Rechtsprechung
| EuG, 29.11.2005 - T-33/02, T-52/02, T-62/02, T-64/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Maßgeblicher Umsatz - Nichtigkeitsklage
- Judicialis
Entscheidung 2003/437/EG; ; EG-Vertrag Art. 81; ; EWR-Abkommen Art. 53; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2; ; EGKS-Vertrag Art. 65 Abs. 5
- Europäischer Gerichtshof
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Maßgeblicher Umsatz - Nichtigkeitsklage
- EU-Kommission
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Maßgeblicher Umsatz - Nichtigkeitsklage
- EU-Kommission
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission
Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einführung einer Marktaufteilungsvereinbarung mit Absatzquoten für die einzelnen Produzenten durch die Kartellmitglieder der Zinkindustrie; Festlegung von "Tiefstpreisen" oder "empfohlenen Preise" durch die Kartellmitglieder; Festsetzung einer Geldbuße durch die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE ANTRÄGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG ODER HERABSETZUNG DER GELDBUSSEN ZURÜCK, DIE DIE KOMMISSION GEGEN DIE MITGLIEDER EINES KARTELLS AUF DEM ZINKPHOSPHATMARKT VERHÄNGT HATTE
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Maßgeblicher Umsatz - Nichtigkeitsklage
- 123recht.net (Pressemeldung, 29.11.2005)
Verkauf schützt nicht vor Kartellbuße //Bußgelder gegen Zinkkartell
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Aufhebung, hilfsweise Herabsetzung der mit der Entscheidung C(2001)4237 endg. der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-1/37.027 - Zinkphosphat) gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße
Verfahrensgang
- EuG, 29.11.2005 - T-33/02, T-52/02, T-62/02, T-64/02
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-76/06
- EuGH, 07.06.2007 - C-76/06
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (20)
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
Da allein der Gesamtumsatz einen ungefähren Anhaltspunkt hierfür liefern kann, muss davon ausgegangen werden, dass sich dieser Prozentsatz auf den Gesamtumsatz bezieht (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 119).36 Hinzuzufügen ist, dass Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 der Kommission die Befugnis zur Festsetzung der Geldbußen eingeräumt hat, um sie in die Lage zu versetzen, die ihr durch das Gemeinschaftsrecht übertragene Überwachungsaufgabe zu erfüllen (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 35, Randnr. 105, und Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-224/00, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 105).
- EuG, 21.10.1997 - T-229/94
Deutsche Bahn / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
Er soll gewährleisten, dass Tatbestände und Rechtsbeziehungen, die unter das Gemeinschaftsrecht fallen, voraussehbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 113). - EuGH, 16.11.2000 - C-291/98
Sarrió / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag …
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
37 Aus der Rechtsprechung folgt - von den Parteien unbestritten - ebenfalls, dass "letztes Geschäftsjahr" im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 grundsätzlich das letzte von jedem betroffenen Unternehmen bei Erlass der angefochtenen Entscheidung abgeschlossene Geschäftsjahr ist (Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 20, Randnr. 5009; Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/98 P, Sarrió/Kommission, Slg. 2000, I-9991, Randnr. 85).
- EuG, 09.07.2003 - T-224/00
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
36 Hinzuzufügen ist, dass Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 der Kommission die Befugnis zur Festsetzung der Geldbußen eingeräumt hat, um sie in die Lage zu versetzen, die ihr durch das Gemeinschaftsrecht übertragene Überwachungsaufgabe zu erfüllen (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 35, Randnr. 105, und Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-224/00, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 105). - EuG, 20.03.2002 - T-23/99
LR AF 1998 / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
Die frühere Entscheidungspraxis der Kommission könne in diesem Zusammenhang nicht als rechtlicher Rahmen für Geldbußen im Wettbewerbsbereich dienen, da dieser Rahmen ausschließlich durch die Verordnung Nr. 17 festgelegt worden sei (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 234). - EuGH, 15.02.1996 - C-63/93
Duff u.a.
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
Er soll gewährleisten, dass Tatbestände und Rechtsbeziehungen, die unter das Gemeinschaftsrecht fallen, voraussehbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 113). - EuG, 14.05.1998 - T-338/94
Finnboard / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
Zum anderen habe die Rechtsprechung den Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und der Beurteilung der tatsächlichen Größe des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bestätigt (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 66; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 282, und vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnrn. - EuGH, 16.11.2000 - C-298/98
Metsä-Serla Sales / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
Zum anderen habe die Rechtsprechung den Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und der Beurteilung der tatsächlichen Größe des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bestätigt (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 66; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 282, und vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnrn. - EuG, 14.05.1998 - T-311/94
BPB de Eendracht NV, vormals Kartonfabriek de Eendracht NV, gegen Kommission der …
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
60 Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nur dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 36, Randnr. 69, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-311/94 BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 309). - EuG, 23.02.1994 - T-39/92
Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen …
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
Zum anderen habe die Rechtsprechung den Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und der Beurteilung der tatsächlichen Größe des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bestätigt (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 66; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 282, und vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnrn. - EuG, 06.04.1995 - T-148/89
Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 15.12.1987 - 326/85
Niederlande / Kommission
- EuGH, 05.02.1963 - 26/62
Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht
- EuGH, 21.02.1973 - 6/72
Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission
- EuG, 15.03.2000 - T-25/95
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …
- EuG, 17.12.1991 - T-6/89
Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 24.09.1985 - 181/84
Man (Sugar) / IBAP
- EuGH, 28.02.1980 - 67/79
Fellinger
- EuGH, 04.10.2001 - C-133/00
Bowden u.a. - "Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 93/104/EG - Artikel 1 Absatz 3 …
- EuGH, 14.12.2000 - C-245/97
Deutschland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1993 - …
- EuG, 15.07.2015 - T-393/10
Westfälische Drahtindustrie u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
Rn. 254 Sowohl aus den Zielen der Regelung, zu der Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 gehört, als auch aus der in der vorstehenden Randnummer angeführten Rechtsprechung ergibt sich, dass die Anwendung der Obergrenze von 10 % somit zum einen voraussetzt, dass der Kommission die Umsatzzahlen für das letzte Geschäftsjahr vor dem Erlass der Entscheidung vorliegen, und zum anderen, dass diese Zahlen einem abgeschlossenen Jahr normaler wirtschaftlicher Tätigkeit entsprechen, das sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckt (Urteile vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, T-33/02, Slg, EU:T:2005:428, Rn. 38, und Gütermann und Zwicky/Kommission, oben in Rn. 253 angeführt EU:T:2010:168, Rn. 95).Dasselbe gilt, wenn das betreffende Unternehmen im letzten Jahr vor Erlass des Beschlusses der Kommission keinen Umsatz erzielt hat (Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Rn. 254 angeführt, EU:T:2005:428, Rn. 39, bestätigt durch das Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Rn. 250 angeführt, EU:C:2007:326, Rn. 27 und 30).
- EuGH, 07.06.2007 - C-76/06
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Britannia Alloys & Chemicals Ltd (im Folgenden: Britannia) zum einen die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (T-33/02, Slg. 2005, II-4973, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage gegen die Entscheidung 2003/437/EG der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/37.027 - Zinkphosphat) (…ABl. 2003, L 153, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, und zum anderen die Aufhebung von Art. 3 dieser Entscheidung, soweit sie davon betroffen ist. - EuG, 15.07.2015 - T-413/10
Socitrel/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl …
Rn. 265 Was im Übrigen die Bestimmung des "vorausgegangenen Geschäftsjahrs" im Sinne von Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass in den Fällen in denen es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit eingestellt oder seinen Umsatz verfälscht hat, um sich einer schweren Geldbuße zu entziehen, die Kommission die Höchstgrenze der Geldbuße nach dem letzten Umsatz festsetzen muss, den das Unternehmen in einem abgeschlossenen wirtschaftlichen Zeitraum erzielt hat (Urteil vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, T-33/02, Slg, EU:T:2005:428, Rn. 49).Sie ist nämlich verpflichtet, das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zugrunde zu legen, das einem abgeschlossenen Jahr normaler wirtschaftlicher Tätigkeit entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Rn. 265 angeführt, EU:T:2005:428, Rn. 39 bis 42 und 74).
- EuG, 15.07.2015 - T-436/10
HIT Groep / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
Rn. 179 Sowohl aus den Zielen der Regelung, zu der Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 gehört, als auch aus der vorstehend in Rn. 166 angeführten Rechtsprechung ergibt sich, dass die Anwendung der Obergrenze von 10 % somit zum einen voraussetzt, dass der Kommission die Umsatzzahlen für das letzte Geschäftsjahr vor dem Erlass der Entscheidung vorliegen, und zum anderen, dass diese Zahlen einem abgeschlossenen Jahr normaler wirtschaftlicher Tätigkeit entsprechen, das sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckt (Urteile vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, T-33/02, Slg, EU:T:2005:428, Rn. 38, und Gütermann und Zwicky/Kommission, oben in Rn. 178 angeführt, EU:T:2010:168, Rn. 95).Es ist jedoch festzustellen, dass sie die Gesamtheit ihrer Anteile im Jahr 2004 verkauft hatte und dass sie sich nach diesem Zeitpunkt nach ihren eigenen Worten darauf beschränkt hat, eine begrenzte finanzielle Reserve und einen minimalen Umsatz aufrechtzuerhalten, was nicht ausreichen kann, um einen entscheidenden Beweis für das Vorliegen einer normalen wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Gesellschaft zu liefern (vgl. in diesem Sinne Urteile Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Rn. 179 angeführt, EU:T:2005:428, Rn. 48 ff., und Gütermann und Zwicky/Kommission, oben in Rn. 178 angeführt, EU:T:2010:168, Rn. 102).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-76/06
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - …
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (T-33/02) wird insoweit aufgehoben, als das Gericht das Vorbringen einer Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Verhältnis der Britannia Alloys & Chemicals zu dem in der Entscheidung 1999/271/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 in einem Verfahren zur Anwendung des Artikels [81] EG-Vertrag (IV/34.466 - Griechische Fährschiffe) betroffenen Unternehmen Karageorgis nicht geprüft hat.2 - T-33/02, Slg. 2005, II-4973.
- EuG, 15.07.2015 - T-391/10
Nedri Spanstaal / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
Rn. 94 Sowohl aus den Zielen der Regelung, zu der Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 gehört, als auch aus der vorstehend in Rn. 92 angeführten Rechtsprechung ergibt sich, dass die Anwendung der Obergrenze von 10 % somit zum einen voraussetzt, dass der Kommission die Umsatzzahlen für das letzte Geschäftsjahr vor dem Erlass der Entscheidung vorliegen, und zum anderen, dass diese Zahlen einem abgeschlossenen Jahr normaler wirtschaftlicher Tätigkeit entsprechen, das sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckt (Urteile vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, T-33/02, Slg, EU:T:2005:428, Rn. 38, und Gütermann und Zwicky/Kommission, oben in Rn. 93 angeführt, EU:T:2010:168, Rn. 95).Dies gilt auch, wenn das betreffende Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Erlass der Entscheidung der Kommission keinen Umsatz erzielt hat (Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Rn. 94 angeführt, EU:T:2005:428, Rn. 39, bestätigt durch das Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Rn. 83 angeführt, EU:C:2007:326, Rn. 27 und 30).
- EuG, 16.06.2011 - T-192/06
Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …
28 bis 30 und 43, und Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, T-33/02, Slg. 2005, II-4973, Randnr. 74). - Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, …
{FN:63} - Rn. 281 und 282. Vgl. auch das oben angeführte Urteil des Gerichtshofs Musique Diffusion française u. a./Kommission (…Rn. 121) und das Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (T-33/02, Slg. 2005, II-4973, Rn. 35).
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Rechtsprechung
| EuG, 29.11.2005 - T-62/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung - Nichtigkeitsklage
- Judicialis
Entscheidung 2003/437/EG; ; EG-Vertrag Art. 81; ; EWR-Abkommen Art. 53; ; EGKS-Vertrag Art. 65 Abs. 5
- Europäischer Gerichtshof
Union Pigments / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung - Nichtigkeitsklage
- EU-Kommission
Union Pigments / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung - Nichtigkeitsklage
- EU-Kommission
Union Pigments / Kommission
Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen
- Wolters Kluwer
Beweispflicht der Europäischen Kommission bezüglich des Vorliegens eines Kartells; Verhalten eines redlichen Wettbewerbers auf dem gemeinsamen Europäischen Markt; Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung des Europäischen Gerichtshofes; Rückzug eines Unternehmens aus dem ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Union Pigments / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung - Nichtigkeitsklage
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Union Pigments / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung, hilfsweise Herabsetzung der mit der Entscheidung K(2001)4237 endg. der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-1/37.027 - Zinkphosphat) gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
So ergebe sich z. B. aus dem von der Kommission in ihrer Klagebeantwortung angeführten Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825), dass die Kommission bei der Beurteilung der Schwere eines Verstoßes u. a. die Menge und den Wert der Waren, die Gegenstand der Zuwiderhandlungen gewesen seien, sowie die Größe und die Wirtschaftskraft des Unternehmens und folglich den Einfluss, den das Unternehmen auf den Markt ausüben konnte, berücksichtigen müsse (Randnr. 120).Diese Grenze ist so zu verstehen, dass sie sich auf den Gesamtumsatz bezieht (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 146, Randnr. 119).
Durch die Obergrenze von 10 % soll verhindert werden, dass die Geldbußen außer Verhältnis zur Größe des Unternehmens stehen (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 146, Randnr. 119).
172 Zur Abschreckungswirkung ist festzustellen, dass Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 der Kommission die Befugnis zur Verhängung von Geldbußen verliehen hat, um sie in die Lage zu versetzen, die ihr durch das Gemeinschaftsrecht übertragene Überwachungsaufgabe zu erfüllen (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 146, Randnr. 105, und Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 106, Randnr. 105).
- EuG, 13.12.2001 - T-48/98
Acerinox / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Nach ständiger Rechtsprechung müsse die Kommission nicht nur das Vorliegen des Kartells, sondern auch dessen Dauer beweisen (Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 59).36 Nach der Rechtsprechung muss die Kommission nicht nur das Vorliegen eines Kartells, sondern auch dessen Dauer beweisen (Urteile Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 55, und Dunlop Slazenger/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 79).
Wie das Gericht in seinem Urteil Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnummer 29 (Randnr. 78), festgestellt habe, sei darüber hinaus "auch die tatsächliche wirtschaftliche Fähigkeit der Urheber der Verstöße, Wettbewerber und den Verbraucher wirtschaftlich in erheblichem Umfang zu schädigen, zu berücksichtigen und die Geldbuße auf einen Betrag festzusetzen, der eine hinreichend abschreckende Wirkung entfaltet (Nr. 1 Abschnitt A Absatz 4 [der Leitlinien])".
Das Gericht sei in dieser Rechtssache zu dem Ergebnis gekommen, dass die Marktanteile eines Unternehmens zwar für die Bestimmung des Einflusses von Bedeutung seien, den das Unternehmen auf den Markt habe ausüben können, aber nicht für die Schlussfolgerung entscheidend seien, dass ein Unternehmen einer mächtigen Wirtschaftseinheit angehöre (Urteil Acerinox/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 29, Randnr. 88, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 139).
- EuG, 20.03.2002 - T-21/99
Dansk Rørindustri / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Das Prinzip der Rechtssicherheit verlange von der Kommission den Nachweis, dass die Klägerin in dieser Zeit an wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen beteiligt gewesen sei (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-21/99, Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681, Randnr. 62).Zudem müssen, wenn die Geldbußen gegen mehrere Unternehmen festgesetzt werden, die an ein und derselben Zuwiderhandlung beteiligt sind, die von der Kommission für die betroffenen Unternehmen ermittelten endgültigen Beträge der Geldbußen nicht jeden Unterschied zwischen den Unternehmen bei den Gesamt- oder Produktumsätzen widerspiegeln (Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 32, Randnr. 202).
