Finanzgerichtsordnung
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Finanzgerichtsordnung (https://dejure.org/gesetze/FGO/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25.04.2013
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.11.2013 | Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren | 25.04.2013 |
Rechtsprechung zu § 93a FGO
3 Entscheidungen zu § 93a FGO in unserer Datenbank:
- FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1411/19 Corona
Vernehmung per Videoübertragung trotz fehlendem Einverständnis einer Partei
- FG Münster, 17.09.2003 - 10 K 3637/01
Keine verdeckte Stellvertretung bei Einspruchseinlegung, Klagebefugnis, Besitz ...
- BFH, 26.06.2013 - X B 244/12
Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine ...
Querverweise
Auf § 93a FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 128