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Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09   

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https://dejure.org/2013,19728
BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2013,19728)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2013 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2013,19728)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2013,19728)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • Burhoff online

    Zustellung, Wirksamkeit, Hl. Abend

  • openjur.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften; Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO; Vorlage an den Großen Senat

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 130, ZPO § 85 Abs 2, ZPO § 166, ZPO § 176, ZPO § 177, ZPO § 178, ZPO § 180, ZPO § 189, FGO § 11, FGO § 53 Abs 2, FGO § 56, FGO § 120, FGO § 155, VwZG § 9, ZPO § 182 Abs 2 Nr 6, ZPO §§ 166 ff
    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • Bundesfinanzhof

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 BGB, § 85 Abs 2 ZPO, § 166 ZPO, § 176 ZPO, § 177 ZPO
    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • Betriebs-Berater

    Tatsächlicher Zugang eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften?

  • rewis.io

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Zustellung bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • datenbank.nwb.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellung an Hl. Abend, oder: Die vorweihnachtliche Briefkastenkontrolle - und was ist Silvester?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Muss ein Rechtsanwalt auf Heilig Abend seinen Briefkasten kontrollieren?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Zustellung bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zugang eines Schriftstücks bei Verstoß gegen Zustellungsvorschriften

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Tatsächlicher Zugang eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften?

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 107
  • NJW 2013, 2848
  • BB 2013, 2005
  • BStBl II 2013, 823
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

    Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 7. Februar 2013 VIII R 2/09 (BFHE 241, 107, BStBl II 2013, 823) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.

    Wegen der Begründung der Vorlage im Einzelnen wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 241, 107, BStBl II 2013, 823 Bezug genommen.

    b) Der Vorlagebeschluss des VIII. Senats (BFHE 241, 107, BStBl II 2013, 823) ist im Schrifttum teils zustimmend, teils ablehnend aufgenommen worden.

  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG -

    Mit Beschluss vom 7. Februar 2013 VIII R 2/09 (BFHE 241, 107, BStBl II 2013, 823) hat der Senat dem Großen Senat des BFH die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein zuzustellendes Schriftstück i.S. von § 189 der Zivilprozessordnung (ZPO) bereits dann als zugestellt gilt, wenn nach dem gewöhnlichen Geschehensablauf mit einer Entnahme aus dem Briefkasten und der Kenntnisnahme gerechnet werden kann oder erst dann, wenn der Empfänger das Schriftstück in den Händen hält.
  • BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift

    Dass dieser Bestandteil als wesentlich angesehen wird, ergibt sich wiederum daraus, dass § 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO gerade als Nachweis dafür, dass diese Pflicht erfüllt worden ist, die Bemerkung verlangt, dass der Tag der Zustellung auf dem Umschlag vermerkt worden ist (vgl. auch BFH, DStRE 2013, 1267 Rn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch

    Soweit in dessen Vorlagebeschluss (BFHE 241, 107) zwar anerkannt wird, dass diese Auslegung dem im Zustellungsreformgesetz zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen widerspricht, die abweichende Auslegung aber damit begründet wird, dass sie "der Bedeutung des Datumsvermerks jedoch besser gerecht [wird], die sich auch darin zeigt, dass die Beachtung von § 180 Satz 3 ZPO zum notwendigen Inhalt der Zustellungsurkunde gemacht worden ist (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO), wird damit ein der Vorschrift des § 180 Satz 3 ZPO zukommender Normzweck behauptet, der sich weder dem Gesetz selbst entnehmen lässt noch dem Verständnis des historischen Gesetzgebers entspricht.
  • VG Neustadt, 11.02.2019 - 5 L 85/19