Die Höchstgrenze nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17, wonach die Geldbuße, die gegen ein Unternehmen letztlich festgesetzt wird, herabzusetzen ist, wenn sie 10 % des Unternehmensumsatzes übersteigt, ungeachtet der Zwischenberechnungen zur Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung, verbietet der Kommission nicht, bei ihren Berechnungen einen Zwischenbetrag einzubeziehen, der 10 % des Umsatzes des betreffenden Unternehmens übersteigt, sofern der Endbetrag der gegen dieses Unternehmen festgesetzten Geldbuße diese Grenze nicht überschreitet (Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 32, Randnr. 205).
- EuGH, 16.12.1975 - 40/73
Suiker Unie u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Der angebliche Ausstieg für drei Monate und sechs Tage sei im Licht der Tatsache zu sehen, dass die beanstandete Zuwiderhandlung in der Beteiligung an einer Vereinbarung und/oder abgestimmten Verhaltensweise bestanden habe (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie, Slg. 1975, 1663, Randnrn.39 Nach der Rechtsprechung ist das Verhalten eines redlichen Wettbewerbers dadurch gekennzeichnet, dass er selbständig die Politik bestimmt, die er auf dem Gemeinsamen Markt zu betreiben gedenkt (Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 35, Randnr. 173).
118 Nach der Rechtsprechung ist bei einer von mehreren Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung die relative Schwere des Tatbeitrags jedes einzelnen Unternehmens zu prüfen (Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 35, Randnr. 623, und Kommission/Anic Partecipazioni, vorstehend zitiert in Randnr. 39, Randnr. 150), um feststellen zu können, ob in seinem Fall erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen.
- EuG, 19.03.2003 - T-213/00
CMA CGM u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
155 Dennoch muss bei der Aufteilung in Gruppen der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet werden, wonach vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil des Gerichts vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-213/00, CMA CGM u. a./Kommission, Slg. 2003, II-913, im Folgenden: Urteil FETTCSA, Randnr. 406).156 Daher muss, wenn die Kommission die betroffenen Unternehmen für die Bemessung der Geldbußen in Gruppen einteilt, die Bestimmung der Schwellenwerte für jede der auf diese Weise gebildeten Gruppen schlüssig und objektiv gerechtfertigt sein (Urteile FETTCSA, vorstehend zitiert in Randnr. 155, Randnr. 416, und LR AF 1998/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 87, Randnr. 298).
- EuG, 09.07.2003 - T-220/00
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE …
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Im Gegenzug erhielt die Klägerin Informationen über den Absatz der anderen Kartellmitglieder, was ihr Verhalten innerhalb des Kartells und auf dem Markt beeinflussen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-220/00, Cheil Jedang/Kommission, Slg. 2003, II-2473, Randnr. 207).Nach der Rechtsprechung kann als Anhaltspunkt für die passive Rolle eines Unternehmens innerhalb eines Kartells u. a. angesehen werden, dass es im Vergleich zu den normalen Mitgliedern des Kartells deutlich seltener an den Besprechungen teilgenommen hat, dass es spät in den Markt, auf dem die Zuwiderhandlung stattgefunden hat, eingetreten ist, unabhängig davon, wie lange es an der Zuwiderhandlung mitgewirkt hat, oder dass es entsprechende ausdrückliche Aussagen von Vertretern dritter an der Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen gibt (vgl. Urteil Cheil Jedang/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 84, Randnrn. 167 f. und die dort zitierte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 331).
- EuG, 14.05.1998 - T-308/94
Cascades / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Dieses Verhalten der Klägerin stellt ein klassisches Beispiel eines Kartellteilnehmers dar, der das Kartell zu seinem Vorteil ausnutzt, was bei der Frage seiner Verantwortlichkeit nicht mildernd berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925, Randnr. 230).Ein Unternehmen, das trotz der Absprache mit seinen Konkurrenten eine andere als die vereinbarte Marktpolitik verfolgt, versucht möglicherweise nur, das Kartell zu seinem Vorteil auszunutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Cascades/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 41, Randnr. 230).
- EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Die abschreckende Wirkung einer wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft festgesetzten Geldbuße darf nämlich nicht allein im Hinblick auf die besondere Situation des verurteilten Unternehmens beurteilt werden (Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 106, Randnr. 110; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn. - EuG, 29.04.2004 - T-236/01
Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit …
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Nach der Rechtsprechung kann als Anhaltspunkt für die passive Rolle eines Unternehmens innerhalb eines Kartells u. a. angesehen werden, dass es im Vergleich zu den normalen Mitgliedern des Kartells deutlich seltener an den Besprechungen teilgenommen hat, dass es spät in den Markt, auf dem die Zuwiderhandlung stattgefunden hat, eingetreten ist, unabhängig davon, wie lange es an der Zuwiderhandlung mitgewirkt hat, oder dass es entsprechende ausdrückliche Aussagen von Vertretern dritter an der Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen gibt (vgl. Urteil Cheil Jedang/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 84, Randnrn. 167 f. und die dort zitierte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 331). - EuG, 30.09.2003 - T-191/98
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO …
Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-62/02
104 Aus der Entscheidung ergibt sich ebenso wie aus den Leitlinien, deren Grundsätze dort angewandt worden sind, dass die Schwere der Zuwiderhandlung zwar in einem ersten Schritt anhand der Merkmale der Zuwiderhandlung selbst, wie etwa ihrer Natur und ihrer Auswirkung auf den Markt, beurteilt wird, diese Beurteilung in einem zweiten Schritt aber entsprechend den individuellen Gegebenheiten im Fall des betreffenden Unternehmens modifiziert wird, wobei die Kommission neben der Größe und den Möglichkeiten des Unternehmens nicht nur etwaige erschwerende Umstände, sondern auch eventuelle mildernde Umstände berücksichtigt (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 1530 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuG, 15.03.2000 - T-25/95
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …
- EuG, 12.07.2001 - T-202/98
Tate & Lyle / Kommission
- EuG, 20.03.2002 - T-9/99
HFB u.a. / Kommission
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
- EuG, 09.07.2003 - T-224/00
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission
- EuG, 13.12.2001 - T-45/98
Krupp Thyssen Stainless / Kommission
- EuG, 20.03.2002 - T-23/99
LR AF 1998 / Kommission
- EuGH, 15.01.1986 - 52/84
Kommission / Belgien
- EuGH, 02.07.2002 - C-499/99
Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuG, 20.03.2002 - T-17/99
KE KELIT / Kommission
- EuG, 09.07.2003 - T-230/00
Daesang und Sewon Europe / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
- EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
Hüls / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
- EuG, 14.05.1998 - T-327/94
SCA Holding Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 07.07.1994 - T-43/92
Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 28.04.2010 - T-452/05
BST / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne …
Zum anderen kann sich die Klägerin, selbst wenn Druck auf sie ausgeübt worden sein sollte, auf diesen Umstand nicht berufen, da sie wegen des ausgeübten Drucks die zuständigen Behörden hätte einschalten und bei der Kommission einen Antrag nach Art. 3 der Verordnung Nr. 17 hätte stellen können, statt an diesen Handlungen teilzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63).Daher können die auf den betreffenden Märkten von einem Unternehmen erzielten Umsätze zwar nicht entscheidend für die Schlussfolgerung sein, dass ein Unternehmen einer mächtigen Wirtschaftseinheit angehört, sie sind aber relevant für die Bestimmung des Einflusses, den das Unternehmen auf den Markt ausüben konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 29. November 2005, SNCZ/Kommission, T-52/02, Slg. 2005, II-5005, Randnr. 65, und Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 152).
Rn. 120 Nach der Rechtsprechung kann bei den Gesichtspunkten, die die passive Mitwirkung eines Unternehmens an einem Kartell offenbaren können, berücksichtigt werden, dass es deutlich seltener als die gewöhnlichen Mitglieder des Kartells an den Zusammenkünften teilgenommen hat, dass es außerdem spät in den Markt, auf dem die Zuwiderhandlung stattgefunden hat, eingetreten ist, unabhängig davon, wie lange es an der Zuwiderhandlung mitgewirkt hat, oder dass es entsprechende ausdrückliche Aussagen von Vertretern dritter an der Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen gibt (Urteile Cheil Jedang/Kommission, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 168, Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 76 angeführt, Randnr. 331, und Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 126).
Ein Unternehmen, dass trotz der Abstimmung mit seinen Konkurrenten eine andere als die vereinbarte Politik verfolgt, versucht nämlich möglicherweise nur, die Vereinbarung zu seinem Vorteil auszunutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 130).
- EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen …
Rn. 170 Insoweit muss die Kommission nach ständiger Rechtsprechung nicht nur das Vorliegen eines Kartells, sondern auch dessen Dauer beweisen (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …
Rn. 174 Im vorliegenden Fall wird der allgemeine Grundsatz, dass die Kommission alle die Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen einschließlich ihrer Dauer beweisen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 55, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 36), die für ihre endgültige Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung von Einfluss sein können, nicht dadurch in Frage gestellt, dass Siemens im Rahmen des zweiten Teils des zweiten Klagegrundes ein auf die Verjährung gestütztes Verteidigungsmittel geltend macht, für das sie die Beweislast grundsätzlich selbst trägt.Ein solches Verhalten - seinen Nachweis vorausgesetzt - genügt nach ständiger Rechtsprechung nicht, um diese Unterbrechung feststellen zu können, da ein sich so verhaltendes Unternehmen möglicherweise nur versucht, das Kartell zu seinem Vorteil auszunutzen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, SCA Holding/Kommission, T-327/94, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 142, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnrn. 277 und 278, Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 174 angeführt, Randnr. 130, und vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 269).
- EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
369 und 370, Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, KE KELIT/Kommission, T-17/99, Slg. 2002, II-1647, Randnr. 50, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63). - EuG, 05.10.2011 - T-11/06
Romana Tabacchi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für …
Rn. 212 Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass Druck, gleich welcher Größe, der von Unternehmen ausgeübt wird, um andere Unternehmen zur Teilnahme an einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu bewegen, das betreffende Unternehmen nicht von seiner Haftung für die begangene Zuwiderhandlung befreit, nichts an der Schwere des Kartells ändert und keinen Milderungsgrund bei der Festsetzung der Beträge der Geldbußen darstellt, da das betroffene Unternehmen den möglicherweise auf es ausgeübten Druck bei den zuständigen Behörden hätte anzeigen und bei diesen eine Beschwerde einreichen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnrn. 369 f., und Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63).Rn. 258 Was sodann das Vorbringen betrifft, dass die gegen die Klägerin verhängte Geldbuße deren Existenz ernsthaft gefährde und zu ihrer Auflösung führen könnte, ist festzustellen, dass die Kommission nach der Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, bei der Bemessung der Geldbuße die schlechte Finanzlage eines betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (Urteile des Gerichtshofs Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 69 angeführt, Randnr. 327, und vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, C-308/04 P, Slg. 2006, I-5997, Randnr. 105; vgl. auch Urteile des Gerichts Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 212 angeführt, Randnr. 175 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. April 2010, BST/Kommission, T-452/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 95).
- EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro, …
Daher können die auf den betreffenden Märkten von einem Unternehmen erzielten Umsätze zwar nicht entscheidend für die Schlussfolgerung sein, dass ein Unternehmen einer mächtigen Wirtschaftseinheit angehört, sie sind aber relevant für die Bestimmung des Einflusses, den das Unternehmen auf den Markt ausüben konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 29. November 2005, SNCZ/Kommission, T-52/02, Slg. 2005, II-5005, Randnr. 65, und Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 152). - EuG, 03.03.2011 - T-122/07
Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission - …
Rn. 53 Im vorliegenden Fall wird der Grundsatz, dass die Kommission alle die Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen einschließlich ihrer Dauer beweisen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 55, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 36), die für ihre endgültige Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung von Einfluss sein können, nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Klägerinnen in den Rechtssachen T-123/07 und T-124/07 ein auf die Verjährung gestütztes Verteidigungsmittel geltend gemacht haben, für das sie die Beweislast grundsätzlich selbst tragen. - EuG, 30.04.2009 - T-18/03
CD-Contact Data / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Ein Unternehmen, das trotz der Abstimmung mit seinen Konkurrenten eine andere als die vereinbarte Politik verfolgt, versucht möglicherweise nur, die Vereinbarung zu seinem Vorteil auszunutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 130).Rn. 98 Dies ist die logische Folge des Grundsatzes der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen, wonach ein Unternehmen nur für Handlungen bestraft werden darf, die ihm individuell zur Last gelegt werden; dieser Grundsatz gilt für alle Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen nach den Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft führen können (Urteil Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 119; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, T-45/98 und T-47/98, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 63).
- EuG, 13.07.2011 - T-42/07
Dow Chemical u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Rn. 89 Nach der Rechtsprechung muss die Kommission zudem nicht nur das Vorliegen eines Kartells, sondern auch dessen Dauer beweisen (Urteile des Gerichts vom 7. Juli 1994, Dunlop Slazenger/Kommission, T-43/92, Slg. 1994, II-441, Randnr. 79, vom 13. Dezember 2001, Acerinox/Kommission, T-48/98, Slg. 2001, II-3859, Randnr. 55, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 36).In dieser Hinsicht ist festzustellen, dass es dann, wenn die Rechtsprechung gelegentlich angenommen hat, dass der Besitz von Informationen über Konkurrenten zu der Annahme führen könne, dass das fragliche Unternehmen kein eigenständiges Marktverhalten habe, selbst im Fall eines angeblichen Rückzugs von einem Kartell, um Fälle ging, in denen ein Unternehmen bereits an diesem Kartell beteiligt gewesen war (vgl. insbesondere Urteil Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 89 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das …
Soweit sich das Gericht in diesem Zusammenhang auf seine Rechtsprechung zu horizontalen Vereinbarungen gestützt habe, namentlich auf das Urteil vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission (T-62/02, Slg. 2005, II-5057), habe es verkannt, dass nach gefestigter Rechtsprechung im Fall vertikaler Vereinbarungen solche Ausfuhren geeignet seien, die Zustimmung des Händlers zu einer die rechtswidrige Behinderung des Parallelhandels verfolgenden Politik des Lieferanten in Frage zu stellen. - EuG, 27.03.2014 - T-56/09
Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …
- EuG, 16.06.2011 - T-204/08
Team Relocations u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 19.05.2010 - T-21/05
Chalkor / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - …
- EuG, 16.06.2011 - T-208/08
Gosselin Group und Stichting Administratiekantoor Portielje / Kommission - …
- EuG, 30.04.2009 - T-12/03
DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN …
- EuG, 19.05.2010 - T-11/05
In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das …
- EuG, 13.07.2011 - T-59/07
Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 05.12.2006 - T-303/02
Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 27.09.2012 - T-357/06
Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 06.05.2009 - T-116/04
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF …
- EuG, 13.07.2018 - T-58/14
Stührk Delikatessen Import/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 12.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- EuG, 02.10.2024 - T-126/23
VC/ EU-OSHA (Exclusion des marchés publics sur le fondement d'une décision …
- EuG, 27.06.2012 - T-445/07
Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für …
- EuG, 13.09.2010 - T-40/06
Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 28.04.2010 - T-456/05
Gütermann und Zwicky / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
- EuG, 17.05.2013 - T-154/09
MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche …
- EuG, 27.09.2012 - T-362/06
Ballast Nedam Infra / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- EuG, 01.07.2008 - T-276/04
Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven …
- EuG, 11.07.2014 - T-540/08
Esso u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - Markt …
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