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Rechtsprechung
   EuG, 08.03.2023 - T-426/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3825
EuG, 08.03.2023 - T-426/21 (https://dejure.org/2023,3825)
EuG, Entscheidung vom 08.03.2023 - T-426/21 (https://dejure.org/2023,3825)
EuG, Entscheidung vom 08. März 2023 - T-426/21 (https://dejure.org/2023,3825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Assaad/ Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - Einfrieren von Geldern - Beurteilungsfehler - Rückwirkung - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit - Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - Einfrieren von Geldern - Beurteilungsfehler - Rückwirkung - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit - Rechtskraft

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (41)

  • EuG, 24.05.2012 - T-550/11

    Nizar Assaad gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage.

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Die Klage wurde unter dem Aktenzeichen T-550/11 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.

    Rn. 17 Mit Beschluss vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266), wies das Gericht die Klage des Klägers mit der Begründung als unzulässig ab, dass er, da er nicht die in den Listen von 2011 aufgeführte Person sei, kein Rechtsschutzinteresse habe.

    Rn. 237 Aus den Schreiben des Rates vom 28. Oktober 2011, vom 15. November 2011 und vom 6. Mai 2013 an die Vertreter des Klägers sowie aus der Einrede der Unzulässigkeit, die der Rat in der Rechtssache erhoben hat, in der der Beschluss vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266), ergangen ist, geht hervor, dass der Rat vorbehaltlos erklärte, dass der Kläger nicht die in Zeile 36 der fraglichen Listen aufgeführte Person sei.

    Rn. 255 Der Kläger macht im Wesentlichen geltend, dass die Frage der Identität der in Zeile 36 der fraglichen Listen genannten Person mit dem Beschluss vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266), geklärt worden sei.

    Rn. 260 Im vorliegenden Fall streiten die Parteien über die Reichweite der Rechtskraft des Beschlusses vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266).

    Rn. 261 Dabei geht es im vorliegenden Fall nicht um die Frage, ob eine Klage gegen Rechtsakte, deren Rechtmäßigkeit das Gericht ganz oder teilweise geprüft hat, unzulässig ist, sondern darum, ob der Rat an den Beschluss vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266), gebunden war, als er die angefochtenen Rechtsakte erließ.

    Rn. 264 Indem der Rat in den angefochtenen Rechtsakten erklärt, dass sich die Rechtsakte von 2011 auf den Kläger bezogen, verstößt er gegen den Grundsatz der Rechtskraft des Beschlusses vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266).

    Rn. 267 Der Rat schließt hieraus, dass der Beschluss vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266), im Wege der Analogie nicht zu berücksichtigen sei, da er nur die Zulässigkeit der vom Kläger gegen die Rechtsakte von 2011 erhobenen Klage betroffen habe.

    Die Rechtskraft des Beschlusses vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266), kann daher nicht allein deshalb durchbrochen werden, weil es sich um einen Beschluss über die Unzulässigkeit handelt.

    Rn. 269 Allerdings hat der Rat die Rechtskraft des Beschlusses vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266), nur verletzt, soweit es um die Rechtsakte von 2011 geht.

    Da zudem oben in Rn. 219 festgestellt wurde, dass der Rat einen Fehler, der ihm in Bezug auf die Identität einer Person unterlaufen war, korrigieren konnte, ist zu bestätigen, dass die Rechtskraft des Beschlusses vom 24. Mai 2012, Assaad/Rat (T-550/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:266), nicht auf Rechtsakte ausgedehnt werden kann, die auf Beweise gestützt werden, über die der Rat zum Zeitpunkt des Erlasses der Rechtsakte von 2011 nicht verfügte.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Dies setzt eine Überprüfung der Tatsachen voraus, die in der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Begründung angeführt werden, so dass sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der angeführten Gründe beschränkt, sondern auf die Frage erstreckt, ob diese Gründe - oder zumindest einer von ihnen, der für sich genommen als ausreichend angesehen wird, um diese Entscheidung zu stützen - erwiesen sind (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 119).