    Verwaltungsprozessrecht, Vollstreckungsrecht, Zustellungsrecht

    § 8 VwZG hat - ebenso wie § 189 ZPO, dem er nachgebildet ist - den Sinn, die förmlichen Zustellungsvorschriften nicht zum Selbstzweck erstarren zu lassen, sondern die Zustellung auch dann als bewirkt anzusehen, wenn der Zustellungszweck anderweitig, nämlich durch tatsächlichen Zugang erreicht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 -, NJW-RR 2018, 970 und OLG Dresden, Urteil vom 02. Mai 2018 - 1 U 1708/17 -, juris zu § 189 ZPO; BFH, Vorlagebeschluss vom 07. Februar 2013 - VIII R 2/09 -, BStBl II 2013, 823; VG Bayreuth, Urteil vom 25. Oktober 2016 - B 5 K 14.594 -, juris).
  • VG Minden, 09.02.2015 - 10 L 10/15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Bekanntgabe; Jahresfrist;

    vgl. BFH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VIII R 2/09 -, BFHE 241, 107 (juris Rn. 40 ff.), sowie BFH, Großer Senat, Beschluss vom 6. Mai 2014 - GrS 2/13 -, BFHE 244, 536 (juris Rn. 63 ff.); a.A. Häublein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 181 Rn. 13 (Frist beginnt nicht zu laufen); Stöber, in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 182 Rn.19 (Zustellung wirksam, aber Wiedereinsetzung zu prüfen).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36836
BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2015,36836)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2015 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2015,36836)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2015,36836)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AuslInvestmG § 18 Abs 1, AuslInvestmG § 18 Abs 3 S 1, EStG... § 3 Nr 40 S 1 Buchst d, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, AEUV Art 63, AEUV Art 64, GG Art 14, AO § 162, FGO § 11 Abs 3, AuslInvestmG § 18 Abs 3 S 4, ZPO § 189, ZPO § 176, ZPO § 180, FGO § 53 Abs 2
    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 AuslInvestmG, § 18 Abs 3 S 1 AuslInvestmG, § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG
    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • IWW

    § 189 der Zivilprozessordnung (ZPO), § ... 180 ZPO, § 189 ZPO, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 120 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 54 Abs. 1 FGO, § 104 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 53 Abs. 1, 2 FGO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 53 Abs. 2 FGO, § 176 ZPO, § 176 Abs. 2, § 180 Satz 2 ZPO, § 180 Satz 3 ZPO, § 182 Abs. 1 ZPO, § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 3 Nr. 40 EStG, Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a DBA-USA, § 162 der Abgabenordnung (AO), § 162 AO, Richtlinie 77/799/EWG, Richtlinie 2004/106/EG, Richtlinie 2011/16/EU, § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 6 des Investmentsteuergesetzes (InvStG), §§ 2 bis 4 InvStG, § 5 Abs. 1 InvStG, § 6 InvStG, §§ 163, 227 AO, Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 GG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG, Art. 64 AEUV, Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 64 Abs. 1 AEUV, Art. 63 AEUV, Art 64 AEUV, Art. 34 Abs. 1 StMBG, § 11 Abs. 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschalbesteuerung für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland

  • rewis.io

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - Rechtswidrigkeit von Schätzungen - Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschalbesteuerung für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarze Fonds - und ihre Pauschalbesteuerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellungsmängel - das fehlende Datum auf dem Umschlag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG ist verfassungsgemäß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Pauschalbesteuerung von Erträgen aus schwarzen Fonds mit Sitz in Drittstaaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 251, 162
  • BStBl II 2016, 447
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BFH, 13.07.2016 - VIII K 1/16

    Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

    Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das dagegen beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII R 2/09 geführte Revisionsverfahren der Kläger ist mit Einverständnis der Beteiligten durch Beschluss des erkennenden Senats vom 27. August 2014 im Hinblick auf das in einem Parallelverfahren des erkennenden Senats (Beschluss vom 6. August 2013 VIII R 39/12, BFHE 242, 324) erfolgte Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH-- (Verfahren Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13) ausgesetzt worden.

    6 Die Revision der Kläger ist nach Wiederaufnahme des Verfahrens --wegen Verzichts der Beteiligten-- ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Urteil vom 28. Juli 2015 unter dem Aktenzeichen VIII R 2/09 (BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447) vom Senat als unbegründet zurückgewiesen worden; die streitentscheidende Norm des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG sei nach dem EuGH-Urteil Wagner-Raith vom 21. Mai 2015 C-560/13 (EU:C:2015:347) wegen der Stand-still-Klausel des Art. 64 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Verhältnis zu Drittländern nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen und sei auch mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar.

    Die Kläger beantragen, das Senatsurteil in BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447 für nichtig zu erklären, das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 16. Dezember 2008  10 K 4614/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 554) fortzuführen, eine Vorabentscheidung des EuGH zu den aufgeworfenen oder sinngemäß formulierten Fragen einzuholen sowie nach Vorlage der Vorabentscheidung des EuGH erneut über die Revision gegen das FG-Urteil in EFG 2009, 554 auf Basis der bisherigen Anträge zu entscheiden.

    Die Klage (§ 134 FGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) ist als unbegründet zurückzuweisen, weil das Senatsurteil in BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447 nicht gegen das Gebot der Entscheidung durch den gesetzlichen Richter i.S. des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verstößt.

  • BFH, 19.11.2015 - VI R 74/14

    Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH

    Ungeachtet dieser postulierten "Abmilderung" kann § 6 InvStG, wie zuvor § 18 Abs. 3 AuslInvestmG, zu einer Besteuerung der Vermögenssubstanz beim Anleger führen (s. hierzu das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09, DStR 2015, 2824), weil der Anleger selbst dann besteuert wird, wenn seine Investmentanteile an Wert verloren haben (Kayser/Steinmüller, FR 2004, 137, 144).
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 31/16

    Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG

    Zwar bilden sich im Laufe des Jahres erwirtschaftete, thesaurierte Erträge regelmäßig in einem Mehrwert des Anteilswertes zum Ende des Jahres ab, jedoch kann auch bei einer geringeren Wertsteigerung oder auch einer Wertminderung des Anteils, wie sie z.T. im Streitfall eingetreten ist, nicht davon ausgegangen werden, dass der jeweilige Fonds keine Erträge erwirtschaftet und thesauriert hat (vgl. Senatsurteil in BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447, zur Vorgängervorschrift § 18 Abs. 3 des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen --AuslInvestG--).

    Dass der Gesetzgeber pauschal davon ausgeht, dass 70 % der Wertsteigerung des Investmentanteils am Ende des Kalenderjahres zu ausschüttungsgleichen Erträgen beim Anleger führen, ist von seinem Gestaltungsspielraum gedeckt (vgl. Senatsurteil in BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447, zur Verfassungsmäßigkeit von 90 % des Mehrbetrags nach § 18 Abs. 3 AuslInvestG).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf die Ausführungen im Senatsurteil in BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447, zu § 18 Abs. 3 AuslInvestG Bezug, weil insoweit dieselben Wertungen einschlägig sind.

  • BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift

    Nach anderer Ansicht handelt es sich bei § 180 Satz 3 ZPO um eine zwingende Zustellungsvorschrift, so dass bei einem Verstoß hiergegen das Schriftstück gemäß § 189 ZPO und § 8 VwZG erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs als zugestellt gilt (vgl. BFH, Großer Senat, NJW 2014, 2524 Rn. 63 ff. mwN; BFH, DStR 2015, 2824 Rn. 17 ff.; BFH, Beschluss vom 15. Mai 2020 - IX B 119/19, juris Rn. 3 mwN; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: November 2021, § 3 VwZG Rn. 94a; Gräber/Stapperfend, FGO, 9. Aufl., § 53 Rn. 97; Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 56 Rn. 81; Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Januar 2020, § 56 Rn. 74; Lampe in KK-OWiG, 5. Aufl., § 51 Rn. 35; Preisner in BeckOK OWiG, Stand: 1. April 2022, § 3 VwZG Rn. 27).
  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 27/12

    Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht

    Ungeachtet dieser postulierten "Abmilderung" kann § 6 InvStG, wie zuvor § 18 Abs. 3 AuslInvestmG, zu einer Besteuerung der Vermögenssubstanz beim Anleger führen (s. hierzu das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09, DStR 2015, 2824), weil der Anleger selbst dann besteuert wird, wenn seine Investmentanteile an Wert verloren haben (Kayser/Steinmüller, FR 2004, 137, 144).
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Begründung des Senatsurteils vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 (BFHE 251, 162, unter II.2.b) verwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auch hier auf das Senatsurteil in BFHE 251, 162 verwiesen.

