Deutsches Richtergesetz
Erster Teil - Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a) |
Vierter Abschnitt - Unabhängigkeit des Richters (§§ 25 - 37) |
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__paste_bez____paste_norm__ Deutsches Richtergesetz (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
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§ 25Grundsatz
§ 26Dienstaufsicht
§ 27Übertragung eines Richteramts
§ 28Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Lebenszeit
§ 29Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Probe, Richtern kraft Auftrags und abgeordneten Richtern
§ 30Versetzung und Amtsenthebung
§ 31Versetzung im Interesse der Rechtspflege
§ 32Veränderung der Gerichtsorganisation
§ 33Belassung des vollen Gehalts
§ 34Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
§ 35Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte
§ 36Mitgliedschaft in einer Volksvertretung oder Regierung
§ 37Abordnung
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Rechtsprechung zu § 34 DRiG
15 Entscheidungen zu § 34 DRiG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung ...
- BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen ...
- BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17
Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters ...
- BGH, 20.07.2018 - RiZ(R) 1/18
Dienstunfähigkeit eines Richters wegen affektiver Störungen
- BGH, 14.09.1967 - RiZ(R) 3/67
Zwangspensionierung von Richtern in Nordrhein-Westfalen
- BGH, 16.12.2010 - RiZ(R) 2/10
Richterdienstrecht: Voraussetzungen für die Versetzung eines Richters auf ...
- BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche ...
- Richterdienstgericht Berlin, 29.05.2019 - DG 1.19
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen; ...
- BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 8/81
Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte hinsichtlich der Anordnung auf ...
Querverweise
Auf § 34 DRiG verweisen folgende Vorschriften:
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Richteramt in Bund und Ländern
- Unabhängigkeit des Richters
- § 35 (Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte)