Begründung der angefochtenen Entscheidung hinsichtlich der Berechnung der Mindestrendite die Überlegungen der Kommission nicht so klar und unzweideutig wiedergibt, dass es der Klägerin möglich wäre, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme zu erfahren, und dass der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-16/96, Cityflyer Express/Kommission, Slg. 1998, II-757, Randnrn. 64 und 65, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.03.2010 - T-163/05

    Das Gericht bestätigt die Entscheidungen der Kommission zur Übertragung zweier

  • EuG, 22.01.2013 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-50/00

    Unión de Pequeños Agricultores v Council

  • EuG, 07.11.2007 - T-374/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE UNVEREINBARKEIT DER

  • EuG, 03.07.2007 - T-212/02

    Commune de Champagne u.a. / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage - Abkommen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-100/17

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche

  • EuG, 01.07.2009 - T-81/07

    KG Holding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12

    Abdulrahim / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 23.11.2006 - T-217/02

    Ter Lembeek / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der

  • EuG, 10.03.2005 - T-228/00

    Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2015 - C-357/14

    Dunamenti Erőmű / Kommission

  • EuG, 12.05.2011 - T-279/08

    Communauté d'Agglomération du Douaisis / Kommission

  • EuG, 30.04.2003 - T-167/01

    Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

  • EuG, 20.05.2015 - T-310/12

    Yuanping Changyuan Chemicals / Rat

  • EuG, 27.01.2000 - T-256/97

    BEUC / Kommission

  • EuG, 26.02.2002 - T-323/99

    INMA und Itainvest / Kommission

  • EuGöD, 20.09.2013 - F-99/11

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 17.03.2016 - T-599/15

    Caruz / Kommission

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