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   BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 83/16   

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https://dejure.org/2017,44175
BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 83/16 (https://dejure.org/2017,44175)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2017 - VIII ZR 83/16 (https://dejure.org/2017,44175)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16 (https://dejure.org/2017,44175)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 311 Abs 1 BGB, § 362 BGB, §§ 362 ff BGB
    Kaufpreiszahlung im Internet-Versandhandel via PayPal: Wiederaufleben der getilgten Forderung nach Rückbuchung im Rahmen des Käuferschutzes

  • webshoprecht.de

    Auswirkungen des PayPal-Käuferschutzes auf den Kaufpreisanspruch

  • IWW

    § 319 Abs. 1 ZPO, § ... 447 Abs. 1 BGB, § 433 Abs. 2 BGB, § 128 Satz 1 HGB, § 158 Abs. 2, § 159 BGB, § 311 Abs. 1 BGB, § 1a Abs. 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes - ZAG), § 362 Abs. 1 BGB, § 364 Abs. 2 BGB, § 364 Abs. 1 BGB, § 675x Abs. 2 BGB, § 675x Abs. 4 BGB, § 561 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 14 Abs. 1 BGB, § 474 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 474 Abs. 4 BGB, § 475 Abs. 2 BGB, § 285 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 474 Abs. 2, 4 BGB, § 474 Abs. 1 BGB, § 13 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Tilgung der Kaufpreisschuld unter Verwendung des Online-Zahlungsdienstes PayPal; Gutschrift des vom Käufer geschuldeten Betrags auf dem PayPal-Konto des Verkäufers; (Stillschweigende) Vereinbarung der Wiederbegründung einer getilgten Forderung bei einem nicht ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung einer unter Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal getilgten Kaufpreisforderung, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz nach Maßgabe der ...

  • kanzlei.biz

    Gewährt PayPal Käuferschutz kann der Verkäufer den Kaufpreis erneut verlangen

  • rewis.io

    Kaufpreiszahlung im Internet-Versandhandel via PayPal: Wiederaufleben der getilgten Forderung nach Rückbuchung im Rahmen des Käuferschutzes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    PayPal: Wiederaufleben der getilgten Forderung nach Rückbuchung im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bgh: Kaufpreisforderung Bei Paypal-Käuferschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tilgung der Kaufpreisschuld unter Verwendung des Online-Zahlungsdienstes PayPal; Gutschrift des vom Käufer geschuldeten Betrags auf dem PayPal-Konto des Verkäufers; (Stillschweigende) Vereinbarung der Wiederbegründung einer getilgten Forderung bei einem nicht ...

  • datenbank.nwb.de

    Kaufpreiszahlung im Internet-Versandhandel via PayPal: Wiederaufleben der getilgten Forderung nach Rückbuchung im Rahmen des Käuferschutzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erneuter Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    PayPal-Käuferschutz ersetzt kein Gerichtsurteil

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Eintritt des PayPal-Käuferschutzes lebt die Kaufpreisforderung des Verkäufers wieder auf

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Zahlungsanspruch bei erfolgreichem PayPal Käuferschutzantrag

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Paypal-Käuferschutz

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: PayPal-Käuferschutz befreit den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht

  • heise.de (Pressebericht, 22.11.2017)

    Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PayPal-Käuferschutz - und der Kaufpreisanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen - eBay-Recht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kaufpreiszahlung im Internet-Versandhandel via PayPal: PayPal-Käuferschutz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    PayPal-Zahlung im Onlinehandel - Erhält ein Käufer durch PayPal-Käuferschutz sein Geld zurück, kann der Verkäufer erneut den Kaufpreis fordern

  • spiegel.de (Pressebericht, 22.11.2017)

    Paypal-Käuferschutz: Schutz für Online-Käufe eingeschränkt

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 22.11.2017)

    Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Käufer muss nach Erstattung durch PayPal erneut zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkäufer kann trotz PayPal-Käuferschutz klagen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Nimmt Käufer erfolgreich PayPal-Käuferschutz in Anspruch lebt der Zahlungsanspruch des Verkäufers wieder auf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PayPal-Käuferschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Käuferschutz bei PayPal: Rechte der Verkäufer gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Käuferschutz bei PayPal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PayPal-Käuferschutz weitgehend unbeachtlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PayPal - trotz Käuferschutz kann Käufer verklagt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PayPal Käuferschutz: Erfolgreicher Antrag - kann Verkäufer erneut Kaufpreis verlangen?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    PayPal-Käuferschutz

