Asylgesetz
Abschnitt 4 - Asylverfahren (§§ 12 - 43b) |
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 12 - 17) |
(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm eine Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Absatz 1 droht.
(2) 1Mit jedem Asylantrag wird die Anerkennung als Asylberechtigter sowie internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 beantragt. 2Der Ausländer kann den Asylantrag auf die Zuerkennung internationalen Schutzes beschränken. 3Er ist über die Folgen einer Beschränkung des Antrags zu belehren. 4§ 24 Absatz 2 bleibt unberührt.
(3) 1Ein Ausländer, der nicht im Besitz der erforderlichen Einreisepapiere ist, hat an der Grenze um Asyl nachzusuchen (§ 18). 2Im Falle der unerlaubten Einreise hat er sich unverzüglich bei einer Aufnahmeeinrichtung zu melden (§ 22) oder bei der Ausländerbehörde oder der Polizei um Asyl nachzusuchen (§ 19). 3Der nachfolgende Asylantrag ist unverzüglich zu stellen.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15.08.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
21.08.2019 | Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht | 15.08.2019 | |
01.12.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU | 28.08.2013 | |
28.08.2007 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union | 19.08.2007 |
Rechtsprechung zu § 13 AsylG
2.756 Entscheidungen zu § 13 AsylG in unserer Datenbank:
- VG Aachen, 28.03.2024 - 8 K 2512/22
Kosovarischer Staatsangehöriger; Chancen-Aufenthaltsrecht; Titelerteilungssperre ...
- OVG Bremen, 20.07.2021 - 2 LB 96/21
Flüchtlingsschutz für die Eltern eines bei Asylantragstellung der Eltern ...
- BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung; ...
- OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2023 - 18 B 285/23
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG ; Geltungsbereich ...
- VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 9 K 23.31180
Eritrea, Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Griechenland, ...
- BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren
- VG Würzburg, 04.03.2024 - W 7 K 23.30458
Asyl, Russische Föderation, Wehrpflicht, Subsidiärer Schutz
- OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag; ...
- OVG Sachsen, 15.03.2022 - 4 A 506/19
Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen ...
Querverweise
Auf § 13 AsylG verweisen folgende Vorschriften:
- Asylgesetz (AsylG)
- Asylverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 14a (Familieneinheit)
- Verfahren beim Bundesamt
- § 31 (Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge)
- Folgeantrag, Zweitantrag
- § 71a (Zweitantrag)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Beendigung des Aufenthalts
- Durchsetzung der Ausreisepflicht
- § 60b (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)