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Rechtsprechung
   EuG, 18.06.2013 - T-404/08   

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EuG, 18.06.2013 - T-404/08 (https://dejure.org/2013,12997)
EuG, Entscheidung vom 18.06.2013 - T-404/08 (https://dejure.org/2013,12997)
EuG, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - T-404/08 (https://dejure.org/2013,12997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fluorsid und Minmet / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Aluminiumfluorid - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Verspätung - Unzulässigkeit - Festsetzung der Preise und Aufteilung der Märkte ...

  • EU-Kommission

    Fluorsid und Minmet / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Fluorsid und Minmet / Kommission

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 3043 der Kommission vom 25. Juni 2008 in einem Verfahren der Anwendung von Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Vertrag (Sache COMP/39.180 - Aluminiumfluorid) betreffend eine Absprache auf dem Weltmarkt für Aluminiumfluorid, die sich auf die ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (58)

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    Rn. 71 Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung zu verweisen, wonach es zum einen der Partei oder der Behörde, die den Vorwurf einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln erhebt, obliegt, die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen, und wonach zum anderen das Unternehmen, das sich gegenüber der Feststellung einer Zuwiderhandlung auf eine Rechtfertigung berufen möchte, den Nachweis zu erbringen hat, dass die Voraussetzungen für diese Rechtfertigung erfüllt sind, so dass die genannte Behörde dann auf andere Beweismittel zurückgreifen muss (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 78, und des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 50).

    In den meisten Fällen muss daher das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (Urteile des Gerichtshofs Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnrn.

    Rn. 108 Art. 27 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 spiegelt diesen Grundsatz insofern wider, als er vorsieht, dass den Beteiligten eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übersandt wird, in der alle wesentlichen Tatsachen, auf die sich die Kommission in diesem Verfahrensstadium stützt, klar angegeben werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 67), dergestalt, dass die Betroffenen tatsächlich erkennen können, welches Verhalten ihnen die Kommission zur Last legt und über welche Beweismittel diese verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnrn.

    315 und 316, und Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnrn.

    Rn. 111 Was insbesondere das Recht auf Akteneinsicht betrifft, braucht das Unternehmen nach ständiger Rechtsprechung in dem Fall, dass die Akteneinsicht abgelehnt wurde, nur darzutun, dass es die fraglichen Unterlagen zu seiner Verteidigung hätte einsetzen können (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, Slg. 2011, I-10329, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in dieser Rechtssache, ebd., Nr. 171 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnrn.

    Es braucht nicht nachzuweisen, dass die Unregelmäßigkeit den Verfahrensablauf und den Inhalt der Entscheidung der Kommission zu seinen Ungunsten beeinflusst hat, sondern nur, dass sie den Verfahrensablauf und den Inhalt der Entscheidung der Kommission beeinflussen konnte (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zum Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, Nrn. 179 und 181, und Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 81, vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 128, vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 318, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 74).

    Das betroffene Unternehmen muss bei einer unterbliebenen Offenlegung von Dokumenten also nicht nachweisen, dass das Verwaltungsverfahren bei Offenlegung der Dokumente zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, es muss lediglich eine - sei es auch nur entfernte - Möglichkeit dartun, dass die im Verwaltungsverfahren nicht einsehbaren Schriftstücke für seine Verteidigung hätten von Nutzen sein können (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zum Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, Nr. 181 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 131).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-386/10

    Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    Bei der Analyse sind auch die relative Bedeutung und der Marktanteil der verantwortlichen Unternehmen sowie ein etwaiger Wiederholungsfall zu berücksichtigen (vgl. Urteil Chalkor/Kommission, oben in Randnr. 145 angeführt, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 147 Diese Vielzahl an Faktoren zwingt die Kommission zu einer gründlichen Prüfung der Umstände der Zuwiderhandlung (Urteil Chalkor/Kommission, oben in Randnr. 145 angeführt, Randnr. 58).

    Darin legt die Kommission dar, inwieweit sie die einzelnen Umstände der Zuwiderhandlung berücksichtigt und welche Konsequenzen sich daraus für die Höhe der Geldbuße ergeben (Urteil Chalkor/Kommission, oben in Randnr. 145 angeführt, Randnr. 59).

    Rn. 149 Die Leitlinien enthalten eine Verhaltensnorm, die einen Hinweis auf die zu befolgende Verwaltungspraxis enthält und von der die Verwaltung im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen, die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sind, abweichen kann; sie beschreiben lediglich die Vorgehensweise der Kommission bei der Prüfung der Zuwiderhandlung und die Kriterien, zu deren Berücksichtigung sie sich verpflichtet, wenn sie die Höhe der Geldbuße festsetzt (vgl. Urteil Chalkor/Kommission, oben in Randnr. 145 angeführt, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    Rn. 75 Die Begriffe der Vereinbarung und der abgestimmten Verhaltensweise im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG erfassen in subjektiver Hinsicht Formen der Kollusion, die in ihrer Art übereinstimmen und sich nur in ihrer Intensität und ihren Ausdrucksformen unterscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnrn.

    Bei einer komplexen Zuwiderhandlung kann von der Kommission nicht verlangt werden, dass sie die Zuwiderhandlung entweder als Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise qualifiziert, da beide Formen der Zuwiderhandlung von Art. 81 EG umfasst werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, Randnrn.

    Rn. 96 Die Kommission hat somit in der angefochtenen Entscheidung den wettbewerbswidrigen Zweck des Treffens von Mailand und das Vorliegen einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung nachgewiesen, ohne dass nachgewiesen zu werden braucht, dass diese Vereinbarung Wirkungen erzeugt hat (Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 123, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 73 angeführt, Randnr. 181).

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Vertrieb von …

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    Rn. 100 Selbst wenn die Klägerinnen tatsächlich einen Begründungsmangel geltend machten oder ein solcher von Amts wegen zu prüfen wäre, wäre festzustellen, dass die nach Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen können und der Unionsrichter seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 18. September 2003, Volkswagen/Kommission, C-338/00 P, Slg. 2003, I-9189, Randnr. 124, und vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnrn.

    Nach Art. 253 EG hat die Kommission zwar die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die rechtlichen Erwägungen aufzuführen, die sie zum Erlass ihrer Entscheidung veranlasst haben; sie braucht jedoch nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren behandelt worden sind (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission, 43/82 und 63/82, Slg. 1984, 19, Randnr. 22, vom 11. Juli 1989, Belasco u. a./Kommission, 246/86, Slg. 1989, 2117, Randnr. 55, und Volkswagen/Kommission, Randnr. 127; Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission, T-11/06, Slg. 2011, II-6681, Randnr. 233).

    Die Kommission hat nach Art. 253 EG zwar die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die rechtlichen Erwägungen aufzuführen, die sie zum Erlass ihrer Entscheidung veranlasst haben; sie braucht jedoch nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren behandelt worden sind (Urteile VBVB und VBBB/Kommission, oben in Randnr. 100 angeführt, Randnr. 22, Belasco u. a./Kommission, oben in Randnr. 100 angeführt, Randnr. 55, Volkswagen/Kommission, oben in Randnr. 100 angeführt, Randnr. 127, und Romana Tabacchi/Kommission, oben in Randnr. 100 angeführt, Randnr. 233).

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    111 bis 114, und Urteil des Gerichts vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Randnr. 696).

    74 und 75, Knauf Gips/Kommission, oben in Randnr. 110 angeführt, Randnr. 23, und vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnrn.

    Es braucht nicht nachzuweisen, dass die Unregelmäßigkeit den Verfahrensablauf und den Inhalt der Entscheidung der Kommission zu seinen Ungunsten beeinflusst hat, sondern nur, dass sie den Verfahrensablauf und den Inhalt der Entscheidung der Kommission beeinflussen konnte (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zum Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, Nrn. 179 und 181, und Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 81, vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 128, vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 108 angeführt, Randnr. 318, und Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 74).

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    Nippon Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei einer Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 96 Die Kommission hat somit in der angefochtenen Entscheidung den wettbewerbswidrigen Zweck des Treffens von Mailand und das Vorliegen einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung nachgewiesen, ohne dass nachgewiesen zu werden braucht, dass diese Vereinbarung Wirkungen erzeugt hat (Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 123, und JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 73 angeführt, Randnr. 181).

    Rn. 130 Daher ist allein der Umstand, dass die Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorläufig noch davon ausgegangen war, dass das Kartell am 30. Juni 1997, dem Zeitpunkt des Treffens von Sousse, begonnen und ab dem Treffen in Griechenland am 29. Juli 1999 intensiviert worden sei (Abschnitt 216 der Mitteilung der Beschwerdepunkte), unerheblich und kann weder die Interessen noch die Verteidigungsrechte der Klägerinnen beeinträchtigt haben, die, was die Dauer der zur Last gelegten Zuwiderhandlung angeht, in der angefochtenen Entscheidung weniger beschwert sind (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 73 angeführt, Randnr. 435).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a. - Rechtsmittel - Drittwirkung eines …

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    Rn. 43 Da die Kommission, soweit die Klage von Minmet erhoben worden ist, die Einrede der Unzulässigkeit erhoben hat, ist festzustellen, dass es sich bei der angefochtenen Entscheidung um ein Bündel ähnlicher Individualentscheidungen, mit denen Geldbußen auferlegt wurden, handelt, die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erlassen worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, Slg. 1999, I-5363, Randnrn.

    Im vorliegenden Fall ist somit u. a. zwischen der an Fluorsid und der an Minmet gerichteten Entscheidung zu unterscheiden und ist die Zulässigkeit der Klagen von Minmet und Fluorsid jeweils gesondert zu beurteilen, da sich diese auf gegen diese Unternehmen ergangene Entscheidungen beziehen, die rechtlich verschieden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Randnrn.

    Diejenigen Teile, die andere Adressaten betreffen, die die Entscheidung nicht oder nicht fristgemäß angefochten haben, sind nicht Teil des Streitgegenstands, über den der Unionsrichter zu entscheiden hat (Urteile Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 53, und vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission, C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-2239, Randnr. 142).

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO …

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    Bis zum Erlass einer endgültigen Entscheidung kann die Kommission daher in Anbetracht insbesondere der schriftlichen oder mündlichen Äußerungen der Beteiligten entweder einzelne oder auch sämtliche bis dahin gegen diese erhobenen Beschwerdepunkte fallen lassen und damit ihre Auffassung zugunsten der Beteiligten ändern oder umgekehrt beschließen, neue Beschwerdepunkte hinzuzufügen, sofern sie den betreffenden Unternehmen Gelegenheit gibt, hierzu Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 115 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich ist festzustellen, dass die Klägerinnen Gelegenheit hatten, angemessen zur Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen, auch zu den Feststellungen zu einer längeren Dauer der Zuwiderhandlung als der schließlich in der angefochtenen Zuwiderhandlung festgestellten, mit der die Kommission einen Beschwerdepunkt zugunsten der Klägerin teilweise fallen gelassen hat (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 115).

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    131 und 132, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 190).

    Die doppelte Einstufung der Zuwiderhandlung als Vereinbarung und/oder abgestimmte Verhaltensweise bezieht sich demnach auf einen Komplex von Einzelakten, von denen einige als Vereinbarungen und andere als abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG anzusehen sind, der ja für diesen Typ einer komplexen Zuwiderhandlung keine spezifische Subsumtion vorschreibt (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 264, und HFB u. a./Kommission, Randnr. 187) - so auch im vorliegenden Fall.

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuG, 18.06.2013 - T-404/08
    Die doppelte Einstufung der Zuwiderhandlung als Vereinbarung und/oder abgestimmte Verhaltensweise bezieht sich demnach auf einen Komplex von Einzelakten, von denen einige als Vereinbarungen und andere als abgestimmte Verhaltensweisen im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG anzusehen sind, der ja für diesen Typ einer komplexen Zuwiderhandlung keine spezifische Subsumtion vorschreibt (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 264, und HFB u. a./Kommission, Randnr. 187) - so auch im vorliegenden Fall.

    Die Klägerinnen konnten daher nicht nachweisen, dass der Umstand, dass sie in der Mitteilung der Beschwerdepunkte über die Absicht der Kommission, die fraglichen Dokumente als belastende Beweise zu verwenden, nicht informiert worden sind, die Wirksamkeit ihrer Verteidigung beeinträchtigen und damit das Ergebnis der Kommission in der angefochtenen Entscheidung in Frage stellen konnte (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, bestätigt durch Urteil vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 111 angeführt, Randnr. 80).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-511/06

    DER GERICHTSHOF SETZT DIE GEGEN ARCHER DANIELS MIDLAND FESTGESETZTE GELDBUSSE VON …

  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für …

  • EuGH, 06.12.2007 - C-516/06

    Kommission / Ferriere Nord - Rechtsmittel - Wettbewerb - Entscheidung der …

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON …

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete …

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …

  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von …

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission - …

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON …

  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …

  • EuGH, 25.10.2011 - C-109/10

    Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts auf und erklärt die Entscheidungen …

  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission - "Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken …

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

  • EuG, 22.10.2002 - T-310/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DURCH DIE DER …

  • EuGH, 01.10.2009 - C-141/08

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Rechtsmittel - …

  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer …

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …

  • EuGH, 29.03.2011 - C-201/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen …

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische …

  • EuGH, 17.05.2002 - C-406/01

    Deutschland / Parlament und Rat - "Nichtigkeitsklage - Offensichtliche …

  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

  • EuG, 18.09.1997 - T-121/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

  • EuGH, 08.11.2007 - C-242/07

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Klagefrist - Art. 43 § 6 der …

  • EuG, 16.12.2011 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Umwelt und …

  • EuG, 07.09.2010 - T-539/08

    Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der …

  • EuGH, 14.01.2010 - C-112/09

    SGAE / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - …

  • EuG, 07.09.2010 - T-532/08

    Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt …

  • EuG, 06.06.1996 - T-382/94

    Confederazione Generale dell'Industria Italiana (Confindustria) und Aldo Romoli …

  • EuG, 16.06.2015 - T-655/11

    FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …

    Rn. 120 Aus der Systematik der Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002 ergibt sich daher, dass ein Unternehmen, das einen Erlass der Geldbuße beantragt, vor dem endgültigen Beschluss keinen eigentlichen Geldbußenerlass erhält, sondern dass ihm lediglich eine verfahrensrechtliche Stellung zuerkannt wird, die am Ende des Verwaltungsverfahrens zu einem Erlass der Geldbuße führen kann, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (…Urteil vom 9. September 2011, Deltafina/Kommission, oben in Rn. 109 angeführt, Rn. 118, und Urteil des Gerichts vom 18. Juni 2013, Fluorsid und Minmet/Kommission, T-404/08, Rn. 134).

    Die Kommission ist daher nicht verpflichtet, bereits in der Phase der Mitteilung der Beschwerdepunkte abschließend zu einem Antrag auf Geldbußenerlass Stellung zu beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Fluorsid und Minmet/Kommission, oben in Rn. 120 angeführt, Rn. 134 bis 136).

  • EuG, 15.07.2015 - T-398/10

    Fapricela / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …

    Drittens erklärt die Klägerin nicht, inwiefern ihre Anhörung zu den Angaben, die die Kommission aufgrund der ihr im Verwaltungsverfahren von der Klägerin selbst mitgeteilten Informationen berichtigt hat, den Inhalt des angefochtenen Beschlusses im Geringsten geändert oder es ihr ermöglicht hätte, sich besser zu verteidigen (Urteil vom 18. Juni 2013, Fluorsid und Minmet/Kommission, T-404/08, Slg, EU:T:2013:321, Rn. 110).
  • EuG, 15.07.2015 - T-189/10

    GEA Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäische Märkte für …

    Sie braucht hingegen nicht darzutun, dass der angefochtene Beschluss ohne die Fehler einen anderen Inhalt gehabt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2013, Fluorsid und Minmet/Kommission, T-404/08, Slg, EU:T:2013:321, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 16.10.2014 - F-69/10

    Öffentlicher Dienst - Verfahren - Kostenfestsetzung - Art. 92 der …

    En outre, il ne peut être dérogé à l'application des réglementations concernant les délais de procédure que dans des circonstances tout à fait exceptionnelles, de cas fortuit ou de force majeure, conformément à l'article 45, second alinéa, du statut de la Cour de justice de l'Union européenne, étant donné que l'application stricte de ces règles répond à l'exigence de sécurité juridique et à la nécessité d'éviter toute discrimination ou tout traitement arbitraire dans l'administration de la justice (arrêt Fluorsid et Minmet/Commission, T-404/08, EU:T:2013:321, point 60, et la jurisprudence citée).
  • EuG, 15.07.2015 - T-485/11

    Akzo Nobel und Akcros Chemicals / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

    Sie brauchen jedoch nicht darzutun, dass der angefochtene Beschluss ohne den Fehler einen anderen Inhalt gehabt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2013, Fluorsid und Minmet/Kommission, T-404/08, Slg, EU:T:2013:321, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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