Finanzgerichtsordnung
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Finanzgerichtsordnung (https://dejure.org/gesetze/FGO/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 88 FGO
4 Entscheidungen zu § 88 FGO in unserer Datenbank:
- FG Köln, 30.10.2019 - 15 K 851/17
Einkommensteuer/Umsatzsteuer: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei ...
- BFH, 13.08.1996 - IX B 71/96
Anforderungen an die Ablehnung einzelner Mitglieder des Gutachterausschusses
- FG Niedersachsen, 27.02.1997 - X 128/96
Anforderungen an eine Ermessensentscheidung nach § 364b Abgabenordnung (AO); ...
- BFH, 18.09.1989 - IV B 3/89
Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangeheit
Querverweise
Auf § 88 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 82