    Rn. 71 Der Unionsrichter hat bei dieser Prüfung gegebenenfalls von der zuständigen Unionsbehörde vertrauliche oder nicht vertrauliche Informationen oder Beweise anzufordern, die für eine solche Prüfung relevant sind (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 72 Im Streitfall ist es nämlich Sache der zuständigen Unionsbehörde, die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person oder Organisation vorliegenden Gründe nachzuweisen, und nicht Sache der betroffenen Person oder Organisation, den negativen Nachweis zu erbringen, dass diese Gründe nicht stichhaltig sind (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 121).

    Die vorgelegten Informationen oder Beweise müssen jedoch die Gründe stützen, die gegen die betroffene Person oder Organisation angeführt werden (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 122).

    Rn. 74 Übermittelt die zuständige Unionsbehörde relevante Informationen oder Beweise, muss der Unionsrichter die inhaltliche Richtigkeit der vorgetragenen Tatsachen anhand dieser Informationen oder Beweise prüfen und deren Beweiskraft anhand der Umstände des Einzelfalls und im Licht etwaiger dazu abgegebener Stellungnahmen, insbesondere der betroffenen Person oder Organisation, würdigen (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 124).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-184/16

    Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Richtlinie …

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Rn. 229 Der Rat kann sich für seine Auffassung nicht auf das Urteil vom 14. September 2017, Petrea (C-184/16, EU:C:2017:684, Rn. 31 ff.), und die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Petrea (C-184/16, EU:C:2017:324, Nr. 61 ff.) berufen.

    Rn. 231 Der Gerichtshof hat im Wesentlichen den Standpunkt des Generalanwalts Szpunar bestätigt und festgestellt, dass ein deklaratorischer Rechtsakt wie eine Anmeldebescheinigung als solcher das berechtigte Vertrauen des Betroffenen auf sein Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats nicht begründen kann (Urteil vom 14. September 2017, Petrea, C-184/16, EU:C:2017:684, Rn. 35).

    Diese Voraussetzung lässt sich jedoch der Rechtsprechung und insbesondere dem Urteil vom 14. September 2017, Petrea (C-184/16, EU:C:2017:684), nicht entnehmen.

  • EuG, 14.04.2021 - T-260/19

    Al-Tarazi/ Rat

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Rn. 84 Als Erstes ist in Bezug auf die Verlässlichkeit der vom Rat vorgelegten Beweise darauf hinzuweisen, dass zum einen im Rahmen der Beurteilung des Gewichts der betroffenen Belange, die zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen gehört, dem Zusammenhang, in dem diese Maßnahmen stehen, sowie der Dringlichkeit des Erlasses solcher Maßnahmen, mit denen Druck auf das syrische Regime ausgeübt werden soll, damit es die gewaltsame Repression gegen die Bevölkerung beendet, und der Schwierigkeit Rechnung getragen werden kann, in einem Staat, in dem Bürgerkrieg herrscht und den ein autoritäres Regime regiert, präzisere Beweise zu erlangen (vgl. Urteil vom 14. April 2021, Al-Tarazi/Rat, T-260/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:187, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus ist zur Beurteilung des Beweiswerts eines Dokuments die Wahrscheinlichkeit der darin enthaltenen Information zu untersuchen, wobei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung und sein Adressat zu berücksichtigen sind und die Frage zu beantworten ist, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. Urteil vom 14. April 2021, Al-Tarazi/Rat, T-260/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:187, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Anbetracht der oben in Rn. 74 angeführten Rechtsprechung hätte der Kläger insbesondere, auch wenn es dem Rat obliegt, die Aufnahmegründe zu belegen, angeben müssen, welche dieser Beweise Anlass zu Zweifeln an ihrer Verlässlichkeit geben könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2021, Al-Tarazi/Rat, T-260/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:187, Rn. 73).

  • EuGH, 21.04.2015 - C-605/13

    Anbouba / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Rn. 75 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Beurteilung der Begründetheit der Aufnahme eines Namens in eine Liste die Beweise nicht isoliert, sondern in dem Zusammenhang zu prüfen, in dem sie stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. April 2015, Anbouba/Rat, C-630/13 P, EU:C:2015:247, Rn. 51, und vom 21. April 2015, Anbouba/Rat, C-605/13 P, EU:C:2015:248, Rn. 50).

