Das mit einem Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls befasste Gericht prüft so bald wie möglich anhand des Antragsformulars, ob die in den Artikeln 2, 3, 4, 6 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Forderung begründet erscheint. Diese Prüfung kann im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfolgen.
verfahren, den Kommunikations-
mitteln und den Sprachen Art. 30Änderung der Anhänge Art. 31Ausschuss Art. 32Überprüfung Art. 33Inkrafttreten
Rechtsprechung zu Art. 8 EuMahnverfVO
8 Entscheidungen zu Art. 8 EuMahnverfVO in unserer Datenbank:
- EuGH, 13.12.2012 - C-215/11
Das Unionsrecht regelt die Voraussetzungen, die ein Antrag auf Erlass eines ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-245/14
Thomas Cook Belgium - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 22.10.2015 - C-245/14
Thomas Cook Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der ...
- EuGH, 22.10.2015 - C-245/14
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10
Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs. ...
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2013 - C-144/12
Goldbet Sportwetten - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von ...
- EuGH, 19.12.2019 - C-453/18
Bondora - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-21/17
Catlin Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in ...