Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984) |
Untertitel 6 - Fund (§§ 965 - 984) |
1Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach dem Übergang des Eigentums auf den Finder oder die Gemeinde, wenn nicht die gerichtliche Geltendmachung vorher erfolgt.
recht des Finders § 973Eigentumserwerb des Finders § 974Eigentumserwerb nach Verschweigung § 975Rechte des Finders nach Ablieferung § 976Eigentumserwerb der Gemeinde § 977Bereicherungsanspruch § 978Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt § 979Verwertung; Verordnungs-
ermächtigung § 980Öffentliche Bekanntmachung des Fundes § 981Empfang des Versteigerungserlöses § 982Ausführungs-
vorschriften § 983Unanbringbare Sachen bei Behörden § 984Schatzfund
Rechtsprechung zu § 977 BGB
8 Entscheidungen zu § 977 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 23.05.2017 - VI ZR 261/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vererblichkeit des Anspruchs auf ...
- BGH, 22.01.2016 - V ZR 27/14
Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen ...
- BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18
Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit; ...
- BSG, 28.07.1983 - 2 RU 45/82
Nichtgewerbsmäßige Bauarbeiten - Beitragsforderung - Ausschlußfrist
- VG Mainz, 11.12.2002 - 7 K 502/02
Einkreisungen einzelner Buchstaben mit eigenem Sinngehalt als unzulässiges ...
- RG, 10.01.1913 - IV 504/12
Pflichtteilsergänzung; Ältere Schenkungen
- LG Offenburg, 16.06.2021 - 4 O 109/19
Eigentumserwerb an unter Holzlager verstecktem Auto
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09
Kosten der Unterbringung eines Hundes
Querverweise
Auf § 977 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Fund
- § 978 (Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt)
Redaktionelle Querverweise zu § 977 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 812 (Herausgabeanspruch) (zu § 977 S. 1)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 262 (Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit) (zu § 977 S. 2)