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Käufer, die zur Zahlung eines Einkaufs in einem Internetshop mit Zustimmung des Verkäufers den Online-Zahlungsdienst PayPal nutzen, sollten wissen, dass

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    PayPal

  • otto-schmidt.de (Pressemitteilung)

    Paypal-Käuferschutz schützt nicht vor Geltedmachung von Zahlungsansprüchen des Verkäufers

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    PayPal - Käuferschutz vorläufig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung verlangen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Käuferschutz bei PayPal

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kaufpreisanspruch nach PayPal-Käuferschutz

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kaufpreisforderung nach PayPal-Käuferschutz-Rückzahlung

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auswirkungen des PayPal-Käuferschutzes auf den Kaufpreisanspruch

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Muss der Käufer erneut zahlen, wenn der PayPal-Käuferschutz das Geld erstattet hat?

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Rechte der Verkäufer gestärkt: Ziemlich wackeliger PayPal-Käuferschutz

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungswirkung und Wiederbegründung der Schuld beim PayPal-Kauf

  • verbraucherstreitbeilegung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Private law schlägt PayPal law

  • examenspodcast.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Erfüllung bei PayPal Zahlungen / Käuferschutz

Sonstiges

  • wbs-law.de (Sonstiges)

    Zu Paypal-Käuferschutz - Darf Käufer erneut auf Zahlung in Anspruch genommen werden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 217, 33
  • NJW 2018, 537
  • ZIP 2017, 93
  • ZIP 2018, 179
  • MDR 2018, 77
  • WM 2018, 32
  • MMR 2018, 149
  • K&R 2018, 99
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.04.2020 - VIII ZR 18/19

    Wiederbegründung der Kaufpreisforderung nach Inanspruchnahme der

    Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen richtet sich auch nach den den Kauf von Marketplace-Artikel betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, soweit beide Vertragsparteien deren Geltung bei Vertragsschluss zugestimmt haben (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 31 mwN).

    Mit der einverständlichen Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace vereinbaren die Kaufvertragsparteien jedoch zugleich stillschweigend, dass die Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das Amazon-Konto des Verkäufers aufgrund eines erfolgreichen A-bis-z-Garantieantrags rückbelastet wird (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 32 ff.).

    Der Fall sei nicht mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall des Zahlungsdienstleisters PayPal (Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33) vergleichbar.

    Das Risiko der Rückbuchung bei erfolgreicher Inanspruchnahme der Amazon A-bis-z-Garantie steht der Erfüllungswirkung nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, aaO Rn. 15 ff. [zum insoweit vergleichbaren Bezahlsystem PayPal]).

    Eine vertraglich vereinbarte auflösende Bedingung für den Fall der Rückbuchung ist ebensowenig anzunehmen wie ein vereinbarter Vorbehalt der Rückforderung (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, aaO Rn. 23 ff.).

    a) Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss des Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtet sich auch nach den den Kauf von Marketplace-Artikeln betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, denen - wie das Landgericht von der Revision unbeanstandet festgestellt hat - die Parteien vor der Nutzung der Internetplattform zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, aaO Rn. 31 [zu den PayPal-AGB] und vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19 [zu den eBay-AGB]; jeweils mwN).

    Deshalb ist es zur Vermeidung eines nach objektiven Maßstäben nicht tragbaren vertraglichen Ungleichgewichts allein interessengerecht, dass der Verkäufer nach einem erfolgreichen Garantieantrag des Käufers wieder berechtigt ist, auf die Kaufpreisforderung zurückzugreifen und zu ihrer Durchsetzung gegebenenfalls die staatlichen Gerichte anzurufen (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 35 [zu den PayPal-AGB]).

    (5) Schließlich ist es auch sachgerecht, Streitigkeiten über Leistungsstörungen abschließend im Verhältnis der Kaufvertragsparteien zu klären und nicht eine Partei, hier den Verkäufer, gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit gegen den Plattformbetreiber zu verweisen (ebenso für PayPal: Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 45).

  • BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17

    Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer

    Es hat hierdurch, wie die Revision mit Recht rügt, sowohl den Inhalt des Vertrags und den darin zum Ausdruck gebrachten Willen der Vertragsparteien - und damit wesentlichen Auslegungsstoff - außer Betracht gelassen als auch den Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung des Vertrags (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, NJW 2018, 537 Rn. 30 mwN - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) verletzt.
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 319/20

    Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (hier: "Versandkosten

    Denn der gemäß §§ 133, 157 BGB maßgebliche Erklärungsgehalt ihrer zum Vertragsabschluss führenden Willenserklärungen richtet sich nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch nach den Bestimmungen in den eBay-AGB, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Verkaufsaktion zugestimmt haben (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, WM 2011, 2146 Rn. 15; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, WM 2012, 2299 Rn. 29; vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 19; vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660 Rn. 12; siehe auch Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 31 [zu PayPal]).
  • BGH, 12.05.2022 - IX ZR 71/21

    Wiederbegründung des Kaufpreisanspruch bei Rückbelastung des Verkäuferkontos

    cc) Der Annahme einer durch die Rückbelastung auflösend bedingten Erfüllung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Zahlungen mittels PayPal (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 14 ff; vom 22. November 2017 - VIII ZR 213/16, WM 2018, 37 Rn. 13 ff) und über Amazon (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2020 - VIII ZR 18/19, WM 2020, 2193 Rn. 10 f) nicht entgegen.

    Der Bundesgerichtshof hat zu Zahlungen mittels PayPal entschieden, dass die Kaufpreisforderung mit der vorbehaltlosen Gutschrift der Kaufpreisforderung auf dem PayPal-Konto des Verkäufers gemäß § 362 Abs. 1 BGB erlischt und die Erfüllungswirkung auch nicht rückwirkend entfällt, wenn PayPal den Kaufpreis aufgrund eines erfolgreichen Antrags auf Käuferschutz zurückbucht und dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutschreibt (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 16 ff, 22 ff; vom 22. November 2017 - VIII ZR 213/16, WM 2018, 37 Rn. 14 ff, 21 ff).

    Nach dieser hat allein PayPal oder Amazon - jedoch nicht der Käufer - die Befugnis zur eigenständigen Entscheidung, ob der Kaufpreis erstattet wird oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 24 ff; vom 22. November 2017 - VIII ZR 213/16, WM 2018, 37 Rn. 24 ff; vom 1. April 2020 - VIII ZR 18/19, WM 2020, 2193 Rn. 12).

    Danach wird bereits bei Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer eine Wiederbegründung des Kaufpreisanspruchs stillschweigend für den Fall vereinbart, dass das Verkäuferkonto nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz beziehungsweise A-bis-z-Garantieantrag rückbelastet wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 28 ff; vom 22. November 2017 - VIII ZR 213/16, WM 2018, 37 Rn. 27 ff; vom 1. April 2020 - VIII ZR 18/19, WM 2020, 2193 Rn. 13 ff).

  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZB 20/20

    Ableitung des Zahlungsanspruch eines Betreibers von Obdachlosenunterkünften aus

    (bb) Zum anderen verstößt die Auslegung durch das Beschwerdegericht gegen den - der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegenden - Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteile vom 25. April 2018 - VIII ZR 176/17, NJW 2018, 2472 Rn. 31; vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 30; vom 13. April 2016 - VIII ZR 198/15, WuM 2016, 350 Rn. 22; jeweils mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 258/17

    Verzugspauschale - Rechtzeitigkeit der Vergütungszahlung

    Der Bundesgerichtshof habe in seiner PayPal-Entscheidung vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16 - unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angenommen, dass die Erfüllung des Kaufpreisanspruchs erst dann eintrete, wenn der geschuldete Betrag dem Konto des Verkäufers vorbehaltlos gutgeschrieben werde, so dass dieser den Zahlbetrag endgültig zur freien Verfügung erhalte.
  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZB 21/20

    Sozialgerichtszuständigkeit bei einem Zahlungsanspruch des Betreibers von

    (bb) Zum anderen verstößt die Auslegung durch das Beschwerdegericht gegen den - der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegenden - Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteile vom 25. April 2018 - VIII ZR 176/17, NJW 2018, 2472 Rn. 31; vom 22. November 2017 - VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 30; vom 13. April 2016 - VIII ZR 198/15, WuM 2016, 350 Rn. 22; jeweils mwN).
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