Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063) |
Titel 1 - Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts (§§ 1942 - 1966) |
Zitiervorschläge
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1Ist zur Zeit des Erbfalls die Geburt eines Erben zu erwarten, so kann die Mutter, falls sie außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus dem Erbteil des Kindes verlangen. 2Bei der Bemessung des Erbteils ist anzunehmen, dass nur ein Kind geboren wird.
§ 1942Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
§ 1943Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
§ 1944Ausschlagungsfrist
§ 1945Form der Ausschlagung
§ 1946Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung
§ 1947Bedingung und Zeitbestimmung
§ 1948Mehrere Berufungsgründe
§ 1949Irrtum über den Berufungsgrund
§ 1950Teilannahme; Teilausschlagung
§ 1951Mehrere Erbteile
§ 1952Vererblichkeit des Ausschlagungsrechts
§ 1953Wirkung der Ausschlagung
§ 1954Anfechtungsfrist
§ 1955Form der Anfechtung
§ 1956Anfechtung der Fristversäumung
§ 1957Wirkung der Anfechtung
§ 1958Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben
§ 1959Geschäftsführung vor der Ausschlagung
§ 1960Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger
§ 1961Nachlasspflegschaft auf Antrag
§ 1962Zuständigkeit des Nachlassgerichts
§ 1963Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben
§ 1964Erbvermutung für den Fiskus durch Feststellung
§ 1965Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte
§ 1966Rechtsstellung des Fiskus vor Feststellung
Rechtsprechung zu § 1963 BGB
4 Entscheidungen zu § 1963 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 9/12
Personenhandelsgesellschaft: Auslegung einer Nachfolgeklausel
- BSG, 25.09.1975 - 12 RJ 124/74
Rente - Beginn - Nachgeborene Waise - Nasciturus - Geburt der Waise
- BGH, 17.12.1952 - V BLw 91/52
Altenteil, Abfindungsanspruch und Pflichtteil
- BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59
Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden ...
Querverweise
Auf § 1963 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Einsetzung eines Nacherben
- § 2141 (Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben)
Redaktionelle Querverweise zu § 1963 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Unterhaltspflicht
- Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
- § 1615n (Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt)