Rechtsprechung
   OLG Rostock, 14.06.2004 - 3 U 37/03   

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https://dejure.org/2004,4165
OLG Rostock, 14.06.2004 - 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,4165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.06.2004 - 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,4165)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,4165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis zwischen Insolvenzverwalter und Kanzleiabwickler; Massezugehörigkeit der Einnahmen aus einer Kanzleiabwicklung; Verfügungsberechtigung des Abwicklersüber Fremdgelder nach Beendigung seiner Tätigkeit; Vergütungsforderung des Abwicklers als Masseverbindlichkeit; ...

  • zvi-online.de

    BRAO § 55, InsO §§ 35, 55 Abs. 1, 324
    Vergütungsanspruch des Kanzleiabwicklers auch für Tätigkeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeit

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § ... 47; ; InsO § 50; ; InsO § 51 Nr. 2; ; InsO § 54; ; InsO § 55; ; InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 94; ; InsO § 95; ; InsO § 96; ; InsO § 115 Abs. 1; ; InsO § 116 Abs. 1; ; InsO § 148 Abs. 1; ; InsO § 313 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 324; ; InsO § 324 Abs. 1 Nr. 6; ; BRAO § 53 Abs. 9; ; BRAO § 53 Abs. 9 Satz 2; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 4; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 5; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 6; ; BRAO § 55; ; BRAO § 55 Abs. 3; ; BRAO § 55 Abs. 3 Satz 1; ; BRAO § 223; ; BGB § 284 a. F.; ; BGB § 288 a. F.; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 666; ; BGB § 667; ; BGB § 670; ; ZPO § 308 Abs. 1 Satz 1; ; KO § 224 Abs. 1 Nr. 6

  • BRAK-Mitteilungen

    Verhältnis zwischen Insolvenzverwalter und Abwickler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsforderung des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1857
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00

    Kanzleiabwicklung nach Rechtsanwaltsinsolvenz

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2004 - 3 U 37/03
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.12.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock - Az.: 4 O 180/00 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.963,49 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 12.02.2002 zu zahlen.

    Mit am 13.12.2001 verkündetem Urteil (abgedruckt in NJW-RR 2002, 846 sowie ZInsO 2002, 290) wies das Landgericht Rostock die Klage als derzeit unbegründet ab.

  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04

    Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung

    Das Berufungsgericht hat den Beklagten unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung zur Zahlung von 7.963,49 Euro nebst Zinsen verurteilt (ZIP 2004, 1857).
  • BGH, 28.11.2019 - IX ZR 239/18

    Qualifizierung der Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf

    Teilweise wird eine Einordnung auch der vorinsolvenzlichen Vergütungsansprüche als Masseverbindlichkeit bejaht (OLG Celle, BRAK-Mitt. 2002, 198 f; OLG Rostock, ZIP 2004, 1857, 1858 f unter II.3.a.bb; OLG Köln, ZIP 2009, 2395, 2396 unter II.1.a; MünchKomm-InsO/Siegmann, 3. Aufl., § 324 Rn. 12; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2019, § 324 Rn. 10; FK-InsO/Schallenberg/Rafiqpoor, 9. Aufl., § 324 Rn. 23; HmbKomm-InsO/Böhm, 7. Aufl., § 324 Rn. 8; Staudinger/Dutta, BGB, 2016, § 1967 Rn. 38; Burandt/Rojahn/Bangha-Szabo, Erbrecht, 3. Aufl., § 324 InsO Rn. 6; Feuerich/Weyland/Schwärzer, BRAO, 9. Aufl., § 55 Rn. 51a; Sattler/Rickert, ZInsO 2006, 76, 77).
  • FG Münster, 28.03.2012 - 6 K 4441/10

    Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen und auf Akteneinsicht im

    Die ihm zustehende Vergütung für seine Tätigkeit als Vertreter und Praxisabwickler zähle zu den Masseverbindlichkeiten (§§ 53, 55 Abs. 1, 324 Abs. 1 Nr. 6 InsO, vgl. OLG Rostock, Urteil vom 14.06.2004, ZIP 2004, 1857).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 10 U 104/21

    Aktivlegitimation des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei nach Eröffnung des

    Das liegt schon daran, dass das Urteil des Landgerichts Rostock auf eine Berufung durch Urteil des OLG Rostock vom 14. Juni 2004 - 3 U 37/03 -, juris abgeändert worden ist.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03   

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https://dejure.org/2004,23228
LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,23228)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.10.2004 - L 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,23228)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - L 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,23228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Voraussetzungen für das Entfallen des unfallversicherungsrechtlichen Versicherungsschutzes bei Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss und Drogeneinfluss; Alkoholbedingte und drogenbedingte ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03
    Relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn die BAK unterhalb des Grenzwertes von 1, 1 °/oo liegt, aber aufgrund sonstiger Beweisanzeichen sog. alkoholtypischer Ausfallserscheinungen der Nachweis von Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BSGE 45, 285; Ricke, KassKomm § 8 SGB VII Rdnr.117).

    Der Fehler kann durch Einschlafen, Unaufmerksamkeit oder Ablenkung verursacht worden sein (so BSGE 45, 285).

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seit 30.06.1960 (BSGE 12, 242), schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht aus, sondern nur dann, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist.
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03
    Von alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit ist ohne besondere Beweisanzeichen nach der neuen Rechtsprechung des BSG in Übereinstimmung mit dem Strafrecht ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1, 1 °/oo auszugehen (vgl. BSG vom 25.11.1992, 2 RU 40/91 = MESO B 330/63 mit Hinweis auf BGH, NJW 19, 190, 2393).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03
    Annahmen und Vermutungen reichen ebenso wie die bloße Wahrscheinlichkeit nicht aus (BSGE 35, 216, 218; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 29).
  • LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03
    Als alkoholtypische Beweisanzeichen hat das BSG angesehen die Fahrweise des Betroffenen wie überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen oder wie das LSG Berlin im Urteil vom 18.01.2001 - Az.: L 3 U 121/99 - ausführt: Missachten von Vorfahrtszeichen oder roter Ampel oder das Überqueren einer größeren Kreuzung ohne Reduzierung der Geschwindigkeit.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03   

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https://dejure.org/2004,11368
OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,11368)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.05.2004 - 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,11368)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,11368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Mitwirkung an der Durchführung eines Schiedsverfahrens; Durchgreifen der Einrede eines Schiedsvertrages im Urkundenprozess; Schnelles Erlangen eines vollstreckbaren Titels als in einem ordentlichen Verfahren als Zweck des Urkundenprozesses; Auswirkungen eines ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Schiedsvereinbarung: - Unwirksamkeit,

  • Judicialis

    ZPO § 197; ; ZPO § 511; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 780; ; ZPO § 1029; ; ZPO § 1032 Abs. 1; ; BGB § 201; ; BGB § 242; ; BGB § 1975

  • rechtsportal.de

    ZPO § 1029; ZPO § 1032 Abs. 1
    Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozess; Undurchführbarkeit des Schiedsverfahrens wegen Mittellosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 33/00

    Erhebung der Schiedseinrede bei Undurchführbarkeit der Schiedsvereinbarung wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03
    Es ist deshalb davon auszugehen, daß das Schiedsverfahren wegen Mittellosigkeit des Beklagten undurchführbar gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2000, 3720 = MDR 2001, 106, 107; BGHZ 102, 199, 202/203; Musielak/Voit, ZPO, 3. Aufl., § 1032 RdNr. 4; Zöller/Geimer, a.a.O., § 1032 RdNr. 20 und § 1029 RdNr. 83).
  • BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87

    Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages und Gegeneinrede der Arglist

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03
    Es ist deshalb davon auszugehen, daß das Schiedsverfahren wegen Mittellosigkeit des Beklagten undurchführbar gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2000, 3720 = MDR 2001, 106, 107; BGHZ 102, 199, 202/203; Musielak/Voit, ZPO, 3. Aufl., § 1032 RdNr. 4; Zöller/Geimer, a.a.O., § 1032 RdNr. 20 und § 1029 RdNr. 83).
  • BGH, 28.10.1993 - III ZR 175/92

    Einrede des Schiedsvertrages im Wechselprozeß

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03
    Deshalb greift die Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozeß noch nicht durch (OLG Düsseldorf OLGR 1998, 225, 226/227; vgl. für den Wechselprozeß BGH NJW 1994, 136, 137 und OLG Hamburg RIW 1992, 938, 939); erst für das Nachverfahren ist das Schiedsgericht zuständig (BGH, a.a.O. und OLG Hamburg, a.a.O.).
  • OLG Köln, 22.03.1995 - 26 WF 32/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03
    In der Aufnahme des Vorbehalts nach § 780 ZPO liegt kein Teilunterliegen der Klägerin i. S. v. § 92 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Celle OLGR 1995, 204).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03
    Deshalb greift die Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozeß noch nicht durch (OLG Düsseldorf OLGR 1998, 225, 226/227; vgl. für den Wechselprozeß BGH NJW 1994, 136, 137 und OLG Hamburg RIW 1992, 938, 939); erst für das Nachverfahren ist das Schiedsgericht zuständig (BGH, a.a.O. und OLG Hamburg, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1983 - 6 W 62/82
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03
    Letzteres setzt aber voraus, daß die Einrede bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung im Urkundenprozeß erhoben worden ist (OLG Düsseldorf NJW 1983, 2149; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 600 RdNr. 11; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 600 Rd. Nr. 4).
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 214/05

    Rechtsfolgen und Umfang einer Schiedsvereinbarung

    § 592 Rn. 2 und § 1032 Rn. 1; Wolf DB 1999, 1101, 1104; so wohl auch MünchKommZPO-Münch 2. Aufl. 2001 § 1032 Rn. 6 und MünchKommZPO-Braun 2. Aufl. 2000 § 597 Rn. 2a; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kapitel 7 Rn. 16a; a.A. OLG Düsseldorf OLG-Report 1995, 198, 199 und 1998, 225, 226 f; OLG Bamberg OLG-Report 2005, 79, 80; offen geblieben in dem die erst im Nachverfahren eines Urkundenprozesses erhobene Schiedseinrede betreffenden Senatsurteil vom 4. Oktober 2001 - III ZR 281/00 - NJW-RR 2002, 387).
  • OLG Celle, 25.08.2005 - 5 U 86/05

    Zulässigkeit des Urkundenverfahrens bei vorab getroffener Schiedsvereinbarung;

    Ein Urkundenverfahren gemäß §§ 592 ff. ZPO ist unzulässig, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte hierauf beruft (so auch Wolff, DB 1999, 1101 ff.; OLG Köln, OLGR 2001, 227; a.A. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 225 und OLG Bamberg, OLGR 2005, 79 f.).

    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung u. a. des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLGReport 1995, 198 und OLGReport 1998, 225) und des Oberlandesgerichts Bamberg (OLGReport 2005, 79 f.).

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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 07.09.2004 - L 3 U 37/03   

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https://dejure.org/2004,24846
LSG Hamburg, 07.09.2004 - L 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,24846)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07.09.2004 - L 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,24846)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07. September 2004 - L 3 U 37/03 (https://dejure.org/2004,24846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Verletztenrente aus einer gesetzlichen Unfallversicherung; Anerkennung von Atemwegsbeschwerden als Berufskrankheit; Verspätung einer Revision wegen Mängeln in der Zustellung eines Urteils; Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ...

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