    Rn. 76 Im Rahmen der Beurteilung des Gewichts der betroffenen Belange, die zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen gehört, kann dem Zusammenhang, in dem diese Maßnahmen stehen, sowie der Dringlichkeit des Erlasses solcher Maßnahmen, mit denen Druck auf das syrische Regime ausgeübt werden soll, damit es die gewaltsame Repression gegen die Bevölkerung beendet, und der Schwierigkeit Rechnung getragen werden, in einem Staat, in dem Bürgerkrieg herrscht und den ein autoritäres Regime regiert, präzisere Beweise zu erlangen (Urteil vom 21. April 2015, Anbouba/Rat, C-605/13 P, EU:C:2015:248, Rn. 46).

  • EuG, 13.02.2003 - T-333/01

    Meyer v Commission

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Rn. 265 Dieses Ergebnis wird auch nicht durch das Vorbringen des Rates in Frage gestellt, das er auf das Urteil vom 13. Februar 2003, Meyer/Kommission (T-333/01, EU:T:2003:32), stützt.

    Rn. 266 Aus den Rn. 25 und 27 des Urteils vom 13. Februar 2003, Meyer/Kommission (T-333/01, EU:T:2003:32), geht hervor, dass das Gericht der Ansicht war, dass es in der Rechtssache, in der der Beschluss vom 10. April 2000, Meyer/Kommission und EIB (T-361/99, EU:T:2000:107), ergangen ist, nicht über die Begründetheit der Klage entschieden und keine Entscheidung tatsächlicher oder rechtlicher Art getroffen hat, an die es in der Rechtssache T-333/01 gebunden gewesen wäre, so dass der Einwand der Rechtskraft zurückzuweisen war.

  • EuG, 23.09.2020 - T-510/18

    Kaddour/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Gleichwohl handelt es sich auch in diesem Fall um unterschiedliche Kriterien (Urteil vom 23. September 2020, Kaddour/Rat, T-510/18, EU:T:2020:436, Rn. 77).

    Rn. 270 Wie der Rat zu Recht geltend macht, kann der Grundsatz der Rechtskraft nicht in der Weise ausgedehnt werden, dass ein Beschluss Fragen regelte, die sich auf eine Gruppe anderer Rechtsakte beziehen, die auf der Grundlage anderer Beweise erlassen wurden und andere Basisrechtsakte betreffen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2018, Bank Tejarat/Rat, C-248/17 P, EU:C:2018:967, Rn. 76, und vom 23. September 2020, Kaddour/Rat, T-510/18, EU:T:2020:436, Rn. 92).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteil vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 38).
  • EuGH, 03.09.2015 - C-398/13

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit …

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Insofern ist es daher nicht erforderlich, die Zulässigkeit dieses Beweises anhand der Rechtsprechung zu prüfen, nach der die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts der Union anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2015, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Kommission, C-398/13 P, EU:C:2015:535, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 4. September 2015, NIOC u. a./Rat, T-577/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:596, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse …

    Auszug aus EuG, 08.03.2023 - T-426/21
    Rn. 259 Die Rechtskraft erstreckt sich daher nicht nur auf den Tenor der gerichtlichen Entscheidung, sondern auch auf die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben und diese in dem Sinne tragen, dass sie zur Bestimmung der genauen Bedeutung des Tenors unerlässlich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, EU:C:2000:531, Rn. 81, und vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless/Kommission, T-24/07, EU:T:2009:236, Rn. 113 und 140).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben …

  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat - "Rechtsmittel - Antidumping - Verordnung …

  • EuGH, 10.12.2015 - C-427/14

    SIA Veloserviss - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften - …

  • EuGH, 26.07.2017 - C-79/15

    Rat/ Hamas - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Bekämpfung …

  • EuGH, 11.07.1991 - C-368/89

    Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello

  • EuG, 25.03.2015 - T-538/11

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Gesundheit - Beihilfen …

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …

  • EuG, 27.02.2014 - T-256/11

    Ezz u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

  • EuGH, 29.11.2018 - C-248/17

    Bank Tejarat/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

  • EuGH, 19.09.1985 - 172/83

    Hoogovens Groep / Kommission

  • EuG, 25.01.2017 - T-255/15

    Russland-Sanktionen: Klage von Waffenbauer Almaz Antey abgewiesen

  • EuG, 28.04.1993 - T-85/92

    Paul de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Fehlen …

  • EuGH, 21.04.2015 - C-630/13

    Anbouba / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

  • EuGH, 29.11.2018 - C-600/16

    National Iranian Tanker Company/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und …

  • EuG, 12.04.2013 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.06.2013 - C-183/12

    Rechtsmittel; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); Anwendung …

  • EuG, 10.11.2010 - T-260/09

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen …

  • EuG, 13.12.2018 - T-559/15

    Post Bank Iran/ Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und …

  • EuG, 04.09.2015 - T-577/12

    Teilweise Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des …

  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16

    Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im …

  • EuG, 16.12.2020 - T-189/19

    Haikal/ Rat

  • EuG, 04.05.2016 - T-129/14

    Andres u.a. / EZB

  • EuG, 27.11.2020 - T-728/19

    PL/ Kommission

  • EuG, 10.04.2000 - T-361/99

    Karl L. Meyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Europäische …

  • EuG, 24.11.2021 - T-256/19

    Assi/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

  • EuG, 28.09.2022 - T-627/20

    LAICO/ Rat

  • EuG, 18.09.2017 - T-107/15

    Uganda Commercial Impex/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

  • EuG, 03.05.2016 - T-63/14

    Iran Insurance / Rat

  • EuG, 09.09.2016 - T-719/14

    Tri Ocean Energy / Rat

  • EuG, 09.09.2016 - T-709/14

    Tri-Ocean Trading / Rat

  • EuG, 10.12.2025 - T-518/23

    Handelspolitik - Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von …

    Dies kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2005, "Goed Wonen", C-376/02, EU:C:2005:251, Rn. 33…, vom 13. Februar 2019, Human Operator, C-434/17, EU:C:2019:112, Rn. 36, und vom 8. März 2023, Assaad/Rat, T-426/21, EU:T:2023:114, Rn. 212).

    Rn. 79 Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Unionsrechtsakt unter Wahrung des Grundsatzes der Rechtssicherheit Rückwirkung entfalten kann (Urteil vom 8. März 2023, Assaad/Rat, T-426/21, EU:T:2023:114, Rn. 226).

    Rn. 80 Da die Rückwirkung eines Unionsrechtsakts nur ausnahmsweise zulässig ist, kann von einem Einzelnen nicht der Nachweis verlangt werden, dass er die Zusicherung erhalten hat, dass kein rückwirkender Rechtsakt erlassen werde, sondern es ist Sache des Gerichts, auf der Grundlage des Vorbringens dieses Einzelnen und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob der in Rede stehende Rechtsakt unter Beachtung des berechtigten Vertrauens des Einzelnen erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2023, Assaad/Rat, T-426/21, EU:T:2023:114, Rn. 227, 235 und 236).

  • EuG, 18.12.2024 - T-489/23

    Destabilisierung von Moldau: Das Gericht bestätigt die gegen Herrn Shor und Frau …

    Rn. 107 Abgesehen davon ist es Sache des Klägers, anzugeben, welche Beweise genau Anlass zu Zweifeln an ihrer Verlässlichkeit geben könnten (vgl. Urteil vom 8. März 2023, Assaad/Rat, T-426/21, EU:T:2023:114, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.07.2025 - T-600/17

    Remolcadores Nosa Terra u.a./ Kommission und CRU

    La requête doit, de ce fait, expliciter en quoi consiste le moyen sur lequel le recours est fondé, de sorte que sa seule énonciation abstraite ne répond pas aux exigences du règlement de procédure (voir arrêts du 8 mars 2023, Assaad/Conseil, T-426/21, EU:T:2023:114, point 181 et jurisprudence citée, et du 11 septembre 2024, CQ/Cour des comptes, T-386/19, EU:T:2024:613, point 464 et jurisprudence citée).
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