Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 1 - Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts (§§ 1942 - 1966) |
(1) 1Der Feststellung hat eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte unter Bestimmung einer Anmeldungsfrist vorauszugehen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften. 2Die Aufforderung darf unterbleiben, wenn die Kosten dem Bestand des Nachlasses gegenüber unverhältnismäßig groß sind.
(2) 1Ein Erbrecht bleibt unberücksichtigt, wenn nicht dem Nachlassgericht binnen drei Monaten nach dem Ablauf der Anmeldungsfrist nachgewiesen wird, dass das Erbrecht besteht oder dass es gegen den Fiskus im Wege der Klage geltend gemacht ist. 2Ist eine öffentliche Aufforderung nicht ergangen, so beginnt die dreimonatige Frist mit der gerichtlichen Aufforderung, das Erbrecht oder die Erhebung der Klage nachzuweisen.
Rechtsprechung zu § 1965 BGB
39 Entscheidungen zu § 1965 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20
Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten; ...
- OLG Naumburg, 24.08.2017 - 2 Wx 40/16
Erbrechtsermittlungskosten: Öffentliche Aufforderung vor Feststellung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2019 - 10 S 397/18
Informationsanspruch hinsichtlich des Wertes einer Fiskuserbschaft
- OLG Naumburg, 09.11.2015 - 12 W 75/15
Gerichtskosten: Kostenhaftung eines Landes als gesetzlicher Zwangserbe für Kosten ...
- KG, 04.01.2011 - 1 W 471/10
Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Beschwerdebefugnis des ...
- OLG Schleswig, 22.06.2012 - 3 Wx 16/12
Verfahren zur Feststellung des Fiskalerbrechts; Zulässigkeit der Beschwerde von ...
- BGH, 23.05.2017 - VI ZR 261/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vererblichkeit des Anspruchs auf ...
- OLG Celle, 20.04.2021 - 6 W 60/21
Umfang der Erbenermittlungspflicht des Nachlassgerichts vor Feststellung des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 05.05.2011 - 31 Wx 164/11
Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Voraussetzungen für die ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1965 BGB:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit) (zu § 1965 II)