  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Soweit sich die Schätzung innerhalb des Rahmens bewegt, den der durch die Finanzbehörde unter Mitwirkung des Steuerpflichtigen festgestellte Sachverhalt vorgibt, ist sie nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1998 III B 78/97; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; BFH-Urteil vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09, BStBl II 2016, 447).
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Fehlt dieser Vermerk, liegt ein Zustellungsmangel vor, der zur Unwirksamkeit der Zustellung führt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.01.2005 - II B 38/04, BFH/NV 2005, 900, unter II.1.; vom 19.09.2007 - VI B 151/06, BFH/NV 2007, 2332, unter 1.; BFH-Urteile vom 21.09.2011 - I R 50/10, BFHE 235, 255, BStBl II 2012, 197, Rz 9; vom 28.07.2015 - VIII R 2/09, BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447, Rz 18).

    b) Verstößt eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gegen zwingende Zustellungsvorschriften, weil --wie hier-- der Zusteller entgegen § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat, ist das zuzustellende Dokument i.S. des § 189 ZPO in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen, in dem er das Schriftstück in die Hand bekommt (vgl. BFH-Beschluss vom 06.05.2014 - GrS 2/13, BFHE 244, 536, BStBl II 2014, 645, Rz 78; so auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 900, unter II.1.; in BFH/NV 2007, 2332, unter 1.; BFH-Urteile in BFHE 235, 255, BStBl II 2012, 197, Rz 9; in BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447, Rz 20; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.09.2019 - IX ZR 262/18, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2019, 1465, Rz 31).

  • BFH, 15.05.2020 - IX B 119/19

    Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten; tatsächlicher Zugang

    Die Regelung des § 180 Satz 3 ZPO, die den Zusteller bei der Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten dazu verpflichtet, auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks einen Vermerk über das Datum der Zustellung anzubringen, gehört zu den zwingenden Zustellungsvorschriften i.S. des § 189 ZPO (BFH-Beschlüsse vom 19.01.2005 - II B 38/04, BFH/NV 2005, 900; vom 19.09.2007 - VI B 151/06, BFH/NV 2007, 2332; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 06.05.2014 - GrS 2/13, BFHE 244, 536, BStBl II 2014, 645; BFH-Beschluss vom 26.04.2017 - X B 22/17, BFH/NV 2017, 1058; BFH-Urteile vom 21.09.2011 - I R 50/10, BFHE 235, 255, BStBl II 2012, 197; vom 28.07.2015 - VIII R 2/09, BFHE 251, 162, BStBl II 2016, 447).
  • BVerfG, 22.07.2020 - 1 BvR 561/19

    Übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsregelung verletzt

    Ob auch aktuell der Zustelladressat dieses Schutzes bedarf, wovon mehrere Senate des Bundesfinanzhofs ausgehen (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Januar 2005 - II B 38/04 -, Rn. 11; BFH, Beschluss vom 19. September 2007 - VI B 151/06 -, Rn. 4; BFH, Urteil vom 21. September 2011 - I R 50/10 -, Rn. 9 ff.; BFH, Urteil vom 28. Juli 2015 - VIII R 2/09 -, Rn. 16 ff.), beziehungsweise auf welchem prozessualen Weg - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (BTDrucks 14/4554, S. 22 zu § 182 Abs. 2 ZPO-E) - Konsequenzen aus dem Fehlen oder der Fehlerhaftigkeit eines Vermerks nach § 180 S. 3 ZPO angezeigt sind, bedarf einer Argumentationstiefe, die über die Anforderungen des Zulassungsverfahrens hinausgeht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4265/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) wegen

  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 16 K 3383/10

    Nachweisanforderungen der Finanzverwaltung

  • FG Hamburg, 26.08.2016 - 6 V 81/16

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung - Hinzuschätzung von

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15

    Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

  • FG Hamburg, 18.07.2017 - 6 V 119/17

    Aussetzung der Vollziehung, § 162 AO: Hinzuschätzung auf Grund einer

  • BGH, 08.02.2021 - AnwZ (Brfg) 28/20
  • FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15

    Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung im Einzelfall

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.10.2022 - 4 K 1341/22

    Anfall von Grunderwerbsteuer im Zuge einer Verschmelzung zweier Vereine;

  • FG Münster, 22.09.2020 - 2 K 1232/10

    Investmentfonds - "Grundsatz der Risikomischung" nach dem InvStG a.F. und dem

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

  • VG München, 13.06.2018 - M 23 E 18.1325

    Neuerteilung der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

  • VG München, 13.05.2016 - M 23 K 15.180

    Ersatzzustellung bei Postzustellungsurkunde

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

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