Deutsches Richtergesetz
Erster Teil - Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a) |
Vierter Abschnitt - Unabhängigkeit des Richters (§§ 25 - 37) |
(1) Stimmt ein Richter seiner Aufstellung als Bewerber für die Wahl zum Deutschen Bundestag oder zu der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes zu, ist ihm auf Antrag innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag der zur Vorbereitung seiner Wahl erforderliche Urlaub unter Wegfall der Dienstbezüge zu gewähren.
(2) Nimmt ein Richter die Wahl in den Deutschen Bundestag oder in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes an oder wird ein Richter mit seiner Zustimmung zum Mitglied der Bundesregierung oder der Regierung eines Landes ernannt, so enden das Recht und die Pflicht zur Wahrnehmung des Richteramts ohne gerichtliche Entscheidung nach näherer Bestimmung der Gesetze.
Rechtsprechung zu § 36 DRiG
13 Entscheidungen zu § 36 DRiG in unserer Datenbank:
- Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22
AfD-Politiker muss in vorzeitigen Ruhestand: Jens Maier darf nicht wieder Richter ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
BGH - Dienstgericht des Bundes - bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines ...
- BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
- BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 4/08
Rechtsgrundlage für die Entlassung eines Richters aus dem Beamtenverhältnis auf ...
Zum selben Verfahren:
- DGH Brandenburg, 28.04.2008 - DGH 2/07
Dienstrecht: Feststellung der Entlassung aus dem Dienstverhältnis bei Ernennung ...
- DGH Brandenburg, 28.04.2008 - DGH 2/07
- Richterdienstgericht Berlin, 13.10.2022 - DG 1.22
Versetzung einer Richterin in den Ruhestand
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 19.08.2022 - DG 4/21
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung ...
- StGH Bremen, 12.05.1978 - St 2/77
Zur Frage der Vereinbarkeit von Richteramt und Kommunalmandat in der ...
- BVerwG, 06.04.1967 - II B 9.66
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nebentätigkeit eines Richters als ...
- BVerwG, 29.11.1972 - VI C 19.69
Richter darf keinem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehören