Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 67) |
| Kapitel 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 1 - 16) |
(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung
(2) 1Die Leistungen zur Teilhabe werden zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele nach Maßgabe dieses Buches und der für die zuständigen Leistungsträger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen Sozialleistungen erbracht. 2Die Leistungsträger erbringen die Leistungen im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften nach Lage des Einzelfalls so vollständig, umfassend und in gleicher Qualität, dass Leistungen eines anderen Trägers möglichst nicht erforderlich werden.
(3) 1Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. 2Dabei werden behinderte Kinder alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen.
träger § 6aRehabilitations-
träger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Zweiten Buch § 7Vorbehalt abweichender Regelungen § 8Vorrang von Leistungen zur Teilhabe § 9Wunsch-
und Wahlrecht der Leistungs-
berechtigten § 10Koordinierung der Leistungen § 11Zusammenwirken der Leistungen § 12Zusammenarbeit der Rehabilitations-
träger § 13Gemeinsame Empfehlungen § 14Zuständigkeits-
klärung § 15Erstattung selbstbeschaffter Leistungen § 16Verordnungs-
ermächtigung
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Rechtsprechung zu § 4 SGB IX a.F.
359 Entscheidungen zu § 4 SGB IX a.F. in unserer Datenbank:
- SG Osnabrück, 03.11.2011 - S 5 SO 97/11
Zu Leistungen der Eingliederungshilfe gehören gem. § 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 9 SO 24/13
Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zum betreuten Wohnen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 79/14
Brille; Down-Syndrom; Eigenanteil; EVS 2008; Gläserkorrektion; Hilfsmittel; ...
- SG Hannover, 22.02.2017 - S 14 R 275/15
Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung - digitale Hörhilfe - Bewilligung eines ...
- VG Würzburg, 17.09.2015 - W 3 K 15.163
Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz für Schwerbehinderten
- SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 4269/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kraftfahrzeughilfe - Erlangung einer ...
- SG Lüneburg, 07.07.2015 - S 33 R 226/15
Anspruch auf berufliche Weiterbildung zum Erzieher
- BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R
Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 303/13
Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten ...
Querverweise
Auf § 4 SGB IX a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- (SGB IX a.F.)
- Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
- Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
- § 75 (Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen)