Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25.04.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.11.2013 | Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren | 25.04.2013 |
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Rechtsprechung zu § 93a FGO
3 Entscheidungen zu § 93a FGO in unserer Datenbank:
- FG Münster, 17.09.2003 - 10 K 3637/01
Keine verdeckte Stellvertretung bei Einspruchseinlegung, Klagebefugnis, Besitz ...
- FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1411/19 Corona
Vernehmung per Videoübertragung trotz fehlendem Einverständnis einer Partei
- BFH, 26.06.2013 - X B 244/12
Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine ...